Tim Stoberock

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele werden sich gewundert haben, warum ausgerechnet die Partei der schlechten Laune und der Ressentiments
hier einen Antrag zum wichtigen Thema Zwangsprostitution und ausgebeutete Frauen einbringt, auch wenn er ihr nur zwei Minuten Redezeit wert ist. Wer sich den im Antrag genannten Fernsehbeitrag anguckt, weiß mehr. Es geht in diesem wirklich erschütternden Beitrag um Mädchen, die von Tätern mit Migrationshintergrund ausgebeutet werden. So etwas kann die AfD sich natürlich nicht nehmen lassen, zieht sie doch ihre gesamte Existenz zum einen aus Ängsten rund um das Thema Migration, zum anderen, indem sie spaltet und ausgrenzt. Deshalb hat sie, beruhend auf diesem Fernsehbeitrag, mit heißer Nadel einen Antrag gestrickt, wobei ich mir nicht sicher bin, ob der AfDAntragsschreiber den Beitrag tatsächlich gesehen hat, weil sich ziemlich viele Aspekte aus diesem Beitrag nicht im Antrag widerspiegeln.
Ich habe ihn mir angeguckt. Er dauert rund 45 Minuten, und ich glaube, dass die AfD nicht einmal 45 Minuten Zeit für die Recherche dieses Antrags verwendet hat. Denn wenn Sie diese Zeit für die Recherche aufgewendet hätten, dann wüssten Sie, dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen und einiges für die Prävention, aber auch für das Empowerment, also die Selbstermächtigung, junger Mädchen tun – ein Thema, das mir übrigens auch persönlich als Vater von zwei kleinen Töchtern ziemlich wichtig ist.
Auch ein Fünfminutenbeitrag würde nicht ausreichen, um auf der einen Seite die Problemlage darzustellen und auf der anderen Seite zu zeigen, was wir alles Wichtiges machen. Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass die Diakonie im Auftrag der BASFI derzeit ein spezielles Präventionsprojekt im Bereich Zwangsprostitution, Loverboys für Schulklassen erarbeitet. Deshalb sehen mit Ausnahme der FDP alle Parteien, die die Werte unseres
Grundgesetzes hochhalten, keine Notwendigkeit, Ihren Antrag im Ausschuss zu beraten. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielleicht ist heute der wichtigste Abstimmungstag in dieser Legislatur.
Wir werden nicht nur den hoffentlich für Jahrzehnte finanziell folgenreichsten Entscheidungsprozess beginnen, wir werden auch für Generationen die Entscheidung für einen arbeitsfreien Tag treffen und auch darüber entscheiden, was jetzige und künftige Generationen mit diesem neuen Tag verbinden. Deshalb möchte ich einige Punkte nennen, die im Hinblick auf den 31. Oktober als Feiertag jedenfalls nachdenklich stimmen und die man bei der konkreten Ausgestaltung dieses Feiertages dann auch berücksichtigen sollte.
So kommt es bislang eindeutig zu kurz, dass Hamburg eine säkulare und weltlich geprägte Stadt ist, in der sehr viele Menschen nicht an ein göttliches Wesen glauben oder der Frage nach einem höheren Wesen schlicht keine große Bedeutung beimessen. Wahrscheinlich sind über die Hälfte der Menschen in unserer Stadt Atheisten oder Agnostiker und auch viele gläubige Menschen betrachten Religion darüber hinaus als eine private Sache und sehen im Übrigen auch mit Sorge, wie religiöse Fragen zunehmend den öffentlichen Diskurs bestimmen.
Auch wir Sozialdemokraten haben immer für einen weltanschaulich neutralen Staat gestanden und dazu ist es kein Widerspruch, dass wir in Hamburg neben dem Tag der Deutschen Einheit und dem Tag der Arbeit allein christliche Feiertage als gesetzliche Feiertage haben. Denn diese haben ihre Legitimität aus ihrer langjährigen Akzeptanz heraus und werden auch in unserer pluralistischen Gesellschaft als Familienfeste oder soziale Ereignisse zelebriert beziehungsweise als Zeiten der Ruhe genutzt.
