Robert Kiesel
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Von der Reform der Landwirtschaftspolitik sollen Bauern, Umwelt und Bürger profitieren. Das ist eine gute Zielvorgabe. Die Kommission sagt, ihre Grundüberlegung sei, dass das Einkommen über den Verkauf der Produkte erzielt werden solle; das ist wunderbar. Ich bewirtschafte seit 42 Jahren einen Betrieb. Ich würde mich darüber freuen, wenn das wieder erreicht werden könnte, bevor ich den Betrieb an die nachfolgende Generation übergebe.
Frau Noichl, Fakt ist, dass es 16 Bundesländer und 27 EU-Staaten gibt und dass wir vom Bayerischen Landtag aus allein keine Agrarpolitik gestalten können. Wir können nur versuchen, Rahmeneckdaten und Mehrheiten für diese Rahmeneckdaten zu finden, bei denen die bayerischen Bäuerinnen und Bauern überleben können. Wir brauchen die Landwirtschaft; denn die Landwirtschaft ist eine Wirtschaftskraft im ländlichen Raum, und sie ist eine Sicherheit für die Gesellschaft bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Energie.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Nahrung, Natur, Energie und flächendeckende Landbewirtschaftung - Kollege Dechant hat es gerade angesprochen - sind genau die Punkte, die wir brauchen. Alles, wovon wir bei unserer Kulturlandschaft schwärmen, kommt durch die Bewirtschaftung. Dabei hat die Natur selbstverständlich einen bestimmten Stellenwert.
Ich sage Ihnen nur eines: Jeder Landwirt, der Landwirtschaft mit Herzblut betreibt, sieht die Natur als Kreislauf und unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und will seinen Hof an die nächste Generation übergeben. Das ist Nachhaltigkeit. Einem Landwirt, der Landwirtschaft mit Herzblut betreibt, braucht man Nachhaltigkeit mit Sicherheit nicht näherzubringen.
In Bayern gibt es aufgrund der geografischen Situation benachteiligte Gebiete. Kollege Füracker hat es angesprochen. Wenn die Gebietskulisse jetzt verschoben wird - das ist höchst interessant -, dann gibt es sehr viele benachteiligte Gebiete, die nicht mehr drin sind. Das hätte zur Folge, dass Grenzertragsstandorte langfristig brachfallen würden, vor allem
dann, wenn man sich volkswirtschaftlich die Subventionen nicht mehr leistet. Diese Dinge muss man ganz einfach sehen. Das ist sehr interessant.
Liebe Frau Noichl, ich biete Ihnen an: Sie können, wenn Sie einmal sechs Wochen Zeit haben, bei mir gern einmal ein Praktikum machen, damit Sie wissen, wovon Sie reden.
- Das ist eine Tatsache; denn da fehlt verdammt viel. Da gibt es Oberflächlichkeit, Populismus und Sonstiges, aber nichts, was mit Sachlichkeit zu tun hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Greening, Fruchtfolge und die 70 % bei einer Frucht im Jahr, die gerade von der Opposition angezweifelt werden, machen deutlich, dass man nicht weiß, wovon man redet. Ich muss im Betrieb eine Fruchtfolge anbauen; eine Frucht kann 70 % haben. Es gibt eine Betriebswirtschaft, eine Arbeitswirtschaft sowie kleine, mittlere und große Betriebe. Zu den kleinen Betrieben hat die Landwirtschaftsberatung gesagt: Ihr müsst arbeitswirtschaftlich so handeln, dass ihr betriebswirtschaftlich etwas übrig habt. - Sie haben zum Beispiel zehn Hektar. Dann bauen sie heuer Weizen, nächstes Jahr Gerste und übernächstes Jahr Mais oder sonst irgendeine Frucht an. Dann ist das arbeitswirtschaftlich wunderbar zu gestalten. Man muss also mindestens den Faktor Zeit hineinbringen, ohne dass sich die Bürokratie erhöht, damit so kleine Betriebe ein Jahr dieselbe Frucht anbauen können und auf drei Jahre bezogen die Fruchtfolge wieder stimmt. Denn es bringt überhaupt nichts, noch dazu wenn die Schlaggröße schon so groß ist, wenn man drei Früchte auf dem Acker hat, sodass der Lohnunternehmer oder ich selber anfahren muss. Man muss da also aufpassen und die Kirche im Dorf lassen. Alles ist möglich - ob man nun sieben Prozent aus der Produktion nehmen muss
oder ob man daraus Vorrangflächen oder Sonstiges macht.
