Holger Ansmann

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Als alleiniger Abgeordneter aus dem Wahlkreis Wilhelmshaven danke ich der CDU-Fraktion für den Antrag zur heutigen Aktuelle Stunde und dem Kollegen Carsten Hiebing für seine Rede.
Es ist gut und der aktuellen Situation vor Ort am JadeWeserPort angemessen, wenn wir aus der heutigen Landtagssitzung eine klare Botschaft in die Region senden. Diese kann meines Erachtens nur lauten:
Erstens. Der Niedersächsische Landtag steht nach wie vor mit breiter Mehrheit hinter dem Jahrhundertprojekt JadeWeserPort und an der Seite der Beschäftigten bei Eurogate.
Zweitens. Der Niedersächsische Landtag fordert alle Gremien und Institutionen in Bremen auf, die Zusammenarbeit auf einer guten und konstruktiven Basis fortzusetzen und nicht infrage zu stellen.
Drittens. Der Niedersächsische Landtag appelliert erneut und mit Nachdruck an die Verantwortlichen in Hamburg und Bremen, an der Verwirklichung einer norddeutschen Hafenallianz der Containerhäfen mitzuarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „ein Hafen, drei Standorte“ ist die richtige Antwort auf die schwierige Marktsituation und stärkt alle norddeutschen Häfen im Wettbewerb mit den Westhäfen Rotterdam und Antwerpen.
Was ist aktuell passiert? Es gibt erneut Stimmen aus Bremen, die von einem Ausstieg Bremens und einem Millionengrab JadeWeserPort reden. Wir kennen das in der Region. Hintergrund sind - das
ist schon angesprochen worden - Steigerungen der Baggerkosten für die Unterhaltung des Zufahrtsbereiches zum JadeWeserPort und des Liegebereiches von 2 Millionen auf möglicherweise 5 Millionen Euro.
Um es klar zu sagen: Ein Ausstieg Bremens ist in keiner Weise akzeptabel. Im Übrigen ist Bremen auf Augenhöhe in Verantwortung für das Gemeinschaftsprojekt der Länder Niedersachsen und Bremen. Der JadeWeserPort ist mit Unterstützung Bremens auch als Ergänzung zu den Hafenanlagen der Eurogate in Hamburg und Bremerhaven gebaut worden.
An der JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft ist Bremen zu 49 % beteiligt und bestimmt im Aufsichtsrat bei der Wirtschaftsplanung, also auch bei den Baggerkosten, mit. Die Bremer sind professionell genug, alle Chancen und Risiken am JadeWeserPort genau zu kennen - oder auch die Vorteile. Es werden auch zukünftig Containerschiffe mit 22 000 TEU und mehr auf den Weltmeeren fahren. Da ist der JadeWeserPort mit seiner nautischen Lage und einer Wassertiefe von 18 m unter Seekartennull eben Captain‘s Paradise.
Im Übrigen wird in jedem Hafen gebaggert, und ich bin ganz sicher, dass der JadeWeserPort aus einem Vergleich der Häfen als Klassenbester hervorgehen würde. Auch Hamburg hat Interesse im Zusammenhang mit der Schlickverklappung infolge der Elbvertiefung. Ich denke, hier ist partnerschaftliche Zusammenarbeit gefragt, um alle Themen zu lösen. Aktuell - das ist angesprochen worden - haben wir Probleme. Aber wenn wir die Entwicklung des JadeWeserPorts in den letzten Jahren sehen: Wir hatten 2018 immerhin über 650 000 Standardcontainer im Hafen. Dem ehemaligen Wirtschaftsminister Olaf Lies sei Dank gesagt.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Die Herausforderungen der absehbaren wirtschaftlichen Entwicklung sind für alle norddeutschen Hafenstandorte nicht einfach und im Containerverkehr nur in Kooperation zu bewältigen. Hierfür muss sich die Niedersächsische Landesregierung weiter mit
Nachdruck einsetzen und auch dafür, dass die geplante Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Eurogate und HHLA nicht zulasten Wilhelmshavens geht. Im Verbund der norddeutschen Hafenstandorte wird der JadeWeserPort aufgrund seiner nautischen Vorteile eine wichtige Rolle spie
len. Er wird für Niedersachsen Tor zur Welt und für die Seeleute aus aller Welt Heimat auf Zeit sein.
Ich danke allen, die sich für den JadeWeserPort einsetzen, und Ihnen für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von Frau Piel angesprochene und heute abschließend zu behandelnde Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezieht sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November des letzten Jahres, dass Sanktionsregelungen für Bezieherinnen und Be
zieher von Arbeitslosengeld II in Teilen rechtswidrig sind.