Der 31. Oktober hingegen, der erstmals anhand des 500-jährigen Reformationsjubiläums als gesetzlicher Feiertag zelebriert wurde, kann nicht auf eine vergleichbare langjährige gesellschaftliche Akzeptanz und Übung zurückgreifen.
Darüber hinaus, das wurde auch schon gesagt, kommt er aus seiner protestantischen Drehung, egal, wie man es dreht und wendet, nicht heraus. Und schließlich, auch das wurde schon gesagt, ist der 31. Oktober ein Tag zur Aufwertung der Person Martin Luthers, dessen Persönlichkeit bei allen historischen Verdiensten und dem hohen Respekt,
den viele Teile seines Denkens und Handelns auslösen, stark umstritten ist.
Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass die Einführung der Reformation in Hamburg auch mit der Einschränkung der Glaubensfreiheit anderer, insbesondere Katholiken, aber auch anderer Gruppen verbunden ist, die oft unter Zurücklassung ihres Besitzes vertrieben und deren Kirchen zerstört wurden. Auch dass es gleichzeitig eine Aufwertung des Halloween-Tages bedeutet, was ich als Vater von kleinen Kindern nur sachverständig bezeugen kann, wurde schon mehrfach gesagt. Ich würde deshalb darum bitten, dass man, falls es dazu kommt, gerade diesem säkularen Konzept einen stärkeren Stellenwert beimisst, und bitte auch noch einmal hinsichtlich unserer Ziffer 2, hinsichtlich des 23. Mai, um Ihre Unterstützung. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für uns als Abgeordnete eines Landesparlaments, die sich primär damit befassen, wie wir das Leben unserer Stadt für die Menschen, die hier wohnen, zum Besseren gestalten können, ist Fair Trade ein mehr als wichtiges Thema. Denn ohne ein Volkswirt zu sein, kann ich festhalten, dass Ökonomen wohl selten eine einhellige Auffassung vertreten; dass ein gerecht ausgestalteter Handel grundsätzlich für alle Beteiligten Vorteile mit sich bringt, wird jedoch kaum bezweifelt. Außerdem gilt für uns, dass wir zwar lokal handeln, dabei aber immer die globalen Auswirkungen berücksichtigen wollen. Und diese beiden Aussagen vereinen sich vortrefflich im Bereich Fair Trade.
Denn wissenschaftliche Studien zeigen, dass Fair Trade unerlässlich ist für die nachhaltige Entwicklung von Schwellen- und Entwicklungsländern. Genau deshalb bin ich auch dankbar für die Einstimmigkeit, mit der wir das Thema Fair Trade in diesem Hause angegangen sind.
Bei uns in Hamburg die Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung, Handel, Konsum, Vergabe- und Beschaffungspolitik noch stärker in den Vordergrund zu stellen, war Gegenstand des bürgerschaftlichen Ersuchens an den Senat vom September letzten Jahres. Und das ist in Hamburg auch auf einen fruchtbaren Boden gefallen, denn bereits seit 2011 trägt Hamburg den Titel einer Fair Trade Stadt und in diesem Jahr wurde dieser Titel für weitere zwei Jahre verlängert.
Bereits heute führen Hunderte Hamburger Geschäfte fair gehandelte Produkte. Diese finden eine sehr begrüßenswerte Verbreitung in der Gastronomie und vielfältige Verwendung in Sozial- und Bildungseinrichtungen.
Und deshalb zeigt das auch, dass man mit vielen kleinen Dingen in der Sache viel bewirken kann.
In diesem Sinne – vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Links-Partei, zu Ihrem Antrag ist zum einen zu sagen, dass wir es weder für notwendig noch für besonders hilfreich halten, die derzeit laufenden Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag mit einem Antrag in der Bürgerschaft zu begleiten.
Der Landesrahmenvertrag behandelt nämlich hochkomplexe Themen mit einer Vielzahl von Faktoren und Stellschrauben. Insofern ist das Petitum in Ihrem Antrag mit der Aufforderung an den Senat, die Gespräche – ich zitiere –
"[…] zu einem Abschluss zu bringen",
leider etwas schlicht und vor allem auch sehr einseitig. Für den Abschluss von Verträgen – dafür muss man kein Jura studiert haben – braucht man mindestens jeweils zwei Partner.
