Gunnar Eisold

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Blömeke, das war ein bisschen viel Verschwörungstheorie auf einmal. Es ist haarsträubend, dass Sie das in dieser Fülle noch nicht einmal im Ausschuss haben präsentieren können, obwohl Sie da unter Punkt 0 eigentlich schon seit der letzten Ausschusssitzung immer Ihre Bilanzen zuerst präsentiert haben, bevor Sie überhaupt einmal zugehört haben, was es zu berichten gibt.
Zu Beginn Ihrer Rede dachte ich, dass Sie vielleicht doch noch einmal die Kurve bekommen und einige Ihrer Behauptungen relativieren würden, für die Sie bis heute überhaupt keinen Beleg gebracht haben, sondern sich hinter nebulösen Formulierungen verstecken. Sie beziehen sich im Zweifelsfall auf Presseberichte, die ihrerseits, wenn man das einmal nachliest, auf Jahre verweisen, in denen es in Hamburg eine ganz andere Regierung gab.
Und an dieser Regierung waren Sie beteiligt. Wir reden genau über diesen Punkt gleich noch ausführlicher, nämlich was der Beitrag der damaligen GAL an der Unterbringung in der Haasenburg ist. Dazu sage ich jetzt schon: sehr viel, Sie verantworten sie mit.
Ein Großteil der Ereignisse, über die berichtet wird und für die Frau Blömeke Begriffe wie Hals- und Körperfesseln gefunden hat, sind Dinge, die sich nach unserem Wissen zu schwarz-grünen Zeiten in Hamburg ereignet haben. Wo waren da die Aufklärer der GRÜNEN? Sie waren in der Regierung, auch im Senat.
Aber anders als damals ist Herr Senator Scheele in den Familienausschuss gekommen. Ich war damals auch in diesem Parlament, und es ist kein Senator Wersich in den Ausschuss gekommen und hat über Misshandlungen berichtet und über die Konsequenzen, die der Senat daraus gezogen hat. Herr Senator Scheele ist jedoch gekommen und hat uns detailliert informiert über das, was er weiß und was die Jugendlichen berichtet haben.
Wir als SPD haben zugehört, und wir haben mitgenommen, dass die Jugendlichen, die Hamburg dort unterbringt und die dort noch untergebracht sind, in keiner Weise das bestätigen, was in den Medien
behauptet wird, sondern es sind Ereignisse, die in Ihre Regierungszeit und Ihre Verantwortung fallen.
Herr Scheele hat uns informiert, und dafür gebührt ihm und dem Senat Respekt.
Es ist auch richtig, dies wurde schon angesprochen, dass der Senat keine weiteren Jugendlichen dort neu unterbringt. Das ist auch kein Widerspruch, wie das gelegentlich formuliert wurde. Das ist das, was die Länder Brandenburg und Berlin machen.
Das ist im Übrigen genau das, was Ihr damaliger schwarz-grüner Senat gemacht hat. Er hat nämlich auch erst einmal einen Belegungsstopp angeordnet. Es kamen auch damals keine weiteren Jugendlichen in diese Einrichtung, bis geklärt war, was damals geschehen ist, und bis dort auch einige Veränderungen stattgefunden haben. Das, was damals geschehen ist, ist im Vergleich zu dem, was heute behauptet wird, wirklich ernst zu nehmen.
Ich bin dankbar, dass von Ihnen im Moment nicht so viel an Protest kommt. Das zeigt doch wohl, dass wir damit ganz richtig liegen.
Es ist auch nicht zufällig geschehen, dass Sie die Belegung in der Haasenburg gemeinsam verantwortet haben. Sie haben das im Koalitionsvertrag von GAL und CDU damals so vereinbart.
Sie haben gesagt, in Hamburg solle das nicht geschehen, aber auswärts schon. Sie haben eine Liste mit Einrichtungen gemacht und dort die Kinder und Jugendlichen hingeschickt. Dazu sagte Frau Blömeke, das sei halt so in einer Koalition, da müsse man Kompromisse machen. Dazu fallen mir noch ein paar andere Kompromisse ein, die Sie gemacht haben, und ich frage mich, warum Ihnen damals die Kinder und Jugendlichen und das ganze Thema nicht so viel wert gewesen sind, als Sie diese Verabredung mit der CDU getroffen haben. Vielleicht hören wir dazu noch ein wenig.
