Klaus Kessler
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Anlass der Anträge heute, der Anträge der LINKEN und der Koalitionsfraktionen, ist der Beginn des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren, ein Krieg, dessen verheerende Auswirkungen unseren, aber nicht nur unseren Kontinent prägte. Es gab über 7 Millionen zivile Opfer, 10 Millionen tote Soldaten. Wir sprechen insgesamt von über 17 Millionen Toten. Hinzu kommen unzählige Verwundete und eine unbeschreibliche Zerstörung.
Angesichts dieser Fakten sollen und müssen wir in diesem Jahr, 2014, in dem sich der Erste Weltkrieg zum hundertsten Mal jährt, ein Zeichen setzen und innehalten, um uns diese Katastrophe vor Augen zu führen. Ich glaube, alle in diesem Hause vereint der Wunsch, sich in einer ganz besonderen Weise mit dem Ersten Weltkrieg auseinanderzusetzen und insbesondere der Katastrophe und der Opfer der Zeit zu gedenken.
Im letzten Europaausschuss gab es eine ausführliche Berichterstattung über die geplanten Veranstaltungen. Sie sollen bis zum Jahre 2018 gehen, sind also auch über diese Legislaturperiode hinaus gedacht. Das ist positiv, das möchte ich ausdrücklich begrüßen. Das bewerten wir als sehr positiv. Doch die Landesregierung muss sich aus unserer Sicht an dieser Stelle auch einer berechtigten Kritik stellen. Sie hat es nicht geschafft, eine grenzüberschreitende zentrale Gedenkveranstaltung zu organisieren. Wir bedauern das, denn eine solche Veranstaltung würde dem Saarland grenzüberschreitend sehr gut anstehen.
Gerade in unserer Grenzregion im Saarland mit seiner wechselhaften Geschichte brachte der Erste Weltkrieg schreckliches Leid und vielfachen Tod; meine Vorredner haben bereits ausführlich darauf hingewiesen. Auch die besondere und unrühmliche Rolle Deutschlands in der Mitverantwortung des Ersten Weltkrieges ist dabei zu erwähnen. Wir sind der Meinung, dass wir angesichts der schrecklichen Er
eignisse dieser Zeit und der Erkenntnis der historischen und politischen Zusammenhänge dazu verpflichtet sind, die Erinnerung am Leben zu erhalten und zu verhindern, dass sich so etwas wiederholt.
Deshalb geht der Antrag der LINKEN in die richtige Richtung. Ist es denn nicht die Jugend, sind es nicht die Schülerinnen und Schüler, die wir erreichen müssen, um ihnen zu vermitteln, welche verheerenden Folgen übersteigerter Nationalismus und Militarismus letztendlich mit sich bringen? Der Erste Weltkrieg - auch darauf ist bereits hingewiesen worden gilt als Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts. Deshalb bietet sich eine Themenwoche im Jahr 2014 geradezu an. Es bietet sich an, daran zu erinnern, dass Themen wie Krieg, Kriegsbegeisterung und Frieden in der Schule eine Rolle spielen, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit ihnen auseinandersetzen müssen.
Doch es soll noch weiter gehen. Nicht nur die historische Betrachtung dieses Ereignisses ist wichtig. In der Schule muss auch Friedenserziehung angesagt sein. Angesagt ist einerseits die politisch-historische Bildung, andererseits aber auch der Beitrag zu einem friedlichen Miteinander in der Schule, um zu einer gewaltfreien Konfliktlösung zu erziehen. Das geht natürlich weiter als die bloße Erinnerung an die historischen Ereignisse.
