Regina Seeringer

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst noch ein Wort zu Herrn Adler: Vielleicht kommen wir doch einmal dazu, dass alle zustimmen; denn ich meine, die Aufforderung, dass der Gesetzgeber hier handeln muss, ist klar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir ringen schon den ganzen Tag darum, wie die bestmögliche Förderung, Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen gelingen kann. Dazu gehört auch die Begleitung der Ehrenamtler, d. h. derjenigen, die in Sportvereinen und allen anderen Verbänden unsere Kinder und Jugendlichen begleiten. Ich meine - genauso wie Herr Professor Zielke es gesagt hat -, unseren Ehrenamtlichen gebührt unser aller Dank dafür.
Wir haben in unserem Entschließungsantrag ausgeführt, dass das Kinderschutzgesetz richtig und eine Auswirkung der negativen Entwicklung hinsichtlich der Jugendgruppenleiter ist - dies haben wir schon in der ersten Beratung diskutiert -, die ihre Vertrauensstellung, ihre Autorität missbraucht haben. Es gilt, in dieser Entschließung deutlich zu machen, dass gerade solche Vorfälle dazu geführt haben, dass im Kinderschutzgesetz neue Regelungen eingeführt worden sind. So kam es dazu - dies haben auch meine Vorredner gesagt -, dass
ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden soll, das in der Ausfertigung 13 Euro kostet.
Generell begrüßen wir das Kinderschutzgesetz, weil die Ehrenamtlichen dadurch nicht nur geschützt werden, sondern weil man durch das polizeiliche Führungszeugnis gerade diejenigen erkennt, die negativ aufgefallen sind. Das ist ein Schutz für die Ehrenamtlichen in diesem Bereich, genauso wie die Kinder und Jugendlichen vor Missbrauch geschützt werden.
Die Forderung, dass die Ehrenamtlichen einen Antrag stellen sollen, um von der Gebühr für das Führungszeugnis befreit zu werden, können wir nicht unterstützen.
Für uns ist wichtig, dass das Ehrenamt unverzichtbar ist, dass die Begleitung der Kinder und Jugendlichen notwendig ist und dass wir diese Begleitung in unserer Gesellschaft brauchen.
Die Erweiterung des Führungszeugnisses ist allgemein begrüßt worden, auch vom Landkreistag, vom Städtetag und vom Gemeindebund. In der letzten Ausschusssitzung ist über die Bedenken sowohl der Opposition als auch des Landkreistages diskutiert worden, dass eine Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis die Kommunen belasten würde. Dazu ist gerade Stellung genommen worden.
Ich meine, die Befreiung von der Gebühr für Ehrenamtliche, wie dies in der Justizverwaltungskostenordnung vorgesehen ist, ist richtig. Die Kostenübernahme wird die Kommunen nicht besonders schädigen. Sicherlich ist diese Belastung nicht so erheblich, als wenn z. B. für die vielen Ehrenamtlichen, die Übungsleiter sind - als Beispiel nehme ich einmal einen Sportverein: zehn Übungsleiter -, ein Hauptamtlicher eingestellt würde. Dann stünden Kosten in Höhe von - ich sage einmal - 130 Euro durch die Gebührenbefreiung eine Personalstelle gegenüber, die wir in der Kommune auch nicht bezuschussen können.
Das heißt, die Kosten müssen ganz einfach übernommen werden. Ich meine, dass die Gemeinde dies durchaus übernehmen kann, weil andere Lösungen viel teurer sind.
Zu den Kosten im Vergleich zu einer Einstellung habe ich etwas gesagt. Ich bin der Meinung, wir sollten den Bund auffordern, mit der Modernisierung des Kostenrechts dafür zu sorgen, dass generell diejenigen, die ehrenamtlich arbeiten, die Gebühren nicht übernehmen müssen.
Ich hoffe, dass diese Entschließung der Fraktionen der CDU und der FDP Ihrer aller Zustimmung findet. Denn es ist sehr wichtig, dass wir in diesem Bereich Vorbilder haben und dass die Attraktivität der Aufgabe der Ehrenamtlichen, die unsere Kinder begleiten, in diesem Bereich nicht gemindert werden darf.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Watermann, eines kann ich mir nicht verkneifen, wenn ich an Ihre Redebeiträge zum letzten Tagesordnungspunkt denke. Da haben Sie gesagt, die vielen Leute, die ehrenamtlich Behinderte unterstützen, reichen eigentlich nicht aus, um die Ferienfreizeiten stattfinden zu lassen. Ich finde, Sie sollten nicht vergessen: Wenn es diese vielen Ehrenamtlichen nicht gäbe, wäre die Unterstützung der Behinderten nicht so groß.
- Ich habe das schon verstanden. - Denn in der Zeit, in der wir hier diskutieren, sind viele Ehrenamtliche unterwegs und arbeiten für unsere Gesellschaft.
