Astrid Hennies
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Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Und nun, wie soll es weitergehen? Viel wurde gekämpft, viel wurde heute schon erwähnt zum Frauenwahlrecht und zur Gleichstellung von Mann und Frau. Ich danke meinen vielen Vorrednern
Vorrednerinnen, danke für die Korrektur – für die vielen Erzählungen, Berichte von heute und aus vergangener Zeit. Aber wir müssen feststellen, nichts wurde den Frauen geschenkt, alles musste immer wieder erstritten werden.
Wenn ich mich heute in unserem Parlament umschaue, stelle ich fest, dass nur 38 Prozent von uns Parlamentariern weiblich sind. Wir sind mehr Männer in unserer Hamburgischen Bürgerschaft als Frauen. Dennoch sind es 52 Prozent wahlberechtigte Hamburgerinnen, die dem gegenüberstehen. Wie ist das zu vertreten, wenn doch das Parlament ein Querschnitt der Gesellschaft sein soll? Im Parlament sollen Jung und Alt, Mann und Frau gleichermaßen und gleichberechtigt die Interessen aller Bürger und Bürgerinnen vertreten. Wie kann eine Frau sich gut vertreten wissen, wenn mehrheitlich Männer in den Parlamentsbänken sitzen, und dann meistens vielleicht auch noch Männer, die eher etwas älter sind. Ohne Quote geht es leider doch nicht, das ist eine bittere Erfahrung der Vergangenheit. Freiwillige Verpflichtungen in den Vorständen oder in den Parteien funktionieren in der Regel nicht; wir sehen, wohin das führt. Sehe ich zur linken Seite des Hauses, klappt es besser, gucke ich zur rechten Seite unseres Hauses – na ja.
Liebe CDU, Sie haben in Ihrer Fraktion 20 Abgeordnete, zwei davon sind weiblich. Wie haben Sie das geschafft?
Aber wir kennen Ihr Geheimnis, denn selbstverständlich setzen Sie auch Frauen auf Ihre Wahllisten, aber eben auf die weniger aussichtsreichen Plätze.
Ja.
Das Ergebnis sehen wir, das ist nicht akzeptabel, so soll und darf es nicht sein. Aber was ist die Lösung? Der Weg ist ein Paritätsgesetz, eine Verpflichtung für uns alle.
Doch.
Im Februar hatten wir dazu bereits einen Antrag mit den GRÜNEN und der LINKEN verabschiedet. Die Abgeordneten der kommenden Wahlperiode sind aufgefordert, ein verfassungskonformes Paritätsgesetz in Hamburg auf den Weg zu bringen. Andere Länder machen es uns bereits vor, weltweit üben zwölf Länder eine quotierte Aufstellung aus.
Ach, wie schade. Okay. Also wir müssen uns auf den Weg machen zur Parität. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wohnraum schaffen, Unterstützung erhalten, das ist die Idee bei dem Projekt "Wohnen für Hilfe", das wir jetzt auch in Hamburg initiieren wollen. "Wohnen für Hilfe" schafft eine Win-win-Situation für ältere und für jüngere Menschen. Das Projekt bietet für ältere Menschen ein neues Wohnangebot und schafft gleichzeitig die Möglichkeit für jüngere Menschen, die auf der Suche nach kostengünstigem Wohnraum sind, günstig zu wohnen. Zielgruppen sind hier insbesondere Auszubildende und Studierende. Dabei stellen ältere Menschen, die freien Wohnraum haben, diesen zur Verfügung. Anstatt für den Wohnraum zu zahlen, leisten jüngere Menschen für jeden Quadratmeter persönlichen Wohnraum eine Stunde Hilfe im Monat. Gezahlt werden müssen die Nebenkosten. "Wohnen für Hilfe" bringt damit viele positive Aspekte zusammen: Äl
tere Menschen können in ihrem vertrauten Wohnraum und Wohnumfeld bleiben und auch und gerade dann, wenn die alltäglichen Aufgaben zunehmend beschwerlicher werden, erhalten sie dafür Hilfe und zudem Gesellschaft. Beide Personengruppen profitieren vom sozialen Kontakt miteinander und dem geistigen und kulturellen Austausch zwischen den Generationen. Pflegeleistungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. Selbstverständlich ist das Projekt auch offen für andere Wohnraumgeber, die sich Unterstützung wünschen, beispielsweise für junge Familien oder Alleinerziehende.
