Günter Gabsteiger

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Herr Präsident, Hohes Haus! Die Umweltpolitik ist seit mehr als dreißig Jahren ein Schwerpunkt der Politik in Bayern. Ich erinnere an die beispielgebende Gründung des ersten Umweltministeriums in Deutschland und Europa im Dezember 1970.
Machen Sie hier keine Sprüche; machen Sie lieber gute Politik in Berlin.
Dies beweist auch der vorliegende Haushaltsentwurf, wobei man die ungünstigen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Rechnung stellen muss, für die RotGrün, aber sicherlich nicht die CSU verantwortlich ist.
Der Einzelplan 14 unterstützt die Zielsetzung der CSU und der Staatsregierung, den Konsolidierungskurs strikt fortzusetzen. Das Ausgabevolumen des Einzelplans 14 sinkt zwar geringfügig um rund 4 Millionen e auf 640 Millionen e im nächsten Jahr; dennoch können im Entwurf der Staatsregierung die Ausgaben in wichtigen Bereichen wie dem Hochwasserschutz und dem Naturschutz auf hohem Niveau fortgeführt werden. In etlichen Fachbereichen, so zum Beispiel der Landesentwicklung bei der Gen-Technik und Chemikaliensicherheit, bei den Ausgaben für Umweltbildung sowie für den Nationalpark Berchtesgaden, konnten sogar Erhöhungen erreicht werden.
Um den Haushalt solide finanzieren zu können – wir stehen unter dem Diktat des Sparens –, mussten in einigen Bereichen jedoch Kürzungen vorgenommen werden, die im Wesentlichen einer Anpassung an den tatsächlichen Bedarf entsprechen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Mittel für die Abfallwirtschaft, die Fördermittel für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sowie für das Programm „Erholung in der freien Natur“ und Mittel für Gartenschauen.
Zusätzlich stehen für den Umweltschutz Mittel aus Privatisierungserlösen zur Verfügung. Zu nennen sind 5 Millionen e aus dem allgemeinen Umweltfonds und je 3,6 Millionen e aus dem Naturschutzfonds und dem Altlastenfonds.
Die jüngsten Hochwasserereignisse bestätigen, dass die Staatsregierung mit ihrem Aktionsprogramm 2020 zum Hochwasserschutz den richtigen Weg eingeschlagen hat. Das Programm sieht über 20 Jahre einen Mitteleinsatz von 2,3 Milliarden e vor. Mit den im Haushalt veranschlagten Mitteln sind die geplanten Maßnahmen im nächsten Doppelhaushalt sichergestellt. Ferner werden für den Umweltschutz in erheblichem Umfang EU-Mittel in Anspruch genommen. Die nötigen Kofinanzierungs
mittel zu den 65 Millionen e stehen im Haushalt zur Verfügung.
Die Investitionsquote im Einzelplan 14 behält mit 45,8% gegenüber 14,6% des Gesamthaushaltes ihren traditionell hohen Stand. Die Personalausgabenquote des Einzelplans 14 liegt mit 37,3% niedriger als die des Gesamthaushaltes mit 42,2%.
Ein wesentlicher Diskussionspunkt im Haushaltsausschuss waren die Mittel für den Vertragsnaturschutz. Im Haushalt sind Mittel für Leistungen an die Landwirtschaft für den Naturschutz in Höhe von nahezu 28 Millionen e vorgesehen. Da sich in den letzten Wochen gezeigt hat, dass eine erhebliche Nachfrage nach Neuabschlüssen besteht, hat der Haushaltsausschuss auf Vorschlag der CSU-Fraktion einstimmig eine Erhöhung um jährlich 2 Millionen e beschlossen. Die zusätzlichen Mittel werden bei den Fördermitteln nach der RZWas eingespart. Die Gemeinden müssen aber nicht befürchten, dass es dadurch zu Wartezeiten bei der Förderung und Auszahlung kommt. Für eine weitere Erhöhung, wie von der SPD und den GRÜNEN gefordert, gibt es weder einen finanziellen Spielraum noch einen dringenden Bedarf.
Ebenfalls einstimmig hat der Haushaltsausschuss einer Mittelerhöhung für das freiwillige ökologische Jahr um 50000 e zugestimmt. Damit kann die Zahl der Teilnehmer weiter erhöht werden. Im Übrigen mussten die Erhöhungsanträge der SPD und der GRÜNEN, die sich auf insgesamt 30 Millionen e beliefen, mangels Finanzierungsmöglichkeiten abgelehnt werden. Die Kollegen von der Opposition haben sich aber auch nicht die Mühe gemacht, hierzu Deckungsvorschläge zu erarbeiten.
Der Haushaltsausschuss hat einen eigenen Ausgabetitel für Leistungen des Staates an den Landkreis Ansbach gebilligt. Damit kann dem Landkreis Ansbach geholfen werden, die durch Ersatzvornahme in Neuendettelsau entstehenden Ausgaben zunächst zu finanzieren. Selbstverständlich steht diese Hilfe des Staates unter dem Vorbehalt, dass die Verursacher vorrangig in Anspruch genommen werden.
Mit dem vorliegenden Haushalt des Einzelplans 14 kann die bisherige solide Landesentwicklungspolitik fortgesetzt und weiter entwickelt werden. Nachdem uns der Herr Staatsminister vorhin gelobt hat, geben wir, Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, das Lob gerne an Sie für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und die gute Zusammenarbeit mit all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurück. Sagen Sie bitte auch ihnen und den nachgeordneten Behörden unseren Dank. Wir freuen uns immer wieder auf diese gute Zusammenarbeit.
Ich bitte um Zustimmung zum Einzelplan 14 in der vorliegenden Fassung des Haushaltsausschusses. Es ist nicht unser Wunschhaushalt – ich habe es gesagt –; denn für uns besteht der Zwang zum Sparen. Wegen der Bedeutung dieses Haushaltes beantrage ich Namens der CSU-Fraktion namentliche Abstimmung.