Wolfhard Ploog
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Bekeris, vielen Dank, Sie haben das alles schon sehr schlüssig begründet, und vieles geht auch aus dem Antrag hervor. Auch meine Fraktion ist froh, dass es jetzt an das 2. Frauenhaus herangeht in dem Sinne, dass wir etwas machen, damit es funktionsfähig bleibt und in seiner Funktionsfähigkeit noch erweitert wird, sodass es den schutzsuchenden Frauen eine vernünftige Heimat geben kann und auch eine Perspektive für die Frauen dort vor Ort entwickelt werden kann. Über die Notwendigkeit von Frauenhäusern sind wir uns gottlob einig, nicht nur hier im Hause, sondern in der ganzen Stadt. Das war vor vielen Jahren, als wir zu den Frauenhäusern kamen, nicht immer so, aber heute ist es eine Selbst
verständlichkeit geworden. Darüber ist auch meine Fraktion sehr froh. Nicht nur der Erhalt ist wichtig, sondern unverzichtbar ist auch die Sanierung für den zeitgemäßen Schutz und die zeitgemäße Entwicklung. Insofern stimme ich für meine Fraktion diesem Antrag zu, und wir hoffen, dass für die Frauen das Beste dabei herauskommt und sich auch am baulichen Zustand des Hauses so viel ändert, dass sie sich dort nicht nur schutzsuchend aufhalten, sondern sich auch wohlfühlen können.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Keiner darf verloren gehen – ein wichtiges, ein anspruchsvolles Ziel, hinter dem auch meine Fraktion steht, und zwar nicht erst seit heute, sondern schon seit Langem. Man muss sich fragen, Herr Kollege Schwie
ger, warum Ihre Fraktion im Jahre 2011 mit der eigenen Mehrheit verhindert hat, dass die Drucksache 20/106 beschlossen wurde, in der meine Fraktion die Einrichtung einer Jugendberufsagentur angeregt hatte.
Später haben Sie das dann, offenbar aufgrund besserer Einsichten, aufgenommen. Das war sicher kein Fehler, das war eine gute Tat von Ihnen; dazu herzlichen Glückwünsch. Wir haben also anregend dazu beigetragen. Nun sollten wir uns darüber nicht lange streiten, denn wichtiger für uns alle ist, dass niemand verloren geht, weder in der Schule noch in der Berufsausbildung. Das ist konkret damit gemeint. Jeder Jugendliche, jedes Mädchen, jeder Junge, jeder, der in Hamburg die Schule verlässt, soll unmittelbar im Anschluss an den Schulabgang die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung bekommen. Das ist nicht neu, es hat zu allen Zeiten gegolten, und es war immer auch Auftrag für die Politik, die Abläufe besser und günstiger zu gestalten, damit das lückenloser erfolgen kann. Die Solidarität mit den jungen Menschen auf diesem wichtigen Gebiet ist ein Gebot für die Politik, für uns alle in diesem Hause. Ich habe es auch immer so verstanden, dass wir das als eine gemeinsame Aufgabe, als ein gemeinsames Ziel aufgefasst haben.
Sie haben die nun eingetretenen Verbesserungen, die wir nicht nur akzeptieren, sondern sehr begrüßen, dargestellt; ich muss das nicht wiederholen. Es geht nicht nur darum, eine Berufsausbildung im Anschluss an die Schulausbildung zu ermöglichen, sondern es geht auch darum, die jungen Menschen so zu qualifizieren, dass sie in dem langen Arbeitsleben, das vor ihnen liegt, möglichst nicht arbeitslos werden, sondern über Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich in der Beschäftigung stehen.
