Uwe Giffei

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu der katastrophalen Situation in den griechischen Flüchtlingslagern ist bereits alles gesagt worden. Es braucht eine europäische Lösung, doch die EU ist in dieser Frage seit Jahren blockiert, und es ist deshalb richtig und wichtig, Ad-hoc-Maßnahmen zur Entlastung Griechenlands zu fordern, um zumindest die Schwächsten der Geflüchteten aus diesen furchtbaren Lebensumständen herauszuholen.
Zu diesen gehören zweifellos die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, und ich bin der LIN
KEN dankbar für die Anmeldung. Ich finde, das ist auch ein Thema, das man hier sehr gut besprechen kann.
Deshalb fordern SPD und GRÜNE gemeinsam mit FDP und LINKEN, so kommt das ja aus der Debatte hier heraus, die Bundesregierung auf, die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus Griechenland zuzusagen und zu ermöglichen.
DIE LINKE hat zur Aktuellen Stunde angemeldet: Tatkräftige Hilfe statt unverbindlicher Worte. Ja, genau, darum geht es. Denn ja, es gibt ein Problem, jedoch nicht das, was DIE LINKE suggeriert. Die Aufnahme von Geflüchteten aus dem Ausland ist rechtlich nur mit Zustimmung des Bundesinnenministers möglich, und dazu ist er bisher noch nicht bereit, das ist das Problem. Kein Problem ist es, dass es in Deutschland zu wenige aufnahmebereite Kommunen gäbe, und schon gar nicht ist das Problem, dass Hamburg nicht bereit wäre, unbegleitete Minderjährige als solche in einem Kontingent oder in einem Aufnahmeprogramm aufzunehmen. Natürlich sind wir dazu bereit.
Und natürlich leisten wir tatkräftige Hilfe, das haben wir immer getan, wenn wir die Möglichkeit dazu erhalten haben. Das tun wir als eines von nur noch vier Bundesländern durch ein Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge. Das tun wir durch unsere beispielgebenden Anstrengungen zur Integration, und das tun wir im Hinblick auf die dann hoffentlich einreisenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, ob das nun 50, 70 oder 120 sind, die auf Hamburg entfallen.
Aber Sie tun so, als hinge die Einreise auch nur eines einzigen unbegleiteten Minderjährigen davon ab, dass wir uns heute auf die willkürlich gegriffene Zahl 70 festlegen, und Sie wissen genau, dass das nicht stimmt. Sie sagen, es gehe um ein Bekenntnis, um ein Symbol, um Druck, aber es wäre ein Zeichen ohne praktischen Effekt und damit genau das, was Sie eigentlich in Ihrer Anmeldung bemängeln, nämlich unverbindliche Worte.
Warum also das Ganze? Es geht Ihnen augenscheinlich darum, wider besseres Wissen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, SPD und GRÜNE in Hamburg seien konkret dafür verantwortlich, dass keine unbegleiteten Minderjährigen aufgenommen werden. Wegen der Kaltherzigkeit der SPD leiden dort weiterhin Kinder in überfüllten Lagern im Schlamm und in der Kälte, das ist das Bild, das Sie erzeugen, ob Sie es wollen oder nicht. Ganz ehrlich, das ist angesichts der Energie, mit der der Senat und die Verwaltung die Unterbringung geleistet haben, mit der die Integration
vorangetrieben wird, aber auch angesichts des Engagements vieler meiner Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, die sich vor Ort in unzähligen Gesprächen für ein gelingendes Zusammenleben einsetzen, so etwas Ähnliches wie das Gegenteil der Realität, wenn es um tatkräftige Hilfe geht, und fast schon ein bisschen infam. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Engels hat gerade schon sehr umfangreiche Ausführungen zu den Anträgen gemacht. Deswegen will ich Ihnen ersparen, Ihnen das jetzt noch einmal im Rahmen einer weiteren Rede vorzutragen, und mich auf zwei Punkte beschränken, die mir besonders wichtig sind. Dabei geht es vor allem um die Förderung der Wohnraumvermittlung für diejenigen, die es am Wohnungsmarkt am schwersten haben, die Wohnungslosen, die von den Fachstellen für Wohnungsnotfälle als sogenannte Stufe 3 eingestuft wurden und die ohne Unterstützung keine realistische Chance auf dem Wohnungsmarkt haben, um dort eine Wohnung zu finden. Das gilt umso mehr, als die Zahl der Wohnungslosen sich deutlich erhöht hat, als wir auch eine erhebliche Zahl von wohnberechtigten Zuwanderern haben, die ebenfalls eine Wohnung suchen. Das heißt, wir müssen uns insbesondere auch um die Allerschwächsten am Wohnungsmarkt kümmern. Und das tut unser Antrag, indem wir – das hat Frau Engels schon ausgeführt – die Förderung dieser erfolgreichen Projekte der Lawaetz-Stiftung und anderer Träger verdoppeln werden. Das, glaube ich, ist ein guter Schritt, um auch für diese Menschen eine Perspektive auf dem Hamburger Wohnungsmarkt zu schaffen.
Das zweite Thema, auf das ich eingehen möchte, auch wenn Frau Engels es schon angeschnitten hat, ist die Forderung an den Senat, ein Konzept für eine Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerpension zu entwickeln, und zwar gemeinsam mit den Kammern und den Gewerkschaften. Hier geht es darum, auf das Ergebnis der Obdachlosenbefragung zu reagieren, das besagt, dass diejenigen EU-Bürgerinnen/-Bürger, die obdachlos in Hamburg werden, in ihrer allergrößten Mehrheit zur Arbeitssuche nach Hamburg gekommen sind, und gleichzeitig aber auch besagt, dass diejenigen von ihnen, die obdachlos geworden sind, das vom ersten Tag an waren. Wir wollen mit dieser Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerpension für sie die Möglichkeit schaffen, für wenig Geld dort erst einmal eine Unterkunft zu finden, vor allen Dingen aber ein Beratungsangebot, mit dem ihre Kompetenzen erhoben werden können, mit dem wir aufzeigen können, welche Qualifizierungsmöglichkeiten es in Ham
burg für sie gibt, aber auch eine Beratung darüber, welche Perspektiven sie realistischerweise auf dem Arbeitsmarkt in Hamburg haben werden, um ihnen dann eine rationale, selbstbestimmte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie ihr weiterer Lebensweg sich gestalten soll, aber das eben nicht in einer Situation der existenziellen Not in der Obdachlosigkeit.
Dieses Maßnahmenpaket ist sehr umfangreich – Sie haben es ja gelesen –, und deswegen kann man hier nicht auf alle Positionen eingehen. Mit diesem Maßnahmenpaket und mit der Nachricht, dass das Pik As neu gebaut werden soll, kommt sozusagen der Zyklus der Weiterentwicklung der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe in Hamburg in dieser Legislaturperiode zu einem sehr guten Abschluss. Stephan Karrenbauer von "Hinz&Kunzt" hat das so kommentiert: SPD und GRÜNE haben offensichtlich gut zugehört. Ja, das haben wir.
Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, diese Anträge auf den Weg zu bringen. Ich möchte mich jetzt zum Abschluss bedanken bei meiner Kollegin Mareike Engels für die intensive Zusammenarbeit bei diesem Thema, insbesondere auch bei meiner Kollegin Ksenija Bekeris, die mir nicht nur ermöglicht hat, heute noch einmal hier zu sprechen, sondern auch diejenige ist, die dieses Thema bei uns verantwortlich vorantreibt. Insbesondere möchte ich mich auch bei unserer großartigen Sozialsenatorin Melanie Leonhard bedanken, der das ein Herzensanliegen ist – wer mit ihr gearbeitet hat, der spürt das. Und ich möchte mich bedanken bei all denjenigen, die hauptamtlich oder ehrenamtlich in der Obdachlosenarbeit und in der Wohnungslosenhilfe in Hamburg arbeiten und es dadurch erst möglich machen, dass wir die Hilfe für diese Menschen organisieren können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht erst seit dem Mord an Walter Lübcke und dem schrecklichen Anschlag von Halle ist klar, dass die größte Gefahr für unsere Demokratie vom Rechtsextremismus ausgeht.
Die Wahlergebnisse sind auf Seite 8355 zu finden.
Ich freue mich deshalb, dass wir nach der Debatte zum Antisemitismus in der letzten Aktuellen Stunde heute die Fortschreibung des Landesprogramms "Hamburg – Stadt mit Courage" – Vorbeugung und Bekämpfung des Rechtsextremismus beraten und debattieren. Wir haben so die Gelegenheit, anhand dieser Drucksache und der wichtigen Anträge zur Weiterentwicklung der Bekämpfung des Antisemitismus im Ausschuss zu überprüfen, ob unsere bisherigen Maßnahmen ausreichend sind und wo wir sie sinnvoll ergänzen sollten.
Die vorliegende Drucksache zeigt eindrucksvoll und detailreich den ganzheitlichen Ansatz des Senats. Dabei ist das Landesprogramm in eine breit angelegte Gesamtstrategie zur Förderung des Zusammenhalts und der Demokratie eingebettet. Die Koalitionsfraktionen haben in dieser Legislaturperiode dazu mehrfach umfangreiche Anträge vorgelegt. Wir wollen den Zusammenhalt in unserer vielfältigen Stadt beständig stärken, denn das ist der beste Schutz gegen das Erstarken des Rechtsextremismus.
Uns ist dabei klar, dass der Staat allein den Rechtsextremismus nicht eindämmen kann. Er ist auf das Zusammenwirken mit einer aktiven Zivilgesellschaft angewiesen. Hamburg verfügt über diese aktive und agile Zivilgesellschaft, die Demokratie und Zusammenhalt lebt und sich Rechtsextremisten entgegenstellt, wenn es notwendig ist. Dafür sind wir sehr dankbar.
