Stefan Jetz

Appearances

14/38 14/113 14/117

Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der SPD zielt darauf ab, dass die Staatsregierung in ihrem jährlichen Bericht die Überstunden im Bereich der staatlichen Behörden, begonnen von den Schulen bis hin zu den Kliniken, noch näher aufschlüsselt und noch genauer darlegt, um, so fordert es die SPD, die richtigen Schlüsse daraus ziehen zu können.
Wir wissen alle, dass im öffentlichen Dienst Überstunden gemacht werden. Aber angesichts der Forderungen eines schlanken Staates und der Senkung der Staatsquote wird man doch nicht neue Statistiken und Erfassungsmethoden einführen, um noch mehr Arbeitskräfte in der Verwaltung unterzubringen und zu bündeln. Darum geht es.
Die richtigen Schlüsse zu ziehen, heißt, den Tatsachen in die Augen zu schauen. Herr Kollege Wörner, Sie sagen, an unseren Universitätskliniken werden viele Überstunden geleistet; das stimmt natürlich. Dazu muss man aber auch sagen, dass die Auszahlungen aus der Staatskasse für die meisten der Überstunden, mehr als die Hälfte, für den Ruf- und Bereitschaftsdienst erfolgen. Zum anderen hätten wir es in der Hand, dass bei Verhandlungen über den Pflegesatz auch die notwendigen Stellen genehmigt würden.
Bitte schön.
Herr Kollege Wörner, ich glaube, Sie verkennen da etwas. Sie waren selbst im öffentlichen Dienst beschäftigt. Sie wissen ganz genau, dass wir in weiten Bereichen noch keine technische Erfassung haben, sondern in vielen Bereichen noch der Beamte selbst den Beginn und das Ende seiner Arbeitszeit einträgt. In vielen ganz kleinen Behörden, im Bereich der Zweigstellen der Gerichte, wäre es gar nicht sinnvoll, eine technische Anlage für beispielsweise sieben Personen aufzustellen.
Herr Kollege Wörner, Sie sagen, an den Kliniken werden viele Überstunden geleistet. Das trifft doch genauso unsere Städtischen Kliniken in München. Die Ärzte und das Pflegepersonal sind auch dort überbelastet. Dafür wüsste ich schon eine Lösung. Wir brauchen Pflegesatzverhandlungen, bei denen zusätzliche Ärzte und zusätzliches Pflegepersonal in den Pflegesatz einfließen könnten. Das wäre die richtige Lösung.
Dieser Antrag zielt in die falsche Richtung; daher haben wir ihn im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes abgelehnt.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Lieber Herr Kollege Volkmann, Sie haben Ihren Antrag nicht vor Augen gehabt. Eine allgemeine Debatte über die Problematik der Gerichtsvollzieher und ihrer finanziellen Ausstattung hätte hier nicht geführt werden sollen. Lesen Sie Ihren Antrag, er weist auf die gerichtliche Entscheidung hin, an der wir angeblich die Entschädigung ausrichten sollen.
Frau Kollegin Stahl, Sie haben sich im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen der Stimme enthalten, weil der Antrag fehl geht. Herr Kollege Volkmann, Sie berufen sich auf das Bundesverwaltungsgericht. Es hat in der Hauptsache nicht entschieden, sondern zurückverwiesen und lediglich den Rechtsweg vorgegeben – sonst nichts. Nun wird beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof über die Hauptsache entschieden werden.
Wir lehnen den Antrag ab, weil die Begründung und Ausführung im Antrag völlig irre gehen. Hier wird etwas vorgegaukelt, was nicht stimmt. Dem können wir nicht zustimmen.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Gerichtsvollzieher eine ausreichende finanzielle Ausstattung zu erhalten haben. Sie wissen ebenso wie alle anderen Mitglieder des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, dass bei Erhebungen aus dem Jahre
2000 bei 8% aller Gerichtsvollzieher in Bayern die Bürokostenpauschale durchschnittlich bei 61000 DM durchschnittlich und die Ausgaben der Gerichtsvollzieher bei rund 30000 DM gelegen haben.
