Michael Hilberer
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Pauluhn hat zutreffend festgestellt: Es geht heute nicht um eine Debatte über die Abschaffung des Verfassungsschutzes, sondern es geht zunächst einmal darum, Änderungen an der bestehenden Gesetzeslage vorzunehmen.
Trotzdem ein ganz kurzer Ausflug in Richtung Abschaffung: Natürlich ist dies eine Forderung, die auch wir in der Debatte nach der NSA-Affäre zu Recht vertreten haben. Denn diese Affäre war einfach ein Dammbruch hinsichtlich der Art und Weise, wie die Geheimdienste mit der Privatsphäre der Bürger umgehen beziehungsweise die Privatsphäre auch völlig ignorieren. Ich glaube, beim Kollegen Pauluhn ein gewisses Denkmodell zu erkennen, bei dem es sich natürlich als schwierig erweist, die Gesamtlage der Sinnhaftigkeit von Überwachungsmaßnahmen zu erfassen. Ich meine die prinzipielle Gedankenspirale der Überwachung. Denn passiert nichts, kann man immer sagen, der Geheimdienst hat eben gut gehandelt, er hat das verhindert. Passiert hingegen etwas, wird man sagen, man hat zu wenig in die Überwachung investiert. So oder so, man befindet sich in einer Abwärtsspirale hin zu mehr Überwachung. Aus dieser Spirale müssen wir nun aber ausbrechen.
Aber kommen wir zurück zum uns heute vorliegenden Gesetzesentwurf. Auch dieser Gesetzesentwurf kann nicht betrachtet werden außerhalb des aktuellen Geistes, also ohne Berücksichtigung der NSASpähaffäre, die eben gezeigt hat, wie viel in Geheimdienstkreisen geschieht, das nicht an die Öffentlichkeit kommt - bis sich jemand erbarmt, sich opfert, und das öffentlich macht. Das Ziel eines jeden freiheitsliebenden Demokraten muss daher heute die Abrüstung dieser Massenüberwachung sein, dieser Massenüberwachungsmittel, die weltweit eingesetzt werden, um uns zu kontrollieren, die damit auch demokratiegefährdend wirken.
Der vorliegende Gesetzesentwurf zeigt zwei Dinge: Erstens erfolgt, und das begrüßen wir, eine Klarstellung bezüglich der parlamentarischen Kontrolle. Das ist gar kein Problem, und ich habe auch schon im Vorfeld signalisiert, dass wir dem in der vorgelegten Form zustimmen würden. Leider bringt der Gesetzentwurf aber zweitens auch eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse mit sich. Damit zeigt dieser Gesetzesentwurf auch, dass noch nicht jeder die Signale gehört hat. Er zeigt, dass CDU und SPD in
diesem Parlament bezüglich des Themas der Überwachung nichts aus der NSA-Affäre gelernt haben.
Die mit dem Entwurf gegebene „verbesserte“ parlamentarische Kontrolle bedeutet eine Festschreibung des gelebten Status. Das ist prinzipiell gut, bedeutet aber eben keine neue, keine verbesserte parlamentarische Kontrolle. Stattdessen sind neue Überwachungsbefugnisse vorgesehen. Dieser Gesetzentwurf geht daher in die völlig falsche Richtung.
Ich möchte mich angesichts der Kürze meiner Redezeit auf einen Punkt besonders konzentrieren. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die gesetzliche Grundlage für den Einsatz des IMSI-Catchers. „IMSI-Catcher“, das klingt ja zunächst einmal ganz niedlich. Es handelt sich aber um ein Abfallprodukt der Mobilfunkindustrie, das relativ schnell zu einem Überwachungsinstrument ausgebaut wurde. Der IMSI-Catcher ist im Grunde eine kleine mobile Mobilfunkzelle, die nicht auf dem Mobilfunkmast montiert ist, sondern transportabel ist und sich als normale Mobilfunkzelle ausgibt. Man muss sich das folgendermaßen vorstellen: Überall im Land stehen bekanntlich Funkmasten, die die Verbindung zu unseren Mobilfunkgeräten, Handys, Tablets, Smartphones, herstellen und damit die Verbindung ins Internet und in die Telekommunikationsnetze gewährleisten. Die Standards sehen vor, dass sich die Endgeräte mit dem Netz verbinden, das die größte Signalstärke aufweist. Das ist auch logisch, denn bewegt man sich zwischen den Mobilfunkzellen, etwa bei einer Autofahrt, bucht sich das Gerät immer wieder im gerade stärksten Netz ein. Dieses Prinzip macht sich der IMSI-Catcher zunutze, indem er einfach ein stärkeres Signal zur Verfügung stellt. Für einen Straßenzug oder einen Ortsteil ist das problemlos möglich, und alle Mobilfunktelefone wählen sich dann in diese stärkste Zelle ein. Damit ergeben sich nun zwei Möglichkeiten: Die als grundrechtsschonender geltende ist das Erstellen einer Liste der Nutzer in dieser Funkzelle und ihrer Bewegungsprofile, wobei auch diese Möglichkeit schon sehr fraglich ist, da man eben jeden erwischt, der sich in dieser Funkzelle aufhält. Es gibt aber inzwischen auch kein Gerät mehr am Markt, mit dem man nicht gleichzeitig auch - zweite Möglichkeit - die Kommunikation abhören kann, was natürlich hinsichtlich der Privatsphäre einen katastrophalen Dammbruch bedeutet. Hiermit wird dem Inlandsgeheimdienst ein weiteres unnötiges Mittel der Überwachung an die Hand gegeben. Das hätte nicht sein müssen.
