Wilhelm Leichtle
Appearances
Last Statements
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zusammen mit Herrn Kollegen Strehle bin ich stellvertretender Vorsitzender des Krankenhauszweckverbandes und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender des Klinikums Augsburg. Ein Kollege der CSU hat vorhin in einem Zwischenruf das Wort „Kreistag“ gebraucht. Dieser Kollege kann natürlich keine Ahnung über die historische Entwicklung haben, die sich bis zur Schaffung dieses Klinikums vollzogen hat. Im Jahre 1969 hat der Bayerische Landtag beschlossen, dass Augsburg eine medizinische Fakultät erhält. Die Bayerische Staatsregierung hat nichtsdestotrotz diese medizinische Fakultät als zweite medizinische Fakultät nach München verschoben. Schon damals hat der oberbayerische Zentralismus der CSU zugeschlagen.
Da sich die Krankenhäuser in Augsburg damals in Gebäuden aus der Mitte des 19. Jahrhunderts befanden, haben sich Stadt und Landkreis Augsburg zu einem Zweckverband zusammengeschlossen und mit großzügiger Unterstützung des Freistaates Bayern ein Zentralklinikum geschaffen, ein Haus der vierten Versorgungsstufe mit universitätsgleichen Leistungen. Ich würdige diese positive Unterstützung des Freistaates Bayern ausdrücklich.
Die Investitionen wurden kräftig bezuschusst, vielleicht wegen des schlechten Gewissens, da der Landtagsbeschluss nicht vollzogen wurde, wonach Augsburg eine medizinische Fakultät bekommen soll. Insofern war dann für einige Jahre die Sache in Ordnung. Der Beschluss des Bayerischen Landtags war sicher folgerichtig; denn in allen anderen bayerischen Ballungsräumen unterhält der Staat Universitätsklinika. In München sind es sogar zwei, nachdem eine Fakultät von Augsburg nach München verschoben wurde. Weitere Fakultäten gibt es in Erlangen-Nürnberg in Würzburg und in Regensburg. Nur im drittgrößten Ballungsraum Bayerns, nämlich in Augsburg und Schwaben, mussten die Kommunen dieses Objekt selber schultern. Dieses Klinikum hat seinerzeit 650000 DM gekostet. Vor 20 Jahren war das eine sehr stolze Leistung. Für 150 Millionen DM wurden medizinisch-technische Geräte für dieses Haus angeschafft. Damit war das Klinikum ein universitätsgleiches Haus mit höchstem Niveau.
Meine Damen und Herren, mittlerweile sind 20 Jahre vergangen. Die Medizintechnik, die damals für 150 Millionen DM angeschafft wurde, ist dringend erneuerungsbedürftig. Außerdem muss das Haus am medizinischtechnischen Fortschritt teilnehmen. Dieses Haus hat die höchste Versorgungsstufe. Deshalb darf dort nicht mit Geräten, die 20 Jahre alt sind, weitergearbeitet werden. Wir dürfen nicht so tun, als hätte der medizinisch-technische Fortschritt in den letzten 20 Jahren nicht stattgefunden. Aus diesem Grunde ist es nicht mehr als recht und billig, wenn dieses Haus nach 20 Jahren eine grundlegende Erneuerung der Medizintechnik und der Bausubstanz erfährt.
