Christian Meißner
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Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die umfangreiche Tagesordnung möchte ich mich kurz fassen.
Danke schön. Wir haben mit dieser Gesetzesänderung die EU-Wasserrechtsrahmenrichtlinie umzusetzen und die 7. Änderungsnovelle des Wasserhaushaltsgesetzes. Wir haben den Gesetzentwurf der Staatsregierung in den Ausschüssen diskutiert. Es geht um eine neue Bewirtschaftungskonzeption für Gewässer. In Zukunft gibt es Flussgebietseinheiten. Das heißt, Gewässer werden nicht mehr isoliert betrachtet. Es gibt Bewirtschaftungspläne. Alles steht in einem größeren Zusammenhang. Es gibt auch größere Maßnahmenprogramme, die Öffentlichkeit wird in anderer, verbesserter Form angehört. Vor allem ist – was den Gewässerschutz betrifft – die Gewässerunterhaltung interessant. Da gibt es ganz konkrete Qualitätsziele für jedes Gewässer. Aus unserer Sicht sind die Fristen für diese Zielerreichung positiv zu bewerten. Bei oberirdischen Gewässern soll ein guter chemischer und ökologischer Zustand bis 2015 erreicht
werden. Es gibt allerdings davon auch Ausnahmen sowie Verlängerungsmöglichkeiten. Dieses neue Bewirtschaftungskonzept schaut über den Tellerrand hinaus.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung verfolgt über die konkrete Umsetzung der vorgenannten Vorgaben aus Europa und aus Berlin in Landesrecht einige Anpassungen an die Rechtsprechung. Die Staatsregierung hat – um das vorweg zu nehmen – sich sehr eng an die Vorgaben gehalten und hat diese in Landesrecht umgesetzt, ohne sie zu erweitern oder wesentlich einzuschränken. Das fand unsere Zustimmung.
Lassen Sie mich eine Reihe von Anmerkungen zu den Änderungsanträgen machen, die zu diesem Wassergesetz vorgelegt worden sind. Der Antrag auf der Drucksache 14/12072 enthält eine Überlegung, die letztlich dazu führen würde – das müssen wir der Opposition deutlich vorhalten –, dass man die Nutzung der Wasserkraft als erneuerbare Energie einschränkt, und man weitet die Unterhaltungspflichten des Eigentümers eines Gewässers aus. Man will außerdem den Uferbegriff – das ist mit Schutz verbunden – übermäßig ausdehnen. Es ist auch ein bürokratisches Problem, wenn man zum Beispiel jedes Ablassen eines Teiches anzeigt. Stellen Sie sich dabei bitte keinen großen Stausee vor, sondern einen kleinen Fischteich. Das Ablassen müsste man vorher beim Landratsamt anzeigen; das ist eine Überregulierung. Das Ablassen eines Teiches ist ohnehin im Fischereirecht geregelt. Wir haben nicht verstanden, wieso das in das andere Gesetzeswerk mit hineingeschrieben werden soll.
Die Unterhaltungspflicht in diesem Zusammenhang hat der Freistaat wie der Bund im Paragrafen 28 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt. Verschiedene Maßstäbe anzulegen, wäre unsystematisch und außerdem nicht sinnvoll und zielführend. Die Mindestwasserführung, die auch in dem Änderungsantrag aufgegriffen wird, ist im bayerischen Restwasserleitfaden geregelt. Der wird ständig fortgeschrieben und aktualisiert. Also auch hier ist die Änderung überflüssig. Die ökologische Durchlässigkeit von solchen Gewässern wird im Wasserhaushaltsgesetz ebenfalls geregelt. Es ist nicht einzusehen, dass man einerseits darüber diskutiert, wie viele Gesetze man sinnvollerweise abschafft, auf der anderen Seite Dinge, die sinnvoll geregelt sind, in ein anderes Gesetzeswerk erneut hineinschreibt.
In dem Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12073 geht es um den Gedanken der ortsnahen Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge. Das ist zunächst ein vernünftiger Gedanke. Die GRÜNEN wollen aber in ihrem Änderungsantrag den grundsätzlichen Vorrang der ortsnahen Versorgung und lehnen Fernwasserversorgung grundsätzlich ab, selbst wenn kommunale Zweckverbände und ähnliche Zusammenschlüsse bestehen. Da sollte man auch den wirtschaftlichen Gesichtspunkt im Auge haben. Die kommunale Zusammenarbeit funktioniert in diesen Bereichen. Auch diesen Änderungsantrag haben wir als nicht zielführend empfunden. In Bayern ist kein Aufbau eines weiteren Zweckverbands zur Fernwasserversorgung geplant. Letztendlich war der Antrag ein Windei.
Letztlich entspricht der Vorschlag des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN exakt dem Paragrafen 33a der Bundesregelung. Er verlangt aber inhaltlich wieder ein Mehr an Regelung und führt zur Überregulierung. Wir nehmen den Gedanken ernst, bei den Vorschriften nicht zu übertreiben.
Auf der Drucksache 14/12074 wird das Problem der Uferbereiche thematisiert. Wenn man die Wasserqualität oberirdischer Gewässern und deren Zustand verbessern will, dann ist ganz klar, dass man sich mit der Uferproblematik befassen muss. Mit dem Antrag wird ein Grundrechtseingriff beim Eigentum gefordert, denn irgendjemand gehört ein Ufer in der Regel. Wir meinen, ein Entschädigungsanspruch oder eine freiwillige Vereinbarung oder Übereinkunft ist hier zweckmäßiger, vielleicht auch gesonderte Förderprogramme. Im Übrigen geht aus den Rahmenbedingungen, die wir hier umsetzen, hervor, dass erst ab 2009 spezielle Regelungen für den Uferbereich notwendig sind. Bis dahin – das gestehen wir der Staatsregierung gerne zu – will man noch Überlegungen anstellen und Erfahrungen sammeln. Wir wissen, dass der Bund ohnehin das Bundesnaturschutzgesetz novellieren will. Er wird sicherlich Vorgaben machen; das ist wahrscheinlich nicht zu vermeiden. Die können ohne weiteres abgewartet werden.
