Birgit Stöver
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einen Nachsatz zur letzten Debatte kann ich mir als Harburger Abgeordnete nicht verkneifen, denn die Debatte war für eine Harburgerin sehr schwer zu verkraften. Die Verlängerung der U4 hat sicherlich nicht nur Bedeutung für Wilhelmsburg, sondern auch für Harburg. Es ist definitiv schade, dass der Bohrer aus der Erde genommen wurde, denn man hätte wirklich Kosten sparen können.
Mein Thema ist jedoch die Recycling-Offensive für Hamburg. Ich sage kurz etwas zur Historie. Die Stadtreinigung Hamburg hat zusammen mit der BSU bereits seit 2009 die Recycling-Offensive vorbereitet. Wenn wir ehrlich sind, hat die CDU-Alleinregierung schon mit der Einführung der haushaltsnahen Papiertonne in 2007 den Grundstein gelegt für die Sammlung von Wertstoffen. Deshalb hat es für die CDU eine besondere Bedeutung, diesen Weg weiterzugehen und konsequent weiterzuentwickeln.
Neben den sachlichen Gründen sind es rechtliche Gründe, die für die Recycling-Offensive sprechen. In der Abfallrahmenrichtlinie der EU von Dezember 2008 kommt der stofflichen Wiederverwertung ein grundsätzlicher Vorrang vor der energetischen Verwertung zu. Die Umsetzung in deutsches Recht ist bereits auf dem Wege. Der vorliegende Referentenentwurf des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes der Bundesregierung wird das von der
EU vorgegebene Ziel von 50 Prozent Recycling-Quote vermutlich noch übertreffen.
Die Hamburger Recycling-Offensive ist damit ein Vorgriff auf die bundesdeutsche Regelung und stellt demnach eine Vorbereitung auf die sinkenden Bedarfe bei der thermischen Verbrennung dar. In Hamburg werden bereits heute Kapazitäten für die fermentative Verwertung geschaffen und aufgestockt, während auf der anderen Seite Verbrennungskapazitäten gedanklich abgebaut werden. Der zeitlich frühere Beginn der Steigerung der Recycling-Rate ist für Hamburg aber auch notwendig, da machen wir uns nichts vor, denn private Haushalte in Hamburg sammeln im Vergleich mit anderen Großstädten bislang besonders wenige Wertstoffe. Gleichzeitig ist das Restmüllaufkommen vergleichsweise hoch. Dass die Maßnahmen der Recycling-Offensive sowohl für die Ökologie als auch für die Ökonomie bedeutsam sind, liegt auf der Hand.
Erstens: Die Sammlung und Verwertung von Wertstoffen mindert Treibhausgase und leistet somit einen großen Beitrag für Klima und Ressourcenschutz.
Zweitens: Der Rohstoffbedarf steigt weltweit und es findet zunehmend eine Verknappung von bestimmten Ressourcen statt. Die Erfassung von mehr Wertstoffen hält die Kosten der Müllentsorgung niedrig. Die separate Sammlung und Verwertung von Wertstoffen ist in jedem Fall strukturell kostengünstiger als die Mitverbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Darüber hinaus ist die haushaltsnahe Sammlung für den Verbraucher kundenfreundlicher und bequemer.
Die stoffliche Verwertung und damit Kreislaufführung von Wertstoffen bleibt ökonomisch wie ökologisch eine wichtige Aufgabe. Diese Aspekte sind bekannt und auch unstrittig.
Ich komme zu einer etwas negativen Bilanz. Die 2009 realisierten Maßnahmen auf freiwilliger Basis haben bisher noch zu keiner ausreichenden Erhöhung der getrennten Abfallfraktionen geführt. Daher haben wir mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Wertstoffverordnung eine gute Mischung aus Anreiz und Verpflichtung geschaffen. Die Anpassung der Gebührenstruktur soll Anreiz sein, mehr Bio- und Grünabfälle sowie sonstige Wertstoffe separat zu erfassen und die Restmüllmengen zu reduzieren. Nun zählt das Motto: Wer gut trennt, hat wenig Restmüll und muss daher weniger zahlen.
Es freut mich übrigens außerordentlich, dass die BSU meine Anregung aufgenommen hat, so wie in Berlin Standorte für die haushaltsnahe Sammlung von Kleinelektrogeräten zu schaffen. Allerdings möchte ich bei der Umsetzung anregen, dass die roten Boxen an den allseits bekannten und von
den Bürgern schon frequentierten Sammelstellen für Glas gebündelt werden könnten.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal deutlich machen, dass die Recycling-Offensive auch eine gute Maßnahme für die Umwelthauptstadt 2011 ist. Sie ist Leitprojekt des Themenschwerpunkts Ressourcenschutz. In diesem Zusammenhang werden gemeinsam mit der Stadtreinigung Hamburg Ausstellungen im Infopoint und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, um den Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs dieses Thema näherzubringen. Umwelttouren zu Sortieranlagen für Abfälle der Hamburger Wertstofftonne sowie Altglas und zur Müllverbrennungsanlage Stellinger Moor komplettieren das Angebot. Des Weiteren interessiert Hamburg die bessere Nutzung der in den Bio- und Grünabfällen enthaltenen Energien. Die Inbetriebnahme der Vergärungsanlage am Standort Bützberg ist für den Herbst 2011 geplant und wird in die Aktivitäten der Umwelthauptstadt eingebunden. Ich möchte mit der wichtigen Schlussfolgerung schließen: Der Abfall von heute sind die Rohstoffe von morgen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kerstan, haben Sie so viel Ahnung vom schwanger sein? Im Gegensatz zu Ihnen habe ich davon mehr Ahnung.
Sie haben schon einiges zu den Anträgen gesagt. Auch ich möchte noch einmal auf diese Anträge und die Ausführungen im Ausschuss eingehen. Beide habe ich intensiv studiert. Keinem der Teilnehmer gelingt es, tatsächlich beim Thema zu bleiben. Es findet eine permanente Vermischung statt. Wir reden nicht über Energieerzeugung und Vertrieb, meine Damen und Herren, sondern definitiv nur über die klassischen Aufgaben eines Netzbetreibers.
Diese Trennung sieht das Energiewirtschaftsgesetz deutlich vor.
Das Schlagwort "Stadtwerke" geistert ständig durch die Debatte und mit ihm die Behauptung, diese würden eine bessere Energieversorgung ermöglichen. Auch Stadtwerke müssen aber die vorgeschriebene Entflechtung der drei Bereiche Erzeugung, Netzdurchleitung und Vertrieb beachten. Wir sind nicht München – München hat gewachsene Stadtwerke –, sondern Hamburg mit HAMBURG ENERGIE, die erst seit 2009 ein kommunaler Vertreiber mit einer kleinen Energieerzeugung ist. Bis zum Münchner Status ist es für Hamburg noch ein weiter Weg.
Klären wir doch zunächst einmal einige Aspekte im Puzzlespiel der Energieversorgung. Aufgrund von Gebäudesanierungen und Energieeffizienzsteigerungen werden wir einen Rückgang des Wärmebedarfs haben. Was aber bedeutet dieser sinkende Bedarf für die Zukunft der Wärmeversorgung und wie wird es mit der Fernwärme- und Gasversorgung weitergehen? Welchen Stellenwert wird die Kraft-Wärme-Kopplung bekommen und wo ist die Versorgung dezentral, wo zentral möglich? Diese und andere Fragen sind zu klären.
Mit dem Debattentitel "Umsteuern für Klima- und Verbraucherschutz" suggerieren Sie, dass der Besitz der Netze ein wichtiger – vielleicht der wichtigste – Baustein für einen Erfolg der klimaverträglichen Energieversorgung sei. Die CDU-Fraktion bewertet den klimapolitischen Einfluss der Netze deutlich anders, und zwar eher gegen Null gehend. Die Wahrheit ist, dass die Durchleitung von Strom, Gas und Fernwärme nicht ein Gramm CO2 verhindern wird; die Stellschrauben für eine CO2-Reduktion liegen in der Erzeugung und der Brennstoffauswahl.
Auch finanziell ist der Einfluss des Netzbetreibers eher bescheiden. Ich wähle wieder das Beispiel der Stadtwerke München. Der Anteil der Netze am Gesamtgewinn macht dort gerade einmal 6,6 Prozent aus. Übrigens haben auch die Experten im Ausschuss Zweifel daran angemeldet, dass aus dem Rückkauf der Netze eine sozial gerechte Preisgestaltung, also eine Preissenkung für den
Bürger, resultieren würde. O-Ton Herr Wübbels vom VKU: Er halte dies für eine Illusion.
Trotzdem, meine Damen und Herren, sind die Netze ein Baustein der energetischen Gesamtstrategie. Hamburg muss sich die Option offen halten, die Netze zu übernehmen und kann sich die Chancen für die nächsten 20 Jahre nicht durch eine vorschnelle Entscheidung dafür oder dagegen verbauen.
Wir müssen aber auch erst Ende 2012 eine Entscheidung treffen. Bis dahin sollte Hamburg die Zeit nutzen, um einige Fragen in diesem speziellen Fall zu klären.
Erstens gilt es, einen wirtschaftlichen Betrieb der Netze nachzuweisen, denn trotz gesetzlich vorgeschriebener Renditen gibt es kommunale Versorger, die rote Zahlen schreiben.