In der Anfangsphase des Klinikums wurden sogar alte Geräte der Stadt Augsburg übernommen. Der Handlungsbedarf ist groß; denn der Freistaat Bayern ist nach dem Gesetz verpflichtet, die Versorgungsfunktion eines Klinikums aufrechtzuerhalten. Zum Versorgungsauftrag eines Klinikums der Versorgungsstufe 4, also der höchsten Versorgungsstufe, gehören die neuesten medizinischen Geräte. Für mich ist es nicht einsehbar, warum Universitätsklinika in anderen Landesteilen mit Millionen und Abermillionen jedes Jahr bezuschusst werden, während in Augsburg diese Beträge von der Stadt und vom Landkreis geschultert werden müssen. Der Freistaat Bayern darf sich jetzt, wo in diesem Klinikum ein dringender Erneuerungsbedarf besteht, nicht drücken. Aus diesem Grunde bitte ich Sie sehr herzlich, diesem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei den Anträgen auf den Drucksachen 14/11395 und 14/11786 handelt es sich um etwas ältere Anträge. Die SPD-Fraktion hat darin Warnhinweise gegeben, was passieren wird, wenn die rigorose Kürzung der Mittel im Sportstättenbau beibehalten wird. Diesen Anträgen gingen schon Anträge der SPD zum Haushalt voraus, die aber abgelehnt worden sind. Im Ganzen gesehen geht es darum, dass die Mittel für den vereinseigenen Sportstättenbau im Lauf der Jahre um 80 bis 90 Prozent gekürzt worden sind. In dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/12303 sind die Probleme zusammengefasst. Es wird deutlich gemacht, welches Desaster angerichtet worden ist.
Zunächst darf ich aus der Zeitschrift des Bayerischen Landessportverbandes „Bayernsport“ vom 11. Februar dieses Jahres zitieren. Dort heißt es u. a:
Allerdings wurden dem BLSV für das Jahr 2003 dazu
nämlich für den Sportstättenbau –
nur noch 3,796 Millionen e – 2002 waren es noch 9,154 Millionen e – zur Verfügung gestellt. Es bedarf keiner Rechenkünste, wie sich in diesem Förderbereich die derzeit bestehenden Wartezeiten von beinahe acht Jahren nunmehr verlängern. Dies müssen Vereine, die ihre bisherigen Förderanträge nicht auf die neue Darlehensbasis umstellen wollen oder können, bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, insbesondere, wenn hohe Zwischenfinanzierungen zu bedienen sind.
Soweit das Zitat aus der Zeitschrift „Bayernsport“. Im März dieses Jahres ergingen dann Bescheide vom Bayerischen Landessportverband an die Sportvereine. Betroffen waren in Bayern insgesamt 860 Vereine. In den Bescheiden steht: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund minderer Mittelzuweisungen“ – vergleiche „Bayernsport“, den ich soeben zitiert habe – „nur noch stark gekürzte, das heißt nicht nennenswerte Beträge zur Ausreichung an die Vereine zur Verfügung stehen. Ihr Antrag“ – so wird den Sportvereinen mitge
teilt – „war deshalb erneut Gegenstand der Beratungen des Verteilerausschusses am 4.02.2003 mit dem Ergebnis, dass die In-Aussicht-Stellung der Auszahlung der Fördermittel laut Bewilligungsbescheid zurückgenommen werden musste. Eine Entscheidung über eine neue In-Aussicht-Stellung konnte aufgrund der angespannten Haushaltslage vom Verteilerausschuss zur Zeit nicht vorgenommen werden. Der vorgenannte Bewilligungsbescheid gilt insoweit als abgeändert.“
Daraufhin, und nachdem ich viele Zuschriften aus ganz Bayern von Sportvereinen, Bürgermeistern und BLSVKreisverbänden bekommen habe, habe ich sowohl an den Ministerpräsidenten geschrieben als auch eine Schriftliche Anfrage im Landtag eingereicht. Die Antwort darauf wurde nunmehr vom Kultusministerium erteilt. Wenn ich hier vom Kultusministerium spreche, dann meine ich damit ausdrücklich den Verfasser dieses Schreibens oder zumindest denjenigen, der sie unterschrieben hat. Das ist Herr Staatssekretär Freller. Sicherlich steht dahinter aber auch Frau Staatsministerin Hohlmeier. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die fachkundigen Beamten der Sportabteilung des Kultusministeriums einen solchen Unsinn schreiben, wie es hier, in dem Vorspann, zum Ausdruck kommt.
In diesem Vorspann heißt es nämlich:
Das Sonderprogramm der Bayerischen Staatsregierung zur Gewährung zinsverbilligter Darlehen für den Vereinssportstättenbau hat in der vergangen Zeit leider für Irritation bei Vereinen und Funktionären gesorgt.