Im Zweifel wird es aber so sein, dass Sie ein Problem damit hatten, eine vernünftige Alternative anzubieten. Um welche Personen handelt es sich denn, die wir dort unterbringen? Das haben wir im
Ausschuss gelernt. Es sind ältere Jugendliche, es sind Jugendliche, die in hohem Maße straffällig gewesen sind beziehungsweise noch sind und die in anderen Bundesländern gar nicht mehr in Einrichtungen der Jugendhilfe kommen. Da befindet sich Hamburg vielleicht ein bisschen in einer Sonderposition.
Wenn man sich anschaut, was diese anderen Bundesländer machen, dann stellt man fest, dass diese Jugendlichen in Untersuchungshaft gehen. Bisher ist mir auch nicht klar, wie Sie dieses Problem lösen wollen.
Ich finde, wir haben uns sehr ausführlich damit beschäftigt.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Einen Moment, bitte. Herr Eisold hat das Wort und sonst niemand. Fahren Sie bitte fort.
Vielen Dank.
Ich fand den Hinweis völlig richtig, dass es einen Zusammenhang gibt. Sie fragen doch selbst, was man denn eigentlich wolle. Ich frage die GRÜNEN, wenn Sie heute einen Antrag vorlegen, die geschlossene Unterbringung abzuschaffen, ob Sie das einmal mit dem Kollegen Farid Müller als justizpolitischem Sprecher abgeklärt haben. Was hält er denn von mehr Minderjährigen in Untersuchungshaft? Wir finden es erst einmal keine gute Idee, wenn Jugendlichen Erziehungschancen genommen werden.
Die dritte Variante, nämlich eine plausible Alternative zu finden, ist Ihnen damals unter Schwarz-Grün nicht gelungen, und das ist zugegebenermaßen eine ziemliche Herausforderung. Wenn die anderen Bundesländer da den Königsweg wüssten, würde sich dem auch hier sicherlich niemand verschließen. Aber es gilt, an dieser Alternative zu arbeiten, und sicherlich reicht dafür dieser Antrag überhaupt nicht aus. Ich würde mir auch wünschen, dass sich die GRÜNEN in Hamburg vielleicht einmal anschauen, wie realistisch andere grüne Landesverbände und Fraktionen damit umgehen. Sie haben zum Beispiel in Hessen einen jugendpolitischen Sprecher, Herrn Bocklet, der dazu sagt, dass der Freiheitsentzug für Kinder nur als allerletztes Mittel in der Jugendhilfe eingesetzt werden dürfe. Man
müsse zuerst alle anderen Mittel und Wege ausschöpfen. Da hat er recht, das ist nämlich vernünftig.
Und vernünftig wäre es auch, wenn uns dieser Antrag nicht heute vorliegen würde, sondern die GRÜNE Fraktion zunächst einmal die Reise des Familienausschusses in die Einrichtung abgewartet hätte. Dann wäre Gelegenheit gewesen, mit der Einrichtung und den Jugendlichen zu sprechen, sich eine Meinung zu bilden und dann hinterher eine Position zu formulieren. So wollen wir als SPDFraktion das jedenfalls halten. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege de Vries, es ist besonders schade, dass Sie die Gelegenheit nicht genutzt haben, einen klaren Schnitt zu machen und für die CDU zu erklären, so wie es die FDP getan hat, dass Sie das Betreuungsgeld nicht mittragen. Das wäre richtig gewesen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist etwas, von dem ich den Eindruck hatte, dass es auch bei Ihnen eine große Rolle spielt. Ich frage mich, was eigentlich die Frauen in Ihrer Fraktion und Ihrer Partei zum Betreuungsgeld sagen und denken. Da hätte mich die eine oder andere Meinungsäußerung schon interessiert.
