Eleonore Rudolph

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach den Entwicklungen in der Hospiz-Arbeit
in den letzten Monaten wurde dieser Antrag sehr notwendig. Wir fühlen uns sehr bestärkt darin, nachdem in der vergangenen Woche die Landesinitiative „In Würde sterben“ ihren ersten Ergebnisbericht vorgelegt hat, in dem unsere Antragspunkte zentrale Forderungen ausmachen.
Außerdem wollen wir mit diesem Antrag auch darauf hinwirken, daß dieses Thema in der neuen Legislaturperiode sehr bald weiterbehandelt wird. Es sind weitere Punkte aus diesem sehr ausführlichen Ergebnisbericht aufzunehmen. Dringend ist, daß die rechtliche Form der Patientenverfügung geregelt wird. Für mich ist die langfristige Perspektive von großer Bedeutung: Wir müssen die Hospizarbeit überall integrieren, das heißt, der würdevolle Umgang mit dem Sterben muß in den Kliniken, in den Heimen und in den ambulanten Pflegediensten selbstverständlich sein. Dafür muß die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen setzen, und das kostet Geld.
Eine Begegnung, die ich in den letzten Tagen hatte, hat mir noch einmal die Eilbedürftigkeit auf diesem Gebiet deutlich vor Augen geführt. Ich hatte ein Gespräch mit einem unheilbar kranken Menschen, der noch sehr aufmerksam das Fernsehen verfolgt und durch die öffentlichen gesundheitspolitischen Diskussionen äußerst betroffen ist. Er sagte mir, ich sehe schon den Tag kommen, Frau Rudolph, an dem Leute wie ich den Kassen zu teuer werden und wir zu Lösungen wie in den Niederlanden gedrängt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Ängste müssen wir verhindern. Wir sind uns in diesem Haus einig – das haben zwei Debatten und die Diskussion im Juli in der Landesinitiative Hospiz gezeigt –, daß eine würdevolle Sterbebegleitung gefördert und auch ausgebaut werden muß, wir sind uns einig im Nein zu einer aktiven Sterbehilfe.
Für mich gehört dieses Thema in den großen Zusammenhang der bedeutenden ethischen Fragen über Anfang und Ende des Lebens, die in diesem Jahr der Lebenswissenschaften so kontrovers diskutiert werden, und Einigkeit beim Thema Menschenwürde ist dabei nicht mehr selbstverständlich. Im Gegenteil, das, worauf unsere großartige Verfassung basiert, auf Grundgesetzartikel 1, der Menschenwürde, ist in der Politik quer durch alle Lager wie in der Wissenschaft höchst umstritten. Dort heißt es über die einen, für sie stelle die Menschenwürde nur noch eine semantische Altlast dar, während die anderen als ethische Bedenkenträger tituliert werden. Ein neues Zeitalter zieht auf. Genforscher künden uns die Ära des kommenden Menschen an.
Übrigens muß eine entsprechende Debatte in diesem Hause noch in diesem Jahr sehr intensiv geführt werden. Die Gesetze werden zwar nicht hier gemacht, aber die öffentliche Meinungsäußerung in den Parlamenten ist wichtig. Wir dürfen die Forschung nicht damit allein lassen; die Gesellschaft muß sich zu dieser Thematik äußern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie nachdrücklich, die Einigkeit in der Frage der Sterbebegleitung zu nutzen. Was es heißt, in Würde zu sterben, haben wir hier in Breite während der Debatten erörtert. Die Landesinitiative hat sehr gute Arbeit geleistet. Viele Arbeitsgruppen haben nach einer umfassenden Bestandsaufnahme zusammengestellt, was zu tun ist. In dem Maße, wie sich eine gute Sterbebegleitung durchsetzt, schwindet der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe. Warten Sie nicht so lange, bis auch bei uns, weil eine Alternative nicht erkennbar ist, der Ruf nach
aktiver Sterbehilfe wie in den Niederlanden und nach dem Freitodbegleiter wie in der Schweiz lauter wird.
Hier ist ein Gebiet, wo die Politik zeigen kann, wie sie es mit der Würde des Menschen in seiner schwierigsten Lebensphase hält. Hier können Bürgerschaft und Senat – ich appelliere dabei sehr an den nächsten Senat – Stellung beziehen, das heißt, auch politische Prioritäten setzen, und warum soll Hamburg nicht einmal im Bundesgebiet führend bei der Sterbebegleitung in den Hospizeinrichtungen sein.
Sie haben geklingelt, Frau Präsidentin. – Ich verabschiede mich mit der Bitte, daß Bürgerschaft und Senat dieses Thema weiter behandeln, daß in Hamburg darüber geredet wird, denn Sterben und Tod müssen wieder Teil des gesellschaftlichen Lebens werden.
Für meine Abschiedsworte habe ich jetzt nicht viel Zeit. Herr Kopitzsch hat so großartig geredet, ich möchte nur das Stichwort „Gemeinderat“ hier aufnehmen. Das habe ich auch oft so empfunden, das muß abgestellt werden.
Ich danke für sehr viel Kollegialität, die ich in den verschiedensten Ausschüssen, die ich in 27 Jahren mitgemacht habe, und in vielen Ressorts erfahren habe; ich könnte viele Namen nennen. Ich bin dankbar dafür, daß ich so lange Parlamentarierin sein konnte. Erlauben Sie mir zum Schluß einige Worte aus dem alten Bürgereid, die ich aus meiner Rede als Alterspräsidentin im Kopf habe: Ich wünsche der nächsten Bürgerschaft, daß sie das Beste unserer wunderschönen Stadt Hamburg und ihrer Bewohner, ihrer Menschen sucht und sich mit ihrem Denken und Fühlen auf Hamburgs Wohlbefinden ausrichtet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem niederländischen Gesetz wird erstmals die bisherige strikte Ächtung der Euthanasie durchbrochen.
Es wird auch in der öffentlichen Diskussion von Tabubruch, von Dammbruch gesprochen. Dabei hat die parlamentarische Versammlung des Europarats erst im vergangenen Jahr mit überwältigender Mehrheit eine Erklärung gegen die Euthanasie verabschiedet. Schon 1950 hat der Europarat mit der Menschenrechtskonvention zugleich ein Verbot verabschiedet, was die direkte Beendigung menschlichen Lebens betraf.
Nun ist beinahe zu befürchten, daß die niederländische Entscheidung einen Stein ins Rollen bringt, der letztendlich zu einer allgemeinen Akzeptanz der Euthanasie führen könnte. Der Mensch kann sich seiner Würde und seines Lebensrechts am Anfang und am Ende seines Lebens nicht mehr sicher sein,
und diesem Trend muß mit aller Kraft Einhalt geboten werden. Was gilt eigentlich noch der Eid des Hippokrates?
