Hildegard Jürgens

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Yildiz, ich komme aus dem Stadtteil Billstedt und bin auch häufig in diesem unterwegs. Man kann wirklich nicht sagen, dass die Eltern dort viel Geld haben. Billstedt ist schön, aber sozial schwach.
Ich habe mit vielen Schulen in Mümmelmannsberg und Billstedt gesprochen. Es gibt noch die eine oder andere Sache, die wir ändern müssen, aber überwiegend wird es von Eltern und Schulen, Lehrern und dem Kollegium positiv gesehen.
Ich möchte noch einmal auf die Personalschlüssel eingehen. Die Entgelte ermöglichen für jeweils 23 beziehungsweise 19 Kinder in Billstedt von 13 bis 16 Uhr folgende Personalausstattung: 3 Erzieherstunden pro Tag und Schulwoche, zusätzliche Ausfallreserve von 17,45 Prozent für Urlaub, Krankheit und Fortbildung, 0,2 Stellen für die Leitung und ein Zuschlag von 21 Prozent für das pädagogische Budget, außerdem zusätzliche Angebote sowie Vor- und Nachbereitungszeiten. Diese Ausstattung gewährleistet eine vielfältige pädagogische Arbeit, die vor Ort je nach Anforderungen flexibel gestaltet werden kann. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die Gruppengröße dank dieser Personalausstattung durchschnittlich weniger als 15 Kinder beträgt. Manches wird von den Kindern häufiger angewählt, aber dann obliegt es der Schule, Veränderungen durchzuführen.
Jetzt komme ich zum Punkt Ressourcen für Kinder mit Förderbedarf. Die Teilnahme am Unterricht und die Betreuungsangebote unterscheiden sich bewusst in ihren Anforderungen an die Kinder. Deshalb ist eine Ausstattung mit LSE-Ressource nicht zwangsläufig auch am Nachmittag notwendig.
Die Betreuung von Inklusionskindern soll Bestandteil des pädagogischen Konzepts sein. Der Zuschnitt der Gruppen ist von den Trägern vor Ort zu erbringen.
Sie hatten außerdem die Anträge auf Schulbegleitung angesprochen; diese werden zügig bearbeitet.
Zu den Kantinen möchte ich nichts weiter ausführen, nur dass der Umbau vorangeht und es bis 2015 ungefähr 140 neue Kantinen geben wird. Eine Verteuerung des Essens auf 4,50 Euro würde für manche Familien das Mittagessen ihrer Kinder in der Schule unmöglich machen und wäre schlicht zu teuer. Dieser Preis ist unter bestimmten Umständen aber sozial gestaffelt. Hamburg hat mit der Subventionierung des Mittagessens den Schwerpunkt darauf gelegt, allen Kindern die Versorgung mit einem für die Eltern erschwinglichen, qualitativ guten Essen zu ermöglichen.
Die baulichen Voraussetzungen für das pädagogische Konzept und das Raumkonzept sind gegeben. Zudem ist allen Beteiligten klar, dass es in der Anfangsphase zu Provisorien kommen muss. Eltern melden ihre Kinder aber auch an GBS-Standorten an, an denen die baulichen Zustände noch geändert werden müssen. Die Vertragskommission GBS hat zudem beschlossen, dass Schulen und Träger das Raumkonzept als Anlage zum Kooperationsvertrag gemeinsam unterschreiben. Die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen erfordern individuelle Lösungen und die Mitwirkung aller Beteiligten.
Dieser Prozess wird auf verschiedenen Ebenen unterstützt. Veranstaltungen zum Thema Pädagogik und Raum, individuelle Schulberatung zum Beispiel über die Serviceagentur "Ganztägig lernen", ein Möblierungsbudget für dreizügige Ganztagsgrundschulen von 30 000 Euro – für jeden weiteren Zug gibt es 8000 Euro –, zusätzliche multifunktionell nutzbare Gemeinschaftsflächen im Rahmen der Einrichtung von Kantinen und geöffnete Vorgaben begünstigen die Umsetzung von maßgeschneiderten Raumkonzepten bei Bauvorhaben. Das Gebührenmodell für die Rand- und Ferienzeiten berücksichtigt den sozialen Status der Sorgeberechtigten bereits. Es gibt zudem die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen.
Hamburg hat an den Grundschulen bereits eine soziale Staffelung für den Preis des Mittagessens eingeführt. Zu zahlen sind 20 Prozent, dazu kommt gegebenenfalls noch eine Reduzierung im Wege der Geschwisterkindregelung. Das ist ein großer Fortschritt. Kinder von prekär beschäftigten Eltern zahlen für das Mittagessen nichts.
