A. W. Heinrich Langhein

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Student der Rechtswissenschaft durchlief ich mit vielen anderen Studenten einen Kurs in Rechtsmedizin bei jenem Institut für Rechtsmedizin, über dessen Erhalt wir heute abstimmen. Die Aufgaben des Instituts für Rechtsmedizin sind vielfältig, beginnend bei der Untersuchung von Opfern von Gewalt bis hin zu mutmaßlichen Tätern, die entweder einer Straftat überführt werden oder aber - was auch sehr wichtig ist - bei denen die Unschuld festgestellt wird. Beides, mutmaßliche Opfer und mutmaßliche Täter, sind Gegenstand der Rechtsmedizin, die sich die Wahrheitsermittlung über ein tatsächliches Geschehen zur Aufgabe gemacht hat.
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Als Student habe ich beispielsweise beim Institut für Rechtsmedizin eine Seminararbeit zur Frage, ab welchem Alkoholgehalt im Blut man als Fahrradfahrer, Schiffsführer und Autofahrer nicht mehr fahrtüchtig ist, erarbeitet. Es ist insoweit sehr wichtig, dass solche Arbeiten gemacht werden, denn die Ergebnisse solcher immer wieder durchzuführenden Arbeiten fließen unmittelbar in gesetzgeberisches Handeln ein, denn der Mensch unterliegt gerade in diesem Bereich vielen Schwankungen und es ist sehr wichtig, dass man solche Dinge unterbindet.
Die Funktionsfähigkeit eines Instituts für Rechtsmedizin dient der Wahrheitsfindung und steht damit im Zentrum des gesellschaftlichen Umgangs miteinander. Auch wenn wir häufig nicht wissen, was Wahrheit bedeuten soll, so haben wir stets darum zu kämpfen, diese im Rahmen des irdisch Machbaren herauszufinden und zu ermitteln. Damit der Kampf um diese Wahrheit gewinnbar ist, bedarf er unserer Unterstützung. Wir können es nicht zulassen, dass ein unschuldiger mutmaßlicher Täter verurteilt oder ein Schuldiger freigesprochen wird. Wir können es auch nicht zulassen, ein Opfer von Gewalttaten unerkannt zu lassen oder ein vortäuschendes Opfer als solches nicht zu erkennen.
Damit erweist sich der hier vorliegende Antrag als einer der zentralsten Punkte, den Mindestmoralvorstellungen unserer Gesellschaft Gehör und vor allen Dingen Durchsetzungskraft zu verschaffen. Die CDU-Fraktion steht voll und ganz hinter diesem Antrag, über den wir heute entscheiden. Ich fordere Sie alle auf, diesem Antrag zuzustimmen, damit die Funktionsfähigkeit einer Wahrheitsfindung für mutmaßliche Täter und Opfer in Hamburg erhalten bleibt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! An der Schröderstiftstraße 7 gibt es einen Ort, an dem sich in einem wunderschönen Quartier Menschen austauschen, begegnen und auch lernen können. Das ist das Kulturhaus SternChance. Getragen wird dies von einem gemeinnützigen Verein, der kulturell bildend und sozial arbeitet. Der Verein SternChance bietet Seminare für Mütter oder für Kinder und Jugendliche, wie zum Beispiel eine Trommelgruppe, an. Auch die Elternschule ist dort untergebracht. In den Schulferien werden für Kinder, welche aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht verreisen können, vielfältige Veranstaltungsprogramme angeboten. In der SternChance wird auch Integrationsarbeit für die verschiedensten Nationen geleistet, indem zum Beispiel Tanz- und Gesangsveranstaltungen durchgeführt werden. Künstler können in der SternChance auftreten, um sich vor größerem Publikum auszuprobieren.