Offenbar ist es für einige schwieriger, sich frei zu äußern, aber immerhin gibt es noch 23 CDU-Parlamentarier im Bund, die einen Brief geschrieben haben. Herr Klimke hat sich daran gehängt, das ist auch in Ordnung. Herr Weinberg hat das eine erzählt, heute jedoch sagt Herr Seehofer das andere. Das Signal, das sich daraus ergibt, ist, dass Sie nicht wissen, was Sie wollen. Die FDP hat hierzu ein klares Vorbild gegeben. So sollten Sie verfahren, erteilen Sie dem Betreuungsgeld von Hamburg aus eine Absage.
So erfrischend die Aussage der FDP-Bürgerschaftsfraktion an dieser Stelle ist, Frau Suding, so ist es natürlich interessant, was Ihre Kolleginnen und Kollegen heute im Bayerischen Landtag tun werden, wenn es dort um die Frage geht, wie sie es mit dem Betreuungsgeld halten. Die Signale, die wir erhalten, dass ein Betreuungsgeld eingeführt werden müsse, kommen nämlich aus Bayern,
und insbesondere der Herr Seehofer macht sich dafür immer wieder ohne Wenn und Aber stark. Da hätten Sie und Ihre Partei, die in Bayern mitregiert, die Chance, auch dort klar zu sagen, dass dies nicht ins liberale Weltbild passe und dass Sie eine andere Vorstellung von dem hätten, was Frauen in der Wirtschaft leisten können und von dem, was Familie ist, und dass dies etwas anderes ist als das, was Herrn Seehofer vorschwebt.
Möglicherweise gibt es noch andere Gründe, Herr Senator Scheele hat die auch schon angerissen. Es geht doch schlicht um das Geld für den Krippenausbau. Und wenn wir in Hamburg davon ausgehen, dass wir 2013 im Krippenbereich eine Versorgung von 42 Prozent haben werden, sind wir bundesweit sehr gut. Wir liegen jetzt ungefähr bei 32 Prozent. Andere Länder jedoch, insbesondere Bayern, haben gerade einmal 20 Prozent. Sie werden das nicht erfüllen können, was im Krippenausbauprogramm im gemeinsamen Pakt zu Zeiten der Großen Koalition in Berlin vereinbart worden ist, nämlich bis 2013 eine Versorgungsquote von 35 Prozent bundesweit zu erreichen.
Das ist ein Skandal, und im Grunde genommen muss die CDU rot werden und erklären, dass sie sich von diesem Ziel verabschiedet hätte, die Familien zu unterstützen.
Deshalb ist der Ansatz von Herrn Senator Scheele genau richtig. Das Geld, das für das Betreuungsgeld herhalten soll – manche reden von 1,2 Milliarden Euro, Experten gehen davon aus, dass es über 2 Milliarden Euro werden könnten –, wäre gut angelegt, um die Länder beim Krippenausbau zu unterstützen. Ich höre, dass Hamburg nach dem Königsteiner Schlüssel 30 Millionen Euro zusätzlich bekommen würde. Das wäre zu den genannten 50 Millionen Euro noch einmal eine ordentliche Summe zusätzlich. Das gäbe eine Unterstützung für die richtige Politik für Eltern, Kinder und Familien in dieser Stadt, die diesen Namen auch verdient. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schade, ich hatte mich gefreut, zuerst noch die Beiträge der anderen zu hören, aber so ist das mit der Reihenfolge.
Der Beitrag von Frau Heyenn war im Grunde schon mit vielen Aspekten gespickt, die weiterführen. Es ist gut, dass wir nicht die Schlachten von gestern schlagen und nicht erneut über Sprungtürme und einzelne Details der Ausstattung des Schwimmbades reden, sondern dass wir – wie der Antrag auch vorsieht – darüber sprechen, wie es weitergehen kann.