Die Drucksache skizziert den weiten Bogen der Präventionsarbeit in Hamburg von Kita und Schule bis hin zu sozialräumlichen Angeboten und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Sie stellt die speziellen Einrichtungen zur Intervention und zum Opferschutz vor, die in Hamburg gefördert werden, vom mobilen Beratungsteam gegen Rechtsextremismus bis hin zu den Ausstiegsprogrammen. Und sie zeigt die umfangreichen Aktivitäten im Bereich der Repression durch Polizei, Landeskriminalamt und Landesamt für Verfassungsschutz, das mit seiner in jüngster Zeit offensiven Informationspolitik auch einen wesentlichen Beitrag zur Prävention leistet.
Zusammen ergibt sich das Bild einer Stadt, die für die Gefahren des Rechtsextremismus sensibilisiert ist, sich ihm entgegenstellt und in diesem Sinne wehrhaft ist.
Die Drucksache liefert daneben einen Überblick über die Entwicklungstendenzen des Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren. Besonders
erschreckend ist dabei der Befund zum Antisemitismus. Es ist deshalb gut und richtig, dass wir uns mit den vorliegenden Anträgen gemeinsam auf den Weg machen, um die Bekämpfung des Antisemitismus zu intensivieren, vor allem aber um das kulturelle und Alltagsleben von Jüdinnen und Juden in Hamburg und dessen öffentliche Sichtbarkeit zu fördern, damit ein vitales Judentum in naher Zukunft im besten Sinne wieder zur Normalität unseres Zusammenlebens wird.
Abschließend zur Strategie der Diskursverschiebung und Entgrenzung, die insbesondere für die sogenannte Neue Rechte eine zentrale Rolle spielt. Deren Vordenker Götz Kubitschek schrieb bereits 2007 in seinem Buch "Provokationen":
"Wir bewegen uns auf das zu, was wir den Vorbürgerkrieg nennen können, wohl wissend, wie groß das Wort vom Bürgerkrieg ist, wie unvorstellbar die Angst und Zerrüttung, wenn eine echte Wolfszeit anbricht."
Ich möchte dem einige Zitate von Björn Höcke gegenüberstellen:
"Heute lautet die Frage, Schaf oder Wolf. Und ich, nein, wir entscheiden uns in dieser Lage, Wolf zu sein."
"Die AfD ist die letzte evolutionäre, die letzte friedliche Chance für unser Vaterland."
Und schließlich aus dem Buch "Nie zweimal in denselben Fluss":
"Wenn erst einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutschen keine halben Sachen. Man werde um wohltemperierte Grausamkeiten nicht herumkommen."
Es heißt etwas, wenn Herr Gauland nun sagt, Höcke befinde sich in der Mitte der AfD.
Und es heißt etwas, wenn Frau Weidel gegenüber der dpa äußert:
"Herr Kubitschek ist eine sehr wichtige Figur für das rechtskonservative Spektrum unserer Partei."
Die AfD spielt eine Schlüsselrolle in der Strategie der Neuen Rechten zur Diskursverschiebung und gibt sich dem leider mehr und mehr hin.
Nie wieder Faschismus. Diesem Auftrag und dieser Aufgabe stellt sich jede Generation von Neuem und unsere heutige Generation leider im Besonderen. Lassen Sie uns diesen Auftrag gemeinsam und entschlossen annehmen. – Vielen Dank.
– Ob ich das erfüllen kann, da bin ich mir nicht sicher.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig und notwendig, gerade jetzt vor der Europawahl nachdrücklich auf die Gefahren hinzuweisen, die das Erstarken der autoritären Nationalisten für die europäische Idee und die Europäische Union bedeuten. Die meisten meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben das Notwendige dazu bereits gesagt. Ich teile aber auch die in dem Titel der Aktuellen Stunde zum Ausdruck kommende Analyse, dass diese besorgniserregenden Entwicklungen ein Symptom von Fehlentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte sind. Es waren auch die blinde Deregulierung und Liberalisierung vor allem der Finanzmärkte, die zum großen Crash 2008 führten, die Bankenrettung notwendig machte und die sogenannte Eurokrise maßgeblich auslöste. Die Folgen waren große soziale Verwerfungen zwischen den und innerhalb der Staaten der Europäischen Union.
Die Europäische Union wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie ihren Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit bietet. Die Sozialdemokraten sind jedoch davon überzeugt, dass dies vor allem auch soziale Sicherheit bedeutet, soziale Sicherheit und die Perspektive, im Miteinander gemeinsam und nicht auf Kosten anderer die eigene Lebenssituation schrittweise verbessern zu können. Das meinen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Deutschland und Europa, wenn wir vom sozialen Europa sprechen, und dafür werben wir am nächsten Sonntag.
Was für Europa gilt, gilt auch für Hamburg. Es gilt, wachsam zu sein im Bereich des Rechtsextremismus und im Hinblick auf die nationalistische Rechte. Das ist der rot-grüne Senat durch ein aufmerksames Landesamt für Verfassungsschutz und auch im Bereich der Prävention durch das etablierte und erfolgreiche Landesprogramm "Hamburg – Stadt mit Courage", dessen tragender Bestandteil das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus ist. Vor allem aber gilt es, durch eine aktive soziale
Politik dazu beizutragen, dass die Fliehkräfte in unserer Gesellschaft gemindert werden. Dieses Ziel steht im Zentrum der Politik dieser Koalition und dieses Senats:
durch eine ehrgeizige und erfolgreiche Wohnungsbaupolitik, durch die Ausschöpfung der verfügbaren Instrumente zum Schutz der Mieterinnen und Mieter, durch einen tariflichen Mindestlohn von 12 Euro bei allen bei der Stadt selbst Beschäftigten, durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der guten Arbeit, durch flächendeckende, kostenfreie Kitas, durch flächendeckendes Ganztagsschulangebot und durch eine ambitionierte und engagierte Integrationspolitik. Es ließe sich noch viel mehr anfügen.
SPD und GRÜNE arbeiten kontinuierlich für das soziale Hamburg. Zum einen, weil es gerecht ist, aber nicht zuletzt auch, weil es – und vielleicht ist uns das heute wieder bewusster als noch vor 15 Jahren – eine wichtige Voraussetzung für eine stabile, an den Werten des Grundgesetzes orientierte Demokratie ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist sofort aufgefallen, vorgesehen war nicht ich. Durch unvorhergesehene Umstände ist unser eigentlicher Redner momentan noch nicht da, deswegen ist es mir aber trotzdem …
Herr Trepoll, nun beruhigen Sie sich doch. Freuen Sie sich doch, dass Sie die Gelegenheit haben, auch noch der SPD-Fraktion zuzuhören.
Denn natürlich ist es mir persönlich, aber auch meiner Fraktion ein Bedürfnis, herauszustellen, was für ein Meilenstein die Einigung über diese drei Pakte für die Wissenschaft in Deutschland und auch in Hamburg ist.
Insbesondere die zehnjährige Laufzeit räumt auf mit einem Irrtum, der vorher immer im Raum stand, Hochschulsonderprogramme für kurzfristige Nachfragespitzen aufzulegen. Endlich schaffen wir das, was Wissenschaft sehr, sehr dringend braucht: Planungssicherheit, die Voraussetzung für Kontinuität in der Forschung, denn Erkenntnis braucht nicht selten Zeit. Und ich glaube, das ist etwas, was wir uns auch immer klarmachen müssen, mit
kurzfristigen Projektförderungen kommt man in der Wissenschaft eben nicht immer weiter.
Für diese Verlängerung haben sich die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank und der Finanzsenator Andreas Dressel mit aller Kraft eingesetzt, und natürlich gilt der Dank an diese beiden Personen auch seitens meiner Fraktion, denn das ist wirklich eine wichtige Voraussetzung und fügt sich ein in die Hamburger Schwerpunktsetzung im Bereich Wissenschaft.
Daher, Kollege Ovens, frage ich mich, wenn ich mir Ihre Rede angehört habe, wovon Sie überhaupt gesprochen haben, was Sie alles nicht mitbekommen haben. Im letzten Haushalt haben wir eine Steigerung von 10 Prozent verwirklicht in diesem Bereich.
Die Mittel zur Kofinanzierung der vier Exzellenzcluster, die unsere Universität hervorragenderweise eingeworben hat, kommen zusätzlich obendrauf.
Dazu hatten wir vor Kurzem eine Drucksache in der Bürgerschaft und im Ausschuss. Die Science City Bahrenfeld wird vorangetrieben, der Ausbau der TU Hamburg-Harburg, die Bauvorhaben in Eimsbüttel. Wissenschaft ist ein Schwerpunkt dieses Senats, und das unterstützen die beiden Koalitionsfraktionen von Herzen, denn Wissenschaft ist die Zukunft dieser Stadt. Wir müssen Wissenschaft hier weiterentwickeln, um Arbeitsplätze zu schaffen, aber auch, um genug Menschen auszubilden, Herr Nockemann. Es ist nicht so, dass wir das Geld nur in die Exzellenzforschung investieren können, sondern wir müssen dafür sorgen, dass Hochschulen auch ihrer Ausbildungsfunktion für Fachkräfte nachkommen können. Das war immer eine zentrale Funktion von Hochschulen und das wird es auch in Zukunft bleiben. Wir brauchen nicht nur die Forschungsergebnisse, sondern auch gut ausgebildete junge Menschen.
Das Ergebnis vom letzten Wochenende schafft die Voraussetzung, dass wir auf diesem Weg weitergehen können, Wissenschaft ins Zentrum der Senatspolitik zu stellen. Die Unterstützung meiner Fraktion haben Sie. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kollegin Frau Duden hat in ihrer, wie ich finde, sehr guten Rede, darum gebeten, der AfD nicht auf den Leim zu gehen. Ich finde es traurig, dass es der FDP offensichtlich gelungen ist, der AfD auf den Leim zu gehen.
Statt einige Aufkleber und Schmierereien der Schulleitung oder, falls das vergebens sein sollte,
der Schulaufsicht zu melden und so für Aufklärung oder gegebenenfalls für deren Entfernung zu sorgen, hat die AfD sie zum Anlass genommen, eine ganze Schule öffentlich zu diffamieren und an den Pranger zu stellen. Das zeigt – viele meiner Vorrednerinnen haben darauf hingewiesen –, dass das Denunziationsportal der AfD entgegen der eigenen Bekundungen nicht dazu dient, Schule zu verbessern, sondern dazu, Unfrieden in die Schullandschaft zu bringen und das Portal für ihre eigene Propaganda, für ihre Mär von der gesteuerten, von oben gelenkten, gezielten linken Indoktrinierung von Schülerinnen und Schülern zu missbrauchen.