Ich möchte nur eines noch ansprechen. Wir haben in diesem Raum - damals war ich auch schon Mitglied des Bayerischen Landtags - über FFH-Flächen und darüber gesprochen, dass bei der bisherigen Bewirtschaftung überhaupt nichts passiert. Jetzt muss ich feststellen, dass bei Flächen, die in einem FFH-Gebiet liegen, dieses und jenes nicht geht. Deswegen müssen wir genau darauf achten, was machbar ist.
Daher ist es sinnvoll, wenn wir uns über die Fraktionsgrenzen hinweg darüber unterhalten, wie bayerische Bäuerinnen und Bauern langfristig ihre Höfe bewirtschaften können, wie sie für die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum sorgen können und dadurch Nachhaltigkeit für Bayern produzieren.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Breitband in Bayern, schnelles Internet, Lebensader des Landes: Nur dort, wo ein schneller Internetanschluss vorhanden ist, werden langfristig Geschäfte gemacht. Mittlerweile will man auch in jeder Wohnung einen schnellen Internetzugang haben. Das ist natürlich eine Selbstverständlichkeit für die CSU-Fraktion und für die Bayerische Staatsregierung.
Bayern ist in dieser Legislaturperiode große Schritte vorangekommen: Der Versorgungsgrad mit schnellem Internet für die heutige Generation ist hoch. 972 Gemeinden wurden bereits gefördert, 79 Millionen Euro verplant, weitere 20 Millionen Euro stehen zur Verfügung und werden verbaut. In der Mehrheit der Förderfälle sind mittlerweile Glasfaserkabel ins Dorf gelegt, und die Nutzer werden damit erreicht. In einem Viertel der Fälle werden Bandbreiten mit 50 Megabit pro Sekunde - MBit/s - erreicht.
Auch die Verbreitung der LTE-Technologie ist eine Erfolgsgeschichte. Seit der Versteigerung der Frequenzen haben die Versorger den Auftrag, die unterversorgten Gebiete vorrangig zu erschließen. Bis zum heutigen Tag sind davon über 90 % erschlossen. Die Staatsregierung, das Wirtschaftsministerium sind bemüht und intensivieren den Ausbau in Richtung 97, 98, 99 %. Es war vor allem die Initiative der Bayerischen Staatsregierung, dass die freigewordenen Rundfunkfrequenzen nur unter der Auflage vergeben
werden, dass die Breitbanderschließung im ländlichen Raum betrieben wird. Wir dürfen bei diesem Thema nicht nachlassen. Wir sind uns bewusst, dass es immer noch ländliche Gebiete und unterversorgte Siedlungen gibt, wo wir tätig werden müssen. Aber gewisse Funklösungen sind auch nicht zukunftsfähig. Wir haben natürlich jede Menge an Herausforderungen.
LTE und moderne Funklösungen im ländlichen Raum mit schnellem Internet - je dünner die Besiedlung, umso besser die Versorgung. Im strukturschwachen ländlichen Raum darf es nicht passieren, dass Unternehmen wegen des fehlenden Internetanschlusses umsiedeln. Deswegen müssen wir in der Zukunft einen Schwerpunkt bilden und auf besonders förderwürdige ländliche Räume mit der Zielrichtung der Erhaltung von Arbeitsplätzen setzen.
