Renate Möbius
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Große, mit sicherlich viel Fleiß zusammengetragene Anfrage der CDU zur Kriminalitätsbekämpfung auf den Autobahnen und im Transitverkehr im Land Bremen bringt uns weder in der Fragestellung noch in der Beantwortung des Senats zu wesentlich neuen Erkenntnissen.
Eigentlich wussten wir schon, dass Autobahnen für die international operierende Kriminalität von existenzieller Bedeutung sind. Jede Form von Personenverkehr und Warenaustausch benötigt Transportwege. Wir Hansestädter wissen, dass diese Wege nicht nur von redlichen Menschen benutzt werden, sondern auch von Räubern, Piraten, Schleusern und Drogenhändlern. Das ist auch keine neue Erkenntnis. Ebenso ist klar, dass die Polizei, der Zoll und alle anderen zuständigen Stellen die Kriminalität überall, also eben auch auf Autobahnen, bekämpfen müssen.
Was ist nun wirklich hier im Landtag darüber zu debattieren? Zu vermuten ist, dass die CDU mit den Fragen zum Teil schlecht verschleiert auf die verdachtsunabhängige Kontrolle zu jeder Zeit und an jedem Ort abzielt. Aber auch hier gibt das neue Bremische Polizeigesetz eine klare Richtung vor. Der Grundsatz, dass ein polizeilicher oder strafrechtlich relevanter Anlass bestehen muss, bevor die Polizei jemanden anhalten, durchsuchen oder seine Personalien mit polizeilichen Dateien abgleichen darf, gilt bei der Kriminalitätsbekämpfung auf Autobahnen genauso wie in allen anderen Bereichen. Grundsätzlich ist im Hinblick auf die Antwort des Senats positiv festzustellen, dass die Polizei im Land Bremen mit den Polizeien aus dem gesamten norddeutschen Raum sowie mit dem Bundesgrenzschutz und dem Zoll in den gemeinsamen Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen gut und abgestimmt zusammenarbeitet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich habe ja Verständnis dafür, dass Sie in Wahlkampfzeiten auch durch Große Anfragen versuchen, Ihre vermeintlichen Kernkompetenzen aufzupolieren, das machen wir schließlich auch, aber mit dieser Anfrage und der Antwort des Senators darauf kann man sich wirklich nicht profilieren,
zumal sie sich zum Wahlkampf überhaupt nicht eignet. Aber – schade, dass Herr Eckhoff gerade nicht da ist – da auch die Kollegen aus der CDU gern zu fast jedem Tagesordnungspunkt in dieser Landtagssitzung etwas aus Bayern beizutragen wissen, das kann ich auch! Die Kriminalitätsstatistik von Bayern, die eine Zunahme der Kriminalität in dem wunderschönen Bundesland bescheinigt, ist sicherlich kein Exportschlager für den Kanzlerkandidaten Stoiber.
Zusammenfassend möchte ich noch einmal sagen, dass ich es nicht verstehe, was der eigentliche Sinn dieser Großen Anfrage sein soll, und ich es immer wieder schade finde, Menschen in den Verwaltungen oder sonst wo mit unnötiger Arbeit zu belasten.
Vielleicht sind damit zukünftig auch Große Anfragen zur Kriminalitätsbekämpfung auf Bundeswasserstraßen, Radwegen, Hauptverkehrsstraßen und so weiter zu vermeiden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bis 1988 konnten Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen Videos verleihen. Erst 1988 untersagte ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts unter Bezug auf die Ländergesetze die Vermietung an Sonn- und Feiertagen.
Ich habe mir die Mühe gemacht in der Vorbereitung für den heutigen Tag und bin durch die Videotheken gegangen und habe sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Kundinnen und Kunden dort befragt. Dabei ist mir aufgefallen, dass die von mir befragten Bremerinnen und Bremer eine größere Gelassenheit in dieser Frage an den Tag legten im Vergleich zu anderen Bundesländern, in denen zum Beispiel Initiativen und Unterschriftensammlungen durchgeführt wurden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichteten, dass sie hinsichtlich ihrer zukünftigen Sonntagsdienste nicht gerade erfreut seien, sie hätten aber keine Probleme damit. Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels erklärt, ich zitiere hier mit Erlaubnis des Präsidenten: „Es ist kein Problem, für die Arbeit in der Videothek am Sonntag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Es handelt sich hierbei um Aushilfsbeschäftigung von Studentinnen und Studenten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich neben ihrem Beruf noch etwas dazuverdienen wollen.“ Insofern sei die Situation dort nicht problematisch.
