Hans-Christian Sachse

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Minister, Sie haben uns in einer Art Milchmädchenrechnung soeben vorgeführt, was sich hierbei für Vorteile ergeben. Ich frage mich: Warum haben wir das eigentlich, wenn es so ist, wie Sie es sagen, nicht schon längst gemacht?
Ganz so einfach, wie Sie das schildern, ist es aber nicht. Es wird zum Teil zum Ausdruck gebracht, dass sich Kostensenkungen ergeben. Wenn sich bei denjenigen, die es jetzt schon praktizieren, gravierende Einsparungen nachrechnen lassen, dann kann man das hier auch vortragen. Es ist aber auch in der Einführung bisher nicht gemacht worden, sodass wir diesen Dingen kritisch gegenüberstehen, zumal wir diese durchgehende und nach Möglichkeit in einer Hand befindliche Aufgabenbearbeitung bei der technischen Verwaltung der Landes- und Kreisstraßen schon des Öfteren diskutiert haben.
Sie haben Recht, laut dem Straßengesetz des Landes gibt es klare Zuständigkeiten. Da ist die Zuständigkeit von oben nach unten im Sinne der Kommunalisierung vorgegeben. Unter Berücksichtigung dieser Zuständigkeiten hat es bisher in Einzelfällen - das muss man einmal sagen - und in Ausnahmefällen aufgrund besonderer Bedingungen, auch besonderer Raum- und Standortbedingungen, diese Aufgabenbearbeitung der Kreisstraßenunterhaltung im Auftrag durch die nächsthöhere Gliederung, hier durch das Land, auf freiwilliger Basis gegeben.
Ein Argument gegen die generelle Kooperation Kreis/ Land war bisher die kreiseigene oder die zuständigkeitseigene Vorhaltung von Personal und Maschinenpark. Es ist in Ihrem Antrag mit aufgeführt worden, dass man die Personalfrage sehr viel stärker bewerten muss. Das ist bisher der eigentliche Knackpunkt gewesen.
Die Landesregierung plant nun zum 1. Januar 2005, die technische Verwaltung der Kreisstraßen generell in die Straßenbauverwaltung des Landes zu überführen. Das bedeutet für uns bei dem absoluten Ansatz nun aber einen Zuständigkeitswechsel von unten nach oben
und das Gegenteil der im Zusammenhang mit der heute bereits diskutierten Funktionalreform angestrebten Kommunalisierung. Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass wir diesen Antrag eigentlich im Zuge der Gesetzgebung zur Funktional-, Verwaltungs- und kommunalen Gebietsreform hätten diskutieren müssen. Dies war aber hier nicht so gewollt.
Grundsätzlich - das klang schon an - bräuchten wir über dieses Thema hier und heute nicht mehr zu reden, wenn
die CDU-FDP-Koalition die von der SPD-Vorgängerregierung vorbereitete Kreisgebietsreform
- ich sage einmal - konsequent durchgezogen und nicht unverantwortlich gestoppt hätte und wenn es heute absehbar leistungsfähigere Landkreise geben würde.
Zwei Jahre - das möchte ich hier auch einmal festhalten - sind inzwischen verschlafen worden. Nun soll im Hauruck-Verfahren aus unserer Sicht eine Flickschusterei erfolgen. Kaum sind die Kommunalwahlen vorbei, soll anscheinend möglichst schnell die Zusammenlegung der Straßenbauverwaltungen erfolgen.
Darüber hinaus - das ist der Knackpunkt - haben Sie einen weiteren Punkt in Ihrem Antrag, der die Kritik der SPD maßgebend hervorruft: Sie wollen unter dem letzten Anstrich Ihres Antrages einen Privatisierungsauftrag erhalten. Meine Damen und Herren! Den Segen für diesen Privatisierungsauftrag werden Sie von der SPDFraktion hier heute nicht bekommen. Das ist etwas Grundsätzliches. Darüber muss man reden, zumal es, wie gesagt, eine große Befindlichkeit in dieser Frage gibt.
Die von Ihnen angestrebte Aushöhlung der Zuständigkeiten des Landesstraßengesetzes und der dort verankerten Regelungen werden wir nicht mittragen. Bei dem, was Sie hier vorhaben, müsste man eigentlich auch über eine Änderung des Landesstraßengesetzes nachdenken.
Der richtige Weg für eine nachhaltige Verbesserung der Situation wäre die möglichst schnelle Schaffung leistungsfähiger Landkreisstrukturen; denn leistungsfähige Kommunen, die man entsprechend finanziell ausstattet, könnten auch die Betreuung der Landesstraßen übernehmen.
Das wäre eine echte Kommunalisierung. Diesen Weg sollte man nicht aus den Augen verlieren.
Es muss gefragt werden, warum Sie nicht darauf orientieren. Die von Ihnen in den Mittelpunkt gestellten Effizienzgewinne bei den jetzigen Landkreisstrukturen erscheinen für die SPD-Fraktion überbewertet. Der im CDU-FDP-Antrag im letzten Anstrich - ich deutete darauf bereits hin - enthaltene Auftrag zur Privatisierung ist aus unserer Sicht äußerst fragwürdig.
Nach dem, was bisher bekannt geworden ist, beabsichtigt die Landesregierung erst einmal die Einrichtung eines LHO-Betriebes Bau unter Einbeziehung der Hochbautätigkeit des Landes. Wie das später bei der vorgesehenen Organisationsprivatisierung mit eventuell materieller Teilprivatisierung wieder auseinander genommen werden soll, ist mir persönlich unklar. Darüber müsste man reden, statt das gleich mit einem konkreten Auftrag zu versehen.
Ich verweise in dem Zusammenhang auf die nicht eindeutig positiven Erfahren mit dieser Privatisierung im
Freistaat Thüringen. Sicher wird Ihnen das aus der Untersuchung der Thüringer Straßenwartungs- und -instandhaltungs-GmbH bekannt sein. Der Freistaat Thüringen ist dort der alleinige Gesellschafter. Für den Zeitraum von 1997 bis 1999 sind dort Untersuchungen durchgeführt worden. Es sind dabei keine Ansatzpunkte für eine qualitative und quantitative Verbesserung des Angebotes an Leistungen für das Land Thüringen bei der Straßenunterhaltung und auch keine eindeutige Kostenreduzierung nach der Privatisierung festzustellen gewesen.