Eine „Woche des Friedens“ wäre aus unserer Sicht ein guter Weg, sich mit dem Ersten Weltkrieg, aber auch mit den darüber hinausgehenden Themen zu beschäftigen. Sie bietet die Möglichkeit zur Aufarbeitung der komplizierten Ausgangssituation, die letztendlich zum Krieg führte, einer Aufarbeitung von Nationalismus und Militarismus sowie einer kritischen Erörterung beispielsweise auch des Friedensvertrages von Versailles. Hierzu benötigt man Zeit. Aus unserer Sicht wäre eine Themenwoche gut geeignet, darauf einzugehen. Wir Europäer in unserer Grenzregion leben eine deutsch-französische Freundschaft, die beispielsweise vor hundert Jahren noch undenkbar gewesen wäre. Und deshalb wäre es auch gut, wenn in enger Kooperation mit unseren französischen Nachbarn eine solche Präventionsund Erinnerungsarbeit durch Gemeinschaftsprojekte geleistet werden könnte.
Ich komme zum Abschluss noch kurz auf den korrespondierenden Antrag der Großen Koalition zu sprechen. Der Antrag geht in eine ähnliche Richtung. Leider vermisse ich hier das Bekenntnis oder den Wunsch, eine eigene „Woche des Friedens“ an den saarländischen Schulen durchzuführen. Wir bedauern das, finden aber den Antrag in seiner Richtung durchaus begrüßenswert. Wir werden diesem Antrag natürlich auch zustimmen. Nur ist unser Antrag klarer fokussiert auf das Ereignis, auf die Erinne
rung, auf die Themenwoche. Und deshalb stimmen wir unserem Antrag natürlich zu - das ist klar -, aber wir werden auch dem Antrag der Großen Koalition zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute diesen Antrag zur Zukunft der Universität ein als Reaktion auf die Ende Januar veröffentlichten Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems im Saarland und die danach relativ heftig entbrannte Diskussion in diesem Land. Die gute Nachricht dabei ist die Feststellung des Wissenschaftsrats, dass das saarländische Hochschulsystem in der Abbildung des klassischen Spektrums eines Landeshochschulsystems ein breites Portfolio an Ausbildungsmöglichkeiten bereithält und insgesamt als leistungsfähig beurteilt wird. Die schlechte Nachricht ist unserer Meinung nach die Feststellung des Wissenschaftsrates, dass unter den gegebenen Finanzbedingungen im Saarland zukünftig keine umfassende akademische Grundversorgung mehr vorgehalten werden kann und Studiengänge entweder ganz einzustellen oder grundlegend neu zu organisieren sind.
Es geht also, meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Zukunft unseres Hochschulsystems im Saarland, insbesondere natürlich um die Zukunft der Universität und um die Frage, welche Universität können, wollen oder müssen wir uns in Zukunft im Saarland leisten? Da sagen wir klipp und klar in Richtung Landesregierung: Stellen Sie der Universität ausreichende Mittel zur Verfügung, um den drohenden Rückbau und damit natürlich auch verbundene Qualitätseinbußen zu verhindern! Wir wollen keine Rumpfuniversität im Saarland, sondern nach wie vor eine akademische Grundversorgung aufrechterhalten bei gleichzeitiger Förderung international anerkannter Forschungsschwerpunkte und Exzellenzen!
Das heißt, die geplanten drastischen Kürzungen der Landesregierung in der Hochschulfinanzierung müssen wieder zur Disposition gestellt werden! Es geht darum zu verhindern, dass ganze Fakultäten von der Schließung betroffen sind wie beispielsweise die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, oder auch darum, zum Beispiel zu verhindern, dass die von der Vorgängerregierung erst eingeführte Grundschullehrer-Ausbildung wieder abgeschafft wird, um nur zwei Beispiele aus dem meines Erachtens als Horrorkatalog zu bezeichnenden Gutachten des Wissenschaftsrates zu nennen.
Letzten Endes geht es aber auch darum, die Attraktivität der Universität als Bildungsstätte für die Landeskinder und junge Menschen im Saarland aufrechtzuerhalten und zu verhindern, dass noch mehr junge Menschen als ohnehin schon unser Land verlassen.