Zweitens ist zu prüfen, welche klimapolitischen Vorteile durch den Netzbesitz erreicht werden können.
Drittens ist die Refinanzierung des Kaufpreises in angemessener Zeit seriös zu planen, auch vor dem Hintergrund, dass wir es hier mit einem Unternehmenskauf zu tun haben, und zwar inklusive des Personalübergangs, und nicht mit einem klassischen Netzübergang.
Viertens sind die Investitionen des Netzausbaus seriös abzuschätzen.
Fünftens – last but not least – ist die Preisstabilität trotz der hohen Investitionskosten zu gewährleisten.
All das ist das Ziel des CDU-Antrags. Er mag von der Seitenzahl her nicht der längste sein, aber er trägt eine große Vorsicht in sich und die größte Seriosität. Wir sollten nicht versprechen, was wir nicht halten können – Herr Neumann ist nicht im Raum –,
aber ich möchte an die gestrige Debatte erinnern.
Der SPD-Antrag gleicht einem vorweihnachtlichen Wunschzettel mit Versprechungen für den Bürger, die nicht durchsetzbar sind. Ihr Antrag stellt eher eine Auflistung von Verhandlungsinhalten mit einem zukünftigen Vertragspartner dar, der solche Maximalforderungen ohne Gegenleistungen aber mitnichten abnicken wird. Der Punkt mit der Bundesnetzagentur ist außerdem sachlich falsch.
Die CDU hält es für fahrlässig, Versprechungen
unter dem Deckmantel der Daseinsfürsorge und des Gemeinwohls zu machen, die hinsichtlich der Risiken und der Machbarkeit nicht ausreichend er
örtert wurden. Für eine ausreichende Erörterung fehlt uns die Datenbasis. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Anmerkungen machen. Zuerst möchte ich auf Frau Heyenn eingehen. Der "Rückkauf der Netze ist möglich", titelt die GAL. Der Betrieb der Netze hat eine gesicherte Rendite, das habe ich auch so verstanden. Trotzdem waren sich die Experten einig – auch ich war im Umweltausschuss zugegen –, dass die Investitionskosten nicht zu hoch sein dürfen. Wir haben von der SPD gehört, dass diese zwischen 1,5 und 5 Milliarden Euro liegen werden, obwohl wir bislang von 2 Milliarden Euro gesprochen haben.
Entschuldigung.
Der Kaufpreis darf nicht zu hoch sein, da waren sich die Experten sehr einig, und das haben Sie sicherlich auch noch gut in Erinnerung.
Dann möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir tatsächlich nur über die Netze sprechen und nicht über eine Gesamtlösung. Ich bin sehr dafür, dass wir uns über eine Gesamtlösung unterhalten, also auch die Energieerzeugung und den Vertrieb mit einbeziehen. Das wären dann Stadtwerke. Der Einfluss der Netze alleine ist aber relativ gering, denn nach dem Energiewirtschaftsgesetz muss die Durchleitung von Strom und Gas diskriminierungsfrei erfolgen.
Herr Dr. Steffen, das haben Sie sicherlich auch mitbekommen oder im Wortprotokoll gelesen. Im Fernwärmebereich, das gebe ich zu, ist es anders, aber im Strom- und Gasbereich ist es definitiv die Durchleitung von Strom und Gas. Wenn ein Windmüller einspeisen möchte, dann ist es regenerativer Strom und wenn ein Kohlekraftwerk einspeisen möchte, wenn Vattenfall einspeisen möchte, dann wird es zunächst einmal Kohle- beziehungsweise sogar Atomstrom sein und darauf haben wir keinen Einfluss.
Meine Damen und Herren! Ich als Umweltpolitikerin bedauere sehr, dass wir keine Einigung zwischen diesen vier Anträgen hinbekommen haben. Frau Heyenn hat es auch probiert und Herr Kerstan und Frau Dr. Schaal werden es bestätigen können. Ich habe heute bis zur letzten Minute noch probiert, eine Einigung zu erzielen und vielleicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu kommen. Grundtenor ist, dass die Bürger es wollen, und wir werden uns an dem Bürgervotum auch abarbeiten.
Trotzdem haben wir nach wie vor Zweifel daran, dass alleine mit dem Rückkauf der Netze eine Preissenkung zu erzielen ist; das ist noch eine ganz wichtige Botschaft. Zu diesem Thema hat die Expertenrunde ganz klar gesagt, dass es auch mit kommunalen Stadtwerken wahrscheinlich keine Preissenkung geben wird. Dies ist eine Illusion, das wollte ich gerne noch einmal wiederholen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Dr. Schaal, das war eine Meisterleistung von Ihnen, Sie sind förmlich über sich hinausgewachsen, ohne dass Sie neue Aspekte genannt haben.
Ich möchte mein Schlusswort vorwegnehmen, es betrifft die Bundesratsbeteiligung beziehungsweise die Verfassungsklage. Hamburg vertrat und vertritt auch heute noch die Auffassung, dass der Bundesrat beteiligt werden sollte. Dass wir aber so weit gehen, uns einer Klage gegen die Laufzeitverlängerung anzuschließen, geht entschieden zu weit. Das können Sie und auch unser Koalitionspartner nicht von uns verlangen.
Frau Dr. Schaal hat vorhin schon angedeutet, dass das Energiekonzept für Deutschland vom Kabinett wie erwartet mit kleinen Änderungen beschlossen wurde. Und wie erwartet ist es die Opposition, die das Energiekonzept auf die Laufzeitverlängerungen reduziert und dementsprechend kritisiert. Andere weisen auf die Chancen hin. Das Energiekonzept ist weitergehender und deutlich umfassender als nur der kleine Teil der Laufzeitverlängerungen. Weitere Kapitel des Energiekonzepts stellen den Fahrplan dar, der den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien aufzeigt. Das hat die ehemalige rot-grüne Bundesregierung versäumt, als sie den Atomausstieg beschlossen hat. Rot-Grün ist uns die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wie eine Energieversorgung mit überwiegend erneuerbaren Energien erreicht werden kann.
Meine Damen und Herren! Ich wiederhole mich hier zum x-ten Mal, wenn ich feststelle, dass es zwischen uns inhaltlich mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede gibt. Wir alle wollen den Umbau der Energielandschaft hin zu erneuerbaren Energien.
Sie hören es am Applaus.
Wir haben mittlerweile auch alle festgestellt, dass es nicht nur auf die Quantität der erneuerbaren Energien ankommt. Die Branche der erneuerbaren Energien treibt mit Euphorie und Herzblut den Ausbau voran, sie kann und wird die Prognose in der Quantität sogar übertreffen. Aber es kommt auch die Arbeit auf uns zu, den Weg strukturell zu begleiten; das ist alles nichts Neues. Der Netzausbau muss vorangetrieben werden. Die dena-Studie bescheinigt uns, dass es erhebliche Verzögerungen im Netzausbau gibt und dass der Zuwachs nicht ausreichend sein wird, um die gesteckten Ziele bis zum Jahr 2015 zu erreichen. Nicht genug damit, es kommt auch noch hinzu, dass die Akzeptanz für Hochspannungsanlagen weiter abnimmt.
Der nächste Punkt ist, dass die Speichertechnologien neu erforscht und bis zur Marktreife gebracht werden müssen. Forschung, das wissen Sie alle, braucht Zeit und Geld.
Die Energieeinsparungen und CO2-Reduktionen sollen durch Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden; auch dies ist schon gesagt worden. Übrigens ist die Kritik an der Umsetzung der EDLRichtlinie auf Bundesebene nicht nachvollziehbar. Die in Deutschland seit Langem kontinuierlich durchgeführten Maßnahmen tragen erheblich dazu bei, dass das indikative 9-Prozent-Ziel für Deutschland vergleichsweise sicher erreicht werden kann.
Das höchste Gut – auch etwas, das wir alle gemeinsam verfolgen – ist die Sicherheit, und zwar einmal die Sicherheit für die Menschen.
Damit beschäftigt sich auch der zweite Teil des Gesetzentwurfs zum Atomgesetz. Aber natürlich sind wir auch in der Wohlstandsgesellschaft darauf angewiesen und wir wünschen es gar nicht mehr anders, als dass der Strom ständig verfügbar ist. Wer möchte schon, dass wir tagelang Stromausfall haben.
Bis hierher habe ich die Gemeinsamkeiten zwischen uns vorgebracht; jetzt komme ich zu den zwei gravierenden Unterschieden.
– Sie haben gehört, die Präsidentin bittet um Ruhe.
Ich komme schon auf die zwei gravierenden Unterschiede, die Sie so gern diskutieren wollen. Einmal ist es der Zeitplan. Wir sehen unseren Zeitplan als realistisch an. Den Zeitplan, den die Opposition vertritt, sehen wir als visionär an.
Die Bundesregierung hat aus dem Gutachten zum Energiekonzept geschlossen, dass der Weg zu den erneuerbaren Energien nicht in der Zeit des geplanten Atomausstiegs bewältigt werden kann, sondern dass wir noch mehr Zeit für den Strukturausbau brauchen und auch weitere finanzielle Mittel erforderlich sind.
Der zweite eklatante Unterschied liegt in der Finanzierung des Umbaus.
