Ria Theil
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf nach der ersten Beratung in der 42. Sitzung am 14. September 2000 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen.
Der federführende Innenausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 23. November 2000 befasst und sich einstimmig dafür ausgesprochen, den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Im Ausschuss sprach man sich auch dafür aus, den Gesetzentwurf zügig zu behandeln, da es im Wesentlichen
um die Heilung von Vorschriften bezüglich der Verwaltungsgemeinschaften gehe.
Dem mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung wurde in einer vorläufigen Beschlussempfehlung das Ergebnis der Beratung im Innenausschuss mitgeteilt. Mit 8 : 1 : 2 Stimmen schloss sich der mitberatende Ausschuss für Recht und Verfassung dieser vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Die Beschlussfassung im Innenausschuss erfolgte in der 38. Sitzung am 7. Dezember 2000 unter Hinzuziehung der Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Recht und Verfassung. Hier votierte der Innenausschuss wiederum einstimmig für die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.
Der Ausschuss für Inneres empfiehlt die Annahme der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Püchel, die „wilden Ehen“ sind damit, denke ich, auch geregelt.
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion nach der ersten Beratung in der 19. Sitzung am 16. April 1999 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Inneres sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen sowie für Raumordnung und Umwelt überwiesen.
In seiner 20. Sitzung am 22. September 1999 verständigte sich der Innenausschuß darauf, zum vorliegenden Gesetzesentwurf am 17. November 1999 eine Anhörung durchzuführen. Zu dieser Anhörung waren neben den kommunalen Spitzenverbänden auch ausgewählte Abwasserzweckverbände, der Landesverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Sachsen-Anhalts sowie der Wasserverbandstag e. V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt eingeladen, um ihre Positionen darzulegen.
Die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlußempfehlung erfolgte in der 30. Sitzung des federführenden Ausschusses am 10. Mai 2000. Es wurden sowohl seitens der Einreicherfraktion als auch seitens der Fraktion der SPD schriftliche Änderungsanträge vorgelegt. Seitens der CDU-Fraktion wurde zu den vorgelegten Änderungsanträgen beantragt, eine erneute Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchzuführen. Dieser Antrag wurde bei 5 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.
Seitens der SPD-Fraktion wurde der Vorschlag unterbreitet, aufgrund des Zeitdruckes den mitberatenden Umweltausschuß zu bitten, eine nochmalige Anhörung durchzuführen und die Mitglieder des Innenausschusses hinzuzuladen, um dem Antrag der CDU-Fraktion entgegenzukommen.
Die CDU-Fraktion erklärte, eine Beschlußempfehlung könne erst dann gefaßt werden, wenn feststehe, ob die Regelungen, die zur Annahme empfohlen werden sollten, tatsächlich tragfähig seien. Die Abgeordneten der CDU-Fraktion würden sich an der Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuß nicht beteiligen, da diese Vor
gehensweise eine Mißachtung der kommunalen Spitzenverbände darstelle - so die Begründung der CDUFraktion.
Die Beratung wurde ohne die Mitglieder der CDUFraktion fortgesetzt.
Dem Vorschlag der SPD-Fraktion, den mitberatenden Umweltausschuß zu bitten, entgegen dem üblichen Verfahren eine nochmalige Anhörung zu der vorläufigen Beschlußempfehlung des Innenausschusses durchzuführen und den Innenausschuß hinzuzuladen, wurde von dem mitberatenden Ausschuß nicht entsprochen. Daher kam der Innenausschuß überein, vor der Verabschiedung der Beschlußempfehlung die Meinung der kommunalen Spitzenverbände einzuholen. Dazu fand eine erneute Anhörung statt.
In einer Empfehlung zu der vorläufigen Beschlußempfehlung des federführenden Ausschusses teilte der Umweltausschuß mit, daß die vorläufige Beschlußempfehlung in Kenntnis dessen angenommen worden sei, daß von den Vertretern der Fraktionen der CDU und der PDS Änderungen in Auswertung der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände angekündigt worden seien.
Der mitberatende Ausschuß für Finanzen gab keine Beschlußempfehlung ab und informierte in einem Schreiben, daß er aus Zeitgründen erst nach der abschließenden Sitzung des Innenausschusses über den Gesetzentwurf beraten werde. Sollte der Finanzausschuß zu einem abweichenden Votum zu der Beschlußempfehlung kommen, werde er gemäß § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages eine eigenständige Beschlußempfehlung an den Landtag richten.
Am 14. Juni 2000 tagte der Finanzausschuß. Im Ergebnis dieser Beratung empfiehlt er mit 9 : 3 : 1 Stimmen, die abschließende Empfehlung des Innenausschusses anzunehmen.