Die Aufgaben, derer sich der Verein SternChance annimmt, sind mittlerweile so umfassend geworden, dass die Räumlichkeiten in ihrer jetzigen Größe nicht mehr ausreichend sind und erweitert werden sollen. Hierfür sollen mit diesem Antrag Mittel bereitgestellt werden, damit diese wichtige, das soziale Miteinander fördernde Arbeit noch mehr Menschen wahrnehmen können und auch erreicht werden. Mit einer solchen Unterstützung wird auch Stadtgeschichte erhalten und fortgeschrieben, denn das Kulturhaus SternChance ist ein Geschenk Norwegens an die Hamburger während des Wiederaufbaus in der Nachkriegszeit gewesen. Darum wird das Kulturhaus auch Norwegerheim genannt. Mit dem Besuch des norwegischen Kronprinzen Haakon im Jahre 2002 zum Mittsommerfest wurde das Band zu Norwegen gestärkt, sodass sich auch darin der interkulturelle Charakter dieses Kulturhauses SternChance widerspiegelt. Für unsere wachsende und lebenswerte Stadt bitte ich und fordere Sie auf, diesen Antrag zu unterstützen. Sie fördern damit soziales Engagement und gute und wichtige Integrationsarbeit.
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Dressel, sofern Sie sich vielleicht auf abgehörte oder durchgestochene Zitate von mir berufen wollen,
agieren Sie als Gedankenpolizist und dies finde ich persönlich nicht nur unanständig, es ersetzt kein einziges Argument von Ihrer Seite.
Die heute von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungen zum hamburgischen Wahlrecht sind in den Kernbereichen nach Ansicht der CDU-Fraktion demokratische Notwendigkeiten. Ich möchte nur drei Bereiche, von denen Herr Reinert schon einzelne aufgezählt hat, benennen, die dies anschaulich machen.
Aus der Geschichte der Weimarer Republik wissen wir, dass eine Zersplitterung des Parlaments in viele Kleingruppen extremistische Parteien gestärkt hat und eine Partei- und damit Demokratieverdrossenheit – das ist noch viel schlimmer – hervorrief. Es ist daher unsere Pflicht, an der 5-Prozent-Klausel insgesamt, also auch in den Bezirksparlamenten, festzuhalten, um extremistische Parteien zu verhindern.
Wer die 5-Prozent-Klausel schleifen möchte, der muss auch sagen, wohin das führen kann. Zur Geschichte der 5-Prozent-Sperrklausel weise ich darauf hin, dass ein Fehlen dieser Sperrklausel bei den Bezirksversammlungswahlen 1992 und 1997 zu einer Verdoppelung der durchschnittlich in jeder Bezirksversammlung vertretenen Parteien geführt hätte. Zur Veranschaulichung: Hätten beispielsweise die Republikaner oder die PDS bei den Bezirksversammlungswahlen 1997 im Bezirk Nord etwas mehr als 2000 Stimmen bekommen, wäre ihnen ein Sitz sicher gewesen.
Erfahrungsgemäß führt der Verzicht auf eine Sperrklausel zu einer weiteren Zunahme der Zahl der für Kleinparteien abgegebenen Stimmen.
Die Gefahr einer Parteienzersplitterung ist damit noch größer, als sie sich auf der Grundlage der angenommenen Berechnungen darstellt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass klare und in ihrer Verantwortung für das Gesamtwohl bewusste Mehrheiten in einer Volksvertretung gewährleistet sind. Meine Damen und Herren von der Opposition, dazu habe ich von Ihnen inhaltlich während der gesamten Beratungen – auch von Ihnen, Herr Neumann – nichts gehört.
Na gut.
Herr Müller, ich kenne die ganzen Verfassungsgerichtsentscheidungen und insbesondere auch die Verfassungsgerichtsentscheidung von Hamburg. Und genau die hamburgische Verfassungsgerichtsentscheidung spricht gegen Ihre Argumente
und Sie, Herr Müller, als Obmann im Verfassungsausschuss, haben sich mit dieser Problematik überhaupt nicht befasst. Warum nicht?
Es wundert mich, dass die Opposition die 5-ProzentHürde geschleift sehen möchte. Stichhaltige Argumente hierfür habe ich bis heute keine vernommen, es gibt sie einfach nicht.
