Wolf-Dieter Scheurell
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Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, daß sich in Steilshoop zunehmend junge Mütter über eine mangelnde Versorgung ortsansässiger Kinderärzte beklagen, frage ich den Senat:
Erstens: Rechtfertigt die Niederlassungsfreiheit der Ärzte, die Zulassung nach Übernahme einer Praxis in einem Stadtteil wie zum Beispiel in Steilshoop in einen anderen Stadtteil mitzunehmen?
Dazu möchte ich noch fragen: Kann eigentlich in dem von mir angesprochenen Stadtteil, in dem circa 3000 Kinder leben und in dem nur noch ein Kinderarzt von ehemals drei Kinderärzten praktiziert, von einer Vollversorgung gesprochen werden? Hält sich die Ärztekammer in diesem Zusammenhang an die Vereinbarung des Sozialgesetzbuches?
Eine Zusatzfrage: Herr Staatsrat, könnte es sein, daß es unterschiedliche Kriterien für die einzelnen Fachärzte gibt, weil meines Wissens die Zulassungen von Zahnärzten offensichtlich nicht verlagert werden durften und zum Beispiel auch die ortsansässigen Internisten ihre Praxis nicht verlagern können, obwohl andere Ärzte vorhanden sind?
Frau Staatsrätin, können Sie mir die Frage beantworten, ob es einen Unterschied in der Behandlung von öffentlichen und privaten Unternehmen gibt?
Meine Zusatzfrage: Ist die Privilegierung – wie sie gefordert wird – für die Bereitstellung von Parkplätzen für öffentlich Bedienstete gerechtfertigt?
Herr Senator, habe ich Sie vorhin richtig verstanden, daß die Atomenergie nicht durch die Zwischenlager erhöht wird? Bedeutet das, daß in diesen Zwischenlagern nur Brennelemente des betreffenden Kernkraftwerks zwischengelagert werden, oder kann es auch vorkommen, daß aus anderen Kernkraftwerken zwischengelagert wird?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag von der Gruppe REGENBOGEN läßt bei mir einiges Unverständnis aufkommen. Zunächst wird von der mangelnden Transparenz gesprochen – Frau Sudmann, sie haben es in Ihrer Art dar
gestellt – und werden die Entscheidungen der Sozialdienststellen beklagt. Überhaupt sei ein ausreichender öffentlicher Zugang zu den Entscheidungsgrundlagen der Sozialämter nicht gewährleistet.
Ich frage mich, wie Sie angesichts der Bemühungen aller Beteiligten überhaupt zu diesem Urteil kommen können. Daß die Information über Rechtsgrundlagen von Entscheidungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Pflicht und ein maßgeblicher Grundsatz demokratischer Verwaltung ist, wissen die Mitarbeiter in den Sozialdienststellen genauso wie Sie. Sie haben vorhin ein beredtes Beispiel dafür abgelegt, wie Sie als Sachbearbeiterin in einer Sozialdienststelle gearbeitet haben. Ich gehe davon aus, daß alle Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen in den Sozialdienststellen so handeln wie Sie.
Schließlich hätten auch Sie in Erfahrung bringen können, daß die Behörde zur Zeit die Voraussetzungen dafür schafft, die Rechtsgrundlagen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, als es bisher schon geschehen ist.
Daß das Internet dazu besonders geeignet ist – wie Sie schreiben, in digitaler Form –, ist allerdings auch bei der Sozialbehörde bekannt. Die Globalrichtlinien werden in der Zwischenzeit schrittweise erlassen und ersetzen Zug um Zug – und jetzt hören Sie zu – die alten Fachlichen Weisungen. Die technischen Möglichkeiten, diesen Internetzugang auch für eine breite Öffentlichkeit zu gewährleisten, werden geschaffen. Die Zeit dazu müssen wir den Fachleuten jedoch lassen; denn es ist ja „nicht mal eben“ ins Internet gestellt, ohne daß daran gearbeitet wird.
Um die Bemühungen der Stadt deutlich zu machen und zu Ihrer Information, erhält die Stiftung der Öffentlichen Bücherhallen im nächsten Jahr eine weitere Million DMark, um die Internetkapazitäten in den Bücherhallenstandorten auszubauen. Eine Veröffentlichung im Internet – so lautet jedenfalls Ihre Pressemitteilung vom 27. November 2000 – reicht Ihnen nicht aus, Sie wollen noch die Druckmaschinen anschmeißen. Mein Motto ist: Was der Mensch kann, muß er auch selbst einbringen. Der Gang zur Bücherhalle ist den Leistungsempfängern, die gut zu Fuß sind, und erst recht den Trägern für die Beratungen, aus meiner Sicht, sehr wohl zuzumuten.
Am öffentlichen Zugang von Entscheidungsgrundlagen der Sozialämter wird es künftig in Hamburg nicht mangeln.
Ab Punkt 3 wird Ihr Antrag wirklich abenteuerlich. So wie Ihre Forderungen formuliert sind, unterstellen Sie genau das, was Sie hier als beredtes Beispiel genannt haben, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienststellen ihrem Beratungsauftrag nicht ausreichend nachkommen. Das ist für die fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den entsprechenden Sozialdienststellen arbeiten, eine maßlose Unterstellung, die ausdrücklich zurückgewiesen werden muß.
