Claudia Bernhard
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen kurz den Bericht unseres Ausschusses vorstellen, dessen Erstellung jetzt doch eine ganze Weile gedauert hat, das möchte ich doch vorwegschicken. Um es noch einmal ganz kurz zu erläutern: Der Bericht ist vom 12. Dezember 2013, wir haben ihn auch Anfang des Jahres 2014 zur Kenntnis genommen und beraten und sind gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass es durchaus gerechtfertigt wäre, auf einige Ressorts noch einmal einzugehen und sie auch in einem persönlichen Gespräch beziehungsweise in einer Ausschusssitzung zu befragen, wie ihre Fortschritte bezüglich Gender-Mainstreaming aussehen.
Das ist auch hier auf der ersten Seite erläutert, wir waren nämlich mit den Feststellungen nicht so ganz zufrieden und möchten noch einmal darauf hinweisen, dass wir insbesondere die Ressorts Bildung und Wissenschaft, Gesundheit, Inneres und Sport sowie
Kultur und auch Wirtschaft, Arbeit und Häfen nebst Justiz und Verfassung eingeladen haben.
Sie können also sehen, dass wir uns sehr intensiv mit diesem Bericht befasst haben und auch noch einmal intensiv die Ressortvertreter und -vertreterinnen befragen konnten. Ich möchte diesen an der Stelle auch noch einmal ausdrücklich danken. Es hat sehr gut funktioniert, alle haben das durchaus ernst genommen und sich auch sehr ausführlich den Fragen gestellt, und die Diskussionen waren ausgesprochen interessant. Wir haben sogar von manchen Sitzungen sehr ausführliche Wortprotokolle. Wer also interessiert ist, kann sich das gern noch einmal zu Gemüte führen.
Im Ergebnis möchte ich Ihnen sagen, wenn man sich das im Einzelnen ansieht, gibt es durchaus Licht, aber es gibt auch sehr viel Schatten, ich würde gern nur auf ein paar Aspekte eingehen! Insbesondere diejenigen, die wir eingeladen haben, haben wir uns natürlich auch noch einmal näher angesehen. Das heißt jetzt nicht, dass die anderen Ressorts von uns ignoriert wurden, so möchte ich das nicht verstanden wissen, aber es erschien uns bei den Eingeladenen durchaus sinnvoll, noch einmal bei ihnen nachzufragen.
So möchte ich zum Beispiel sagen, beim Ressort Inneres und Sport ist es durchaus positiv, dass ein Auftrag zur Erstellung eines Sportentwicklungsplans in Auftrag gegeben wurde, das ist schon einmal ein guter Schritt. Wir haben uns natürlich vorgestellt, dass es so etwas schon lange gibt, aber nein, auch dort sind wir erst in einem Prozess. Des Weiteren wurde auch im Bereich der Polizei natürlich auf Vereinbarkeiten eingegangen, und, um ein Beispiel zu nennen, bei der Feuerwehr ist es sehr positiv, dass die Sporttests verändert wurden und Kriterien verändert wurden, um den Bereich auch für Frauen zugänglich zu machen.
Spannend war es insofern im Bereich Gesundheit, als er aufgrund des anderen Ressortzuschnitts unter einen anderen Gender-Mainstreaming-Auftrag gefallen und erst vor kurzer Zeit eigenständig geworden war. Diesbezüglich gab es hier noch keine eigenständigen Ergebnisse. Wir haben uns dort mit der Umstrukturierung des GeNo-Konzerns, wenn man das so sagen darf, beschäftigt in dem Sinne, dass man sagen kann, wie es in Zukunft aussehen soll, damit dort auch Frauen entsprechende Aufstiegsmöglichkeiten bekommen. Gerade wenn man in einem solchen Prozess ist, wäre es wichtig, diese Chancen hier zu ergreifen. Das war quasi ein Gegenstand unserer Diskussion.
Wenn ich das an der Stelle noch einmal kurz zusammenfassen darf: Es zog sich durch alle Ressorts, dass die Erfüllung des Landesgleichstellungsgesetzes mit dem, was man unter Gender-Mainstreaming versteht, verwechselt wurde.
Uns ging es nicht nur darum – was auch wichtig ist, das möchte ich jetzt nicht in Abrede stellen –, dass
die eigenen Behörden entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetz funktionieren, sondern dass die Verwaltung es auch umsetzt. Damit wirken wir in die Gesellschaft hinein. Das ist durchgängig verbesserungswürdig und wurde in vielen Antworten schlichtweg vermengt.