Auslöser dafür
das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –
waren nicht zuletzt Pressemitteilungen der SPD,
wonach zum Beispiel anfinanzierte Vorhaben nicht mehr weiter finanziert werden würden und in denen von Wartezeiten bis zu 15 Jahren die Rede ist.
Ich habe eben den Bewilligungsbescheid des BLSV zitiert, und ich habe zitiert aus der Zeitschrift „bayernsport“, wo ausdrücklich erwähnt wird, dass die bisherigen Wartezeiten von acht Jahren – ohne ein Rechenkunststück betreiben zu müssen – sich entsprechend erhöhen werden. Anscheinend beherrscht man die normalen Grundrechenarten im Kultusministerium nicht, sonst könnte man keine solche Antwort geben.
Es heißt weiter:
Es ist leider nicht nachzuvollziehen, wie sich Wartezeiten von bis zu 15 Jahren errechnen sollen.
Die Rücksprache beim BLSV und bei den zuständigen Beamten des Kultusministerium hätte dies bald geklärt, denn die sind sicher des Rechnens mächtig und wären in der Lage gewesen, dies innerhalb von wenigen Minuten aufzuzeigen. Es geht weiter:
Auf diese Spekulationen, die zu den Verunsicherungen der Vereine geführt haben, möchte ich daher auch nicht weiter eingehen, da sie einer sachlichen Grundlage entbehren.
Man kann sich nur noch wundern; denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der BLSV ein SPD-lastiger Verband ist, der derartige Dinge schreibt, damit die SPD sie weiterverbreiten kann.
Wohltuend von der Antwort des Bayerischen Kultusministeriums hebt sich die Antwort des Bayerischen Ministerpräsidenten ab. Man höre und staune, im Gegensatz zu Frau Kultusministerin Hohlmeier und zu Herrn Staatssekretär Freller leugnet der Bayerische Ministerpräsident nicht, dass es ein Problem gibt, sondern er stellt ausdrücklich dar, dass es ein Problem gibt und weist darauf hin, wie er sich die Problemlösung vorstellt. Er schreibt mir unter anderem:
Die CSU-Landtagsfraktion hat am 21. Mai 2003 beschlossen, im Nachtragshaushalt 2004 bei der Investitionsförderung des Sportstättenbaus sicherzustellen, dass die staatlichen Zuschussmittel für die anfinanzierten sowie die bewilligten und zur Auszahlung im aktuellen Doppelhaushalt angekündigten Maßnahmen... erbracht werden. Sie will nach Ablauf der Antragsfrist die Situation bewerten und sich um eine Lösung der Probleme derjenigen Vereine bemühen, denen eine Auszahlung im nächsten Doppelhaushalt 2005/2006 in Aussicht gestellt wurde. Die Staatsregierung begrüßt diese Beschlusslage der Mehrheitsfraktion.
Er hat immerhin anerkannt, dass es ein Problem gibt. Im Verhältnis zur zuständigen Sportministerin ist es ein enormer Fortschritt, dass der Ministerpräsident ein solches Problem ausdrücklich anerkennt und nicht nur darauf hinweist, dass es einer Lösung bedarf, sondern auch darauf hinweist, wie diese Lösung aussehen könnte.
Auf einem ganz anderen Blatt steht, inwieweit es richtig sein kann, die Feuerwehr, wenn bereits Feuer auf den Dächern ist, erst nach der Wahl zu rufen, um diese Brände zu löschen. Damit können wir uns und auch die betroffenen Vereine nicht zufrieden geben.
Das von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt aufgelegte Sonderprogramm ist grundsätzlich nicht schlecht. Es hat hervorragende Zinskonditionen von 1,25%. Ein Darlehen hat aber im Gegensatz zum Zuschuss die Eigenart, dass es zurückgezahlt werden muss. Somit kommen zu den 1,25% Zinsen 5% Tilgung
jährlich. Vereine, die sich auf einen Zuschuss verlassen haben, sind nicht in der Lage, dies zu leisten.