Es gibt Mittel für die Evaluation und auch eine Verständigung mit den Dachverbänden, dass diese im Einvernehmen vorbereitet wird. Auch Elternvertretungen werden einbezogen. Für 2015 wird mit Ergebnissen gerechnet.
Sie fordern außerdem, eine überbehördliche Beschwerdestelle einzurichten, aber ich halte eine weitere Instanz für nicht notwendig. Schulleitung, GBS-Leitung, Schulaufsicht, Heimaufsicht und Dachverbände stehen zur Verfügung, wenn die Betroffenen sich beschweren wollen. So ist auch sichergestellt, dass die Probleme bereits vor Ort bearbeitet werden.
Außerdem fordern Sie, dass die Bürgerschaft bis zum 15. März 2014 einen Bericht bekommen soll. Eine Berichterstattung ist nicht notwendig, da sämtliche Punkte bereits erledigt oder mit einem konkreten Zeitziel in der Bearbeitung sind. Meine Fraktion lehnt daher die geforderte Überweisung an den Schulausschuss ab. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Selbstverständlich erhält jedes einzelne Kind mit sozialpädagogischem Förderbedarf eine individuelle Diagnose. Selbstverständlich wird die Handreichung für die Diagnostik zügig fertiggestellt, und selbstverständlich werden Kolleginnen und Kollegen der regionalen Bildungs- und Beratungszentren eng in die Prozesse an den Schulen eingebunden.
Diesen Antrag der FDP brauchen wir dafür wirklich nicht. Seit Beginn der Inklusion im Jahre 2009 steht die Frage im Raum, wie wir Kinder mit speziellem Förderbedarf am besten in ihrem Schulleben begleiten und fördern und auf welche Weise wir die Schule ausstatten können. Der sozialdemokratische Senat ist der Empfehlung der Wissenschaft gefolgt und hat sich für eine systematische Ressourcenzuweisung entschieden. Die Wiedereinführung von Feststellungsgutachten, wie sie die FDP fordert, wäre eine Rolle rückwärts, die wir nicht mitmachen wollen.
Wir haben mit der Einführung der systematischen Ressource nicht den Blick auf jedes einzelne Kind verloren. Wie Sie selbst aus der Drucksache zitieren, wird für jedes Kind der individuelle Förderbedarf benannt werden. Dies setzt eine Diagnose voraus. Was in der Tat aber notwendig ist, ist eine Verbesserung des diagnostischen Verfahrens. Es ist ein starker Anstieg von förderbedürftigen Kindern im Bereich LSE zu beobachten. Dies liegt auch daran, dass es noch keine einheitliche Diagnostik gibt. Wie diagnostiziert wird, hängt sehr von den einzelnen Lehrerinnen und Lehrern und der Schulkultur ab. Vereinheitlichung ist daher unverzichtbar. Die SPD-Fraktion begrüßt deshalb die Initiative des Schulsenators für eine Arbeitsgruppe, die unter Einbindung der regionalen Bildungs- und Beratungszentren die Diagnostik in den Bereichen des LSE diskutiert und eine Handreichung aufbereitet.
Anders als die FDP es fordert, besteht in der Art der Ressourcenzuweisung kein zwingender Handlungsbedarf.
Die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort können sich mit den Bedürfnissen der Kinder auseinandersetzen und sind nicht damit konfrontiert, Ressourcen auslösen zu müssen. Die FDP aber will jedem Kind ein Label und ein Preisschild aufdrücken. Damit wird die Diagnostik zur Ressourcenakquise, und das können wir nicht wollen.
Eine kindbezogene Ressourcenzuweisung bleibt – das möchte ich einmal klarstellen – bei speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen sinnvoll. Geistige und körperliche Behinderungen bedürfen einer besonderen Beachtung und Betreuung.
Dies kann nicht systematisch abgebildet werden. Eine systematische Zuweisung vereinfacht aber den Prozess für die Bereiche LSE. Eine Bürokratisierung hilft niemandem, vor allem nicht den betroffenen Kindern.
Jedes Kind – und nicht nur diejenigen mit Defiziten in den LSE-Bereichen – braucht eine individuelle Betrachtung. Dies leisten die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort mit erstaunlichem Einsatz. Nicht alles ist eine Frage des Geldes, es ist auch eine Frage von Haltung. Sehr viele Schulen sind da schon weiter als Sie, liebe FDP.