Interessant dabei ist, wie aus einer Studie der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, dass die sogenannten jungen Arbeitslosen auch im späteren Berufsleben häufiger arbeitslos sind. Die Untersuchung hat gezeigt, dass rund die Hälfte aller Einsteiger in das Erwerbsleben in den ersten acht Jahren der beruflichen Tätigkeit gar nicht oder maximal einen halben Monat arbeitslos sind. Aber, und um diese Menschen müssen wir uns wieder mehr kümmern – Sie haben es in Ihrer Rede auch erwähnt –, 10 Prozent der Einsteigerinnen und Einsteiger in das Erwerbsleben sind allein in den ersten acht Berufsjahren mehr als 20 Monate arbeitslos und in den Folgejahren ebenso überdurchschnittlich lange ohne Beschäftigung. Zwischen der Jugendarbeitslosigkeit und der späteren Arbeitslosigkeit, so hat die Studie ergeben, besteht der Zusammenhang nicht in einer weniger guten Qualifikation – die hat damit überhaupt nichts zu tun –, sondern Jugendarbeitslosigkeit und spätere Arbeitslosigkeit stehen in einem kausalen Zusam
menhang. Beides folgt einer eigenen Gesetzmäßigkeit, die es vielleicht noch weiter zu entdecken gilt. Die Studie jedenfalls hat ergeben, dass ein Tag Arbeitslosigkeit in der Jugend im Schnitt zu bis zu zwei Tagen Arbeitslosigkeit während der ersten acht Jahre der beruflichen Tätigkeit führt. Nun soll man sich nicht an ein oder zwei Tagen festhalten, das wäre wenig, aber das kumuliert. Das verdoppelt sich also und steigt in den folgenden Jahren weiter an. Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen muss es deshalb ebenso höchste Priorität haben, Jugendarbeitslosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen.
Das, Herr Kollege Schwieger, habe ich bei Ihnen auch so verstanden. Ich war sehr froh, dass wir diese Erkenntnisse aufgreifen konnten. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiges Ziel.
Schon in frühen Jahren in das Ghetto der Arbeitslosigkeit zu geraten, muss furchtbar sein. Da müssen wir wirklich helfen. Das ist eine große Herausforderung für uns alle. Ich glaube schon, dass die Jugendberufsagenturen eine hervorragende Arbeit leisten und zur Lösung der Probleme sehr gut beitragen. Die Anforderungen werden künftig noch erheblich zunehmen. Angesichts der aufwachsenden Zahl ausländischer Jugendlicher werden die Anstrengungen steigen müssen; wir haben darüber vorhin in der Aktuellen Stunde schon etwas gehört. Diese jungen Leute – niemand weiß, wie lange sie bei uns bleiben wollen oder werden – müssen zur Schule, müssen eine Berufsausbildung bekommen. Das stellt unsere Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Ich glaube, dass wir dort alle solidarisch zusammenwirken werden. Dazu gehört auch, dass die Schulen ihre Stundenausfälle drastisch reduzieren. Dazu zählt aber auch, dass die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Jobcenter verbessert und noch stärker miteinander verzahnt wird.
Wenn wir die aktuelle Momentaufnahme des Ausbildungsmarkts betrachten, ergibt sich folgendes Bild – das nur, damit man weiß, dass nicht alles von alleine läuft –: Im August hatten wir 2724 Bewerberinnen und Bewerber in Hamburg, die einen Ausbildungsplatz suchten. Das waren 13,5 Prozent oder, in absoluten Zahlen, 326 Personen mehr als im Monat Juli. Freie Ausbildungsstellen hingegen hatten wir nur 1994. Das waren 454 weniger als im Juli. Das ging also auseinander. Insofern ein Appell an die Arbeitgeber in Hamburg, an die Wirtschaft, sich hier noch stärker anzustrengen.
Im Moment läuft das Ausbildungsgeschäft auf Hochtouren. Viele Bewerber machen sich zu spät auf den Weg; ein Zeichen, dass man den jungen Leuten dazu an den Schulen noch einige Tipps geben muss. Sie unterschätzen den Aufwand, den es erfordert, eine Lehrstelle oder einen Ausbildungs
platz zu erhalten. Sie unterschätzen die Wichtigkeit von Berufsorientierung und Berufswahl ebenso wie den Aufwand der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Es ist ja nicht so, dass derjenige, der sich um einen freien Ausbildungsplatz bewirbt, diesen auch gleich bekommt; es gibt erhebliche Konkurrenz. Schriftliche Bewerbung, Praktikum, Auswahlverfahren, schließlich die Zusage – all das steht noch als ungelöstes Problem vor diesen jungen Leuten. Ich will das gar nicht pauschalisieren, aber ich glaube, es ist weiterhin eine große Herausforderung für die Schulen, die jungen Leute hier fit zu machen und ihnen zu helfen, auf diesem Weg voranzukommen.