Die Sparauflagen sind drastisch. Der jährliche Landeszuschuss zum Globalhaushalt der Universität wird bis 2020 von bisher 189 Millionen Euro jährlich - das ist die Zahl aus der Universität - auf 179 Millionen Euro gekürzt. Hinzu kommt, dass ab 2015 keine leistungsorientierten Mittel in Höhe von bisher 10 Millionen jährlich an die Universität fließen. Eine Anpassung der Zuschüsse an kommende Steigerungen im Tarif- und Energiekostenbereich sind ebenso wenig vorgesehen. Das, meine Damen und Herren, sind die Daumenschrauben, die die Landesregierung der Universität angelegt hat. Laut eigenen Berechnungen der Universität erreichen die Kürzungen der Landesregierung, die weder Energiepreissteigerungen noch Tarifsteigerungen in vollem Umfang berücksichtigen, bis 2020 ein Gesamtvolumen von 130 Millionen Euro. Wir sind der Meinung, das ist nicht verkraftbar für eine Universität, die sich im Wettbewerb der Hochschulstandorte behaupten muss, nicht verkraftbar für eine Universität, die nachweislich ihre Leistungsfähigkeit bewiesen hat und sich im Ranking der Hochschulstandorte Deutschlands mittlerweile einen guten bis sehr guten Mittelplatz erarbeitet hat.
Dabei hat die Universität selbst Einsparvorschläge als Alternativszenario im Umfang von 71 Millionen Euro gemacht. Wir erwarten, dass diese Einsparungen ernsthaft geprüft und ernsthaft mit in die Zukunft der Universität eingerechnet und eingeplant werden.
Sollten die Vorschläge des Wissenschaftsrates umgesetzt werden, die auf der Basis des vorgegebenen Finanzrahmens gemacht wurden, hätte das erhebliche negative Auswirkungen nicht nur für unsere Universität, sondern für das gesamte Saarland und natürlich auch für die Landeshauptstadt Saarbrücken! Die Schließung einer großen Fakultät wie beispielsweise der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
bedeutet nicht nur den Verlust von Tausenden Studierenden - die Fakultät hat insgesamt rund 5.000 Studierende, das sind immerhin 28 Prozent der Studierenden an der Universität -, sondern es bedeutete auch den Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen in diesem Land. Es wird in dieser Diskussion häufig vergessen, dass die Universität auch Arbeitgeber ist. 3.200 Beschäftigte gibt es im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der Verwaltung und des technischen Personals an der Universität.
Die Hauptschwäche der Empfehlung des Wissenschaftsrates besteht darin, dass weder konkrete Kostenberechnungen zu Einspareffekten auf der Zeitachse der nächsten sechs Jahre vorgenommen werden, noch volkswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.
Wir wollen mit unserem Antrag zum Ausdruck bringen, dass die Universität eine echte Zukunftsperspektive braucht und dazu ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Aus unserer Sicht ist eine Landeskinder-Universität mit einer akademischen Grundversorgung im Saarland unverzichtbar! Wir verschließen uns dabei nicht sinnvollen Kooperationen und plädieren dafür, die Sparvorschläge, die von der Uni selbst kommen, aber auch aus den Reihen der Studierenden, ernsthaft zu prüfen und durchzurechnen.
Zum Antrag der Regierungskoalition ist zu sagen, dass dieser an keiner Stelle die mögliche Schließung von Studiengängen erwähnt oder sich gar gegen die Abschaffung ganzer Fakultäten und Fachrichtungen ausspricht, ja dies noch nicht einmal problematisiert! Stattdessen ist die Rede von - ich zitiere - vorbehaltloser Prüfung des Gutachtens, einem sorgfältigen Durchdenken der Empfehlungen, dem Hinweis auf Synergie-Effekte im Verwaltungsbereich.