Die Videotheken gewannen in den letzten Jahren eine größere Bedeutung mit der Weiterentwicklung der Medien. Das Interesse am Sonntagsverleih wurde noch gesteigert, da sich für zeitintensive Beschäf––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
tigung mit den neuen Medien bekanntlich das Wochenende besonders anbietet. Eine Sonntagsöffnung von Video- und Mediatheken ist vor dem Hintergrund zu unterstützen, dass somit eine Gleichbehandlung mit anderen Freizeiteinrichtungen wie Konzert, Theater, Sonnenstudios und anderen Spielfilmvertreibern wie Kinos und Fernsehanstalten erreicht wird.
Im Rahmen der politischen Diskussion zur Novelle des Filmförderungsgesetzes am 29. April 1998 fassten die Parteien des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD folgende Entschließung zur Öffnungszeit von Videotheken, und ich zitiere noch einmal mit der Genehmigung des Präsidenten: „Der Deutsche Bundestag regt an, eine Öffnung von Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, weil insoweit eine Schlechterstellung dieses Bereichs im Gegensatz zu allen anderen Arten von Unterhaltung, Filmtheater- und Theaterbesuche, Sportveranstaltungen und so weiter, vorliegt. Auf eine entsprechende Änderung der Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder ist hinzuwirken.“ Der Bundesrat stimmte dieser Entschließung einen Monat später zu.
Die Hamburger Videothekare haben im Rahmen einer Volksinitiative innerhalb von zwei Monaten über 60 000 Unterschriften für ihre Forderung nach der Sonntagsöffnung gesammelt. Am 30. November 2000 wurde das Hamburger Sonn- und Feiertagsgesetz geändert. Auch der Landtag von SchleswigHolstein, wie mein Kollege bereits erwähnte, und der Landtag von Niedersachsen änderten das Sonnund Feiertagsgesetz zugunsten der Videotheken. Die entsprechenden Einwände der Kirchen, die eine immer weitere Reduzierung des Sonntagsschutzes befürchteten, konnten durch die vorgeschriebene Öffnung der Videotheken ab 13 Uhr entkräftet werden.
Einrichtungen wie Videotheken, in denen überwiegend Videofilme und -spiele verliehen werden, sind, auch wenn dies gewerblich erfolgt, keine Verkaufsstellen, und, Herr Focke, auch wenn Sie der Meinung sind, dass man hier schon ein kleines Stück auf der Spur zum Ladenschlussgesetz ist, das hat damit überhaupt nichts zu tun,
sondern es sind Dienstleistungseinrichtungen, und Sie unterliegen somit nicht dem Ladenschlussgesetz.
Insofern lassen sich für den Einzelhandel und andere Branchen keine Ansprüche hinsichtlich der Veränderung des Ladenschlussgesetzes daraus ableiten.
Somit muss noch einmal ganz deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Forderung der Videotheken und deren Kunden nach Sonntagsöffnung aus diesem Grund auch nicht mit der Diskussion um die Neuregelung des Ladenschlussgesetzes in Verbindung zu bringen ist, Herr Focke! Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Gesetzes zur Öffnung der Videotheken an Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr zuzustimmen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu Herrn Tittmann von der DVU möchte ich sagen: Ihre Äußerungen zu diesem Thema sind für das gesamte Haus einfach nur beschämend,
und es erübrigt sich jeglicher Kommentar zu Ihrer Hetze!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, es wird Sie kaum überraschen, dass wir als SPD-Fraktion in der Sache der Position der Grünen sehr nahe sind. Gegen den zum Teil leider auch bitteren Widerstand der CDU haben wir, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der Bundesregierung 1999 endlich ein modernes, offenes Staatsangehörigkeitsrecht vorlegen können. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz, das bis dahin übrigens immer noch Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz hieß, haben wir den seit vielen Jahren hier lebenden, zu einem beträchtlichen Teil auch hier geborenen Ausländern das Angebot gemacht, sich einbürgern zu lassen, also Deutsche zu werden. Damit sollte das in Sonntagsreden ebenso beliebte wie falsche Wort von den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern endlich auch eingelöst werden, denn erst mit der Einbürgerung können auch Migrantinnen und Migranten wirklich die Bürgerrechte, darunter das wichtigste, das Wahlrecht, wahrnehmen.
