Ute Erdsiek-Rave
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Herr Abgeordneter Dr. Klug, sind Sie in der Lage, mir zu sagen, wie hoch die Kosten derzeit in der Bundesrepublik für einen Medizinstudienplatz sind? Halten Sie Ihre Forderung aufrecht, wenn ich Ihnen die Antwort gleich mitgebe, dass das ungefähr 120.000 € sind? Wenn Sie das auf das Semester herunterrechnen, haben Sie die Gebühr, die Sie kostendeckend nehmen müssten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Debatte über den Gesetzentwurf der FDP sind eigentlich alle Argumente ausgetauscht. Das war schon bei der ersten Lesung so, das war auch im Bildungsausschuss so. Aber was heute in die Debatte eingebracht worden ist, geht ein bisschen über den Gesetzentwurf der FDP hinaus. Deswegen will ich versuchen, mich in meinem Beitrag auch ein Stück darauf zu beziehen. Herr de Jager, Sie haben hier andere Gründe für sich in Anspruch genommen und auf eine Initiative vonseiten der CDU-Fraktion, die offenbar folgen soll, in Sachen Studiengebühren für das Erststudium verwiesen. Das nehmen wir heute zur Kenntnis.
Das ist etwas ganz Neues. Dazu muss man Folgendes sagen.
- Ich warte gern Ihren Dialog ab. - Herr de Jager, Sie hätten der Vollständigkeit halber doch mindestens zunächst einmal sagen müssen, dass derzeit die Gebührenfreiheit des Erststudiums in Deutschland durch das Hochschulrahmengesetz verbindlich geregelt ist. Das gilt nun nicht nach politischer Farbenlehre, sondern das gilt für alle Bundesländer.
Nun weiß ich natürlich, dass einige Länder, unter anderem Bayern und Baden-Württemberg, eine Verfassungsklage einreichen wollen - es bisher übrigens nicht getan haben; möglicherweise wird sich Hamburg da anschließen -, deren Ausgang abzuwarten bleibt. Ich sehe wirklich nicht, was jetzt eine Initiative
der CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein für Studiengebühren für das Erststudium bewirken soll - wenn es nichts anderes sein soll als eine politische Demonstration. Denn das Hochschulrahmengesetz gilt.
- Man muss ja in irgendeiner Weise eine Fahne hochhalten.
Die Frage, die hier heute angeklungen ist, die in den Debattenbeträgen durchgeklungen ist, als Sie das gesamte Bildungssystem in den Blick genommen haben, Herr Dr. Klug und Herr de Jager, die Frage nämlich, wie die Bildungsfinanzierung in Deutschland geregelt ist, ist schon spannend und interessant. Das ist hier unter unterschiedlichen Aspekten angesprochen worden, aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln, zum Beispiel dem skandinavischen, die den Studierenden ein Darlehen geben, das sie dann zum Teil lebenslänglich zurückzahlen müssen.
Ich verweigere mich einer Debatte über eine neue Form von Bildungsfinanzierung in Deutschland überhaupt nicht; ich halte nur die simple Einführung von Studiengebühren für falsch, die nach meiner Einschätzung und nach Einschätzung von vielen Gutachtern und Wissenschaftlern zu einem Rückgang der Studierwilligkeit führt. Sie müssen sich einmal die Situation in Österreich angucken: Da ist die Zahl der Studienanfänger seit 2001 um 15 % zurückgegangen. Ist das der Effekt, den wir haben wollen?
Ich habe vorhin einen Einwurf Ihrer Kollegin gehört, die gesagt hat: Das macht doch nichts. - Da kann ich mich nur wundern. Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands mit einer hoch industrialisierten Gesellschaft ist es unbedingt notwendig, dass wir die Zahl der akademisch Ausgebildeten eher noch steigern, natürlich auf hohem Qualifikationsniveau.