Wir als SPD-Fraktion sind froh und begrüßen es, dass das Bundesverfassungsgericht Klarheit geschaffen hat und nunmehr Leistungskürzungen unterhalb des Existenzminimums nicht mehr möglich sind. Gerade diese Auswirkung von Leistungskürzungen - 30 % Minderung im Wiederholungsfall, 60 % im erneuten Wiederholungsfall und volle Kürzung der Leistung bei einem weiteren Folgefall - wurde berechtigterweise immer wieder stark kritisiert und hat das Vertrauen in unseren Sozialstaat stark geschwächt. Zukünftig kann im Regelfall eine Leistungsminderung von mehr als 30 % nicht mehr verfügt werden. Das ist richtig und gut so und ein gutes Ergebnis dieses Urteils.
Die verfassungskonforme Umsetzung der Entscheidung dieses Urteils liegt nun beim Bundesgesetzgeber. Das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales hat bereits für das erste Quartal dieses Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Dabei ist wichtig - darin sind wir uns einig -, dass mit diesem Gesetzgebungsverfahren auch die verschärften Sanktionen für Leistungsbezieher unter 25 Jahren abgeschafft werden müssen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht nicht ausgeführt, da sich das Urteil auf den konkreten Fall eines älteren Leistungsbeziehers bezieht. Aber für uns ist klar: Erstens gibt es keinen Grund, jüngere Leistungsbezieher anders als ältere zu behandeln, und zweitens braucht gerade dieser Personenkreis, der noch am Anfang seines Erwerbslebens steht, alle Unterstützung für den zukünftigen beruflichen Werdegang und muss vor weiteren schwerwiegenden sozialen Problemlagen geschützt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Minister Heil haben signalisiert, diesen Bereich in den Gesetzentwurf mit aufzunehmen und zu regeln. Wir danken unserer Sozialministerin Carola Reimann, dass sie diese Thematik bereits aufgegriffen hat und sich auf Bundesebene intensiv für eine Vereinheitlichung für alle Altersgruppen einsetzt.
Der Grundgedanke des Arbeitslosengeldes II lautet: Fördern und fordern. - Diesen unserer Auffassung nach richtigen Grundgedanken hat das Bundesverfassungsgericht auch nicht infrage gestellt. Es kann ja auch nicht falsch sein, wenn Menschen, die staatliche Transferleistungen erhalten, bekannte und zumutbare Mitwirkungspflichten zu erfüllen haben. Dabei geht es einfach um die Einhaltung
von Terminvereinbarungen mit dem Jobcenter oder um die Einhaltung von Vereinbarungen zu Vorstellungsgesprächen bei Arbeitgebern. Die Möglichkeit einer Sanktion führt hier einfach zu mehr Disziplin.
Nicht gerechtfertigt wäre in diesem Zusammenhang die Behauptung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern würden leichtfertig mit der Verhängung von Sanktionen umgehen. Das tun sie nicht. Im Mittelpunkt all ihrer Bemühungen - so unsere Erfahrung und meine persönliche Erfahrung in Wilhelmshaven - stehen die Betreuung und die Vermittlung auf einen Arbeitsplatz. Das ist ihre Motivation und auch ihre Zielvorgabe. Mit oftmals hohem persönlichen Einsatz und nah an den von ihnen Betreuten wollen sie Lebens- und Arbeitsperspektiven für die Arbeitslosen schaffen. Dafür ist ihnen zu danken.
Im Juli 2019 waren 2,9 % aller Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt, mit abnehmender Tendenz. Dies ist ein Signal, das unsere Auffassung bestätigt, dass eine Sanktion immer nur ein letztes Mittel und nur eine Ausnahme sein kann.
In der Ausschussberatung wurde nach der Unterrichtung durch die Landesregierung relativ schnell klar, dass das Begehren des Antragstellers nach entsprechender Berücksichtigung der unter 25jährigen Leistungsbezieher - ich habe das ausgeführt - auf Bundesebene bereits behandelt wird. Es wurde weiter deutlich, dass es keine Mehrheit für eine Abkehr vom Grundprinzip des Förderns und Forderns geben wird. Damit gab es keine Gründe für eine weitere Beratung des Antrags im Ausschuss. Somit wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit allen Stimmen der anwesenden Mitglieder des Sozialausschusses abgelehnt.
Ich bitte abschließend den Niedersächsischen Landtag, entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses abzustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Frau Ministerin Dr. Reimann bereits angesprochen hat, dass noch in diesem Jahr eine Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes in die Wege geleitet werden soll, frage ich, ob dafür neben den bisher bereits angedeuteten Inhalten weitere Inhalte vorgesehen sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der intensiven Diskussionen um die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer frage ich die Landesregierung: Warum ist eine freiwillige Mitgliedschaft nicht möglich bzw. sinnvoll?