Und unnötig ist dieses Mittel! Denn Sie werden im nächsten Haushalt nicht die 200.000 Euro bereitstellen, mit denen man dem Verfassungsschutz einen eigenen IMSI-Catcher kaufen könnte. In der Begrün
dung zum Gesetzentwurf steht daher auch, der Verfassungsschutz möge den IMSI-Catcher der saarländischen Polizei benutzen. Aber auch diese verfügt nicht selbst über einen IMSI-Catcher, weil wir auch der Polizei noch nicht die erforderlichen 200.000 Euro zur Verfügung gestellt haben. Die saarländische Polizei nimmt im Zuge der Amtshilfe diese Gerätschaften der rheinland-pfälzischen Kollegen oder der Bundespolizei in Anspruch.
Es stellt sich die Frage, warum wir eigentlich keinen eigenen IMSI-Catcher haben. Ist es uns die viel zitierte Sicherheit nicht wert, in diese „gute“ Technologie zu investieren? Nein, es liegt einfach daran, dass den Menschen, die sich mit diesen Möglichkeiten auskennen, auch den Ermittlungsbeamten, bewusst ist, dass der IMSI-Catcher als Ermittlungsinstrument ungeeignet ist. Er stammt von der Wunschliste der Totalüberwacher, hat aber ermittlungstechnisch einen sehr geringen Wert. Es leuchtet auch unter ermittlungstechnischen Gesichtspunkten nicht ein, weshalb neben einer vollumfänglichen Telekommunikationsüberwachung, die ja schon möglich ist, zusätzlich noch der IMSI-Catcher eingesetzt werden soll, mit dem die Abfrage einer kompletten Funkzelle möglich ist. Denn das führt zu viel sogenanntem Beifang, indem man viele unbescholtene Bürger, einen ganzen Straßenzug oder einen ganzen Stadtteil, mitüberwacht. Das macht so keinen Sinn. Ein solcher Generalverdacht führt nur dazu, dass unbeteiligte Dritte, die zur falschen Zeit am falschen Ort sind, in die Überwachung geraten und zu Unrecht verdächtigt werden, weil eben alle Handys und alle Tablets und alle Funktelefone in diesem Netz erfasst werden. Verdächtige Handys können doch ohnehin abgehört werden, dafür braucht man keinen IMSICatcher.
Aber auch der Erfolg des IMSI-Catchers ist nicht belegbar. Auch das ist ein typisches Muster der Behandlung von Überwachungstechnologien in unserer Rechtsprechung. Weder aus den Registern der Strafverfolgungsbehörden noch aus den Gerichtsakten der Verfahren ist klar ersichtlich, ob ein IMSICatcher zum Einsatz gekommen ist. Der Einsatz wird nicht gesondert ausgewiesen, entsprechend erscheint er nicht in der Statistik, folglich lässt sich auch die Wirksamkeit eines solchen Mittels letztlich nicht belegen. Die Anzahl der Verurteilungen aufgrund des Einsatzes eines IMSI-Catchers findet sich ebenfalls nicht in einer Statistik. Auch insoweit lässt sich nicht belegen, ob der Einsatz etwas bringt oder nicht. Allerdings ist das wohl das übliche Vorgehen, wenn eine weitere sinnlose Überwachungsmaßnahme etabliert werden soll. Das ist das Muster einer Pseudosicherheitspolitik, die keine Sicherheit schafft, sondern lediglich Tatkraft simuliert.
Dass Ihnen die Wirkungslosigkeit dieser Maßnahmen bewusst ist, scheint in diesem Gesetzesentwurf insoweit durch, als anders als etwa in NordrheinWestfalen keine Veröffentlichungspflicht der Einsatzstatistiken vorgesehen ist. In Nordrhein-Westfalen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen, ihre Anzahl und Angaben über den Einsatz von IMSI-Catchern, im Parladok des Parlamentes veröffentlicht werden; damit ist das für die Allgemeinheit nachvollziehbar.