Eine Rolle rückwärts wäre alles andere als ein konstruktiver Beitrag zum Gelingen der Inklusion an Hamburger Schulen. Ihre weiteren Vorschläge befinden sich in der Umsetzung oder sind einfach überflüssig. Wir als SPD-Fraktion lehnen Ihren Antrag daher ab.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Antrag und die Panikmache sind für die Umsetzung der Ganztägigen Bildung und Betreuung wenig hilfreich.
Die Realisierung der Ganztägigen Bildung und Betreuung erfordert von allen Beteiligten einen hohen Einsatz und die Bereitschaft, sich auf etwas Neues einzulassen. Die gute Zusammenarbeit und Vernetzung aller Beteiligten – Schule, Hortträger und Eltern vor Ort – ist dabei der wichtigste Teil.
Der Senat kann nur die Rahmenbedingungen aufstellen und für finanzielle Grundlagen sorgen. Dass er dieses tut, zeigen die Investitionen der Jahre 2013 bis 2020.
Für das Herz unserer Stadt, den Hafen, werden in den genannten Jahren rund 1 Milliarde Euro investiert, in Bildung und Wissenschaft aber rund 3 Mil
liarden Euro. Dies zeigt klar, was dem Senat wichtig ist.
Ich komme nun auf Ihren Antrag zurück, der sich sehr auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Herrn Kollegen Heinemann bezieht. Ihre aufgeworfenen Fragen wurden dort bereits ausführlich vom Senat beantwortet.
Ich gehe kurz auf Ihre acht Punkte ein.
Erstens: Mittel für den Bau von Kantinen und Räumen stehen jederzeit zur Verfügung.
Durch Änderungswünsche während des Baus kommt es teilweise zu Verzögerungen. Zum Jahresende werden aber bis zu 70 Kantinen fertiggestellt werden. Produktionsküchen unterliegen der Wirtschaftlichkeit. Die ist erst ab tausend Essen pro Tag gegeben.
Zweitens: Eine Anhebung auf 4,50 Euro ist für viele Familien zu teuer. Um die Qualität sicherzustellen, ist mit dem Anbieter vertraglich zu vereinbaren, dass er sich an die Qualitätsstandards der Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung hält. Die Schulen sollten sich am Programm "TrinkWasser macht Schule" möglichst beteiligen.
Drittens: Auf Antrag und nach Prüfung werden zusätzliche Honorarmittel für die Nachmittagsbetreuung von Kindern mit Förderbedarf zugewiesen. Die Zusammensetzung der Gruppen vor Ort ist Sache des Trägers, der dies gemeinsam mit der Schule in einem pädagogischen Konzept verabredet.
Viertens: Die Entscheidung für einen GBS-Partner erfolgt auf Grundlage der pädagogischen Vorstellungen der Schulen und Träger am jeweiligen Standort. Bei der Konkretisierung sind die Wünsche der Kinder und Eltern zu berücksichtigen.
Fünftens: Bei der Umsetzung gibt es Provisorien. Eltern wählen aber auch GBS-Schulen, die noch nicht fertig sind. Eltern kommt es doch in erster Li
nie auf das pädagogische Konzept und erst in zweiter Linie auf die räumliche Ausstattung an.
Sechstens: GBS ermöglicht allen Kindern die Teilnahme ohne den Nachweis der Berufstätigkeit der Eltern. Wird kein Ganztagsangebot vorgehalten, ist in Ausnahmefällen der Einsatz von Hortgutscheinen noch möglich.
Siebtens: Für Kinder von Eltern, die Hartz IV beziehen, sind für die Rand- und Ferienzeiten nur 20 Prozent der Gebühren zu zahlen. Dieser verringert sich oft aufgrund der Familiengröße. Zudem gibt es die Möglichkeit der Härtefallprüfung.
Achtens: Eine Evaluation und die entsprechenden Mittel sind vorgesehen. Zudem hat es bereits eine Evaluation im Rahmen der Pilotphase gegeben.
Aus den vorgenannten Gründen und Erläuterungen lehnt die SPD-Fraktion Ihren Antrag ab. Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine kleine persönliche Bitte. Wir sollten beim Thema Inklusion vermeiden, auch in hitzigen Debatten und Auseinandersetzungen einige Kinder mit einem Stempel zu versehen.