Ein weiterer interessanter Punkt kam im nächsten Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12075. Darin geht es um die Überschwemmungsgebiete. Selbstverständlich sind auch wir nach den Hochwasserereignissen – Minister Dr. Schnappauf hat das deutlich gemacht und arbeitet daran – daran interessiert, in Überschwemmungsgebieten Bebauung und Ähnliches zu verhindern und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Es wird aber wiederum so sein – und hier ist die CSULandtagsfraktion einer Meinung mit der Staatsregierung –, dass man solche Dinge zunächst einmal im Dialog mit den Kommunen, mit den Eigentümern und mit den Landwirten durchsetzen muss. Der Änderungsantrag der GRÜNEN zielt darauf, das Ganze sofort durchzuziehen und die ordnungspolitische Keule zu schwingen. Wir meinen, das hilft nur bedingt. Es wird nicht so sein, dass schnell noch vollendete Tatsachen in Überschwemmungsgebieten geschaffen werden könnten. Schon durch eine Veränderungssperre ist heute der Schutz dieser Gebiete möglich und wird umgesetzt.
Der Gesetzentwurf, den uns die Staatsregierung vorgelegt hat, ist ausgewogen. Er ist nach den Gesichtspunkten der Europäischen Union ausreichend und vermeidet insgesamt Überregulierungen.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung. Ich sagte, der Gesetzentwurf vermeidet Überregulierungen. Wir müssen uns trotzdem noch mehr anstrengen, manche Dinge nicht zu regeln. Wenn ich den Gesetzentwurf genau ansehe, dann befasst er sich nämlich sehr ausführlich mit Modellbooten. Scheinbar war das ein Wunsch des Fischereiverbandes. Der Fischereiverband wollte das schon lange festgeschrieben wissen. Es gibt verschiedene Modellboote, manche mit Benzinmotor, andere sind batteriebetrieben. Wir haben das jetzt endgültig in Gesetzesform gebracht. An und für sich hätte man sich vielleicht fragen sollen, ob das notwendig war. Ich weiß
es nicht. Vielleicht sind jetzt aber die Fischer wie auch die Benutzer der Modellboote glücklich.
Insgesamt ist der Systemwechsel, der hier vorgenommen wird, hin zu größeren Flusseinheiten – man sieht das große Ganze –, zu begrüßen, insbesondere aber, dass konkrete Ziele gesetzt wurden. Ganz besonders hat uns die Bemerkung seitens der Staatsregierung gefreut, dass Bayern aufgrund dessen, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten hier geleistet worden ist ohne weiteres in der Lage sein wird, die Ziele, die die Gesetze aus Brüssel und Berlin hinsichtlich der ökologischen und chemischen Reinheit des Wassers vorgeben leicht und unproblematisch zu erreichen. Das spricht für die Güte unserer Umweltpolitik. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Gartzke.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Kollegin Frau Paulig sehr dankbar, dass sie uns allen erklärt hat, worüber sie mit uns gemeinsam jetzt abstimmen darf. Man merkt bei dem Titel des Gesetzes, den auch die Frau Präsidentin ganz genau und mit Mühe gelesen hat, dass jetzt das gesetzgeberische Bodenpersonal gefragt ist. Hier handelt es sich um eine Vielzahl von Einzelregelungen.
Interessant ist die Kritik, die Sie, Frau Kollegin, im Zusammenhang mit den Änderungen beim Waldgesetz geäußert haben. Sie haben sie sehr freundlich formuliert. Da wird die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen aufgeworfen. Die UVP verfolgt mich, seit ich 1998 hier anfangen durfte. Meine erste Rede hielt ich zur UVP-Richtlinie. Ich hatte damals lauthals angekündigt, dass die nächste Änderungsrichtlinie in Brüssel schon in der Mache ist. Jetzt ist sie am Ende unserer Legislaturperiode auf dem Tisch.
Im federführenden Ausschuss sind wir uns darüber weitestgehend einig, dass der Gesetzentwurf sinnvoll ist, abgesehen von der Problematik im Waldgesetz.
Ich darf zur UVP noch etwas Grundsätzliches sagen. Ich erinnere mich dabei an die Ausschusssitzungen. Die Beratungen dort hatten teilweise surreale oder, besser gesagt, skurrile Züge. Wir hatten die tüchtigen Beamten der Staatsregierung gefragt, ob gewisse Projekte, die in der Richtlinie enthalten sind, die wir jetzt in bayerisches Recht umzusetzen haben, überhaupt denkbar sind. Da ging es beispielsweise um riesige Hafenanlagen und andere Dinge, die in Europa zum Tragen kommen, aber vielleicht nicht in Bayern.
Es bleibt dabei, eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine summarische Prüfung, die im angelsächsischen Raum üblich ist. Sie haben in der Ausschusssitzung nicht gerade kritisch angemerkt, aber doch bedauert, dass so wenige Vorhaben aufgrund einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgelehnt werden. Ich meine nach wie vor, dass das damit zusammenhängt, dass diese Art der Prüfung vom Rechtscharakter her nicht zu unserem Rechtssystem passt. Scherzhaft gesagt, ein deutscher und insbesondere ein bayerischer Beamter will etwas ablehnen. Darüber muss stehen „Bescheid“, und dann heißt es „erstens“, „zweitens“, „drittens“. Ein solcher Beamter lehnt ein Vorhaben nicht nach einer summarischen Prüfung ab. Wie auch immer, das wird so bleiben.
Noch etwas möchte ich zu bedenken geben und bleibe dabei hoffentlich kein einsamer Rufer in der Wüste. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, mir die Unterlagen einer Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Projekt in Oberfranken anzusehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein bürokratisches Monstrum mit Papier, Plä
nen, Papier und noch einmal Plänen. Deswegen haben Sie vielleicht Verständnis dafür, dass wir in Sachen Waldgesetz hart bleiben und den Entwurf der Staatsregierung nicht verändern. Für das viele Papier, das bei Umweltverträglichkeitsprüfungen von vielen Beamten beschrieben wird, ist sicher eine Reihe von Erstaufforstungen notwendig. Deshalb wollen wir hier großzügig verfahren.
