Hildrun Siegrist

Appearances

14/51

Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Verfassung der Europäischen Union hat viele Facetten. Die Kolleginnen und Kollegen haben einige davon beleuchtet und darüber berichtet. Lassen Sie mich auf ein paar Bestimmungen eingehen, die alle den Menschen, den Bürger, mit seinen Rechten und Pflichten betreffen.
Meine Damen und Herren, bald haben wir alle mindestens zwei Staatsbürgerschaften. Neben deutschen Bürgern werden wir mit allen Rechten und Pflichten Bürger der Union sein. Wir werden – das ist eine wirklich große Entscheidung – nach dem Grundsatz der partizipativen Demokratie die Möglichkeit haben, ein Bürgerbegehren zu initiieren. Da unser Europa größer wird, müssen sich viele Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen. Es sind mindestens 1 Million.
Durch dieses Bürgerbegehren wird die Kommission aufgefordert, Vorschläge zu bestimmten Themen zu erarbeiten. Natürlich muss dieses Bürgerbegehren durch ein europäisches Gesetz noch präzisiert werden. Über Rechte sowie die Arbeit der Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen wird ein europäischer Bürgerbeauftragter mit Argusaugen wachen, so wie es unser Bürgerbeauftragter in Rheinland-Pfalz tut.
Meine Damen und Herren, die europäische Verfassung hat sich als großes Ziel den Frieden gesetzt. So wie in unserem deutschen Grundgesetz und in vielen anderen Verfassungen die elementaren Grundrechte den höchsten Stellenwert haben, so ist die Präambel unseres Grundgesetzes für mich in ihrer sprachlichen Melodie unerreicht. Bereits vor 54 Jahren haben die Verfasser des Grundgesetzes in der Präambel von einem vereinten Europa gesprochen. Das war vor zwei Generationen. Die Weitsicht unserer Vorfahren ist beeindruckend.
Die Grundrechte der Menschen sind im zweiten Teil der europäischen Verfassung aufgelistet. Beispielsweise geht es um die Würde des Menschen. Es geht um Frei
heiten, um Gleichheit im weitesten Sinn, um Gleichheit vor dem Gesetz und um die Gleichheit von Mann und Frau. Außerdem geht es um Solidarität, die Bürgerrechte, die justiziellen Rechte und allgemeine Bestimmungen über die Auslegung und Anwendung der Charta.
Die Präambel der europäischen Verfassung stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns. Die Ausübung und der Anspruch auf die Grundrechte sind mit Verantwortlichkeiten und Pflichten sowohl gegenüber den Mitmenschen als auch gegenüber der menschlichen Gemeinschaft und den künftigen Generationen verbunden.
Meine Damen und Herren, dieser europäische Staat war lange eine Vision. Jetzt wird er Wirklichkeit. Dieser europäische Staat wird uns, so hoffe ich, ans Herz wachsen. Vielleicht werden wir ihn sogar lieben, obwohl Gustav Heinemann bei seiner Amtseinführung sagte: Ich liebe nicht den Staat. Ich liebe meine Frau. – Wir werden auf jeden Fall für diesen europäischen Staat eintreten.
25 Nationen wird Europa dann umfassen, die alle diese Verfassung anerkennen. Meine Damen und Herren, ich bin sicher, der Europäische Verfassungskonvent hat gute Arbeit geleistet. Die endgültige Form der Verfassung ist ab Herbst dieses Jahres allein Sache der Staats- und Regierungschefs sowie der Außenminister. Ich bin sicher, dass sich diese Damen und Herren auf die entscheidenden politischen Fragen konzentrieren werden. Wünschen wir ihnen und uns viel Erfolg dabei.
Ich bedanke mich.