Aber heute reden wir über den Antrag der Grünen mit dem unsere Zustimmung verdienenden Titel „Einbürgerung von Kindern fördern“. Natürlich findet die SPD-Bürgerschaftsfraktion die Verlängerung der Antragsfrist für die Einbürgerung von Kindern richtig. Natürlich wünschen wir uns auch eine Senkung oder gar eine Befreiung der Einbürgerungsgebühr, wie von der Bundesregierung gewollt. Die Bundesregierung plant, und das wurde letzte Woche auch entsprechend von der SPD-Bundestagsfraktion eingebracht und im Plenum diskutiert, eine Fristverlängerung der Einbürgerung der Kinder unter zehn Jahren, und zwar bis zum Ende 2002.
Meine persönliche Meinung: Obwohl natürlich das Abstimmungsverhalten dem völlig konträr ging, und Sie wissen, wir sind in einer großen Koalition, kann ich nur dem Senat auch empfehlen, sich dieser Initiative anzuschließen. Hierzu ist eine Gesetzesänderung mit einem entsprechenden förmlichen Gesetzgebungsverfahren nötig, so dass mit dem In-KraftTreten einer Veränderungsregelung frühestens Ende des Jahres, wahrscheinlich 2001, zu rechnen ist.
Die Behauptung des Antrags der Grünen, die vergleichsweise geringe Antragstellung von Kindern ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
habe mit der mangelhaften Informationspolitik des Senats zu tun, sehen wir nicht so. In Bremen haben immerhin zirka 20 Prozent der antragsberechtigten Kinder einen Antrag gestellt beziehungsweise deren Eltern, im Bundesdurchschnitt nur etwa zehn Prozent. Insofern stehen wir im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr gut da. Im Übrigen weist der Bericht der Innendeputation völlig zu Recht darauf hin, dass es über kaum eine andere Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts eine so ausführliche Diskussion und Berichterstattung in den Medien gegeben hat wie bei dieser. Dies immerhin haben wir der ansonsten unsäglichen Kampagne der CDU damals zu verdanken, Kinder statt Inder und so etwas.
Darüber hinaus hat es aber auch zahlreiche Informationen des Senats gegeben. Auf sozialdemokratische Initiative hin – übrigens auch gegen die Häme des Koalitionspartners, diese Diskussion habe ich noch sehr gut im Ohr – hat es mehrsprachige Informationsbriefe der Ausländerbeauftragten an die ausländischen Eltern der berechtigten Kinder gegeben. Aber man kann natürlich nie genug tun, wie mein Kollege Hermann Kleen schon bei der letzten Debatte sagte. Die Information ist eigentlich erst dann ausreichend, wenn sie alle Betroffenen auch wirklich erreicht hat. Wir Sozialdemokraten unterstützen die Pläne der Bundesregierung, denn Bürgerinnen und Bürger für Bremen gewinnen und für Bremen begeistern, Herr Bürgermeister, bedeutet, dass man sie erst einmal zu Bürgerinnen und Bürgern macht. Den Antrag der Grünen lehnen wir naturgemäß ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich als Mitglied der Innendeputation auch noch einmal auf diese Problematik eingehe! Die unsachgemäße Haltung von gefährlichen Hunden, insbesondere von so genannten Kampfhunden, hat Menschen und vor allen Dingen Kinder in lebensbedrohliche Situationen gebracht. Durch die Medien entsprechend aufgegriffen führten die jüngsten Vorkommnisse im Zusammenhang mit Kampfhunden zu einer heftigen Diskussion in der Öffentlichkeit mit Forderungen bis hin zu Zuchtverbot, Sterilisation, Kastration und Einschläferung von diesen gefährlichen Hunderassen.
Zweifelhafte Hundebesitzer finden Gefallen daran, die Öffentlichkeit mit ihren Hunden in Panik zu versetzen. Ebenso Hundebesitzer, die mit der Hundehaltung völlig überfordert sind, tragen mit dazu bei, dass Menschen, die mit ihren Hunden artgerecht und verantwortungsvoll umgehen, in Misskredit geraten. Die Angst der Öffentlichkeit vor diesen gefährlichen Hunden ist nachvollziehbar und ernst zu nehmen.