Selbstverständlich profitieren alle Bürgerinnen und Bürger, wenn in ihre Ortschaft schnelles Internet kommt. Im ganzen Land wird der Bedarf an höheren Bandbreiten immer weiter ansteigen. Wir wissen Grabungsatlas: keine Baumaßnahme ohne Leerrohr -, dass die Energieversorger mit eingebunden werden. Wir haben derzeit aufgrund der Energiewende natürlich sehr viele Grabungsarbeiten. Ob das unbedingt gefördert werden muss? Ich meine, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man da Leerrohre mit reinlegt. Das muss man organisieren. Da gibt es sicherlich Diskussionsbedarf. Wir sollten uns realistische Ziele setzen. Wir sollten allen Technologien gegenüber aufgeschlossen sein. Dann kommen wir am schnellsten und weitesten voran.
Wir werden dem Antrag in der Fassung des Wirtschaftsausschusses und mit der Maßgabe des Haushaltsausschusses zustimmen, bis 15.12. einen Bericht zu bekommen. Dann können wir weiterdiskutieren.
Ich habe gesagt, es ist eine Selbstverständlichkeit und dabei bleibe ich. Das wissen wir auch. Ich füge hinzu, ich persönlich war vor vielen Jahren der Meinung, der Internetausbau sei eine Infrastrukturmaßnahme der öffentlichen Hand.
Da waren wir anderer Meinung. Jetzt sind wir aber dabei, das in Bayern im Galopptempo voranzubringen.
Herr Präsident, meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die letzte Stunde zusammenfasst, kann man sagen: Problem erkannt, aber noch nicht gelöst.
Der Straßenbau bleibt finanziell eine große Herausforderung für die Staatsregierung und für den Bayerischen Landtag, weil wir die Mittel bereitstellen müssen. Wenn das Geld knapp ist, muss man sich darüber unterhalten, wo man Prioritäten setzt. Wenn man Prioritäten setzt, muss man erst das Notwendige machen, dann das Machbare und an dritter Stelle das, was momentan vielleicht noch unmöglich erscheint. Man muss ergebnisorientiert arbeiten. Deswegen glaube ich, dass die Staatsbauverwaltung noch vermehrt auf den bestandsorientierten Unterhalt setzen muss. Sie muss den Aus- und Umbau des bestehenden Netzes so gestalten, dass sie mit verhältnismäßig geringen Aufwendungen doch möglichst viel erreicht. Das ist meines Erachtens wichtig.
Auf der anderen Seite muss man auch feststellen, dass sich der Aufwand für den Unterhalt der Staatsstraßen aufgrund der Umweltauflagen bei den Bindemitteln enorm erhöht hat, weil die Haltbarkeit nicht mehr so ist, wie es früher der Fall war. Wenn das aus Umweltgründen erforderlich ist, ist es in Ordnung, aber dann muss man in der Forschung und der Entwicklung vielleicht neue Möglichkeiten finden. Alles das muss man sehen.
Über die Zahlen haben die meisten Kollegen schon geredet. Deswegen will ich es nicht wiederholen. Wir müssen aufpassen, dass der ländliche Raum nicht zu kurz kommt und abgehängt wird. Ich erinnere an die Wiedervereinigung vor über 20 Jahren. Jeder - das gilt vor allem für die älteren Kollegen -, der sich in der ehemaligen DDR umgeschaut hat oder nach der Grenzöffnung drüben war, weiß, wie Straßen aussehen, wenn man den Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Deshalb ist es ganz wichtig, dass die Priorität auf den Unterhalt gelegt und bestandsorientiert gearbeitet wird.
Im ländlichen Raum befinden sich meistens die landschaftlich schönen Gebiete. Wir reden sehr viel vom Tourismus. Wenn die Gäste zu uns kommen, brauchen sie ein Straßennetz, in dem sie sich wohlfühlen und die Ziele, die sie verfolgen, auch erreichen. Alles das muss man sehen. Deswegen glaube ich, dass wir uns in den nächsten zehn Jahren die 700 Millionen zusätzlich aus den Rippen schwitzen müssen, damit wir wieder auf der Ebene sind, auf der wir sein müssen.
