Brigitte Jahr
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Herr Minister, warum ignorieren Sie die Anhörung der vier Landräte in Dessau? Warum ignorieren Sie die vier
Kreistagsbeschlüsse, die eindeutig sind? Was verstehen Sie unter Freiwilligkeit und wie wollen Sie das den 400 000 Bürgern in dieser Region erklären, die von Ihnen eine ehrliche Antwort erwarten?
Herr Wolpert, Sie sind Kreistagsvorsitzender und aus der Region Mandatsträger für den Landtag. Sie wissen genau, dass gerade in der Region, in der Sie wohnen und aus der Sie kommen, die Bürger eine Fusion mit Wittenberg wünschen. Wie gehen Sie mit diesem Wunsch um und wie können Sie diesen Bürgern in die Augen schauen, wenn Sie hier eine ganz andere Meinung vertreten?
Herr Ministerpräsident, am 15. Jahrestag der Wiedergründung des Landes Sachsen-Anhalt hat Professor Spotka eine für mich beeindruckende Rede gehalten. Er hat gesagt: Wir sind im Land Sachsen-Anhalt in die Realität eingetreten. Die Realität bedeutet, dass viele verloren haben und dass nur eine Hand voll die Gewinner der Einheit waren.
- Dann wären Sie gegangen. - Er hat auch gesagt, dass wir in den nächsten 15 Jahren Menschen mit Persönlichkeit brauchen, um die Anforderungen zu bewältigen, die an uns gestellt werden, und die Entwicklung des Landes zu erreichen und zu schaffen. Herr Wolpert sagt nun hinsichtlich der Kreisgebietsreform, dass sie
- ja, ich bin ich dabei, einen Moment - die Bildung gleich starker Kreise zum Ziel hat, um den Frieden in den Regionen zu bewahren und das Land entwickeln zu können. Diese Art des Denkens war vor 15 Jahren bei uns zu Hause. Herr Wolpert hat eigentlich diese Vergangenheit gar nicht.
Jetzt meine Frage an Sie. Wir brauchen für die Entwicklung des Landes starke Kreise. Wir brauchen Kreise, in denen die Bürger ihre Identität finden und in denen Regionen mit anderen Regionen Auge in Auge verhandeln können. Wie sehen Sie das, wenn Sie diese Gebietsreform befürworten, wie sie ist, ohne dass die Möglichkeit gegeben wird, dass sich Regionen und Kreise bilden, die stark sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin in der glücklichen Lage, einen kompletten Redebeitrag zu haben, und erlaube mir, diesen zu Protokoll zu geben.
Wir stimmen dem Antrag zu und schlagen eine Überweisung zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Verkehrs- und an den Sozialausschuss vor.
Herr Daehre, erlauben Sie mir noch eine Frage. Sie sagen, Lärm macht krank - das ist so. Deshalb bitte ich Sie, nicht so viel Lärm um den Lärmschutz zu machen, sondern zu handeln. In den Haushaltsplan 2003 sind dafür lediglich Mittel in Höhe von 700 000 € eingestellt.
- Wir diskutieren darüber im Ausschuss.
Das Thema Lärmschutz ist wichtig und die SPD-Landtagsfraktion begrüßt es, darüber im Landtag zu debattieren. Der vorgelegte Antrag der Regierungsfraktionen hat uns allerdings angesichts der bescheidenen Aktivitäten der Landesregierung doch etwas überrascht. Verwundert hat uns hingegen nicht, dass die Aufforderungen ausschließlich an die Bundesregierung gerichtet sind und die Landesregierung offensichtlich im Dornröschenschlaf verharren soll.
Was den konkreten Inhalt des Antrages betrifft, gibt es für uns einen entscheidenden Kritikpunkt. Der Antrag lässt die Einflussmöglichkeiten der Landesregierung auf eine moderne Lärmschutzpolitik im Lande völlig außen vor. Lärmschutz - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen - ist in erster Linie eine kommunale Aufgabe und eine Aufgabe der Länder. Die im Antrag angesprochenen Bereiche sind sicherlich sehr wichtig und verursachen mitunter auch erhebliche Belastungen, aber sie sind eben nur ein Bruchteil dessen, was an Lärm auftritt.