Wichtig wäre mir an dem Punkt zu sagen: Wenn man keine Analyse und Reflexion zu seiner Verwaltung hat, kann man das natürlich auch schlecht umsetzen, wenn man den politischen Auftrag hat, in die Gesellschaft zu wirken. Das gehört schon zusammen. Trotzdem darf man diese beiden Bereiche nicht vermischen.
Gender Budgeting kommt nur mühsam voran. Bislang ist es so, dass wir immer noch darum kämpfen, dass die Daten überhaupt vorliegen. Das zieht sich auch durch alle Ressorts. Ich möchte nicht auf den einzelnen Aspekt eingehen, aber das ist etwas, wo man sagen kann: In Bereichen wie Wirtschaft, Arbeit und Häfen, in denen die EU Quoten für Frauen und für Migrantinnen und Migranten vorschreibt, funktioniert das. Wenn das nicht der Fall ist, gerät das eher aus dem Blick. Wir haben dafür Leitfäden. Es gibt letztendlich die Vereinbarungen, aber die Umsetzung hängt nach wie vor an schweren Ketten.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen, der sich auch durchzieht. Das sind die Senats- und Deputationsvorlagen und wie sie auf den Genderaspekt eingehen. Es ist ganz spannend, dass Ressorts hier zum Teil – –. Ich möchte das einmal kurz anführen: Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat 15 Punkte, eine Checkliste für Deputationsvorlagen. Die haben wir ein paar Monate später vorgelegt bekommen, was sehr positiv ist. Interessant ist nur, dass leider sehr wenig davon in real umgesetzt wird. Weder bei Wirtschaft noch bei Arbeit, noch bei Häfen, wie auch in den anderen Ressorts, ist das letztendlich die Richtlinie, nach der diese Vorlagen ausgerichtet sind.
Dabei geht es über den öffentlichen Raum bis hin zur Berufswahl, bis hin zum Gewerbegebiet, bis hin zur Gewalt gegen Frauen. Alle Aspekte werden in dieser wirklich fantastischen Checkliste, wie ich sagen muss, angesprochen. Nur leider finde ich davon wenig in den Senatsvorlagen, wenn ich das danach durchdekliniere. Das heißt also, das ist wieder ein Beweis dafür, dass hier von den Kriterien hervorragend gearbeitet wird, aber es in der Praxis leider nicht so gut aussieht.
Die Implementierung von Gender-Mainstreaming bei den bremischen Beteiligungsgesellschaften: Da gibt es noch eine Menge zu tun. Das ist etwas, was sich auch überall wiederfindet. Ich möchte das jetzt noch einmal anführen, weil das über die einzelnen Ressorts hinausgeht. Es wird Ihnen einleuchten, dass Sie diese Einzelvorgänge, beispielsweise Hochschule und Wissenschaft, in diesem Bericht nachlesen können. Es ist so, dass bei der bremischen Professorenbesetzung der weibliche Anteil sehr gut ist. Auf der
anderen Seite haben wir aber ein hohes Maß an Projektförderung, das heißt, wir haben wieder die zeitliche Befristung. So könnte ich Ihnen viele Beispiele nennen, in denen gute Ansätze vorliegen, aber die Verstetigung nicht funktioniert.
Diese Prüfung muss aber durchgängig gemacht werden. Wenn wir sehen, dass das seit zehn Jahren in Angriff genommen wird – wir haben nicht nur einen Bericht, der die letzten zwei, drei Jahre bzw. den beschriebenen Zeitraum umreißt, sondern der auch weiter zurückliegt –, dann ist das so etwas wie ein Resümee. Auf der einen Seite haben wir uns mit sehr vielen kleinteiligen Problemen – wie soll ich sagen? – haarklein auseinandergesetzt, aber wir haben auf der anderen Seite auch immer wieder den Eindruck gewonnen: Wenn’s eng wird, wenn die Personalausstattung knapp ist, wenn die Zeit knapp ist, dann fällt der Zusammenhang hinten herunter. Das darf nicht sein.
Ich möchte abschließend sagen: Wir haben – weil jetzt das Ende der Legislaturperiode ist – eine Vielzahl von Themen beackert, die wir in den Ressortberichten wiedergefunden haben. Diese Themen hatten wir auch in den einzelnen Sitzungen beraten. Wir haben uns selbstverständlich auch mit den – wie soll ich sagen? – Defiziten und den Dingen, bei denen es nur langsam vorangeht sehr intensiv beschäftigt. Das betraf wirklich fast alle Ressortbereiche, die uns zur Verfügung stehen.