Ich bitte um Verständnis, dass wir bezüglich des Waldgesetzes den Gesetzentwurf der Staatsregierung für richtig halten, und plädiere für Zustimmung mit der Maßgabe, dass der Termin geändert wird, weil wir ein bisschen länger gebraucht haben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Gartzke.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Frau Paulig ausführlich Stellung genommen hat, werde ich doch ein paar Worte zu dem Antrag sagen. Frau Kollegin, man kann die schwierige Problematik der Altlastensanierung im Plenum nicht so darstellen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen, die nicht ständig mit dem Thema befasst sind, das Ganze vorstellen wie eine Schatzsuche: Man bekommt eine Schatzkarte, dann buddelt man das aus, und dann ist die Sache erledigt.
Die Erkundung von belasteten Flächen wird in Bayern sukzessive durchgeführt. Wenn Sie es nicht wissen, dann sage ich es Ihnen gern: Die Erkundung wird mit Nachdruck betrieben, und zwar in einem Verfahren, das nicht so einfach und unkompliziert ist, wie Sie es dargestellt haben. Nach dem Bundesbodenschutzgesetz und dem Bayerischen Bodenschutzgesetz erfolgen die Erfassung und die Aufnahme in den Kataster.
Für die interessierten Kolleginnen und Kollegen: So einfach ist das Ganze natürlich nicht. Da gibt es die historische Erkundung nach § 9 Absatz 1 des Bundesbodenschutzgesetzes. Dann kommen die orientierende Untersuchung, die Detailuntersuchung, die Sanierungsuntersuchung, die Sanierungsplanung, die Sanierung und schließlich die Nachsorge.
Es ist schön, dass Sie mir einmal Recht geben. Wir kommen hier an den Punkt, wo wir sagen müssen, das Ganze zieht sich lang hin und ist im Detail auch problematisch. Darauf komme ich gleich.
Sie sprechen die Finanzierung an. Diese ist während der einzelnen Schritte grundsätzlich gesichert. Die Förderung erfolgt über FAG-Mittel und anderes. Es fließt viel Geld aus unserem Staatshaushalt in die Sache hinein.
Der Kataster, den Sie ansprechen, ist kein starrer Datenpool, der einmal erstellt wird und dann abschließend für ganz Bayern vorhanden ist, sondern er wird sukzessive aktualisiert. Frau Kollegin Paulig, Sie haben Schonun
gen angesprochen, worauf ich gleich eingehen will. Das ist natürlich ein schwieriger Fall, der aber auch zeigt, dass der Kataster flexibel sein muss, weil man ständig neu über die Bearbeitungsprioritäten nachdenken muss, wenn neue Belastungen festgestellt werden.
Ich komme zum Fall Schonungen. Frau Kollegin Paulig, irgendjemand von Ihrer Fraktion hätte sich schon die Zeit nehmen können, bei dem Ortstermin, den Herr Kollege Boutter und ich im Rahmen einer Petition wahrgenommen haben, dabei zu sein. Fest steht, dass das Landratsamt Schweinfurt die Gemeinde schon Mitte der Achtzigerjahre darauf angesprochen hat. Tatsache ist auch, erst seitdem das Wasserwirtschaftsamt Ende der Neunzigerjahre Alarm geschlagen hat – –
Aber sicher; da bin ich neugierig.
Frau Kollegin, das wußte ich nicht. Ich entschuldige mich in aller Form und werde gern die wesentlichen Ergebnisse des Ortstermins zusammenfassen.
Tatsache ist, seit das Wasserwirtschaftsamt Alarm geschlagen hat, wird die Untersuchung vorangetrieben. An staatlichen Mitteln sind mittlerweile 170000 e verbraucht, um die Belastung genau zu ermessen und die Schäden festzustellen. Spannend wird es jetzt; deswegen ist es gut, dass Sie erwähnen, dass Sie bei dem Ortstermin nicht dabei sein konnten. Jetzt kommen die Detailuntersuchungen, die nach dem Bundesbodenschutzgesetz die Eigentümer der belasteten Flächen ganz allein finanzieren müssten. Es wäre schön gewesen, wenn Sie gesagt hätten – wenn Sie es nicht sagen, dann sage ich es eben –, dass der Freistaat Bayern versucht, die finanzielle Belastung durch eine gemeinsame Vereinbarung zwischen den Bürgern, der Gemeinde, dem Landkreis und dem Staat deutlich abzumildern. Soviel zu Schonungen. Dort geht es vorwärts. Ich glaube, ich spreche auch für den Kollegen Boutter, wenn ich sage, dass wir dort mit den Bürgern eine vernünftige Lösung zumindest diskutiert haben.
Wenn Sie über die ungleiche Belastung mit Altlasten in den Bundesländern sprechen, müssen Sie berücksichtigen, dass Bayern verhältnismäßig spät industrialisiert worden ist. Wir haben frühzeitig Einrichtungen zur Sondermüllentsorgung geschaffen. Sie können das Problem auch nicht nur an Zahlen festmachen, wie Sie das immer wieder gern tun. Die Zahl registrierter Altstandorte gibt keinen Aufschluss über den Erfassungsgrad und über die Belastung der Flächen.
Ich weiß nicht, ob Sie die Zahl erwähnt haben, die in Ihrem Antrag steht. Sie sagen, in Mittelfranken gibt es nur 59 Altstandorte.
Haben Sie gesagt, dass das überholt ist? Frau Kollegin Stahl hat mitgeteilt bekommen, es sind mittlerweile 461. Da hatten Sie Kommunikationsprobleme. Es sind also deutlich mehr, als in Ihrem Antrag erwähnt sind; das nur zur Information.