Das Ganze geschieht ohne die geringsten Skrupel öffentlich auf dem Rücken von Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Ich finde das widerwärtig, aber das war nicht anders zu erwarten, und ich kann gut verstehen, dass Schulen sich dadurch herausgefordert fühlen und sich auch öffentlich dagegen zur Wehr setzen.
Es ist kein Zufall, dass die AfD die Ida Ehre Schule als Ziel ausgewählt hat. Als damalige Jahnschule war sie im Dritten Reich eine Kaderschmiede der Nazis. Die Schule hat sich dieser Geschichte frühzeitig gestellt und sie als Auftrag begriffen, als Auftrag, ihre Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu aktiven Demokratinnen und Demokraten zu fördern, und als Auftrag, in der intensiven Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus den Schülerinnen und Schülern nahezubringen, wohin Rassenwahn und Hass führen.
Die Schülerinnen und Schüler sind für dieses besondere Engagement mehrfach mit dem BertiniPreis ausgezeichnet und zuletzt auch vom Bundesministerium für Bildung und Forschung besonders gewürdigt worden. Darauf ist die Schule zu Recht stolz. Als Wahlkreisabgeordneter ist es mir ein Bedürfnis hinzuzufügen: Darauf ist ganz Eimsbüttel stolz; wir sind froh, diese großartige Schule bei uns zu haben. Der Versuch, dieses vorbildliche Engagement zu diskreditieren, macht uns zornig.
Und das ausgerechnet von Ihnen, Herr Dr. Wolf. Ihre Lehre aus der NS-Zeit war es doch, ein Buch mit einem HJ-Lied herauszubringen, und Sie wollen sich jetzt hier als der Hüter der fdGO aufspielen. Lassen Sie es sich gesagt sein: Antifaschismus an sich ist nicht verfassungsfeindlich, sondern der Gründungskonsens der Bundesrepublik, die
DNA des Grundgesetzes. Und diese DNA werden wir niemals aus den Schulen verbannen.
Erst da, wo Gewalt als legitimes politisches Mittel verstanden wird, ist die Grenze überschritten und ein Einschreiten geboten. Genau diese Grenze im Unterricht zu thematisieren ist eine zentrale Aufgabe von Schule. Die Ida Ehre Schule hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass sie genau dies tut. Und auch dabei hat sie unsere volle Unterstützung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um zu erkennen, welche Intention hinter diesem Antrag der AfD steckt, ist ein Blick auf die Homepage der AfD-Fraktion sehr aufschlussreich. Während eben hier im Plenum wieder ein, sagen wir einmal, relativ gemäßigter Beitrag dargeboten wurde, wird dort sehr viel klarer, dass es der AfD darum geht, den Eindruck zu erwecken, geflüchtete Menschen würden in Deutschland und in Hamburg über alle Maßen bevorzugt und gepampert werden und andere Bedürftige würden dagegen leer ausgehen. Laut Homepage sei für Geflüchtete mit dem Programm "Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen" ein Rundum-sorglos-Paket geschnürt worden und weiter – ich zitiere –:
"Ein Team aus Unterkunfts- und Sozialmanagement sowie Technischem Dienst unterstützt die Migranten quasi rund um die Uhr unter anderem mit Orientierungsberatung in Sprechstunden, Informationen zu Wohnungs- und Jobsuche, Kontakt zu Ämtern und Beratungsstellen sowie Reparatur- und Reinigungsarbeiten. Zudem wird sich gekümmert um Stromanbieter, Telefon- und Fernsehanschluss, Mülltrennung und Energiesparen. Das alles gibt es für die rund 2 000 Obdachlosen der Stadt – wahrscheinlich sind es noch mehr – nicht."
Sehen Sie vor Ihrem inneren Auge diesen Bienenschwarm von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern hinter den Geflüchteten herlaufen, um ihnen jeden Wunsch von den Augen abzulesen? Grotesk, aber nicht zufällig anschlussfähig an im Netz kursierende Fake News über Handys, die jedem Geflüchteten geschenkt werden, und anderes. Herr Feineis, ich finde es schade, dass auch Sie sich vor diesen Karren spannen lassen.
Aufgrund der Zeit möchte ich nur an wenigen Punkten darlegen, dass dieser von der AfD erzeugte Eindruck mit der Realität nichts zu tun hat.
Erstens: Anders als in anderen Bundesländern werden in Hamburg sowohl Geflüchtete als auch Wohnungslose in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung untergebracht, häufig gemeinsam in denselben Einrichtungen und damit natürlich mit denselben Betreuungsschlüsseln hinsichtlich des Un
terkunfts- und Sozialmanagements und des technischen Dienstes. Eine Bevorzugung von Geflüchteten findet nicht statt.
Zweitens: Ziel und Perspektive jeder Obdachlosenund Wohnungslosenarbeit ist die Rückkehr in selbstbestimmtes Wohnen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um wohnberechtigte Zuwanderer oder um Wohnungs- und Obdachlose handelt. Lediglich nicht wohnberechtigte Zuwanderer sind davon ausgenommen.
Drittens: In dem breiten Netz der Wohnungslosenund Obdachlosenhilfe in Hamburg sind die Fachstellen für Wohnungslose die Hauptakteure. Sie sind trotz des angespannten Marktes sehr erfolgreich. Allein 2018 konnten über 2 100 zuvor wohnungslose Haushalte in regulären Wohnraum vermittelt werden. Das ist gegenüber 2013 eine Steigerung von 70 Prozent.
Viertens: Der Ansatz, der in Ihrem Antrag und auch hier in der Rede als Positivbeispiel angeführt wird, also dieses im Übrigen private Projekt "Social Bite", gehört längst zum Instrumentarium der Hamburger Wohnungslosen- und Obdachlosenarbeit. Solche Hilfen werden auf Grundlage der Paragrafen 67 und 68 SGB XII gewährt. In Hamburg stehen für diese sogenannten Stufe-3-Modelle, in denen der Übergang in eigenen Wohnraum dadurch erleichtert wird, dass für die ersten 12 bis 18 Monate ergänzende intensive soziale Beratung durchgeführt wird, derzeit über 300 Plätze zur Verfügung.
Schließlich fünftens: Soweit sich die AfD auf die Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen bezieht, unterliegt sie im besten Fall einem fundamentalen Missverständnis. Der Unterschied zu anderen Unterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung liegt nicht in der sozialarbeiterischen Betreuung oder in der Perspektive für die Bewohnerinnen und Bewohner. Diese ist hier wie dort das selbstständige Wohnen. Was diese Standorte von den anderen unterscheidet, ist vor allem die Perspektive der Gebäude. Sie werden von vornherein im Sozialwohnungsstandard errichtet, sollen aber nur vorübergehend als ÖRU genutzt werden und nachdem das entsprechende Planrecht geschaffen worden ist, so zügig wie möglich allen als regulärer geförderter Wohnraum zur Verfügung stehen. Dies ist nicht nur von Anfang an das erklärte Ziel des Senats gewesen, sondern darüber hinaus auch in den Bürgerverträgen vereinbart worden.
Ich habe fünf Minuten wie Sie. Das werden Sie schon noch aushalten müssen.
Der Antrag der AfD läuft inhaltlich ins Leere und ist der nur mühsam verschleierte Versuch, Geflüchte
te und Obdachlose gegeneinander auszuspielen. Wir lehnen ihn deshalb ab.
Davon unabhängig ist aber natürlich richtig, dass Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit weiterhin ein drängendes Problem in unserer Stadt sind. Das hat nicht zuletzt die Studie gezeigt, die im letzten Jahr veröffentlicht wurde und mit der wir uns jetzt im Rahmen eines Fachtags gemeinsam mit den Akteuren in der Wohnungslosen- und Obdachlosenarbeit näher beschäftigen werden, um zu schauen, welche Ergänzungen und Erweiterungen im Hilfesystem vielleicht notwendig sind. Daran werden wir uns intensiv beteiligen. Damit schließe ich. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Links-Fraktion, ich hatte mich, ehrlich gesagt, gewundert, warum Sie Ihren Antrag zu diesem komplexen Thema nicht an den Ausschuss überweisen wollten. Wenn Sie das beantragt hätten, dann wären wir sogar mitgegangen, denn ich hätte mich auf eine sachliche Diskussion gefreut. Jetzt wird mir klar, dass Sie an einer sachlichen Diskussion überhaupt nicht interessiert sind. Was Sie hier gerade zum Besten gegeben haben, war wirklich eine Unverschämtheit.
Diese Unterstellungen weise ich aufs Schärfste zurück.
Mit der Behauptung, dass es bei fördern und wohnen keine menschenwürdige Unterbringung gebe, entzieht man jedem Diskurs die Grundlage. Das ist wirklich vollkommen abwegig.
Sie tun so, als wolle sich der Senat oder die Stadt durch die Gebührenordnung an den Menschen bereichern. Das ist mitnichten der Fall. Schon 2012 hat der Landesrechnungshof kritisiert – ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin – :
"Die hohen Kosten der Unterbringung sind nur unzureichend in den Kostensätzen und Gebühren berücksichtigt. Dies entlastet den Bund bei der Übernahme von Kosten der Unterkunft zum Nachteil Hamburgs."
2012. Man kann kritisieren, dass daraufhin lange Zeit nichts passiert ist. Als der Druck aber stieg, weil sehr viele Menschen zu uns gekommen sind und sich Bund, Länder und Kommunen darauf geeinigt haben, die Kosten, die dadurch für die Integration, für die Unterbringung entstehen, fair zu verteilen, stieg auch der Druck, dieses Defizit zu beheben. Es ist doch nicht so, dass wir jetzt plötzlich neue Kosten erzeugt hätten, sondern wir sorgen dafür, dass diese Kosten in den Gebühren abgebildet werden und so überhaupt ermöglicht wird, dass der Bund einen angemessenen, den zugesagten Teil an der Finanzierung der Kosten für die Unterkunft übernimmt. Das ist der Hintergrund dieser Gebührenerhöhung. Darüber haben wir auch im letzten Jahr hier im Plenum und auch im Ausschuss schon geredet und da hatten Sie schon einen ähnlichen Antrag eingereicht.