Herr Neumann, Sie können sich nachher auch noch einmal melden.
Das habe ich mir gedacht.
Union und FDP wollen die Finanzierung über die Gewinnabschöpfung während der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke sicherstellen. Sie, Herr Neumann, und die SPD kritisieren, dies behindere den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das ist eine starke Behauptung, die nicht nachgewiesen werden kann. Im Gegenteil, der Ausbau der erneuerbaren Energien ist der Bundesregierung ebenso wichtig wie Ihnen.
Die Bundesregierung hat sich für den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energiequellen am Stromverbrauch hohe Ziele gesteckt. Bis zum Jahr 2030 soll er auf 50 Prozent steigen, bis zum Jahr 2050 sogar auf 80 Prozent. Für diesen Ausbau sollen zum einen die Erlöse aus den CO2-Zertifikaten genutzt werden, zum anderen sollen dazu Gewinne aus den längeren Laufzeiten der Kernkraftwerke beitragen. Und es werden über 60 Prozent der zusätzlichen Gewinne abgeschöpft.
Vielleicht stellt sich auch die Frage, inwieweit sich die SPD an Halbwissen aus der Presse orientiert
oder aber an einem neuen grünen Profil arbeitet.
Wenn Sie das Energiekonzept richtig gelesen hätten, dann wäre der Antrag, den Sie diskutieren, relativ unnötig. Im Energiekonzept steht ausdrücklich, dass zum Sofortprogramm der Bundesregierung auch ein Kreditprogramm der staatseigenen KfW-Förderbank zum Ausbau der Offshore-Windenergie über 5 Milliarden Euro gehört. Weiter soll
das CO2-Sanierungsprogramm im Jahr 2011 um satte 500 Millionen Euro aufgestockt werden. Drittens legt die Bundesregierung aus dem Sondervermögen beim BMWI in Abstimmung mit dem BMU ab 2011 einen Energieeffizienzfonds auf, aus dem besondere Maßnahmen, wie zum Beispiel Energieund Stromspar-Checks für private Haushalte, aussagekräftige Energieausweise und vieles andere finanziert werden sollen.
Die Anträge der SPD und der LINKEN werden wir an den Umweltausschuss überweisen,
um dort die Thematik ausführlich zu erörtern. Daher möchte ich nicht auf bereits ausgetauschte Argumente, wie die fehlende Zuständigkeit für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel
sowie die im Koalitionsvertrag festgelegte Bundesratsenthaltung, eingehen. Vielmehr möchte ich zum Schluss unterstreichen, dass Hamburg seit Langem einen aktiven Klimaschutz betreibt. Es war Ole von Beust, der das Klimaschutzprogramm ins Leben gerufen hat.
Sie haben darauf gewartet und es kommt.
Weiterhin ist es ganz wichtig, dass wir sehr erfolgreich dabei sind, Ansiedlungen von Unternehmen mit Energie- und Umwelttechnologien voranzutreiben. Das spricht dafür, dass das Umfeld in Hamburg für grüne Technologie besonders gut ist. Das bestätigt auch das "Hamburger Abendblatt" von heute mit der Überschrift "Hamburg bekommt Rückenwind". Ihren Detailfragen stellen wir uns gerne im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hackbusch, Sie haben geschlossen mit "Ich freue mich, dass wir Umwelthauptstadt geworden sind" und Sie haben auch ganz viel Kritik geübt. Ich fange jetzt von hinten an. Ich freue mich, dass wir Umwelthauptstadt geworden sind und dass wir nicht kritiklos sind, dass wir auch noch nicht am Ende der Fahnenstange angelangt sind, kommt hoffentlich in meinem Beitrag heraus.
Sie waren bei der Debatte über die Selbstbefassung Umwelthauptstadt im Umweltausschuss nicht dabei. Mir ist diese Diskussion noch in lebhafter Erinnerung. Wir hatten eine ganze Menge an Fragen. Was hat die Umwelt Hamburgs von dem Titelgewinn war eine der Fragen. Was wird 2011 konkret für die Umwelt getan war eine andere Frage. Warum wird so viel Geld für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben und warum wird Werbung außerhalb von Hamburg gemacht? Auch das "Hamburger Abendblatt" findet, die Vorstellung der Umwelthauptstadt hätte wenig Spektakuläres.
Meine Damen und Herren! Hamburg hat den Wettbewerb zur Umwelthauptstadt an der Spitze von großer internationaler Konkurrenz im Jury-Verfahren gewonnen. Das ist schon spektakulär.
Hamburg hat im Bewerbungsverfahren die meisten Punkte erhalten. Auch das, meine Kritikerinnen und Kritiker von der Opposition und auch von der Presse, ist meiner Meinung nach spektakulär. Hamburg ist als Sieger aus dieser Konkurrenz hervorgegangen und nicht, weil sich die Konkurrenz aus Kopenhagen und Amsterdam nicht beworben hätte, sondern weil Hamburg mit seinem Gesamtkonzept deutlich gemacht hat, dass gerade in einer Großstadt wirtschaftliche Entwicklungen und Umweltschutz sehr wohl zusammenpassen und sich nicht ausschließen, und das ist auch spektakulär.
Hamburg hat den Titel verdient. Eine Überschrift im "Hamburger Abendblatt" vom 3. September lautete: "Andere Städte können von der grünen Stadt Hamburg lernen". Der international tätige Landschaftsarchitekt und Städtebauer Andreas Kipar bestätigt, dass sich in Hamburg, seit die Stadt 1993 schon einmal als grüne europäische Metropole ausgezeichnet wurde, hinsichtlich des Umweltschutzes viel getan hat. Ging es in den Neunzigerjahren vor allem um das Stadtgrün, um innerstädtische Parks und Gärten, ist der Begriff heute deutlich weiter gefasst. Der Begriff Grün umfasst Stichworte wie Energieeffizienz, Mobilität und Freiraumgestaltung.
Ich komme zur nächsten Frage, die ich vorhin aufgeworfen habe. Was wird 2011 konkret für die Umwelt getan? Hier wurde furchtbar viel kritisiert, dass wir noch nicht genug getan haben. Das ist richtig. Wir werden auch noch eine ganze Menge weiter tun. Zunächst bleibt einmal festzustellen, dass die Haushaltstitel in diesem Bereich weder gekürzt noch gestrichen wurden. Das heißt, es wird weiter am Umweltschutz gearbeitet wie bisher und noch eins obendrauf gesetzt.
Ein besonderer Fokus liegt seit 2007 auf dem Klimaschutz, in diesem Jahr wieder mit einem Etat von 25 Millionen Euro. Das Klimaschutzprogramm – das hat auch Herr Hackbusch schon erwähnt – umfasst eine Fülle von Maßnahmen, die sich alle in Umsetzung oder in Planung befinden. Konkrete Projekte wurden uns sowohl im Ausschuss vorgestellt als auch gestern auf der Landespressekonferenz. Nur einige Beispiele aus den sechs Themenfeldern der Umwelthauptstadt möchte ich nennen.
Herr Hackbusch sprach eben den Flächenverbrauch an. Die Flächensanierung von Konversions- und gewerblichen Brachflächen geht weiter voran. Flächen werden zur späteren städtebaulichen Nutzung aufgearbeitet, um dort Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Der mit dem Naturschutzgesetz beschlossene Biotopverbund wird geplant und umgesetzt. Das Ziel, 15 Prozent der Landesfläche zu erreichen, ist bundesweit einzigartig. Die Windenergie wird hinsichtlich der absoluten Leistung verdoppelt. Es werden nicht ohne Sinn und Verstand neue Windenergieanlagen gebaut, sondern die Windenergie wird durch Repowering und gezielten Zubau mit Weitblick ausgebaut.
Übrigens hat General Electric sein Technologiezentrum nach Hamburg verlegt. Das ist auch schon vorhin in der Regierungserklärung und der darauffolgenden Debatte erklärt worden. General Electrics Aussage dazu ist, dass Hamburg mit sei
nen verstärkten Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien als Europäische Umwelthauptstadt 2011, seiner umfassenden Strategie in Offshore-Windbereichen und seinem hervorragenden Innovations- und Hochschulnetz die perfekten Rahmenbedingungen für einen Standort für ein Technologiezentrum von General Electric bietet. Das heißt, dass GE sich Hamburg ausgesucht hat, weil Hamburg Umwelthauptstadt 2011 ist.
Wir sehen mit dieser Entscheidung auch die wirtschaftspolitische Strategie bestätigt, die auf Forschung und Entwicklung setzt und die Ökologie und Ökonomie verbindet. Und wir betrachten diese Ansiedlung von GE als weiteren Schritt zur Europäischen Umwelthauptstadt 2011.
Weitere Beispiele sind der Sektor der Energieeffizienz durch nachhaltiges Wirtschaften, vor allem im gewerblichen Bereich. Durch Projekte der "UmweltPartnerschaft" wie ÖKOPROFIT und Unternehmen für Ressourcenschutz wird der Mittelstand sensibilisiert. Durch freiwillige Beiträge zum Umweltschutz werden jährlich Tausende von Tonnen CO2 sowie Betriebskosten und damit Ressourcen eingespart; das ist auch schon angeklungen.