Die CDU-Fraktion unterstützt, wie sicher das ganze Haus, diese Bemühungen sehr. Im Interesse unserer Jugend wünscht meine Fraktion der Jugendberufsagentur in Hamburg beste Erfolge. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! "Mindeststandards für die öffentliche Unterbringung von Familien in Hotels" – ich habe mich auch nach mehrmaligem Lesen der vorangestellten Antragsbegrün
dung gefragt, was eigentlich Ihr Ziel ist. Irgendwann bin ich dann dahintergekommen. Ich habe es einmal so summiert: Die normale Unterbringung von Einzelpersonen oder Familien in einem Hotel beendet keineswegs auf eine angemessene Art und Weise die Wohnungslosigkeit, sondern da muss mehr dabei sein. Sie haben es ausgeführt; ich verkürze es ein bisschen, weil ich nicht mehr so viel Redezeit habe. Es müssen also schon Hotelappartements sein mit Kochgelegenheit und Spielzimmer; vielleicht etwas übertrieben ausgedrückt,
aber nicht bösartig gemeint.
Kollege Lohmann hat die wesentlichen Gründe für eine Ablehnung schon vorgetragen. Wohnungslosigkeit trifft jeden schwer, auch Familien mit Kindern. Der Verlust der Wohnung, einer abgeschlossenen Bleibe, hat schwerwiegende Folgen, in aller Regel psychische, auch für die Kinder, die dann zum Teil orientierungslos bleiben. Insofern ist das ein sehr ernstes Thema. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen. Ich bin überzeugt davon, dass Hamburg das mit allen Kräften und so gut es das kann auch tut. Dazu gehört eben, und wenn es nur vorrübergehend ist, auch einmal die Unterbringung in einem Hotel.
Verstanden habe ich nicht so ganz, wieso eine bedarfsgerechte Ernährung von Jugendlichen, Kindern, insbesondere Säuglingen, von Familien insgesamt nicht möglich ist, wenn keine eigene Kochgelegenheit vorhanden ist. Das müssten Sie mal ein bisschen untermauern. Ebenso wenig habe ich die in der Summierung dargestellte Behauptung verstanden, dass das Kindeswohl und der Schutz der Familien in öffentlicher Unterbringung in einem Hotel nicht gewährleistet seien. Das halte ich für ziemlich kühn. Ich habe dafür keine Begründung von Ihnen gefunden. Das kann man natürlich so schreiben, aber nachvollziehen kann ich es nicht; das finde ich schwierig.
Die Lösung der Wohnungslosigkeit kann jedenfalls nicht die Umsetzung des Antrags der hier vorliegenden Drucksache sein, davon ist meine Fraktion überzeugt. Die Gründe für Wohnungslosigkeit sind immer sehr individuell. Es geht nicht nur um Flüchtlinge, sondern, der Sozialsenator hat es dargestellt, auch um Familien, die von außerhalb kommen, die durch Trennung ihre Bleibe verloren haben und so weiter und so weiter. Es bedarf individueller Beratung, denn es gilt, individuelle Lösungen zu finden, und es bedarf genügend Wohnraum. Ich glaube, dass wir da alle gemeinsam eine große Anstrengung machen. Die vorgeschlagenen Rezepte halten meine Fraktion und ich nicht für geeignet. Wir werden den Antrag deshalb auch ablehnen.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Recht gesprochen, Arno. Ein paar Lobpreisungen des Senats für seine Wohltaten dem öffentlichen Dienst gegenüber sind nie verkehrt. Man muss immer einmal daran erinnern. So schlecht war es auch nicht, das will ich gar nicht sagen, aber wenn ich die letzte Umfrage einer großen Polizeigewerkschaft lese und verinnerliche,
dann sind nur 30 Prozent der Polizistinnen und Polizisten mit diesem Senat zufrieden.
Aber das ist nicht meine Debatte. In der heutigen Debatte geht es darum, dass wir einen Teil dessen zurückholen, was 2004 in Sachen der freien Heilfürsorge abgeschafft wurde. Um nichts anderes geht es hier, euch gegenseitig beklatschen könnt ihr auf euren Parteitagen.