In Augsburg gibt es einen Verein – wie viele in ganz Bayern – der auf einen Zuschuss von 650000 e vertraut hatte, weil sein Finanzierungsplan ausdrücklich anerkannt worden war. Dem Verein wird nun gesagt, er müsse statt des Zuschusses ein Darlehen in Höhe dieses Betrages aufnehmen und mit einem Kapitaldienst von 6,25% tilgen. Ein solcher Verein kann das Darlehen nicht refinanzieren. Das ist überhaupt nicht möglich, wenn der Finanzierungsplan darauf abgestellt wurde, dass 650000 e Zuschuss in Aussicht gestellt sind.
Das Programm ist ein gutes Programm, aber nur als Ergänzung zur klassischen Sportförderung geeignet und nicht als Ersatz für die klassische Sportförderung.
Ich habe Briefe und Zuschriften von Bürgermeistern, Vereinen und Kreisverbänden des BLSV aus ganz Bayern bekommen. Da bei einigen von Ihnen das Problembewusstsein noch nicht vorhanden ist, möchte ich es nicht versäumen, einige Passage daraus zu zitieren. Schließlich hat offensichtlich das zuständige Ministerium das Problem noch nicht wahrgenommen. Ein Bürgermeister aus Schwaben schreibt:
Der TSV... kann sich Zins und Tilgung für dieses günstige Darlehen nicht leisten! Mit dem staatlichen Rückzug fällt ein grundsolider Finanzierungsplan in sich zusammen. Unter den nunmehrigen Bedingungen hätten weder der Sportverein noch die Gemeinde die Maßnahme jemals begonnen. Leider stehen wir mitten in der Baumaßnahme – nur wissen wir heute nicht, wie es weitergehen soll.
...
Mit der Art und Weise des Eingriffs in bewilligte Maßnahmen des Sportstättenbaus hat der Freistaat Bayern aufgehört, ein verlässlicher Partner der Kommunen und Vereine zu sein.
Ein DJK-Sportverein aus Oberbayern schreibt:
Seit vielen Jahren sind wir sehr intensiv... um die Aufstellung eines Bebauungsplans... und eines fundierten Finanzplans bemüht.... Dieser enthält einen Zuschuss in Höhe von 124755 e durch den Bayerischen Landessportverband e.V. der uns mit Bewilligungsbescheid vom 07. 02. 2002 in Aussicht gestellt wurde. Zwischenzeitlich haben wir den ersten Bauabschnitt unseres Vorhabens mit viel Eigenleistung bereits realisiert.
Mangels entsprechender Mittelzuweisungen seitens des Bayerischen Landtags wurde uns nunmehr vom BLSV angeboten, den oben angeführten Zuschuss
in ein zinsverbilligtes Darlehen umzuwandeln, das wir letztlich aus eigenen Mitteln zu tilgen haben....
Wir halten insbesondere im Hinblick auf den zu unterstellenden Vertrauensschutz die Zurücknahme bereits ausgesprochener Bewilligungen für untragbar.
Ein Bürgermeister aus dem Raum Aschaffenburg teilt mit:
Ein solches Programm hilft den betroffenen Vereinen und Kommunen nicht, da zum einen der Zuschuss in Höhe von 360972 e endgültig verloren geht und die Belastung von Zins und Tilgung (über 6% p.a.) zu hoch ist und einen Sportverein in den Ruin treibt.
Ein BLSV-Kreisverband schreibt:
Viele Vereinsvorsitzende, die mit ihren Vereinen vor einigen Jahren bereits ihre Baumaßnahme durchgeführt haben, bangen aufgrund der Mittelknappheit und der damit fehlenden zugesagten Zuschüsse um ihre wirtschaftliche Existenz.
Ein anderer BLSV-Kreisverband schreibt:
Der Sportkreis... ist dabei mit acht Vereinen und einer Gesamtsumme von rund 3 Millionen e betoffen! Nach der bisherigen Fördermethode wurden daraus circa 30% übernommen, die sich in zwei Drittel Zuschuss und ein Drittel Darlehen aufsplitten. Nach dem neuen Sonderprogramm – nur Darlehen – erhöht sich der Förderbetrag zwar auf 45% bei 1,25% Zins und 22 Jahre Laufzeit. Aber damit wird diese nun reine Darlehensbelastung für die Vereine zu einem unwägbaren Risiko, das von verantwortungsbewussten Vorstandschaften kaum eingegangen werden kann.