Was gilt das Menschenbild der westeuropäischen Wertegemeinschaft, das auf griechischen Vorstellungen – siehe Hippokrates – und vor allem auf jüdisch-christlichen Traditionen basiert und in dieser Frage auf so etwas Schlichtes wie das Fünfte Gebot am Sinai zurückgeht und das, was man im Konfirmandenunterricht von den Erklärungen Luthers gelernt hat. Da heißt es:
„Daß wir unserem Nächsten an seinem Leibe keinen Schaden und Leid tun, sondern ihm helfen in Leibesnöten.“
Das steht zu „Du sollst nicht töten“.
Menschliches Leben muß unverfügbar bleiben, sonst könnte eines Tages die Alterung der westlichen Gesellschaften – 2050 werden nach heutigen Hochrechnungen circa 42 Prozent der Bevölkerung ältere Menschen sein – wegen des Kostendrucks im Renten- und Gesundheitssystem Anlaß sein, Alzheimerkranken und anderen unheilbar kranken Menschen die Sterbepille zu verabreichen,
die die holländische Gesundheitsministerin für eine nachdenkenswerte Alternative hält, wie man kürzlich der Presse entnehmen konnte.
Die Umfrageergebnisse, Frau Freudenberg, sind aus meiner Sicht wertlos, da sie sehr durch einseitige Fragestellung provoziert sind. Eine Frage, die als Ergebnis 78 Prozent Zustimmung hatte, lautete:
„Es wird verstärkt darüber diskutiert, ob es erlaubt sein sollte, unheilbar Kranke von ihren Leiden zu erlösen, indem ihr Leben auf ausdrücklichen Wunsch beendet
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wird. Wie stehen Sie zu diesem Problem? Sollte Sterbehilfe für unheilbar Kranke erlaubt sein, oder sollte dies nicht der Fall sein?“
Das ist eine ganz einseitige Frage, wo es gar keine Möglichkeit gibt, über Alternativen zu reden. Die Befürworter der aktiven Sterbehilfe argumentieren mit der Barmherzigkeit gegenüber den Leidenden, mit dem Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht des Individuums und mit der Würde des Menschen. Wir sagen nein zu einer solchen tödlichen Barmherzigkeit.
Wir wünschen, daß Menschen in Würde und ohne Schmerzen, nicht allein und mit Zuwendung sterben können. Wir sind überzeugt, daß der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe in dem Maße schwindet, wie sich eine gute Sterbebegleitung durchsetzt. Das haben wir schon bei der ausführlicheren Debatte im Februar kundgetan und auch breiter diskutieren können; nur ist davon noch viel zuwenig in der Öffentlichkeit die Rede. Ich weiß nicht, warum gerade in dieser Debatte die aktive Sterbehilfe Vorrang vor der Sterbebegleitung genießt.
Es muß noch vieles getan werden, um eine gute Sterbebegleitung in die öffentliche Diskussion zu bringen, aber auch die Sterbebegleitung in ihrer Qualität muß noch wesentlich verbessert werden, das heißt zuerst in der Palliativmedizin. Ich verstehe nicht, daß das nicht zum Curriculum des Medizinstudiums gehört.
Ein Schlußsatz noch. – Es gehören noch viele andere Dinge dazu. Die Richtlinie der Bundesärztekammer ist eine hervorragende Grundlage für die Umsetzung, und auch die Patientenverfügungen sind in Zukunft mehr anzuerkennen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Petersen, vielen Dank für diesen Beitrag, den Beitrag eines Arztes.
Ich habe einen ähnlich schwierigen Fall in einer der jüngsten Wochenzeitungen gelesen, bei dem ich mich gefragt habe: Woran liegt es, daß dieser Mensch, der nicht mehr bei Bewußtsein war – es ging hierbei auch um die Angehörigen, die leiden mußten, und um die Patientenverfügung, die der Patient sechs Wochen vorher selbst in vollem klaren Bewußtsein gefertigt hatte –, nicht anerkannt und nicht ernst genommen wurde, weil der Professor sagte, daß der Patient zwar bewußtlos sei und dies auch bliebe, sich aber im Wachkoma befände und nur eine Ernährung benötige. Wenn die Frau des Patienten einer Sondenernährung nicht zustimmen würde, dann werde er über eine Nasensonde ernährt, denn dazu würde ihre Zustimmung nicht gebraucht. Als sie zu einem späteren Zeitpunkt ihren Mann aus dem Pflegeheim nach Hause holen wollte, wurde vom Pflegeheim bei der zuständigen Richterin veranlaßt, daß ihr das Betreuungsrecht entzogen wurde.
Damit solche Dinge nicht mehr möglich sind, muß noch unendlich viel getan werden. Gerade bei der Anerkennung der Patientenverfügung – das habe ich aus den Richtlinien der Bundesärztekammer von 1998 entnommen –, ist offenbar ein gewisser Paradigmenwechsel zu verzeichnen. Während es früher um Lebenserhaltung ging, geht es jetzt auch darum, das – ich darf es einmal so ausdrücken – Sterbenlassen zu lernen. Dazu gehört unbedingt das Ernstnehmen der Patientenverfügung. Bei der damaligen Debatte haben wir gelernt, wie schwierig es ist, diese Verfügung richtig zu hinterlegen und dafür entsprechende rechtliche Formen zu finden. Insofern ist noch unendlich viel an politischen Maßnahmen für eine gute Sterbebegleitung nötig.
Zum hippokratischen Eid, Frau Koppke. Ich meinte nicht das lebenserhaltende Handeln, sondern den Satz: „Ich werde nie ein tödliches Gift verabreichen und auch keinen entsprechenden Rat geben.“ Das scheint mir das Wichtige zu sein.
Zu damaligen Zeiten gab es noch keine lebenserhaltenden Maschinen und Apparate. Es ist heute wirklich das Wichtigste, daß ein Patient mit seinem Selbstbestimmungsrecht verlangen kann, daß die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet werden. Wenn der Patient selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, dann sollen dies seine Angehörigen beziehungsweise die Bevollmächtigten tun können. Wir müssen die Notwendigkeit vermitteln, daß Patienten mit voller Geisteskraft Menschen dazu bevollmächtigen, die ihr Vertrauen besitzen.
Dafür möchte ich so gern die Medien gewinnen, daß sie über die Notwendigkeit, eine gute Sterbebegleitung zu veranlassen und zu erreichen, viel mehr berichten, so daß sich die Menschen mehr mit den Fragen über den Tod – auch über ihren eigenen Tod – auseinandersetzen. Das ist wieder notwendig. Früher starb man im Kreis der Familie und war gut aufgehoben. Es gab Gott sei Dank vieles nicht, was wir heute wissen.
Der Arzt – das hat der Beitrag von Herrn Petersen gezeigt – befindet sich in einer schwierigen Situation. Frau Thomas sagte mir, daß ein Arzt sicher sein muß, wenn er die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet hat, nicht vor den Kadi zu kommen, weil die Angehörigen gefragt haben: Warum haben Sie nicht alles getan, um auch noch das Letzte zu versuchen?