Um den Lärmschutz effektiv voranzubringen, ist es erst einmal notwendig, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten zu beachten. Was die Zuständigkeiten betrifft, so haben wir festzuhalten, dass gemäß § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Gemeinden schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche festzustellen und Lärmminderungspläne zu erstellen haben.
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Verkehrsministeriums des Landes Sachsen-Anhalt, Messungen des Verkehrslärms durchzuführen. Vielleicht sollte uns Herr Daehre mal erklären, in welchem Umfang seit der Regierungsübernahme solche Messungen durchgeführt wur
den. Die subjektive Betroffenheit der Bürger mag ja durchaus groß sein, aber ohne entsprechenden Nachweis dürfte der Bund kaum zu verpflichten sein, aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen zu betreiben und zu finanzieren. Die finanziellen Mittel, so viel kann ich ihnen schon jetzt sagen, wurden von der neuen Landesregierung erheblich zusammengestrichen.
Nun zu den von den Gemeinden zu erstellenden Lärmminderungsplänen. Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Immissionsschutzes gibt es in Sachsen-Anhalt wie auch in allen anderen Bundesländern die Möglichkeit, Vorhaben auf dem Gebiet des Lärmschutzes zu fördern. Für Schallschutzmaßnahmen liegt der Fördersatz bei 50 % und für die Erstellung von Schallimmissionsplänen sogar bei bis zu 90 %.
Interessant sind in diesem Zusammenhang die finanzielle Ausstattung im Landeshaushalt und der Mittelabfluss. Während im Jahr 2001 noch 2,7 Millionen DM für Vorhaben zum Klima- und Lärmschutz veranschlagt wurden, sind es im Jahr 2003 nur noch 0,7 Millionen €. Betrachtet man den Mittelabfluss des entsprechenden Haushaltstitels für das Jahr 2002, so muss man feststellen, dass lediglich 35 % der veranschlagten Mittel abgeflossen sind.
Nun umfasst dieser Haushaltstitel nicht nur Lärmschutz, aber die zur Auszahlung gelangte Summe bleibt bereits weit hinter den für Lärmschutz veranschlagten Mitteln zurück. Ich denke, hier sollte die Landesregierung mal erklären, wo die Ursachen liegen.
Eine Sache, die in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von CDU und FDP, mit keiner Silbe erwähnt ist, ist die notwendige Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht bis zum 18. Juli 2004. Entsprechend Artikel 8 dieser Richtlinie sind nämlich Lärmschutz-Aktionspläne für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen und Haupteisenbahnstrecken zu erstellen. Fest steht auch, dass im Zuge der Umsetzung insbesondere eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verkehrslärmschutzverordnung notwendig ist.
Enttäuscht hat uns an diesem Antrag auch, dass auf die häufigste Ursache von Hörproblemen bei Kindern und Jugendlichen überhaupt nicht eingegangen wird. Schon seit Jahren wird von Ärzten und Krankenkassen ein Konzept zur Verhaltensprävention gefordert, welches eine stärkere Vernetzung von Institutionen und Verbänden vorsieht. Dass ein solches Netzwerk unter aktiver Beteiligung der Landesregierung initiiert werden sollte, liegt auf der Hand.
Was werden wir also mit diesem Antrag in Hinblick auf die Verbesserung des Lärmschutzes erreichen? Wahrscheinlich nicht viel. Zum einen sind Forderungen formuliert, die sowieso auf der Tagesordnung stehen, und zum anderen sind die Möglichkeiten, die das Land hat, ausgespart.
Wo sehen wir als SPD-Fraktion Anhaltspunkte, um den Lärmschutz in Sachsen-Anhalt zu verbessern? Die Landesregierung sollte die Kommunen bei der Erstellung der Lärmminderungspläne aktiv unterstützen. Dies betrifft nicht nur die finanzielle Ausstattung der Förderprogramme, sondern insbesondere auch die Sensibilisierung und Anleitung bei der Umsetzung. Auch sollten wir uns Gedanken darüber machen, wie wir die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union in SachsenAnhalt umsetzen, und nicht zuletzt sollten wir etwas zur
Verhaltensprävention bei Kinder und Jugendlichen initiieren.