Durch die Gebührenerhöhung, die zum 1. Januar 2018 erfolgt ist und die jetzt sozusagen fortgeschrieben wurde, sind wir nun bei einem Deckungsgrad von knapp 90 Prozent. Also es ist nicht so, dass sich der Senat irgendwie bereichern würde. Die Kosten sind da und 90 Prozent der Kosten werden jetzt über die Gebühren gedeckt.
Bei den allermeisten Leuten werden diese Kosten über die Kosten der Unterkunft von den Leistungsträgern, also von dem Jobcenter oder von den Asylbewerberleistungsgesetz-Leistungsträgern, übernommen. Bei den übrigen ist es so – und darauf möchte ich mich beschränken, auf den Vorwurf, hier würde das Sozialstaatsgebot umgangen –, dass wir dem Sozialstaatsgebot durch zahlreiche Maßnahmen Rechnung tragen. Natürlich ist uns das wichtig. Bei den Leuten, für die nicht Leistungsträger die Gebühr übernehmen und die über ein niedriges bis mittleres Einkommen verfügen – die Einkommensgrenzen kennen Sie auch aus der Tabelle, die könnte ich jetzt noch einmal darlegen, das mache ich vielleicht in der zweiten Run
de, wenn Sie das noch einmal wollen –, ist es so, dass diese Gebühr auf 210 Euro pro Platz reduziert wurde, also um mehr als 50 Prozent, um diesen Anreiz für die Aufnahme von Erwerbstätigkeit nicht zu nehmen. Nur wer über diesen Einkommensgrenzen liegt, also wer leistungsfähig genug ist, muss selbst zahlen. Wenn es aufgrund dieser Regelungen zu Härten kommt, und das kann im Einzelfall bei besonderen Konstellationen passieren, gibt es darüber hinaus noch eine Härtefallregelung. Wir haben über 30 000 Menschen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, Selbstzahler zu ermäßigten Gebühren gibt es 2 000 bis 3 000. Das sind die Größenordnungen, über die wir hier reden. DIE LINKE tut so, als wenn hier ein Riesenproblem wäre.
Wenn dieses Problem der Selbstzahler auftritt, und dieser Seitenschwenk sei mir noch einmal gestattet, dann tritt es auf bei den doch recht gut verdienenden untergebrachten Menschen. Dass DIE LINKE so viel Energie darauf verwendet, sich um die Probleme gut verdienender, leistungsfähiger Menschen zu kümmern, verwundert mich zumindest. Das verwundert mich zumindest, das sei gestattet zu sagen.
Doch, das ist so.
Nein, das ist kein Widerspruch in sich.
Oh, ich kann Ihnen das genau sagen: Wer alleinstehend ist und unter 1 450 Euro im Monat verdient, der profitiert von der reduzierten Gebühr von 210 Euro. Nur wer mehr verdient, wird mit der vollen Gebühr belastet. Das ist viel Geld. Ich gebe Ihnen recht, natürlich ist das viel Geld, für einen Unterbringungsplatz 590 Euro zu zahlen, aber es ist zumutbar, wenn das nur ein Drittel seines Einkommens ist.
Zum Schluss: Wir lehnen diesen Antrag ab und jetzt auch aus vollem Herzen, muss ich sagen. Ich hätte sonst gern im Ausschuss mit Ihnen darüber geredet. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kollegin Ensslen! Sie fragen, warum man das vielleicht noch einmal hätte an den Ausschuss überweisen können. Ganz einfach: Sie haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das erst einmal eine beachtliche Rechtsauffassung darstellt, das ist doch völlig unbestritten. Das ist sehr detailliert ausgearbeitet. Und natürlich hätte man die dort aufgeworfenen Kritikpunkte und Fragen im Ausschuss besprechen können, wenn man denn daran ein Interesse gehabt hätte.
Was Sie hier aber tun, finde ich sehr erstaunlich, muss ich sagen. Denn sehen wir uns doch einmal an, wie diese Gebühren in der Praxis in der Regel wirken. In der Regel wirken sie so, dass diejenigen, die im Leistungsbezug sind, die Leistungserstattung vom Leistungsträger bekommen, diejenigen, die sehr wenig verdienen, aufstocken müssen, andere eine ermäßigte Gebühr zahlen. Wenn Sie die Gebühren jetzt senken, dann werden Sie bei weit über 90 Prozent der Leute nicht etwa deren Ausgaben senken, also nicht dem Sozialstaatsprinzip folgend diese Menschen entlasten, sondern Sie entlasten die Leistungsträger und bei den Kosten der Unterkunft den Bund. Sie entlasten also vor allen Dingen den Bundeshaushalt und es geht hier nach der Gebührenreform 2018 um immerhin etwa 50 Millionen Euro im Jahr. Das ist ja
kein Pappenstiel, der in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern dadurch, dass wir die Kosten jetzt realistisch abbilden, zu Recht vereinbarungsgemäß fairerweise in Hamburg landet. Und das, finde ich, müssen Sie doch einmal zur Kenntnis nehmen,
statt zu argumentieren, es sei unzumutbar, einen Antrag zu stellen, wenn man leistungsberechtigt sei. Das müssen in diesem Land alle machen. Wenn Sie sozialleistungsberechtigt sind, wenn Sie Sozialleistungen beziehen wollen, wenn Sie Grundsicherung beziehen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Und das ist nicht unzumutbar, ganz im Gegenteil, das, finde ich, gehört in diesem Staat dazu. Und diese Menschen sind mit denjenigen, die sie mit dem Bescheid belasten, mit f & w fördern und wohnen, jeden Tag in Kontakt über das Unterkunfts- und Sozialmanagement. Sie haben es also auch noch besonders leicht, Widerspruch zu erheben und auf einen Härtefall hinzuweisen.
Ich kann es, ehrlich gesagt, nicht verstehen, mit welcher Vehemenz Sie hier von Einzelfallkonstruktionen ausgehend das gesamte Konstrukt kritisieren. Man hätte sich über Kalkulationsfragen sehr gut austauschen können. Ich finde es fast ein bisschen schade, dass wir das jetzt nicht machen. Wir haben die dauerhafte Selbstbefassung zur Situation der Geflüchteten. Vielleicht haben wir da noch einmal Gelegenheit dazu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache das ganz kurz. Herr Professor Kruse, wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass Ihr Verhältnis zum Thema Bekämpfung von Antisemitismus ein instrumentelles ist,
dass es nur ein Bestandteil, ein weiterer Baustein Ihrer Politik der Bekämpfung, Stigmatisierung, Ausgrenzung von Musliminnen und Muslimen ist, dann haben Sie den jetzt gerade erbracht.
Über den Zusatzantrag der CDU habe ich mich sehr gefreut, weil …
Oh, ich habe das sehr gut verstanden, glauben Sie es mir. Lesen Sie es noch einmal nach und überlegen Sie sich auch, warum Sie immer noch Repräsentanten und Repräsentantin einer Partei sein zu müssen glauben,
in der sich Herr Gauland, Herr Höcke, Frau Weidel und andere aufhalten, die nichts anderes tun, als zu spalten, zu hetzen und letztlich die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben.
Wenn Sie sich glaubhaft dagegen wenden wollen, gegen diese Spaltung der Gesellschaft, dann verlassen Sie endlich diese Fraktion. Dann können wir darüber reden.
Aber ich wollte noch kurz auf den Antrag der CDU eingehen, weil ich wirklich sehr gut finde, dass wir dieses Thema bewegen können. Es ist völlig klar: Wir müssen unseren Einsatz im Bereich Kampf gegen Antisemitismus auf allen Ebenen, in allen Formen verstärken. Es ist gerade in allen Bundeslän
dern eine Diskussion darüber im Gange, ob zum Beispiel die Einrichtung einer Beauftragten/eines Beauftragten der geeignete Weg ist oder ob eine Verstärkung der Präventionsarbeit ein anderer Weg ist, der vielleicht wirksamer oder genauso wirksam ist. Darüber können wir uns dann intensiv und ergebnisorientiert im Ausschuss austauschen. Darauf freue ich mich sehr. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zur, ich sage mal, moralischen Qualität dieses Antrags ist jetzt schon viel gesagt worden. Ich habe mich nur gemeldet, als es darum ging, inwiefern dieser Antrag denn hier mit geltendem Recht vereinbar ist. Mir ist es schon wichtig darauf hinzuweisen, dass das nicht der Fall ist.
Sie fordern in diesem Antrag, unter anderem anerkannten Flüchtlingen, also den Flüchtlingsschutz, den wir nach Paragraf 3 Asylgesetz haben, Kindern, die subsidiären Schutz genießen, also international Schutzberechtigten, hier einer Sonderbeschulung anheimfallen zu lassen. In der EU-Qualifikationsrichtlinie, also europäisches Recht, das wir hier umzusetzen haben, steht unter Artikel 27:
"Die Mitgliedstaaten gewähren allen Minderjährigen, denen internationaler Schutz gewährt wurde"
das sind die anerkannten Flüchtlinge und die Kinder mit subsidiärem Schutz –
"zu denselben Bedingungen wie eigenen Staatsangehörigen Zugang zum Bildungssystem."
Wie das mit Ihrem Antrag zu vereinbaren sein soll, ist mir schleierhaft. Also, dieser Antrag ist nicht nur schäbig, muss ich ehrlich sagen, sondern auch eine Aufforderung zum Rechtsbruch an den Senat. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Die Digitalisierung verändert die Welt und deshalb müssen sich auch unse
re Schulen verändern, um unsere Kinder gut auf die Zukunft vorzubereiten und ihnen das Rüstzeug für ein gelingendes Leben mitzugeben. Ich denke, da sind wir uns alle einig; das haben wir ja eben gerade auch gehört. Dieser Senat treibt daher die Digitalisierung an Hamburgs Schulen kontinuierlich voran. Entgegen des Eindrucks, den die FDP-Fraktion hier erzeugen will, nehmen Hamburgs Schulen im bundesweiten Vergleich auf diesem Gebiet eine Spitzenstellung ein.
