Heinz Donhauser
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Antrag, der längst veraltet ist, ist ein Paradebeispiel für sozialistische Gleichmacherei. Hier werden einfach alle Unterschiede platt- und gleichgemacht. Das Abitur wird mit sämtlichen dreijährigen Berufsausbildungen über einen Kamm geschoren. Dieser Antrag muss von jemandem fabriziert worden sein, der von beruflicher Bildung überhaupt keine Ahnung hat. Vielleicht war er auch ein bisschen zu lange auf dem Weihnachtsmarkt. Das könnte auch sein.
Wir haben jetzt von Frau Kollegin Tolle einen alten Sachstand gehört. Der neue Sachstand sieht wie folgt aus: Die Kompetenzstufe 8 ist die Promotion, die Kompetenzstufe 7 ist der Master und die Kompetenzstufe 6 der Bachelor. Heute geht es um die Kompetenzstufe 5.
Wenn die Frage nicht von meiner Zeit abgeht.
Frau Kollegin Tolle, hören Sie doch einmal zu, wenn ich den aktuellen Sachstand schildere. Es stimmt nicht, was Sie gesagt haben. Wir haben vor, auf der Kompetenzstufe 5 die allgemeine Hochschulreife und hochwertige dreijährige und dreieinhalbjährige Ausbildungen zu verankern.
Wenn dieser Antrag beschlossen würde, käme alles auf Niveaustufe 4 und nicht auf Niveaustufe 5. Genau das wollen wir nicht. Eines dürfen wir nicht vergessen: Es gibt dreijährige Ausbildungen, die sie mit dem Abschluss einer Förderschule aufnehmen und damit eine Berufsausbildung erwerben können. Mit diesem Antrag würden die dort Ausgebildeten auf die Niveaustufe 4 gestellt. Das ist nicht unser Anliegen; denn es gibt dreijährige und dreieinhalbjährige Ausbildungen für Physiotherapeuten, Krankenschwestern oder Mechatroniker, und die gehören in Kompetenzstufe 5. Wir meinen, diese Ausbildungen müssen der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt werden.
Dieser Antrag ist abzulehnen, weil er darauf abzielt, alle Berufsausbildungen, ganz gleich welchen Niveaus, auf eine Stufe zu setzen.
Der Antrag sagt ja: Abitur, Fachabitur, dreijährige Berufsausbildung - alle auf eine Stufe. Meine Damen und Herren, das kann es nicht sein. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Wenn sich die Kollegin ein bisschen informiert hätte, dann hätte sie den Antrag nicht gestellt. NordrheinWestfalens Ministerin für Schule und Weiterbildung, Sylvia Löhrmann, ist zum Beispiel unserem Antrag gefolgt und hat die Kultusministerkonferenz unterstützt.
Sie will, wie wir das wollen, die allgemeine Hochschulreife und die hochwertigen Ausbildungen auf eine Stufe stellen. Alles andere würde eine Abstufung des Abiturs und eine Abstufung der hochwertigen Ausbildungen bedeuten. Das kann es nicht sein. Zählen muss die Qualität und nicht die Ausbildungszeit. Die Ausbildungszeit ist dabei zweitrangig.
Meine Damen und Herren, wir sollten den Antrag in der Form, in der er gestellt ist, ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt ein Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, der die Ausbildungsförderung in Bayern schlanker und effektiver macht. Das Bayerische Ausführungsgesetz zum BAföG und das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz sollen heute geändert werden. Die Grundlage dafür ist einerseits die Änderung im BAföG auf Bundesebene, andererseits ist die bayerische Anpassung erforderlich. Des Weiteren beruhen diese Änderungen auf dem Bericht des ORH aus dem Jahre 2007, der materielle Änderungen erforderlich macht. Im Konkreten bedeutet das, dass die Förderung von Tagesheimen gestrichen wird; denn sie
sind mittlerweile überholt. Die meisten Tagesheime werden zu offenen Ganztagsangeboten umfunktioniert. Mittlerweile gibt es nur noch sieben Tagesheime in Bayern, die größtenteils auf dem Weg zum Ganztagesangebot sind.
Außerdem monierte der ORH die Überschneidung mit anderen Leistungsgesetzen. Der Anspruch auf diese bayerischen Ausbildungsförderungsleistungen soll entfallen, wenn dem Grunde nach zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung Ansprüche auf Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen bestehen, zum Beispiel nach Büchern des SGB oder dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz.
Eine weitere Neuerung dieses Gesetzes besteht darin, dass der Kreis der zu fördernden Schüler - hier geht es konkret um die ausländischen Auszubildenden - erweitert wird. Damit leistet Bayern einen wichtigen Beitrag zur besseren Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.
Im Rahmen der Novellierung werden die sich aus dem Bundesrecht ergebenden Rechtsänderungen im Bayerischen Ausführungsgesetz des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes umgesetzt. Doppelförderungsansprüche im Verhältnis zu anderen Leistungsgesetzen sollen ausgeschlossen werden. Der Änderungsantrag zielt im Wesentlichen darauf ab, den Anspruch der Ausbildungsförderung für die noch bestehenden Tagesheimschulen zu erhalten, selbst wenn diese in den Status von offenen Ganztagsschulen übergeführt werden.
Die Beschlussempfehlung lautete: Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung im federführenden Bildungsausschuss sowie im Sozial-, Wirtschafts-, Haushalts- und Innenausschuss; Ablehnung des Änderungsantrags im federführenden Bildungsausschuss sowie im Sozial-, Wirtschafts-, Haushaltsund Innenausschuss. Die Ablehnung des Antrags wurde damit begründet, dass den Beanstandungen des Rechnungshofes durch die Beibehaltung der Ausbildungsförderung für Schüler von Tagesheimschulen nicht Rechnung getragen werden könne. Die Förderung des Besuchs von Tagesheimschulen ist überholt, weil diese weitgehend durch sogenannte offene Ganztagsschulen, die ihrerseits staatlich gefördert werden, abgelöst werden. Ich bitte deshalb um Ablehnung des Änderungsantrags und um Zustimmung zum Gesetzentwurf.