Was die nicht verbrauchten Zinserträge aus dem Altlastensanierungsfonds betrifft, finde ich es vernünftig, dass die Staatsregierung mit der Wirtschaft verhandelt hat und dass im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart werden soll, dass diese Zinserträge – es ist wirklich schade, wenn sie nicht abgerufen werden – zur Entlastung der Kommunen in Altlastenfällen verwendet werden. Das halte ich für einen richtigen Schritt. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Wir sind uns einig, dass wir den Antrag nach unseren kurzen Anmerkungen im Umweltausschuss mit der uns eigenen Gründlichkeit diskutieren.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gartzke, Sie haben vom Klimaschutz als einer zentralen Herausforderung gesprochen. Das ist sicherlich richtig. Dieser SPD-Antrag ist aber gewiss kein Beitrag, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Frau Kollegin Paulig, Sie haben einen jährlichen Klimaschutzbericht gefordert. Wir von der CSU stellen dazu die Frage: Was soll es sonst noch sein? – Wir lassen uns jährlich einen CO2-Bericht und einen Energiebericht geben. Diese Berichte müssten alle dem Umweltausschuss gegeben werden. Herr Kollege Gartzke, vielleicht geben Sie mir Recht. Wir würden vor lauter Berichten nicht mehr hinterherkommen.
Frau Kollegin Paulig, Sie haben intensiv die rot-grüne Bundesregierung gelobt und erklärt, das bayerische Klimaschutzprogramm greife viel zu kurz. Sie müssen sich aber an den Klimaschutz-Ergebnissen der rot-grünen Bundesregierung messen lassen. Im Internet habe ich auf einer SPD-Seite gelesen: „Die rot-grüne Bundesregierung hat mit einer konsequenten Politik die Weichen auf dem Energiesektor richtig gestellt.“ Herr Kollege Gartzke und Frau Kollegin Paulig, Sie haben nicht erwähnt, dass die Bundesregierung einräumen musste, dass sie ihre Klimaschutzziele deutlich verfehlen wird. Bis zum Jahr 2005 sollten die CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 25% reduziert werden. Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin haben eingeräumt, dass sie dieses Ziel nicht erreichen werden.
Wir sollten jedoch nicht nur nach Berlin sehen. Schauen wir einmal nach Bayern. Die Landeshauptstadt München hat seit 1994 einen Anstieg des CO2-Ausstoßes von 8% zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht auf die Öko-Steuer eingehen. Darüber wurde heute Nachmittag schon gesprochen. Sie kennen unsere Meinung zur Öko-Steuer. Sie steht im Protokoll.
Wir haben bereits im Umweltausschuss deutlich gemacht, warum wir den Antrag ablehnen werden. Auch in den anderen Ausschüssen wurde die Wortwahl dieses Antrags beklagt. Zwischen den Zeilen ist immer wieder zu lesen, dass Bayern hier nichts und da nichts täte. Machen Sie einfach konkrete Vorschläge. Dieser Antrag ist ein Sammelsurium, ein Durchmarsch durch alle Politikfelder. Mit diesem Antrag würde der Klimaschutz sicherlich nicht vorangebracht. Sie haben es mit diesem Antrag jedoch geschafft, mich aus meiner „Infowochenlethargie“ zu reißen, als mir meine Fraktion mitteilte, dass dieser Antrag noch einmal im Plenum behandelt wird, nachdem wir schon in mehreren Ausschüssen darüber diskutiert haben. Warum müssen wir uns heute noch einmal über diesen Antrag im Plenum unterhalten? – Ihre Klimapolitik besteht darin, der CSU-Fraktion und der Staatsregierung zu unterstellen, dass sie nicht vernünftig arbeiteten. Jetzt wiederholen Sie diese Vorwürfe im Plenum. Wir haben natürlich nichts dagegen.
Herr Kollege Gartzke, Sie haben einen Anstieg des CO2-Ausstoßes in Bayern seit 1990 beklagt. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Freistaat Bayern das Urlaubsland Nummer eins ist. Er ist außerdem das Durchfahrtsland Nummer eins und hat den höchsten Bevölkerungszuwachs aller Länder der Bundesrepublik zu verzeichnen. Wir sind das einzige Land, das einen
Bevölkerungszuwachs aufweist. Sie werden einräumen müssen, dass diese Fakten zu dem erhöhten Ausstoß beitragen.
Sie haben erklärt, das Klimaschutzkonzept der Staatsregierung vom Oktober 2000 greife zu kurz. Wir wollen immerhin bis zum Jahr 2010 die gesamten CO2-Emissionen auf 80 Tonnen senken. Da können Sie rechnen, wie Sie wollen. Ich komme aus Lichtenfels. Deshalb weiß ich, dass immer noch nach Adam Riese gerechnet wird. Das bedeutet, wir hätten 6,4 Tonnen CO2 pro Einwohner und Jahr. Der Bundesdurchschnitt liegt jedoch bei 10 Tonnen pro Kopf und Jahr. Das können Sie nicht wegdiskutieren.
In Bayern wurden bei der Reduktion der CO2-Emissionen Erfolge erzielt, ob Sie das wahrhaben wollen oder nicht. Der Maximalausstoß war im Jahr 1996 zu verzeichnen. Seitdem haben wir über 4 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Sie sollten sich nicht hier herstellen und immer wieder behaupten, wir hätten in Bayern keine Erfolge. Rechnen Sie die bayerischen Zahlen einmal auf die Bundesrepublik und die anderen Bundesländer hoch. Dann können wir uns vernünftig unterhalten. Bayern braucht sich nicht zu verstecken.
Wir belegen auch in anderen Feldern Spitzenplätze. Sie erwecken immer den Eindruck, bei uns würde nichts laufen. Frau Kollegin Paulig hat erklärt, dass in Bayern fast gar nichts liefe. Ich möchte festhalten, dass wir einen Spitzenplatz bei der kohlendioxidfreien Energiegewinnung haben. 80% des bayerischen Stroms werden CO2-frei erzeugt.
Die erneuerbaren Energien decken in Bayern fast 11% des gesamten Energiebedarfs. Dieser Anteil ist dreimal so hoch wie der Bundesdurchschnitt. Bei den erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung liegt Bayern bei rund 18%. Der deutsche Durchschnitt liegt bei 8%. Sie können auch nicht wegdiskutieren, dass wir zwischen 1991 und 1997600 Millionen DM oder 300 Millionen Euro in innovative Energietechnologien, in die Energieeinsparung und in erneuerbare Energien investiert haben. Ein Fünftel der bundesweiten Solarkollektorfläche liegt in Bayern. Ein Viertel aller Wärmepumpenanlagen in Deutschland ist in Bayern installiert worden.
Wenn Sie solche Anträge ins Plenum hochziehen, müssen Sie sich gefallen lassen, dass wir diese Argumente ständig wiederholen. Sie verfahren nach dem Motto: Gebetsmühle raus – wir machen wieder die gleichen Vorwürfe. Deshalb können wir unsere Erfolge an dieser Stelle aufzählen. Wir brauchen uns von Ihnen nichts vorhalten zu lassen.
Herr Kollege Gartzke, der Freistaat will natürlich nicht auf dem Status quo stehen bleiben. Wir können uns auch nicht auf den Lorbeeren ausruhen, die wir zweifel
los haben. Wir müssen selbstverständlich Optimierungsmöglichkeiten suchen und weiterhin diskutieren. Dabei sind wir für alle Vorschläge offen. Ein Sammelsurium, wie es dieser Antrag darstellt, ist jedoch nicht pauschal zustimmungsfähig. Machen Sie bitte konkrete Vorschläge. Dann können wir konkret und wertfrei und ohne Geplapper darüber diskutieren.
Wir haben ein Monitoring-System, mit dem die Betriebe ihren CO2-Ausstoß kontrollieren können. Damit werden die Betriebe auch auf den Emissionshandel vorbereitet. Zu diesem Emissionshandel kann man stehen, wie man will: Er wird kommen. Dieses Monitoring-System ist ein Beitrag des Freistaats Bayern, um den Betrieben zu helfen. Die Reaktionen sind sehr positiv. Das beweist, dass wir und das Umweltministerium uns angestrengt haben. Künftig werden wir auch dem Privatbürger die Möglichkeit geben, seinen CO2-Ausstoß zu messen und zu überprüfen. Dies wird in Kürze möglich sein. Auf Bundesebene wird debattiert, während in Bayern gehandelt wird.
Abschließend möchte ich feststellen, dass der Klimaschutz ein zentrales Thema ist. Wir lassen uns jedoch von Ihnen weder im Ausschuss noch im Plenum oder anderswo einreden, dass wir hier Aufholbedarf hätten. Der bayerische Weg ist schlüssig, konsequent und in die Zukunft gerichtet. Machen Sie konkrete Vorschläge; dann können wir darüber reden. In dieser Form müssen wir den Antrag ablehnen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:
Tagesordnungspunkt 14
Antrag der Abgeordneten Freiherr von Redwitz und anderer (CSU)
Medienbeteiligung von politischen Parteien I (Druck- sache 14/10342)
Tagesordnungspunkt 15
Antrag der Abgeordneten Freiherr von Redwitz, Welnhofer und anderer (CSU)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Freiherr von Redwitz.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Runge hat von Obstruktion gesprochen. Das zeigt schon das eigentliche Ziel des Antrags.
Wir freuen uns selbstverständlich, dass Sie unserem Antrag zustimmen. Warten Sie aber ab, was wir mit Ihrem machen.
Weil Sie schon so fröhlich lachen – –
Warten Sie doch erst einmal, was wir machen. Sie wissen das doch noch gar nicht. Wenn man den Antrag liest, weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. Tatsache aber ist, unser aller Kollege, der Bundestagsabgeordnete Stiegler, hat in diesen Tagen den frühzeitigen Samenerguss durch seine Ausführungen populär gemacht. Wenn ich lese, was Sie hier schreiben, drängt sich mir das Gefühl auf, dass es auch einen vorzeitigen Antragserguss gibt. Allerdings gibt es einen Unterschied: Beim Samenerguss wende ich mich an die männlichen Kollegen. Das kann passieren, weil er nicht vernunftgesteuert ist. Wenn man aber im Bayerischen Landtag Anträge stellt, dann sollte das vernunftgesteuert sein.
Vielleicht ist dieser Antrag tatsächlich triebgesteuert. Bei dem Antrag der Kollegen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN habe ich schon diesen Eindruck. Ich sage Ihnen auch warum, wenn ich mich Ihnen zuwenden darf. Sie haben sich meiner Auffassung nach von Ihrem Abstimmungssieg über das Dosenpfand hier im Plenum bis zum heutigen Tag nicht erholt – positiv gesprochen. Sie haben sich darüber so gefreut, dass Sie den Jahrestag wahrscheinlich feierlich begehen wollen. Wenn es vielleicht auch nicht ihr Stil ist: Ich empfehle eine Dankwallfahrt nach Altötting – oder: Als Franke würde ich Vierzehnheiligen empfehlen; Sie brauchen eine ganze Menge Nothelfer.
Aus dem Ganzen resultiert bei Ihnen ein tief katholisches Verhalten, nämlich die Mirakelgläubigkeit.
Das Wunder dieses Abstimmungssieges hat Ihnen so gefallen, dass Sie es ständig wiederholen wollen. Frau Paulig sitzt auch so schön da. Wir werden im Umweltausschuss seit dieser Abstimmung regelmäßig mit derartigen Anträgen bedient – und diskutieren die auch freudig mit Ihnen –, weil Sie möchten, dass sich dieses Wunder wiederholt.
Die Frage ist doch: Wie sind die Fakten in Sachen Dosenpfand? Der große Chef Trittin hatte am 5. Dezember dieses famose Spitzengespräch im Bundesumweltministerium mit den Einzelhandelsverbänden. Ich denke, in Deutschland ist noch nie so viel Blech geredet worden, aber ganz bestimmt nicht von den Einzelhändlern. Blech geredet hat nach meiner Auffassung der dauernd lächelnde Herr Trittin.
