Peter Kehl
Appearances
Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU ist in der 56. Sitzung des Landtages am 4. März 2005 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss überwiesen worden.
In der 43. Sitzung am 27. April 2005 hat der Umweltausschuss mit der Beratung über den Gesetzentwurf begonnen. Während dieser Beratung hat der Ausschuss beschlossen, am 23. Mai 2005 eine Anhörung dazu durchzuführen.
Zu der Anhörung waren die kommunalen Spitzenverbände, die Industrie- und Handelskammern und auch die anerkannten Naturschutzverbände Sachsen-Anhalts eingeladen. Leider folgten nur wenige Naturschutzverbände dieser Einladung.
Zu dem Gesetzentwurf lag ein Änderungsantrag der SPD vor. Der Änderungsantrag bezog sich auf die §§ 2 und 8 des Gesetzentwurfs. Vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst lag eine Synopse vor, die formale Änderungsvorschläge enthielt.
Die Beratung über den Gesetzentwurf schloss sich unmittelbar an die Anhörung an. Es folgten eine Aussprache und die Abstimmung über die einzelnen Paragrafen.
Im Ergebnis der ersten Beratung erarbeitete der Umweltausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse und stimmte dieser mit 12 : 0 : 0 Stimmen, also einstimmig, zu.
Der Ausschuss ist sich darin einig, dass die Zusammenführung der Stiftungen sinnvoll ist, da das Kapital der Stiftung Klimaschutz auf rund 1 Million € geschmolzen war. Zwei Stiftungen mit zwei Verwaltungsräten, zwei Jahresabschlüssen usw., die sich grundsätzlich beide im Feld des Umwelt- und Klimaschutzes bewegen, stellen eine Verschwendung von Ressourcen dar, die besser für konkrete Umweltprojekte genutzt werden könnten. Die Ausschussmitglieder sprachen sich deshalb für die Fusion der Stiftung Klimaschutz mit der nunmehr leistungsfähigeren Stiftung Umwelt und Naturschutz aus.
Dem Umweltausschuss war es dabei wichtig, die Rechtsnachfolge der Stiftung Umwelt und Naturschutz durch eine fusionierte Stiftung sicherzustellen. Dies ist erforderlich, um eine Fortführung der laufenden Projekte sicherzustellen. Der Ausschuss hat in dem vorliegenden Entwurf dafür eine gute Lösung gefunden.
Diskussionen gab es auch darüber, ob und wie die Trägerschaft des Freiwilligen Ökologischen Jahres im Gesetzentwurf untergebracht werden soll. Auch dazu wurde eine tragfähige Lösung gefunden.
Bei der Besetzung des Stiftungsrates stellte sich die Frage, ob dieser durch die Hereinnahme weiterer Umweltvereine und der kommunalen Spitzenverbände erweitert werden sollte. Der Ausschuss hat sich mehrheitlich für die Ihnen vorliegende schlanke Variante entschieden.
Die abschließende Beratung fand am 3. Juni 2005 statt, in der die redaktionellen Änderungsvorschläge der mitberatenden Ausschüsse übernommen wurden.
Der Ausschuss für Umwelt stimmte dem so geänderten Gesetzentwurf wiederum einstimmig mit 12 : 0 : 0 Stimmen zu. Ich bitte Sie daher, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen und den Weg für eine Fusion der beiden Stiftungen frei zu machen. - Schönen Dank.