Es ist eine inhaltslose Empfehlung an die Landesregierung, „die richtigen Akzente zu setzen“! - Was heißt denn das, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Dem können wir nicht zustimmen. Insbesondere können wir dem nicht zustimmen, weil der erste Satz Ihres Antrages lautet, dass man sich im gegebenen Finanzszenario bis 2020 zu bewegen hat. Das ist mit uns nicht zu machen! Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um Noten - das Notensystem im allgemeinbildenden Schulbereich. Ich glaube, jeder von Ihnen kennt sich da in irgendeiner Form aus. Wir haben den Antrag gestellt mit dem Titel „Gleichwertigkeit im Notensystem von Gymnasium und Gemeinschaftsschule herstellen“, weil die Vorgängerregierung nach Einführung des Zwei-Säulen-Schulmodells im allgemeinbildenden Bereich infolge einer Verfassungsänderung im Jahr 2011 die beiden Schulformen Gymnasium und Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulformen in der Verfassung verankert hat. Bedauerlicherweise - ich muss es nochmal sagen war ja damals die SPD-Fraktion gegen diesen Weg. Heute, das muss ich dem Bildungsminister zugute halten, begleitet er die Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule vernünftig und so, wie wir es bereits in der Schulverordnung festgelegt haben.
Die Gemeinschaftsschule ist zum Schuljahr 2012/13 mit der Schulverordnung gestartet - unverändert übrigens, wie wir sie eingebracht haben. Wir können heute im Saarland stolz darauf sein, dass wir ein zukunftsweisendes, zukunftsfähiges, modernes Schulsystem im Sinne eines Zwei-Säulen-Modells haben, um das uns mittlerweile viele andere Bundesländer beneiden. Da haben wir was geschafft!
Ich habe mit großer Freude festgestellt, dass im Koalitionsvertrag der Nachfolgeregierung, der Großen Koalition, die Betonung der Gleichwertigkeit der beiden Schulsäulen ausdrücklich festgehalten worden ist. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Die beiden unterschiedlichen Schulformen Gymnasium und Gemeinschaftsschule sehen wir als gleichwertig an. Deswegen wollen wir alle Parameter überprüfen mit dem Ziel, diese Gleichwertigkeit im Rahmen eines Stufenplanes umzusetzen. - Diese Parameter sind beispielsweise gleiche Arbeitszeit, gleiche Besoldung, gleiche Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte. Das sind alles Dinge, die im Übrigen, als wir noch mitregiert haben, die SPD von uns immer gefordert hat. Sie hat sie im Übrigen auch in die Begründung eingebracht, warum sie damals ei
ner Verfassungsänderung nicht ohne Weiteres zustimmen wollte.
Ich gebe zu, dass die von mir genannten Parameter - Arbeitszeit, Besoldung, Beförderung, Funktionsstellenstruktur - bei der Gleichwertigkeit auch zu Finanzproblemen führen können. Da gibt es im Hinblick auf die Finanzierung dieser Gleichwertigkeit das ein oder andere zu regeln. Das haben Sie bisher nicht getan. Ich erwarte, dass Sie diesen Stufenplan demnächst vorlegen.
Heute machen wir mit unserem Antrag einen Vorschlag im Hinblick auf einen Parameter, der aus unserer Sicht relativ einfach und insbesondere auch schnell und kostengünstig zu bearbeiten ist. Da gibt es etwas, das im Grunde finanzierbar ist. Das ist ja selten in diesem Land. Es geht um das Notensystem am Gymnasium und an der Gemeinschaftsschule. Das ist nämlich nicht einheitlich. Es sollte unter dem Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit der Schulformen vereinheitlicht werden. Im Übrigen hatte ich am Ende meiner Amtszeit - ich wusste ja nicht, dass das so schnell zu Ende geht - bereits im Ministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Auftrag hatte, dies in die Wege zu leiten, damit das zum Schuljahr 2012/13 in Kraft treten kann. Mittlerweile befinden wir uns im Schuljahr 2013/14. Ich denke, es ist an der Zeit, hier etwas zu tun.
Zur Situation. Das Notensystem im Gymnasium ist uneinheitlich. In der Unter- und Mittelstufe - das geht im G-8-Gymnasium von den Klassenstufen 5 bis 9 gibt es die Noten 1 bis 6. Ab der Oberstufe am Gymnasium gibt es dann den 15-er Punkte-Schlüssel, den meisten von Ihnen ist das bekannt: Es gibt die Punkte 0 bis 15 mit den entsprechenden Zuordnungen zu den Noten sehr gut bis ungenügend. An den auslaufenden Gesamtschulen und auslaufenden Erweiterten Realschulen gab es immer schon den 15-Punkte-Schlüssel. Natürlich hat im Nachfolgemodell, dem Zwei-Säulen-Modell, die Gemeinschaftsschule auch nichts anderes als diesen 15-PunkteSchlüssel. Im Sinne einer Vereinheitlichung des Systems geht unser Antrag heute in die Richtung: Schaffen Sie erst einmal am Gymnasium eine einheitliche Bewertungssystematik. Das heißt, in der Unter- und Mittelstufe brauchen wir nicht mehr die Noten 1 bis 6, sondern den 15-Punkte-Schlüssel. Dies macht Sinn wegen der Vergleichbarkeit mit der Gemeinschaftsschule.
Die Vorteile insgesamt: Wir haben eine einheitliche Notengebung im gesamten System der allgemeinbildenden Schulen. Das 15-Punkte-System ist übrigens weitaus vorteilhafter und differenzierter, weil man da Tendenzen in der Note auf dem Zeugnis ausdrücken kann, was zurzeit in der Mittel- und Unterstufe am Gymnasium nicht möglich ist. Man kann also eine Plus-Tendenz oder eine Minus-Tendenz zum Ausdruck bringen. Beispielsweise die Note be
friedigend: Glatt befriedigend entspricht einer 08 im 15-er Schlüssel, 07 wäre befriedigend minus und 09 wäre befriedigend plus. Das kann man wunderbar auf dem Zeugnis so zum Ausdruck bringen.
Ein einheitliches Notensystem erleichtert die Vergleichbarkeit der Leistungsbewertungen und führt zu mehr Notengerechtigkeit durch die Tendenzmöglichkeit in der Notengebung. Ein vereinheitlichtes Notensystem erleichtert auch die Übergangsberechnungen bei Abschluss- und Übergangsqualifikationen bei einem Schulformwechsel. Das heißt, eine solche Vereinheitlichung hat auch etwas mit einer Verbesserung der Durchlässigkeit des Schulsystems zu tun.
Es ist mir bekannt, dass an einigen Gymnasien die Schulkonferenzen in dieser Hinsicht Anträge gestellt haben oder stellen wollen. Es ist jedoch nicht möglich, dieses Notensystem nur an einzelnen Schulen einzuführen, weil das Sache des zuständigen Fachministers ist. Das sollte landeseinheitlich geregelt werden, das kann man nicht jeder Schule überlassen. Insofern, denke ich, macht eine solche einheitliche Regelung mit dem Auftrag an den Minister, die entsprechenden Rechtsregelungen so zu ändern, dass eine Vereinheitlichung möglich ist, Sinn. Aus meiner Sicht dürfte es hierüber keine großen Streitigkeiten geben. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedaure es außerordentlich, dass die Koalitionsfraktionen diesen aus meiner Sicht zustimmungswürdigen Antrag mit der Begründung ablehnen, da würde zumindest im Eingangstext Dichtung und Wahrheit vermengt oder es würde nicht der Realität entsprechen. Ich stelle es gleich klar. Ich bedaure das außerordentlich, denn es ist völlig klar, dass Sie es reflexartig ablehnen, weil es von grüner Seite kommt. Das ist der Reflex, der im Grunde genommen wieder funktioniert und der draußen im Land relative Politikverdrossenheit hinterlässt, wenn es darum geht, dass eine simple, relativ kostengünstige Angelegenheit von der Opposition kommt. Er wird von der Mehrheitsfraktion erst einmal abgelehnt. Ich bedauere das.
Ein nächster Punkt: „Dichtung und Wahrheit“ beziehungsweise „bleiben Sie bei der Wahrheit“. Angeblich steht etwas Falsches im Vortext. Das stimmt so nicht. Wenn dort steht „in einem ersten Schritt“, dann heißt das, es hat in Bezug auf die Gleichwertigkeit der Schulformen noch keinen einzigen Schritt gegeben, der es erlauben würde, von gleichwertig zu sprechen.
Die Funktionsstellenstruktur, die an der Gemeinschaftsschule eingeführt worden ist, ist nicht gleichwertig mit dem Gymnasium. Sie kriegen demnächst eine Anfrage, in der wir erwarten, dass das vorgelegt wird. Dann zählen Sie einmal die Funktionsstellen an Gymnasien im Vergleich zu den Gemein
schaftsschulen. Das ist keine gleichwertige Funktionsstellenstruktur.
Zum nächsten Punkt. Frau Rink, die von Ihnen behauptete Gleichwertigkeit, die sich in der SchülerLehrer-Relation beider Schulformen ausdrückt, käme dann zum Ausdruck, wenn es eine gleiche Personalberechnung gäbe. Es gibt aber für beide Schulformen unterschiedliche Parameter bei der Personalberechnung. Auch hier gibt es keine Gleichwertigkeit.
Ein weiterer Punkt. Bei der Deputatausstattung beider Schulformen gibt es riesengroße Unterschiede. Das wissen wir. Es gibt keine Gleichwertigkeit, auch nicht bei der Zuordnung der Deputate für die Lehrerinnen und Lehrer, die in Lehrplankommissionen arbeiten. Auch hier gibt es ganz große Unterschiede. Es gibt zwischen den beiden Schulformen keine Gleichwertigkeit! Sie haben richtigerweise im Koalitionsvertrag zum Ausdruck gebracht, dass man sich auf den Weg machen und Schritte gehen muss. Das begrüße ich ja, aber es gibt noch keinen ersten richtigen Schritt, der als Schritt in Richtung Gleichwertigkeit bezeichnet werden könnte.
In diese Richtung geht natürlich auch unser Vortext. Sie würden sich doch auch nichts vergeben zu sagen, wir nehmen diesen Antrag als Auftrag in den entsprechenden Ausschuss. Dann werden wir über die gleiche Notensystematik an Gymnasium und Gemeinschaftsschule reden, weil es sinnvoll ist, was wir hier fordern. Wenn Sie eine Erweiterung auf die beruflichen Schulen vornehmen wollen, dann haben Sie auch hier meine volle Zustimmung. Ich habe die Argumentation aber daran aufgehängt, dass es um die Gleichwertigkeit beider Schulformen - Gemeinschaftsschule und Gymnasium - geht. Die gibt es zurzeit nicht. In dieser Hinsicht haben Sie bislang nichts getan. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir begrüßen die in diesem Antrag genannten grenzüberschreitenden Aktivitäten zur Fachkräftesicherung und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Die Situation im Saarland ist dadurch gekennzeichnet, dass zunehmend Fachkräftemangel besteht. Gleichzeitig herrscht auf der anderen Seite, in Frankreich ein relativ hohes Maß an Jugendarbeitslosigkeit. Wenn es gelingt, durch grenzüberschreitende Aktivitäten die Mobilität von Jugendlichen in der Grenzregion zu fördern und deren Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, dann ist das unterm Strich ein Gewinn für beide Seiten. Deshalb ist die Einrichtung dieser Fachstelle für grenzüberschreitende Ausbildung, es gibt sie seit 2013 in Dillingen, ein geeignetes Instrument, junge Menschen bei der grenzüberschreitenden Ausbildung zu unterstützen.