Es gibt noch eine Fülle von Problemen, die wir in einer Aktuellen Stunden mit unseren fünfminütigen Beiträgen leider nicht in der notwendigen Ruhe besprechen können. Viel
leicht schaffen wir in Hamburg dafür ein eigenes Forum, um uns damit ernsthaft auseinanderzusetzen. Vielen Dank für das, was hier gesprochen wurde.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch diesen Antrag bin ich in meiner ehemaligen jahrelangen Funktion als jugendpolitische Sprecherin angesprochen. Ich will jetzt nicht zu dem Frauenaspekt etwas sagen, den ich hier auch jahrzehntelang vertreten habe, sondern darüber etwas sagen, was mir in meinem politischen Gedächtnis geblieben ist.
Anfang der achtziger Jahre haben wir uns in diesem Hause und in dieser Stadt einige Jahre mit Fragen zu den Adop
tionsakten beschäftigen müssen, denn das Amt für Jugend beabsichtigte, die Adoptionsakten zu vernichten. Der wesentliche Grund dafür war, daß durch diese vorhandenen Akten die Frauen, die ihre Kinder zur Adoption freigaben, stigmatisiert wurden. Das war ein sehr langer Prozeß.
Es meldeten sich sehr aktive Hamburger Adoptiveltern zu diesem Thema. Damals hat – neben anderen – die Soziologin Christa Hoffmann-Riem sehr lange daran gearbeitet und sich dabei auf amerikanische Studien bezogen, die eindeutig ergaben, daß junge erwachsene Adoptivkinder mit 20 Jahren oder darüber keine Ruhe geben, bis sie ihre wirkliche Identität erfahren haben. Sie nannte mir damals ein paar Hamburger Beispiele, unter anderem, daß ein junger Mann in St. Pauli herumirrte, weil er aus dieser Gegend irgend etwas über seine Mutter gehört hatte. Er war über 20 Jahre und konnte nicht heiraten, bis er wußte, wer seine Mutter war. Dieses Unwissen quält einen jungen Menschen schon sehr. Von daher meine ich, daß bei allen rechtlichen Prüfungen gut überlegt werden muß, wie man eine Sicherheit einbauen kann, daß die jungen Menschen später erfahren können, wer ihre Mutter ist.
Frau Freudenberg, Ihr Modell ist sehr schön und einleuchtend, aber werden solche Vertrauenspersonen nach über 20 Jahren noch greifbar sein? Die Daten müssen schon irgendwo fixiert werden. Ich bitte den Senat, dieses sehr dringliche Problem weiter zu transportieren. Ich halte es für wichtig, daß das abgesichert ist. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der letzten Zeit wird in der Öffentlichkeit und in den Medien häufiger über Sterbehilfe als über ambulante Sterbebegleitung gesprochen.
Nach meiner langjährigen Beschäftigung mit diesem Thema neige ich zu der Meinung, die erfahrene Sterbebegleiter bei dieser Problematik vertreten. Sie sind nämlich
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der Meinung, daß der Wunsch nach Sterbehilfe in dem Maße schwinden wird, wie sich eine gute Sterbebegleitung durchsetzt. Darüber ist viel zuwenig bekannt. Was gehört dazu?
Zunächst gehört die Aufklärung des Patienten über seinen Zustand dazu. Es gehört dazu, die Apparatemedizin und lebenserhaltenden Maßnahmen auf Wunsch des Patienten abzustellen und lindernde, schmerzstillende Maßnahmen vor allem bei den unerträglichen Schmerzen, bei Atemnot und Übelkeit der Krebskranken zu ergreifen. Es geht auch oft darum, Hilfe zu leisten gegen die Angst vor dem Erstickungstod, vor der Einsamkeit des Sterbens, vor zuviel Nähe und die Angst – das wurde mir gesagt –, anderen zur Last zu fallen.
Alle Umfragen der letzten Jahre haben im wesentlichen ein Ergebnis: Die meisten Menschen wünschen sich, zu Hause in der gewohnten Umgebung zu sterben. Sie wollen nicht allein gelassen werden und nicht unter Schmerzen leiden. Der Wunsch, noch letzte Dinge regeln zu können, wurde auch geäußert.
Tatsächlich sterben die meisten Menschen im Krankenhaus. In Hamburg sterben laut Krebsregister von 1999 von den jährlich circa 6000 krebskranken Menschen 75 Prozent in hiesigen Krankenhäusern. Nur 25 Prozent sterben zu Hause oder im Heim.
Ich bin über eine Emnid-Umfrage erschrocken, nach der 40 Prozent der Befragten dem Satz zustimmen: Wir sterben einsam, anonym und unwürdig.
Ein Appell an uns alle! Das ist insbesondere eine Herausforderung an die Hospizbewegung, die zum Ziel hat, das Sterben und den Tod zu enttabuisieren und ins Leben zu integrieren, würdevolles Sterben möglich und Sterbebegleitung als Lebenshilfe verständlich zu machen.
In Deutschland hat die Hospizbewegung verhältnismäßig spät Fuß gefaßt. Gegründet wurde sie in den sechziger Jahren in England, und der Ausspruch der Gründerin ist sehr wichtig: Hospiz is rather a programm than a place. Es ist also nicht nur das stationäre Hospiz, sondern Hospiz heißt Sterbebegleitung. Über die stationären Hospize haben wir hier gelegentlich schon gesprochen. Es entsteht neben „Sinus“ und „Leuchtfeuer“ jetzt gerade das dritte im Helenenstift in Altona.
Neu ist der Förderverein, der sich für ein Kinderhospiz mit dem Namen „Sternenbrücke“ gegründet hat. Ich glaube, alle Fraktionen sind informiert. Wir sollten das alle unterstützen. Dieser Förderkreis möchte die Integration ambulanter und stationärer Betreuung krebskranker Kinder erreichen und fördern. Die Familien sind mit einem sterbenskranken Kind zu Hause oft sehr überfordert.
Zu begrüßen ist ferner die Veranstaltung der Landesinitiative Hospizentwicklung unter dem Namen „Care-Net“. Am kommenden Sonnabend werden sich in einem Universitätsflügel alle Hospizdienste und Initiativen vorstellen können. Dazu finden Foren statt. Diese Initiative dient überhaupt einer stärkeren Bewußtmachung der Hospizarbeit; dafür haben wir auch diese Große Anfrage gestellt. Es geht um die Vernetzung von ambulant und stationär. Die Voraussetzung dafür ist eine gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Disziplinen wie der Ärzte, der Pflegedienste – und besonders wichtig dabei – der gut geschulten ehrenamtlichen Personen. Die Qualifikation ist dabei entscheidend. Für einen weiteren Ausbau ist noch manches an politischen Maßnahmen wichtig.
Zunächst zu den Ärzten, wobei sicher kompetentere Leute, nämlich die niedergelassenen Ärzte, die wir unter unseren Kollegen haben, Auskunft geben können. In der Antwort des Senats ist einiges zur Finanzierung gesagt worden; dabei darf man 14 DM oder 15 DM für einen Hausbesuch gar nicht laut sagen, wenn wir wissen, was Handwerker bekommen. Auf dem Gebiet einer wirklichen Sterbebegleitung ist eine bessere Honorierung angesagt.