Auf der anderen Seite gibt Ihr Antrag mir aber auch erst einmal die Möglichkeit zu sagen, wie froh wir alle darüber sind, dass die sehr strapaziöse Tarifauseinandersetzung im Frühsommer 2015, an
die sich viele noch eindrücklich erinnern können, einvernehmlich beendet wurde.
Ein Streik, der mit wochenlangen Kita-Schließungen sehr viele Hamburger Familien an den Rand des Nervenzusammenbruchs gebracht hat. Nun aber gilt es, das Ergebnis der Tarifauseinandersetzungen klug in die derzeit laufenden Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen einzubringen, denn Gegenstand der Verhandlungen ist natürlich auch die Refinanzierung des Tarifabschlusses für den Sozialund Erziehungsdienst.
Daneben streben die Verhandlungen über den Landesrahmenvertrag aber auch an, den Schlüssel in den Kitas wesentlich zu verbessern, indem wir die Betreuungsquote im Krippenbereich schrittweise auf 1:4 verbessern. In diesem Bereich haben wir schon sehr viel erreicht. So haben wir als ersten Schritt für den Krippenbereich bereits ab 1. April letzten Jahres – übrigens auch direkt nach Untersuchungsende der sehr oft zitierten Bertelsmann-Studie – für die Kinder bis einschließlich 24 Monaten, also zwei Jahren, den Personalschlüssel um 10 Prozent verstärkt. Der nächste Schritt erfolgte dann am 1. August dieses Jahres; da wurden die Personalwochenstunden für das Erziehungspersonal bei allen Leistungsarten für die Kinder von 25 Monaten bis 36 Monaten, also für die zwei- bis dreijährigen Kinder, um 10 Prozent angehoben. Da in dieser Altersgruppe die Besuchsquote von den Kindern um einiges höher ist, hat diese Verbesserung eine noch deutlich größere Zahl an Kindern erreicht. Darüber hinaus haben wir schon Anfang des Jahres das Kita-Plus-Programm auf die Krippen ausgeweitet und in rund 320 Kitas die Personalausstattung um immerhin 12 Prozent erhöht. Ich glaube, dass wir damit sehr viel tun, um die Nachteile von Kindern aus sozial schwachen Familien oder Familien mit Migrationshintergrund bestmöglich zu kompensieren.
Damit tun wir sehr viel. Ich denke, dass diese Herausforderung auch Gegenstand der Verhandlungen um den Landesrahmenvertrag sein wird. Wir alle wissen, dass diese Aufgabe gesamtgesellschaftlich eine der wichtigsten ist. Als Vater von drei kleinen Kindern, die teilweise in den Kindergarten gehen, spreche ich im Namen sehr vieler Eltern in dieser Stadt, die sagen, die Betreuungssituation sei entscheidend. Diesbezüglich haben wir, wie ich eben dargelegt habe, schon einiges erreicht und noch einiges vor.
Wir haben aber nicht nur Schritt für Schritt die Betreuungsqualität verbessert, sondern auch die Rechtsansprüche ausgeweitet und umgesetzt sowie die weitgehende Beitragsfreiheit geschaffen. Auch dafür möchte ich Ihnen noch ein paar Bei
spiele nennen. Eine Bekannte von mir wohnt in einer Kommune in Schleswig-Holstein und muss für ihr Kind 500 Euro monatlich für sechs Stunden Betreuung bezahlen. Ich muss bei ungefähr gleichem Einkommen für meinen Sohn für die gleiche Betreuungszeit 115 Euro zahlen. Mit dieser weitgehenden Beitragsfreiheit entlasten wir gerade Familien massiv und sorgen dafür, dass es sich gerade auch für Frauen tatsächlich wieder lohnt, arbeiten zu gehen.