In dem Zusammenhang ist es mir wichtig zu betonen, dass besonders in diesem Ausschuss klar geworden ist, dass es fraktionsübergreifend sehr viele Parallelen zu den von uns gesehenen Problemen gibt. Ich nehme an, das ist selbstverständlich, auf der anderen Seite aber auch wieder nicht. Dazu muss man ganz ehrlich sagen, gerade, was Gleichstellung und Frauenpolitik anbelangt, dass es möglich ist, hier noch einmal an einem Strang zu ziehen. Das finde ich als eine sehr positive Entwicklung, wobei ich nicht verschweigen will, dass man, wenn man die Tür des Ausschusses hinter sich gelassen hat, eigentlich wieder in all diesen anderen Zwängen steht, die auch noch eine Rolle spielen.
Bei der Frage, wie wir bei der Gleichstellungspolitik in diesem Land vorankommen, habe ich festgestellt, dass dieser Ausschuss doch eine große Rolle spielt. Aber auch die Zusammenarbeit mit den Ressorts, der ZGF und den Fraueninstitutionen spielt dabei eine wichtige Rolle.
Ich möchte mich, weil es gut passt, noch einmal explizit bei den Ausschussmitgliedern für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir haben uns schließlich in der Kombination zusammengerauft. Gerade bezüglich der frauenpolitischen Sprecherinnen Sibylle Böschen, Doris Hoch und Luisa-Katharina Häsler für die CDU, die erst seit kürzerer Zeit dabei ist – vorher war es Elisabeth Motschmann –, finde ich es wichtig zu sagen: Obwohl es diesen großen politischen
Unterschied gibt, haben wir alle ein Bewusstsein dafür, was die Geschlechterdiskriminierung anbelangt, auch wenn das manchmal politisch immer wieder auseinanderläuft.
An der Stelle jedenfalls herzlichen Dank, und soweit erst einmal zum Ausschussbericht!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufmerksamkeit sinkt, die Unruhe nimmt zu. Ich hoffe dennoch, dass Sie diesem letzten Tagesordnungspunkt gefesselt lauschen werden. Ich hoffe selbstverständlich auch, dass Sie den Personalbericht aufmerksam gelesen haben. Ich werde insofern zu unserem Bericht hier nur eine kurze Zusammenfassung geben.
Ich möchte mit dem ersten Punkt beginnen, und zwar ist der vorliegende Bericht der erste, der nicht nur die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe, sondern eben auch die Mehrheitsgesellschaften einbezieht. Ich muss gleich am Anfang feststellen, dass der Gleichstellungsausschuss sehr intensiv darüber debattiert hat und wir es sehr begrüßen, dass es diesen Bericht gibt. Ich finde ihn außergewöhnlich positiv. Wir können auch sagen, dass er uns nicht nur einen hervorragenden Überblick verschafft hat, sondern selbstverständlich auch die Steuerungsbedarfe klarlegt.
Es ist insofern sehr interessant, dass jetzt nicht nur die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe im Landesgleichstellungsgesetz, LGG, mit einbezogen sind, sondern, wie ich eben schon gesagt habe, auch die Mehrheitsgesellschaften, denn sie haben ja eigentlich gar kein LGG, sondern nur die Regelungen des Senats. Es gibt zum Beispiel keine 50-Prozent-Quote, und es gibt auch eine schwächere Stellung der Frauenbeauftragten. Insofern ist hier durchaus eine Abschichtung zu sehen. Die Daten zu den Mehrheitsgesellschaften sind insofern teilweise auch unzureichend, dies gilt leider auch für die Daten zu Bremerhaven. Die ZGF zum Beispiel regt daher an, sowohl die Mehrheitsgesellschaften als auch die Stadtgemeinde Bremerhaven in einem eigenen Teil zu behandeln und die Daten dabei möglichst so detailliert zu erheben, wie es auch für die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe in Bremen der Fall ist.