"Wohnen für Hilfe" wird bereits in über 30 Städten in Deutschland angeboten, organisiert und begleitet von zum Beispiel Studierendenwerken oder freien Trägern. Und schon bald könnte in Hamburg eine Anzeige zum Beispiel lauten: Biete Zimmer, suche Hilfe im Haushalt oder Garten. Deswegen: Auch in Hamburg wollen wir dieses Wohnangebot jetzt fest verankern. Mit unserem Antrag ersuchen wir daher den Senat, die Umsetzung "Wohnen für Hilfe" mit allen notwendigen Detailfragen zu prüfen. Den Zusatzantrag der FDP lehnen wir ab. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der KörberPreis ist nicht sehr bekannt, viele Menschen kennen ihn leider nicht. Aber wussten Sie, dass der Körber-Preis für die Europäische Wissenschaft eine Anerkennung für exzellente und innovative Forschung auf höchstem Niveau ist? Mit dem Preis für die europäische Wissenschaft verleiht die KörberStiftung seit 1985 in Hamburg jedes Jahr einen der wichtigsten Wissenschaftspreise Europas. Mit diesem Preis werden in Europa tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausgezeichnet, deren Forschungsarbeiten innerhalb der Biowissenschaften und der Physik einen herausragenden und zukunftsträchtigen Charakter aufweisen – beispielsweise auf dem Gebiet der Alzheimer-Forschung, der Grundlagenforschung oder wie im vergangenen Jahr mit der Verleihung des Preises an den niederländischen Biologen und Mediziner, Professor Dr. Hans Clevers, auf dem Gebiet der Stammzellenforschung.
Häufig wird der Preis mit dem Nobelpreis verglichen, und dies nicht ohne Grund. Zum einen ist er mit einem Preisgeld von 750 000 Euro hoch dotiert, zum anderen finden sich unter den Preisträgern der vergangenen Jahre zahlreiche spätere Nobelpreisträger. Doch trotz seiner Bedeutung ist der Preis bislang nicht in gleichem Maße im Fokus wie ähnlich renommierte Preise, wie in Deutschland beispielsweise der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Daher setzen wir uns dafür ein, dass der Preis und die dahinter stehenden bahnbrechenden Forschungen in der Öffentlichkeit bekannter gemacht werden.
Eine prominentere Verleihung würde auch ein weiteres Schlaglicht auf den Wissenschaftsstandort Hamburg werfen.
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Frau Hennies, die Redezeit ist abgelaufen.
Das war leider zu kurz. Wir danken der Körber-Stiftung ganz ausdrücklich und wünschen uns, dass der Preis mehr Geltung erhält.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Antrag der AfD "Gymnasien und Stadtteilschulen stärken – Eignungstests einführen". Vorweg möchte ich eines sagen: Die Überschrift finde ich etwas täuschend, denn in der Sache geht es darum, Eignungstests einzuführen, um die Schulwahl zu beschränken. Wenn es Ihnen ei
gentlich darum geht, Stadtteilschulen zu stärken: Das kann man aus meiner Sicht nur schaffen, indem man Anreize schafft, warum man überhaupt zur Stadtteilschule gehen sollte. Das war aber auch Diskussion in unserer letzten Bürgerschaftssitzung.
Vorweg noch ein Punkt zu den formalen Aspekten. Sie fordern in Ihrem Antrag in der Sache eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes. Dazu hätte es entweder eines Ersuchens an den Senat bedurft oder der Vorlage eines Gesetzentwurfes, oder Sie hätten Ihren Antrag als Gesetzgebungsantrag formulieren müssen. Denn wenn wir Ihrem Antrag so zustimmten, würden wir die Schulen anhalten, gegen das Schulgesetz zu handeln. Das geht also nicht.