Dass wir eine Debatte über die Bildungsfinanzierung führen - gewissermaßen vom Kindergarten bis zum lebenslangen Lernen -, und zwar pragmatisch - meinetwegen können Sie auch sagen: ideologiefrei -, finde ich richtig. An einer solchen Debatte will ich mich gern beteiligen.
Derzeit geht es aber nur um die Frage, ob wir von den Ausnahmeregelungen, die das Hochschulrahmengesetz ermöglicht, in einem Bundesland Gebrauch machen. Dazu gehören solche Modelle wie Studienkonten oder Bildungsguthaben, wie Sie es genannt haben, mit Langzeitstudiengebühren. Im Grunde un
terscheiden sich die Modelle - ich weiß, dass Sie das nicht gern hören, Herr Dr. Klug - nur marginal. Das muss man wirklich sagen. Vom Ansatz her ist beides sehr ähnlich.
- Das gestehe ich gern ein. Die Regelungen, die wir in anderen Bundesländern haben, in BadenWürttemberg und Niedersachsen, müssen Sie sich einmal genauer anschauen. Die Anzahl von Ausnahme- und Befreiungstatbeständen, die es da gibt, die auf die jeweilige soziale und finanzielle Situation der Betroffenen Rücksicht nehmen, kann nur mit einem erheblichen administrativen Aufwand umgesetzt werden. So haben das auch die Hochschulen kritisiert, übrigens nicht nur Ihr Modell, sondern auch unser Modell haben sie als administrativ zu verwaltungsaufwändig kritisiert und haben darauf hingewiesen, dass eventuelle Einnahmen durch den Verwaltungsaufwand fast aufgebraucht würden.
Ob die Wirkung, die Sie erzielen wollen, nämlich die Einnahmen der Hochschulen dadurch zu steigern, damit überhaupt tendenziell erreicht werden kann, ist fraglich. Denn ein Langzeitstudiengebührenmodell sieht ja im Grunde vor, dass die Zahl der Studierenden kontinuierlich abnimmt, die die Regelzeit überschreiten. Tendenziell jedenfalls ist die Wirkung, dass die Einnahmen auf null gehen. Wo bleibt da dann der Effekt, den Sie sich wünschen?
Ich will einmal aus dem Artikel des „Hamburger Abendblatts“ von vor zwei Tagen über den Streit um die Studiengebühren in Niedersachsen zitieren. Untertitel: „Niedersachsens Universitäten sehen von den Zusatzeinnahmen keinen Euro.“
Das wird ihnen alles wieder weggenommen. Und: „Mehr als die Hälfte der Betroffenen verließ die Universität nach Einführung der Studiengebühren.“
Das zweite Drittel macht von Ausnahme- und Befreiungstatbeständen Gebrauch.
Man kann sehr bezweifeln, ob diese Modelle die gewünschte Wirkung erzielen und die Einnahmen generieren, die Sie gern wollen.
Es ist richtig, was hier von vielen in Bezug auf die Studienzeitverkürzung gesagt worden ist. Das ist wahrlich nicht allein Sache der Studierenden,
das ist auch eine Frage der Organisation an den Universitäten, das ist eine Frage, welche Studienstrukturen wir in Zukunft einführen. Ich sage noch einmal: Konsequente Umstellungen auf neue Studienstrukturen sind wichtig, regelmäßige Prüfungen sind wichtig. Herr Dr. Garg, ich bin ja froh, dass Ihr Beispiel, das Sie genannt haben, eines aus dem Musterländle war und nicht aus Schleswig-Holstein. Also gibt es offenbar auch da Studienstrukturen, die für die Studierenden noch nicht optimal sind. Das muss geändert werden, und zwar im Sinne eines zügigen, guten Studiums.