Die Einrichtung der 5-Prozent-Hürde steht auch im Zusammenhang mit der Einführung der Relevanzschwelle. Politische Meinungsbildungsprozesse finden naturgemäß in den Parteien statt. Diese Meinungsbildungsprozesse erfolgen demokratisch und werden in Parteitagsbeschlüssen festgehalten, die den Bürgerinnen und Bürgern eine Richtschnur geben, um eine Wahlentscheidung zu treffen. Die Parteien stellen ihre Kandidaten danach auf, wer diese am besten im Parlament vertreten kann, Herr Dr. Dressel. Hierzu stellen sie Kandidatenlisten auf, um ihre politische Richtungsentscheidung abzusichern.
Weshalb dieser demokratische Prozess innerhalb der Parteien falsch sein sollte, erschließt sich aus keinem einzigen Argument der Opposition und auch nicht aus der Wahlrechtsinitiative. Jedenfalls habe ich dazu von Ihnen nichts gehört. Weshalb sollen die Parteien nicht die Möglichkeit haben, in ihrer Wahlkreiskandidatenliste eine Gewichtung für eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzunehmen? Hierzu schweigt die Opposition und auch die Wahlrechtsinitiative.
Ich habe auch kein einziges schlüssiges Argument gehört, weshalb die Parteien keine demokratisch legitimierte Gewichtung für ihre Wahlkreiskandidatenliste vornehmen dürfen. Herr Dees, auch der von der CDU-Fraktion eingebrachte Gesetzesentwurf – darauf hat Frau Dr. Hochheim hingewiesen – sieht vor, dass die Wähler auf den Wahlkreislisten einen Kandidaten von einem hinteren auf den vorderen Platz in das Parlament wählen können.
Das ist auch gut so, Herr Dr. Dressel. Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat auf den hinteren Wahlkreislistenplätzen als besser angesehen wird, dann kann dies mit mehreren Stimmen zum Ausdruck gebracht werden. Es kann und darf aber nicht so sein, dass ein Kandidat auf der Wahlkreisliste mit nur wenigen Stimmen Vorsprung Listenplätze überspringt. Hierzu bedarf es einer größeren Legitimation.
Das Einführen der Relevanzschwelle lässt Veränderungen in der Listenreihenfolge in beachtlichem Umfang zu. Die Berechnungen haben wir in der Begründung zu unserem Gesetzesentwurf dargelegt.
Herr Dr. Dressel, eine Relevanzschwelle ist auch deswegen ein notwendiger Schritt für ein robustes politisches Mandat, denn wenn ihnen nur wenige Stimmen vergönnt sind, dann ist es ein Problem.
Das dritte Argument für das von der CDU-Fraktion eingebrachte Wahlrecht betrifft die Wahl zu den Bezirksversammlungen, die – und das betone ich – nun wieder auf vernünftige Füße gestellt worden ist, denn das Verlängern der Wahlperiode für die Bezirksversammlung um ein Jahr ist verfassungsrechtlich sehr problematisch. Hierzu hat die Opposition auch nichts gesagt.
Die Wahlrechtsinitiative hat schlicht übersehen, dass die Wahl zu den Bezirksparlamenten ohne entsprechende demokratische Legitimation um ein Jahr verlängert wird. Hier musste die Bürgerschaft aus verfassungsrechtlichen Gründen eingreifen, weil das Koppeln der Wahlperiode für die Bezirksversammlung an die des Europäischen Parlaments, Herr Reinert hat es gesagt, verfassungsrechtlich problematisch ist.
Ich habe mit Herrn Klooß auch auf dem Sommerfest darüber gesprochen. Man hätte darüber diskutieren können, ob man die Wahlperiode für die Bürgerschaftsabgeordneten auch um ein Jahr verlängert, aber damit wollte Herr Klooß sich nicht auseinandersetzen und darüber wollte er auch nicht diskutieren.
Ich appelliere an die Opposition, sich inhaltlich mit dem Wahlrecht in Hamburg auseinanderzusetzen. Die Opposition hat nur ein Argument auf ihrer Seite, nämlich den Volksgesetzgeber über dieses Parlament zu stellen. Dies ist nicht nur formal ein fragwürdiges Argument, es ist zudem auch höchst undemokratisch, denn wir befinden uns in einer repräsentativen Demokratie. Die Frage ist auch, weshalb das Votum der gewählten Abgeordneten weniger zählen soll als das der Volksgesetzgeber. Wieso sollten wir als Abgeordnete gar nicht mehr gehört werden? Dazu wird hier überhaupt nichts von Herrn Dr. Dressel gesagt.