Anhand dieses Beispiels IMSI-Catcher muss ich das Fazit ziehen: Wir müssen aktiv am Ausstieg aus der Totalüberwachung arbeiten und nicht immer weitere Überwachungsmaßnahmen einführen. Dieser Anforderung trägt dieser Gesetzentwurf nicht Rechnung, deshalb können wir ihm leider in dieser Form nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE und natürlich auch der korrespondierende Antrag der Koalitionsfraktionen weisen uns auf ein historisches Ereignis hin, das sich dieses Jahr zum hundertsten Mal jährt, das ist der Erste Weltkrieg. Dieser Krieg wird zu Recht - meine Vorrednerin hat das bereits treffend ausgeführt - als die Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts bezeichnet, mit über 10 Millionen Toten alleine auf den Schlachtfeldern und weiteren Millionen unter der Zivilbevölkerung, die bis heute ungezählt sind. Bis heute ist nicht klar, wie viele Menschen an den mittelbaren Folgen dieses schrecklichen Krieges gestorben sind, sei es durch die Hungerwinter, die Spanische Grippe oder durch Spätfolgen der Schlachtfelder.
Der Erste Weltkrieg ist für uns Deutsche auch immer automatisch der Weg in den Zweiten Weltkrieg und das ist in Deutschland von besonderer Bedeutung in der Diskussion, wie wir in den Beiträgen schon gehört haben. Das prägt auch unsere deutsche Sicht auf diese Urkatastrophe. Wir dürfen aber nicht zu kurz greifen, wenn wir uns dieses historische Ereignis anschauen. Betrachten wir die Welt, wie sie vor genau 100 Jahren ausgesehen hat, also nicht zur Kriegszeit, sondern beispielsweise am 12.02.1914. Die Welt kannte zu diesem Zeitpunkt noch keine Supermächte. Es gab dagegen ein fragiles Kräftegleichgewicht zwischen den europäischen Großmächten, zwischen England, Frankreich, dem jungen Deutschen Reich, zwischen Russland und nicht zu vergessen - dem Vielvölkerstaat ÖsterreichUngarn und dem Vielvölkerstaat des Osmanischen Reiches. Auf dem amerikanischen Kontinent entwickelte sich zeitgleich mit den USA eine weitere Großmacht, die in die Geschichte eintreten wird.
Es waren sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen, die die Mächte zu diesem Zeitpunkt hatten, und dadurch entstanden unkontrollierbare Spannungen. Wir hatten ein starkes Wachstum in Deutschland und Russland; Österreich stand vor tiefgreifenden Reformen, um die verschiedenen Völker besser einzubinden. Es ging auch darum, wie man mit Minderheiten im eigenen Lande umgeht. Es war ein sehr gespanntes Verhältnis, das diplomatisch sehr schwierig war und auch dazu geführt hat, dass die verschiedenen Bündnisse, die man im Vorfeld des
Krieges geschlossen hatte, um kriegerische Auseinandersetzungen zu verhindern, dann kollabierten, was schließlich zu diesen schrecklichen Ereignissen führte.
Nach dem Krieg gab es ein völliges Umkrempeln des Vorkriegssystems. Nach diesem Krieg war im wahrsten Sinne des Wortes kaum noch etwas wie zuvor. Die unfassbare Katastrophe, die sich ereignet hatte, in welche die Nationen - wie die moderne Geschichtsforschung sagt - hineingeschlittert sind, hat fast alle Lebensbereiche der Menschen in Europa berührt, insbesondere auch in unserer Großregion, die Schlachtfeld und direkt betroffen war. Das haben wir vorhin schon gehört. Es sind aber auch Folgen, die bis heute nachwirken. Daraus ergeben sich Fragen, die aufgearbeitet werden müssen, Fragen, welches politische System des Ausgleichs zwischen Nationen möglich ist. Wir haben mit der Europäischen Union eine Idee formuliert, mit der wir in die Richtung gehen, die aber natürlich noch viel mehr mitträgt.
