Siegfried Borgwardt

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Hohen Haus liegt die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der PDS und dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zu dem Thema „Aufenthaltsgewährung in Härtefällen“ vor. Der Landtag hat den Antrag in der 28. Sitzung am 15. Oktober 2004 zur Beratung und Beschlussfassung an den Innenausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss befasste sich in der 44. Sitzung am 22. Dezember 2004 mit dieser Thematik. In dieser Sitzung informierte Innenminister Herr Jeziorsky den Ausschuss darüber, dass das Innenministerium dem Kabinett die Einrichtung einer Härtefallkommission vorschlagen werde und dass dem Vorschlag eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, der Evangelischen und der Katholischen Kirche, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände, des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt sowie des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden zu dem Inhalt und dem Verfahrens
weg vorausgegangen sei. Der Innenausschuss bat die Landesregierung, bis zur nächsten Ausschusssitzung eine Übersicht über den Stand der Umsetzung des § 23a des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthaltsgewährung in Härtefällen - in anderen Bundesländern vorzulegen.
In der Sitzung am 2. Februar 2005 befasste sich der Innenausschuss unter Berücksichtigung der vorgelegten Länderübersicht erneut mit den Drucksachen. Seitens der Landesregierung wurde der Ausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, dass die für die Errichtung einer Härtefallkommission notwendige Rechtsverordnung in der folgenden Woche dem Kabinett zur Verabschiedung vorgelegt werde und dass man davon ausgehen könne, dass sich die Härtefallkommission im ersten Quartal 2005 konstituieren werde.
Daraufhin beantragten die Oppositionsfraktionen, das Thema nochmals auf die Tagesordnung des Innenausschusses zu setzen und dem Landtag erst nach der Vorlage der Verordnung eine Beschlussempfehlung zuzuleiten. Dieser Antrag wurde bei 6 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Innenausschuss beschloss mehrheitlich, dem Landtag zu empfehlen, beide Anträge für erledigt zu erklären, und verständigte sich darauf, sich nach der Vorlage der Verordnung im Rahmen der Selbstbefassung erneut mit dem Thema zu beschäftigen. - Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen und bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu erteilen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde am 9. Juli 2004 in der 44. Sitzung des Landtages zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Umwelt, für Wirtschaft und Arbeit sowie für Kultur und Medien überwiesen.
Der Innenausschuss befasste sich in mehreren Sitzungen mit dem Gesetzentwurf. Die erste Beratung im Innenausschuss fand in der 35. Sitzung am 23. September 2004 statt. In dieser Sitzung verständigte sich der Innenausschuss darauf, in seiner Sitzung am 20. Oktober 2004 eine Anhörung durchzuführen und dazu die mitberatenden Ausschüsse einzuladen.
Zu der Anhörung wurden auf Vorschlag der Fraktionen die kommunalen Spitzenverbände, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Sachsen-Anhalt, der Deutsche Beamtenbund Sachsen-Anhalt, der Deutsche Gewerkschaftsbund, Landesverband SachsenAnhalt, sowie der Wasserverbandstag e. V. Bremen/Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eingeladen und um Meinungsäußerung gebeten.
Nach der Anhörung verständigte sich der Ausschuss darauf, die aufgeworfenen Fragen nochmals zu prüfen und erst in der nächsten Sitzung eine Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu erarbeiten. Gleichzeitig verständigte sich der Ausschuss darauf, den mitberatenden Ausschüssen mitzuteilen, dass eine zügige Beratung notwendig sei.
In der 37. Sitzung am 20. Oktober 2004 verabschiedete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse und empfahl mit 7 : 0 : 5 Stimmen die Annahme des unveränderten Gesetzentwurfs.
Zu dieser vorläufigen Beschlussempfehlung ließ der Umweltausschuss wissen, dass er aus Zeitgründen keine Stellungnahme abgeben werde. Der Wirtschaftsaus
schuss empfahl die Annahme des unveränderten Gesetzentwurfs. Änderungsempfehlungen wurden vom Ausschuss für Kultur und Medien sowie vom Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr gegeben.
Eine weitere Beratung im Innenausschuss fand in der 40. Sitzung am 17. November 2004 statt. Der Ausschuss besprach die einzelnen Bestimmungen unter Hinzuziehung der Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse und bezog auch die in Schriftform vorliegenden Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu bestimmten Regelungen in die Überlegungen ein.
Eine abschließende Beratung mit dem Ergebnis einer Empfehlung an den Landtag fand im Innenausschuss am 6. Dezember dieses Jahres statt. Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss ein Änderungsantrag der PDSFraktion zu Artikel 7 - Änderung des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt; dieser wurde bei 3 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt - und ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen betreffend Artikel 2 - Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeinschaftlichen Verwaltungstätigkeit -, Artikel 12 - Änderung des Finanzausgleichsgesetzes - und Artikel 15 - Neubekanntmachungserlaubnis - vor. Diese Änderungsanträge wurden mit 10 : 0 : 3 Stimmen angenommen.
Den Empfehlungen des mitberatenden Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zu Artikel 2 Nr. 2 sowie des Ausschusses für Kultur und Medien zu Artikel 7 folgte der Ausschuss nicht. Eingang in die Ihnen vorliegende Synopse fanden die Vorschläge des GBD zu rechtsförmlichen Änderungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen.