Johanna Skalski

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 4. Opferschutzbericht der Landesregierung zeigt, dass Hilfe im Mittelpunkt unseres Handelns steht. Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie sich dieses Themas so bewusst und konkret angenommen haben und diese richtungsweisende Arbeit auf über 260 Seiten umfassend darstellen.
Für die Umsetzung des Opferschutzes bedarf es nicht nur finanzieller Mittel und Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch des Engagements vieler staatlicher und nicht staatlicher Einrichtungen. Diesen wird auch an dieser Stelle gedankt.
Opferschutz erschöpft sich nicht mehr allein in dem Bericht über Opferzahlen und Kriminalstatistiken. Er stärkt vielmehr Informations-, Beistands-, Schutz- und Beteiligungsrechte der Opfer. Hierzu zählt exemplarisch die psychosoziale Begleitung, die insbesondere minderjährigen Opfern schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Das Land SchleswigHolstein hat sich zudem für die bundesweite Aufnahme dieser Regelung eingesetzt.
Im Rahmen der Strafverfolgung ist das Opfer nicht mehr wie früher ein bloßes Beweismittel, sondern hat neben dem Recht auf Auskunft über den Stand des Verfahrens das Recht auf einen Beistand sowie die Möglichkeit eines aktiven Eingreifens in die Prozessführung. Hierzu werden Mitarbeitern der Justiz sowie der Polizei in Schleswig-Holstein spezielle Fortbildungsmöglichkeiten eröffnet. Wir sind es, die Polizeistellen schaffen. Ferner werden Polizeidienststellen technisch zur audiovisuellen Zeugenvernehmung ausgestattet. Trauma-Ambulanzen bieten in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für soziale Dienste kompetente Soforthilfe zur Behandlung eines erlittenen psychischen Traumas an.
Der Ruf nach härteren Strafen und schärferen Gesetzen hilft Opfern von Straftaten jedenfalls nicht.
Wir setzen auf eine konsequente Strafverfolgung und die Auseinandersetzung des Täters mit den Folgen seiner Tat. Etabliert hat sich hier der TäterOpfer-Ausgleich. Zur Förderung des Jugend-TOAs
sind die finanziellen Mittel von uns erheblich erhöht worden. Sehr geehrte Frau Ostmeier, dies ist ein wesentlicher Impuls, darüber weiter im Dialog zu bleiben.
Weit vor der Strafverfolgung und Strafjustiz setzt die Prävention an. Deswegen haben wir in unserer Regierungsverantwortung zahlreiche Projekte und Aktionen ins Leben gerufen, die viele Menschen rechtzeitig vor Verbrechen schützt.
Opfern von politisch und rassistisch motivierten Gewalttaten stehen spezielle Beratungsangebote zur Verfügung. Zur Vorbeugung in diesem Bereich fördern wir Präventions- und Ausstiegsprogramme sowie Projekte zur Demokratieförderung - auch zur Bekämpfung religiös motivierter Straftaten. Präventionsarbeit im schulischen Bereich, Herr Lehnert, nehmen sowohl Kinder und Jugendliche wie auch die Lehr- und Fachkräfte in den Blick. Hierzu arbeitet das Institut zur Qualitätsentwicklung an Schulen mit der Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein e.V., der Koordinationsstelle Schulische Suchtvorbeugung, der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein, dem Präventionsbüro PETZE und dem Landesverband pro familia Schleswig-Holstein zusammen. Es geht unter anderem um Gewaltprävention durch soziales Miteinander, durch ein Konfliktmanagement und dem Etablieren von Interventionssystemen. So sollen die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler gestärkt und Werte wie Toleranz, Respekt, Solidarität und Empathie vermittelt werden.
Starke Persönlichkeiten brauchen kein Mobbing und Cybermobbing auf dem Schulhof oder im späteren Arbeitsleben zu befürchten. Darüber hinaus verhindern von uns geförderte Therapien für Suchtkranke, Sexual- und Gewaltstraftäter oder das Übergangsmanagement für Haftentlassene neue Straftaten. Investierte Gelder in diese Projekte sind keine Wohltaten für Täter, sondern präventiver Opferschutz.
Durch die stetige Erhöhung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zeigen wir, dass uns der Opferschutz viel wert ist. Während im Jahr 2012 von der schwarz-gelben Regierung im verabschiedeten Haushalt in der Maßnahmengruppe ,,Straffälligenhilfe und Opferschutz“ ein Betrag von
1.335.000 € eingestellt war, haben wir für das Haushaltsjahr 2017 für die Straffälligenhilfe und den Opferschutz einen Betrag von 2.150.000 € bereitgestellt.
Das ist im Vergleich zu 2012 eine 38-prozentige Steigerung. Hier kann man also zu Recht sagen: Wir machen das!