Hubertus Kramer

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17/6 17/10 17/59

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Wenige Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes mit der Abschaffung der Stichwahl für die Wahl der Bürgermeister und Landräte legt die Fraktion der AfD heute den Gesetzentwurf zur Einführung der Zustimmungswahl für Hauptverwaltungsbeamte vor. Der Kern des Antrags lautet:
„Die Abschaffung der Stichwahlen wird akzeptiert und beibehalten. Gleichzeitig wird aber die relative Mehrheitswahl durch die Zustimmungswahl ersetzt.“
So weit das Zitat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden Verständnis dafür haben, dass die SPD
Landtagsfraktion einen solchen Antrag derzeit aus grundlegenden Überlegungen heraus als deplatziert empfindet.
Sie alle wissen, dass wir die Abschaffung der Stichwahl für einen politisch motivierten, nicht verfassungskonformen Anschlag auf die Demokratie halten
und deshalb gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine rechtliche Überprüfung durch den Landesverfassungsgerichtshof anstreben.
Unsere Argumente haben wir in den vergangenen Monaten zu zahlreichen Anlässen überzeugend vorgetragen und mit Ihnen ausgetauscht.
Die Abschaffung der Stichwahlen akzeptieren wir, anders als im Gesetzentwurf der AfD vorausgesetzt, angesichts der Beurteilung durch namhafte Verfassungsrechtler eben nicht.
Insofern halten wir es für dringlich, den Ausgang dieses Verfahrens vor dem Landesverfassungsgesetzhof zunächst einmal abzuwarten. Bevor wir erneute Änderungen am Wahlrecht in Betracht ziehen, sollte erst einmal feststehen, ob die jüngst beschlossenen Neuerungen überhaupt Bestand haben werden.
Dies müsste auch der bisherigen Haltung der AfD entgegenkommen, die selbst gegen die Abschaffung der Stichwahl votiert hat. Auch der Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof gebietet es nach meiner Überzeugung, dem nicht vorgreifen zu wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es galt in diesem Hohen Hause über sehr lange Zeit als stille Übereinkunft, Diskussionen und Änderungen am Kommunalwahlrecht möglichst mit breiten Mehrheiten und mit deutlichem zeitlichen Abstand zu Kommunalwahlen vorzunehmen. Insbesondere letzterer Aspekt ist mit Blick auf die kommenden Wahlen im Jahr 2020 kritisch.
Die gerade beschlossene Abschaffung der Stichwahlen und die Neuregelungen mit Blick auf den Zuschnitt der Stimmbezirke waren in diesem Jahr insofern ein schwerer Sündenfall der regierungstragenden Fraktionen.
Unsere ehrenamtlichen Kommunalpolitiker und die Kommunalverwaltungen hätten sich mit Blick auf das Jahr 2020 völlig verständlich sehr viel früher Rechtssicherheit gewünscht.
Auch wegen dieser aus Sicht der Kommunen ohnehin kritischen aktuellen Situation sollten wir jetzt nicht
noch zusätzlich neue Diskussionen beginnen, sondern zunächst die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abwarten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meinen Worten erkennen Sie, dass die SPD auch weiterhin auf die Mehrheitswahl mit Stichwahl setzt. Ich will das aus unserer Sicht heraus mit einem inhaltlichen Aspekt begründen:
Das Verfahren der Zustimmungswahl stellt ebenso wie die Mehrheitswahl ohne Stichwahl nicht sicher, dass die letztlich gewählte Person auch die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat. Das leistet nur die Direktwahl mit Stichwahlen.
Die Stellung des Bürgermeisters und Landrates setzt unserer Meinung nach eine solche eindeutige Mehrheit voraus.
Ich möchte am Ende meiner Ausführungen an den Hinweis von mehreren Teilnehmern der Expertenanhörung zur Stichwahl erinnern. Dort wurde ausdrücklich betont, dass es das Anliegen des Gesetzgebers sein muss, ein Wahlsystem auch im Bewusstsein der Wählerinnen und Wähler zu verankern.
