Gabriele Groneberg

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht hier um den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 14/1322, beraten im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen.
Die Beschlussempfehlung lautet folgendermaßen: Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen empfiehlt Ihnen mit der Drucksache 1914, den Antrag der Fraktion der CDU, mit dem die Anerkennung der Mammographie zur Früherkennung des Mammakarzinoms als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert wird, in einer geänderten Fassung anzunehmen.
- Es tut mir Leid. Ich kann auch lauter reden. Das ist nicht das Problem. Ich wollte Ihnen nur nicht unbedingt die Ohren vollbrüllen.
Die Beschlussempfehlung entspricht einem Formulierungsvorschlag, den die Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD in die Beratungen im federführenden Ausschuss eingebracht haben. Vorbehaltlich der Zustimmung des mitberatenden Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragen empfahl der federführende Ausschuss einstimmig bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Grünen dem Landtag, den Antrag in der Fassung des Änderungsvorschlages der SPD-Fraktion anzunehmen. Der Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen schloss sich mit den Stimmen der Mitglieder der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen an, den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Zu dem Thema werde ich mich später noch zu Wort melden. Den Bericht gebe ich der Vollständigkeit halber zu Protokoll.
Nach Auffassung der SPD-Abgeordneten sei aufgrund des derzeitigen Standes der wissenschaftli
chen Erkenntnisse – der sich auch in einer vom Ausschuss schriftlich durchgeführten Anhörung von Verbänden und Sachverständigen widerspiegele – nicht erwiesen, dass ein MammographieScreening in die Lage versetze, Brustkrebs frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Deshalb seien auch die vom Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen initiierten Modellprojekte zur Erprobung eines flächendeckenden, qualitätsgesicherten MammographieScreenings zu begrüßen. Nicht der Landtag, sondern der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen sei nach ihrer Auffassung das zuständige und fachlich versierte Gremium, die Entscheidungen über medizinisch sinnvolle und notwendige Regelleistungen zu treffen. Zum anderen gebe es eine Reihe von Kritikpunkten zu der Mammographie, wie sie derzeit praktiziert werde. Vor diesem Hintergrund könne nicht gefordert werden, die Untersuchungsmethode als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung vorzusehen.
Der Vertreter der antragstellenden Fraktion führte – nachdem der Änderungsvorschlag der SPDFraktion vorlag - aus, dass es aus fachlicher Sicht zurzeit keine Alternative zur Mammographie gebe. Dieses Verfahren sei an sich sehr wohl zur Früherkennung geeignet. Man könne selbstverständlich unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie hoch die Aussagefähigkeit der einzelnen Untersuchungsverfahren sei. Insgesamt begrüße seine Fraktion jedoch auch die laufenden Modellprojekte und signalisiere Zustimmung für den Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion.
Die Vertreterin der Grünen verwies darauf, dass die Mammographie in der Fachwelt äußerst differenziert bewertet werde. Sie kritisierte nicht nur die in dem Antrag der CDU-Fraktion zum Ausdruck kommende inhaltliche Richtung, sondern wies auch darauf hin, dass für das in dem Antrag angegebene Thema der Landtag nicht zuständig sei. Auch der von der SPD-Fraktion vorgelegte Änderungsvorschlag führe das fehlerhafte Prozedere fort. Sie kündigte an, dass sie sich der Stimme enthalten werde.
Vorbehaltlich der Zustimmung des mitberatenden Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragenfragen empfahl der federführende Ausschuss sodann einstimmig bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion Grünen dem Landtag, den Antrag in der Fassung des Änderungsvorschlages der SPD-Fraktion anzunehmen.
Im mitberatenden Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen votierten die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion gegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen. Nach ihrer Auffassung verginge zu viel Zeit, wenn das Ergebnis der Modellprojekte abgewartet werden müsse. Vor 2005 sei nicht daran zu denken, dass sich an der derzeitigen Situation etwas ändere. Außerdem wollten sie sich nicht damit zufrieden geben, dass der Bundesausschuss der Ärzte und der Krankenkassen den Beschluss gefasst habe, dass die Mammographie für Frauen, bei denen es sich nicht um Risikopatienten handele, erst nach Abschluss des Modellversuchs als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden solle. Der Ausschuss sei weder demokratisch legitimiert, noch sei in ihm eine Frau vertreten. Ihr von den Kollegen im Sozial- und Gesundheitsausschuss abweichendes Abstimmungsverhalten begründeten sie damit, dass dort noch nicht bekannt gewesen sei, dass in Deutschland jährlich etwa fünf Millionen Mammographie-Untersuchungen durchgeführt würden. Gemessen an den jährlich etwa 45.000 Neuerkrankungen an einem Mammakarzinom sei ein krasses Missverhältnis zwischen der Anzahl der Untersuchungen und der Neuerkrankungen zu erkennen. Dies weise darauf hin, dass es in Deutschland auch ein verdecktes Mammographie-Screening gebe. Diese Handhabung wirke sich zwar für die Frauen positiv aus, jedoch bestehe Anlass zur Sorge, dass das verdeckte Screening aufgrund der Budgetierung stark zurückgehen werde und möglicherweise zahlreiche Neuerkrankungen zunächst unentdeckt bleiben würden. Da auch die Qualität der Untersuchungen eine große Rolle spiele, sei es wichtig, auf die Einhaltung bestimmter Qualitätsmerkmale hinzuwirken. Bei einer mangelnden ärztlichen Qualifikation seien die Bedenken gegen ein Mammographie-Screening in der Tat nicht unbegründet. Qualitätsmanagement falle jedoch in die Zuständigkeit der einzelnen Ärztekammern und sei damit Länderrecht. Insofern sei die Zuständigkeit des Landes durchaus gegeben.