Ein anderer BLSV-Kreisverband listet auf, welche Vereine bei ihm betroffen sind. Er kommt unter anderem zu dem Ergebnis:
Die Finanzierung über das neue Förderprogramm aus Mitteln der Bayerischen LABO stellt den Verein vor Probleme, die derzeit nicht absehbar sind.... Auch in anderen Vereinen meines Sportkreises stößt die Rücknahme der staatlichen Förderung in den letzten Jahren, insbesondere aber die massive Kürzung für das Jahr 2003 auf nicht einmal mehr 4 Millionen e, auf absolutes Unverständnis.
Ich könnte hier weiter aus dem Schreiben eines Kreisverbandes zitieren.
Wiederum andere Kreisverbände schreiben das Gleiche. Ein Beispiel:
Die nunmehr vorgenommenen finanziellen Kürzungen des Sportbetriebs, insbesondere des regulären Sportstättenbaus der Vereine, können jedoch für eine Vielzahl von Vereinen das Aus bedeuten. Während in der Vergangenheit staatliche Sonderpro
gramme zum Abbau eines akuten Antragsstaus zusätzlich zum regulären Sportstättenbau aufgelegt wurden, wird durch das neue Sonderdarlehensprogramm die reguläre Förderung nahezu vollständig ersetzt. Dies bedeutet einmal, dass alle Vereine, die aufgrund der bereits bewilligten regulären Mittel ihre Baumaßnahmen begonnen und die eine dazu erforderliche Zwischenfinanzierung auf die in Aussicht gestellte Mittelausreichung im Jahr 2003 oder in den Folgejahren ausgerichtet haben, mangels staatlicher Zuwendungen im regulären Förderbereich mit völlig unrealistischen Wartezeiten konfrontiert werden.
Und so geht es weiter fort. Ich könnte endlos zitieren, was dazu in ganz Bayern von 860 Sportvereinen geschrieben worden ist.
Das Kultusministerium hatte sich in seiner Antwort auf meine schriftliche Anfrage darauf zurückgezogen, dass es hier nur um eine Mache der SPD gehe und das Problem in Wirklichkeit offensichtlich gar nicht existiere.
Worauf, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist eigentlich das Problem zurückzuführen, das sich jetzt so zugespitzt hat? Es ist auf zwei Sündenfälle zurückzuführen.
Sündenfall Nummer eins war, dass Sie vor etwa sechs Jahren endlich dem Drängen der SPD stattgegeben haben, die Übungsleiterzuschüsse zu erhöhen. Das war der Punkt 1 des SPD-Antrags.
Dieser Antrag hatte aber auch einen Punkt 2. Die SportInsider wissen das. Dieser Punkt 2 hat geheißen – Herr Kollege Ritter und Herr Kollege Kränzle, Sie kennen das –: Dafür sind die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Sie haben Punkt 1 zugestimmt und damit gegenüber den Sportvereinen Augenwischerei betrieben. Aber Punkt 2 haben Sie abgelehnt, wonach die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden sollten.
Das bedeutet, dass seit dieser Zeit die Übungsleiterzuschüsse von der linken in die rechte Tasche geschoben worden sind, das heißt sie werden auf Kosten des Sportstättenbaus finanziert. Nachdem die Übungsleiterstunden ständig zunehmen, was wir uns ja alle wünschen – denn das bedeutet mehr Jugendliche und Kinder in den Sportvereinen –, werden immer mehr Übungsleiterzuschüsse gezahlt, und das bedeutet automatisch immer weniger Mittel im Sportstättenbau.
