Lothar Biener

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns heute den Entwurf eines neuen Privatfunkgesetzes bzw. Mediengesetzes vorgelegt. In dankenswerter Weise wurden sämtliche bisher geltenden gesetzlichen Regelungen neu geordnet, teilweise verändert und durch Bestimmungen aus den geltenden Rundfunkstaatsverträgen ergänzt. In erster Betrachtung ist dies eine Fleißarbeit, die letztendlich für den Nutzer alle geltenden Verordnungen in einem Werk lesbar ordnet und zusammenfaßt.
Über die Neuerungen des uns vorliegenden Entwurfs für ein Mediengesetz ist von der Landesregierung und auch von meinen Vorrednern das Wesentliche gesagt worden, so daß ich auf die einzelnen Neuregelungen nicht noch einmal eingehen möchte. Es sei an dieser Stelle aber gestattet, die Bedeutung der Medienpolitik und damit auch dieses Gesetzes für die Entwicklung einer Medienwirtschaft hervorzuheben.
Medienpolitik ist immer auch Ordnungspolitik und greift bedeutsam, manchmal auch schmerzlich in Marktmechanismen ein. Dies war und ist der Tatsache geschuldet, daß wegen des Mangels oder, besser gesagt, wegen der Knappheit von Übertragungskapazitäten eine restriktive Zuordnungspolitik erforderlich war und zur Zeit auch noch ist.
Es ist deshalb für die Entwicklung eines weitestgehend freien Marktes von immenser Bedeutung, die Zugangsmöglichkeiten zu diesem freien Markt zu vervielfältigen, damit der faire Wettbewerb und nicht mehr der Gesetzgeber über Möglichkeiten und Erfolge bestimmt. Ein wichtiger Meilenstein für diese Entwicklung stellt der Übergang von analoger auf digitale Übertragungstechnik dar; das wurde schon mehrfach angeführt.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Signal in diese Richtung. Es bleibt zu hoffen, daß dieses innovative Zeichen aus Sachsen-Anhalt von allen Ländern aufgegriffen und auch von der Bundesregierung in eine Rechtsform gegossen wird. Ich bin froh darüber - hier spreche ich insbesondere für meinen Fraktionskollegen Lutz Kühn -, daß die Landesregierung von Sachsen-Anhalt das erste digitale Zeichen in der Bundesrepublik gegeben hat, weiß aber auch um die Schwierigkeiten, wenn wir damit allein bleiben.
Erste, außerordentlich positive Reaktionen von Fachleuten aus den Bereichen Politik, Medienwirtschaft, Forschung und Lehre auf diesen Gesetzentwurf lassen hoffen, daß der Übergang von analog zu digital deutschland- und europaweit gelingen kann, wird und muß.
Das für die Geräteindustrie, aber auch für die Verbraucher frühzeitige Signalisieren eines Branchenwechsels wird für die produzierende Wirtschaft und auch für die privaten Haushalte Planungssicherheit bringen. Das heißt, jeder kann bei Investitionen jetzt schon überlegen,
ob er noch einmal analoge Technik anschafft oder zukunftsweisend ins digitale Zeitalter investiert.
Ich hoffe auf ein gutes Gelingen im Gesetzgebungsverfahren und beantrage die Überweisung in den Ausschuß für Kultur und Medien.