Wir müssen über die Angelegenheit debattieren und sprechen. Wir haben im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen entsprechende Vorgaben gemacht. Wir sind dafür, den Bürokostenanteil und den Personalkostenanteil zu teilen, um den Gerichtsvollziehern die entsprechend notwendige finanzielle Ausstattung zu geben. Ich bitte Sie, den Antrag der SPD abzulehnen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Weiß.
Frau Präsidentin, hohes Haus! Der heute zur Verabschiedung vorliegende Entwurf eines Schlichtungsgesetzes nützt den seit Januar dieses Jahres möglichen Spielraum einer obligatorischen Schlichtung aus. Das heißt, der Bund hat durch die Schaffung des neuen § 15 a des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung erstmals den Ländern die Möglichkeit gegeben, bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor Amtsgerichten bis zu einem Streitwert von 1500 DM, bei Nachbarstreitigkeiten, bei Streitigkeiten wegen der Verletzung der persönlichen Ehre vor Klageerhebung zwingend einen Schlichtungsversuch vorzuschreiben.
Bayern ist das erste Bundesland, das von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird. Künftig ist jeder Notar Träger eines öffentlichen Amtes Gütestelle. Rechtsanwälte können sich als Gütestellen zulassen, bereits bestehende Schlichtungsstellen – ich möchte hier die Schlichtungsstellen der Kammern nennen – können nach dem neuen Gesetz mit eingebunden werden. Artikel 5 Absatz 3 des Schlichtungsgesetzes sieht ausdrücklich vor, dass weitere Schlichtungsstellen eingerichtet und anerkannt werden können.
Leider wissen wir heute nicht, wie viele der 18000 Verfahren in Bayern mit einem Streitwert unter 1500 DM wirklich dem Schlichtungsgesetz unterliegen, da nach der neuen gesetzlichen Regelung nur jene Verfahren der Schlichtung unterzogen werden müssen, in denen beide Parteien im selben Landgerichtsbezirk wohnen bzw. ihren Sitz haben.
Wir betreten also Neuland, auch wenn die Erfahrungen der vier versuchsweise eingeführten bayerischen Schlichtungsstellen zeigen, dass ein beachtlicher Anteil der Fälle im Schlichtungsverfahren erledigt werden konnte. Sicher wird dieses Gesetz nicht die große Entlastung für die Zivilgerichte bringen, hier dürfen keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Das Gesetz hat zwei Ziele: Zum einen soll die obligatorische Streit
schlichtung den Gedanken der außergerichtlichen Streitschlichtung neben der Konfliktlösung durch die Gerichte stärken; zum anderen soll sie bei Klagen in Bagatellfällen zu einer Entlastung der Gerichte führen.
Erst nach einer – ich möchte sagen – „Probezeit“ wird sich zeigen, ob der gewünschte Erfolg eintritt. Nicht umsonst ist dieses Gesetz ein so genanntes Zeitgesetz. Zeitigt das Gesetz die erhofften Früchte, so wird es der Gesetzgeber sicher im Jahre 2005 unter Einbeziehung der eigenen Erfahrungen und der Erkenntnisse anderer Bundesländer verlängern.
Anlässlich der Endberatung hat der Verfassungsausschuss einstimmig empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, wobei insgesamt 14 von der CSU und der SPD eingebrachte – vorwiegend redaktionelle – Änderungen beschlossen wurden. Zum Beispiel hat der endberatende Verfassungsausschuss eine Änderung dahin gehend herbeigeführt, dass jeder Rechtsanwalt gegenüber der Anwaltskammer einen Anspruch darauf hat, als Gütestelle zugelassen zu werden. Auch hat die Antrag stellende Partei nicht mehr die im ursprünglichen Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgesehene Möglichkeit der Auswahl unter mehreren Gütestellen im Landgerichtsbezirk. Vielmehr wurde beschlossen, dass die Antrag stellende Partei nur unter den Gütestellen im Amtsgerichtsbezirk, in dem der Antragsgegner seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung hat, auswählen kann. Ich bitte das Hohe Haus, dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses zuzustimmen.