Alle allgemeinbildenden Schulen und alle beruflichen Schulen sind an das Glasfasernetz angeschlossen. Jede Schule verfügt über eine sichere Netzwerkinfrastruktur, in jedem Klassenraum befindet sich mindestens eine Netzwerkanschlussdose. Die allgemeinbildenden Schulen sind mit mehr als 3 000 interaktiven Whiteboards ausgestattet und über 30 000 digitale Endgeräte sind im Einsatz. Damit verfügen Hamburgs Schulen flächendeckend über eine digitale Infrastruktur, die ganz sicher weiter ausgebaut werden muss, von der aber andere Bundesländer noch weit entfernt sind.
Mit eduPort und WLAN in allen Lehrerzimmern, dem Pilotprojekt "Start in die nächste Generation" und den umfangreichen Erfahrungen in den beruflichen Schulen sind die grundlegenden Bestandteile einer Bildungscloud zudem bereits im Praxiseinsatz erprobt. Ein weiterer Ausbau ist aber vor allem eine Ressourcenfrage. Darauf haben Sie auch schon hingewiesen.
Eine erfolgreiche Bildung in der digitalen Welt erfordert jedoch mehr als eine leistungsfähige IT-Infrastruktur oder, um es mit den Worten des Duisburger Erziehungswissenschaftlers Michael Kerres zu sagen:
"Es ist nicht die Technik, die Bildung verändert, sondern Menschen können Bildung verändern – mit digitaler Technik als wirksamen Mittel […]."
Deswegen kommt es besonders auf die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte an; Sie haben schon darauf hingewiesen. Das werden wir auch tun. Der Senat ist dabei, sowohl bei der Reform der Lehrerausbildung als auch durch ein umfangreiches Angebot an Fort- und Weiterbildung für Hamburgs Lehrerinnen und Lehrer durch das LI …
Nicht zuletzt geht es bei dem Thema "Bildung der digitalen Welt" aber auch um die Entwicklung, Verfügbarkeit und qualitative Kontrolle digitaler Bildungsinhalte. Auch in diesem Bereich setzt der Hamburger Senat Maßstäbe. Wir haben bereits auf das Projekt "Digitale Unterrichtsbausteine", das ge
meinsam mit der Joachim Herz Stiftung angestoßen wurde, hingewiesen. Dort werden Hamburger Lehrerinnen und Lehrer für weiterführende Schulen digitale Unterrichtsbausteine entwickeln, die bereits ab dem nächsten Schuljahr allen Lehrkräften in einer Cloud zur Verfügung stehen werden. Darüber hinaus können dort Dritte eigene Bildungsmaterialien einreichen, die auf ihre Qualität hin geprüft werden, damit sie danach als qualitätsgesicherte Open Educational Resources allen zur Verfügung stehen können.
Sie sehen, dass Hamburg bereits auf einem sehr guten Weg ist. Trotzdem bestehen unbestritten bundesweit und auch in Hamburg erhebliche Investitionsbedarfe, um den Rückstand, den Deutschland im Bereich der digitalen Bildung gegenüber anderen Ländern hat, aufzuholen. Für diese Investitionen sind die Bundesländer auf die Hilfe des Bundes angewiesen. In dieser Hinsicht ist es im vergangenen Jahr leider zu ärgerlichen Verzögerungen gekommen. Zuerst konnte sich die Bundesbildungsministerin Wanka nicht einmal an ihre Zusage zum Digitalpakt erinnern, und danach, auch das war heute schon Thema, hat die FDP darauf verzichtet, sich für einen Digitalisierungsschub an Deutschlands Schulen einzusetzen, und hat stattdessen die Sondierungsgespräche abgebrochen.
Nun liegt ein Koalitionsvertrag vor, in dem sich Union und SPD darauf verständigt haben, noch in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur an den allgemeinbildenden Schulen zu investieren. Gleichzeitig soll das bisherige Kooperationsverbot in dieser Hinsicht vollständig entfallen. Sollten also die Mitglieder meiner Partei und der CDU-Parteitag dem Koalitionsvertrag zustimmen, dann wäre das in der Tat auch für Hamburg eine substanzielle Hilfe, die einen deutlichen Sprung nach vorn ermöglichen würde, getreu dem Motto: Wenn schon gemeinsam mit der Union regieren, dann wenigstens gut regieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, Ihr Antrag kommt in Teilen zu früh, da die konkrete Umsetzung des Digitalpakts auf Bundesebene leider noch weitere Zeit in Anspruch nehmen wird und deswegen die Ressourcen erst später zur Verfügung stehen. In anderen Teilen handelt der Senat bereits in Ihrem Sinne. Dennoch ist der Antrag ein sehr guter Anlass, um dieses wichtige Thema im Ausschuss weiter eingehend zu beraten. Deswegen stimmen wir einer Ausschussüberweisung gern zu und freuen uns darauf, dort Ihre einzelnen Punkte in Ihrem Antrag weiter zu vertiefen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Ich denke, die bisherige Debatte hat die Dynamik, die die Wissenschaftspolitik dieses Senats kennzeichnet, deutlich gemacht. Es ist in der ganzen Stadt, wenn man nicht mit Scheuklappen durch sie geht, unübersehbar: Hamburg ist auf dem Weg zu der Wissenschaftsmetropole des Nordens.
Die zentrale wirtschaftliche Bedeutung dieser Entwicklung dürfte auf der Hand liegen und wurde ja auch bereits ausführlich erörtert. Ich möchte deshalb Ihre Aufmerksamkeit, wenn ich sie denn bekomme, auf zwei andere Aspekte legen. Einen hatte die Senatorin schon angesprochen, das Thema der Digitalisierung. Sie hat auf die Plattform ahoi.digital hingewiesen und den Aufwuchs der Professuren in der Informatik.
Der Senat ist da aber nicht stehen geblieben, sondern er hat sich entschlossen, die Zukunft der Forschung und der Lehre im digitalen Zeitalter von Hamburg aus aktiv mitzugestalten.
Die Hamburg Open Online University entwickelt in Pionierarbeit Qualitätsstandards für digitale Lehre und entwickelt auch die dazugehörigen didaktischen Konzepte. Sie stellt darüber hinaus eine eigene Plattform für diese Inhalte zur Verfügung. Hamburg Open Science leistet im Bereich der freien Zugänglichkeit von Forschungsergebnissen und Forschungsdaten vergleichbare Grundlagenarbeit. Das, wie Frau Senatorin Fegebank schon sagte, als Wissenschafts-YouTube abzutun, wird der Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dort nicht gerecht.
Diese Projekte sichern aber auch nicht zuletzt die Unabhängigkeit von privatwirtschaftlichen Plattformen und Anbietern. Das ist für eine Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung auch in Zukunft von zentraler Bedeutung.
Verantwortung ist der zweite Aspekt, über den ich reden will, auch im Hinblick auf das, was Herr Dolzer gesagt hat. Die Welt steht vor einer Vielzahl
ungelöster Probleme. Dazu gehören der Klimawandel, die Frage, wie wir globales Wachstum bei knappen Ressourcen und großen Umweltproblemen nachhaltig gewährleisten können, oder auch die Herausforderungen in der Medizin durch die schnelle Verbreitung von Infektionen und Viren in Zeiten der Globalisierung. Auf allen diesen zentralen Feldern gehört die Wissenschaft in Hamburg, wie wir schon gehört haben, zur Weltspitze. Das ist schön, das ist faszinierend. Aber daraus erwächst auch eine Verantwortung. Wir haben eine Verantwortung dafür, diese Forschungsbereiche weiter energisch zu fördern, denn die Welt wartet auf Lösungen in diesen Bereichen.
Auch und gerade deshalb ist die Stärkung dieser Exzellenzbereiche durch den Senat der richtige Weg. SPD und GRÜNE werden ihn weiterhin auf diesem Weg unterstützen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die Digitalisierung unser Leben tief greifend verändert, ist inzwischen eine Binsenweisheit, die wir hier in jeder Debatte hören. Das gilt natürlich auch und besonders im Bereich der Wissenschaft. Die Digitalisierung bietet hier besonders große Chancen.
Sie kann die Wissensproduktion beschleunigen, die Kooperation erleichtern und die Transparenz und damit auch die Qualität der Forschung erhöhen. Und sie bietet überdies die Chance, den Zugang zu wissenschaftlicher Bildung und Forschung weit zu öffnen, sodass prinzipiell jeder Mann und jede Frau jederzeit und an jedem Ort an Wissenschaft partizipieren und von ihr profitieren kann.
Eine wahrhaft öffentliche Wissenschaft also. Diese Version verbirgt sich hinter dem Begriff Openness, der die Fachdiskussionen und auch die vorliegenden Drucksachen beherrscht. Ein großes Wort gelassen ausgesprochen, denn die Umsetzung dieser Vision ist alles andere als banal; sie stellt die Hochschulen vor neue Herausforderungen. Das betrifft bei Weitem nicht nur die technische Umsetzung. Damit verbunden sind Fragen einer eigenen Didaktik von offenen, online verfügbaren Lehrangeboten und vor allem der Qualitätssicherung bei diesen Formaten, Fragen der sinnvollen Standardi
sierung verfügbarerer Informationen, die Entwicklung möglichst nutzer- und nutzerinnenfreundlicher Anwendungen und nicht zuletzt komplizierte Fragen des Urheberrechts. Darüber hinaus gilt es, den mit der Digitalisierung einhergehenden Kulturwandel an den Hochschulen mit Fortbildungen und Anreizen zu begleiten. Hamburg hat sich sehr frühzeitig auf den Weg gemacht, die Digitalisierung der Wissenschaft von der Idee in die Praxis umzusetzen und die damit verbundenen Potenziale zu heben.