Für mich ist aber ein anderer Punkt noch interessant. Eine Vertreterin der Deutschen Hospizstiftung beklagte mir gegenüber in der vergangenen Woche den noch schlechten Zustand der Palliativmedizin in Deutschland. Auf dem Gebiet sind wir Nachzügler. England und Skandinavien sind uns offenbar um Jahrzehnte voraus. Es gibt in Deutschland gerade einen Lehrstuhl für Palliativmedizin und nur ganz wenige Ausbildungsstätten für Palliativpflege. Dieses ist kein verpflichtendes Fach im Medizinstudium. Der stellvertretende Vorsitzende der AOK in Sachsen hat kürzlich folgendes geäußert:
„Wenn es für einen Medizinstudenten genau so selbstverständlich ist, bei einem Sterbenden zu wachen wie für eine Klausur zu büffeln, dann haben wir den Paradigmenwechsel geschafft. Erst dann werden Sterben, Tod und Trauer besser ins Leben integriert sein.“
Hier sind also auch die Kultus- und Wissenschaftsbehörden hinsichtlich der Prüfungsordnungen gefordert. Das sollte, glaube ich, von allen Seiten vorangebracht werden.
Berlin hat das Homecare-Konzept entwickelt, auf das wir in unserer Großen Anfrage eingehen. Die Hamburger Gesundheitshilfe beantragt die Einführung auch für Hamburg. Nun ist mir zu Ohren gekommen, daß die Kassenärztliche Vereinigung in Hamburg – in Berlin liegt dem eine Vereinbarung zwischen AOK und Kassenärztlicher Vereinigung zugrunde – dem nicht positiv gegenübersteht. Das enttäuscht mich sehr, weil ich meine, daß in diesem Modellprojekt Möglichkeiten einer intensiven Sterbebegleitung auch für Ärzte gegeben sind, da sie nur für diesen Aufgabenbereich vorgesehen sind und auch entsprechend finanziert werden.
Ferner wurde mir gesagt, daß in einer durchschnittlichen Arztpraxis zwei Sterbefälle im Jahr vorkommen. Darum hätten die niedergelassenen Ärzte ihre Fortbildungsschwerpunkte im allgemeinen nicht auf diesem Gebiet, sondern in den anderen Fachrichtungen wie Herz-Kreislauf- oder Darmerkrankungen.
Ich möchte noch ein paar Worte zu den Hospizpflegediensten mit den besonderen Pflegefachkräften sagen. In der Antwort auf unsere Große Anfrage ist eine Liste der ambulanten Initiativen und Einrichtungen enthalten; einige davon kannte ich bereits. Ich habe mich dann mit denen beschäftigt, die ich noch nicht kannte, und eine davon ist der Hospizpflegedienst der evangelisch reformierten Kirche.
Ich muß sagen, daß ich vieles nicht wußte, wie beispielsweise eine Hospizpflegekraft, die eine besondere Zusatzausbildung haben muß, arbeitet. In einem Fall ging es um eine schwerstkranke Person, eine krebskranke Frau von Mitte dreißig, mit einem behinderten Sohn, die nicht mehr lange zu leben hat und die alleinstehende Mutter ist. Sterbenden Menschen sind nicht mehrere Betreuungspersonen zuzumuten, die Pflege und Betreuung muß in einer Hand bleiben. Das heißt, diese Hospizpflegekraft muß auch die Hauswirtschaft mitmachen, die Verhandlungen mit dem Jugendamt führen und alles andere erledigen, was dazu gehört. Man sagte mir, man dürfe sich nicht für
Hausarbeit zu fein sein, das sei ein Kriterium bei ihnen bei der Einstellung. Man kann sich ungefähr vorstellen, wie solche Arbeit aussieht. Das kann bis zu acht Stunden am Tag bedeuten; nächtliche Dienste müssen zusätzlich organisiert werden.
Die Pflegekassen zahlen dann zwar die höchstmöglichen Sätze, aber die Genehmigungen für die Einstufungen in die höchste Stufe kommen manchmal auch erst vierzehn Tage nach der Beerdigung. Diese Dinge erschweren letztlich die praktische Arbeit. Dieses Beispiel ist nicht unbedingt ein Extremfall.
Darüber hinaus ist die Arbeit mit den ehrenamtlichen Kräften sehr wichtig. Das Wesensmerkmal der Hospizarbeit überhaupt ist ehrenamtliches Engagement. Die ehrenamtliche Mitarbeit ist substantieller Teil der Hospizarbeit. Ein besonders überzeugendes Konzept hat in Hamburg der Malteser Hospizdienst in Volksdorf, mit einer umfassenden sehr gründlichen Ausbildung der ehrenamtlichen Personen; dafür sind eine besondere Hospizpflegekraft und ein Sozialarbeiter mit langjähriger Erfahrung und Sonderausbildung zuständig. Die Kosten werden völlig aus eigenen Mitteln getragen.
Der Malteser Hospizdienst finanziert seit über zehn Jahren seine Hospizarbeit mit jährlich 270 000 DM selbst – es sind also bereits mehrere Millionen DM dort eingeflossen –, mit größten Anstrengungen, und die Grenze ist erreicht. Sie haben hundert ehrenamtliche Kräfte und ein sehr interessantes Arbeitskonzept für diese Leute, die auch äußerst anspruchsvolle psychosoziale Arbeit leisten.
Berlin zahlt einen Sockelbetrag von 50 000 DM für zwölf Hospizdienste und noch 10 000 DM für besondere Beratungsangebote. Mit 60 000 DM kann also ein Hospizdienst rechnen. Diese Regelung sollte auch für uns von Bedeutung sein. Die Arbeit der Landesinitiative Hospiz „CareNet“ muß nach einer umfassenden Bestandsaufnahme auch entsprechende politische Folgen haben.
In der Antwort auf die Große Anfrage werden zwei Gesetze im Bundesrat erwähnt, von Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg. Dabei war für mich die Stellungnahme der Deutschen Hospizstiftung interessant, die einen Überblick über die gesamte Arbeit in Deutschland hat und befürchtet, daß bewährte Dienste und Einrichtungen nicht davon profitieren und damit ihre Arbeit irgendwann auf der Strecke bleiben wird. Das heißt, das ehrenamtliche Element werde nicht stark genug berücksichtigt in den Gesetzen.
Insgesamt meine ich schon, daß Gelder, die in die Hospizarbeit fließen, ein Vielfaches an Krankenhauskosten einsparen wird, wenn man einmal die Summe von 480 DM bis 720 DM Krankenhaustagessatz rechnet. Ein HomecareArzt in Berlin hat ausgerechnet, daß ambulante Hospizpflege täglich 330 DM kostet, nicht nur für seine Arbeit, sondern inklusive der Hospizpflegekraft. Das ist doch ein sehr großer Unterschied zum Pflegesatz im Krankenhaus. Daher meine ich, daß die Hospizpflege noch ganz gehöriger finanzieller Unterstützung bedarf.