Da liegt es in unseren Universitäten - das können wir uns ruhig einmal trauen, hier zu sagen - noch sehr im Argen und da ist vieles verbesserungswürdig.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein paar Bemerkungen vorweg muss ich nun doch machen. Auch in anderen Bundesländern ist die Einführung der verlässlichen Halbtagsschule schrittweise vorgenommen worden. In Hamburg - Herr Abgeordneter Klug, weil Sie gerade darauf eingegangen sind; es ist ja gut, wenn man einen Staatssekretär hat, der die Hamburger Verhältnisse sehr gut kennt - gibt es beispielsweise keine Finanzhilfen, sie gab es auch nie für betreute Grundschulen. Die Einführung ist dort in ganz anderer Form vorgenommen worden. Wenn man das Volumen der Hamburger Stellen und der Hamburger Finanzmittel auf Schleswig-Holstein überträgt, entspricht es in etwa dem, was wir uns jetzt vorgenommen haben. Damit das einmal klar ist.
- Gut, darüber können wir uns gern im Ausschuss weiter streiten.
Ich wundere mich wirklich über manchen Beitrag von Ihnen, der immer von demselben Tenor geprägt ist: Es ist alles nicht genug. Es muss für alles immer noch mehr Geld und mehr Stellen kommen. Das sind zum Teil dieselben Leute, die auf der anderen Seite sagen,
dieser Haushalt müsse endlich saniert, es müsse endlich gespart werden und mit den Ressourcen müsse ökonomisch umgegangen werden.
Ich kann Ihnen nur sagen: Mit den vorhandenen Mitteln geht gar nichts. Oder wir können versuchen, schrittweise aus dem, was wir haben, soviel wie möglich zu machen. Es ist das Prinzip, nach dem wir hier vorgehen.
Auch ich kann mir vorstellen, Frau Eisenberg, dass ich mit mehr Stellen noch mehr machen und das Ganze schneller umsetzen könnte. Natürlich wünsche ich mir das als Bildungspolitikerin. Aber ich muss auch zur Kenntnis nehmen, wie die Haushaltslage insgesamt ist und dass das Stellenvolumen, das wir haben, eben nicht beliebig vermehrbar ist, auch nicht durch solche Aussagen, wie Sie sie hier machen. Die Stellen kommen hier nicht vom Himmel gefallen, sondern ich muss mit dem auskommen, mit dem wirtschaften und sozusagen wuchern, was wir haben. Zum Thema Verlagerung von Stellen: Es wird keiner Grundschule - bitte erzählen Sie nicht dieses Märchen im Lande - etwas abgezogen, sondern die Schülerzahlen gehen im übrigen Landesteil zurück. Die Unterrichtsversorgung in den Grundschulen wird sich durch die Einführung der verlässlichen Grundschule im Hamburger Rand nicht verschlechtern. Das sage ich hier ganz deutlich.
Wenn man bei Veränderungen Widerstand, Kritik, Bedenken, Nachfragen erzeugt, finde ich das alles andere als ungewöhnlich. Das ist normal in solchen Situationen. Sie müssen bitte auch nicht jede Kritik und jede Äußerung, die vor Ort gemacht wird, für bare Münze nehmen. Das ist etwas, was mich bei Ihnen immer stört. Sie übernehmen das alles immer 1:1, hinterfragen es auch gar nicht.
Es sind zum Beispiel Sachen gesagt worden wie: Die verlässliche Grundschule würde die Ferienzeit nicht berücksichtigen. Dazu muss ich sagen, dass dies nicht ihre Aufgabe ist. Wenn die betreute Grundschule so etwas anbietet und macht, kann ich nur sagen: hervorragend. Ich wundere mich darüber, dass die betreute Grundschule auf einmal so hochgehalten wird. Es ist ja schön, dass Sie das tun, aber als wir die Förderung
der betreuten Grundschule eingeführt haben, kamen von Ihnen die Argumente: Dafür ist das Land gar nicht zuständig. Das sollen doch die Eltern allein machen. Daran kann ich mich noch sehr gut erinnern.