Der Begriff "Inklusionskind" könnte meiner Meinung nach zum Unwort des Jahres werden. Es sind Kinder wie alle anderen mit ihren Stärken, Schwächen und Fehlern, nur mit einem zusätzlichen Förderbedarf. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine von Ihnen geforderte Parallelfinanzierung, Herr Scheuerl, ist nicht umsetzbar. Bereits 2010 und 2012 wurden neue Ganztagsangebote eingerichtet und keine Horte geschlossen. Eine Verlängerung über den Sommer 2013 hinaus wird es nicht geben. Diese Umstellung ist seit Anfang 2012 bekannt. In diesem Zusammenhang von einer Zeit der Ungewissheit zu sprechen, ist unehrenhaft.
Leider steht uns auch kein Zauberer mit seinen Fähigkeiten und keine Jeannie mit Augenzwinkern zur Umsetzung und Finanzierung zur Verfügung. So sind wir aufgefordert, eine Umstrukturierung im Hortbereich vorzunehmen. Für den Hortbereich gab es bis jetzt einen Kita-Gutschein. In die Ganztagsschule kann jedes Kind gehen. Diese neuen Angebote werden von vielen Kindern genutzt, die bisher keinen Hortplatz hatten, die Betreuung aber unbedingt benötigen. Es handelt sich hierbei nicht um 50, sondern um 15 000 Kinder. Durch die Nutzung der am Nachmittag leerstehenden Schulgebäude durch die Hortträger verringern sich die Gebäudekosten wesentlich. Diese sogenannten faktischen Einsparungen werden genutzt, um mehr Nachmittagsangebote zu schaffen.
Gleichzeitig hat Herr Senator Rabe statt der 80 Millionen Euro des Vorgängersenats 115 Millionen Euro für die Ganztagsangebote und Horte an den Schulen zur Verfügung gestellt. Dieses Geld wird verwendet für sozial gestaffelte Zuschüsse zum Mittagessen statt fester Preise, den Stellenausbau zur Planung und Organisation der Ganztagsangebote in den Schulen, mehr Erzieher pro Gruppe und den Neubau von Kantinen. Auf diese Weise können statt 20 000 Kinder künftig 30 000 Kinder, also 10 000 Kinder mehr, in den Genuss von Ganztagsangeboten kommen.
Die SPD-Fraktion lehnt die Überweisung Ihres Antrags ab, wie auch den Antrag selbst. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Eltern entscheiden in Klasse 4, wie die Schulkarriere ihrer Kinder aussieht. Dort haben sie das Recht und können das Kind entweder an eine Stadtteilschule oder an das Gymnasium geben. Beide Schulformen führen zum allgemeinbildenden oder mittleren Schulabschluss oder zum Abitur. Eine individuelle Förderung setzt voraus, dass die leistungsschwachen und besonders begabten Schülerinnen und Schüler in beiden Schulformen gefördert werden. Für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums ist es erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler die Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit erfüllen. Die Zeugniskonferenz stellt fest, ob Schülerinnen und Schüler den Anforderungen des achtjährigen Gymnasialunterrichts gewachsen sind oder in die siebte Jahrgangsstufe der Stadtteilschule wechseln. Ein unbürokratischer Wechsel danach von einer Schulform in die andere ist nicht vorgesehen und für die Schulen auch nicht zu organisieren. Die im FDP-Antrag geforderte Schaffung einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage lehnt die SPD-Fraktion ab.
Ich bitte zu bedenken, das Fehlen einer Rechtsgrundlage schließt den Schulwechsel in begründeten Einzelfällen nicht zwingend aus. Ein Wechsel vom Gymnasium in die Stadtteilschule orientiert sich an folgenden Kriterien: Möglichkeiten der besonderen Förderung durch das Gymnasium, vorhandene Kapazitäten an der Stadtteilschule und keine Umgehung des grundsätzlichen Verbots des Klassenwiederholens. Für den Wechsel von der Stadtteilschule in das Gymnasium, nämlich auch das gibt es, keine Umgehung der Übergangshürden nach Klasse 6, Möglichkeiten der weiteren Förderung durch die Stadtteilschule und vorhandene Kapazität am aufnehmenden Gymnasium. Das Gymnasium darf die Verantwortlichkeit für schwache Schüler nicht aufgeben, wir wollen keine Eliteschulen. Die Stadtteilschule kann nur zum Erfolg geführt werden, wenn sie auch für besonders begabte Schüler attraktiv ist und bleibt; daher muss sie angemessen fördern.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie nun, den Antrag der FDP abzulehnen. Eine Überweisung an den Schulausschuss lehnt die SPD-Fraktion ab.