Ich weiß nur nicht, wo Sie Ihre Erfahrungen her haben.
Seit 1991 arbeite ich in Steilshop an Informationsständen. Was ich dort erfahre, sind ganz andere Nachrichten als Ihre. Wenn Sie mir jetzt sagen, Sie hätten andere Nachrichten, dann kann es sein, wie ich meine, daß Sie von der
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DKP und Ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialausschuß im Ortsamt Bramfeld – den sozusagen übriggebliebenen Kämpfern für die SED und den Arbeiter- und Bauernstaat – informiert werden und diese aus ideologischer Verbrämung bis heute nur den Splitter im Auge anderer sehen, aber nicht den Balken im eigenen Auge erkennen.
Bis Mitte 1995 wurden alle Sozialdienststellen mit Computern ausgerüstet, was die Sachbearbeitung weniger zeit- und arbeitsaufwendig gemacht hat. Das muß festgestellt werden,
denn es war das Ziel und es bedeutet in der Konsequenz eine individuellere Beratung und Bearbeitung von Anträgen.
Die Beratung ist jedoch keine Einbahnstraße. Eine Beratung über das, was das Sozialamt bereithält, ist wichtig und notwendig, aber eine Ausstattung der Antragstellerinnen und Antragsteller mit tabellarischen Übersichten,
so wie es in Ihrem Antrag unter Punkt 4 gefordert wird, ist keine Lösung, sondern man muß den Menschen aus der Armut heraushelfen und ihnen neue Perspektiven eröffnen, um damit ihr Selbstwertgefühl zu stärken. Das ist die Aufgabe der Beratung.
Lassen Sie mich Ihnen auch sagen, daß die Höhe der Ausgaben bei den Hilfen zum Lebensunterhalt kein Ausdruck richtiger Beratung sind. Vielleicht sollten Sie sich noch einmal die Subsidiaritätsgrundsätze in der Sozialhilfe vor Augen führen. Das heißt aus meiner Sicht ganz klar: Hilfe wird gewährt, wenn alles andere nicht mehr geht, also Hilfe zur Selbsthilfe oder du kannst, wenn du willst, und wir helfen dir dabei.
Das kann aber für einen Betroffenen nicht bedeuten, alles aus der Sozialhilfe herauszuholen, was er nur kann. Eine fachlich kompetente, aber individuelle Beratung erfordert natürlich einen Ermessensspielraum, sonst wäre eine einzelfallbezogene Behandlung praktisch gar nicht möglich; Sie können individuelle Hilfe nicht an einem Geldbetrag festmachen.
Den Einheitsbrei wie früher, als man in meinem jugendlichen Alter zum Haarschnitt ging, Topf drauf – bei mir könnte man sagen Schablone drauf –, ringsherum abgeschnitten und die Frisur stimmt,
ist hier unangemessen. Diese Grundsätze in der Sozialhilfe zwingen aus meiner Sicht, Ihren Antrag entsprechend zu würdigen und abzulehnen.
Herr Hackbusch, in einem haben Sie sich selbst widersprochen, Frau Sudmann und Sie. Frau Sudmann hat gesagt, diese älteren Menschen können mit dem Internet in der Bücherhalle nicht umgehen. Sie haben auch gesagt, diese Menschen kommen zu den Beratungsstellen. Die werden immer zu diesen Beratungsstellen kommen, und deswegen sage ich, ist es richtig, daß man den Beratungsstellen in den Fällen auch zumuten kann, daß sie diesen Gang nutzen, um Ihre Klientel entsprechend zu beraten. Das ist der Punkt.
Ich gehe mit Ihnen eins, daß diese Menschen, die Anspruch haben – und häufig ist es auch versteckte Altersarmut –, nicht in die Bücherhalle gehen werden. Die werden auch woanders nicht hingehen. Aber ich habe den Anspruch, daß die Träger, die beraten, ihre Beine in die Hand nehmen und sich die Informationen holen, die dort eingestellt werden.
Frau Senatorin, da die CDU Sorge um den Mißbrauch der Kinder in der Innenstadt hat, frage ich die Senatorin, ob dies auch in anderen Zentren der Stadt der Fall ist oder man tatsächlich seinen Fokus nur auf die Innenstadt richten muß.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung im Februar und den veröffentlichten und unveröffentlichten Bemühungen zur Bewilligung von 16 ABM-Stellen für das Stadtteilcafé „Das Café“ in Steilshoop frage ich den Senat:
Erstens: Gibt es einen neuen Sachstand zu berichten?
Zweitens: Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, dieses wichtige Frauenbeschäftigungsprojekt und wichtige Kommunikationszentrum in Steilshoop zu erhalten?
Gibt es ein längerfristiges Konzept des Senats für Alternativlösungen, daß man nicht alle Jahre wieder vor dem gleichen Problem stehen könnte? Gibt es längerfristige Planungen über Alternativlösungen, die dem Senat vorliegen?