Jetzt haben wir sie und ich kann nur sagen: Gott sei Dank haben wir soviel Eigeninitiative und soviel Engagement vor Ort Gott sei Dank kann die Landesförderung hier ein bisschen helfen. Aber da, wo es überhaupt keine Landesförderung gibt, wo die Bedingungen der Organisation nicht so sind, dass wir fördern können, können Sie von uns auch nicht erwarten, dass wir auf diese Einrichtung auch noch Rücksicht nehmen, die wir zum Teil in ihren Strukturen gar nicht kennen, weil sie vor Ort privat oder anders organisiert werden.
Schauen wir einmal sehr genau hin, wie sich das vor Ort entwickelt. Die Restriktionen, die im Erlass für die betreute Grundschule vorgesehen sind und der in die Anhörung gegeben worden ist, werden herausgenommen. Bitte richten Sie Ihre Kritik nicht mehr an einen Popanz, der gar nicht mehr da ist. Wir heben die Restriktionen auf die zeitliche Beschränkung vor und nach dem Unterricht auf und fördern pauschal. Ich bin sicher, dass diese Verzahnung zwischen betreuter Grundschule und verlässlicher Halbtagsschule, die von uns ausdrücklich gewollt ist, mit diesen neuen Bedingungen möglich ist und umgesetzt wird.
Ganz zum Schluss möchte ich noch einmal auf die Diskussion zur Stundentafel zu sprechen kommen - Herr Präsident, ich bin sofort fertig -: Das Denken in Stundentafeln und 45 Minuten-Stunden ist im Prinzip überholt.
Das Prinzip der Schule von morgen, Frau Eisenberg, wird darin bestehen, dass die Gestaltung des Lernprozesses und des Unterrichts sehr weit gehend in die Verantwortung der einzelnen Schule gelegt wird. Der Staat gibt Rahmenvorgaben und überprüft regelmäßig die Unterrichtsergebnisse und die Qualität von außen.
Diese beiden Seiten einer Medaille sind es, die in Zukunft gelten müssen. Es zählt das Ergebnis und nicht sozusagen die Einzelvorgabe in Bezug auf eine bestimmte Anzahl von Stunden. Das Volumen wird den Schulen gegeben, die Gestaltung erfolgt vor Ort und die Qualitätskontrolle muss sein. Das ist das Prinzip der selbstständigen Schule von morgen. Ver
stellen wir uns diese Perspektive nicht durch den Blick auf alte Strukturen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe diesem Antrag aus folgenden Gründen nicht zugestimmt: Im letzten Absatz wird eine Formulierung verwandt, nach der der Bundestag zu einer Entscheidung kommen wird. Wir wissen aber aufgrund von Erklärungen der Bundesregierung und aufgrund von Erklärungen im Bundestag, dass es nicht zu einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes kommen wird. Damit gibt es einen Widerspruch zu der Aussage im ersten Absatz. Wenn der Import zulässig bleibt und wenn Forschung in bestimmten Grenzen möglicherweise zulässig wird, dann kann man nach meiner Auffassung eine Formulierung, wie sie in dem vorliegenden Antrag zu finden ist, zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterstützen.
Zudem kommen in diesem Antrag der Geist und der Tenor der Debatte, die wir heute Morgen geführt haben und in der wir deutlich betont haben, dass viele Menschen auch Chancen und Hoffnungen an diese
Forschung knüpfen, überhaupt nicht zum Ausdruck.
Aus diesen Gründen sehe ich mich nicht in der Lage, diesem Antrag zuzustimmen. Herr Fraktionsvorsitzender, ich betone nachdrücklich, dass auch ich für mein Abstimmungsverhalten ethische, humanitäre und christliche Gründe geltend mache.
Ich bin noch bei meinen Vorbemerkungen. Insofern stört es mich nicht.
