Gabriela Kohlenberg

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen uns jetzt einmal mit den Praktika bei der Landesregierung beschäftigen - so, wie Sie es auch gefordert haben.
Sie fordern, dass an Praktikanten mindestens 350 Euro im Monat bezahlt werden sollen. Eine weitere Forderung ist, dass Personen mit abgeschlossener beruflicher Ausbildung oder einem abgeschlossenen Studium grundsätzlich über Berufseinstiegsprogramme anstelle von Praktika der Weg in den Beruf geebnet werden soll. Das ist das, was Sie wollen, und jetzt müssen wir mal ein wenig zu den Fakten kommen, wie es hier in Niedersachsen aussieht.
Erstens. In der Staatskanzlei und in den Ministerien sind die angebotenen Praktika dafür da, den Praktikantinnen und Praktikanten den beruflichen Alltag vorzustellen bzw. nahezubringen.
Zweitens. Den Praktikantinnen und Praktikanten soll die Möglichkeit gegeben werden, unter fachlicher Anleitung eines festen Ansprechpartners praktische Erfahrungen, Eindrücke und Einblicke zu bekommen. Das soll aber keine Pflicht zu einer Arbeitsleistung beinhalten.
Drittens. Praktika sind ein Angebot an Studierende, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler. Im Einzelfall sollen sie auch einmal ein Angebot für Umschüler sein, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf wechseln müssen. Praktika können aber auch für Menschen, die nach längerer Berufsunfähigkeit in das Arbeitsleben zurückkehren wollen, einen Einstieg darstellen.
Viertens. Die Rechnung „Praktikum ist gleich Arbeitsvertrag“ geht nicht auf; denn es gibt keinen Anspruch auf einen anschließenden Arbeitsvertrag.
Fünftens. Praktikanten besetzen keine regulären Arbeitsplätze. Deshalb gibt es auch grundsätzlich keine Vergütung.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt allerdings Praktikanten, die Geld bekommen. Von denen war bis jetzt überhaupt noch nicht die Rede. Die haben Sie völlig ausgeblendet. Das sind die Studierenden des Bachelorstudiengangs „Öffentliche Verwaltung“ der Hochschule Osnabrück, die ihr Praktikum in einer Landesdienststelle außerhalb ihres Landkreises oder der Stadt Osnabrück absolvieren. Die bekommen nämlich monatlich 500 Euro für Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass sie sich außerhalb Osnabrücks befinden. Die sollen damit ausgeglichen werden.
- Nein, das ist schon ein Unterschied. Es handelt sich um 51 Studierende, die dieses mehrwöchige Praktikum gemacht haben. Dafür wurden 75 000 Euro investiert, meine Damen und Herren. Darüber haben wir auch im Haushaltsausschuss gesprochen. Das kommt nämlich aus dem Einzelplan 03. Sie müssten eigentlich wissen, dass das dafür eingerichtet wurde.
- Das ist schon ein Unterschied, und darüber haben wir auch im Haushaltsausschuss geredet.
- Das waren 51.
- Ja, genau. Damit bekommen sie das gleiche Recht wie die, die in Osnabrück studieren. Sie bekommen das, wenn sie hier ihr Praktikum machen. Damit wird nämlich das gleiche Recht ermöglicht.
Natürlich bekommen auch die Praktikanten weiterhin ihre Ausbildungsvergütung, die im Rahmen ihrer Ausbildung hier ein Praktikum machen. Auch das haben Sie aber völlig verschwiegen.
Sie wollen, dass alle 350 Euro bekommen sollen.
- Aber was machen Sie denn? - Sie sprechen von einer Pauschale. Inhaltlich haben Sie sich aber - das muss man doch einmal sagen - überhaupt nicht damit befasst. Wenn Sie sich damit befasst hätten, würden Sie das wissen.
- Jetzt mache ich natürlich weiter.
Meine Damen und Herren, mit uns wird es das nicht geben, dass wir diejenigen, die hier ein Praktikum machen wollen, nur deshalb ausschließen, weil sie eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben. Wenn sie Gründe haben, ein Praktikum zu machen, soll das auch weiterhin möglich sein. Wir werden sie nicht grundsätzlich ausschließen.
Herr Perli, ich habe einmal nachgefragt, wie es eigentlich in anderen Bundesländern - auch in den Bundesländern, in denen Sie einmal mitregiert haben - gehandhabt wird. Da habe ich nachgefragt, ob etwas geändert wurde. Wissen Sie, was die mir gesagt haben? - Sie haben gesagt: Nein, das ist schon seit Jahren so. - Die haben nämlich genau die gleiche Praxis wie wir hier in Niedersachsen. Das ist in Berlin, in Hessen, im Saarland, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt und in SchleswigHolstein so.
- Wer hat vorher in Berlin regiert?
- Daran ist aber nichts geändert worden. Zu der Zeit, als Sie in Berlin an der Regierung beteiligt waren, haben Sie das nicht gefordert.
- Sie wissen da nicht Bescheid.
- Darüber müssen Sie selber lachen. Hier fordern Sie es. Aber wenn man an der Regierung ist, fordert man so etwas nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen, dass weiterhin Praktikanten zu uns in die Landesverwaltung kommen. Sie sind uns herzlich willkommen.
Wir danken auch all denjenigen, die die Praktikanten betreuen und ihnen die Einblicke, die sie haben wollen, verschaffen.
Ihre Forderungen, Herr Perli, sind in der Sache völlig kontraproduktiv. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag auch ab.