Gleichzeitig machen wir Hamburg für junge Familien attraktiver, weil man außerhalb Hamburgs monatlich oft sehr hohe Beiträge für die Kinderbetreuung einkalkulieren muss. Ein kleines Beispiel dafür: Ein Fraktionskollege von mir wollte mit seiner Frau und seinem Sohn ins Niedersächsische ziehen. Nachdem er sich die dortigen Betreuungskosten angesehen hatte, war das einer der Gründe, davon Abstand zu nehmen. Lieber Arno, ich bin froh, dass du jetzt noch näher an deiner Enkelin dran bist. Ich bin mir sicher, du bist ein toller Opa.
Abgesehen von den Kosten hat man außerhalb Hamburgs oft nicht die Gewähr, dann auch tatsächlich einen Kindergartenplatz in der eigenen Nachbarschaft zu finden. Ich glaube, dass wir in Hamburg sehr gut darin sind, für nahezu jedes Kind in der Nachbarschaft einen Kita-Platz finden.
Ich bin mir sicher, dass die Verhandlungsergebnisse, die die BASFI derzeit aushandelt, bei der Bewältigung all dieser Herausforderungen sehr viel helfen werden. Aber natürlich sind es auch komplexe Verhandlungen, bei denen eine Vielzahl von Interessen gebündelt werden muss. Das sind natürlich auch Interessen wirtschaftlicher Art. Bei diesen doch sehr komplexen Verhandlungen ist es sicherlich nicht hilfreich, dem Senat noch während der Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag einen mangelnden Willen zur Refinanzierung der gestiegenen Personalkosten zu unterstellen – nicht nur nicht hilfreich, man kann auch fast sagen, böswillig. Nein, die Vertragsverhandlungen sollten konstruktiv weitergehen und abgeschlossen werden, wenn ein wirklich gutes Verhandlungsergebnis vorliegt, das trägt und weiterhin ermöglicht, was wir seit 2011 umgesetzt haben und in den nächsten Jahren weiterhin umsetzen werden, nämlich unseren Dreiklang, bestehend aus erstens Ausweitung und Umsetzung der Rechtsansprüche, zweitens der Schaffung weitgehender Beitragsfreiheit und drittens der Verbesserung der Betreuungsqualität für die frühe Bildung und die Betreuung. Ein wirklich schöner Dreiklang, der von uns als Bürgerschaft, übrigens teils auch mit den Stimmen der
Opposition, verbindlich beschlossen wurde und den wir mit dem Koalitionsvertrag mit den GRÜNEN noch wesentlich beschleunigt haben.
Abschließend, denke ich, sollten wir der BASFI bei den weiteren Vertragsverhandlungen keine Stöcke zwischen die Beine werfen. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst finde ich es fast schon gut, dass die AfD jetzt wieder auf ihr ursprüngliches Leib-und-Magen-Thema, die EU, zurückgekommen ist. Einige sonstige Äußerungen waren wahrscheinlich auch nicht nur für den werten Kollegen Professor Kruse zum Fremdschämen gewesen. Apropos Professor Kruse: Er hat jetzt erst einmal eine Alternative zur Bürgerschaft in Kalifornien gefunden und kann Ihnen, liebe AfD-Kollegen, nach seinem dreimonatigen, gegebenenfalls auch steuerfinanzierten Aufenthalt
dort aus eigener Anschauung berichten, wie wichtig es für einen gemeinsamen Wirtschaftsraum ist, wenn es überall in diesem Wirtschaftsraum Mindeststandards zum Waffenbesitz gibt.
Solche Mindeststandards, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir anders als in den USA seit 1991 sehr erfolgreich im gemeinsamen Binnenmarkt der EU. Nun geht es darum zu schauen, ob diese Mindeststandards angemessen neu justiert werden sollen. Die EU-Kommission hat hierzu einen Vorschlag vorgelegt, über den der Bundesrat derzeit berät. Die AfD stellt sich gegen diesen Vorschlag. Sie kritisiert unter anderem, dass erstens halbautomatische Waffen verboten werden sollen, dass zweitens auch Schreckschuss- und Signalwaffen neuerdings von dieser Richtlinie erfasst werden und dass drittens die Gültigkeitsdauer von Lizenzen auf fünf Jahre beschränkt und regelmäßige medizinische Untersuchungen vorgeschrieben werden. Ich denke aber, dass man bei der genauen Befassung mit der Materie alle Bedenken zerstreuen kann und dass die Vorschläge der Kommission grundsätzlich vernünftig und auch mit Europarecht in Einklang zu bringen sind.