Was wäre mit unserer Gesellschaft, mit unserem Staat und seinen vielen Aufgaben, mit unserem Haushalt im Land und in unseren Kommunen, wenn wir die vielen ehrenamtlichen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht hätten, z. B. wegen zu viel Bürokratie oder zu wenig Unterstützung und Anerkennung? - Unsere Ehrenamtlichen würden sich enttäuscht abwenden, und unsere Gesellschaft würde viel an menschlicher Wärme und solidarischem Miteinander verlieren.
Ohne das ehrenamtliche Engagement unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger der Altersgruppe ab 14 Jahren wären viele wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft nicht zu leisten und nicht zu bezahlen. Das wissen wir alle.
Viele Ehrenamtliche im karitativen Bereich, in Verbänden, Kirche und Sport sind Vorbilder in ihrer Arbeit für uns und verdienen höchste Anerkennung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können auf die Arbeit der Ehrenamtlichen stolz sein, und wir danken ihnen für ihren großartigen Einsatz.
Aber wie beginnt dieser ehrenamtliche Einsatz? - Viele von uns kennen es: Oft startet man in der Kinder- und Jugendarbeit, etwa wenn man mit Kindergartenkindern Seniorenheime besucht, wenn man sich zum Übungsleiter in Sportvereinen ausbilden lässt oder wenn man die Jugendleitercard erwirbt, um sich dann um Kinder und Jugendliche zu kümmern. Ich habe es letztens bei der Feuerwehr erlebt: Als gefragt wurde, wie viele Mitglieder der aktiven Wehr aus der Jugendfeuerwehr kommen, sind fast 90 % der Anwesenden aufgestanden auf. Das heißt, man muss ganz früh lernen, ein Ehrenamt zu übernehmen.
Ich habe kürzlich eine Mitarbeiterin, die bei mir einen Kurs „Vorlesepaten“ gemacht hat, gefragt, warum sie ehrenamtliche Arbeit leistet. Sie hat mir gesagt: Meine Kinder sind nicht mehr zu Hause, ich bin aktiv im Sport gewesen, ich habe einen Übungsleiterschein erworben, und ich habe jetzt die Kinderarbeit des Vereins übernommen. Es macht mir unheimlich viel Freude zu sehen, wie die Kinder Spaß an der Bewegung haben, wie sie sich langsam entwickeln und wie sie dadurch stärker und selbstbewusster werden. Ich schließe diese Stunde damit ab, indem ich ihnen etwas vorlese und mit ihnen singe.
- Dazu komme ich jetzt gleich.
Für viele Mitbürger - - -
- Bitte lassen Sie mich doch erst einmal ausreden! Dann können wir gerne weiter diskutieren. Ich freue mich schon auf Ihre Kurzinterventionen.
Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir wissen, wie diese Ehrenamtlichen arbeiten. Interessierte werden in die Arbeit mit einbezogen und dann von den dort bereits tätigen Ehrenamtlichen als neue Kräfte gewonnen.
Seit einigen Jahren müssen wir aber feststellen, dass es in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen negative Entwicklungen gibt. Daher muss seit 2010 ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden. Diese Entwicklungen sind nicht gerade gut für unsere Kinder, und daher hat die Politik ein neues Kinderschutzgesetz verabschiedet; das gilt, wie Sie alle wissen, seit dem 1. Januar 2012. Damit sollen die Rechte von Kindern stärker geschützt werden. Nach § 72 sind die Anforderungen an Ehrenamtliche gestiegen. Die Vereine müssen sich fragen, welche Mitarbeiter sie ehrenamtlich einstellen. Außerdem wird, wie ich eben schon sagte, die Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche gefordert. Art, Dauer und Intensität der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden beachtet, und dann wird dieses Zeugnis beantragt.
Diese Vorschrift dient der Sicherung der ehrenamtlichen Arbeit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit. Sie bringt zumindest einen gewissen Schutz für die Kinder und auch für die Ehrenamtlichen, die in dieser Arbeit tätig sind. Einschlägig vorbestrafte Personen sollen damit rechtzeitig identifiziert, und ihnen soll der Zugang zu den entsprechenden Einrichtungen verwehrt werden.
Für das Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister entsteht natürlich eine Bearbeitungsgebühr. Zur Praxis in Niedersachsen möchte ich sagen, dass man hier mittlerweile einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen kann. Aber ich denke, dass wir diese Bürokratie abschaffen sollten. Nach einem Hinweis des Bundesamtes für Justiz unterstützt auch das Land dieses Vorhaben.
Wir möchten also die vollständige Gebührenbefreiung für Ehrenamtliche gesetzlich vorschreiben. Ich denke, das ist ganz wichtig, da wir die Rechtsklarheit in diesem Fall für alle Ehrenamtlichen brauchen. Wir brauchen sie nicht nur für die Niedersachsen, sondern für das ganze Land. Daher setzen wir uns für die Änderung des § 12 der Justizverwaltungskostenordnung ein.
Ich bin überzeugt, dass Sie alle, auch die, die dazwischengerufen haben, die Arbeit der Ehrenamtlichen unterstützen, und freue mich auf die Beratung im Rechtsausschuss.
Danke schön.