Aber nun zur Sache. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Abschaffung des Elternwahlrechts beim Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule gefordert. Statt dem Wahlrecht der Eltern, so fordert es die AfD, soll die Entscheidung der Zeugniskonferenz in Jahrgangsstufe 4 bindend sein. Wollen Eltern ihr Kind entgegen der Empfehlung der Schule an einem Gymnasium anmelden, können sie die Teilnahme an einem Eignungstest beantragen. Nur wenn die Kinder diesen bestehen, sollen sie an ein Gymnasium wechseln können – das stelle man sich einmal vor. Eignungstests sind aber genau wie bindende Lehrerentscheidungen keine Patentlösung für die richtige Schullaufbahnempfehlung von Schülerinnen und Schülern. Denn wie wir auch in den anderen Bundesländern sehen können, verschwinden Abschulungen vom Gymnasium nicht, auch wenn es bindende Lehrerentscheidungen beziehungsweise Eignungstests gibt.
Das kann viele Gründe haben. Wer kann schon mit Sicherheit sagen, ob ein guter Schüler in Klasse 4 auch in Klasse 8 noch ein guter Schüler sein wird? So etwas verändert sich. Nicht nur Eltern, sondern auch Lehrer können in dieser Prognose und in Entscheidungen irren. Ganz abgesehen davon, dass diese Prognosen über die weitere Schullaufbahn von Kindern sehr wichtig sind. In einem kleinen Zeitraum müssen Kinder auf einmal wunderbar funktionieren, damit sie bitte, bitte diese Gymnasialempfehlung bekommen. In dieser Lebensphase – dritte, vierte Klasse oder ein noch engerer Zeitraum – ist es ein hoher Stress für alle Beteiligten, dass diese Empfehlung dann auch so erfolgt. Und wer weiß, ob ein Kind an einer anderen Grundschule nicht einen ganz anderen Notendurchschnitt und damit vielleicht die Gymnasialempfehlung erhalten hätte?
Gerade weil eben niemand mit letzter Sicherheit sagen kann, welche Schulform die richtige für jedes einzelne Kind ist, halten wir nach wie vor an der starken Stellung der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule fest. Mit dem Elternwahlrecht minimieren wir das Risiko, dass Bildungsauf
stieg an unzutreffenden Zuschreibungen scheitert. Denn den Hamburger Eltern und Kindern ist es sehr wohl zuzutrauen, dass sie ohne äußere Vorgaben durch Politik und Verwaltung eine wohlüberlegte Entscheidung über die für sie richtige Schulform treffen, eine Entscheidung, die getragen wird durch den Wunsch der Eltern, den eigenen Kindern den bestmöglichen Bildungsweg zu bieten, ohne sie dabei zu überfordern. Denn die Eltern haben immer das Angebot, im ständigen Austausch mit den Lehrerinnen und Lehrern zu sein. Das steht auch im Schulgesetz. Die Hamburger Eltern treffen diese Entscheidung nicht im luftleeren Raum, sondern im regelmäßigen Austausch mit den Lehrerinnen und Lehrern vor dem Hintergrund der Einschätzung der Schule. Das ist sehr wichtig, denn hierdurch begleiten die Eltern stets die Lernentwicklung des Kindes, und sie vertrauen auch in den meisten Fällen auf das Urteil der Lehrerinnen und Lehrer.
