Helmut Guckert

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kollege Wörner ist leider schon wieder weg, aber ich habe in diesem Fall auch gar nichts anderes erwartet. Obwohl ich eigentlich nur zur Sache sprechen wollte, möchte ich trotzdem noch kurz einen Satz zum Kollegen Wörner sagen. Er hat wieder einmal in der von ihm schon bekannten Art, nämlich in einem Rundumschlag Angst zu verbreiten, Verschiedenes miteinander. Das ist für mich ein entscheidender Punkt bei diesem Antrag. Genauso entscheidend ist allerdings auch sein Beitrag zur Verantwortung der Kommunen. Diese wird auch von den Kommunen durchaus wahrgenommen, während Sie versuchen, Herr Kollege, die Verantwortung auf den Landtag zu verlagern.
Frau Kollegin Paulig, Sie haben drei Bereiche angesprochen, die Sie immer wieder bringen. Erstens. Sie reden zwar immer von Bürgerbeteiligung, aber in diesem Fall der Ausweisung der Wasserschutzgebiete vor Ort sehen Sie das anders und meinen, das Verfahren müsse verkürzt werden. Zweitens haben Sie immer wieder diese Prozentzahlen vorgetragen. Ihr ganzes Wirken und Reden geht immer auf die Prozente hinaus. Diese Diskussion kann man schon fast nicht mehr hören. Drittens meinen Sie, dass grundsätzlich nur in der ökologischen Landwirtschaft das Heil zu finden ist. Aber wir sehen doch gerade durch die Politik in Berlin, wohin diese Entwicklung geht.
Ich komme nun zum Antrag. Dieser Antrag gliedert sich in zwei Punkte. In Punkt 1 wird die Staatsregierung aufgefordert, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, damit die... seit über 15 Jahren anhängigen Verfahren zur Ausweisung von neuen Wasserschutzgebieten und zur Ausweitung von bestehenden Wasserschutzgebieten möglichst rasch abgeschlossen werden können, um sicherzustellen, dass die nach der am 1. Januar 2003 in Kraft tretende Trinkwasserverordnung vorgesehenen Sanierungskonzepte... zum Tragen kommen können. Im zweiten Punkt fordern Sie einen jährlichen Bericht über den Fortschritt der Wasserschutzgebieteausweisung.
Eines vorweg: Die Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion sind natürlich grundsätzlich dafür, das Trinkwasser, unser höchstes Gut, entsprechend zu behandeln und zu bewirtschaften. Trinkwasser ist das Nahrungsmittel Nummer 1 und für unsere Gesundheit von äußerst großer Bedeutung. Sie sagen ja selber, dass mehr als 90% des bayerischen Trinkwassers aus Quellund Grundwasser kommt. Davon müssen zwei Drittel – das muss man einmal deutlich herausstellen – nicht behandelt bzw. nicht aufbereitet werden. Das ist weltweit anerkannt. Hier kann man von einer hohen Qualität unseres Trinkwassers sprechen.
Ich möchte darauf hinweisen – das ist heute auch schon zum Ausdruck gekommen –, dass hierfür auch die
hydrogeologischen Verhältnisse von entscheidender Bedeutung sind. Dazu noch Folgendes – weil immer von München die Rede war –: Ich komme aus einer anderen Gegend. Wir haben eine hervorragende Versorgung mit Trinkwasser aus zwei Bereichen. Das eine ist der Kiesbereich und das andere ist der Karst im Jura. Dazu möchte ich deutlich hervorheben, wie sehr sich die Gemeinden zusammen mit den Landwirten und natürlich auch mit den Bürgern um diese Wasserschutzgebiete kümmern. Im Übrigen ist im Wasserhaushaltsgesetz klar definiert, wie wir mit dem Gut Wasser umgehen müssen. Ich möchte das aus Zeitgründen nicht weiter ausführen.
Ich komme vielmehr zum Anliegen des Antrags zurück, anhängige Verfahren um Wasserschutzgebiete möglichst beschleunigt abzuschließen. Wir müssen sicherlich darauf achten, die filternden Bodenschichten in den Wasserschutzgebieten nicht zu verletzen. Das bedeutet, der Boden ist das Entscheidende in den Bereichen, über die wir gerade gesprochen haben.
Aus dem Nahbereich der Wassergewinnung werden auch die gefährlichen Anlagen herausgehalten – darum geht es. Dies ist im Verfahren natürlich eine schwierige Arbeit – das sollten Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, einmal zur Kenntnis nehmen –, sonst wäre alles viel, viel leichter, ginge alles viel, viel schneller. Planungen und Entwicklungen hinsichtlich Siedlungen, Gewerbegebieten, Industrie und so weiter mit nachteiligen Wirkungen sollten nicht in Wasserschutzgebieten stattfinden. Diese Verordnung ist also ein vorsorgendes Instrument, damit gefährliche Anlagen und Unfälle, die Auswirkungen auf unser Wasser haben, vom Nahbereich der Wassergewinnung fern gehalten werden. Es hilft nichts, wenn Sie die Ausweisungen generell pauschalisieren. Es geht darum, konkrete Maßnahmen im Einzelfall zu treffen, Nutzungsbeschränkungen aufzulegen. Das ist etwas anderes als zu pauschalieren. Bei Petitionen sind Sie wieder die Ersten, die auf der anderen Seite sind.