Zusammenfassend kann ich nur sagen: Ihnen sind die Argumente ausgegangen. Ich fordere Sie auf, sich den Wahlrechtsänderungen der CDU-Fraktion anzuschließen.
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Sarrazin, Menschen, insbesondere junge Menschen, die man an eine Idee heranführen möchte, muss man daran teilhaben lassen – da gebe ich Ihnen Recht –, denn Teilhabe führt zur Identifikation. Dieser Grundsatz gilt in besonderem Maße in der Politik.
Demokratie lebt vom Mitmachen. Dieses Mitmachen besteht aber aus Rechten und Pflichten, dem so genannten Gesellschaftsvertrag in der Demokratie.
Der GAL-Antrag beschränkt sich nur auf eine Seite, nämlich auf das Recht des Bürgers, auf das aktive Wahlrecht zu einem Bezirksparlament. Warum blendet aber dieser Antrag die dem Wahlrecht gegenüberstehende Pflicht vollständig aus?
Wer wirklich teilhaben will an der demokratischen Ordnung, braucht nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Die CDU-Fraktion versteht dieses so, dass die Menschen, die das aktive Wahlrecht haben, auch das passive Wahlrecht bekommen müssen, die andere Seite desselben Rechts in der Demokratie.
Wahlrecht hat auch nicht unmittelbar etwas mit dem Steuerrecht zu tun. Diese Logik erschließt sich mir nicht, die aus der GAL-Fraktion gekommen ist.
Nein, jetzt nicht.
In der CDU-Fraktion haben wir uns deswegen darüber Gedanken gemacht, Mädchen und Jungen im Alter ab 16 Jahren als zugewählte Bürger in den Ausschüssen der Bezirksversammlung zuzulassen.
Damit würden wir die Beteiligung von Jugendlichen an der Politik verbessern. Wir würden sie aktiv an der Politik beteiligen. Hier bietet es sich an, die politische Beteiligung von jüngeren Menschen an der Demokratie zu probieren. Es ist eben die andere Seite, nämlich die Seite des passiven Wahlrechts.
Die CDU-Fraktion befürwortet eine solche probeweise echte Beteiligung innerhalb eines demokratisch legitimierten Körperschaftsorgans und geht damit sogar viel weiter, als dies im Antrag der GAL-Fraktion gefordert wird. Stellt sich nach einer Erprobungsphase heraus, dass die Teilhabe von jüngeren Menschen angenommen wird, ist auch über ein Wahlrecht weiter nachzudenken.
Wir werden deswegen den GAL-Antrag ablehnen.
Zu den weiteren Forderungen im GAL-Antrag, die von Herrn Sarrazin gar nicht vorgetragen worden sind, ist die CDU-Fraktion der Ansicht, dass gerade die Parteien dazu aufgerufen sind, den jüngeren Menschen die parlamentarische Demokratie und damit auch verbunden die Rechte und Pflichten nahe zu bringen.
In der CDU werden die Schülerunion und die Junge Union besonders gefördert. Dort werden demokratische Rechte und Pflichten eingeübt und beide Organisationen haben direkten Einfluss und finden innerhalb der Partei Gehör.
Viele der hier anwesenden Abgeordneten aus der CDUFraktion kommen aus dieser Jugendorganisation in der CDU. Unser Bürgermeister ist das sichtbarste Zeichen, dass jüngere Menschen in der Union bis ganz nach oben erfolgreich ihren Weg gemacht haben und ihre Erfahrungen zum Wohle unserer Stadt erfolgreich einsetzen.
Es ist nicht Aufgabe des Staates, abstrakte Jugendparlamente oder Jugendräte einzusetzen, Herr Sarrazin, um Politik zu üben. Diese Bewegung hat von unten nach oben zu erfolgen.