Dass die Eltern bei ihrer Einschätzung der richtigen Schulform für ihre Kinder nicht nur falsch liegen, zeigen auch die Zahlen: In den drei Schuljahren 2011/2012 bis 2013/2014 gab es an den Hamburger Gymnasien rund 2 000 Schülerinnen und Schüler ohne Gymnasialempfehlung in der Jahrgangsstufe 5. In diesen Schuljahren wurden gleichzeitig zwischen 500 und 700 Schülerinnen und Schüler ohne Gymnasialempfehlung am Ende der Jahrgangsstufe 6, also zwei Jahre später, eines Gymnasiums in die Klasse 7 einer Stadtteilschule abgeschult. Richtig ist, dass dies deutlich mehr sind als Schüler mit Gymnasialempfehlung, die nach der Beobachtungsstufe an einer Stadtteilschule abgeschult wurden. Wir erkennen also, dass viel mehr Kinder auf dem Gymnasium bleiben dürfen und dort anscheinend richtig sind, obwohl sie ohne Gymnasialempfehlung begonnen haben. Die Zahlen zeigen: Die Mehrheit der Kinder, die ohne Gymnasialempfehlung auf ein Gymnasium geht, verbleibt nach der Klasse 6 weiterhin hier.
Das sollte uns natürlich nicht die Augen davor verschließen, dass Abschulungen immer eine sehr schwere seelische Belastung für die betroffenen Kinder darstellen und dass es davon viel zu viele gibt.
Daraus aber die Konsequenz zu ziehen, dass Eignungstests nach Klasse 4 ein besseres Mittel als das Wahlrecht der Eltern sind, dieser Einschätzung folgen wir ausdrücklich nicht.
Denn mit einem Eignungstest am Ende der Klasse 4, der über die weitere Schullaufbahn der Kinder entscheidet, würden der Lernstress, der Zensurendruck und auch die seelische Belastung, denen Kindern mit drohender Abschulung in Klasse 6
der Gymnasien ausgesetzt sind, nur in die Grundschulen verlagert.
Und wenn es Ihnen in Ihrem Antrag schlussendlich darum geht, die Anmeldezahl an den Gymnasien zu verringern: Dafür brauchen wir keine höheren Hürden vor den Gymnasien, dazu müssen wir, wie wir bereits in der letzten Sitzung sehr deutlich gemacht haben, die Stadtteilschulen weiter stärken und deutlich machen, dass sie eine echte Alternative zum Gymnasium bilden,
gerade auch für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler.
Wir werden das Elternwahlrecht in Hamburg nicht einschränken, und wir werden die im Schulgesetz verankerte und bewährte Beratung der Eltern durch die Schule und die mit den Kindern befassten Lehrer nicht künstlich weiter aufblasen, wie die CDU es in ihrem Zusatzantrag fordert.
Im Zusatzantrag der CDU wird unter Punkt 3 ein gesteuertes Aufnahmeverfahren, das sich an den Profilen orientiert, gefordert. Dem können wir inhaltlich nicht folgen. Das lehnen wir ab. Dies würde zu unterschiedlichen und willkürlichen Aufnahmeverfahren führen. Einheitliche und transparente Maßstäbe würden durch schuleigene Maßstäbe ersetzt werden. Außerdem stellt sich natürlich die Frage, warum die CDU ein Aufnahmeverfahren nur für Gymnasien fordert; das fällt auf, wenn man sich den Antrag durchliest. Werden die Stadtteilschulen von der CDU nicht gesehen?
Wir lehnen den Antrag der AfD und den Zusatzantrag der CDU ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen nicht zwei Dinge verwechseln. Es geht bei der Lehrerausbildung um die Einbeziehung der Praktiker und nicht um die Vermengung von Gymnasialausbildungen und …
Ja.
Hamburg hat gute Schulen und gute Lehrer. Dieses Niveau wollen wir auch in Zukunft halten, und gerade deswegen brauchen wir eine Reform der Lehrerausbildung. Nötig ist die Reform insbesondere, da die Studiengänge für die Lehrämter in Hamburg an die neue Struktur mit ihren Stadtteilschulen und eigenständigen Schulen angepasst werden müssen. Zudem brauchen unsere Lehrerinnen und Lehrer die bestmögliche Ausbildung, um den neuen Herausforderungen an den Schulen zu begegnen. Stichworte sind hier insbesondere Inklusion und die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft. Und dann müssen auch die nationalen Rahmenvorgaben umgesetzt werden. Dabei geht es vor allem um Lehramtstypen und Mobilität, wenn wir daran denken, dass die Studenten auch innerhalb des Bundesgebiets wechseln wollen.