Blech wird bepfandet. Ich hoffe, Sie wollen nicht Ihren eigenen Umweltminister bepfanden. Herr Kollege Gartzke macht das. Blech geredet hat unser Schnauzbart Trittin. Er ist Schuld an der unklaren Rechtslage. Er trägt dafür die Verantwortung. Der Bundesumweltminister Trittin hat aus meiner Sicht nichts unternommen, um die Umsetzung der Bepfandung zu unterstützen. Wahr
scheinlich muss man auch noch froh sein, dass keine Dosenkommission eingesetzt worden ist, die nach einem halben Jahr Ergebnisse vorlegt. Hier soll es aber schneller gehen, nämlich bis zum 1. Januar 2003, sonst wäre mit Sicherheit eine Dosenkommission eingesetzt worden.
Jetzt komme ich auf die Obstruktion zurück, Herr Kollege Dr. Runge. Ich sage Ihnen gern, warum ich den Antrag der GRÜNEN als Unterstellung ansehe, warum mir seine Stoßrichtung persönlich nicht gefällt: Sie unterstellen damit nämlich letztlich, dass der Freistaat Bayern nicht willens ist, geltendes Recht anzuwenden. Deshalb wollen Sie das gleich genau wissen. Das geht die ganze Zeit schon so, auch in den Diskussionen im Umweltausschuss: Sie starren wie das Karnickel auf die Schlange Einwegbepfandung. Sie wollen die Bepfandung haben – wie viele hier im Haus. Deshalb hatten Sie auch Ihren Sieg hier im Haus. Viele hier im Haus wollen, dass Einwegverpackungen bepfandet werden. Was uns immer wieder und nach wie vor stört: Sie sagen nichts über den Mehrweganteil. Ich denke, dass sie nicht damit durchkommen, die Bundesländer – in unserem Fall den Freistaat Bayern – in dieser Angelegenheit zu Buhmännern zu machen. Ich glaube, dass wir durchaus das Recht anwenden werden, und davon werden Sie sich letztlich überzeugen dürfen.
Aus dem Bundesumweltministerium – da werden Sie mir Recht geben, Herr Kollege – st wenig zu hören, wie diese Umsetzung geschehen soll.
Es gibt auch sonst keinen Mangel an Empfehlungen, aber es ist wenig zu hören, wie diese Umsetzung geschehen soll.
Der Bundesumweltminister ist nicht in der Lage – oder nicht tüchtig genug –, um in dieser Sache Entscheidungen zu treffen. Es ist schon sehr durchsichtig, hier mit einem Antrag zu kommen, der auf die Länder zielt.
Die Getränkehersteller sagen laut einer Pressemitteilung heute – denen geht es wie Ihnen –, sie wissen heute auch noch nicht, welche Rechtssituation kommen wird, worauf sie sich letztlich einstellen müssen. Sie müssen doch selbst einräumen: Was ist das Ergebnis Ihres Spitzengesprächs am 5.12. – Heute, am 11.12., verkündet der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels: „Wir werden unser Einverständnis widerrufen, wenn Bußgeldgeschichten und anderes mehr kommt“.
Ich sage: Da kann die Sache doch handwerklich nicht in Ordnung sein. Auch wenn Sie es nicht gerne hören: Das ist als großer Sieg gefeiert worden. Wir müssen selbst sagen, wir waren beeindruckt, wie der Handel mitmacht.
Jetzt, sechs Tage später, ist das schon wieder obsolet. Das zeigt, dass Herr Trittin die einfachsten Hausaufgaben nicht fertig bringt
Herr Dr. Runge, Sie haben vorhin gesagt, die Mehrwegquoten sind rückläufig; deutschlandweit stimmt das. Daran zweifle ich nicht. Sagen Sie doch bitte immer dazu, was Sie in dieser Debatte noch nie offen und ehrlich ausgedrückt haben, dass nämlich die Mehrwegquoten zwar deutschlandweit sinken, dass sie in Bayern aber allen Vorgaben entsprechen. Wir erfüllen in Bayern die Quoten. Anderswo steigt der Mehrweganteil fröhlich, unter anderem in Nordrhein-Westfalen. Er steigt überall dort, wo Rot-Grün regiert. Ich sage Ihnen einen scherzhaften Ausspruch von unserem Landrat: „Die Dividendenbrühe braut Rot-Grün. In Bayern haben wir eine Bierkultur“.
Deswegen haben wir einen Mehrweganteil.
Das ist ein Verhaltensmuster von Ihnen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Deswegen sagen Sie nichts zu dieser ganzen Angelegenheit.
Statt dessen muss das Hofbräuhaus herhalten, die Einwegflasche, die die haben. Frau Paulig, ich glaube, dieser Antrag geistert auch noch durch die Plenartagesordnung; den werden wir bei der Gelegenheit auch noch begraben. Sie wollen letztlich davon ablenken, dass die Dinge in Bayern funktionieren und anderswo Handlungsbedarf besteht.
Wir handeln wahrscheinlich nicht klug, aber wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen, weil wir möchten, dass Sie im Umweltausschuss darüber informiert werden, wie weit die Erkenntnisse im Freistaat Bayern darüber sind, wie diese Geschichte umgesetzt werden kann.
Deswegen wollen wir uns im Umweltausschuss durchaus – Frau Paulig lacht schon, ich freue mich darauf – darüber unterhalten.
Deswegen ein kleines Wunder; das ist kein großer Abstimmungssieg, aber ein kleines Mirakel hilft dem guten Katholiken auch. Wir stimmen also zu, und wir bitten auch um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Umweltminister Schnappauf hatte schon Recht: In der Debatte kommt der Mehrweganteil zu kurz. Es ist die Frage, wie wir ihn sichern und in Bayern noch anheben können und was wir deutschlandweit Überlegungen dafür tun können. Deswegen ist das Problem nicht die Bepfandung allein. Darauf zielt unser Antrag ab. Von Trittin haben wir über Monate nichts gehört. Darüber wollen wir auch einen Bericht, damit im Fachausschuss die richtige Stimmung aufkommt. Ich würde mir wünschen, dass Sie zustimmen – die GRÜNEN haben das schon signalisiert, herzlichen Dank –, jetzt hoffen wir, dass die SPD auch noch mitspielt. Dann haben wir zwei Berichte. Ich wünsche viel Spaß im Umweltausschuss.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Wörner.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich auf die Debatte seit 10.30 Uhr zurückschaue, verstehe ich Ihre Kritik am bayerischen Biotopschutzverbund nicht, denn die Umweltpolitiker der Opposition in diesem Hause verhalten sich selbst wie eine bedrohte Froschart. Sie müssten eigentlich froh sein, dass Sie in diesem bayerischen Tümpel sitzen und qua
ken dürfen, denn in Berlin – das stellen wir immer wieder fest, und deshalb quaken Sie hier so verzweifelt – haben Sie überhaupt nichts zu sagen. Das wird in unseren Ausschusssitzungen immer wieder deutlich.
Seien Sie doch einmal ehrlich zu sich selbst. Wir haben Mitleid mit Ihnen wie mit jeder bedrohten Spezies, die wir schützen wollen. Deswegen dürfen Sie auch folgendes tun: Sie nörgeln, Sie nölen, Sie zetern, Sie barmen, und Sie lamentieren. Ich möchte in meiner Rede darauf eingehen, dass das für Ihr Verständnis von Umweltschutz symptomatisch ist.
Zu diesem Haushalt stelle ich fest, dass die Staatsregierung, der Bayerische Landtag und namentlich unsere Fraktion Umweltpolitik mit Augenmaß betreiben, und zwar gemeinsam mit unserem Umweltminister Dr. Schnappauf, der eine andere Auffassung von Umweltschutz hat als Sie. Wir sind ihm dankbar, dass er mit Leidenschaft und Begeisterungsfähigkeit unseren Standpunkt im Lande vertritt.
Dort liegt der Unterschied zu Ihnen: Wir, die CSU – Minister Dr. Schnappauf an erster Stelle –, wollen die Bürger, wenn Sie so wollen, mit ins Grüne nehmen. Die GRÜNEN und die SPD wollen die Bürger dagegen an die Kandare nehmen. Das ist Ihr Verständnis von Umweltschutz und das Ziel Ihrer Umweltpolitik. Aber Umwelt- und Naturschutz sind ohne die Bürger und insbesondere ohne die Wirtschaft nicht machbar. Das ist unsere Überzeugung und die Richtschnur unserer Politik, wie ich noch zeigen werde.
Ich möchte einige Dinge ansprechen, aber die Freude, auf die Rede des Abgeordneten Mehrlich zu antworten, kann ich meinem Kollegen Walter Hofmann nicht verderben. Walter, das ist oberfränkische Solidarität. Zu der Rede später mehr.
Herr Kollege Gartzke ist auf das Freiwillige Ökologische Jahr eingegangen. Herr Kollege, wir freuen uns, dass Sie uns gedankt haben. Wir stellen fest, 150 Jugendliche können pro Jahr teilnehmen. Von den Verantwortlichen hören wir, dass 98% der Absolventen sagen, das würden sie noch einmal machen, und dass immerhin mehr als die Hälfte der Teilnehmer den Umweltschutz zur Grundlage ihrer Berufsentscheidung gemacht haben.
Vor diesem Hintergrund stimmt es nachdenklich – Sie haben uns vorhin vorgeworfen, wir wären nicht auf dem neuesten Stand –, dass der Bund die Kofinanzierungsmittel zunächst gestrichen hat. Wie es weiter geht, wissen auch Sie noch nicht, denn darüber ist noch nicht entschieden. Insofern wäre ich vorsichtig, uns vorzuwerfen, wir wären nicht auf dem neuesten Stand. Wir sind sehr gespannt, ob eine Zusage vom Bund kommt und wie diese aussieht. Wenn eine Zusage kommt, werden wir uns natürlich darüber freuen, genauso wie Sie uns gelobt haben. Im Ansatz des Umweltministeriums im Bayerischen Haushalt sind die Mittel jedenfalls in einem ersten Schritt um 50000 e erhöht worden.
Auch die Umweltbildung ist angesprochen worden. Wir haben hierzu im vergangenen Jahr ein Antragspaket eingebracht, weil wir glauben, wer die Kinder und Jugendlichen sensibilisiert, der spart morgen Reparaturkosten.
Es sind Haushaltsberatungen. Wir müssen ehrlich sein, auch wir haben nicht alle Vorstellungen, die mit Kosten verbunden waren, durchsetzen können. Wir sind die Ersten, die das zugeben. Es kann aber jeder sicher sein, die Umweltbildung bleibt im Mittelpunkt unseres Interesses. Die Umweltbildung ist weiterhin das große Anliegen der CSU-Umweltpolitiker.
Gesprochen wurde auch über die Agenda 21. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Defiziten und Problemen, die wir bei der Umsetzung der Agenda 21 haben, sollten wir eines nicht vergessen: Wir sollten den vielen Ehrenamtlichen danken, die sich einbringen und ihre Freizeit opfern. Wir sehen das in unseren Stimmkreisen in hohem Maße. Deswegen geht unser Dank an die Kommunen, an die Verbände, an die Kirche, an die Wirtschaft und an Einzelpersonen, die sich hier in die Pflicht nehmen lassen.
Wir wissen aber auch um den Frust, der zuweilen vor Ort herrscht. Das sollte uns anspornen, Verbesserungen zu schaffen, aber auch das Geleistete nicht gering zu achten. Es ist ohnehin so: Eine Politik der kleinen Schritte vor Ort ist lebenswichtig für die Umwelt, ebenso wie das Engagement der Einzelnen.
Die Agenda 21 ist heute vielleicht ein wenig zu kurz gekommen. Um auf Henning Kaul zurückzukommen, sage ich: Das ist auch nicht etwas, was Rot-Grün erfunden hat, sondern das Ganze geht auf das Engagement des damaligen Umweltministers Töpfer zurück. Es ist erfreulich zu sehen, was Positives daraus geworden ist.