Deswegen müssen wir Prioritäten setzen. Ich hoffe aber, dass die Opposition auch dann zustimmt, wenn wir über Veränderungen bei freiwilligen Leistungen oder beim Personal nachdenken, weil wir bei den investiven Leistungen drauflegen müssen. Wenn das der Fall ist, dann ist das löblich. Dann haben wir gute Arbeit geleistet. Das ist eigentlich der Sinn und Zweck unseres Handelns, den wir sehen müssen. Ich glaube, wir sind uns einig. Es geht nur noch um das Wie. Herr Staatsminister, vielleicht ergibt sich eine Möglichkeit, im Ministerium auch intern etwas umzuschichten. Auf der anderen Seite müssen aber auch der Finanzminister und die Fraktionen Geld in die Hand nehmen und die Prioritäten so setzen, dass wir den Unterhalt möglichst bald gewährleisten können, sonst wird die Schmier noch teurer. Darin sind wir uns alle einig. Das Ganze wird dann nicht nur unansehnlich.
In diesem Sinne wäre eine Verdoppelung der Mittel für den Straßenbau ab 2013 die richtige Vorgabe. Die Haushälter sollten schauen, wo man mittel- und langfristig viel Geld sparen kann. Es gibt Einsparmöglichkeiten. Ich war auch zehn Jahre lang im Haushaltsausschuss. Wenn man die einzelnen Etats durchgeht und so manches Vorhaben betrachtet, bekommt man Geld für Zukunftsaufgaben.
Ich glaube, das lohnt sich.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Forderung nach einem Bekenntnis zum Ausbau der Windkraft als unverzichtbares Element zum Umstieg auf erneuerbare Energien möchte ich Folgendes sagen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien als Teil eines ausgewogenen Energiemixes aller Energieträger ist ein Schwerpunkt bayerischer Energiepolitik. Bayern nimmt bei den erneuerbaren Energien eine bundesweit führende Position ein und wird diese Stellung halten.
Ziel ist eine Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien am bayerischen Gesamtenergieverbrauch bis zum Jahre 2020. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der bayerischen Stromerzeugung soll auf 30 % im Jahre 2020 erhöht werden.
Aufgrund der natürlichen Gegebenheiten ist in Bayern die Nutzung der Wasserkraft und der Biomasse besonders ausgeprägt. Um die oben genannte Zielsetzung zu erreichen, soll aber auch die Nutzung der Windkraft an für Natur, Landschaft und für die Bevölkerung verträglichen Standorten weiter ausgebaut werden.
Wenn sich der Landtag in diesem Sinne zum Ausbau der Windkraft bekennt, bestehen dagegen keine Bedenken. Ein damit verbundenes Bekenntnis zu einem völligen Umstieg auf erneuerbare Energien ist allerdings als unrealistisch und unseriös abzulehnen.
- Ja, das ist so!
- Herr Kollege, ich brauche es nicht, dass das Ministerium mir das aufschreibt. Ich will aber, nachdem mir nur fünf Minuten zur Verfügung stehen und damit es dann im Protokoll steht, das Thema so vortragen.
Sonst könnte ich gerne noch auf das eine oder andere näher eingehen.
Zur Forderung einer Zielmarke für das Jahr 2020: In Bayern sind derzeit rund 350 große Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von rund 400 Megawatt in Betrieb. Der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung in Bayern beträgt heute rund 0,6 %. Im Jahre 2000 war der Anteil erst 0,14 %.
Man kann davon ausgehen, dass die Windkraft aufgrund technischer Optimierungen in den letzten Jahren auch in Bayern zukünftig deutlich mehr zum ausgewogenen Energiemix beitragen kann als bisher.