Ich nenne den Sündenfall Nummer zwei. Sie haben vor etwa sechs Jahren die zweite Säule der Sportförderung gekappt. Unsere erfolgreiche Sportförderung in Bayern hat 50 Jahre lang zwei Säulen gehabt. Die erste Säule war die Förderung kommunaler Breitensportanlagen aufgrund Artikel 10 FHG. Das heißt, wenn eine Kommune eine Breitensportanlage errichtet oder saniert hat, hat sie staatliche Zuschüsse zwischen 30 und 60% – je nach der Finanzkraft der Kommune – bekommen. Dies haben Sie ersatzlos gestrichen. Damit ist eine wichtige Säule zusammengebrochen. Damit sind jetzt noch mehr Sportvereine gefordert, vereinseigene Sportstätten zu
errichten und zu unterhalten. Das bedeutet, dass der Antragsstau beim BLSV ständig zugenommen hat, weil die andere Säule der Sportstättenförderung von Ihnen weggebrochen worden ist.
Das waren die beiden Sündenfälle. Sie konnten sie über einige Jahre kaschieren, indem Sie Mittel aus Privatisierungserlösen einsetzten. Aber jetzt kommen diese Mittel nicht mehr. Damit bricht die ganze Sache in sich zusammen. Deswegen müssen Sie endlich wieder so viel Mittel zur Verfügung stellen, dass man die dringendsten Maßnahmen durchführen kann.
Mittelkürzungen von 80 bis 90% wie hier im Sportstättenbau hat es in keinem anderen Bereich gegeben. Dem kann niemand widersprechen. Das bedeutet: Sie müssen endlich wieder einmal bereit sein, in diesem Bereich etwas mehr zu tun, als Sie getan haben.
Aus diesem Grund meine ich, es ist dringendster Handlungsbedarf vorhanden. Etwas Besseres kann der öffentlichen Hand eigentlich gar nicht passieren, als wenn man noch ein paar Dumme – ich sage das in Anführungszeichen –, ein paar Ehrenamtliche findet, die bereit sind, die Last und die Belastung auf sich zu nehmen, um eigene Sportanlagen zu errichten und zu betreiben. Die zahlen nämlich 40 bis 50% der Kosten solcher Maßnahmen aus der eigenen Tasche, aus der Vereinskasse und aus Spenden und dergleichen mehr. Damit entlasten sie den Staat um circa 50% der Kosten dieser Maßnahmen.
Beinahe noch wichtiger ist dies: Die Vereine betreiben und unterhalten diese Sportanlagen völlig allein, ohne die Kommunen oder den Staat zu belasten. So etwas kann man doch nicht durch eine Kahlschlagpolitik kaputt machen, wie sie es getan haben.
Aus diesem Grund, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie dringend, unseren Anträgen zuzustimmen. Wir können dem CSU-Antrag leider nicht zustimmen, denn er ist so allgemein gehalten, dass damit eigentlich nichts bewegt wird. Außerdem fehlt mir auch ein bisschen der Glaube, dass das Desaster, das vor der Wahl angerichtet worden ist, nun durch Versprechungen nach der Wahl bereinigt werden soll. Ihre bisherige Gepflogenheit war, dass Sie Wohltaten vor der Wahl verteilt haben. Jetzt machen Sie nur noch Versprechungen für die Zeit nach der Wahl. Das ist uns ein bisschen zu wenig.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat das Kunststück fertiggebracht, das Vertrauen der Sportvereine in den Staat schwer zu erschüttern. Die über 800 Sportvereine in Bayern haben in letzter Zeit Post vom Bayerischen Landessportverband erhalten. Ihnen wurde angekündigt, dass die finanziellen Zusagen, die sie erhalten haben, und die Finanzierungspläne, die genehmigt worden sind, praktisch Makulatur geworden sind. Sportvereine mit Bauvorhaben, die bereits anfinanziert worden sind, müssen mit Wartezeiten rechnen – man spricht von 10 bis 15 Jahren –; Sportvereine, die bereits Bewilligungsbescheide haben, deren Bauvorhaben aber noch nicht anfinanziert sind, können sich sozusagen zwischen Pest und Cholera entscheiden, nämlich entweder nach der klassischen Sportförderung 10 bis 15 Jahre zu warten, was unkalkulierbar ist, oder sich für ein Sonderdarlehensprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zu entscheiden.