Das ist auch die beste Voraussetzung dafür, zu den Rechten und Pflichten Jugendlicher im politischen Leben einen Beitrag zu leisten.
Es ist nicht Aufgabe des Staates – jetzt zitiere ich aus dem Antrag der GAL:
"… einen Handlungsleitfaden zur Durchführung von Jugendplandiskussionen …
was auch immer das sein soll –
… zu erstellen."
Herr Sarrazin, ich rede genau zu dem Thema, nämlich Ihrem Antrag, den Sie eingebracht haben.
Es ist die Aufgabe der Parteien, jüngere Bürgerinnen und Bürger an der demokratischen Ordnung teilhaben zu lassen.
Wenn die Oppositionsparteien dies nicht leisten wollen oder auch nicht leisten können, dann kann der Staat hierfür nicht einspringen. Demokratie kommt eben stets von der Basis und es wäre ungesund, sie von oben zu verordnen.
Die CDU steht auch nicht im Verdacht, eine Regelung nicht zu wollen, die uns schaden würde, denn in der Gruppe der Sechzehn- bis Achtzehnjährigen wären wir die stärkste Partei, wie wir es übrigens auch bei den Erstwählern sind.
Ich fordere die Opposition auf, sich dem Weg der CDUFraktion und der CDU anzuschließen und eine demokratische Teilhabe über zugewählte junge Menschen in den Bezirksausschüssen zu fördern. Insbesondere fordere ich die Opposition auf, ihrer Pflicht gerecht zu werden, in ihren Parteien Jugendorganisationen aufzubauen, in denen man Demokratie erlernen kann. Hier hat insbesondere die GAL Nachholbedarf. Von einer grünen Jugend hört man dort jedenfalls gar nichts.
Junge Menschen sind jederzeit in der Schülerunion und in der Jungen Union willkommen, um sich an der Politik zu beteiligen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wahlrecht gehört zu den originären Aufgaben, die der Gesetzgeber zu bestimmen hat. Es ist völlig legitim, wenn Abgeordnete und Fraktionen sich über das Wahlrecht Gedanken machen und im demokratischen Diskurs als Gesetz festlegen.
Auch das derzeit gültige Wahlrecht hat sich den Fragen und Gedanken von frei gewählten Abgeordneten in diesem Parlament zu stellen. Dies ist kein Missbrauch, sondern primäre Aufgabe der Abgeordneten in diesem Hause. Es gibt keinen Grundsatz, der besagen würde, das derzeit gültige Wahlrecht sei das einzig richtige und mögliche. Es unterliegt auch der Prüfung, der sich die CDU-Fraktion angenommen hat.
Meinungen zum Wahlrecht müssen erlaubt sein. Sie als Schlag gegen das Volk oder als Missbrauch zu bezeichnen, hat wenig – wenn nicht gar nichts – mit parlamentarischer Demokratie zu tun.
Demokratie lebt von der Fähigkeit, einen Kompromiss zu erzielen.
Das derzeit gültige Wahlrecht spiegelt nur eine Meinung zum Wahlrecht wieder und nicht die einzige. So ist die Kopplung der Bezirksversammlungswahl mit der Wahl zum Europäischen Parlament verfassungsrechtlich problematisch, denn was passiert, wenn sich das Europaparlament auflöst? Dies kann nicht zur Folge haben, dass damit zugleich die Bezirksparlamente aufgelöst sind. Auch das Überlassen des Rechts zur Bildung von Wahlkreisen durch die Bezirksversammlung ist verfassungsrechtlich problematisch, denn nur der Gesetzgeber ist dazu legitimiert, das Wahlrecht auszugestalten.
Wenn aber nun – wie man sieht – Fehler im derzeitigen Wahlrecht vorhanden sind, kann kein vernünftiger Mensch es bei solchen Fehlern belassen. Auch die Opposition ist dazu aufgerufen, solche Fehler zu beseitigen. Die weiteren Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion zum derzeitigen Wahlrecht führen zu mehr Übersichtlichkeit und Vereinfachung.