Und da kann man von dieser Stelle aus erst einmal ausdrücklich dem Bezirk Hamburg-Nord danken und dem früheren Bezirksamtsleiter, Herrn Kopitzsch, dass er sich mit der Initiative zusammengesetzt, Bäderland eingeladen und Planungsbeteiligte an einen Runden Tisch geholt hat. Denn das erwarten wir auch, wenn es einen Bürgerentscheid gegeben hat, dass hinterher geschaut wird, wie es weitergeht, und dass es keine festgefahrenen Fronten gibt.
Deshalb ist auch die Ausgangslage im Bezirk Hamburg-Nord gar nicht so schlecht. Frau Heyenn, Sie haben richtig gesagt, dass es dort Mittel für ein Gutachten gibt, das ist immerhin schon einmal etwas. Es gibt die Bezirksversammlung, die Beschlüsse dazu gefasst und Kriterien für ein solches
Gutachten entwickelt hat. Und wir warten darauf, dass es vergeben werden kann.
Auf der Grundlage des Gutachtens müssen sich dann alle überlegen, welche Handlungsoptionen für ein Schwimm- und Freibad Ohlsdorf es für die Zukunft gibt. Und nach dem, was ich in den letzten Tagen gehört habe, wird es kurzfristig auch wieder Gespräche geben, auch mit der Initiative,
mit dem Bezirksamt und der zuständigen Fachbehörde. Das ist richtig, und wir hoffen, dass wir dann in Kürze Informationen darüber haben, wie das Verfahren in Hamburg-Nord weiterläuft und hoffentlich dann bald Ergebnisse bringt.
Grundsätzlich glaube ich allerdings, dass es Sinn gemacht hat, sich Zeit zu nehmen.
Politische Prozesse, und gerade Prozesse nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid, brauchen eine gewisse Zeit, um allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, aufeinander zuzugehen. Ich weiß, dass es schon ein bisschen her ist. Nichtsdestotrotz gab es Runde Tische und Gespräche und es gibt sie weiterhin, wie wir wissen. Und eines stimmt nicht, Frau Heyenn: Es ist nicht so, dass das Schwimmbad Ohlsdorf vor sich hin verfällt. Die laufende Instandhaltung macht Bäderland schon. Sie kümmern sich darum, dass das Bad genutzt werden kann. Richtig ist, dass keine weitergehenden Investitionen getätigt werden, das ist allerdings auch nachvollziehbar, denn zunächst muss die Frage geklärt werden, wie es grundsätzlich mit dem Bad weitergeht.
Vor diesem Hintergrund finden wir Ihren Antrag auch ein bisschen schwierig. Wir glauben, dass die weitere Diskussion schon im Bezirk Hamburg-Nord erfolgen sollte. Es handelt sich immerhin um einen bezirklichen Bürgerentscheid. Den wollen wir ernst nehmen. Deshalb müssten die Akteure auch zusammen mit der Bezirksversammlung klären, wie es dort weiter vorangehen soll. Wir halten es – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – nicht für verträglich, wenn sich der Senat auf eine solche Art und Weise in die Angelegenheiten eines Bezirks einmischt. Wir wünschen uns, dass die Einigkeit vor Ort hergestellt wird.
Das entspricht auch der Linie, die wir schon in der letzten Legislaturperiode vertreten haben, als wir in der Bürgerschaft ein breites Beteiligungsverfahren vor Ort beantragt haben, in dem alle Beteiligten gemeinsam vereinbaren, wie die einzelnen Sanierungsschritte auszugestalten sind und wie das Bad in Zukunft aussehen soll. Das hat damals leider keine Mehrheit gefunden, weil CDU und GAL unseren Antrag nicht mitgetragen haben. Wir freuen
uns, dass das vor Ort dennoch geschieht, und hoffen, dass wir bald Ergebnisse haben werden.
Frau Heyenn, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir erst im Januar einvernehmlich eine Novellierung der bezirklichen Bürgerbegehren verabschiedet haben. Und was jetzt im Bezirk Hamburg-Nord passiert, nämlich ein gemeinsames Vermittlungsverfahren, entspricht vom Charakter her genau dem, was wir uns alle vorgestellt haben. Deshalb sollte es dafür auch die notwendige Zeit geben. – Vielen Dank.