Dieses Programm ist an und für sich kein schlechtes Programm; es hat gute Konditionen, nämlich 1,25% Zins. Ein Darlehen hat aber die komische Eigenart an sich, dass es im Gegensatz zu einem Zuschuss zurückbezahlt werden muss. Dies bedeutet, dass sich zum Beispiel ein Sportverein aus meinem Bereich in Augsburg, dem ein Zuschuss von 650000 e zugesagt worden war, von heute auf morgen um 650000 e zusätzlich verschulden muss. Dazu ist dieser Sportverein und sind viele, viele andere Sportvereine in Bayern aber nicht in der Lage.
Was ist passiert? Passiert ist Folgendes: Die Mittel für den Sportstättenbau wurden in den letzten 10 Jahren systematisch verringert. Sie betrugen 1990 noch 20 Millionen e und sind jetzt bis auf 3,8 Millionen e heruntergefahren worden. Im Jahr 2004 sollen sogar nur noch 1 Million e für den Sportstättenbau zur Verfügung stehen. Das heißt, faktisch findet eine Förderung nicht mehr statt.
Mittelkürzungen in diesem Umfang von 80 bis 90% hat es in keinem anderen Bereich auch nur annähernd gegeben. Über viele Jahre hinweg wurde die Situation durch den Einsatz der so genannten Privatisierungserlöse übertüncht. Nachdem nun die Privatisierungserlöse ausgelaufen sind, schlägt das Problem voll durch.
Nun könnte man sich ja vielleicht noch darüber unterhalten, wenn es Sportvereine betreffen würde, die erst jetzt Anträge stellen und ihre Finanzierungspläne entsprechend des Wissens aufstellen können, dass sie 10 bis 15 Jahre warten müssen oder ein Darlehen aufnehmen müssen, das sie dann zurückzahlen müssen. Aber nein: Bei diesen über 800 Sportvereinen handelt es sich um Vereine, deren Sportstätten zum größten Teil längst fertiggestellt sind oder die sich mitten im Bau befinden. Es ist einmalig, dass das Vertrauen von Vereinsvorständen in den Staat so missbraucht wird, wie das hier geschieht, indem bei bereits fertiggestellten Maßnahmen solche Kürzungen erfolgen.
Es geht also darum, nach Wegen zu suchen, diesen Vereinen zu helfen und diese Vereine vor dem Ruin zu bewahren. Ich könnte Ihnen jetzt eine ganze Menge von Zuschriften von Bürgermeistern und von Vereinen vorlesen, die darauf hinweisen: Wir sind am Ende, wir sind ruiniert, wir sind nicht mehr in der Lage zu finanzieren, wir können auch die Schulden, die auf uns zukommen, unseren Vereinsmitgliedern nicht zumuten; zum Ersten können wir die Darlehen nicht zurückzahlen, und zum Zweiten können wir uns auch nicht bis über beide Ohren verschulden. Es geht, wie ich vorhin schon anhand eines Falles erwähnt habe, nicht um Kleckerlesbeträge, sondern um Beträge in der Größenordnung von zum Beispiel 650000 e. Das sind Beträge, die man nicht aus dem Handgelenk schütteln kann.
Aus diesem Grund sind wir also der Meinung: Der Vertrauensschutz der Sportvereine, der über 50 Jahre aufgebaut worden ist, ist durch die Art und Weise, wie diesen Vereinen mitgespielt wird, gröblichst missbraucht worden. Die Ehrenamtlichen in unseren Sportvereinen haben es nicht verdient, so behandelt zu werden, wie dies durch die Bayerische Staatsregierung geschieht und geschehen ist.
Aus diesem Grund bitte ich, unseren Antrag – so haben wir uns auch abgestimmt – in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, allerdings mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass dieser Antrag noch in dieser Legislaturperiode gemäß der Geschäftsordnung in den Ausschüssen und im Plenum behandelt werden muss.