Ein komplizierteres Wahlrecht ist nicht demokratischer, weil es kompliziert ist, als ein übersichtliches und etwas einfacher ausgestaltetes Wahlrecht, das die CDU-Frak
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tion nun nach langer Diskussion vorschlägt. Es ist doch unbestreitbar, dass das derzeitige Wahlrecht sehr kompliziert ist und einem intellektuellen Systemdenken entspricht, das nicht zwingend zu mehr Demokratie führt.
Um mit den Worten des Altkanzlers Helmut Schmidt zu sprechen: Die intellektuellen Spinner sind nicht die Einzigen, die den Anspruch auf die Richtigkeit ihrer Antworten auf Fragen zu bestimmten Problemen haben.
Die CDU-Fraktion knüpft mit ihren Verbesserungsvorschlägen an das derzeitige Wahlrecht an und lässt es in seinem Kernbereich unangetastet. Ob dies bei der praktischen Durchführung dieses realitätsangepassten Wahlrechts ausreicht, ist in der nächsten Wahlperiode zu überprüfen. Die CDU-Fraktion wird nicht ein fehlerhaftes, weil verfassungsrechtlich unzulässiges Wahlrecht zur Anwendung kommen lassen. Als Regierungsfraktion kann sie dies auch nicht verantworten. Nur die Opposition versperrt sich einer undogmatischen Überprüfung des derzeitigen Wahlrechts, was aber keineswegs konstruktiv ist. Ich rufe Sie also auf, sich inhaltlich mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion zum derzeitigen Wahlrecht auseinanderzusetzen und nicht mit Schlagworten diesen Kernbereich parlamentarischer Tätigkeit zu untergraben.
Die Benennung dieser Probleme muss in der parlamentarischen Demokratie erlaubt sein, ebenso wie das Präsentieren von Verbesserungsvorschlägen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es kann der liebste Mensch nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt. Das belegt das Beispiel aus Wiesbaden, das der Kollege Steffen hier vorgetragen hat.
Der Gesetzgeber hat mit der Zivilprozessrechtsreform nochmals sehr deutlich den Auftrag an die Zivilgerichte gegeben, auf die einvernehmliche Bereinigung eines Streites zwischen den Parteien hinzuwirken. Dieser Auftrag wird bereits von vielen Richterinnen und Richtern ernst genommen. Dies führt vor einer Entscheidung durch das Gericht mehr und mehr zu einem Vergleich, zu einer Klagrücknahme oder zu einem Anerkenntnis.
Im vorgerichtlichen Stadium wendet sich eine Partei in der Regel an den Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt ist als Organ der Rechtspflege aufgerufen, seinen Auftraggeber über dessen Rechte zu informieren und Auskunft über die Durchsetzungsmöglichkeiten seiner Rechte zu geben. An genau dieser Stelle setzen wir an und da hat der Rechtsanwalt seinen Auftraggeber auf die Möglichkeit zur außergerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte hinzuweisen. An dieser Stelle sollte auch eine Kultur der außergerichtlichen Streitbeilegung in der Gesellschaft entwickelt werden und das ist das Problem, woran viele noch scheitern, auch viele Rechtsanwälte. Sie müssen diese Kultur entwickeln und wir im Parlament haben eine Appellfunktion dazu.
Der vorliegende Antrag zielt aber darauf ab, eine Streitbeilegung erst nach Anrufung eines Gerichtes durchzu
führen. Eine Streitbeilegung vor Gericht ist vor einer streitigen Gerichtsentscheidung schon jetzt im Gesetz vorgeschrieben. Gelingt es den Parteien in diesem Stadium nicht, den Rechtsstreit durch Vergleich, Klagrücknahme oder Anerkenntnis zu beenden, ist die gerichtliche Entscheidung geboten. In dem Wiesbadener Fall wird das belegt.
Im vorgerichtlichen Stadium hat der Gesetzgeber jedem Rechtsanwalt auch eine höhere Gebühr für eine vorgerichtliche Erledigung des Rechtsstreits in Aussicht gestellt. Dieser Anreiz und eine neue Einstellung zur tatsächlichen Inanspruchnahme der vorgerichtlichen Streitbeilegung müssen das Ziel sein und nicht erst eine Streitbeilegung nach Anrufen der Gerichte.