Allerdings sollten wir die Beschäftigung mit Sterben und Tod nicht nur den professionellen und ehrenamtlichen Kräften überlassen, sondern ich denke, daß das eine Aufgabe für uns alle ist. Ich gehe soweit, daß wir eine neue Ars moriendi brauchen. Sie spielte im Mittelalter eine große Rolle. Anhand von Holzschnitten konnte man sich sehr gut auf den Tod und das Sterben vorbereiten. Ich glaube, daß
das eine Aufforderung für die Gesellschaft insgesamt ist. – Danke schön.
Herr Staatsrat, wie ist es zu erklären, daß Sachbearbeiter vor Ort in dieser Form nach eigenem Ermessen bewirkt haben, daß die Rechtsansprüche von schwangeren Frauen, die sie nach dem BSHG haben, ausgehebelt werden? Geschieht so etwas unter dem Einspardruck, unter dem die Mitarbeiter stehen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Müttergenesungswerk ist in diesem Jahr 50 Jahre geworden.Das Müttergenesungswerk bezeichnet sich in seiner Festschrift als die erste und bis heute die einzige Lobby für die Mütter bundesweit. Und weil es zunehmend Schwierigkeiten gibt bei der Durchführung von Kuren, stellen wir diesen Antrag und wünschen uns vom Senat, daß er versucht, die Schwierigkeiten, die sich heute zeigen, aus dem Weg zu räumen.
Wir freuen uns, daß die beiden Regierungsfraktionen wichtige Handlungsaufträge für den Senat eingebracht haben; es besteht Verständnis für die Sorgen des Müttergenesungswerkes – und auch für die Situationen der Mütter, weil wir ja alle Mütter haben oder Mütter sind oder mit Müttern verheiratet sind beziehungsweise mit Müttern zusammenleben und wissen, was es heute bedeutet, Mutter zu sein.
Das Müttergenesungswerk wurde von zwei ausgesprochenen Feministinnen gegründet. Es war Frau Elly HeussKnapp, geboren 1881, die mit 18 Jahren ihr Lehrerinnenexamen gemacht hat, anschließend Volkswirtschaft und dann in der Sozialschule für Frauen unterrichtete, die 1918 mit Plakaten und Werbetexten die Frauen aufgerufen hat, zur Wahl zu gehen.Im Dritten Reich, als Theodor Heuss als Redakteur nicht arbeiten durfte, hat sie ihre Familie mit Werbeplakaten und Werbetexten ernährt.
Die andere Frau, die das Müttergenesungswerk zunächst initiiert hat, Antonie Tupitsch, geboren 1901, hat ebenfalls Volkswirtschaft studiert und mit 24 Jahren bereits promoviert; sie unterrichtete auch an der Sozialschule für Frauen. Das waren damals die Einrichtungen, an denen diese Fächer von Frauen unterrichtet werden konnten. Sie richtete dann in den dreißiger Jahren in Bayern den Mütterdienst in der Evangelischen Kirche ein, der 1933 nicht gleichgeschaltet wurde. So konnte sie da am Kriegsende anfangen mit Mütterkuren, und beide zusammen haben dann versucht, die Wohlfahrtsverbände für die Mütterkuren
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zu gewinnen.Elly Heuss-Knapp ist es dann auch gelungen, die Krankenkassen als Kostenträger zu gewinnen.Sie starb sehr früh, 1952, war auch schon krank, als sie dieses Werk begann, und hat es dann kurz vor ihrem Tod als die wirkliche Krönung ihres Lebens bezeichnet.
Elly Heuss-Knapp hat Theodor Heuss davon so überzeugt, daß er die nächsten Jahre bis zu seinem Amtsende selbst die Schirmherrschaft übernommen hat; seitdem übernehmen alle Ehefrauen unserer Bundespräsidenten jeweils diese Aufgabe. Jetzt ist es Christina Rau, die sich in einem Interview sehr nachdrücklich zum Müttergenesungswerk bekannt hat, und als sie gefragt wurde, ob dieser Begriff Müttergenesungswerk denn noch zeitgemäß sei, meinte sie, der Begriff hat eine Tradition, die man nicht einfach wegwischen kann.Mit einem modernen Wort sind 50 Jahre weg, 50 Jahre, in denen sich die ganz unterschiedlichen Nöte und Belastungen von Müttern widerspiegeln.
Während dieser Zeit um 1950 neben der Familie eine Berufstätigkeit auszuüben bei noch ungenügenden Wohnverhältnissen, schlechten Heizverhältnissen – gewaschen wurde mit dem Waschbrett –: Wissen Sie, was das alleine körperlich bedeutete? Es gab noch keine erleichternden elektrischen Geräte. Damals waren nervliche und körperliche Belastungen eigentlich die Krankmacher der Mütter; heute sind es psychosomatische Belastungen.
Zur widersprüchlichen Belastung durch Haushalt, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung kommt meist noch der Anspruch hinzu, dem Bild der jungdynamischen und sexuell attraktiven Frau zu entsprechen. Die besondere Überlastung der Frauen heute entsteht in dem Versuch, diesen Balanceakt fertigzubringen, einerseits in der Erwerbsarbeit zu funktionieren – ich weiß nicht, meine Damen, wie es Ihnen geht, ob Sie dieses „funktionieren müssen“ nicht auch manchmal satt haben – und andererseits in der Familie Spannungen auszugleichen, Konflikte zu glätten, Beistand zu leisten, Mut zu machen, überall Stütze zu sein, selbst dabei oft Mangel zu haben an Zuwendung, an Wärme, an Wertschätzung und Anerkennung.
Bei solcher Zustandsbeschreibung spricht man dann von frauentypischen Befindlichkeitsstörungen, ein Terminus technicus aus einer Untersuchung von Medizinern: „Frauentypische Befindlichkeitsstörungen“, das sind Angst, Unruhe, sind Symptome wie Abgespanntheit, Kopfschmerzen, depressive Stimmungen, totale Erschöpfung, und die Ärzte, wenn man mit solchen Beschwerden zu ihnen geht, wollen dem abhelfen mit Psychopharmaka, mit Schlaftabletten und Beruhigungstabletten. Es ist nicht selten, daß daraus gewisse Suchterkrankungen bei Frauen erwachsen.
Eine Müttergenesungskur ist angezeigt, wenn mehrere solcher Befunde bei der Frau vorliegen; in den allermeisten Fällen werden sie begleitet durch Wirbelsäulen- und Bandscheibenprobleme, Erkrankungen der Atemwege oder Herz- und Kreislaufstörungen. Um einer Verschlimmerung dieser Krankheiten vorzubeugen, ist eine Müttergenesungskur nach Paragraph 24 Sozialgesetzbuch V zur Vorsorge angezeigt. Ebenso gibt es die rehabilitativen Maßnahmen nach Paragraph 41 im Sozialgesetzbuch V bei nun schon fester sitzenden Krankheiten.