Nun zur Kritik der SPD, laufende Planungen nachträglich mit dem Umweltsiegel zu versehen, sei unglaubwürdig; das hat Frau Dr. Schaal in der Presse so geäußert. Hamburg hat den Titel für bereits Geleistetes als auch für Planungen und Visionen erhalten. Was ist daran unglaubwürdig? Altbewährtes sollte man nicht kleinreden, sondern man sollte es nutzen und ausbauen.
Eine große Anzahl Hamburger Institutionen füllen bereits den Veranstaltungskalender der Umwelthauptstadt. Aber nicht nur Unternehmen, Kammern, Bildungsund Forschungseinrichtungen, Verbände und Stiftungen haben die Möglichkeit, sich am Programm der Umwelthauptstadt zu beteiligen, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger sind mit ihren eigenen Ideen dazu eingeladen. Ihre Ungeduld in Ehren, es muss nicht im September alles geplant, noch muss alles verkündet werden, was die Umwelthauptstadt sich auf die Fahnen schreibt. Überraschungseffekte sind doch auch noch erlaubt und willkommen, oder?
Last but not least zurück zum zusätzlichen Werbeetat; ich betone das Wort zusätzlich. Liebe Kollegen, machen Sie weiter so viel Wind um die Umwelthauptstadt, dann wird das Thema Umwelthauptstadt und Umweltschutz zu einer allgemeinen Diskussion in der Stadt führen und das Ziel, das Umweltbewusstsein von Bürgerinnen und Bürgern zu schärfen, erreichen wir damit umso schneller. Vielen Dank an die Opposition dafür.
Jetzt kommen wir noch einmal zum Etat der Öffentlichkeitsarbeit und warum wir die Werbung nach außen tragen müssen. Zum einen war und ist es Bestandteil des Bewerbungsverfahrens darzustellen, wie Hamburg seinen Titel in der Stadt, in Deutschland und auch in Europa publik macht. Ein zentral am Hauptbahnhof gelegener Info-Pavillon wird Informationszentrum und Anlaufstelle für alle Aktivitäten sein. Hier erhalten Besucherinnen und Besucher einen Überblick über Ziele, Programme, Planungen und Visionen der Europäischen Umwelthauptstadt. Das können Sie übrigens alles auf der Internetseite der Umwelthauptstadt 2011 nachlesen.
Auch der Zug der Ideen – viel diskutiert, viel kritisiert – war Inhalt der letzten Bewerbungsrunde. Das Konzept der rollenden Ausstellung durch Europa hat bei der Jury besonders viel Anerkennung gefunden. Er bietet Hamburg und anderen europäischen Städten die Möglichkeit, sich über Umweltthemen, ökologische Problemstellungen und Lösungswege auszutauschen. Er nimmt die Ideen der anderen europäischen Städte wieder mit nach Hamburg zurück. Das schafft neue Impulse und entspricht der Idee der Umwelthauptstadt.
Zugegeben, wir können immer noch besser werden. Wir sind also durchaus nicht gänzlich unkritisch, Herr Hackbusch. Wir müssen noch einige Herausforderungen meistern, vom Klimaschutz über die Luftreinhaltung bis hin zum Gewässerund Naturschutz. So vielfältig die Umweltprobleme in Großstädten wie Hamburg auch sind, so vielfältig ist auch ihr Potenzial zur Lösung dieser Probleme. Genau das möchte Hamburg als Umwelthauptstadt im kommenden Jahr beweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dem Thema Umwelthauptstadt möchte ich Sie nun gedanklich nach Harburg entführen. Heute, am 15. September 2010, ist es endlich so weit: Die Entlassung der Harburger Schlossinsel aus dem Hafengebiet wird endgültig vollzogen. Damit ist der Weg frei für die städtebauliche Entwicklung, auf die wir Harburger schon lange warten. Auf der Schlossinsel in Harburg kann ein einmaliges Wohnumfeld zwischen Wasser, Historie, Hafen und Grün entstehen. In der Mitte der Schlossinsel ist ein öffentlicher Park geplant, in den das Harburger Schloss eingebettet werden soll.
Der Harburger Binnenhafen mit seiner Schlossinsel ist und war Keimzelle Harburgs in zweierlei Hinsicht, zum einen aus historischer Sicht. Vor knapp 1000 Jahren war das Schloss eine Burg und diente als Ausgangspunkt zur Besiedelung der Süderelbemarsch. Um 1600 entstand dann das herrschaftliche Harburger Schloss und mit der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts begann die Entwicklung des Harburger Hafens zum industriell genutzten Hafengebiet. Es folgte der Ausbau der Hafenbecken unter teilweiser Einbeziehung der Schlossgräben. So entstand auf dem Schlossgelände eine Schlosswerft. Die Schlossinsel wurde Teil eines Gewerbegebietes und war nicht mehr Zentrum des Stadtteils.
Wie bedeutsam dieses Areal für die Erforschung unserer Stadtgeschichte ist, stellte unlängst die archäologische Abteilung des Helms-Museums fest, indem sie der Schlossinsel eine ebenso wichtige wissenschaftliche Bedeutung zumaß wie dem Ausgrabungsfeld im Hamburger Domviertel.
Zum anderen war der Binnenhafen auch aus technologischer und wissenschaftlicher Sicht eine Keimzelle Harburgs. Im Jahr 1990 wurde durch die Freie und Hansestadt Hamburg eine Entwicklungsplanung für den Harburger Binnenhafen mit dem Ziel angestoßen, die historischen, ökologischen, topografischen und städtebaulichen Qualitäten zu entfalten sowie den Standort der Technischen Universität weiterzuentwickeln.
Ein erster Schritt erfolgte 1990 mit der Gründung des MAZ. Als wirtschaftspolitisches Instrument hat das MAZ bis heute zum Ziel, innovative Märkte im Bereich der Mikroelektronik für den Wirtschaftsraum Hamburg zu erschließen. Das MAZ gründete im Laufe der Zeit zehn Technologieunternehmen,
acht davon sind bis heute im "channel hamburg" zu finden.
Mittlerweile hat die Entwicklung des Binnenhafens eine weit größere Bedeutung entfaltet als Mitte der Neunzigerjahre. Zwischen 2001 und 2003 entstand mit dem sogenannten Channel Tower ein wichtiges Impulsprojekt für den Harburger Hafen. Es folgte 2004 und 2005 die Revitalisierung des Silos am Schellerdamm und des Kaispeichers am Veritaskai. Diese drei Gebäude bilden heute die neue Skyline südlich der Elbe.
Es ist ein lebendiges Stadtquartier mit einer Mischung aus alter und neuer Bausubstanz, aus traditioneller und neuer Nutzung entstanden. Durch die Nachbarschaft zur TU Harburg konnten viele technische und wissenschaftsorientierte Firmen angesiedelt werden. Zurzeit bilden rund 160 Unternehmen mit fast 6000 Beschäftigten das CHANNEL-Netzwerk.
Meine Damen und Herren! Bis zur heutigen Abstimmung in der Bürgerschaft über die Entlassung der Schlossinsel aus dem Hafengebiet war es ein langer und manchmal auch beschwerlicher Weg. Hier seien nur einige Stationen genannt. Bereits im Jahr 2002 hatte Ole von Beust bei der Grundsteinlegung des Kaispeichers im Harburger Binnenhafen die Entlassung der Schlossinsel aus dem Hafengebiet angekündigt. Im Jahr 2003 wurde in der Fortschreibungsdrucksache des Leitbildes "Metropole Hamburg – Wachsende Stadt" unter anderem beschlossen, dass der Sprung über die Elbe auch die Süderelbe überwinden und das stadtweit bedeutsame Entwicklungsprojekt des Harburger Binnenhafens mit der Schlossinsel einbinden soll, das heißt konkret, eine städtebauliche Achse zu entwickeln, die von der City und HafenCity über die Norderelbe nach Veddel und Wilhelmsburg und über die Süderelbe weiter bis hin zur alten Mitte Harburgs führt. Im Jahr 2005 folgte ein großer Architektenwettbewerb und mit der Einbeziehung in die Planung zum Sprung über die Elbe und in die Internationale Bauausstellung 2013 wurde die Entwicklung der Harburger Schlossinsel vom Hafengebiet zu einem nutzungsgemischten Quartier vom Senat konkretisiert.
Jahrelang im Dornröschenschlaf versunken, rücken die Harburger Schlossinsel und der Binnenhafen nun wieder ins Zentrum des Geschehens. Bereits Ende August haben wir in Harburg die Grundsteinlegung zum ersten Bauprojekt auf der Schlossinsel gefeiert. In Harburg erwarten wir die Realisierung des Wohnens am Wasser mit Ungeduld; die Nachfrage ist seit Jahren groß. Viele Infrastrukturmaßnahmen gilt es nun in den nächsten Jahren anzupacken, von der Sanierung der Kaimauern bis hin zur Neuanlage von Uferpromenaden, dem Neubau von Brücken über Lotse- und Kaufhauskanal und der Schaffung einer Parkanlage. All dies soll in enger Kooperation zwischen der
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirk Harburg umgesetzt werden.
Doch die Entlassung, die wir heute beschließen, kann nur ein erster, wenngleich auch großer Schritt sein, um Harburg als Wohn- und Wissenschaftsstandort weiterzuentwickeln. Es ist ebenso wichtig, die Trennung des Harburger Binnenhafens und der Harburger Innenstadt durch die Bahntrasse zu überwinden. Mit der Aufhebung der Lärmquelle der Bahntrasse würde als weiterer Aspekt die Wohnqualität von bestehenden und noch zu planenden Wohnquartieren, wie die "Harburger Brücken", deutlich erhöht werden. Hier müssen tragfähige Konzepte entwickelt werden.
Daher an dieser Stelle ein Appell an Sie, Frau Hajduk, als Senatorin der Stadtentwicklungsbehörde: Begleiten und treiben Sie das Zusammenwachsen Harburgs mit seinem Binnenhafen und damit die Entwicklung Harburgs weiter. Wir als CDU-Fraktion werden dieses in jedem Fall konstruktiv unterstützen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegen der Linken, liebe Frau Heyenn, wieder ein Antrag zur Atomenergie, wieder ein Antrag zum Komplex Laufzeitverlängerung, wieder die Verknüpfung mit den Vorkommnissen im Kernkraftwerk Krümmel. Das waren meine ersten Reaktionen auf Ihren Antrag. Auch wenn Sie es nicht glauben, aber einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht und das Energiekonzept lässt noch ein wenig auf sich warten. Da es im Moment noch keinen neuen Sachstand in dieser Sache gibt, verstehe ich nicht, warum Sie diesen Antrag eingebracht haben. Sie kennen die Terminierung des Energiekonzepts, es wird Ende September von der Bundesregierung vorgelegt werden.
Bis Ende September haben wir noch zwei Bürgerschaftssitzungen. Daher werden wir uns wohl noch zweimal mit dem Thema beschäftigen, aller Wahrscheinlichkeit nach, ohne große Neuigkeiten zu erfahren.
Das Thema ist nahezu medienbeherrschend. Bei den Laufzeitverlängerungen geistern alle Ziffern von null bis 28 oder gar unbegrenzte Laufzeitverlängerungen durch Presse, Funk und Fernsehen ebenso wie die dazugehörige Verwendung der daraus resultierenden Gewinnabschöpfung. So groß die Spannung bei den Medien, der Öffentlichkeit und bei Ihnen, meine Damen und Herren der Opposition, auch ist, die Koalition hält sich an die vereinbarte Diskussionskultur und die Termine der Veröffentlichung des Energiekonzepts.
Lassen wir den Experten und den beteiligten Gremien Raum zur sachlichen Diskussion. Der Antrag der Linken schürt erneut Ängste.
Es ist wenig hilfreich, sich den Super-GAU in Brunsbüttel oder Krümmel vorzustellen, vor allem, da beide Meiler immer noch abgeschaltet sind. Es ist Besonnenheit gefordert. Die Atomkraft hat seit Jahrzehnten die Stromversorgung nicht nur in Deutschland gesichert. Risiken wurden neu bewertet, nachdem vermehrt Fragen zur Atommülllagerung und -wiederaufbereitung aufkamen. Heute besteht in Deutschland einhellig die Meinung, dass die Nutzung der Kernenergie zeitlich endlich sein muss. Uneinigkeit herrscht zwischen den Parteien über das Wann und Wie.
Die Bundesregierung aber hat klar definiert, dass die Stromerzeugung aus Kernkraft einen Übergang darstellt, bis die erneuerbaren Energien nicht nur quantitativ, sondern auch strukturell hinsichtlich des Netzausbaus und der Speichermöglichkeit die Kernkraft ablösen können. Dafür sollen Laufzeiten der Kernkraftwerke gegebenenfalls moderat und nicht unbegrenzt verlängert werden. Die Gewinne aus der Laufzeitverlängerung sollen den erneuerbaren Energien zugutekommen und die Lösung der Frage nach der Endlagerung des Atommülls muss finanziell unterstützt werden, denn auch bei Abschalten aller Kernkraftwerke muss die Endlagerung mit den größtmöglichsten Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet werden.
Zurück zu den Anträgen. Liebe Kollegen der Linken, mit Blick auf den Koalitionsvertrag von CDU und GAL hätten Sie Ihre Frage, welche Position die Freie und Hansestadt Hamburg im Bundesrat einnimmt, selbst beantworten können. Die Position ist klar: Hamburg wird sich enthalten. Und damit ist ausreichend erklärt, warum wir den Antrag der Linken ablehnen werden.
Meine Damen und Herren! Der Zusatzantrag von GAL und CDU geht weiter und nimmt den roten Faden auf, den die Koalition schon mit den Anträgen 19/3990 und 19/6372 begonnen hat. Er orien
tiert sich an den Realitäten der Energieversorgung in Deutschland. Hierbei ist eine Forderung des Antrags 19/6372 bereits erfüllt.
Die Laufzeitverlängerung soll nicht vom Energiekonzept abgekoppelt entschieden werden; die Ankündigung der Bundesregierung entspricht genau dieser Forderung. Die unterschiedliche Auffassung zum Thema Kernenergie zwischen GAL und CDU ist bekannt und im Hamburger Koalitionsvertrag festgehalten. Trotzdem herrscht in der Koalition Einigung in der Zielsetzung. Beide Koalitionspartner unterstützen die beschriebenen Prämissen in unserem Zusatzantrag ausdrücklich.
Erste Prämisse: Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien.
Zweitens: Der Netzausbau ist schnellstmöglich auf die Aufnahme der erneuerbaren Energien zu realisieren.
Drittens: Die Speichertechnologien müssen erforscht und zur Marktreife gebracht werden. Für das Ablösen der Brückentechnologie Kernkraft hin zu den erneuerbaren Energien gilt es, an erster Stelle das Argument der Sicherheit aufzunehmen. Wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien es quantitativ und strukturell zulässt, sprechen wir uns dafür aus, dass die ältesten Siedewasserreaktoren, wie in unserem Antrag beschrieben, nämlich die der Baureihe 69, zuerst abgeschaltet werden. Von den derzeit in Deutschland in Betrieb befindlichen 17 Kernkraftwerken sind sechs Siedewasserreaktoren, die anderen elf gehören dem Typus der Druckwasserreaktoren an. Zu den Reaktoren der Baureihe 69 gehören neben Krümmel und Brunsbüttel auch Philippsburg 1 und Isar 1. Die Bundesregierung hat nebenbei auch Verschärfungen der Auflagen an die Sicherheit von Kernkraftwerken angekündigt. Sollten also die alten Siedewasserreaktoren diese Auflagen nicht erfüllen, werden sie vom Netz genommen beziehungsweise erhalten keine Genehmigung zum Wiederanfahren, wie es für Brunsbüttel und Krümmel der Fall wäre.
Bei der Frage, wie wir unsere Energieversorgung zukunftsfähig machen, kann der Fokus nicht nur auf der Metropolregion Hamburg liegen. Hier denken wir in der Koalition strukturell. Eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit zwischen allen Bundesländern ist erforderlich. Es reicht nicht, Schreckgespenster von einer massiven Erhöhung der Bedrohungslage zu malen, sondern es ist wichtig, realistische Lösungswege aufzuzeigen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal klarstellen, dass uns die Wichtigkeit des Themas durchaus bewusst ist und wir der Meinung sind, wir gehen damit verantwortungsvoll um. Das nationale Energiekonzept ist eine der zentralen Weichenstellungen für den Industriestandort Deutschland für die nächsten Jahrzehnte und das ist längst überfällig. Das wurde auch schon von CDU-Politikern gesagt. Das Entscheidende ist nicht die Jahreszahl der Laufzeitverlängerung, sondern ihre Einbettung in ein Konzept, das den vernünftigen und wirtschaftlich sinnvollen Umstieg auf die erneuerbaren Energien ermöglicht. Umweltminister Röttgen hat gerade gestern gesagt, Kernenergie sei die Brücke zum Zeitalter – hören Sie: Zeitalter der erneuerbaren Energien. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! CDU und GAL oder auch die Senatorin sollten nicht weiter in die SPD und die LINKE dringen, der Drucksache zuzustimmen.
SPD und LINKE haben nicht begriffen, dass es einen Unterschied zwischen Umweltschutz in Hamburg, der deutlich stattfindet – SPD und LINKE können nicht negieren, dass wir viel dafür tun –, und dem Titel "Hamburg – Umwelthauptstadt Europas 2011" gibt.
Ich plädiere dafür, dass wir nicht weiter diskutieren, ob wir dem zustimmen oder nicht. Es ist ein Armutszeugnis, dass Sie dieser Drucksache nicht zustimmen und wir nicht irgendwo für einen Titel werben dürfen oder können, denn die Umweltprojekte laufen unbeirrt weiter. Das haben meine Vorredner alle ausreichend ausgeführt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Schaal, wer allen Ernstes behauptet, die anstehende Änderung zum Atomgesetz hinsichtlich der Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke sei in jedem Fall zustimmungspflichtig durch den Bundesrat, der sagt wissentlich und unter Verkennung des Grundgesetzes, und zwar Artikel 73, Absatz 1, Satz 14, die Unwahrheit. Artikel 73 regelt die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes. Eine andere Stelle im Grundgesetz können Sie mir, glaube ich, nicht zeigen, wie die Atomgesetzgebung zu regeln ist.