Herr Kollege, das erleben wir immer wieder. Das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen. Der zeitliche Druck, den Sie fordern, bringt uns insgesamt nicht weiter. Sie wissen alle: Zeitlicher Druck in einem Verfahren führt des Öfteren zu Verfahrensfehlern.
Verantwortlich sind die Gemeinden bzw. die Trinkwasserversorgungsunternehmen.
Herr Kollege, die müssen das Verfahren einleiten. Im Landratsamt läuft dies dann förmlich über die Bühne, lieber Kollege. Jetzt sind wir beim Thema. Die Abwägung der Anforderungen bringt natürlich Probleme vor Ort.
Nun nochmals zur Wasserschutzverordnung. Im konkreten Fall müssen wir immer darauf abstellen, dass die Ausweisungen im Einvernehmen erfolgen. Oft sind dies langwierige Diskussionen; das wissen Sie ganz genau.
Die Schwierigkeit besteht darin, die Lage und die Größe des Wasserschutzgebietes festzulegen.
Ich möchte einen Satz zu den Nutzungsbeschränkungen auf Grundstücken speziell der Landwirte verlieren, was heute schon angesprochen worden ist. In der heutigen Zeit versucht die Landwirtschaft, die natürlich – auch bedingt durch Ihre Politik im Bund – in einer besonders schwierigen Situation ist, mit allen Mitteln kostendeckend zu arbeiten und insbesondere nach den besten Kenntnissen und dem besten Wissensstand zu düngen. Es kann nicht sein, dass bei Vorliegen eines Einzelfalles generell alle so hingestellt werden, als würden sie die großen Fehler machen. Frau Kollegin, die Statistik, die Sie gebracht haben, ist schon so eine Sache. Ich kenne eine andere Statistik. Darin heißt es, dass gut 85% unter 25 Milligramm Nitrat liegen und 13% zwischen 25 und 50 Milligramm sowie 1,2% über 50 Milligramm liegen. Ich möchte mich jetzt aber gar nicht um ein Prozent streiten. Ich bin auch der Meinung: Dort, wo der Wert zu hoch ist, muss gehandelt werden. Dies geschieht auch, und das ist dringend notwendig. Dasselbe gilt für die anderen Parameter.
Nun zur Sanierung. Eine Sanierung ist natürlich eine Abhilfe. Das Sanierungskonzept ist die Voraussetzung für Ausnahmegenehmigungen. Es ist ein Reparaturwerkzeug – das muss man klar sehen –, aber nur dann, wenn die Grenzwerte überschritten sind, nämlich in der Regel bei Nitraten und Pflanzenschutzmitteln. Das Sanierungskonzept weist immer wieder darauf hin, dass Maßnahmen wie Desinfektion oder Aufbereitung bei höheren Schadstoffgehalten für eine Bewirtschaftung notwendig sind, bis eine Endsanierung stattfindet.
Die Trinkwasserverordnung, die der Kollege angesprochen hat, ist aus unserer Sicht durchaus positiv zu sehen, weil damit noch mehr Qualität gefordert wird. Dies dient unserer Gesundheit. Neue Erkenntnisse sind in diese neue Verordnung eingearbeitet – das ist, glaube ich, das Entscheidende. Wir alle gemeinsam sind bereit, diese Verordnung in dieser Form durchzuführen, auch mit mehr Auflagen – das müssen wir auch sehen – und unter Umständen mit mehr Kosten.
Nun darf ich zu meinem Ergebnis kommen. Die Sanierungspläne sind ein Reparaturwerkzeug bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei akuten Fällen von Grenzwertüberschreitungen. Die Wasserschutzgebiete zielen auf langfristige Vorsorge ab. Die Schutzgebietsanpassungen in mehreren Städten und Gemeinden stehen in keinem Zusammenhang mit aktuellen Sanierungsplänen nach der Trinkwasserverordnung.
Selbstverständlich legen die Staatsregierung und die CSU-Fraktion größten Wert auf eine zügige Fortführung der Wasserschutzgebietsverfahren. Wir appellieren an alle gesellschaftlichen Gruppen, Behörden, Verbände, Betroffene, im konkreten Fall – darum geht es – vor Ort die jeweilige Verantwortung wahrzunehmen.
Nun zum geforderten Bericht. Vor dem oben genannten Hintergrund erscheint es wenig sinnvoll, dem Bayerischen Landtag jährlich über den Fortschritt von Wasser
schutzgebietsausweisungen zu berichten, weil damit ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden wäre
Herr Kollege, Sie sehen das an der Zahl der Anträge, die Sie stellen –, der zum einen in Bezug auf die Sanierungskonzepte nicht aussagefähig wäre
und zum anderen unserem Ziel der Entbürokratisierung entgegensteht.
Unsere Fraktion wird den Antrag deshalb ablehnen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Gartzke.