Es ist völlig klar – insofern stimme ich den Ausführungen uneingeschränkt zu –, dass sich der öffentliche Dienst auf uns verlassen können muss, so wie wir uns auch auf ihn verlassen wollen und müssen. Das gilt insbesondere für die Einsatzkräfte in den Bereichen der Inneren Sicherheit, hier der Polizei und der Feuerwehr. Die müssen sich natürlich auch auf uns verlassen können bei ihren doch sehr gefahrgeneigten Tätigkeiten. Ich will nicht im Einzelnen aufzählen, was dort alles schon passiert ist und was passieren kann. Die frühere Heilfürsorge abzuschaffen, sodass ab 2005 neu eingestellte Frauen und Männer erhebliche Nachteile hatten, ist sicher nicht richtig gewesen. Das gebe ich gern zu, das war ein Fehler. Man hat insbesondere ausgeblendet, dass es hier eines besonderen Schutzes durch den Dienstherren bedarf.
Meine Damen und Herren! Die Jesteburger Beschlüsse allerdings waren seinerzeit von ernsthaften Überlegungen zu den Haushaltsrisiken getragen. Daher kann man nicht sagen, das sei alles verkehrt gewesen. Sie holen doch auch nur einen Teil zurück. Ich will das damalige Handeln damit nicht rechtfertigen; ich habe ja zugestanden, dass es falsch war. Insofern finde ich es gut und freue mich für die Frauen und Männer bei Polizei und Feuerwehr, dass dies nun zum größeren Teil zurückgeholt wird. Daran beteiligen wir uns auch gern. Wir möchten das genauso wie Sie zunächst im Innenausschuss erörtern und bitte auch noch im Haushaltsausschuss, das ist unser Petitum. Ich freue mich darauf, dass wir vielleicht dann gemein
sam das zustande bekommen, was wir alle gemeinsam wollen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun haben wir schon einiges erfahren, ich will mich daher in der Sache nicht noch weiter groß auslassen. Auf die Senatsjagden kann die CDU allerdings nicht verzichten. Wir werden den Senat weiter jagen – das als Vorbemerkung.
In der Sache selbst teilen wir weitestgehend Ihre Auffassung. Selbstverständlich ist Hege und Pflege des Wildtierbestandes eine dauerhafte Aufgabe in jeder Revierförsterei, nicht nur in Hamburg, sondern überall. Wir gingen eigentlich davon aus, dass in Alt-Erfrade nicht nur an besonderen Tagen im Herbst zum Halali geblasen wird und die Böcke geschossen werden,
sondern dass das natürlich eine dauerhafte Aufgabe ist. Aber, Frau Dr. Schaal, ich habe das so nicht aus dem Antrag Ihrer Fraktion herausgelesen. Die GRÜNEN sagen immerhin, es sollten in Zukunft keine Senatsjagden mehr veranstaltet werden, aber Sie sagen, Sie wollten die erforderlichen Jagdtätigkeiten allein als fachliche Aufgabe durchführen lassen. Das lässt doch etwas offen.
Doch.
Das lässt offen, dass es zum Beispiel wie überall dem Jagdherren allein überlassen bleibt, ob er jemanden zum Jagen einlädt oder nicht; so habe ich das jedenfalls gedeutet. Weil wir uns da nicht so ganz sicher sind und weil auch wir nicht zu einer Verbotspartei gehören, sondern sagen, es soll doch jedem selbst überlassen bleiben, ob er es macht oder nicht – es soll auch dem Senat künftig überlassen bleiben –, möchten wir beide Anträge überweisen. Frau Präsidentin, ich darf mich einmal korrigieren: Wir möchten beide Anträge gemeinsam mit dem Senat erörtern, wie das denn in Zukunft ablaufen soll,
und sie daher an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Er ist fachlich zuständig, nicht der Umweltausschuss. Insofern ändern wir dieses Begehr. Ich darf Sie um Zustimmung bitten, das noch einmal gemeinsam zu erörtern, und dann sind wir alle auf dem Stand, auf dem wir sein wollen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag greifen wir das notwendige Thema Verkürzung der Bearbeitungszeiten in Beihilfeangelegenheiten im öffentlichen Dienst auf. Das Thema ist nicht erst seit heute neu, es hat eine lange, über die Jahre wechselvolle Geschichte. Aber es ist heute aktueller denn je. Die Beihilfeberechtigten leiden unter langen Bearbeitungszeiten und unter dem endlosen Warten auf das Geld. Ein guter Beweis ist, dass mir, aber auch meiner Fraktion und meinem Kollegen Ohlsen, Tag für Tag Briefe ins Haus flattern, gestern und heute waren es allein schon vier, in denen die Betroffenen sich beklagen und uns, das Parlament, um Hilfe bitten, um dem Senat die entsprechende Richtung zu empfehlen.