Herr Perli, ich glaube, dass wir eigentlich sehr weit auseinander sind. Sie gehen von vornherein davon aus, dass das eine Arbeitsleistung ist. Das behaupten Sie. Da unterscheiden wir uns bereits. Wissen Sie, wie viele es waren, die ein sechsmonatiges Praktikum gemacht haben? - Außerdem hieß es „bis zu sechs Monaten“. Das alles ist breit gespannt. Deshalb müssen Sie noch einmal nachgucken. Von den 165 waren es 16. Die haben ein Praktikum von bis zu sechs Monaten gemacht. Es können also auch nur vier Monate gewesen sein. Ich finde, dass Sie da schon ganz genau hinschauen müssen.
Außerdem bleibe ich dabei: Grundsätzlich geht es nicht, dass sie eine Arbeitsleistung erbringen. Ich habe vorhin versucht, Ihnen darzustellen, dass das so nicht der Fall ist. Wir sind da völlig auseinander, und da werden wir auch nicht zusammenkommen. Sie können doch nicht denjenigen, die ein Studium abgeschlossen und den Wunsch haben, hier einmal hereinzuschauen, von vornherein sagen, dass das nicht geht. Vielleicht haben einige Ihrer Kollegen ein Praktikum in einer öffentlichen Verwaltung gemacht.
- Das ist Ausbeutung? Deswegen machen Sie es prinzipiell nicht. - Ach so! Dann ist es ja gut.
Also, Herr Perli: Wir kommen da nicht zusammen. Da haben wir völlig unterschiedliche Meinungen. Ich bin darüber enttäuscht, dass Sie das nicht eingeführt haben, als Sie z. B. in Berlin mitregiert haben. Da hätten Sie es doch einführen können. Das haben Sie aber nicht gemacht.
- Das hat doch damit nichts zu tun. Als Sie im Land Berlin mitregiert haben - Gott sei Dank tun Sie das jetzt nicht mehr -, haben Sie die Chance nicht ergriffen. Sie sollten sich einmal überlegen, wie das ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben am 10. März in Potsdam nach drei Verhandlungsrunden eine Einigung für die Tarifbeschäftigten im Dienste der Länder erzielt. Verhandlungsführer für die öffentlichen Arbeitgeber war unser hochgeachteter und respektierter Finanzminister Hartmut Möllring.
Auf der anderen Seite standen die Vertreter von ver.di
- genau! -, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Lehrergewerkschaft GEW und der Gewerkschaft der Polizei, GdP.
- Sie werden alle geschätzt. Schließlich haben sie ein gutes Ergebnis erzielt.
Ich begrüße den Gesetzentwurf der Landesregierung, der das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamtinnen und Beamten, die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und die Richterinnen und Richter überträgt. Damit setzen wir den Tarifabschluss für Niedersachsen zeit- und inhaltsgleich, also 1 : 1 um.
Niedersachsen gehört damit zu den ersten Bundesländern, die den Tarifabschluss auch auf die Beamten übertragen. Nicht alle Bundesländer werden diese Anpassung 1 : 1 übernehmen. Wir haben uns jedoch dafür entschieden, weil wir trotz der Herausforderung der Konsolidierung des Haushalts unseren Respekt und unsere Anerkennung für die gute und wichtige Arbeit der Landesbediensteten ausdrücken wollen.
Dabei bewegen wir uns weiterhin im Spannungsfeld von weitergehenden Forderungen und Sparzwängen. Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2011 auf rund 140,8 Millionen Euro, und im Jahr 2012 werden es rund 294,1 Millionen Euro sein.
Alle Verbandsbeteiligten begrüßen das Ergebnis. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen die Annahme ohne Gegenstimmen. Dies ist ein guter Tag für unsere Landesbediensteten und ein klares Signal der Anerkennung.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wundere mich: In den Anträgen, die Sie eingebracht haben und die wir im Ausschuss besprochen haben, haben Sie in erster Linie verlangt, dass der Haushaltsplanentwurf 2010, der Nachtragshaushalt und die Mipla vorgelegt werden. Seit heute liegen die Unterlagen zum Teil vor; die Mipla wird am Montag ausgeliefert. Jetzt haben Sie das, was Sie wollten. Gerade heute ist es ausgeliefert worden. Aber Sie reden diesen Haushalt schon wieder schlecht, weil Sie schon alles wissen und überdacht haben. Sie greifen den Haushaltsberatungen vor. Lassen Sie uns doch in Ruhe über den Haushalt reden! Unsere seriöse Finanzpolitik, die bei den Menschen ankommt, können Sie doch nicht schon jetzt wieder kritisieren.
Meine Damen und Herren, Ihre Anträge hätten Sie wahrscheinlich gar nicht gestellt, wenn nicht der Bundestageswahlkampf so grüßen würde. Was hier gemacht wird, ist bereits Bundeswahlkampf und nicht die reale Politik, die wir im Land weiterverfolgen, in dem Finanzen - - -
- Ja, das ist so.
Meine Damen und Herren, nehmen wir uns doch in den Fachgremien die Zeit, um darüber zu beraten. Dann können Sie gerne Ihre Anträge dazu einbringen. Ich freue mich schon darauf, welche Anträge von Ihrer Seite kommen.
- Ja, darauf freue ich mich, weil sie immer so zielführend sind und sich manchmal widersprechen.
Also, meine Damen und Herren: Was Sie in den Anträgen verlangt haben, liegt bereits vor. Ich danke dem Finanzminister und seinen Mitarbeitern im Haus dafür, dass sie uns alles so schnell und ausführlich geliefert haben. Daher sind die Anträge im Grunde genommen erledigt. Alles andere können wir bei den Haushaltsberatungen besprechen. Nach der Bundestagswahl werden wir dann weitersehen.
Wir lehnen Ihre Anträge ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie können Städte und Gemeinden von den Fördermöglichkeiten nach dem Konjunkturpaket II profitieren?