Unsere Betriebe und Arbeitnehmer haben weltweite Konkurrenz bekommen. Das gilt für alle Regionen und inzwischen für alle Arbeitsfelder und keineswegs nur für den Hightechbereich oder in der New Economy. In diesem Zusammenhang ist auf ein paar Fakten hinzuweisen, die für die weitere Diskussion über die beruflichen Schulen und über das duale System insgesamt ganz wesentliche Bedeutung haben. Diese Fakten sind 1998 im Berufsbildungsbericht zusammengetragen worden.
Erstens. Nur noch zwei Drittel, also 65 % aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, haben in Deutschland eine feste Anstellung ohne zeitliche Begrenzung. 1970 waren es noch 85 %.
Zweitens. Fast jeder dritte Arbeitnehmer geht innerhalb eines Jahres ein neues Arbeitsverhältnis ein.
Drittens. Von den jungen Erwachsenen, die zwischen 1992 und 1996 ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, arbeiten zwei Jahre später nur noch 45 % in ihrem Ausbildungsberuf.
Das sind dramatische Daten und das sind Zahlen, die zeigen, dass fast jeder Arbeitnehmer in Deutschland von dieser Entwicklung betroffen ist.
Die Aufgaben der beruflichen Schulen, der dualen Ausbildung insgesamt, muss es sein, unter diesen veränderten Bedingungen auf neue Formen des Arbeitslebens und der Berufsbiografie vorzubereiten.
Wir reden über nichts Geringeres als über einen Beitrag zur Zukunftssicherung, auch zur Zukunftssicherung unseres Landes. Dieser Beitrag ist dringend, weil schon heute die veränderten Anforderungen an berufliche Bildung mit den vorhandenen Strukturen der beruflichen Schulen nur noch schwer in Einklang gebracht werden können. Dies ist übereinstimmende Position in den Konferenzen der Wirtschaftsminister, der Arbeitsminister und der Kultusminister.
Unser Reformvorhaben verfolgt im Wesentlichen drei Ziele. Sie sind im Bericht beschrieben. Ich will sie hier in aller Kürze darstellen. Das sind die Ziele, die ich am 9. März zur ergebnisoffenen Diskussion gestellt habe.
Erstens. Durch die Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren bekommen sie eine wirkliche Autonomie mit großer Eigenverantwortung. An die Stelle der Detailsteuerung durch das Land tritt eine Rahmensteuerung mit entsprechendem Kontraktmanagement - man kann es auch „Zielvereinbarung“ nennen.
Um Missverständnissen vorzubeugen, betone ich: Die berufliche Bildung in unseren Schulen, also der schulische Teil der dualen Ausbildung, ist und bleibt eine öffentliche, eine staatliche Aufgabe mit Verfassungsrang und so soll es auch in Zukunft sein.
Bei der Weiterentwicklung der beruflichen Schulen geht es also nicht um eine Privatisierung staatlicher Aufgaben, sondern um das Ziel, öffentliche Aufgaben besser, effektiver, zukunftsgerichtet zu lösen. Das Ministerium wird demnach zukünftig die Aufgabenstellung und die Standards festzulegen und die Mittel zur Aufgabenerfüllung bereitzustellen haben. Die Art der Aufgabenerfüllung wäre dann eigenverantwortlich
von den Regionalen Berufsbildungszentren festzulegen.
Zweitens. Das Regionale Berufsbildungszentrum soll eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Institution werden, die auf die besonderen Anforderungen in der jeweiligen Region und mit besonderen Schwerpunkten, die dort in der Ausrichtung erforderlich sind, eigenverantwortlich reagieren und handeln kann.
Ebenso sollen Investions- und Organisationsentscheidungen künftig in der Schule entschieden und verantwortet werden.
Nicht nur aus Wirtschaftsbetrieben, sondern auch aus der Entwicklung von Schulen in Deutschland, in Schleswig-Holstein der letzten Jahre weiß man: Entscheidungsfreiheit setzt Innovationen frei. Das trifft schon jetzt insbesondere auf die Arbeit der beruflichen Schulen zu. Hier wird schon heute flexibel reagiert, offen mit Dualpartnern die schulische Ausbildung den jeweiligen modernen Erfordernissen angepasst. Der vorhandene Freiraum ist dafür aber nicht ausreichend.