Die Konzeption des Müttergenesungswerkes geht von einem ganzheitlichen frauenspezifischen Ansatz aus, das heißt, neben den medizinischen und therapeutischen Maßnahmen spielt die psychosoziale Therapie eine große Rolle; neben Medizinern sind Sozialtherapeuten und Sozi
alarbeiter tätig. Das Ziel ist nicht nur die konkrete Verbesserung der Krankheit, des Gesundheitszustandes, sondern auch eine langfristige Veränderung der Verhaltens- und Lebensweise. Es gibt Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren, je nach den Wünschen der Frauen und den Notwendigkeiten. Manche Frauen können ihre Kinder nicht alleine lassen und wollen es nicht. Dies gilt ganz besonders für die alleinerziehenden Frauen, die einen Anteil von 30 Prozent bei den Kuren ausmachen.
Die medizinische Hochschule in Hannover hat ein Forschungsprojekt zur „Bedeutung von Müttergenesungskuren für die Gesundheitsversorgung“ durchgeführt und dabei auch die Auswertung von Fragebögen vorgenommen, die alle Frauen am Ende der Kur bekommen und zu 60 Prozent mit Antworten zu ihrer gesundheitlichen, sozialen und persönlichen Situation zurückschicken.Daraus läßt sich ableiten, wie sich im Laufe der Jahre die Bedürfnisse der Mütter verändern. Die Auskünfte gehen in die konzeptionellen Entwicklungen ein.Die therapeutische Konzeption wird immer zeitgemäß angepaßt.Nur ein paar Zahlen:1998 waren 52 000 Frauen mit 70 000 Kindern in Müttergenesungskuren, und davon haben über 31000 Frauen einen solchen Fragebogen beantwortet.
Es ist interessant, daß diese Frauen in ihren sehr positiven Berichten über die Kuren vor allem die nachhaltige Wirkung hervorheben und ihr gesteigertes Gesundheitsbewußtsein. Insgesamt stellt man fest, daß diese Kuren sich sehr gesundheitsfördernd auswirken. Das hat auch politische Bedeutung, wenn Frauen weniger zum Arzt gehen, wenn sie ihre Kinder gesund erziehen und wenn sie ein ganz anderes Selbstwertgefühl gewonnen haben.Eine Mutter hat geschrieben: „... und ich will nun auch nicht mehr mich selbst verachten.“
Meine Damen und Herren, es ist so, daß die Krankenkassen im Rahmen der Gesundheitsreformen – eben seit mehreren Jahren – doch restriktiver mit den Zuschüssen umgehen, wo unsere Kritik ansetzt. Wir meinen, diese Kuren dienen vor allem der Vorsorge, und wenn sie nicht durchgeführt werden, dann ist eines Tages das Krankheitsbild sehr viel ernster und die medizinischen Aufwendungen werden erheblich und die Kosten für die Kassen werden sehr viel höher sein.Prävention und Rehabilitation der Mütter kommt vor allem den Kindern zugute. Wir meinen, hier sollten wir etwas tun, und freuen uns über die breite Unterstützung. Wir hoffen, der Senat wird uns im Herbst berichten, so daß wir uns dann noch damit beschäftigen können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich sehe die beiden Schwerpunkte Personalkürzungen und Kinder- und Jugendpsychiatrie, habe aber noch einen zusätzlichen Schwerpunkt, Frau Brinkmann.
Frau Freudenberg sprach eben von den merkwürdigen 43 Minuten. Wenn man die Ergänzung in diesem berühmten Eckpunktepapier vom Juli liest, dann ist das eine rechnerische Größe, aufgestockt auf den Durchschnitt des Personals beim damaligen Übergang von der hiesigen Pflegestufe zu den Pflegestufen des Pflegeversicherungsgesetzes. Und 76 Durchschnittsminuten plus 43 sind natürlich
immer noch nicht viel, wenn Sie bedenken, daß das Pflegeversicherungsgesetz für Pflegestufe III, die für schwerst demenzkranke Pflegebedürftige in Frage kommt, 300 Minuten vorsieht. Das ist für uns einfach nicht nachvollziehbar.
Ich möchte nur die Aufsichtskommission zitieren, die am Anfang ihres Berichts sagt:
„Therapie psychisch Kranker benötigt Menschen und keine Großgeräte.“
Um so fataler wirken sich unverhältnismäßige Personalkürzungen aus. Nachdem wir wissen, welche guten Erfahrungen mit intensiver Betreuung gerade von Schwerstdementen gemacht worden sind – es gibt internationale Studien, nach denen man viele der besonders großen Störungen abbauen kann –, sollten wir uns alle intensiv dafür einsetzen, daß die Personalausstattung stimmt.
Bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie sagten Sie, Frau Brinkmann, gebe es einen Mangel, das müsse in Hamburg noch ausgebaut werden. Vom Senat wurde das Wilhelmstift erwähnt, das zusätzliche Plätze einrichten soll. Aber der Hauptmangel sind Plätze für psychisch kranke Kinder und Jugendliche, die geschlossen untergebracht werden müssen, und das ist besonders schwierig. Da hat die SPD in Hamburg ein bißchen das Problem mit geschlossener Unterbringung für Kinder und Jugendliche. Sie versündigen sich wirklich an diesen Kranken.
Heute weist man, Frau Brinkmann, Kinder und Jugendliche im Alter von 13, 15, 16 Jahren in die Erwachsenenpsychiatrie im Klinikum Nord ein, das dafür überhaupt keinen Versorgungsauftrag hat. Das bedeutet dann auch, daß dort für diese Kinder und Jugendlichen keine Jugendpsychiater tätig sind. Beispielsweise kommt ein suizidgefährdetes sechzehnjähriges Mädchen erst in Eppendorf in die Jugendpsychiatrie, die nicht geschlossen ist. Weil man sie sonst nicht versorgen kann,kommt sie in die geschlossene Station nach Ochsenzoll. Die haben gar keine Versorgungsmöglichkeiten für schwerst persönlichkeitsgestörte und suizidgefährdete Jugendliche, so daß die dann sagen, dann kommt sie eben nach Schleswig. Schleswig ist aber nicht bereit, für Hamburg diese Dienste zu übernehmen.
Es gibt kein anderes Bundesland, das sich hier so borniert zeigt, und zwar aus ideologischen Gründen. Die geschlossene Unterbringung für Kinder und Jugendliche ist bei Ihnen so stigmatisiert, daß Sie nicht einmal im Zusammenhang mit dem Gesetz für Hilfe und Maßnahmen für psychisch Kranke bereit sind, für Kinder und Jugendliche eine solche Station in Hamburg einzurichten. Gerade nach dem, was wir von Dr. Seeler im Januar hörten, sollten wir uns wirklich zusammentun. Es ist unverantwortlich, diese Kin
der und Jugendlichen von Psychiatern, die für Erwachsenenpsychiatrie und nicht für Jugendpsychiatrie ausgebildet sind, therapieren zu lassen. Man geht von einer notwendigen Station mit zehn Plätzen aus, und dafür sollte langsam in Hamburg Gelegenheit gegeben werden.
