Christine Haderthauer
Appearances
Last Statements
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Gote, ich glaube, so schwer ist es nicht, die Zuständigkeiten auseinanderzuhalten. Sie sind auch schon eine Zeit lang auf dem Gebiet unterwegs. Sie werden sich hoffentlich noch daran gewöhnen. Das Rundfunkrecht ist in der Staatskanzlei und bleibt dort. Natürlich bekommt man immer billigen und schnellen Applaus, wenn man hier alte Zitate vorliest. Sie wissen ganz genau, dass die endgültige Entscheidung noch nicht getroffen wurde, weil noch keine endgültigen Daten vorliegen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat die Absenkung als einen ersten Schritt bezeichnet. Damit ist genau das gemacht worden, was ich in diesem Zitat zum Ausdruck gebracht habe: Man trifft eine endgültige Entscheidung erst dann, wenn die Daten vorliegen. Das wird Ende dieses Jahres sein, so dass frühestens Anfang des nächsten Jahres eine Entscheidung über die Frage getroffen werden kann, ob weitere Spielräume da sind oder nicht. Das ist eine politische Entscheidung.
Ich glaube, es war sehr gut, schrittweise vorzugehen; denn - das ist auch hier deutlich geworden und ist auch die Forderung nach der schnellen Evaluation dahinter steht das Interesse, den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern möglicherweise zu viel abverlangte Beiträge schnellstmöglich zurückzuerstatten. Dieses Geld soll nicht bei den Rundfunkanstalten verbleiben. Dabei soll schrittweise vorgegangen werden, wenn absehbar ist, dass ein großer Spielraum vorhanden ist. Ich denke, das ist sachgerecht und nichts anderes habe ich zum Ausdruck gebracht.
Ich möchte auch noch auf das eingehen, was Herr Kollege Piazolo gesagt hat. Man hätte auch die 73 Cent nehmen können. Auch damit wäre noch Spielraum gewesen. Aber es ist aus meiner Sicht gerade vor dem Hintergrund der Anknüpfungen, die die Ministerpräsidentenkonferenz hier vorgenommen hat, richtig, in einem ersten Schritt 48 Cent Entlastung zu beschließen und gleichzeitig deutlich zu machen, dass man genügend Raum schaffen wollte, um eine grundsätzliche strukturelle Prüfung des Beitragsmodells vorzunehmen. Man wollte keinen Jojo-Effekt auslösen. Ich denke, dass die Ministerpräsidentenkonferenz insgesamt ein gutes Ergebnis erbracht hat, indem sie jetzt 48 Cent Entlastung beschließt und alles Weitere bis zum Ende der Evaluation verschiebt, wenn man die Daten hat. Insofern erinnere ich noch einmal daran – es ist schon gesagt worden –, dass vereinbart war - und das ist auch richtig so -, die Evaluation nach der völligen Umstellung des Rundfunkbeitrags auf das System der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe auch damit zu verbinden, das, was möglicherweise zu viel ist, nicht in den Rundfunkanstalten zu belassen. Das ist durch eine Selbstverpflichtungserklärung der Intendanten gewährleistet. Ich sage das vor dem Hintergrund, dass von einem der Vorredner Zweifel angemeldet wurden, ob das tatsächlich so ist. Ich denke, das ist richtig so; denn es ist immer noch die Hausaufgabe der Sendeanstalten, dass sie ihre Aufwände bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, der KEF, anmelden. Dieses System halte ich für richtig und gut.
Es ist unseriös, jetzt eine höhere Senkung als 48 bzw. 73 Cent zu fordern, nämlich diesen einen Euro, wie das die FREIEN WÄHLER tun. Das heißt auch, dass man letztlich den Einschätzungen der KEF nicht folgen will. Genauso ist es unseriös, jetzt zu sagen, wir müssen dies oder das für weitere Fragen einbehalten. Frau Kollegin Gote, es ist die Hausaufgabe der Sender, ihren Bedarf anzumelden. Dazu gehört natürlich auch – ich nehme nur ein Beispiel aus dem, was Sie genannt haben - die angemessene Entlohnung der Kreativen. Das ist Aufgabe der Sender, sich hier ordentlich aufzustellen und diesen Finanzbedarf bei der KEF anzumelden.
Ich möchte noch einmal auf das Petitum eingehen, die Beträge auch vor allem im Hinblick auf die Wirtschaft zu überprüfen. Das ist die Grundlage des CSUAntrags. Ich denke, da wird es um zwei Fragen gehen, zum einen um eine grundsätzliche Klärung, ob sich der Anteil der Privaten und Nicht-Privaten durch die neue Abgabe deutlich verschoben hat. Bisher haben wir keine Anhaltspunkte dafür. Die zweite Frage ist: Wie verhält es sich innerhalb der Nicht-Privaten? Gibt es dort Verschiebungen? Nicht-Private
sage ich deshalb, weil das ja nicht nur die Wirtschaft ist, sondern auch alle anderen, Verbände, bestimmte Gemeinschaften, die gemeinnützigen Einrichtungen, Vereine usw. Wir müssen uns zusätzlich auch um die kümmern, die keine so starke Lobby wie die Wirtschaft haben, also um soziale Härtefälle, obwohl Hartz-IV-Bezieher schon jetzt vom Beitrag befreit sind. Es gibt dennoch Fälle, die man sich vorstellen kann und die man genauer anschauen muss. Deswegen ist es gut, dass die Ministerpräsidentenkonferenz dafür Spielraum gelassen hat.
Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns bei der Diskussion nicht alleine um die Frage "Haben wir Luft bei der Rundfunkgebühr?" kümmern müssen. Dahinter steckt die Frage, welchen Finanzierungsbedarf die Öffentlich-Rechtlichen haben. Auf der einen Seite ist sicher richtig, dass sie gut aufgestellt sein müssen, um ihrem Auftrag nachzukommen. Auf der anderen Seite meine ich, dass es unser Auftrag als Politiker auch im Interesse der Beitragszahler ist, immer wieder zu fordern, dass eine zeitgemäße strukturelle Ausrichtung der Öffentlich-Rechtlichen erfolgt. Ich glaube, der BR geht hier mit seinen aktuellen Strukturreformen, die der Konvergenz der Medien, also der Ausrichtung hin zur Trimedialität geschuldet sind, sehr gut voran. Das ist kein einfacher Prozess, aber er wird vom BR sehr mutig und sehr konsequent betrieben. Daran können sich andere durchaus ein Beispiel nehmen. Eines ist klar: es ist wichtig, die Aufgaben zu erfüllen. Die Tatsache, dass wir eine allgemeine Haushaltsabgabe haben, heißt aber auch, dass wir darauf achten müssen, auch sonst richtig damit umzugehen. Das heißt, dass wir auch die nötigen Strukturreformen, die durch die Konvergenz und das zeitgemäße Aufstellen angezeigt sind, einfordern. Das muss immer damit einhergehen; denn es kann nicht ein reines Bestellsystem seitens der Sender sein, sondern der Prozess in der KEF – und dafür haben wir die KEF mit ihren Sachverständigen – ist ein zweiseitiger.
Ich glaube aber, auch diesbezüglich haben wir im Haus eine große Übereinstimmung. Insofern stellt der CSU-Antrag richtig heraus, worum wir uns jetzt kümmern werden. Dazu besteht genügend Luft, weil jetzt nur um 48 Cent ermäßigt wurde, und es ist auch noch etwas Zeit, weil die Meldedaten abgeglichen werden müssen. Deswegen ist es wichtig, dass man diesen Spielraum hat bestehen lassen.