Ich komme noch zu dem Frauenanteil und zu den Leitungsebenen. Es mag uns wenig überraschen, aber nach wie vor sind die verschiedenen Tätigkeiten auch ungleich besetzt. Bei der Raumpflege und der Küchenhilfe beträgt der Frauenanteil 99 Prozent, das ist schon nicht gerade wenig, auch im Bereich der Er––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ziehung und Betreuung sind es 82 Prozent. Bei der Polizei ist der Frauenanteil mit 20 Prozent niedrig. Das Beispiel der Polizei zeigt aber auch, dass hier eine Veränderung möglich ist.
Danke, Herr Präsident!
Bei den unter Fünfunddreißigjährigen im Polizeidienst beträgt der Frauenanteil bereits 45 Prozent, das heißt, es gibt hier eine positive Entwicklung. Ich möchte auch positiv hervorheben, dass der Frauenanteil bei den Auszubildenden zugenommen hat. Wir haben 1 418 Auszubildende, der Frauenanteil liegt bei 59 Prozent und ist auch gestiegen.
Die Entwicklung bei den Leitungspositionen gefällt uns nicht so richtig. Im Vergleich zum Jahr 2008 sind mehr Leitungspositionen mit Frauen besetzt, aber bei Weitem selbstverständlich nicht die Hälfte. In der ersten Leitungsebene sind es 47 Prozent, auf der zweiten Leitungsebene sind es 30 Prozent, und auf der dritten Leitungsebene sind es 36 Prozent. Das ist insofern unverhältnismäßig, als der gesamte Beschäftigtenanteil bei den Frauen 55 Prozent ausmacht.
Kommen wir zum dritten Punkt, das Geld! Auch im öffentlichen Dienst im Land Bremen gibt es einen Gender Pay Gap, auch das ist wenig überraschend. Im Trend nimmt der Frauenanteil ab, je höher die Entlohnungsstufe ist. In der höchsten Entgeltstufe befindet sich dann gar keine Frau mehr. Insgesamt beträgt der Lohnabstand zwischen Männern und Frauen etwa eine Entlohnungsstufe. Das ist aber auch nur die halbe Wahrheit. Auch im öffentlichen Dienst arbeiten die Frauen deutlich mehr in Teilzeit, bei den Männern sind es 15 Prozent und bei den Frauen sind es 85 Prozent, wobei die 15 Prozent bei den Männern zum großen Teil auf die Altersteilzeit zurückzuführen ist. Höhergruppierungen sind bei Frauen um 20 Prozent seltener, und das hat sich seit dem Jahr 1998 leider nicht verändert.
Erhebliche Unterschiede zeigen sich auch beim Anteil der Beamtinnen und Beamten. Von den weiblichen Beschäftigten sind 36 Prozent verbeamtet, und bei den männlichen Beschäftigten sind es 52 Prozent. Dies ist, finde ich, durchaus bemerkenswert, auch für den öffentlichen Dienst.
Der vierte Punkt bezieht sich auf die Frauenbeauftragten. Das ist etwas, das explizit auch vom Personalrat und von der ZGF stark bemängelt wurde. Von den 19 Gesellschaften, die unter das LGG fallen, haben nur fünf eine Frauenbeauftragte, dies erschien uns doch außerordentlich wenig. Mehr als die Hälfte erhält keine Freistellung. Ich meine, das ist auch in dem Zu
sammenhang zu sehen, dass die Arbeitsbelastung selbstverständlich hoch ist. In diesem Fall ist es natürlich im Wesentlichen ein Ehrenamt, das man auszuüben hat, und es ist für Frauen nicht einfach wahrzunehmen. Hier fehlt es ganz deutlich an Unterstützung. Wir finden auch richtig und unterstützen, dass nicht nur nach Köpfen gezählt wird, sondern nach Vollzeitäquivalenten und auch nach Beschäftigungsvolumen, nur dann lässt sich eine Partizipation nach Geschlechtern wirklich realistisch nachvollziehen.
Ich möchte als fünften Punkt das Anliegen des Personalrats besonders unterstreichen, dass man sich hier eine Dienstvereinbarung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wünscht. Ich glaube, die hätten wir auch ganz bitter nötig, denn es ist ja nicht nur so, dass man sagt, wir haben hier das LGG, und darüber hinaus müssen wir uns eigentlich nicht großartig kümmern, denn diese Vereinbarkeit bezieht sich nicht nur auf Kinderbetreuung, sondern selbstverständlich auch auf Pflege. All das muss tatsächlich mit bedacht werden. Es wäre auch einmal schön, wenn Männer dies mit bedenken würden und nicht nur Frauen.