An dieser Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts müssen wir aber auch immer wieder unser eigenes Verhalten und Denken reflektieren. Sei es - Kollege Bierbaum hat es vorhin ausgeführt -, dass wir den Krieg wieder als Mittel der Politik akzeptieren. Dies ist ein Punkt, der fein abgewogen werden muss. Natürlich akzeptieren wir den Krieg nicht mehr als Ultima Ratio, wenn die Politik endet. Aber können wir uns wirklich gegen Hilferufe verwehren, wenn sie aus anderen Ländern kommen, wenn Regionen bei Konflikten destabilisiert werden, wie wir es im Sudan hatten, oder beim Einsatz von Frankreich in Mali? Können wir uns mit einem Nein dagegen wehren? Alleine um diese Diskussion zu führen - es ist ja eine sehr große Diskussion -, müssen wir uns mit diesen grundlegenden Dingen beschäftigen. Wir müssen uns auch damit beschäftigen, wenn es darum geht, mutwillig Errungenschaften der europäischen Freundschaft infrage zu stellen. Das erleben wir momentan auch auf breiter Basis in ganz Europa. Sei es das Thema Freizügigkeit, dass wir uns also in den europäischen Ländern bewegen dürfen, sei es das Thema Solidarität mit unseren Nachbarn. Es geht auch um die Frage, wie die wirtschaftlichen Gleichgewichte verteilt sind, wer von der Krise profitiert, wer darunter leidet und wie wir Ausgleich schaffen.
Ich spanne diesen weiten Bogen absichtlich, denn die Frage, die sich stellt, ist, wie wir mit dem Thema Erster Weltkrieg umgehen. Der Erste Weltkrieg hat die Wurzeln gelegt für so viele der Probleme, die wir haben, er hat aber auch die Wurzeln gelegt für viele Lösungsansätze, die wir verfolgen. Wir müssen in einen breiten Dialog mit der Gesellschaft gehen. Wir müssen neue Wege finden. 100 Jahre sind eine lange Zeit. Der letzte Veteran, ein zur Zeit des Krieges
noch minderjähriger Matrose auf einem englischen Schlachtschiff, ist letztes Jahr verstorben. Wir müssen also neue Mittel und Wege finden, um im gemeinsamen Dialog mit unseren neuen Freunden, die wir auf diesem Kontinent haben, zu einer sinnvollen Gedenkkultur zu kommen, zu einer Gedenkkultur, die den Blick in die Zukunft wendet und fragt: Was haben wir daraus gelernt?
Die Vorstellung der Planungen der Landesregierung zu Gedenkveranstaltungen und zum Gedenken an 100 Jahre Erster Weltkrieg haben mich persönlich unter diesem Gesichtspunkt enttäuscht. Sie haben wohl nicht nur mich enttäuscht, denn entsprechend bewerte ich auch den Vorstoß der Vorsitzenden des Europaausschusses, den ich unterstütze, dass der Landtag eine eigene Gedenkveranstaltung durchführen soll. Ich möchte nicht beleidigend sein, aber bei der Vorstellung der verschiedenen geplanten Aktionen hatte ich den Eindruck, als kämen 100 Jahre Erster Weltkrieg ein bisschen überraschend, als hätte man nicht damit gerechnet und bündele nun ein Sammelsurium an Einzelmaßnahmen durch Umdeutung einzelner Projekte, die vorher schon geplant waren. Was ein bisschen gefehlt hat, war ein roter Faden.
Mir fehlte ein roter Faden, der dieser geschichtlichen Zäsur, die sich jährt, angemessen gewesen wäre. In diesem Lichte erscheinen auch die Bemühungen der Koalition, über die Europawoche zu sagen, man habe schon eine „Woche des Friedens“, als unpassend. Was ich mir gewünscht hätte, wäre etwas mehr Mut, auf unsere Nachbarn zuzugehen und unsere gemeinsame Geschichte auch gemeinsam zu erleben. Das wäre 100 Jahre nach dem Krieg angemessen gewesen. Ich weiß, es gibt eine völlig unterschiedliche Gedenkkultur bei uns, bei unseren französischen Nachbarn und in Belgien. Ich glaube aber, man hätte anknüpfen können und mit diesen Verschiedenheiten gemeinsam eine größere und angemessenere Gedenkveranstaltung mit vielen einzelnen Projekten, die unter einen solchen Schirm passen, organisieren können.
Das ist natürlich eine Diskussion nach dem Motto „hätte, hätte, Fahrradkette“. Es ist ein Prozess, der bereits vor Jahren hätte begonnen werden müssen. Die Schüsse von Sarajevo, die sich am 28. Juni zum 100. Mal jähren, liegen nun einmal 100 Jahre in der Vergangenheit. Das hätte eigentlich niemanden überraschen dürfen. Gerade ein Jahrhundert nach dem Grande Guerre, wie unsere Nachbarn sagen, wäre es doch lohnenswert, sich auch im Lichte der Unterschiede und der unterschiedlichen Gedenkkulturen zu begegnen. Dieses Versäumnis lässt sich weder durch eine Woche des Friedens noch durch
eine Umdeutung der Europawoche heilen, aber diese beiden Dinge schaden auch nichts. Der Einsatz für den Frieden und der Einsatz für die Freundschaft in Europa sind uns ein Herzensanliegen, weshalb wir auch beiden Anträgen zustimmen werden. - Vielen Dank.