Dieses sind die Fakten zur Atomgesetzgebung. Aufgrund der Betroffenheit vieler Bundesländer ist die Diskussion beherrscht von der Uneinigkeit, ob eine Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist oder nicht; das hat der SPD-Antrag sehr gut ausgeführt. Sie haben es zitiert, Frau Dr. Schaal, Herr Pofalla hat die eine Meinung, die andere Meinung vertreten der Umweltminister und auch Herr Rüttgers.
Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags geht hier scheinbar von einem fiktiven Wortlaut des Gesetzesentwurfs aus, denn er kennt weder den Wortlaut noch die Ausgestaltung des Gesetzes, welche es zu prüfen gilt.
Die CDU und die GAL haben sich daher zu einem Zusatzantrag entschieden. Erst muss man – dies ist sehr wichtig – den Gesetzesentwurf zur Atomgesetzänderung abwarten und dann prüfen. Wer den ersten Schritt vor dem zweiten geht, der kann möglicherweise über den ersten Schritt stolpern.
Zweitens haben wir gesagt, dass bei einem positiven Ergebnis dieser Prüfung darauf hingewirkt werden soll, dass der Bundesrat zu beteiligen ist. Der zweite Petitumspunkt unseres Zusatzantrags ist, dass es eine sinnvolle Verknüpfung zwischen der Laufzeitverlängerung und dem Energiekonzept gibt und – das hat Frau Dr. Schaal auch ausgeführt, das ist im "Focus", im "Spiegel" und in den Medien beschrieben worden – eine Entkopplung zwischen der Laufzeitverlängerung und dem Energiekonzept angestrebt wird. Dieses halten wir inhaltlich nicht für den richtigen Weg. Inhaltlich sind diese beiden Punkte nicht zu trennen, daher der Petitumspunkt 2 unseres Zusatzantrags. Unseren Zusatzantrag sehen wir als eine sinnvolle Lösung an, den SPD-Antrag werden wir ablehnen.
Frau Heyenn, sind Sie sich sicher, dass Sie die 10 Meter nicht mit den 10 Prozent des Biotopenverbundes verwechseln? Im Bundesnaturschutzgesetz ist von einem Uferstreifen von 10 Metern nicht die Rede.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es hört sich immer so an, als hätte die SPD uns getrieben, ob nun beim Hafenprivileg oder bei der Böschungskante.
Das ist mitnichten der Fall. Die Expertenanhörung hat eindrucksvoll bewiesen, wie komplex die Materie war, das wurde heute schon mehrfach gesagt. Von beiden Anhörungen, ob nun Experten- oder auch Senatsanhörung, haben wir immens profitiert und ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht.
Liebe Kollegen von der SPD! Ihre Kritik an unserem Gesetzesentwurf und der Änderung ist nicht ganz verständlich. Den Paragraf 9 wollen Sie ganz streichen, das heißt, Sie wollen nur die bundesgesetzliche Regelung haben, 10 Prozent Biotopverbund. So weit in Ordnung, aber Sie lassen den Paragraf 15 vollständig so, wie er im Entwurf steht, dann gelten die 10 Meter für Obstbau und alles andere, auch für Ackerbau und Landwirtschaft insgesamt. Dieses haben wir ganz bewusst geändert, um die Landwirtschaft ein wenig zu entlasten.
Ich möchte die Änderung des Paragrafen 9, Biotopverbund, noch einmal erläutern. Durch die Ergänzung des Absatzes 2 werden das Ziel und die Absicht, weshalb die Gewässerrandstreifen eigentlich geschützt werden sollen, beim Namen genannt. Anders als inhaltlich vormals in Paragraf 15 beschrieben war, dient der Uferrandstreifen nicht dem Gewässerschutz. Für den Gewässerschutz haben wir ausreichend Regelungen mit dem Wassergesetz und mit der Pflanzenschutz- und Düngemittelverordnung. Die freizuhaltenden Uferrandstreifen dienen der Zielverwirklichung des Biotopverbundes.
Die SPD hat in ihrem Zusatzantrag auch die Frage gestellt, wie weit der Biotopverbund sei. Ich habe in der Expertenanhörung und auch im Wortprotokoll gelesen, dass dieser Biotopverbund im Moment noch gar nicht existiert. Wir haben einzelne Naturschutzgebiete, die miteinander zu verbinden sind. Das regelt auch das Bundesnaturschutzgesetz in Paragraf 20, dort stehen auch diese 10 Prozent. In Paragraf 21, Absatz 5, steht, dass die Ufer- und Gewässerrandstreifen für die Vernetzung des Biotopverbundes verwandt werden sollen.
Es ist schon von Senator Gedaschko unterstrichen worden, dass die künstlich angelegten Gewässer und Entwässerungsgräben von dieser Regelung ausgenommen sind. Obstbau und Viehzucht sind weiterhin möglich. Die Veränderung am Uferrandstreifen von 10 Metern auf 7,50 Meter ist den Interessenabwägungen mit den Landwirten geschuldet.
Was wir für die Landwirtschaft mit dieser konkretisierten Regelung erreicht haben, ist eine Reduzierung der betroffenen Flächen für Acker- und Gartenbau um 25 Prozent. Es entfallen die 60 Obstbaubetriebe, die ansonsten betroffen gewesen wären. Weitere 50 betroffene Garten- und Gemüsebaubetriebe erhalten eine Übergangszeit, soweit möglich, und Ersatzzahlungen oder Flächenkompensationen. Die Erhaltung und Verbesserung der Natur ist ein wichtiges Element Hamburger Politik, es ist daher sinnvoll, den Biotopverbund umzusetzen.
Ich möchte nicht auf alle Aspekte des Antrags noch einmal eingehen, aber in unserer Stadt sind Naturschutz und Wirtschaft kein Gegensatz, sondern sie bedingen einander. – Damit möchte ich gern schließen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Schaal, zunächst vielen Dank für Ihre Ausführungen. Die Bevölkerung hat allerdings eine viel positivere Einstellung zur Kernenergie, als es bislang vermutet wurde.
Der Forsa-Chef Manfred Güllner kommentiert im "FOCUS" die neueste Umfrage zu diesem Themenkomplex – ich zitiere:
"Erneuerbare Energien könnten herkömmliche Energiearten nicht so schnell ersetzen, wie dies die Umwelt-Lobby glauben machen will. Deswegen müsse die traditionelle Energieerzeugung noch eine ganze Weile genutzt werden."
Dies meinen die meisten Bundesbürger. Meine Damen und Herren, Sie haben es gehört. Das meinen die meisten Bundesbürger. Das sind nicht meine Worte und sie stammen auch nicht aus einem CDU- oder FDP-Parteiprogramm, sondern sie sind das Ergebnis einer Forsa-Umfrage vom 7. bis zum 13. April, die der "FOCUS" veröffentlicht hat.
Ich habe Sie nicht gestellt, absolut nicht,
das ist keine Statistik von mir.
Die Überschrift dieses Artikels lautet nicht etwa "Atomkraft? – Nein danke", sondern "Atomkraft? – Ja bitte". Die große Mehrheit der Bürger bewertet die Nutzung der Kernenergie eher gelassen und pragmatisch. Ohne Atomstrom gehe es nicht meinen 81 Prozent der Bundesbürger. Frau Dr. Schaal, Sie haben das gerade genau andersherum gesagt. Natürlich, mit Umfragen ist das immer so eine Sache. Das ist die neueste Umfrage und auf diese beziehe ich mich.
Auch 79 Prozent Ihrer Anhänger, liebe SPD-Kollegen, sind dieser Meinung. Insgesamt vertreten nur 15 Prozent der Befragten die Position, man könne gänzlich auf Atomstrom verzichten. Für Laufzeitverlängerungen, auch das belichtet die Umfrage, plädieren 44 Prozent der Bundesbürger, davon 35 Prozent SPD-Anhänger.
Zu dem Antrag der SPD-Fraktion ist inhaltlich eigentlich schon alles gesagt, Frau Dr. Schaal, und auch vor dem Hintergrund Ihrer gut gelungenen Recherche über den zeitlichen Ablauf kann ich nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir immer noch keine Regelungskompetenz haben. Brunsbüttel und Krümmel liegen nach wie vor in Schleswig-Holstein. Wir können nicht mehr tun, als zum Ausdruck zu bringen, dass auch wir uns wünschen, Brunsbüttel und Krümmel abzuschalten. Wir haben nicht die Möglichkeit, einen derartigen Druck auf den Betreiber auszuüben, wie Sie sich das wünschen.
Übrigens erschließt sich mir die Verknüpfung der Störfälle in Brunsbüttel und Krümmel mit der allgemeinen Laufzeitverlängerung nicht, wie Sie sie in Ihrem Antrag vornehmen und wie dies auch die "Kettenreaktion" tut.
Hinsichtlich der Kernenergie herrscht bei allen Parteien Einigkeit, dass keine neuen Kraftwerke gebaut und die bestehenden abgeschaltet werden sollen.
Dissens – Herr Egloff, sicherlich auch größerer Dissens – besteht allerdings über das Wann und Wie. Die unterschiedlichen Positionen der GAL und der CDU sind bekannt und im Hamburger Koalitionsvertrag festgehalten. Die Union betrachtet das Thema differenzierter als lediglich: "Atomkraft? – Nein danke".