Ebenfalls hält der Personalrat es für notwendig, dass wir gezielte Entwicklungsperspektiven für Frauenberufe einrichten. Dazu hat er durchaus auch Beispiele vorgelegt. In den niedrigen Entgeltgruppen 4 und 5 ist dies leider unzureichend realisiert. Es wäre also dringend notwendig, dass man hier bezüglich der Einstiegsqualifikation auch einmal weiterdenkt. Will man das zusammennehmen, würden wir auch im Zuge der Entgeltungleichheit ein Stück weiterkommen, denn nur dann, wenn das angepasst werden kann, können Frauen entsprechend tariflich bessergestellt werden. Soweit der Bericht des Ausschusses!
Wir beantragen, dass Sie ihm wohlwollend gegenüberstehen, es unterstützen und es auch in Zukunft konstruktiv begleiten. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben im Gleichstellungsausschuss den Bericht zweimal diskutiert und zur Kenntnis genommen. Wir haben ihn sehr intensiv diskutiert, wir haben im Anschluss daran eine Stellungnahme verfasst, und ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal den frauenpolitischen Sprecherinnen der anderen Fraktionen danken, weil wir das in einer sehr konstruktiven Weise getan haben. Ich muss sagen, wir sind von der Darstellung gleichermaßen beeindruckt gewesen. Man muss auch festhalten, dass das eine Thematik ist, bei der eigentlich auch unsere Einschätzungen nicht sehr weit auseinander liegen, weil es ein schwerwiegendes Problem ist, das uns auch weiter begleiten wird, und wir können nicht davon ausgehen, dass es sich in Luft auflöst.
Mir ist wichtig, hier auch im Namen des Ausschusses noch einmal festzustellen: Wir haben durchaus eine große Anerkennung für die Arbeit, die bislang geleistet wurde, aber wir haben selbstverständlich auch festgestellt, welche Defizite und welche Problematiken nach wie vor in diesem Land vorhanden sind. Das Thema, das in dem Zusammenhang wirklich in den Mittelpunkt zu stellen ist, ist Prävention, Prävention und immer wieder Prävention.
Daran müssen wir weiter anknüpfen, und das bedeutet letztendlich auch Öffentlichkeitsarbeit.
Nun kommt sozusagen der Pferdefuß bei der Öffentlichkeitsarbeit. In dem Moment wird es auch klar, wie Bedarfe dann ansteigen, je mehr und je intensiver man hinsieht. In dem Zusammenhang ist auch klar, dass es gar nicht so einfach zu sagen ist, wie das Datenmaterial aussieht. Wir haben in dem Zusammenhang eine hohe Dunkelziffer, und insofern ist das gar nicht so eindeutig zu überblicken. Wir haben in Bremen eine ganze Menge an Beratungsstellen, und wir haben auch Öffentlichkeitsarbeit.
Wir müssen ein Augenmerk darauf richten, dass wir die auch weiterhin in der Weise unterstützen, weil ganz viele Einrichtungen an der Grenze ihrer Belast––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
barkeit sind und diese Unterstützung brauchen bis hin dazu, dass auch ganz viele sagen, wenn sich das nicht entsprechend ausweitet und von uns unterfüttert werden kann, werden sie diese Arbeit in der Weise gar nicht weitermachen können.
Das möchte ich hier auch noch einmal unterstreichen! Wir haben ganz viele Einzelanträge dazu gehabt, ob das jetzt die Frauenhäuser sind, ob das der Verein Schattenriss ist, ob das der Notruf ist et cetera, da ist letztendlich alles wichtig. Wir sagen auch, wir müssen es ortsnah einbinden. Wir brauchen niederschwellige Angebote, weil ganz klar aus diesem Bericht hervorgeht, je schneller die Beratung erfolgt, desto eher wird sie angenommen.
Wir möchten zusammenfassend sagen, dass diese Präventions- und Beratungsarbeit letztendlich weiter unterstützt werden muss und auch so etwas wie eine Beratung insbesondere für Migrantinnen mit aufgenommen werden sollte. Das halten wir auch für einen wesentlichen Punkt. Wir verknüpfen mit dieser Stellungnahme selbstverständlich auch die Erwartung an den Senat, dass er das weiter als wichtiges Thema mit auf seiner Agenda hat, und hoffen, dass wir daran anknüpfen können, und werden das selbstverständlich weiter kritisch und konstruktiv begleiten. – Vielen Dank!