Thomas Röwekamp

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Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung empfiehlt dem Plenum heute, den beiden in erster und zweiter Lesung vorgeschlagenen Änderungen der Landesverfassung zuzustimmen, den Bemerkungen des Ausschusses beizutreten und im Übrigen den Bericht des Ausschusses zur Kenntnis zu nehmen.
Wir haben im Rahmen der Bürgerschaftssitzung am 7. Juni 2012 in der Sache debattiert, das Gesetz in erster Lesung beschlossen und den Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung eingesetzt. Die Beratungen waren zügig, sogar so schnell, dass ich aufgrund einiger weniger Minuten Verspätung nicht mehr an der Sitzung teilnehmen konnte, bevor Herr Kollege Tschöpe sie dankenswerterweise eröffnet und geschlossen hatte. Sie waren aber gleichwohl gründlich, denn es war nach Auffassung des Ausschusses den Beratungen zur ersten Lesung nichts hinzuzufügen.
Mit der vorliegenden Initiative begründen wir eine Berichtspflicht des Senats, sofern er von zuvor bekanntgegebenen Voten für das eigene Abstimmungsverhalten abgewichen ist, und wir normieren, dass das Bremische Gesetzblatt in Zukunft auch in elektronischer Fassung erscheinen darf. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, diesen beiden Verfassungsänderungen heute in der dritten Lesung mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder zuzustimmen. Ich möchte mich im Namen des Ausschusses für die Zuarbeit der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft durch die Kanzlei, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen herzlich bedanken, die für den zügigen und gründlichen Beratungsablauf Sorge getragen haben. – Vielen Dank!