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Der Koalitionsvertrag hat auf Bundesebene festgeschrieben, die Nutzung erneuerbarer Energien konsequent auszubauen. In der Übergangszeit, bis die Speicherung technologisch geklärt ist und erneuerbare Energien einen ausreichenden Anteil der Versorgung bestreiten, soll die Laufzeit der Kernkraftwerke verlängert werden. Dieses soll dem Ausbau erneuerbarer Energien finanziell zugute kommen.
Die CDU geht weiterhin davon aus, dass wir einen Energiemix aus grundlastfähigen und regenerativen Energien brauchen. Die Kernenergie gehört als Brückentechnologie dazu, aber sie ist degressiv und ihre Bedeutung wird abnehmen. Die erneuerbaren Energien hingegen stellen eine unendliche Ressource dar und sind in ihrer Nutzung progressiv. Kernenergie soll als Technologie sobald als möglich entfallen, aber dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Erstens: Eine sichere und zuverlässige Energieversorgung muss auch ohne Kernenergie entstehen.
Zweitens: Die Energiepreise müssen bezahlbar bleiben, sonst wird der Bürger eine Umstellung nicht mittragen.
Drittens: Es muss eine notwendige Netzanpassung erfolgen, denn erneuerbare Energien funktionieren nicht nach dem alten Konzept Grund-, Mittel- und Spitzenlast.
Der Wind weht nicht immer und die Sonne scheint nicht immer. Um die erneuerbaren Energien in das bestehende Energienetz zu integrieren, bedarf es regulierbarer Kraftwerke, einer intelligenten Steuerung der Nachfrage und eben einer Anpassung der Netze selber. Mit dem Aufbau dieser intelligenten Stromnetze sollten wir schleunigst beginnen.
Mit Punkt 2 des Petitums im SPD-Antrag habe ich so meine Schwierigkeiten. Stadt und Presse sind voll von Ankündigungen und Werbung für die "Kettenreaktion" von Brunsbüttel nach Krümmel. Ich
halte diese Gemeinschaftsaktion für eine gute Aktion.
Sie haben noch einen Platz frei? Dann muss ich mir das noch einmal überlegen. Aber das Wochenende gehört eigentlich immer der Familie
und wir haben einen Geburtstag. Schauen wir mal.
Ich halte diese Gemeinschaftsaktion für eine gute Sache und sie wird ihre Symbolwirkung nicht verfehlen, da bin ich mir sicher. Ich halte es aber für eine Frage des Stils, das Parlament nicht für Werbezwecke zu nutzen; das ist meines Erachtens nicht der richtige Ort dafür.
Zum Zusatzantrag der LINKEN: Sie fordern einen Bericht, was wir bereits im September getan haben.
Der immer noch nicht da ist.
Wir werden den Antrag dennoch ablehnen, weil die von Ihnen gesetzte Frist bis zum 31. Mai sicher nicht realistisch ist. Wir haben im September einen Bericht gefordert und sollten nun im Umweltausschuss noch einmal gemeinsam hinterfragen und Druck machen.
Abschließend möchte ich sagen: Es ist immer schöner, für etwas zu sein als gegen etwas zu sein. Die CDU ist nicht gegen Atomkraft und für erneuerbare Energien.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Warum beschäftigen wir uns mit Solarenergie in Hamburg, wo doch die Sonne in Süddeutschland vermeintlich viel häufiger
scheint und in Spanien die Gewinnung von Sonnenenergie erst wirklich Sinn macht? Ich höre schon die Kritik der Opposition und auch die eigene Fraktion hat übrigens Nachfragen gestellt. Von den regenerativen Energien ist in Norddeutschland die Windkraft am sinnvollsten einsetzbar aufgrund des zu erreichenden Energievolumen und natürlich auch der Logik der Küstennähe. Diese auszubauen und zu fördern, macht also am meisten Sinn, und das passiert auch. Über die Erfolge der Hersteller von Windkraftanlagen wird in der Zeitung weit mehr geschrieben als über Solarenergie, zum Beispiel, dass General Electric sein Technologiezentrum nach Hamburg verlagert.
Doch zur Erreichung unserer ehrgeizigen Klimaschutzziele ist es notwendig, das Potenzial jeder Energieform zu ermitteln. Auch kleine Anteile helfen, das gemeinsame große Ziel zu erreichen. In einer Großstadt wie Hamburg ist der Ausbau der Windenergie auch aus rein platztechnischen Gründen irgendwann begrenzt. So muss nach Potenzial gesucht werden, das einer Großstadt entspricht. Hamburg hat viele Dächer und dieses Potenzial ist noch nicht ausgewertet und keinesfalls ausgeschöpft. Auch bundesweit ist vor allem der Anteil der Solaranlagen auf gewerblichen Gebäuden zu steigern.
Welches Potenzial ist denn realistisch? Die einschlägige Fachliteratur weist aus, dass in Deutschland die Solarwärme bis zum Jahr 2020 circa 6 Prozent des gesamten Wärmebedarfs abdecken könnte. Hierfür müsste eine thermische Leistung von 112 Gigawatt errichtet werden. Ende 2008 waren es im Bundesgebiet knapp 8 Gigawatt, das entspricht einer Kollektorfläche von circa 11 Millionen Quadratmetern. Hamburg weist in der Potenzialanalyse Zahlen bis 2020 aus. Danach könnten wir 1 bis 2 Prozent des gesamten Wärmebedarfs decken; heute liegen wir bei 0,3 Prozent. Für Hamburg zeigen die Antworten der Großen Anfrage, dass bisher keine ausreichende Kenntnis über das Dachflächenpotenzial vorliegt. Die CDU wird hierzu auch noch einen Antrag einbringen, und zwar zum Solardachkataster.
Bei der Vorbereitung meines Debattenbeitrags hat meine Recherche ergeben, dass auch in der Bremischen Bürgerschaft eine ähnliche Kleine Anfrage gestellt wurde. Dabei musste ich feststellen, dass der Bremer Senat durchaus über detailliertere Kenntnisse der dortigen Dachflächen verfügt als wir in Hamburg, vor allen Dingen über seine öffentlichen Gebäude.
Ein weiterer Punkt ist wichtig, die Nutzung von Solarenergie zum Schutz unseres Klimas; ich habe es schon angedeutet und möchte das jetzt ein wenig ausführen. Hamburg hat unter der CDU-Regierung den Klimaschutz zu einem Schwerpunkt seiner Politik gemacht. Besonderen Wert legen wir auf das Klimaschutzkonzept der vergangenen Le
gislaturperiode, das jetzt gemeinsam mit dem Koalitionspartner fortgeschrieben wird. Mit einer Fülle von Maßnahmen in neuen Handlungsfeldern ist das Hamburger Klimaschutzkonzept so breit gefächert wie kein anderes in Deutschland. Die Fortschreibungsdrucksache beinhaltet als einen Schwerpunkt die Solarenergie, vor allem, wie der Antwort auf die Große Anfrage zu entnehmen ist, im Abschnitt III "Energie". In der Rubrik Handlungsschwerpunkte sind die Förderprogramme beschrieben sowie bei einem weiteren Unterpunkt fünf Maßnahmen für die Potenzialanalyse. Diese Maßnahmen laufen scheinbar parallel und sind unterschiedlich weit, sie greifen auch zum Teil auf scheinbar identisches Datenmaterial zurück. Da wir die Große Anfrage an den Ausschuss überweisen möchten, wird die Diskussion dort sicher Aufschluss darüber geben, warum mehrere Potenzialanalysen sinnvoll sind und wann Ergebnisse aus diesen Analysen zu konkreten Maßnahmen führen.
Last but not least möchte ich die Forschung und Entwicklung noch einmal hervorheben. Sie sind für das Fortkommen der Solarenergie immens wichtig. Wir wollen, dass Hamburg eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung erneuerbarer Energien übernimmt. Umfassende Strategien zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und für die Entwicklung und Anwendung erneuerbarer Energien sind wichtiger denn je. Hamburg ist hierfür längst Modellregion geworden. Unsere Hansestadt ist europäisches Kompetenzzentrum für effiziente Energienutzung und erneuerbare Energien. Der Vorwurf, die Solarenergie weise eine mangelnde Wirtschaftlichkeit auf, ist berechtigt und nur über neue und verbesserte Technologien können wir dies überwinden. Die Antworten auf die Große Anfrage belegen auch hier, dass auf dem Gebiet der Solarenergie eine Fülle an Projekten an unseren Hamburger Forschungseinrichtungen angestoßen worden sind.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie nicht weiter langweilen, wir werden uns hoffentlich im Ausschuss wiedertreffen, dieses und mehr dann im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte beginnen mit den Worten, die Frau Gregersen in der Aktuellen Stunde schon verwandt hat: Und ewig grüßt das Murmeltier. Krümmel und Brunsbüttel haben mit den Murmeltieren eines gemeinsam, zurzeit sind beide im Winterschlaf; das hat Frau Dr. Schaal eben auch richtig betitelt.
Aber für Spaß ist mir dieses Thema zu ernst. Ich rufe daher auf, die Diskussion sachlich und ohne Polarisierung zu führen.