Die im Antrag geforderte Zielmarke von 6 % erscheint jedoch unrealistisch. Sie würde mindestens eine Verzehnfachung der installierten Leistung der Windkraftanlagen in Bayern auf 4.000 Megawatt bedeuten. Das wäre deutlich mehr als bei den ausgewiesenen Windländern wie Schleswig-Holstein mit rund 2.700 Megawatt und Sachsen-Anhalt mit rund 3.000 Megawatt.
Hierbei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Windkraftanlagen in Bayern wegen der hier typischerweise geringeren Stromerträge je installierter Leistung - Gründe: Windverhältnisse und topografische Gegebenheiten - in der Regel größere Turmhöhen und größere Rotordurchmesser erfordern, um einen rentablen Anlagenbetrieb zu ermöglichen.
Die von den Antragstellern vorgeschlagene Zielsetzung würde ohne Not zu erheblichen Irritationen bei den betroffenen Bürgern führen. Sie würde vorhandene Akzeptanzprobleme der Windkraft noch verschärfen und damit letztlich auch den von der Staatsregierung befürworteten Windkraftausbau mit Augenmaß behindern.
Im Übrigen liegt die tatsächliche Nutzung des Windkraftpotenzials in Bayern nicht in der Hand der Staatsregierung. Sie ist das Ergebnis konkreter Investitions
entscheidungen, die nicht vom Staat, sondern von privaten Investoren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich standortunabhängige Windkraftinvestoren wegen der tendenziell schlechteren Ertragsaussichten in Bayern wohl eher anderenorts engagieren.
Gerade bei der Windkraft sind daher spezielle bayerische Zielmarken abzulehnen.
Zum Thema Windatlas! Eine Aktualisierung des bayerischen Windatlasses ist ausgeschrieben. Ich denke, es bedarf keiner besonderen Aufforderung, dass die Aktualisierung zu sachlich und fachlich konkreten sowie belastbaren Ergebnissen führen muss.
Zur Unterstützung der Bayerischen Staatsforsten bei Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen: Im Staatsforstengesetz ist den Bayerischen Staatsforsten die Möglichkeit eingeräumt worden, neben dem Holzgeschäft weitere Geschäfte zu betreiben. Im Bereich der Windenergie sieht das Geschäftsmodell der Bayerischen Staatsforsten vor, Investoren Grundstücke für die Planung und Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen.
Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten legt größten Wert darauf, dass bei der Entwicklung des Geschäftsfeldes mit Fingerspitzengefühl vorgegangen wird und auf massive Widerstände in der Bevölkerung Rücksicht genommen wird.
Da sage ich jawohl, prima so!
Zielsetzung ist, dass sich die Bayerischen Staatsforsten in Abstimmung mit den Vertragspartnern vorrangig auf solche Projekte konzentrieren, die auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen.
Eine Einflussnahme der Staatsregierung dahin gehend, dass die Bayerischen Staatsforsten bei der Ausweisung von möglichen Standorten für Windkraftanlagen unterstützt werden, ist abzulehnen. Dies würde einen unzulässigen Eingriff in die Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungs- und Genehmigungsbehörden darstellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht bekannt, dass seitens der Staatsregierung wissenschaftliche Untersuchungen zu Themen wie Vogelschlag, Schlagschatten usw., die gegen die Windkraft ins Feld geführt werden, in Auftrag gegeben wurden.
Auch ist es nicht Aufgabe der Staatsregierung, etwaige wissenschaftliche Untersuchungen, die von Dritten in Auftrag gegeben wurden, zu veröffentlichen.
Sehr verehrte Damen und Herren, dass die Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden, ist eine Selbstverständlichkeit.
Es ist Sache der Investoren und der Kommunen vor Ort, mit den betroffenen Bürgern zu sprechen. Es sorgt für Akzeptanz, wenn der Standort passt und wenn es in die Landschaft passt.
Danke schön, für Ihre Aufmerksamkeit, wir werden den Antrag ablehnen.