Die Empörung der verantwortungsvollen Hundehalter ist ebenfalls nachvollziehbar, zumal die Schädigung durch die Hunde laut Statistik des Stadtamtes Bremen in der Zeit von Januar bis Dezember 1999 in erster Linie auf Mischlings- und andere Hunderassen zurückzuführen ist. Aus der Auflistung der Vorfälle ergibt sich, dass 52 Menschen 1999 in Bremen von Hunden gebissen wurden. Ohne die näheren Umstände beurteilen zu können, ergibt sich rein oberflächlich betrachtet daraus, dass daran elf deutsche Schäferhunde und 19 nicht zuzuordnende Mischlingshunde beteiligt waren. Die Angriffe der so genannten Kampfhunde teilen sich wie folgt auf: acht Pitbull-Terrier, vier Staffordshire-Terrier, zwei Dobermann, drei Rottweiler, eine Bulldogge, ein Bullterrier und drei andere sonst unauffällige Hunderassen.
Die aufgelisteten Beißvorfälle werden jedoch nicht ins Verhältnis der tatsächlichen Anzahl der in Bremen gehaltenen unterschiedlichen Hunderassen gesetzt. Insofern ist die Einschätzung von verantwortungsvollen Hundehaltern gefährlicher Hunderassen, ihre Hunde würden gar nicht so oft auffällig, im Gesamtzusammenhang nicht haltbar.
Hinzu kommt, dass die so genannten Kampfhunde von unseren Vorfahren als Kriegshunde gezüchtet wurden. Kampflust, Kraft und Todesmut zeichnen sie aus, und sie zeigen dadurch bei unsachgemäßer Haltung ein immens gefährliches Beißverhalten, welches sie von den anderen Hunderassen unterscheidet.
Die Innenminister und Innensenatoren der Länder, wie bereits erwähnt, haben sich darauf verständigt, das Halten von so genannten Kampfhunden zu erschweren. Der Beschlussentwurf für die nächste Innenministerkonferenz sieht vor, das Halten von gefährlichen Hunden von einer Genehmigung abhängig zu machen. Die Stadtgemeinde Bremen hatte bereits 1992 eine Polizeiverordnung erlassen, die auf die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes ausgerichtet war. Die aktuellen schwerwiegenden Vorfälle mit so genannten Kampfhunden gaben Anlass, unabhängig von einer individuellen Gefahrenprognose Maßnahmen zu ergreifen, mit denen von diesen Hunden ausgehend im Vorfeld begegnet werden kann.
Dazu wurde die Polizeiverordnung von 1992 über das Halten von Hunden mit Zustimmung der städtischen Deputation für Inneres um Regelungen, die im Wesentlichen folgende Punkte vorsehen, ergänzt: Erstens, die Bestimmung der Kampfhunderassen, die als gefährlich gelten, ohne dass es auf die individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Tieres ankommt. Dazu gehören der Bullterrier, Pitbull-Terrier, Fila Brasileiro, Mastin Espangnol, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen. Wir haben also jetzt aus dieser Verordnung bereits die Bordeaux-Dogge herausgenommen. Zweitens, die Festlegung von generellem Anlein- und Maulkorbzwang für Kampfhunde außerhalb des befriedeten Besitztums; drittens, den Vorbehalt, nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung Kampfhunde nur noch mit einer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erwerben und halten zu dürfen!
Für Kampfhunde, die zum Zeitpunkt des In-KraftTretens der Verordnung bereits gehalten werden, gilt eine Übergangsregelung. Die Hunde dürfen weiter gehalten werden, wenn der Halter dies innerhalb von drei Monaten der Ortspolizeibehörde anzeigt. Dazu kommt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit im Umgang mit diesen Hunden, und das wurde heute auch bereits mehrmals erwähnt, sich auch aus dem Legalverhalten des Halters ableitet. Für andere Hunde gilt weiterhin die genannte Verordnung entsprechend der individuellen Gefährlichkeit.
Insbesondere auf Initiative von Carmen Emigholz aus der SPD-Fraktion, meiner Kollegin, wurde das Thema Kampfhunde auch hinsichtlich des Tierschutzes auf eine sachliche Ebene gebracht. Ich bin der Auffassung, wir haben in der Innendeputation auch unter dem Druck der öffentlichen Diskussion zügig reagiert und haben mit der Änderung der Polizei
verordnung einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen den verantwortungsbewussten Hundehaltern und der Bevölkerung getroffen. — Danke schön!