Bei der Vorbereitung zur Debatte habe ich mich gefragt, was die SPD eigentlich mit diesem Antrag bezwecken will.
Ist es nur eine Erinnerung an den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU und GAL aus dem letzten Herbst oder geht es darum, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, oder möchte sie gar Zwietracht unter den Koalitionspartnern säen? Ich sage ganz deutlich, meine Damen und Herren von der SPD, das wird Ihnen nicht gelingen.
Weiter hatte ich erwartet, dass Sie den Antrag zur Debatte oder zur Diskussion an den Ausschuss überweisen möchten, aber auch hier Fehlanzeige. Also was ist Sinn und Zweck dieses Antrags?
Da wir von der Fraktion der LINKEN gehört haben, dass die Petita ziffernweise abgestimmt werden sollen, werde ich mich also auch ziffernweise auf den Antrag beziehen.
Zu Punkt 1 des Petitums: Innerhalb der Bundesregierung, das haben Sie eben ausgeführt, wie auch im politischen Umfeld finden derzeit kontroverse Diskussionen statt zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken. Sie kennen sicherlich die Formulierung aus dem Koalitionsvertrag und Sie wissen auch, dass CDU und FDP für den Herbst ein neues Energiekonzept erstellen wollen. Hier steht, das haben Sie auch schon erwähnt, eine energiepolitische Grundsatzentscheidung an, um die innerhalb der Koalition und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zurzeit gerungen wird. Persönlich werde ich mich nicht dazu hinreißen lassen,
mich an der Diskussion über Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken zu beteiligen.
Sie haben es schon angedeutet, von Röttgen bis Brüderle ist noch ein weiter Raum. Warten wir es ab, wie sich die Bundesregierung einigt.
Zu Punkt 2 des Petitums: Bei der Diskussion um Kernkraftwerke muss in erster Linie die Sicherheit im Vordergrund stehen und die Wahrung dieser muss auf sachlicher Grundlage erfolgen.
Die SPD geht in ihrem Antrag von – ich zitiere –
"[…]umfassend belegter Sicherheitsund betrieblicher Mängel[…]"
aus. Wo sind Ihre Belege?
Haben Sie etwa eine schriftliche Aussage oder den Sicherheitsbericht von Vattenfall? Vom zuständigen schleswig-holsteinischen Ministerium gibt es diesen noch nicht und das wissen Sie auch.
Die Kraftwerke Krümmel und Brunsbüttel sind mitnichten am Netz, das wurde nun schon mehrfach festgestellt. Derzeit dauern umfangreiche Reparatur- und Erneuerungsarbeiten an, die mit einem großen Investitionsvolumen und unter Berücksichtigung aktueller technischer Innovationen durchgeführt werden.
Dies und eine daran anschließende detaillierte Sicherheitsprüfung deuten darauf hin, dass die Sicherheit von Betreiber und Aufsichtsbehörde entsprechend ernst genommen werden.
Zugegeben, für uns Hamburger, die wir vom letzten Störfall mit betroffen waren,
ist es nicht zufriedenstellend, dass wir innerhalb eines halben Jahres keinen Bericht zum Sicherheitsstatus von Krümmel erhalten haben.
Wir haben bereits im Juli und im September 2009 – und das möchte ich heute noch einmal deutlich wiederholen – eine lückenlose Aufklärung der Ereignisse und eine Berichterstattung der zuständigen Behörden gefordert. Es ist nach wie vor wichtig, dass wir wissen, was vor den Toren Hamburgs passiert. Mit Ungeduld und übertriebener Eile erreichen wir gar nichts.
Ich erinnere auch an das Thema Zuständigkeiten. Die Kraftwerke Krümmel und Brunsbüttel liegen beide in Schleswig-Holstein, das ist Ihnen allen bekannt,
sodass Hamburg nicht die Kompetenz hat, die Bundesbehörde bei der Ausübung ihrer Kontrollpflicht hinsichtlich der Genehmigung oder der Versagung der Betriebserlaubnis zu unterstützen.
Wir können an dieser Stelle leider nicht entscheiden, das Kraftwerk Krümmel dauerhaft stillzulegen. Hamburg hat hinsichtlich des Kernkraftwerks Krümmel und auch Brunsbüttel keine Regelungskompetenz. Dieses, liebe Kollegen von der SPD, gilt es zur Kenntnis zu nehmen.
Sollten Sicherheitsmängel belegbar werden, so ist der Hamburger Senat bereits durch den einstimmigen Beschluss des Antrags der Koalition vom 2. September 2009 aufgefordert, sich gegenüber
den zuständigen Institutionen für die endgültige Stilllegung von Krümmel einzusetzen.
Ich komme zu Punkt 3 des Petitums. Bei diesem Punkt geht es inhaltlich darum, ob das Atomgesetz ausreichend für die Sicherheit unserer Kernkraftwerke sorgen kann. Wenn ich den Ausführungen des Bundesministeriums ein wenig Ausdruck verleihe, komme ich zu dem Schluss, dass sie es sind. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Strahlenschutz ist sich durchaus bewusst, dass kerntechnische Anlagen ein potenzielles Risiko für Mensch und Umwelt beinhalten.
Deshalb werden umfangreiche Vorkehrungen getroffen, den sicheren Betrieb zu gewährleisten. Während der gesamten Lebensdauer unterliegen Kernkraftwerke einer kontinuierlichen staatlichen Aufsicht. Oberstes Ziel der staatlichen Aufsicht über kerntechnische Anlagen ist es, die Bevölkerung und die in diesen Anlagen beschäftigten Personen vor den mit dem Betrieb der Anlage verbundenen Risiken zu schützen. Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen den Aufsichtsbehörden regelmäßig Betriebsberichte vorlegen. Darin sind enthalten Angaben zum Betriebsverlauf, zu Instandsetzungsmaßnahmen und Prüfungen zum Strahlenschutz und zu radioaktiven Abfällen. Die Aufsichtstätigkeiten vor Ort finden im normalen Leistungsbetrieb durchschnittlich einmal pro Woche und Anlage statt. Die Einbindung der verschiedenen Leitungsebenen aufseiten der Anlagenbetreuer ist stets gewährleistet. In Zeiten nach besonderen Vorkommnissen findet die Aufsichtstätigkeit vor Ort gegebenenfalls sogar arbeitstäglich statt.
Nur so kann eine mögliche Unzuverlässigkeit des Betreibers, die Sie hier ansprechen, nachgewiesen werden. Die Aufsichtsbehörde hat also nach unserer Meinung eine wirksame Durchsetzungsmöglichkeit gegenüber diesen Betreibern.
Zum Abschluss komme ich zu Punkt 4 des Petitums und damit noch einmal zum Thema Zuständigkeiten. Ich weiß, es wird ein wenig strapaziert.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat, wie bereits ausgeführt, für den Herbst ein umfassendes Energiekonzept angekündigt. Wen die Bundesregierung an der Erstellung dieses Konzepts beteiligt, ist in erster Linie Sache von CDU und FDP. Nach der Konzepterstellung wird es die Möglichkeit der Einflussnahme über eine breite Diskussion in Ausschüssen und Parlamenten des Bundes und der Länder geben. Ebenso, da bin ich sicher, werden sich Verbände und Energieversorger an der Diskussion beteiligen.
Hinsichtlich der endgültigen Stilllegung der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel können wir uns aber der Unterstützung von Schleswig-Holstein sicher sein. Der zuständige Minister Schmalfuß aus Schleswig-Holstein hat in der Plenarsitzung vom 27. Januar 2010 von Gesprächen mit Vattenfall berichtet, in denen er Vattenfall nahelegt, eine Strommengenübertragung der beiden Kraftwerke auf das neuere Kernkraftwerk Brokdorf in Betracht zu ziehen, ein Gestaltungsrecht, das nach dem Atomgesetz den Betreibern zugebilligt wird. Dieses hat der schleswig-holsteinische CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher gerade gestern, also am 24. Februar dieses Jahres, wiederholt und bekräftigt. Damit sind wir unserem gemeinsamen Ziel ein Stück näher. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach der hitzigen Debatte der Aktuellen Stunde widmen wir uns jetzt einem ganz anderen Thema, es wird warm von unten, wir widmen uns dem Thema der Großen Anfrage Geothermische Energien. Im allgemeinen Sprachgebrauch heißt das auch Erdwärme. Ich möchte Ihnen zur Einführung in die Debatte einige Aspekte kurz erläutern. Der Trend und die Schlagworte zur aktuellen Energiepolitik sind erneuerbare Energien. Ziel ist es, diese zu fördern und aufzubauen, damit die Nutzung von Kernkraft und die Energiegewinnung aus Kohle aus Klimaschutzgründen zurückgefahren werden kann.
Spitzenreiter bei der Nutzung von erneuerbaren Energien ist die Solar- und die Windenergie. Hier ist man technologisch am weitesten fortgeschritten. Die Verbreitung der Nutzung von Solarenergie hat dank der staatlichen Förderprogramme bis in die Privathaushalte Einzug gehalten. Es ist en vogue, Solarkollektoren auf den Dächern zu haben, wer sie in seinem Neubau nicht einplant oder keine hat, der ist nicht in, würde man heute sagen.
Ein ganz anderes Bild zeichnet sich bei der Nutzung von Erdwärme, also geothermischer Energie,