Vor dem Hintergrund, dass der dritte Regierungswechsel in Folge zur Frage der Stichwahl auch zur dritten Kommunalwahlrechtsreform in Folge geführt hat, sollten wir zunächst die Entscheidung zur Stichwahl abwarten. Das sollten wir auch deshalb beherzigen, weil die Idee der Zustimmungswahl eine grundlegende Diskussion ohne Zeitdruck verdient hat.
Insofern stimmen wir heute der Überweisung in den Fachausschuss gerne zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will am heutigen Tag nicht noch einmal auf die mehr als einjährige inhaltliche Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt eingehen, da das Thema ausreichend bekannt sein dürfte.
Worauf ich heute zu sprechen kommen möchte, ist der Vorlauf zur heutigen Debatte und die Verwunderung meiner Fraktion, warum uns heute noch einmal dieser Antrag vorliegt. Ausgangspunkt für die bisherigen Diskussionen zu diesem Thema war eine Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Wolf vom März 2016. In dieser Kleinen Anfrage brachte er erstmals die Erhöhung der Altersgrenze für anerkannte Bausachverständige für die Prüfung der Standsicherheit, für die Prüfung des Brandschutzes und für die Prüfung des Erd- und Grundbaus von gegenwärtig 68 auf 70 Jahre im Land NRW zur Sprache. Seinerzeit stand übrigens noch eine Erhöhung der Altersgrenze um zwei oder mehr Jahre im Raum. Das steht heute ja nicht mehr zur Debatte.
Bereits in der Antwort vom 1. April letzten Jahres hat die damalige Landesregierung deutlich gemacht, dass sie im Zusammenhang mit der neuen Landesbauordnung auch die Verordnung für die Bausachverständigen novellieren wolle. Damals hieß es in der Antwort der Landesregierung wörtlich:
„Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass die Altersgrenze auf 70 Jahre angehoben wird.“
Ungeachtet dessen stellte die FDP-Fraktion Ende Mai 2016 im Plenum den Antrag „Altersdiskriminierung vermeiden – Altersgrenze für staatlich anerkannte Bausachverständige zügig anheben!“. Der Titel kommt Ihnen allen bekannt vor, weil es heute derselbe ist.
In der anschließenden Plenardebatte haben sowohl der Kollege Klocke vom Bündnis 90/Die Grünen, mein damaliger Fraktionskollege Manfred Krick als auch der zuständige Minister Mike Groschek ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Regierung und die regierungstragenden Fraktionen dem Antrag ausdrücklich aufgeschlossen gegenüberstehen.
Es wurde damals vom Minister betont, dass es sich dabei aber eben nicht um ein Gesetzesvorhaben handelt, sondern um die Änderung einer ministeriellen Verordnung, der die notwendigen Gespräche mit allen Beteiligten und eine Abwägung aller einzubeziehenden Kriterien vorausgehen werde.
Der Minister sagte im Plenum aber eine ausreichende Beteiligung der politischen Gremien zu. Wir haben dann im November letzten Jahres im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr die Anhörung des Sachverständigen Dr. Heribert Spitz erlebt. Und wir haben im Dezember den Antrag der FDP noch einmal im Ausschuss aufgerufen, der dann mit Hinweis auf die angekündigte Initiative des Ministeriums mehrheitlich abgelehnt wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund und mit diesem Vorlauf erwartet die SPDFraktion weiter die vom Ministerium angekündigte Initiative. Auch der mittlerweile vollzogene Regierungswechsel dürfte am zugesagten Verfahren ja nichts ändern. Eine solche Initiative hätte längst einen neuen Antrag von CDU und FDP überflüssig gemacht.
Um es noch einmal zu betonen: Wir stehen der Intention des FDP-Antrages aus dem Jahre 2016 und seiner Neuauflage heute weiterhin aufgeschlossen gegenüber, halten die neuerliche Initiative aber für überflüssig. Insofern wird sich die SPD-Fraktion heute bei der direkten Abstimmung enthalten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, folgende Frage: Sie hatten ja im Ausschuss bereits sehr pointiert darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Gutachten von Herrn Professor Jaeger um ein weisungsunabhängiges Gutachten handelt. Nun haben Sie gerade hier in einen Nebensatz von einem Gutachten der Landesregierung gesprochen. Könnten Sie noch einmal, da Sie ja auch Mitglied der Landesregierung sind, diesen für mich bestehenden Widerspruch aufklären?