Die Hamburg Open Online University wurde 2014 vom Bürgermeister aufs Gleis gesetzt. Im Rahmen des Vorprojektes wurden bis heute bereits wichtige Meilensteine erreicht. Es wurde eine Applikation entwickelt, deren Betaversion seit einigen Wochen online ist. Ich kann jedem nur empfehlen, sie zu besuchen; das lohnt sich. Darüber hinaus wurden Standards und Qualitätssicherungskriterien für E-Learning-Inhalte entwickelt und die Produktion erster Inhalte gezielt gefördert, und nicht zuletzt wurden Instrumente der digitalen Qualifizierung implementiert.
Die Hamburg Open Online University ist schon jetzt ein Erfolgsmodell, und doch stehen wir erst am Anfang. Wir wollen sie in den nächsten zwei Jahren weiterentwickeln und ab 2019 von einem Projekt in eine dauerhafte Institution überführen. Qualitätsgesicherte Bildung auf wissenschaftlichem Niveau für alle an jedem Ort, zu jeder Zeit, made in Hamburg, das wird das Markenzeichen unserer Stadt sein.
Das Programm Hamburg Open Science ist die konsequente Ergänzung dieses Ansatzes im Bereich der Forschung. Es geht dabei um weit mehr als um das Feld des Open Access, des freien Zugangs zu den publizierten Ergebnissen öffentlich finanzierter Forschung. Es geht bei Open Science auch um die Offenlegung von Forschungsdaten. Das Potenzial eines solchen Ansatzes liegt auf der Hand: Forschungsergebnisse werden sehr viel leichter überprüfbar, sodass die Qualität der Wissenschaft gesteigert wird. Gleichzeitig werden die wissenschaftliche Zusammenarbeit und auch der Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft erleichtert und erheblich beschleunigt. Aber auch hier sind gewichtige rechtliche, technische und praktische Fragen zu lösen. Mit Hamburg Open Science machen sich die staatlichen Hamburger Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek gemeinsam auf den Weg, um Lösungen für diese Fragen zu finden. Der Senat bittet uns, dafür im Jahr 2018 2,9 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen – sehr gut angelegtes Geld.
Denn ein erfolgreiches Projekt Hamburg Open Science wird nicht nur die Chancen der Hamburger Hochschulen im Hinblick auf Wissenschaftsförderungsprogramme des Bundes, der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder des europäischen Programms Horizon 2020 deutlich erhöhen. Es stellt vor allem sicher, dass Hamburgs Hochschulen die Zukunft der Wissenschaft aktiv mitgestalten und die damit verbundenen Chancen nutzen.
Die Wissenschaft der Zukunft wird offen, transparent und kooperativ sein. Der Senat hat die richtigen Weichen gestellt, und die staatlichen Hamburger Hochschulen haben sich gemeinsam mit dem Multimedia Kontor Hamburg und der Staats- und Universitätsbibliothek auf den Weg gemacht, diesen Wandel zum Nutzen der Wissenschaftsstadt Hamburg und der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt und darüber hinaus mitzugestalten. Dafür danke ich allen Beteiligten im Namen der SPDFraktion sehr herzlich. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss sagen, ich bin einigermaßen erstaunt, mit welcher Dreistigkeit die FDP in der heutigen Pressemitteilung zum Thema der Öffentlichkeit die Unwahrheit sagt. Dort wird behauptet, der Senat plane, den fachwissenschaftlichen Anteil des Lehramtsstudiums drastisch zu senken. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es noch gar keinen Vorschlag des Senats zu diesem Thema gibt. Wir befinden uns mitten in einem vom Senat aufs Gleis gesetzten breiten Beteiligungs- und Diskussionsprozess, um am Ende in dieser wichtigen Frage zu einer möglichst guten Entscheidung zu kommen. Zunächst wurde eine Expertenkommission unter Leitung von Professor Dr. Terhart gebeten, Vorschläge zu erarbeiten. Im Anschluss daran wurde die Fachöffentlichkeit aufgefordert, Stellungnahmen zu den Kommissionsvorschlägen abzugeben. 83 Organisationen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und diese wurden dann zu einem Diskussionsforum Lehrerbildung eingeladen, das mit 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Juni stattfand. Parallel dazu haben wir gemeinsam
Das Wahlergebnis ist auf Seite 4618 zu finden.
im Schul- und Wissenschaftsausschuss in drei gemeinsamen Sitzungen intensiv dieses Thema beraten und überdies auf Ihren Antrag hin einstimmig beschlossen, dass wir eine eigene Expertenanhörung durchführen wollen, sobald die Senatsdrucksache vorliegt. Über die Drucksache selbst werden wir im Ausschuss sicher ohnehin intensiv beraten, also auch zu Ihren Vorschlägen.
Vor diesem Hintergrund verwundert es mich schon sehr, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, jetzt auf halber Strecke mit diesem Antrag um die Ecke kommen und von der Bürgerschaft eine Reihe von Vorfestlegungen fordern, bevor wir die Expertinnen und Experten, die Sie doch einladen wollen, überhaupt gehört oder gar eingeladen haben.
Unserer Ansicht nach ist das nichts anderes als der ziemlich durchsichtige Versuch, ein sehr wichtiges Thema für die FDP zu reklamieren, an dem der Senat in Gestalt des Senators Rabe und der Wissenschaftssenatorin und Zweiten Bürgermeisterin Frau Fegebank mit weit größerer Seriosität und Ernsthaftigkeit, als Sie das tun, bereits seit geraumer Zeit arbeitet.
Deswegen werden wir Ihren Antrag auch nicht überweisen, sondern direkt ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hat die AfD dazugelernt? Im Juli 2016 hat Dr. Wolf auf seiner Homepage noch gegen die – Zitat –
"flächendeckende Beschulung von Zehntausenden Wirtschaftsmigranten"
gewettert. Kinder von Asylsuchenden mit schlechter Bleibeperspektive wollte er noch im September 2016 in speziellen Schulungszentren auf die Rückkehr vorbereiten – und nun heute sein Sinneswandel. Eben gerade hat er noch einmal wiederholt, er bejahe grundsätzlich die Beschulung von Flüchtlingskindern während ihres temporären Aufenthalts in Deutschland und dies schließe auch den Unterricht in Regelklassen ein. Die AfD sorgt sich also vermeintlich nur noch um das Gelingen des Übergangs von den IVK in die Regelklassen und recycelt deshalb einen Antrag der CDU aus dem letzten Jahr, schreibt AfD darüber und lässt sich als Hüter des Niveaus an Hamburgs Schulen feiern. Diese Zweitverwertung von Antragsideen wäre zwar nicht die feine Art, soll in diesem Hause aber schon einmal vorgekommen sein. So ist es aber nicht. Mit dieser Lesart würde man den Kolleginnen und Kollegen der CDU Unrecht tun. Denn schaut man sich den AfD-Antrag näher an, so wird deutlich, dass es hier nach wie vor darum geht, die Flüchtlingskinder nach Möglichkeit dauerhaft von den Regelklassen fernzuhalten. Beispiel Sprachniveau: Wenn die CDU lediglich testen möchte, ob die Schülerinnen und Schüler das in den IVK angestrebte Sprachniveau A2 für Grundschulen oder B1 für Stadtteilschulen und Gymnasien erreicht haben, setzt die AfD die Sprachanforderung ohne weitere Begründung auf B2 in den Klassen 3 und 6 und C1 in den Stufen 7, 8 beziehungsweise IVK ESA oder IVK MSA herauf. Mit dem Sprachniveau C1 kann man in Deutschland ein Studium beginnen. Wer das als Eingangsvoraussetzung festsetzen will, der sollte sich ehrlich machen und gleich sagen, dass er diese Kinder in den Regelklassen nicht haben will.
Aber selbst dabei hat die AfD offenbar Angst, dass noch zu viele Flüchtlingskinder durch dieses Raster durchkommen könnten. Deshalb zusätzlich auch noch der Test unter anderem für Englisch. Dort soll getestet werden, ob die jahrgangsentsprechenden Mindestanforderungen vor Zugang zur Klasse erbracht werden. Mit dieser Maßnahme macht man die Chance auf den Schulzugang vom Herkunftsland der Kinder abhängig. Nur dann, wenn bereits im Herkunftsland ein ordentlicher Englischunterricht stattgefunden hat, besteht eine
realistische Chance darauf, das Lernniveau der Gleichaltrigen in Deutschland in kurzer Zeit zu erreichen. Im Falle Somalias, Eritreas und Afghanistans kann man das getrost ausschließen, im Fall Syriens wäre es stark abhängig von der gesellschaftlichen Schicht, aus der die Kinder stammen. Der Kern des AfD-Antrags ist also nach wie vor Ausgrenzung. Daran hat sich nichts geändert. Mit diesem Antrag soll nicht das Gelingen von Integration ermöglicht, sondern Integration aktiv verhindert werden und deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Den Deutschen Philologenverband können Sie für diese Art der Politik übrigens nicht als Kronzeugen missbrauchen. Richtig ist, dass der Philologenverband darauf hinweist, dass die Integration der zahlreichen Flüchtlingskinder in das Schulsystem scheitern kann, wenn man nicht ausreichende personelle Ressourcen dafür bereitstellt und darauf achtet, eine Konzentration der Flüchtlingskinder auf wenige Schulen zu vermeiden. Der Philologenverband fordert aber gerade nicht, diese Kinder von den Regelklassen fernzuhalten oder gesondert zu beschulen, sondern im Gegenteil, er warnt vor einer Gettoisierung und fordert größere Anstrengungen zur Integration und Förderung in den Regelklassen, also genau das Gegenteil dessen, was Sie hier heute vorschlagen.
Vor diesem Hintergrund wundert es mich überhaupt nicht, dass die CDU einen Zusatzantrag gestellt hat, um klarzumachen, wo die Unterschiede zu dem AfD-Antrag liegen und dass diese Unterschiede keineswegs marginal sind. Einen gleichlautenden Antrag haben wir schon im April 2016 abgelehnt. Ich kann heute leider aus Zeitgründen nicht näher auf diesen Antrag eingehen. Nur so viel: Wir teilen sehr viele Ihrer Zielsetzungen, sind allerdings bezüglich der Mittel, die Sie vorschlagen, anderer Meinung und halten die Mittel, die momentan im Übergang von IVK zu Regelklassen in Hamburg zur Anwendung kommen, für besser geeignet.