Herr Hesse, das waren die Schlachten von gestern, das finde ich schade. Sie sind nicht auf die Zukunft eingegangen. Dabei ist die Frage, wie ein Freibad aussehen könnte, wenn man sich vorher mit den Bürgerinnen und Bürgern darüber verständigt, durchaus interessant. War das Ihre Abschiedsrede? Es hörte sich so an, als ob Sie alles noch einmal rechtfertigen wollten, was Sie in den letzten Jahren gesagt oder getan haben. Dafür hätte sich sicher auch eine andere Gelegenheit geboten.
Sie sollten die 34 000 Bürgerinnen und Bürger – das waren nicht verschwindend wenige, das war schon eine ganze Menge – ernster nehmen,
das hätten sie verdient. Wir jedenfalls nehmen Sie ernst, deswegen freuen wir uns auf den Runden Tisch und auf die Gespräche, die in Hamburg-Nord stattfinden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bedauere jetzt ein bisschen, dass ich nicht die Gelegenheit hatte, nach Frau Blömeke zu reden; aber ich habe möglicherweise noch die Chance, wenn es allzu einseitig wird, was von Ihnen kommt. Frau Blömeke, eines ist ganz sicher: Eine Expertenanhörung in unserem Familien, Kinder- und Jugendausschuss ist keine Eintagsfliege, sondern wir haben der Anhörung in der sicheren Erwartung zugestimmt, Erkenntnisse aus ihr zu ziehen. Die Experten, die wir einladen, sollen dem Anspruch genügen, auskunftsfähig zu sein, uns als Parlamentsmitglieder weiterzuhelfen und in diesem Ausschuss mit Überzeugung mitzuarbeiten. Deshalb möchte ich Sie bitten, erst einmal ein bisschen zurückzustecken. Wir haben eine Selbstbefassung zusammen mit der Diskussion über diese Anträge im November. Wir werden uns im Januar im Rahmen einer Expertenanhörung sehr kundig machen. Lassen Sie uns doch dann darüber sprechen, wie es weitergeht.
Ich würde mir von Ihnen, Herr Yildiz, wünschen, dass Sie bei aller moralischen Empörung nicht zu einseitig werden. Herr Dr. Bischoff hat vorhin gerügt, dass hier Offenheit postuliert wird, die dann in der Praxis nicht da ist. Umgekehrt bitte ich Sie, doch endlich zu realisieren, dass aus der SPD heraus nie die Abschaffung eines Rechtsanspruches gefordert oder in die Welt gesetzt worden ist. Das ist einfach nicht wahr, das hat die SPD-Fraktion nicht getan und ich habe es von keinem Senatsvertreter gehört.
Das macht mich allmählich etwas wütend, immer wieder genau diesen Sachverhalt strapazieren zu müssen.
Wenn so ein Geraune durch die Reihen geht, wenn über die Zusammenarbeit von Schule und Familienhilfe gesprochen wird, dann sage ich, dass das in der Tat in den letzten zehn Jahren wichtiger geworden ist. Die Diskussion über die Umsteue
rung im Bereich Hilfen zur Erziehung hat nicht heute begonnen, auch nicht unter Schwarz-Grün, sondern ist schon ein bisschen älter. Das kann jeder nachlesen, und jeder, der hier ein bisschen länger dabei ist, weiß das auch.
Zum nächsten Punkt. Wenn man durchsieht, was 1999 und 2000 für Maßnahmen auf dem Tisch lagen, dann ist das gar nicht so weit entfernt von den Strukturelementen, die wir heute vom Senat richtigerweise vorgelegt bekommen. Wir haben zwischendurch aber eine andere politische Situation in Hamburg gehabt. Das haben auch Sie, Herr Wersich, zu verantworten, dass das, was an guten Steuerungsinstrumenten damals schon angelegt war, nicht umgesetzt worden ist. Sie haben stattdessen versucht, eine Steuerung ohne Zusammenarbeit mit den Bezirken hinzubekommen; Sie haben sogar den Bezirken, die erfolgreich waren, die Mittel gekürzt und damit der Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Hamburg den Boden unter den Füßen weggezogen. Das war falsch.