Das Problem ist nicht typisch parteipolitisch, aber die Regierungsparteien haben es über viele Jahre hinweg offenbar niemals in den Griff bekommen. Ich weiß auch nicht, wie das passiert ist.
Ich bin über viele Jahre selbst im öffentlichen Dienst gewesen und habe das auch so mitbekommen, ohne dass ich nun persönlich leiden musste. Aber im Moment ist es wirklich wieder sehr, sehr schwierig und deswegen heute unser neuer Anlauf in dieser Angelegenheit. Ich sagte es schon, vor vielen Jahren hat auch dieses Parlament sich immer wieder mit dem Thema befasst. Und das Bemühen des Senats, als Ziel eine Bearbeitungsdauer von zehn Tagen anzustreben, ist niemals so richtig gelungen. Es gab schöne Phasen, in denen sogar zehn Tage unterboten oder marginal überschritten wurden; da war die Welt in Ordnung.
So war es etwa im Jahre 2002. Ich bin in der Geschichte nicht weiter zurückgegangen, und es hilft auch nicht, sich nun groß darüber zu streiten. Die Bearbeitungsdauer lag zwischen 22 und 35 Werktagen. Es sind immer Werktage, Wochentage wären entsprechend mehr, aber am Wochenende soll dort auch niemand arbeiten. In 2003 gab es dann ab April deutliche Verbesserungen – da hatte auch die CDU den Bürgermeister gestellt, und ich denke, dass es insbesondere daran gelegen hat –, und diese hielten bis zum Dezember 2004 an.
Es muss doch einen Grund dafür geben, Herr Kollege. Man weiß es doch nicht.
Es waren 6,3 Tage bis 15,6 Tage. Auch in 2005 und 2006 war es noch zu ertragen, aber dann – und jetzt dürfen Sie sich nicht mehr beschweren – wurde es wieder schlechter. Dieses ständige Auf und Ab nervt die Betroffenen, aber es nervt natürlich auch, wenn man es so sagen darf, die Damen und Herren der Sachbearbeitung. Ich möchte ih
nen an dieser Stelle zunächst einmal einen herzlichen Dank aussprechen im Namen meiner Fraktion, aber ich denke, auch im Namen des ganzen Hauses, denn die sitzen dort nicht untätig herum, sie haben viel zu tun. Sie leiden sicher auch unter der Kritik. Aber ich glaube, dass sie dieses Lob verdient haben.
Mit diesem Antrag wollen wir natürlich auch versuchen, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, denn sie arbeiten unter einem hohen Druck.
Ein Betroffener teilte mir heute beispielsweise Folgendes mit: Antragseingang am 5. Juli bei der Beihilfestelle, Bewilligung der Beihilfe am 14. August, und das Geld war dann am 19. August auf dem Konto. Man darf dabei nicht vergessen, dass es keine freiwillige Leistung ist, sondern dass auf die Beihilfe ein Rechtsanspruch nach den Vorschriften des Hamburgischen Beamtengesetzes besteht. Und die beamtenrechtliche Krankenfürsorge durch die Beihilfe ist ein eigenes Krankheitsfürsorgesystem der gesetzlich normierten Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Weil dies ein wenig schiefgelaufen ist und im Moment droht, weiter in Schräglage zu geraten, müssen wir handeln.
Durch den Beifall, Kollege Münster, habe ich das nicht verstanden.
Die Beihilfe? Das ist 100 Jahre her. Die haben wir nicht eingeführt, das ist überkommenes Recht bei den Beamten.
Althergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums.
Die sind nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundgesetz festgeschrieben und vom Bundesverfassungsgericht auch immer wieder bestätigt worden. Darüber sollten wir uns gar nicht aufregen.
Ich darf aufgrund dieser Zwischenfrage einmal in Erinnerung rufen, dass die CDU vor vielen Jahren in diesem Parlament beantragt hat, die Beamten in die gesetzliche Pflichtversicherung mit hineinzunehmen. Das hat der Senat abgelehnt, weil es viel zu teuer käme.
Es waren nicht die Sechzigerjahre, ich glaube, es waren die Siebzigerjahre. Deswegen müssen wir nicht die Frage stellen, wer das eingeführt hat. Jetzt wieder zum Thema.