Etwas erstaunt war ich allerdings, dass auch die LINKEN meinten, den AfD-Antrag durch einen Zusatzantrag aufwerten zu müssen. Auch diesen Antrag lehnen wir ab; dazu kann ich jetzt aber auch leider nichts mehr sagen.
Die Beschulung von Flüchtlingskindern ist eine zentrale und sicher keine einfache Aufgabe für gelingende Integration. Der Senat hat frühzeitig die Weichen für die Beschulung von Anfang an gestellt und ein funktionierendes System von den Lerngruppen über die IVK bis zur Integration in die Regelklassen und den Ganztag erstellt. Wir als SPD
Fraktion werden den Senat und Senator Rabe auf diesem Weg weiterhin unterstützen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich wollte noch einmal die Gelegenheit nutzen, ein paar Worte zum Inhalt des Zusatzantrags der LINKEN zu äußern. Auch ich würde mich sehr darüber freuen, das hatte Frau von Berg in ihrer Rede auch angedeutet, wenn wir uns im Rahmen der Selbstbefassung noch einmal intensiv mit den Fragen des Übergangs von IVK in Regelklassen beschäftigen würden. Ich möchte auf ein paar Punkte hinweisen, die in diesem Antrag unterstellt werden. Es wird suggeriert, es sei nicht möglich, vor Ablauf der 12 Jahre aus den IVK in eine Regelklasse überzugehen. Das ist nicht der Fall. Das ist schon jetzt möglich, das ist jederzeit unterjährig möglich, und natürlich wird auch nach dem Übergang von den IVK in die Regelklassen ein additiver Deutsch-, also Sprachunterricht erteilt. Entsprechend ist all das, was Sie in einigen Punkten fordern, bereits Tatsache. Was ich auch zurückweisen möchte, ist, dass Sie postulieren, die IVK für den ESA 1 und ESA 2 seien Sackgassen. Ein erfolgreicher Besuch dieser Vorbereitungsklassen und der Erwerb des ersten Schulabschlusses ist keine Sackgasse, sondern der Startpunkt für eine Fortsetzung der Bildungskarriere in Hamburg und in Deutschland, ob schulisch oder außerschulisch. Das ist insofern, finde ich, eine völlig falsche Sichtweise auf diese Einrichtung.
Insgesamt glaube ich, dass wir als SPD-Fraktion eine Mittelposition einnehmen zwischen dem, was die CDU sich vorstellt, und dem, was die LINKE sich vorstellt. Von der CDU nehmen wir mit, dass wir auch glauben, dass es eine fundierte Vorbereitung im Bereich Sprache und auch eine Einschätzung von Kompetenzen braucht. Und das findet unserer Auffassung nach mit den Übergangszeugnissen statt, die jetzt erteilt werden beim Übergang von der IVK in die Regelklasse.
Bei der LINKEN sind wir aber in dem Punkt – das hat Frau von Berg schon ausgeführt –, dass wir sagen, ideal ist, wenn möglichst frühzeitig zusammen gelernt wird. Wir sehen es auch so, wie Sie und Frau von Berg es ausgeführt haben, Kinder lernen voneinander und auch vom Lehrer, aber nicht in einer Top-down-Methode frontal. Das ist etwas, von dem wir ebenfalls überzeugt sind. Und ich freue mich auf die Diskussionen im Schulausschuss im Rahmen der Selbstbefassung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in dieser Legislaturperiode schon daran gewöhnen müssen, dass die CDU in Wissenschaftsdebatten nicht ohne Klamauk auskommt.
Bedauerlich bleibt es nach wie vor, denn es ist dem Thema, diesem Zukunftsthema unserer Stadt, einfach nicht angemessen, wie ich finde. Für uns als SPD-Fraktion war und ist der Um- und Ausbau der Universität am Standort Eimsbüttel, und darum geht es doch eigentlich in der Debatte, eines der zentralen Projekte zur Stärkung der Wissenschaft in Hamburg. Die Baumaßnahmen, die am Campus in der Bundesstraße jetzt schon begonnen haben und sich dann weiter fortsetzen werden über den Bereich Sedanstraße, Martin-Luther-King-Platz und schließlich zur Neugestaltung des Campus am Von-Melle-Park führen werden, sind dabei weit mehr als nur die Sanierungen oder der Zubau von Flächenbedarfen. Es geht darum, durch eine Neugruppierung von Fachbereichen und die Einbeziehung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen gemeinsam mit Universität und Bezirk die Forschungs- und Lehrbedingungen in Hamburg wesentlich zu verbessern.
Und weil uns dieses Thema so wichtig ist, werden wir Ihren Antrag trotz seiner eklatanten Schwächen, auf die Frau Timm schon hingewiesen hat, an den Ausschuss überweisen, um das dort noch einmal diskutieren zu können.
Zu Ihrem Antrag. Es ist vollkommen unbestritten, dass es an der Universität einen umfangreichen Sanierungsbedarf gibt. Das hat aber nicht der gegenwärtige Senat zu verantworten, das ist das Ergebnis der Versäumnisse von Vorgängersenaten und wurde maßgeblich verschärft durch den Stillstand, der durch die mehrjährige fruchtlose Diskussion über eine Verlagerung der Universität bis 2010 verursacht wurde.
Das konnten wir gemeinsam verhindern. Herr Westenberger hat übrigens da eine sehr segensreiche Rolle für den Bezirk gespielt.
Nach dem Regierungswechsel 2011 war es die Senatorin Dr. Stapelfeldt, die diesen Sanierungsstau energisch und unverzüglich angegangen ist. Sie hat eine neue Dynamik im Hochschulbau in Hamburg erzeugt, und diese Politik wird von der
Zweiten Bürgermeisterin, Frau Fegebank, ungebrochen fortgeführt und weiterentwickelt.
Die Behauptung der CDU im vorliegenden Antrag, durch die aktuellen Baumaßnahmen werde nur eine Sicherung des Universitätsbetriebs ermöglicht, ist angesichts der für jeden sichtbaren Aktivitäten nicht mehr als ein schlechter Scherz. Schauen Sie sich das Haus der Erde an, der Bau der Technikzentrale für das MINT-Forum ist auf den Weg gebracht, am Campus Bahrenfeld entsteht ein Leuchtturm der Wissenschaft in Nordeuropa, und auch die anderen Hamburger Hochschulen werden nicht vernachlässigt. Von einem Stillstand kann also gar keine Rede sein.
Im Gegenteil, die SPD-Fraktion bekennt sich weiterhin zu dem Ziel, in der Dekade von 2011 bis 2021 rund 1 Milliarde Euro in den Hochschulbau zu investieren, getreu unserem Leitsatz: Hamburg baut Zukunft.
Nun zum Campus Von-Melle-Park und dort insbesondere zum Philosophenturm. Erstens: Frau Timm hat bereits darauf hingewiesen, auch hier ist Ihr Antrag mit falschen Informationen gespickt. Die Nutzungsgenehmigung des Philturms läuft nicht zum Jahresende, sondern zum 1. Oktober 2017 aus. Und es ist schon einigermaßen unverfroren und auch unverantwortlich, in einer Bürgerschaftssache solch irreführende Panikmeldungen zu verbreiten.
Zweitens: Fassade, Dach, Fenster und Hörsäle sind bereits erneuert worden, da bröckelt nichts mehr und da ist auch nichts undicht, wie Sie behaupten. Und das Raum- und Belegungskonzept, das Sie im Antrag erwähnen, ist Grundlage der Innenmodernisierung und nicht, wie von Ihnen behauptet, Teil der Übergangslösung während der Sanierung.
Noch ein paar Worte zu den Zahlen, mit denen Sie im Antrag jonglieren. Die Planungsmittel, das hat Frau Timm schon erwähnt, von 1,15 Millionen Euro bezogen sich lediglich auf den Philturm und nicht auf den gesamten Campus, wie Sie behaupten. Und die 51 Millionen Euro haben Sie vermutlich aus derselben Drucksache, nämlich unserem Haushaltsantrag aus der letzten Legislaturperiode, in der wir diese Planungsmittel zur Verfügung gestellt haben. Da war es eine erste grobe Schätzung der Sanierungskosten für den Philturm, aber natürlich nicht für die Sanierung des gesamten Campus. Dass das dafür nicht ausreicht, liegt, glaube ich, bei allen auf der Hand.
Als Fazit bleibt also festzuhalten: Am Konzept für die Innensanierung des Philturms und für die Verlagerung des Lehr- und Forschungsbetriebs während der Sanierungszeit wird mit Hochdruck gearbeitet. Wir als SPD-Fraktion gehen davon aus, dass der Senat die Bürgerschaft über diese Planungen im Rahmen einer Drucksache zeitnah informieren wird. Der Forschungs- und Lehrbetrieb wird aber, da können Sie sicher sein, zu jedem Zeitpunkt gesichert sein.
Leider fehlt die Zeit, um auf alle Aspekte und zum Teil auch Unterstellungen in diesem Antrag einzugehen, aber dafür haben wir im Ausschuss noch Gelegenheit. Deshalb abschließend nur noch zwei Sätze zu den Themen Transparenz und MieterVermieter-Modell. Dem Senat mangelnde Transparenz im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen in Eimsbüttel vorzuwerfen, geht meilenweit an der Realität vorbei.
Bezirk, Behörde und Universität haben gerade im Zusammenhang mit den großen Baumaßnahmen einen Beteiligungsprozess mit Anwohnerinnen und Anwohnern und Interessierten auf den Weg gebracht, der seinesgleichen sucht und sehr erfolgreich war. Und auch das von Ihnen im Antrag indirekt kritisierte Mieter-Vermieter-Modell hat gerade zum Ziel, dass in Zukunft die Sanierung von Hochschulgebäuden nicht mehr nach Kassenlage gemacht wird. Die nötigen Sanierungskosten sind im Mietpreis dann enthalten, und somit sichern wir erstmals nachhaltig eine zukunftsfähige Wissenschaftsinfrastruktur in Hamburg.
