Karin Hartmann

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17/6 17/8

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich dem Herrn Kollegen Klee anschließen: Ein solches Programm ist längst überfällig. – Wenn ich mir aber anschaue,dass ein solcher CDU-Antrag zum jetzigen Zeitpunkt kommt, um das Hallenbadinvestitionsprogramm zu begrüßen, dann stelle ich fest, dass dieser Antrag eigentlich unnötig ist.
Gestern ist vonseiten des Innenministers mitgeteilt worden, dass die Resonanz auf dieses Hallenbadinvestitionsprogramm, das schon mit dem Haushalt 2008 beschlossen wurde,sehr groß ist,dass es über 100 Anträge gibt,von denen 70 auch in einer Form sind, dass sie genehmigungsreif wären. Das zeigt, was Herr Kollege Klee schon ausgeführt hat: Der Bedarf ist da, nicht nur bei der DLRG, auch beim Deutschen Sportbund.
Vor ein paar Jahren gab es ein Aktionsbündnis von Sportbund, DLRG und DSV, das auf die verschlechterte Bädersituation hingewiesen und damit das Thema in das öffentliche Bewusstsein gebracht hat.
Ein Hallenbadinvestitionsprogramm macht deswegen Sinn, weil eine weitere Angebotsverschlechterung bei Hallenbädern nicht hingenommen werden darf. Wenn man sich die Zahlen anschaut, stellt man fest, dass die Bäder, die in den Sechziger- und Siebzigerjahren entstanden sind, heute allesamt sanierungsreif sind und teilweise zugemacht werden. In Zeiten, in denen die Gemeinden deutlich weniger Geld zur Verfügung haben, ist es schwierig, solche Bäder zu sanieren. Deswegen werden wir dem vorliegenden Antrag zustimmen – auch wenn es nur ein Begrüßungsantrag ist –, weil wir dieses Hallenbadinvesti
tionsprogramm inhaltlich für sinnvoll und notwendig erachten.
Dieses Programm kann für Städte und Gemeinden eine wichtige Hilfestellung sein. Es muss aber um mehr gehen als einfach nur um einen Investitionszuschuss.Es muss bei der Mittelvergabe, wie es auch in den Ausführungsbestimmungen steht, darauf geachtet werden, dass beispielsweise die umwelt- und energiepolitische Komponente bei den Maßnahmen eine Berücksichtigung findet. Es muss auch gewährleistet sein, so, wie mein Vorredner schon angemerkt hat, dass es sich nicht um Spaßbäder handelt, sondern in erster Linie um Bäder, die an Schulen angebunden sind, die der Gesundheit und dem Schulsport dienen. Diese Bäder sollten absoluten Vorrang haben.
Der Einsatz von modernen Technologien, beispielsweise Energieeinsparungsmöglichkeiten, bedeutet auch, dass die Städte und Gemeinden damit in die Lage versetzt werden, dieses Bad nicht nur zu renovieren und zu sanieren, sondern auch längerfristig zu unterhalten. Dies muss Zielsetzung des Investitionsprogramms sein.
Es ist schon deutlich gemacht worden, es gibt leider eine Entwicklung, dass immer mehr junge Leute das Schwimmen nicht erlernen. Dem gilt es entgegenzuwirken. Wir brauchen also wohnortnah Hallenbad- bzw. Schwimmbadkapazitäten. Da geht es nicht in erster Linie nur um den Freizeitwert, sondern es geht auch um die Möglichkeit, die geschaffen werden muss, um Kindern das Schwimmen beizubringen.
Gegenwärtig kommen in den westlichen Bundesländern auf 1 Million Einwohner ca. 50 Hallenbäder. Das bedeutet, ca. 22.000 Einwohner kommen auf ein Hallenbad. Das ist alles andere als Luxus. Diesen Standard gilt es zu gewährleisten. Deshalb kann ich mich auch kurz fassen:Wir stimmen diesem Antrag zu und hoffen, dass die Landesregierung, das Innenministerium, die Vergabeverfahren so gestaltet, dass das, was sowohl die Antragsteller als auch wir für sinnvoll halten, nämlich eine Orientierung am Gesundheitsaspekt, am Schulsportaspekt und an Energieund Umweltaspekten, wesentliche Kriterien sein müssen, nach denen die Vergabe der Mittel erfolgt. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Trifft es zu, dass das Land die Förderung einer Jugendhilfeeinrichtung „mit geschlossenen Anteilen“ für die Unterbringung von Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren beabsichtigt?
In welcher Höhe ist eine Förderung beabsichtigt? Handelt es sich dabei nur um eine investive Maßnahme, was die Bezuschussung anbelangt?