Das Schreiben, das nach der Januar-Anhörung aus dem Klinikum Nord an Dr. Petersen gegangen ist, macht noch einmal sehr deutlich, daß diese Fälle vorhanden sind und ungefähr zehn Plätze gebraucht werden. Sie oder Vertreter des Senats haben zumindest in der Ausschußberatung gesagt, daß geschlossen unterzubringende Jugendliche auch weiterhin in die Erwachsenenpsychiatrie eingewiesen werden müßten; da sind Sie also zu keiner Konzession bereit?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Brinkmann, der Gesetzgeber geht in seiner Begründung für das Psychotherapeutengesetz schon davon aus, daß die Länder Kammern errichten werden. Von daher sind wir immer davon ausgegangen, daß der Senat das in die Wege leitet, denn in den Bundesländern, in denen zum Teil die Kammern schon sehr zeitig errichtet worden sind, ist das wohl auch einen anderen Weg gegangen. Aber wir sollten schon eine Kammer für psychologische Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendpsychotherapeuten errichten; das ist einfach notwendig.
Den genannten Gründen können wir uns anschließen, das will ich hier nicht wiederholen, nur eines ist mir beim Rückblick auf unsere Debatte zum SPD-Antrag 1998 wieder klargeworden. Der Senat hat die Forderung der Bürgerschaft nicht erfüllt, bis zum Juni 1998 einen Bericht über die verschiedenen Fragen vorzulegen, die die SPD-Fraktion damals gestellt hatte, denen wir uns angeschlossen hatten und von denen wir damals meinten, man könnte sie gleich im Ausschuß besprechen. Diese Ausschußüberweisung lehnten Sie damals ab. Ich bedauere es heute doppelt, daß wir auch dadurch, daß dieser Bericht nicht erfolgt ist, bisher als Bürgerschaft gar nicht die Möglichkeit hatten, uns etwas näher mit den Fragen der Übergangsregelung, der Approbation und auch der von Ihnen damals aufgeworfenen Kammerfrage beschäftigen zu können. Nun wird das wohl erst möglich sein, wenn dieses Gesetz im Entwurf vorgelegt wird.
Sie sprachen – das scheint uns auch wichtig zu sein – die Kooperation zwischen der Ärztekammer und der neu zu errichtenden Kammer an. Das ist einfach schon wegen des unterschiedlichen Ansatzes notwendig, den die medizinischen und psychologischen Psychotherapeuten haben. Ganz besonders in Niedersachsen hat es wohl die Diskussion gegeben, daß ein Beirat dieser beiden Gremien gebildet wird, der insbesondere Fragen der Weiterbildung in diesem Beruf behandelt, damit man nicht zu weit auseinander liegt.
Von uns ist dazu nichts weiter zu sagen, das ist ein Selbstgänger. Die Empfehlung für einen Beirat muß wahrscheinlich nachher von den Kammern selbst kommen. Für den Senat geht es darum, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gerade vor einem Jahr wurden die Hamburger Sozialpolitiker durch die Häufung von Todesfällen bei Dekubitus aufgeschreckt. Dekubitus kann meistens durch sorgsame Pflege verhindert werden. Die Bürgerschaft reagierte darauf mit einer umfassenden Anhörung zur ambu
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lanten und stationären Pflege am 29. März des vergangenen Jahres. Die Erwartungen der beteiligten Verbände und Pflegeeinrichtungen an uns waren sehr groß.Nach langen, zähen und erfolglosen Verhandlungen mit Pflegekassen und Sozialbehörde im Interesse der vielen Menschen, die auf angemessene und sorgfältige Pflege angewiesen sind, setzten Sie nun auf die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung. Sie hofften, daß wir wirklich eine Verbesserung der Pflegebedingungen durchsetzen würden.
Nach monatelangen Ausschußberatungen haben Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der GAL, mit Ihrem lächerlichen Antrag im Oktober letzten Jahres den Kredit der Bürgerschaft verspielt.
Die konkreten Forderungen der CDU waren Ihnen nicht einmal eine erneute Ausschußberatung wert.Wenn Sie die damaligen kritischen Stellungnahmen und Hilferufe ernst genommen hätten, dann gäbe es die derzeitige öffentliche Diskussion über die Pflege nicht, die vor allem den pflegebedürftigen Menschen zusetzt und bei ihnen Unruhe und Unsicherheit hervorruft.
Ich habe den Eindruck, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, daß Sie Ihre Rolle verwechseln, denn Sie regieren nicht.Wann sind Sie einmal mutig genug, gravierende Fehler des Senats zu korrigieren, wenn es insbesondere um alte und kranke Menschen geht?
Das ist die Sache, Herr Grund. Wir haben sie nämlich im Oktober hier diskutiert. Ihr Antrag war so pflaumenweich und nur als Prüfantrag deklariert; er hat nichts zur Sache gesagt und keinerlei konkrete Konsequenzen aus den halbjährigen Beratungen und Anhörungen gezogen. Darum ist jetzt wieder die Diskussion so laut geworden.
Worum geht es denn? Es geht darum, daß von den Einsparungen durch die Pflegeversicherung in Höhe von 250 Millionen DM in der Sozialhilfe endlich Geld für eine verbesserte Pflege abgezweigt wird, damit nicht alle Ersparnisse in den Haushalt fließen.
Nicht einmal der gesetzliche Teil für Investitionen fließt von diesen 250 Millionen DM ab. In der stationären Pflege der Heime bedeutet das, daß der Personalschlüssel angehoben werden mußte. Die Pflegeversicherung gibt der ambulanten Pflege Vorrang vor der stationären Pflege, das ist uns allen auch wichtig und wird von uns unterstützt. Es bedeutet aber auch, daß die älteren Menschen in einem Zustand in das Heim kommen, in dem sie schon sehr intensive Pflege benötigen. Das erfordert ein Mehr an Personal. Die Hamburger Pflegegesellschaft fordert seit 1998 dreieinhalb Minuten mehr an Pflegezeit für die Heimbewohner. Das hört sich für uns lächerlich an, aber es bringt auf 100 Heimbewohner insgesamt zwei zusätzliche Pflegekräfte, die dringend erforderlich sind. Der Pflegesatz würde sich dann um zusätzliche 3,50 DM pro Tag erhöhen. Dieser Betrag muß aus den vorgenannten Ersparnissen möglich sein.
In der ambulanten Pflege geht es um den Ausgleich für die seit 1995 erhöhten Kosten, die seitdem um 8,5 Prozent gestiegen, während die Beträge in der Pflegeversicherung gedeckelt sind. Diesen Ausgleich kann man nur über eine Er
höhung der Punktwerte erreichen, wobei der Wert pro Punkt von 7,0 auf 7,6 Pfennig ansteigen würde. Das wäre dringend notwendig.
Herr Grund, ich fordere Sie hier zum wiederholten Male auf: Wenn Sie auf der einen Seite Tarifsteigerungen fordern, dann sorgen Sie auch dafür, daß auf der anderen Seite solche Erhöhungen bezahlbar werden.