Drittes Ziel. Eine Berufsschule, die als Regionales Berufsbildungszentrum ihre Ressourcen den regionalen Partnern der Weiterbildung zur Verfügung stellt, leistet auch einen Beitrag zur effektiveren Nutzung öffentlicher Mittel in der beruflichen Bildung. Denn für diese Angebote sollen die Schulen Einnahmen erzielen können.
Natürlich geht es nicht darum, dass sich die Berufsschulen mit staatlicher Unterstützung sozusagen als Konkurrenz zu den vorhandenen Weiterbildungsanbietern auf dem Markt konkurrierend positionieren, sondern es geht um eine sinnvolle Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung, mit der das lebensbegleitende Lernen, von dem so viel die Rede ist, schon in der Erstausbildung begonnen wird.
Wir wollen auf diesem Weg die Kooperation mit den Dualpartnern und den Weiterbildungseinrichtungen ausbauen und gemeinsam das Weiterbildungsangebot in den Regionen auf ein Niveau heben und auch quantitativ so ausrichten, dass es den Erfordernissen der jeweiligen Region Rechnung trägt.
Dazu gehört auch, dass die Finanzverfassung der Schulen sowohl in Bezug auf das Personal als auch auf die Liegenschaften und die Ausstattung kosten- und leistungsorientiert ausgebaut wird.
Nicht zuletzt müssen die beruflichen Schulen dafür rechtsfähig werden, damit sie als gleichwertige Partner im regionalen und Weiterbildungsverbund verbindlich und gleichberechtigt - das betone ich noch einmal
kooperieren können. Dies alles sind gute Gründe und gute Argumente, um den beruflichen Schulen den Weg hin zu diesen Regionalen Berufsbildungszentren zu öffnen.
Das ist der inhaltliche Weg. Ich will noch ein paar Bemerkungen dazu machen, wie es nun weitergehen soll. Ich habe diese Überlegungen im März dieses Jahres in einem Eckpunktepapier öffentlich vorgestellt und mit Vertretern der Wirtschaft, der Kammern und der Weiterbildungsinstitutionen an einem so genannten runden Tisch diskutiert.
Bis zum Herbst 2001 wird eine Arbeitsgruppe des Ministeriums ein Konzept erstellen, in dem Detailfragen geklärt und beantwortet werden, auch solche Fragen, die am runden Tisch und in Stellungnahmen und Gesprächen mit den Institutionen, den Verbänden gestellt und problematisiert worden sind. Dieses Konzept wird der Öffentlichkeit auf einer Fachtagung im Oktober dieses Jahres vorgestellt.
Um die neue Struktur, auch die neue Rechtsstruktur zu erproben, soll an einigen ausgewählten Schulen eine Pilotphase durchgeführt werden. Ich betone bewusst Pilotphase, weil wir keinen Modellversuch machen wollen. Wir wollen, dass diese Schulen den Anfang machen, um Erfahrungen zu sammeln. Wir wollen sie durch externe Evaluation begleiten lassen. Diese Pilotphase wird ausgeschrieben. Das Interesse daran das wissen viele von Ihnen - ist an mehreren Standorten bereits artikuliert worden. Die dort gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen werden in ein Reformgesetz zur beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein Eingang finden.
Ich hoffe im Interesse aller Beteiligten darauf, dass die Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu regionalen beruflichen Bildungszentren im Konsens umgesetzt werden kann. Es täte diesem Vorhaben sehr gut, wenn es die Unterstützung aller, nicht nur der Verbände, die im beruflichen Schulbereich tätig sind, sondern auch aller Fraktionen fände. Um diese Unterstützung werbe ich bei Ihnen allen.