Johann Böhm

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt und will das kurz mit drei Punkten begründen.
Artikel 14 der Bayerischen Verfassung sagt, dass grundsätzlich jeder Landkreis einen Stimmkreis bildet. Indes gibt es künftig die geforderte Deckungsgleichheit, wie ich einem Papier der CSU-Fraktion entnommen habe, nur noch in 26 von 92 Fällen. Die Deckungsgleichheit ist also vom Regelfall zur reinen Ausnahme geworden.
Die Bayerische Verfassung will, dass bei Wahlen zum Landtag gewachsene, zusammengehörende Einheiten zur Entfaltung kommen. Deswegen wählen wir in Bayern beispielsweise über Bezirkslisten und nicht über eine Landesliste, über die bevölkerungsschwächere Bezirke majorisiert werden könnten. Deshalb soll die jeweilige kreiskommunale Einheit nicht nur ihren Landrat, sondern auch ihre Abgeordnete oder ihren Abgeordneten wählen. Jetzt sind die Stimmkreise vorwiegend Kunstgebilde. Die darin gewählten Abgeordneten sind nicht mehr die typischen Vertreter der jeweiligen konkreten Kreisbevölkerung.
Ein Zweites: Das Gesetz legt von Fall zu Fall unterschiedliche, ja fast willkürliche Maßstäbe an. In der Begründung der Gesetzesvorlage heißt es beispielsweise zum Stimmkreis Kronach: „Eine Aufteilung des Kreises auf angrenzende Stimmkreise kommt aufgrund seiner Randlage nicht in Betracht.“ Und zum Stimmkreis Tirschenreuth ist ausgeführt:
„Eine Auflösung kommt wegen seiner Randlage nicht in Betracht.“
Und der den nördlichsten Punkt Bayerns erreichende Stimmkreis Rhön-Grabfeld, der längere Grenzen zu Hessen und zu Thüringen als zum bayerischen Mutterland hat, wird dagegen trotz der extremen Randlage als Stimmkreis vernichtet.
Und ein Drittes: Unterfranken, das sich in drei Planungsregionen gliedert, verliert zwei Stimmkreise. Die ganze Wucht dieses Verlustes wird einer von drei Regionen aufgebürdet, der ehemaligen Grenzlandregion Schweinfurt, die sowieso noch zu leiden hat unter den Nachteilen der ehemaligen Zonengrenze. Hier werden zwei Stimmkreise genommen, und aus ihr wird eine stattliche Reihe von Gemeinden einem Stimmkreis der Nachbarregion zugeschlagen, um dort den eigentlich kleinsten der unterfränkischen Stimmkreise, nämlich Kitzingen, mit 105868 Einwohnern, über Wasser zu halten. Zum Vergleich: Der neue Stimmkreis Haßberge wird mit einer guten Hälfte des Landkreises Rhön-Grabfeld zu einem Stimmkreis von 149549 Einwohnern aufgeblasen. Probleme mit der Stimmengleichheit liegen also auf der Hand.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zu einer Erklärung hat Herr Abgeordneter Blöchl das Wort.