Im vorgerichtlichen Bereich hat sich auch bereits eine Mediationskultur entwickelt. Das ist eine Art Streitschlichtungsinstitution, die von den Berufskammern auch immer mehr befürwortet wird. Im Bereich der vorgerichtlichen Streitschlichtung ist auch eine Streitbeilegung durch ein Schiedsgericht möglich. Die CDU-Fraktion sieht in der vorgerichtlichen Streitbeilegung das anzustrebende Ziel. In Hamburg sind genügend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vorhanden
vielleicht sogar zu viel –, die sich dieser Aufgabe widmen wollen und können.
Im Anwaltsverein sowie in den Berufskammern – ich sagte es bereits – wird auf Schulungen für die außergerichtliche Mediation hingewiesen. Wir müssen auch hier darauf hinweisen. Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt hat aufgrund der Ausbildung die Befähigung zum Richteramt, sodass es nicht unbedingt einer Richterin oder eines Richters bedarf, um Streitfälle im vorgerichtlichen Bereich zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Die Erfahrung zeigt zwar, dass das Richteramt einen größeren Eindruck auf die Streitparteien hervorruft. Hier gilt es aber, das Recht suchende Publikum darüber aufzuklären, dass jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt die Befähigung zum Richteramt hat und genauso gut einen Rechtsstreit zu einem einvernehmlichen Abschluss bringen kann.
Ich fordere Sie deshalb auf, sich dafür einzusetzen, ein Signal für die vorgerichtliche Streitbeilegung durch Aufklärung zum Durchbruch zu verhelfen. Dies schont staatliche Ressourcen und kann zum selben Ergebnis und zum besseren Verständnis in der Gesellschaft untereinander führen. Im vorliegenden Antrag wird der Rechtsfrieden erst nach Anrufen des Gerichtes erreicht. Der Antrag der GAL-Fraktion wird deshalb von der CDUFraktion abgelehnt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das jetzt vorliegende Gesetz zur Deregulierung des Landesrechts ist ein erster Baustein eines Deregulierungsprozesses, der mit weiteren Bausteinen fortgesetzt werden muss und auch fortgesetzt wird.
In dem heute zur Abstimmung stehenden Deregulierungsgesetz werden acht Gesetze und 17 Rechtsverordnungen abgeschafft sowie elf Gesetze und zehn Rechtsverordnungen geändert. So wird beispielsweise ein Normenwerk abgeschafft, weil dessen Gegenstand vom Bundesgesetzgeber bereits umfassend geregelt worden ist.
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Der Senat hat angekündigt, dass sich zwölf weitere Deregulierungsprojekte in der Planung und Prüfung befänden, was ich als Deregulierungsbeauftragter der CDUFraktion gutheiße. Dies ist – wie ich aus der Presse entnehmen konnte – auch ein Anliegen der Opposition, die bemängelt, dass zu wenig Rechtsverordnungen und Gesetze abgeschafft würden. Ich habe aber von der Opposition noch keinen konkreten Vorschlag für die Abschaffung von Rechtsnormen gehört.
Ich kann nur hoffen, dass die Opposition in den folgenden Debattenbeiträgen konkrete Vorschläge zur Abschaffung von Rechtsnormen in Hamburg macht.
Höre ich von der Opposition keine konkreten Vorschläge zur weiteren Abschaffung von Rechtsnormen, ist jede Kritik an dem vom Senat eingeschlagenen Weg zur Deregulierung und Endbürokratisierung substanzlos.
Die CDU-Fraktion unterstützt den Senat, Rechtsvereinfachungen in Hamburg umzusetzen, indem konkrete Vorschläge und Anregungen erfolgen. So wird demnächst eine Vereinfachung des Stiftungsrechts in diesem Hause zur Abstimmung gestellt, damit Hamburg weiter die Stiftungshauptstadt in der Bundesrepublik Deutschland bleibt. Aufgrund einer sich verändernden Arbeitswelt wird auch das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz überarbeitet werden müssen, um Hamburg als attraktiven Wirtschaftsstandort zu sichern.