Mit der Reform der Lehrerausbildung werden wir eine Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag umsetzen.
Das ist dringend nötig. In der vergangenen Legislaturperiode ist sehr viel passiert im Schulbereich. Wir haben jetzt die Stadtteilschulen, wir haben die Grundschulen, wir haben aber immer noch eine Lehramtsausbildung, die für Grund-, Haupt- und Realschulen gedacht ist. Das ist nicht mehr zeitgemäß, und deswegen muss sie umstrukturiert werden.
Ich freue mich sehr, dass große Einigkeit mit den anderen Fraktionen darüber besteht, dass es in Hamburg einen Prozess der Reform der Lehrerbildung geben soll. Die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung haben zur Erarbeitung von Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Lehrerbildung das Projekt "Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung 2015/2016" initiiert, das wurde uns ausreichend im Schulausschuss vorgestellt. Dazu haben die Behörden, wie wir finden, eine sehr gute Architektur gefunden, wie eine exzellent besetzte Expertenkommission, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft und der Bildungsadministration aus dem gesamten Bundesgebiet mit einem externen, unabhängigen Blick Hinweise und Vorschläge für die Lehrerausbildung in Hamburg entwickeln kann, und wie diese Empfehlungen über eine Projektgruppe, in der die Experten der beiden Behörden in Sachen Lehrerbildung sitzen, mit dem spezifischen Blick Hamburger Verhältnisse rückgekoppelt und kommentiert werden. Da ist die Verbindung, und die ist wichtig und entscheidend.
An dieser Projektstruktur, insbesondere an der Besetzung der Expertenkommission, übt der vorliegende Antrag Kritik, und nur das ist der Kritikpunkt: Praktiker einbeziehen – nicht die gymnasiale Geschichte, die Sie gerade genannt hatten, Frau von Treuenfels. Der Vorwurf ist, dass der Bezug zur Praxis und zu Hamburg fehle. Dieser Kritik folgen wir ausdrücklich nicht.
Denn der Projektaufbau ergibt gerade Sinn, da die Expertenkommission in einem ergebnisoffenen Prozess mit einer Unabhängigkeit in viele Richtungen denken und dabei auf Erfahrungen in anderen Ländern zurückgreifen soll und nicht von vornherein auf bestimmte Vorschläge eingeengt wird.
Der Projektaufbau ergibt auch Sinn, da die Kommission dabei eben nicht losgelöst von der Hamburger Praxis arbeitet, sondern in ihren Beratungen jederzeit eng verzahnt ist mit den Hamburger Institutionen und eingebunden in der Diskussionslandschaft Hamburgs weitere Expertisen einholen kann. Die Mitglieder der Kommission haben über die Projektgruppe jederzeit direkten Zugriff auf das geballte Wissen der Institutionen der Hamburger Lehrerbildung. Aufgabe der Mitglieder der Projektgruppe ist es gerade, die Arbeit der Kommission zu unterstützen und zu begleiten – da ist die Verzahnung –, Informationen zur Verfügung zu stellen und Prüfaufträge zu veranlassen. Hierdurch haben sie auch Zugriff auf fachspezifisches Wissen wie beispielsweise die im Antrag genannte Vorbereitung auf die Berufsausbildung an Stadtteilschulen. Zudem kann die Kommission themenbezogen externe Experten einbeziehen, beispielsweise über die im Antrag genannten Vertreter von Kammern oder Interessenverbänden sowie Praktikern.
Wir erwarten von den Experten interessante Empfehlungen und Impulse für den politischen Diskurs. Wenn die von der Projektgruppe genannten kommentierten Empfehlungen vorliegen, werden sie mit den Verbänden, den Interessenvertretungen und dem politischen Raum erörtert und diskutiert werden. Erst danach tritt das Projekt in die Entscheidungsphase. Daher lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank.