Lydia Fischer
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Artus, Sie haben geschildert, wie Sie die gesundheitliche Situation bei Kindern sehen. Ich werde jetzt einmal schildern, wie das bei uns aussieht, wie wir das sehen und was wir bis jetzt getan haben, um Gesundheit zu fördern.
Natürlich liegt uns die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sehr am Herzen. Deshalb haben wir ein System aufgebaut, in dem Kinder so versorgt werden, dass ihr gesundes Aufwachsen vom ersten Lebenstag an gefördert wird. In Hamburg hat sich über Jahre ein hervorragend funktionierendes Netzwerk aus Institutionen entwickelt. Diese legen sehr viel Wert auf Prävention. Sie leisten einen nachhaltigen Beitrag zur Kinder- und Jugendgesundheit und wecken bei den Eltern von der Geburt ihrer Kinder an ein Bewusstsein dafür. Mütterberatung, Familienhebammen, "Frühe Hilfen" und Eltern-Kind-Zentren sind wichtige Angebote, die Betroffene in unserer Stadt nutzen können.
Ihr Antrag zielt darauf ab, Berichte vorlegen zu lassen. Diese gibt es. Der Bericht "Kindergesundheit in Hamburg" enthält viele Fakten, die Ihnen auch zugänglich sind. Dieser Bericht von 2007 ist auch heute aktuell. Es ist nicht sinnvoll, derart umfangreiche Studien jährlich neu aufzulegen. Wesentliche Veränderungen treten nicht von Jahr zu Jahr ein; das geschieht in längeren Zeiträumen.
Die BSG hat in den vergangenen drei Jahren sechs umfangreiche Berichte zu verschiedenen Gesundheitsthemen vorgelegt und in allen finden Fragen der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eine besondere Berücksichtigung. Ferner wird es sehr zeitnah einen weiteren Bericht der Fachbehörde zum Gesundheitsverhalten von elfbis 15-jährigen Schulkindern geben. Der Senat berichtet bereits laufend über die gesundheitsbezogenen Ziele bei Kindern und Jugendlichen. Mit verschiedenen Kampagnen hat er nachhaltig die Gesundheit dieser Bevölkerungsgruppen gefördert; ich darf an den "Pakt für Prävention – Gemeinsam für ein gesundes Hamburg!" erinnern.
Zu dem gut funktionierenden System gehört auch der Schulärztliche Dienst in den Bezirken. Er ist personell so ausgestattet, dass 66 besetzte Stellen zur Verfügung stehen, und hier wird es auch keinerlei Kürzung geben. Wir wollen versuchen, den Standard des Schulärztlichen Dienstes zu halten. Ich würde es bedauern, wenn wir dort massiv einsparen müssten; das würde mit leidtun. Wir sind in einer schwierigen Situation. Wenn es keinen anderen Weg gibt, werden wir leider in diesen sauren Apfel beißen müssen,
aber vielleicht gibt es noch Möglichkeiten.
Das Thema Frauengesundheit hat uns schon häufig im Fachausschuss beschäftigt und wird auch weiterhin dort beraten werden, wie Sie es angeregt haben, Frau Artus. Das soll so weitergehen und deshalb überweisen wir den Antrag an den Fachausschuss. – Haben Sie vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war eine sehr engagierte Rede, das zeugt von Engagement und das ist auch gut so.
Nur die Sichtweite und die Sichtweise ist natürlich in den einzelnen Fraktionen unterschiedlich. Ich werde jetzt einmal über unsere Sichtweise und Einstellung zu dieser Thematik sprechen.
Wir haben hier schon viel diskutiert und unsere Erfahrung zeigt, dass Obdachlosigkeit ein ernstzunehmendes Problem ist. Aber wir haben ein hervorragendes Fachstellenkonzept entwickelt und dadurch in den letzten Jahren die Arbeitslosigkeit sehr verringert. Das ist ein großer Erfolg und das ist gut so.
Und dieses Konzept, das jetzt greift, wird von vielen Fachleuten auch sehr gelobt und der Erfolg ist eingetreten. Ich muss sagen: Das freut uns und das ist gut so.
Die medizinische Versorgung, die Sie ansprechen, ist natürlich auch ein Teilbereich, mit dem wir uns befassen und beschäftigen. Auch hier, meinen wir, greift ein Hilfesystem. Vielleicht kann in dem einen oder anderen Fall noch etwas verbessert werden, davon gehen wir auch aus. Aber im Großen und Ganzen sagen wir: Hier greift etwas, denn die Obdachlosen haben Zugang zu den Krankenkassen. Jeder Obdachlose kann einen Antrag stellen und kann wieder in seine Krankenkasse aufgenommen werden.
Das wissen wir und das ist auch gut so.
Für die 10 Euro, die gezahlt werden müssen, sind Ulla Schmidt und eventuell auch Olaf Scholz zuständig, denn die haben grundsätzlich nicht vorgesehen, Obdachlose davon zu befreien. Da müssen Sie sich schon an Ihre SPD-Vertreter wenden.
Sie sprechen einige Details an, und zwar stellen Sie darauf ab, Praxisgebühren durch vorausgezahlte Darlehen zu ersetzen. Sie wissen, dass der Bundesgesetzgeber bei der Praxisgebühr keine Ausnahme für Obdachlose vorgesehen hat. Allerdings bestätigt die Ärztekammer Hamburg, dass in derartigen Fällen eine Vielzahl niedergelassener Ärzte auf die Praxisgebühr verzichtet und die Behandlung gleichwohl abgerechnet werden kann. Ein Bedarf an Darlehensgewährung, der wiederum aus bundesgesetzlichen Gründen im Voraus nicht möglich ist, dürfte daher nicht bestehen. Soweit dieses gesetzlich zulässig ist, macht der Senat von Darlehensmöglichkeiten im Interesse der Betroffenen Gebrauch. Dieses gilt für die Zuzahlung bei stationärer Versorgung und bei hohem Bedarf chronisch Kranker am Jahresbeginn. Die Durchführung, für die im Übrigen das Bezirksamt Mitte zuständig ist, ist nicht zu beanstanden.
Sie sorgen sich weiter, dass Obdachlose diese 10 Euro bezahlen müssen. Das haben wir eben besprochen. In diesem Punkt müssen Sie initiativ werden, nicht wir. Tun Sie es, Sie hätten es schon lange machen können, damit sich eine Verbesserung einstellen kann. Sie gehen auch davon aus, dass praktisch die Kostenübernahme durch Darlehen verbessert wird. Auch da, das haben wir schon gesagt, haben wir eine andere Sichtweise. Wir denken auch bis auf Ausnahmen, dass unsere Obdachlosen gut versorgt sind und gut ins Regelsystem eingeführt werden können. Wir sind auch gerne bereit, noch einmal mit Ihnen über die problematischen Fälle, die es in Hamburg gibt, zu sprechen oder Initiativen vorzubereiten.
Diese Anfrage lehnen wir aber erst einmal ab. – Danke schön.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat die Abgeordnete Artus.