Hierbei möchte ich nicht in Abrede stellen, dass ein solches Vorhaben von allen Beteiligten Opfer abverlangt, aber auch nicht unbeachtliche Vorteile in sich birgt. Ziel muss es in verstärktem Maße sein, Arbeitsplätze zu schaffen und vor allem auch zu erhalten.
Genau dies ist es, was die Wirtschaft mit allen Hamburgerinnen und Hamburgern von einem Deregulierungsprozess und auch von diesem Parlament verlangen kann.
Weitere Reformvorhaben im Bereich der hamburgischen Rechtsnormen sind anzupacken. Die CDU-Fraktion hat ein offenes Ohr für Vorschläge zur Abschaffung oder Reform von Rechtsnormen in Hamburg, egal, woher sie kommen.
In Hamburg hat sich eine Aufbruchstimmung entwickelt, die es erlaubt, ohne große Beschränkungen durch Rechtsnormen in unsere Stadt zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Es kann und darf nicht Aufgabe des Staates sein, sich durch Rechtsnormen in viele Lebensbereiche einzumischen. Der Gesetzgeber hat sich zu beschränken, wenn es darum geht, Ideen, die Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze schaffen, Gestalt annehmen zu lassen.
Nicht für alle Lebensbereiche dürfen Normen vorliegen oder geschaffen werden, die eine Entfaltung des Individuums einschränken oder lenken. Viele Lebensprozesse sind über Normen auch nicht lenkbar. Für mich gibt es
kein Menschenbild, das sich in allen Lebensbereichen über Normen erklärbar machen lässt.
Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetz zustimmen. Ich fordere die Opposition auf, dies ebenfalls zu tun und an einer weiteren Abschaffung und an Reformen von Normen in Hamburg mitzuwirken.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die heutige Debatte ist nicht mehr als der selbstverständlich zulässige, aber untaugliche Versuch der Opposition, sich auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit ein wenig zu profilieren.
Das Ergebnis lautet aber einmal mehr: Wendigkeit statt Wende.
Denn wer hat Hamburg bis zur Wahl im September 2001 zur Hauptstadt des Verbrechens werden lassen?
Wer sollte noch immer kräftig vor der eigenen Tür kehren?
Lassen Sie mich hinsichtlich der angeblichen Mängel, die in der Justizvollzugsanstalt Billwerder
vorhanden sein sollen, noch einige Fakten gerade rücken.
Die Justizvollzugsanstalt Billwerder ist eine im Werden begriffene Anstalt.
Dass noch keine Mauer um die Justizvollzugsanstalt herumsteht, liegt daran, dass sich ein Mitbewerber darum bemüht hat, einen Auftrag zu bekommen. Er ist vor Gericht gezogen und ist der Justizbehörde unterlegen. Das bedeutete eine Zeitverzögerung von mehr als einem Dreivierteljahr. Die Justizbehörde kann erst nach diesem Urteil handeln und einen entsprechenden Schutzwall bauen.
Kollege Dr. Steffen hat auch noch auf das Entweichen einer Person aus der Justizvollzugsanstalt Billwerder hingewiesen. Dazu möchte ich sagen: Fakt ist, dass dort ein langjähriger Mitarbeiter in einem Fall nicht in der Mülltonne nachgeschaut hat. Das ist eine Frage, die letztlich der Anstaltsleiter im Wege der Aufsicht zu klären hat.
Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass in der Justizvollzugsanstalt Billwerder nur Straftäter mit kurzen Haftstrafen untergebracht sind. Das sind Menschen, die eine Ersatzstrafe antreten, aber mehr nicht.
Bei näherer Betrachtung der Wirklichkeit ist festzustellen, dass in der Hamburger Justizbehörde sachlich und fachlich einwandfrei und nicht zuletzt deshalb erfolgreich gearbeitet wird.
Diese Arbeit verdient in diesem Haus eine parteiübergreifende Unterstützung und nicht das Herumnörgeln an Problemen, die selbstverständlich gelöst werden, wenn sie auftauchen. – ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.