Ich wollte noch einmal auf das reagieren, Herr Grund, was Sie zum Dekubitus gesagt
haben. Es gibt dieses Modell, die HPG hat damals sehr schnell reagiert, bevor wir überhaupt in der Öffentlichkeit davon wußten. Das war der Ausgangspunkt unserer Beschäftigung das ganze Jahr über. Aber ich weiß nicht, ob Ihnen klar ist, was das in den einzelnen Heimen, wo bettlägerige Bewohner gepflegt werden, für das Pflegepersonal bedeutet.Um Dekubitus zu verhindern, müssen die Patienten alle zwei Stunden umgelagert werden. Dazu gehören zwei Pflegekräfte, die Dauer beträgt jeweils eine Viertelstunde und das Tag und Nacht. Das bedeutet alleine drei Stunden Pflege nur für diese bettlägerigen Menschen.
Von daher möchte ich auch Ihnen, Frau Senatorin, etwas widersprechen.Wenn wir die Pflegezeiten in Hamburg nehmen, die nicht der Pflegeversicherung entsprechen, dann wird deutlich, wie groß der Bedarf aufgrund der veränderten Situation und der veränderten Struktur heute in den Heimen ist.Wir haben 60 Minuten für die Pflegestufe I, 100 Minuten für die Pflegestufe II und 145 Minuten für die Pflegestufe III. Darunter fallen die Bettlägerigen, von denen ich eben sprach, die allein drei Stunden für diese Lagerung bedürfen.
Die vorgesehene Härtefallregelung im Pflegeversicherungsgesetz – 2800 DM für Pflegestufe III und 3300 DM für Härtefälle – wird in Hamburg nicht so praktiziert, daß diese 500 DM den Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen zugute kommen, sondern die kommen nur dem Sozialhilfeträger oder den Selbstzahlern zugute; das ist ein großer Unterschied. Bei den Klagen – ich selbst bin mit manchen Heimen in ständiger Verbindung – wird das schon sehr deutlich.
Wir müssen vor allem auch an eines denken. Die Pflegebedürftigen erleben, daß das Pflegepersonal nur unter Hektik, nur unter Hetze, nur unter Zeitdruck arbeiten kann. Das schadet diesen Bewohnern, aber vor allem auch dem Ansehen des Pflegeberufs. Wir brauchen in Zukunft eine große Ausweitung des Altenpflegeberufs angesichts der demographischen Entwicklung, und das setzt eine gewisse Attraktivität dieses Berufs voraus, damit überhaupt jemand diesen Beruf ergreift. 50 Prozent der Ausgebildeten verlassen nach zwei oder drei Jahren diesen Beruf wieder – wegen der Bedingungen. Das kann nicht unsere Absicht sein, und dazu ist es notwendig, die Pflegesituation insgesamt zu verbessern. Immerhin gibt es in Schleswig-Holstein, Frau Senatorin, einen Punktwert von 7,8 Pfennig; im unmittelbaren Grenzland zu Hamburg ist das schon ein großer Unterschied.
Wir müssen beide Fraktionen auffordern, dem Senat Beine zu machen, daß die Pflege in Hamburg verbessert wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es gut, daß wir diese Drucksache im Ausschuß beraten werden,
weil wir nach einer in der vergangenen Woche stattgefundenen Veranstaltung in der Universität viele Fragen haben. Dies ist ein Thema, an dem wohl noch das gesamte Haus sehr intensiv weiterarbeiten muß. Darum möchte ich jetzt nur einige Punkte erwähnen.
Wir freuen uns und begrüßen es ausdrücklich, daß in Hamburg das Institut für Deutsche Gebärdensprache aufgebaut worden ist, das Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher für die gesamte Bundesrepublik ausbildet, beziehungsweise daß die Forschung an der Gebärdensprache tatsächlich nur hier in Hamburg durchgeführt wird. Das ist eine sehr wichtige Sache.
Ein Punkt wurde uns bei dieser Diskussion im Institut für Deutsche Gebärdensprache sehr deutlich: Eine sehr frühe Beratung der Eltern ist außerordentlich wichtig. 90 Prozent der Eltern der gehörlosen und schwerhörigen Kinder sind hörende Eltern, die meistens den Wunsch haben, daß auch der letzte lautsprachliche Ansatz in ihren Kindern gefördert wird, und dabei die Gebärdensprache von sich aus vernachlässigen. Das wird darin deutlich, daß die Frühförderung für Kinder in der Schule für Schwerhörige, in der nach dem lautsprachlichen Ansatz gearbeitet wird, 54 Kinder, während die Schule, die Gebärdensprache anbietet, nur sechs Kinder zählt. Dabei sagen uns nicht nur alle Gehörlosen, sondern auch die Schwerhörigen, die als Grenzfälle gelten, daß die Gebärdensprache ihre Muttersprache sei. Diese Aussage können wir uns gar nicht oft genug deutlich machen. Alle anderen Sprachen sind für sie Fremdsprachen. Mit der Gebärdensprache können sie sich selbstverständlich bewegen.Wir müssen die Gebärdendolmetscher einmal beobachten. Für uns ist ihre Sprache eine Fremdsprache.
Diese Sprache ist in der Lage, die kompliziertesten Sachverhalte und auch emotionale Dinge zum Ausdruck zu bringen. Das erkennen wir daran, daß gehörlose oder schwer
hörige Studenten alle Fächer an der Universität belegen. Um schwierige wissenschaftliche Zusammenhänge darzustellen, sind dort besonders fachspezifisch ausgebildete Gebärdendolmetscher erforderlich.
Es wurde in der Stellungnahme des Senats deutlich und besonders herausgestellt – das ist sicher ein Erfolg –, daß bei einer Veranstaltung, die mehr als eineinhalb Stunden dauert, zwei Gebärdendolmetscher zur Verfügung stehen. Die Studierenden betonten, daß es schwierig sei, einem Seminar von eineinhalb Stunden mit nur einer Gebärdensprachdolmetscherin oder einem -dolmetscher zu folgen. Über diesen Zeitraum wissenschaftliche Arbeit zu dolmetschen, bedeutet für einen gehörlosen oder schwerhörigen Studenten eine große Anstrengung.
Die Frühstberatung muß außerordentlich gut ausgebaut und mit den notwendigen Fachkräften versehen werden, so daß die hörenden Eltern in der Weise beraten werden können, daß ihre Kinder die Gebärdensprache für ihr Leben benötigen. Sie brauchen sie auch, um später ihre eigene Kulturgemeinschaft zu pflegen, denn in der Gemeinschaft der Eltern und der hörenden Verwandten bleiben sie immer Fremde. Richtig zu Hause fühlen sie sich nur in der Gemeinschaft der Schwerhörigen und der Gehörlosen, die sich mit der Gebärdensprache unterhalten.
Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, daß in den USA, in England, Skandinavien und Frankreich bilingualer Unterricht schon selbstverständlich ist. Hier haben wir etwas nachzuholen. Dieses Ergebnis muß der Modellversuch auf alle Fälle erreichen.
Ich möchte damit schließen, denn die Probleme mit der Umsatzsteuer sind zunächst gelöst. Herr Witte, diese Lösung scheint uns sehr bürokratisch zu sein. Darüber möchte ich gern im Ausschuß reden. – Zunächst vielen Dank.