Edeltraud Plattner
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Pferd steht seit circa 5000 Jahren unter dem züchterischen Einfl uss des Menschen. Seit eben dieser Zeit, seit circa 5000 Jahren, nutzt der Mensch das Pferd als Haustier, sprich: als Nutztier. Das Verhalten des Pferdes hat sich seit dieser Zeit nicht wesentlich geändert. Das heißt, dass ein Pferd seinen Bedürfnissen entsprechend, seinem Verhalten entsprechend gepfl egt, ernährt und untergebracht werden muss. Die Bewegung des Tieres darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen, vermeintliche Leiden oder Schäden zugefügt werden – so steht es im Tierschutzgesetz in § 2. Das besagt aber nicht, dass das Pferd grundsätzlich nicht angebunden werden dürfte.
In den Leitlinien zur Beurteilung der Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten steht unter anderem, dass Fohlen und Jungpferde an ein Anbinden zu Pfl egemaßnahmen und Tiertransporten gewöhnt werden müssen. Eine grundsätzliche Anbindung von Pferden lehnen wir, die CSU-Fraktion, natürlich ab. Die dauerhafte Ständerhaltung ist unter Tierschutzgesichtspunkten ebenfalls abzulehnen. Einer kurzzeitigen Anbindung der Tiere ist aber nichts entgegenzuhalten.
In früheren Zeiten war es gang und gäbe, dass in der Landwirtschaft Pferde nach getaner Arbeit in Anbindehaltung gehalten wurden. Der Landwirt hat schon immer mit dem Tier gelebt und gearbeitet und nicht in ideologischer Art und Weise nur vom Pferd gesprochen. Wir wissen, dass Landwirte mit ihren Tieren verantwortungsvoll umgehen. Wo das nicht der Fall sein sollte, muss das Veterinäramt einschreiten. Bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht hat der Amtstierarzt die Möglichkeit der Beratung; wenn es zu keiner Verständigung kommt, hat er die Möglichkeit, zu einer Androhung oder Vollziehung eines Zwangsgeldes zu greifen.
Pferde, die heute noch im Ständer gehalten werden, sind entweder in Fremdenverkehrsgebieten für Kutschfahrten oder im Wald als Rückepferde eingesetzt. Ich meine, in diesen Bereichen haben sie sehr viel Auslauf und genügend Platz im Freien, um sich zu bewegen. Diese Tiere
brauchen meines Erachtens nicht in einer Box gehalten zu werden, sondern können ihre Ruhephasen jederzeit im Ständer verbringen.
Meine Damen und Herren, eine vernünftige Ständerhaltung mit den entsprechenden Abmaßen in Länge und Breite sowie einer guten Einstreu kann besser sein als Boxenhaltung, die nicht den Anforderungen an die Box hinsichtlich der Abmaßungen, also hinsichtlich Länge, Breite und Höhe entspricht. Andere Bundesländer haben ja – um mit Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen nur ein paar zu nennen – die Ständerhaltung verboten. Beim Umsetzen dieses generellen Verbotes traten aber oft gravierende Schwierigkeiten auf, sodass sich die tatsächlichen Verhältnisse oft nicht verändert haben, sondern unverändert geblieben sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die strengen Kontrollen der Veterinärämter in Bayern lassen einen sukzessiven Rückgang der Ständerhaltung verzeichnen. Durch fachliche Beratung der Tierärzte hinsichtlich baulicher Unterbringung, durch Anordnung und Verbesserungsvorschläge der Veterinärverwaltungen konnte und wird in Zukunft die Anzahl der Ständerhaltungen weiter dezimiert – im Konsens und nur im Konsens mit den Betroffenen. Nicht zuletzt aufgrund des Generationswechsels, der es mit sich bringt, dass junge Tierhalter ihre Tiere vermehrt in Boxen halten werden, können wir auch ohne ein generelles Verbot zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen.
Wir, die CSU-Fraktion, lehnen diesen Antrag ab. Wir bitten um Ablehnung des Antrages der GRÜNEN.