Als Konsequenz dessen möchte ich festhalten, dass uns das Thema zu wichtig ist, als dass wir es mit dem heutigen Antrag abhaken. Wir plädieren dafür, den Antrag federführend in den Umweltausschuss und mitberatend in den Verkehrs- und den Sozialausschuss zu überweisen.
Werter Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur im Parlament, sondern auch im Land wird viel über das Ladenschlussgesetz gesprochen. Letzter Höhepunkt war
die Zeit nach der Hochwasserflut. Das Gesetz wurde und wird systematisch unterlaufen und ausgehöhlt. Herr Ministerpräsident - Entschuldigung -, Minister Rehberger
- stellvertretender - hat sich ebenfalls nach dem Hochwasser aus der Verantwortung gestohlen und es den Kreisen und Kommunen überlassen zu entscheiden, ob geöffnet werden darf oder nicht.
Dies hat zu einem Dilemma geführt - Sie sagen es -
und endete in Verwaltungsgerichtsverfahren.
An die veränderten Ladenöffnungszeiten zur Weihnachtszeit haben wir uns bereits gewöhnt. Gewöhnt haben wir uns auch an riesige Einkaufszentren, wo Shopping zum Freizeit- und Erlebnisevent wird. Dies konnte nur geschehen, weil europaweit eine Monopolisierung der Handelsketten erfolgte, was bereits heute ein Kernproblem für den kleinen Einzelhandel darstellt. Aber gerade diese Konzentration gibt dem Einzelhandel auch die Chance, Marktnischen neu zu erschließen.
Auch in der Industrie hat sich viel getan. Es sind gleitende Arbeitszeiten eingeführt worden, wobei ein Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitsstunden am Tag beschäftigt ist. Auch dieser verlangt nach neuen Öffnungszeiten.
Das Einkaufen bleibt nach wie vor ein Familienereignis. Es gibt in der Bevölkerung wirklich das Bedürfnis nach der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Ein vorliegendes Gutachten stellt fest, dass nicht nur junge Berufstätige und Verbraucherinnen und Verbraucher veränderte Öffnungszeiten und eine Flexibilisierung wünschen, sondern ein Großteil der Bevölkerung, über die Hälfte.
Das geltende Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Es orientiert sich nicht mehr am Lebens- und am Konsumverhalten der Bürger. Wir brauchen hier ohne Zweifel eine Modernisierung und eine Anpassung an die Realität und auch an die Wünsche der Bevölkerung. Deshalb möchte ich Sie bitten, unserem Vorschlag bezüglich der Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Ladenschlussgesetzes zu folgen.
Wir gehen damit einen neuen Weg: Statt den Ladenschluss zu regeln, sind wir für eine Regelung der Schließzeiten für die Geschäfte.
Später.
Wir schlagen vor, von Sonnabend 20 Uhr bis Montag früh 0 Uhr keine Geschäftsöffnung zuzulassen. Die Ruhe an Sonn- und Feiertagen ist - darüber freue ich mich - parteiübergreifend Konsens.
Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss dennoch auch zukünftig in Form des Arbeitschutz- und Arbeitszeitgesetzes sowie durch tarifvertragliche Vereinbarungen gewährleistet werden. Mit dieser Initiative bauen wir, denke ich, Bürokratie ab. Wir entlasten damit unsere Verwaltungsgerichte und können auch ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass Reformen in Deutschland möglich sind.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Ich bin nicht so nahe beim Kanzler, dass ich seine Gedanken lesen kann.
Nein.
Sie sagen, Sie wollen Arbeitsplätze schaffen. Sie senken im nächsten Jahr die Investitionsquote. Wie wollen Sie Arbeitsplätze schaffen?
Sie haben einen Staatssekretär, der für Investoren verantwortlich ist. Sie haben Flächen gekauft. Warum entwickeln Sie diese Flächen nicht in der Landesregie weiter? Warum höre ich von Ihnen so viel Negatives, obwohl Sie sagen, Sie wollen Arbeitsplätze schaffen und Wirtschaftsentwicklung betreiben?