Der Hochschulbau ist bei diesem Senat in sehr guten Händen. Wir sind auf einem sehr langen, aber guten Weg, den wir weiter mit Nachdruck verfolgen werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Demirel hat bereits sehr viel Richtiges gesagt. Die Integrationskurse sind eine wichtige und in den meisten Fällen unverzichtbare Basis für eine gelingende Integration.
Neben der Vermittlung von Grundkenntnissen unserer gesellschaftlichen Ordnung kommt dabei vor allem dem Spracherwerb eine Schlüsselrolle zu. Wer Deutsch lernt, erhöht nicht nur seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder eine Wohnung zu finden; er erweitert vor allem seinen eigenen Handlungsspielraum und kann Abhängigkeiten reduzieren, seien es Abhängigkeiten von der eigenen Community oder von Ratgebern oder Übersetzern. Integration im Sinne umfassender selbstbestimmter Teilhabe kann ohne Spracherwerb also kaum gelingen. Gleichzeitig wissen wir alle, dass die deutsche Sprache schwer zu erlernen ist. Deshalb ist es elementar wichtig, damit so früh wie möglich zu beginnen. Daher befassen wir uns heute mit diesem Antrag. Für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Integrationskursen ist
der Bund zuständig. Auch wenn wir uns heute mit Problemen auf diesem Gebiet beschäftigen, möchte ich einleitend für die SPD-Fraktion betonen, dass es uns keineswegs um Schuldzuweisungen geht oder darum, mit dem Finger auf Berlin zu zeigen. Im Gegenteil, die Bundesregierung und das BAMF haben erhebliche Anstrengungen unternommen und dies gilt es auch zu würdigen. Die Integrationskurse wurden für Asylsuchende aus Staaten mit guter Bleiberechtsperspektive schon während des laufenden Asylverfahrens geöffnet. Wir hätten uns mehr gewünscht, aber dennoch ist das ein substanzieller Fortschritt.
Die Mittel für Integrationskurse wurden deutlich aufgestockt, die Mindestvergütungen für Honorarlehrkräfte, Frau Demirel hat das erwähnt, wurden, wenn auch zu spät, substanziell erhöht. Das Bundesamt hat auch bereits im vergangenen Herbst erkannt, dass bei Weitem nicht genügend Integrationslehrkräfte vorhanden sind, die über die vom BAMF üblicherweise geforderte Zusatzqualifikation im Bereich Deutsch als Zweitsprache verfügen. Es hat deshalb die schon von Frau Demirel erläuterte Ausnahmeregelung geschaffen. Damit verbunden war die Hoffnung, dass es bis Ende 2016 gelingen würde, genügend Nachqualifizierungen durchzuführen. Heute müssen wir feststellen, dass sich diese Hoffnung nicht erfüllt hat. Der Ausbau des Nachqualifizierungsangebots stößt dabei nicht nur an finanzielle, sondern auch an personelle Grenzen. Es gibt schlicht nur eine begrenzte Zahl geeigneter Trainerinnen und Trainer, die solche Kurse leiten können. Dies gilt im Übrigen auch für das Onlineangebot. Mit dieser Situation müssen wir nun unaufgeregt und verantwortungsbewusst umgehen.
Dabei sind für die SPD-Fraktion folgende Überlegungen maßgeblich. Erstens: Läuft die Ausnahmeregelung aus, wird es nicht möglich sein, das Angebot an Integrationskursen im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten, geschweige denn wie vorgesehen und dringend erforderlich auszubauen. Die Leidtragenden werden die Flüchtlinge mit guter Bleiberechtsperspektive sein. Zweitens: Die bisherige Ausnahmeregelung hat sich, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, im Großen und Ganzen bewährt. Drittens: An der Analyse des letzten Herbstes, dass ein möglichst frühzeitiger Beginn des Integrationsprozesses von größter Bedeutung ist, hat sich nichts geändert. Deshalb ist es sachgerecht und vernünftig, die Ausnahmeregelung zu verlängern, bis eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften mit der geforderten Zusatzqualifikation zur Verfügung steht,
und gleichzeitig das Weiterbildungsangebot im Rahmen des Möglichen und selbstverständlich oh
ne Abstriche im Hinblick auf die Qualität der Weiterbildung auszubauen. Darauf zielt unser gemeinsamer Antrag und dafür bitten wir um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Links-Fraktion, Sie wissen, dass ich Sie schätze, und niemand leugnet, dass es im Bereich der Flüchtlingsaufnahme Probleme gibt – wie sollte es auch anders sein angesichts der Zahlen, denen wir uns gegenübersehen –, aber ich persönlich bin es leid, dass Sie in Ihren Beiträgen immer wieder suggerieren, die Flüchtlinge würden in Deutschland und in erster Linie in Hamburg unmenschlich behandelt.
Das genaue Gegenteil ist richtig. Die Bundesrepublik wird in diesem Jahr vielleicht bis zu einer Million Flüchtlinge aufnehmen. Sie bietet Menschen Schutz vor Krieg und Verfolgung und hat durch ihr Handeln auch eine humanitäre Katastrophe auf der Balkanroute, also mitten in Europa, verhindert.
Das ist zunächst einmal eine großartige humanitäre Leistung, die mit riesigen Herausforderungen verbunden ist. Was ehrenamtliche Hilfsorganisationen, aber auch Verwaltungen und Regierungen zu deren Bewältigung leisten, ist das genaue Gegenteil von Unmenschlichkeit.
Zu diesen großen Herausforderungen zählt auch die Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Sie ist in doppelter Hinsicht von besonderer Bedeutung: Es geht zum einen um den Schutz des Grundrechts der einzelnen auf körperliche Unversehrtheit, und es geht gleichermaßen darum, die öffentliche Gesundheit vor Ansteckungen und Infektionen zu schützen.
Uns als SPD-Fraktion ist es zunächst einmal wichtig herauszustellen, dass Hamburg im Vergleich zu anderen Bundesländern auf diesem Gebiet Erstaunliches leistet und in vielen Bereichen Vorbildcharakter entwickelt hat.
Das verdankt Hamburg sowohl dem Engagement der beteiligten Behörden – insbesondere dem Engagement des Gesundheitsamts Altona – und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch dem Engagement der Ärzteschaft, des medizinischen Personals und den Krankenhäusern in unserer Stadt. Dafür möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich allen Beteiligten unseren Dank und unseren Respekt aussprechen.
Hamburg hat sich mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bereits 2012 eine Vorreiterrollte in diesem Bereich erarbeitet. Dieses System hat Modellcharakter und wir werden daran festhalten. Die Entwicklungen dieses Jahres haben aber auf allen Gebieten zu erheblichen Problemen geführt. Das bestehende Aufnahmesystem war auf die gegenwärtige Zahl von Asylsuchenden nicht ausgelegt. Dies betraf auch die medizinische Versorgung – das war auch in Hamburg so. Hier war und ist pragmatisches Handeln gefragt, und der Senat hat entschlossen gehandelt. Die Gesundheitssenatorin hat das Anfang der Woche dargestellt. Ich möchte nur drei Beispiele nennen: Der Senat hat die Kapazitäten im Bereich der Eingangsuntersuchungen deutlich erhöht. Das Gleiche gilt für die obligatorischen Röntgenuntersuchungen, die Bestandteil dieser Maßnahme sind. Er hat auch diese Eingangsuntersuchung auf alle Flüchtlinge ausgeweitet, unabhängig davon, ob sie vielleicht später noch einmal in andere Bundesländer verteilt werden. Auch hier ist Hamburg Vorreiter. Gleichzeitig, und das als zweites Beispiel, hat Hamburg allen Flüchtlingen im Rahmen dieser Eingangsuntersuchung das Angebot gemacht, bestehende Impflücken zu schließen und zusätzlich eine Grippeschutzimpfung vornehmen zu lassen. Damit setzt Hamburg die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts um. Drittens, darauf haben Sie hingewiesen, bietet Hamburg jetzt in allen Erstaufnahmeeinrichtungen hausärztliche Sprechstunden in einem Umfang von bis zu 40 Wochenstunden an. Damit hat Hamburg, da haben Sie recht, eine zusätzliche Struktur geschaffen. Das ist aber auch geboten, denn oberstes Ziel muss sein, die gesundheitliche Grundversorgung der Flüchtlinge und den einfachen Zugang dorthin sicherzustellen.
Im Bedarfsfall erfolgt aus diesen First-Line-Angeboten die Weiterleitung an niedergelassene Fachärzte und Krankenhäuser, also in das Regelsystem.
Der Senat hat die richtigen Maßnahmen ergriffen. Die medizinische Grundversorgung der Flüchtlinge ist in Hamburg ebenso gewährleistet wie der
Schutz der öffentlichen Gesundheit. Durch die Verlagerung der Zentralen Erstaufnahme nach Rahlstedt sind zudem weitere Verbesserungen der Situation zu erwarten, weil insbesondere die Registrierung und Verteilung schneller erfolgen kann.
Angesichts der Herausforderungen, die wir kennen, ist es natürlich richtig, dass man dabei nicht stehenbleiben kann. Es wird auch weiter darum gehen, das vorhandene Angebot kontinuierlich weiterzuentwickeln und an die sich verändernden Bedarfe anzupassen, sicherlich auch an die steigenden Bedarfe. Das gilt auch – und damit möchte ich schließen – im Hinblick auf die Angebote für die psychotherapeutische Versorgung traumatisierter Flüchtlinge. SPD und GRÜNE haben sich bereits im Koalitionsvertrag auf die Einrichtung eines Zentrums für Beratung und Behandlung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen verständigt. Darüber und auch über Ihre zahlreichen Vorschläge und diejenigen im Zusatzantrag der CDU können wir uns im Rahmen der Ausschussberatungen im Detail austauschen. Ich hoffe auf eine konstruktive Diskussion mit Ihnen. – Vielen Dank.