Sie hatten unter Schwarz-Grün auch nicht den Mut, wieder umzusteuern. Heute kritisieren Sie uns dafür, dass wir die Kartoffeln aus dem Feuer holen, die Sie dort haben liegen lassen. Herr Wersich, schauen Sie sich die Unterlagen einmal an; schauen Sie sich an, was Ihre Vorgängerin als Sozialsenatorin in den Jahren 2001, 2002 und 2003 getan hat.
Zu Ihnen komme ich gleich noch, Herr Wersich.
Sie werden feststellen, dass das, was an Maßnahmen und Konzepten zur Umsteuerung da war, nicht umgesetzt worden ist. In den folgenden Jahren haben wir eine Situation gehabt, in der die Fallzahlen aus dem Ruder gelaufen sind. Es fällt in Ihre Verantwortung, dass keine Steuerungsmaßnahmen gegriffen haben und umgesetzt worden sind, sondern dass wir heute in der Situation sind, genau das abarbeiten zu müssen. Ich begrüße es, dass der Senat das tatkräftig angeht und endlich versucht, eine Richtung in der Jugendhilfe zu finden, die uns alle weiterbringt.
Neu ist in diesem Zusammenhang der Aspekt, dass wir mehr Ganztagsschulen bekommen, übrigens auch ein Projekt, das Sie zwar zusammen mit Frau Goetsch begonnen haben, aber wo Ihnen der Mut zur Umsetzung fehlte. Wir werden das in den nächsten Jahren tun und haben damit neue Möglichkeiten für Instrumente in der Jugendhilfe. Darauf freuen wir uns. Es ist eine Chance zur Weiterentwicklung, der wir uns stellen wollen und der sich hoffentlich auch, da bin ich ganz sicher, die Träger
stellen und uns mit Ihren Ideen und Vorschlägen dabei unterstützen werden. Es geht darum – das hat auch Frau Blömeke benannt und dem will ich natürlich zustimmen –, dass die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien, die Hilfe brauchen, diese auch weiterhin in guter Form bekommen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sprechen über Kinder ohne Aufenthaltsstatus, ohne Papiere, wie man auch sagt. In Hamburg können sie mittlerweile eine Schule besuchen, dort lernen und ihre Freunde treffen. Das war nicht immer selbstverständlich, aber heute ist es für uns zum Glück undenkbar, dass wir Kindern den Schulbesuch verbieten, weil irgendetwas mit ihrem Aufenthaltsstatus nicht stimmt. Ich bin mir sicher, dass alle Fraktionen mittlerweile in dieser Grundhaltung übereinstimmen. Das steht zwar ohnehin in unserem Schulgesetz, aber wichtiger ist doch unsere sittliche und ethisch begründete Überzeugung, dass die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder einem richtigen Handeln entspricht.
Der Blick auf die allgemeine Schulpflicht macht deutlich, warum wir heute mit unserem Antrag den Senat auffordern, Kindern ohne Aufenthaltsstatus den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen, denn dieser ist heute leider nicht so selbstverständlich wie ein Schulbesuch. Dies hat zum einen damit zu tun, dass nach einer der Gesetzesvorschriften des Sozialgesetzbuchs VIII Kinder ohne Aufenthaltsstatus keine Leistungen nach der Kinder- und Jugendhilfe beanspruchen können, und es hat auch damit zu tun, dass es auf frühkindliche Bildung und Betreuung nur teilweise einen Anspruch gibt und zum Beispiel für längere Betreuungszeiten bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen.
Diese müssen nachgewiesen werden und für Eltern ohne Aufenthaltsstatus ist damit der Schritt verbunden, sich dem Jugendamt zu offenbaren und zu sagen: Hier bin ich und ich arbeite hier und deshalb brauche ich einen Betreuungsplatz für mein Kind. Wir wollen aus gutem Grund, dass diese Eltern – meist sind es übrigens die Mütter – diesen Schritt künftig häufiger machen als bisher. Denn in der Regel arbeiten die Eltern beziehungsweise die Mütter und die Kinder bleiben sich selbst
überlassen oder werden zur Arbeitsstelle mitgenommen.