Die Vertreterin der Grünen wies noch einmal darauf hin, dass es nicht Aufgabe des Landesparlaments sei, hier eine Entscheidung zu treffen. Sofern Handlungsbedarf bestünde, sei dieses Sache der Kammern.
Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen bittet Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Pawelski, ich mache es ganz kurz. Da ich weiß, dass die Berichterstattung hier nicht immer so wahnsinnig beliebt ist, will ich nur ganz kurz vortragen.
Wir haben im Ausschuss beraten. Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen empfiehlt Ihnen zum einen, den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 14/1027 zur Zukunft der Krankenhausversorgung in Niedersachsen in einer veränderten Fassung anzunehmen. Zum anderen emp
fiehlt Ihnen der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen, den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 14/1034, der sich gegen die geplanten Regelungen der Bundesregierung für den Krankenhausbereich wendet, abzulehnen. Ich bitte Sie, entsprechend zu verfahren. Den Rest des Berichts gebe ich zu Protokoll.
Zu Beginn seiner Beratungen führte der federführende Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zu beiden Anträgen eine Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen Niedersachsen, der Ärztekammer Niedersachsen und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft durch. Im weiteren Verlauf der Behandlung der Anträge legte die Fraktion der SPD einen Änderungsvorschlag zu ihrem eigenen Antrag vor, in dem sowohl die auf Bundesebene zwischenzeitlich beschlossenen Änderungen im Gesundheitswesen als auch Anregungen aus der Anhörung aufgenommen worden waren.
Der Sprecher der Ausschussmitglieder der CDUFraktion erklärte, dass es weit reichende Übereinstimmung zwischen dem Antrag seiner Fraktion und dem Antrag der Fraktion der SPD in der Fassung des Änderungsvorschlags gebe, wenn man von der Forderung des CDU-Antrages absehe, sich gegen die Pläne der Bundesregierung in der Gesundheitspolitik zu wenden, die den Bestand vor allem kleiner niedersächsischer Krankenhäuser gefährdeten. Darüber hinaus, so der Abgeordnete, könne sich seine Fraktion der Forderung der SPDFraktion hinsichtlich der Intensivierung der Strukturgespräche anschließen.
Da aber in dem Änderungsvorschlag der Fraktion der SPD auch ein monistisches Krankenhausfinanzierungssystem gefordert werde, könne seine Fraktion insgesamt nicht zustimmen, weil die CDU das monistische System grundsätzlich ablehne.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion wies darauf hin, dass mit dem Änderungsvorschlag versucht werde, dem System der Fallpauschale für die Krankenhausbehandlung Rechnung zu tragen. Diese Umstellung sei sicherlich nicht einfach, aber sie sei vermutlich der richtige Weg, das sehr komplizierte System der Vergütung für Krankenhausbehandlungen übersichtlicher zu gestalten und eventuelle Wirtschaftlichkeitsreserven erkennbar werden zu lassen. Die Forderung nach einem monistischen
Krankenhausfinanzierungssystem begründete er mit dem Argument, dass die Krankenkassen als Kostenträger in die Lage versetzt werden sollten, in stärkerem Maße auf die Strukturen Einfluss zu nehmen, wobei die Rahmenplanung aber bei den Ländern bleiben solle. Des Weiteren sprach er die Strukturgespräche an, bei denen die Möglichkeit intensiv genutzt werden solle, die integrative Versorgung in den Regionen zu verstärken. Dies könne nach seiner Auffassung nur unter Einbeziehung der Krankenhäuser funktionieren, in denen bereits eine Menge an Infrastruktur vorhanden sei. Abschließend wies er auf die in den Änderungsvorschlag zusätzlich aufgenommene Forderung hin, nach der bei einer Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes ein gut funktionierender Krankenhaussozialdienst verbindlich vorgesehen werden sollte. Er äußerte die Befürchtung, dass solche relativ kleinen Dienste, die aber eine wichtige Funktion hätten, bei den anstehenden Budgetverhandlungen „geopfert“ würden.
Die Vertreterin der Grünen im Ausschuss äußerte Zweifel an der Forderung nach Einbeziehung der psychiatrischen Erkrankungen in das Fallpauschalensystem. Sie verwies darauf, dass im Rahmen der Beratungen des Gesundheitsstrukturgesetzes auf Bundesebene eine entsprechende Regelung ausdrücklich wieder zurückgenommen worden sei, weil sich die Entwicklung von Krankheiten in diesem Bereich überhaupt nicht vorhersehen lasse. Eine entsprechende Erklärung eines Vertreters der SPD-Ausschussmitglieder, dass damit eine Ungleichheit zulasten der psychiatrischen Versorgung behoben werden solle und bei den Ambulanzen bereits mit Erfolg entsprechend verfahren werde, erkannte die Abgeordnete der Grünen als Motiv für die Forderung zwar an, hielt aber ihre Bedenken unter Hinweis auf Aussagen von Fachleuten auf dem Gebiet aufrecht.
Mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU empfahl der Ausschuss schließlich dem Landtag, den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Außerdem empfahl der Ausschuss mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag der Fraktion der SPD in der Fassung des Änderungsvorschlages vom 28. Januar 2000 anzunehmen.
Die mitberatenden Ausschüsse für innere Verwaltung und Haushalt und Finanzen schlossen sich den Empfehlungen ohne weitere Aussprache an.
Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen bittet Sie, den Empfehlungen in der Drucksache 1457 und 1458 Ihre Zustimmung zu geben.