Diese Fachstelle befindet sich zurzeit in einer Pilotphase, die bis Mitte des Jahres 2014 dauert. Ein Ziel Ihres Antrages ist es, die Fortführung des Projektes über diese Pilotphase hinaus zu erreichen. Um dies zu beurteilen, bedarf es natürlich einer Betrachtung der bisherigen Aktivitäten und eine Bewertung der Erfolge dieser Fachstelle. Ganz offensichtlich gibt es diese ja. Es ist die Rede davon, dass bislang über 90 Jugendliche mit Interesse an einem Praxisaufenthalt in Deutschland unterstützt wurden und bereits mehr als 30 Praxisaufenthalte in saarländischen Betrieben organisiert wurden. Dieses Angebot richtet sich primär an saarländische Auszubildende und an lothringische Lycée-Schülerinnen und -schüler in sieben Berufsfeldern für die an elf Lycées in der Grenzregion ausgebildet wird. Dort finden auch Informationsveranstaltungen, individuelle Beratungen und natürlich ein Spracheneingangstest statt, denn die Beherrschung der Sprache ist in diesem Zusammenhang natürlich von besonderer Bedeutung.
Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass der Spracherwerb nach wie vor eigentlich das größte Mobilitätshindernis ist. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer FrankreichStrategie das Erlernen der französischen Sprache als Sprache des Nachbarn fördern will. Und deshalb war es auch richtig, dass die Vorgängerregierung im Jahr 2011 ein entsprechendes Sprachenkonzept entwickelt und damals im Kabinett verabschiedet hatte. Dieses zielte darauf ab, dass neben der Stärkung der französischen Sprache in der Schule auf der Zeitachse der nächsten Jahre auch die Mehrsprachigkeit im Saarland erreicht wird. Dies beinhal
tet den Ausbau des Französischen im vorschulischen Bereich, in der Grundschule, und im Bereich der weiterführenden Schule die Zweisprachigkeit mit Französisch als Sprache des Nachbarn und - ich betone ausdrücklich: und - Englisch als unverzichtbare Fremdsprache und Weltsprache. Dieses Sprachenkonzept, so ist es mir rückgemeldet worden, wird im Übrigen mittlerweile - darauf sind wir ganz stolz - in zahlreichen anderen Bundesländern nachgefragt, es wird für eine mehrsprachige schulische Fremdsprachenbildung als beispielgebend angesehen.
Entscheidend, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist natürlich auch die konkrete Umsetzung. Dass im Rahmen der Frankreichstrategie die massive Förderung des Französischen und der Mehrsprachigkeit im Saarland erfolgen soll, passt nach meiner Wahrnehmung nicht ganz zum geplanten Stellenabbau in der Schule. Ich appelliere diesbezüglich an die Landesregierung, insbesondere natürlich an den Bildungsminister, nicht nur mit wohlklingenden Worten von einer Vision der Zweisprachigkeit im Saarland zu reden, sondern diesem Gedanken der Frankreich-Strategie und dem Gedanken des Ausbaus des Französischen auch Taten folgen zu lassen und dabei auch auf die Streichung von Lehrerstellen, die zur Umsetzung dieser Vision dringend benötigt werden, zu verzichten.
Neben dem Fremdsprachenlernen sind insbesondere grenzüberschreitende Aktivitäten im Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung notwendig, um Mobilitätshindernisse abzubauen. Dazu gehört, ich sagte es bereits eingangs, die Fachstelle für grenzüberschreitende Ausbildung, deren inhaltliche und räumliche Ausweitung in der Großregion nach Abschluss und Auswertung der Pilotphase geprüft werden sollte. Wir stimmen diesem Antrag vorbehaltlos zu, verhalten uns also nicht reflexartig. - Vielen Dank.