Die Bearbeitungszeiten sind nicht normiert, aber wir müssen schon zusehen, dass durch zu lange Bearbeitungszeiten die Betroffenen nicht in eine finanzielle Schräglage geraten. Man darf dabei immer wieder eines nicht vergessen. Die Beamtenbesoldung beginnt bei A 3 und nicht bei B 3. Und wenn ein Pensionär aus dem früheren mittleren Dienst, heute Laufbahngruppe 1, in der Besoldungsgruppe A 7 oder A 8 in den Ruhestand geht und dann auf viel Geld warten muss, dann hat er nicht immer die Rücklagen, um das verkraften zu können. Hinzu kommt auch noch, dass die Ärzte heute auf Bezahlung innerhalb von zwei Wochen drängen. Insofern müssen wir zusehen, dass sich innerhalb dieser Zeit auch der Beihilfeerstattungsbetrag auf dem Konto des Betroffenen wiederfindet.
Deswegen unser Antrag. Ich bin ausdrücklich auch im Namen meiner Fraktion befugt zu sagen, dass wir uns freuen, dass die SPD nun unter diesem allgemeinen Druck und auch in Anbetracht unseres Antrags das Problem ebenso erkannt hat und mit auf den Zug aufgesprungen ist. Sie hätte ruhig sagen können, wir machen das und wir machen einen weiteren Zusatzantrag, nämlich eine Entrümpelung der Beihilfeverordnung, so nenne ich das ein bisschen populär. Es ist sicher vernünftig, da noch etwas zu tun.
Insofern bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Wir stimmen dann auch dem Antrag der SPD zu. Aber bitte nicht in der Form, dass Sie nun meinen, Sie könnten unseren Antrag wegdrücken und Sie hätten selbst das Ganze entwickelt. Sie haben das verschlafen, aber ich bin dankbar, dass wir Sie heute wachrütteln konnten und Sie sich dem anschließen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wesentliche ist gesagt. Was die LINKE vorgetragen hat, ist in der Sache sicher richtig, führt aber nicht, und das hat die SPD-Fraktion eben ausführlich deutlich gemacht, zu einer wesentlichen Verbesserung des Bibliothekswesens hier in Hamburg. Da DIE LINKE das Gesetz auf der Grundlage des ver.di-Entwurfs entwickeln möchte, ist die Drucksache in der vor
liegenden Form für die CDU-Fraktion nicht zustimmungsfähig.
Die Hauptbedenken sind vorgetragen, unsere weiteren Bedenken sind: Es ist schwierig abzuschätzen, wie eine unentgeltliche Nutzung – Ausleihe und Netzzugang –, die ver.di vorsieht, sich finanziell auswirkt. Wie soll eine aktive Veranstaltungsund Öffentlichkeitsarbeit bezahlt werden? Und die Bücherhallen kommen leider schon jetzt mit ihrem Geld nicht aus und können ihren Auftrag meiner Überzeugung nach nicht mehr so ausführen, wie sie es in früheren Jahren konnten. Der erhebliche Rückgang von Standorten der öffentlichen Bücherhallen ist beklagt worden, aber das Geld ist einfach nicht da. Es ist niemals deswegen gekürzt worden, weil jemand dazu Lust hatte, sondern weil die Mittel nicht reichten. Man muss nun sehen, wie man es mit den knappen Ressourcen am besten hinbekommt. Sollte das, was Sie vorschlagen, auf der Basis des ver.di-Entwurfs umgesetzt werden, folgen erfahrungsgemäß mehr Aufgaben, Berichtsund Evaluationspflichten und damit auch Mehrkosten für Personalinvestitionen, gerade auch bei den wissenschaftlichen Bibliotheken, und zwar in einem erheblichen Umfang. Dazu hat die SPD-Fraktion ausführlich vorgetragen.
Im Übrigen glauben wir nicht, dass die Einrichtung und Erhaltung von Bibliotheken eine kommunale Pflichtaufgabe ist. Das muss auf andere Art und Weise geregelt werden.
Wir können uns vorstellen, einer Überweisung an den Ausschuss zuzustimmen, denn dann könnten wir uns darüber unterhalten, ob man etwas daraus machen kann oder nicht. Wenn die Überweisung nicht zustande kommt, werden wir dem Antrag nicht zustimmen.