Im Familienausschuss haben uns Expertinnen mit Beispielen zum Teil drastisch dargestellt, wie das in der Praxis abläuft und dass es nicht kindgerecht ist, was dort passiert, und Kinder teilweise schlicht und ergreifend von den Eltern zu Hause eingesperrt werden. Solche Bedingungen wollen wir nicht, wir wollen, dass diese Kinder, die für ihren Aufenthaltsstatus nichts können, künftig den Zugang zu frühkindlicher Bildung bekommen, wie er für alle Kinder in unserer Stadt gilt. Wir reden nach Schätzungen der Experten übrigens über eine sehr kleine Anzahl von Kindern, was aber kein Argument gegen eine Gleichbehandlung sein kann.
Wir glauben übrigens auch, dass ein Sich-offenbaren dieser Menschen gegenüber dem Jugendamt oder der Kita kein Problem darstellen muss und darf. Wie auch für die Schulen kann es keinen Anlass geben, diese persönlichen Daten weiterzugeben. Für das Jugendamt gilt wahrscheinlich sogar ohnehin die Schweigepflicht. Dies sollte der Senat in seiner Darstellung klarstellen. Wir meinen auch, dass der Senat das Verbot von Jugendhilfeleistungen aus Paragraf 6 im SGB VIII kritisch prüfen muss. In einigen Bereichen der Jugendhilfe kommt dieses Verbot ohnehin nicht zur Anwendung, und nachdem Deutschland im vergangenen Jahr die UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalt ratifiziert hat, dürfte auch dieses Verbot umso zweifelhafter geworden sein. Um es einmal vorsichtig auszudrücken, wahrscheinlich steht es im Gesetz, aber es wäre wohl in der Anwendung auch gar nicht mehr zulässig.
Zu den Anträgen: Unser Ziel als SPD ist es, eine Sonderregelung für diese Personengruppe möglichst zu vermeiden. Deshalb werden wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auch nicht folgen, die eine ganz konkrete gesetzliche Regelung für diese Personengruppe vorsieht. Die GAL hat erneut das vorgelegt, was wir schon am 20. Januar in der Bürgerschaftssitzung hatten. Wir finden, das geht nicht weit genug, hier geht es um konkrete Regelungen, die der Senat vorschlagen muss. Deshalb werden wir dem GAL-Antrag auch nicht folgen. Die FDP hat sich bis auf das Wörtchen "ob" unsere Intention zu eigen gemacht. Das reicht uns nicht aus, wir wollen, dass es besser wird, und deshalb können wir Ihren Antrag auch nicht übernehmen.
Wir möchten auch diesen parlamentarischen Schritt nach anderthalb Jahren – und da gebührt es eines kleinen Dankes an die Fraktion DIE LINKE, die uns damals mit ihrer Initiative auf das Thema aufmerksam gemacht hat – zum Abschluss bringen. Wir sind der Meinung, der Senat soll jetzt die Gelegenheit zum Arbeiten haben, um uns in der Bürgerschaft über das zu berichten, was er dann an konkreten Vorschlägen hat. Wir würden
uns freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen könnten. – Ich danke Ihnen.
Herr Yildiz, Ihre Einlassung, wir würden hier zurückgehen, hat mich doch noch einmal veranlasst, in den Antrag zu schauen. In der Tat haben wir "prüfen" geschrieben, aber es geht darum zu prüfen, wie es umgesetzt werden kann. Wir wollen konkrete Vorschläge dafür haben, wie es gemacht werden kann, und damit gehen wir nicht hinter unser altes Petitum aus der letzten Legislaturperiode zurück. Da gab es etwas andere Formulierungen und wir haben den Senat aufgefordert, das zu ermöglichen, aber wir wollen jetzt konkrete Dinge sehen. Das hatten wir damals etwas anders ausgedrückt, aber unterstellen Sie uns bitte schön nicht, dass wir hier etwas weicher geworden sind. Das trifft einfach nicht zu.