Zunächst zu den halbautomatischen Waffen. Die AfD ist gegen deren Verbot, da sie meint, dass diese häufig von Jägern und Sportschützen verwendet werden. Für diejenigen unter Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die mit den Begrifflichkeiten rund um Waffen nicht so vertraut sind: Halbautomatische Waffen sind solche, mit denen man bis zu 600 Schuss pro Minute abgeben kann. Unter Jägern sind solche Waffen aber absolut verpönt, und auch eine sportliche Nutzung gibt es faktisch nicht. Das ist nachvollziehbar, denn ich halte es weder für sportlich noch für waidmännisch, ohne nachzuladen in Dauerfeuer auf ein Ziel zu ballern.
Im Übrigen: Sowohl der norwegische Attentäter Anders Breivik als auch die Attentäter von Paris haben sich halbautomatischer Waffen bedient. Jedenfalls Breivik hat diese legal kaufen können, und wir wissen auch, je mehr gefährliche Waffen es im legalen Umlauf gibt, desto größer ist die Gefahr, dass einige von ihnen in dunkle Kanäle geraten.
Im Übrigen gibt es flexible Regelungen für Jäger und Sportschützen auch in dieser EU-Richtlinie. Bei Schreckschuss- und Signalwaffen – dem zweiten Punkt, den Sie in Ihrem Antrag kritisiert haben –, die nunmehr erstmals von einer europäischen Regelung betroffen sind, muss man wissen, dass damit allein verhindert werden soll, mittels ihrer Teile gefährliche, funktionsfähige Waffen basteln zu können. Auch der mutmaßliche Islamist, der im August im Thalys-Zug von Amsterdam nach
Paris offensichtlich ein Attentat begehen wollte, hatte eine Waffe dabei, die aus im Internet gekauften Waffenteilen zusammengebastelt worden war. Daher sind Schreckschussund Signalwaffen – durchaus nachvollziehbar, denke ich – von der Regelung betroffen, wenn sie, was technisch durchaus möglich ist, nicht so gefertigt werden, dass ein entsprechender Umbau zu einer gefährlichen Waffe ausgeschlossen werden kann.
Zum dritten Punkt, den AfD-Bedenken in Bezug auf die Begrenzung der Gültigkeitsdauer der Lizenzen auf fünf Jahre: Das deutsche Recht ist schon jetzt strenger; bei uns muss der Waffenschein nämlich alle drei Jahre verlängert werden. Und schon jetzt ist im Waffengesetz die Möglichkeit der Waffenbehörde festgehalten, einen amtsärztlichen Test anzuordnen. Eine gewisse Verstetigung dieser Möglichkeit mit Augenmaß ist auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein deutlicher Sicherheitsgewinn. Deshalb verstehe ich den Antrag der AfD auch nicht. Sonst ist diese Partei doch immer sehr schnell dabei, wenn es darum geht, Grundrechte anderer Menschen einzuschränken – auch wenn es nur vermeintlich der Sicherheit dient. Hier haben wir aber einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn ohne eine faktische Beeinträchtigung, und die AfD sperrt sich. Das ist Populismus in Reinform.
Festzustellen bleibt: Durch die EU-Richtlinie wird in Zeiten der zunehmenden Terrorgefährdung, vor der die AfD uns sonst immer als Erstes warnt, spürbar mehr Sicherheit geschaffen, ohne den Sport- oder Jagdschützen zu beeinträchtigen. Im Übrigen – und das sage ich als promovierter Europarechtler – ist diese Richtlinie auch mit EU-Recht zu vereinbaren. Es gibt daher keinen Grund, dem Ansinnen der AfD nachzukommen. Genau deshalb haben alle übrigen Fraktionen im Europaausschuss das Ansinnen der AfD abgelehnt, und auch wir werden Ihren Antrag heute ablehnen. – Vielen Dank.