Tatsache ist, wir können mit Mitteln aus Privatisierungserlösen eine Reihe von kleinen Schritten machen. Durch den Umwelt- und Naturschutzfonds schaffen wir Trittsteine, die andere begehen können. Wir halten es für wichtig, dass viele kleine Projekte umgesetzt werden.
Ich komme auf den Unterschied zwischen unseren Fraktionen und das Problem, dass ich bei Ihnen ausmache, zurück. Wenn wir auf dieser Seite des Hauses einen Wunsch in der Umweltpolitik frei hätten, dann würden wir Ihnen gern den umweltpolitischen Tunnelblick austreiben. Aus unserer Sicht ist Ihr Verständnis von Umweltpolitik ein wandelnder Anachronismus. Wir reden ständig über weniger Staat und Bürokratie. Auch Sie fordern dies zu Recht. Aber gerade die GRÜNEN mit Frau Paulig an der Spitze wollen ständig das Gegenteil erreichen. Sie fordern mehr Ordnungsrecht und Kontrolle. Ich glaube nicht, dass Ihnen die Bürger auf diesem Weg folgen werden, jedenfalls nicht im Umweltschutz.
Nehmen wir als Beispiel den Straßenbau. Seien Sie einmal ehrlich zu sich selbst: Haben Sie hier nicht einen Pawlowschen Reflex? Wird ein Straßenbauprojekt in
den Raum gestellt, müssen wir natürlich prüfen, ob es der Umwelt schadet. Aber Sie – seien Sie ehrlich zu sich selbst – reagieren sofort mit Nein, verlieren Ihre Beißhemmung und schreien: Kann nicht sein, darf nicht sein. Bei aller Sorge, die auch ich um den Umwelt- und Naturschutz habe, empfehle ich Ihnen, erst einmal mit den Bürgern vor Ort zu sprechen, bevor Sie Ihrem Pawlowschen Reflex nachgeben. Hören Sie nicht nur auf die Einflüsterungen eines bestimmten Nauturschutzverbandes und dessen Büchsenspanner. Herr Gartzke hat den Verband heute fünfmal erwähnt; Sie haben Ihn zweimal erwähnt;
Doch, ich habe mitgezählt. Sie wissen jedenfalls, welchen ich meine. Reden Sie lieber vorher mit den Bürgern. Nachdem unser gemeinsames Anliegen der Umweltschutz ist, ist es schmerzlich für mich, in meinem eigenen Stimmkreis zu erleben, dass es einen ganzen Landstrich gibt, wo sich die Verantwortlichen vom BN nicht mehr blicken lassen sollten, weil selbst die gute bayerische Polizei nicht in der Lage wäre, für ihre Sicherheit zu garantieren. So nimmt man die Bürger nicht mit auf den Weg zu mehr Umweltschutz.
Wenn Sie fordern, man soll den Verband grundsätzlich fördern, ohne dass ein Projekt durchgeführt werden muss, dann fehlt mir dafür angesichts des einseitigen Verhaltens das Verständnis. Ich sage Ihnen, mit einer solchen Umweltpolitik schaffen Sie keine Sensibilität. Die Bürger und in einem hohen Maße auch die Wirtschaft sind bereit, sich für den Umweltschutz einzusetzen, insbesondere wenn sich damit Kosten sparen lassen und man das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden kann. Erinnern Sie sich an das Nachspiel der Angelegenheit in Viereth-Trunstadt. Die Selbstkontrolle der Wirtschaft bei der Wiederverfüllung von Baggerseen funktioniert. Nur so kommen wir weiter.
Ich möchte Ihnen vor allem eines mit auf den Weg geben: Wir möchten, dass Sie ein einziges Mal ehrlich zugeben, dass Sie dort, wo die SPD in Berlin Einfluss haben müsste, tatsächlich keinen Einfluss haben. Denken Sie an unsere Diskussionen zum Mobilfunk. Auch wenn die Rechtslage noch so eindeutig ist, werden die Petitionen von den GRÜNEN fröhlich zur Würdigung überwiesen. Wenn wir dann sagen, sorgen Sie dafür, dass die Grenzwerte in Berlin, wo die Zuständigkeit liegt, enger gefasst werden, dann sagen Sie – Frau Paulig, schauen Sie her, wenn ich Sie schimpfe –, das machen wir schon. Das sagen Sie jetzt seit drei Jahren. Ich habe viel Geduld mit Ihnen und bin gespannt, wo Ihr Einfluss letztlich liegt.
Ich komme zum Schluss. Wir werden Ihnen natürlich im Ausschuss weiterhin zuhören. Wir werden auch weiter mit Ihnen diskutieren, weil wir Sie mögen und weil wir Sie gern haben.
Wenn Sie aber nicht ernsthaft anfangen, Umweltpolitik mit den Bürgern zu machen, werden Sie auf diesem Feld allein bleiben. Wir hören uns Ihr Gequengel an, wir sind es gewohnt, wir sind aber von der Richtigkeit unserer Politik überzeugt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Herr Hofmann.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen zu dem Antrag kurz Stellung nehmen, wobei sich grundsätzlich die Frage nach der Zuständigkeit des Bayerischen Landtags und heute auch des Plenums stellt. Warum Herr Kollege Hartenstein den Antrag für so wichtig hält, dass wir heute darüber diskutieren, entzieht sich meiner Kenntnis; wir haben den Antrag im Europaausschuss bereits ausführlich diskutiert.
Ich stelle fest, Herr Kollege Hartenstein wünscht sich mit seinem Antrag eine heile Welt. Die Beispiele hat er selbst genannt: keine Militäreinsätze, Versorgung der Bevölkerung, keine Militäreinsätze in weiteren Ländern, Unterstützung von nichtmilitärischen UN-Einsätzen usw. Herr Kollege Hartenstein, Sie haben am Schluss Ihrer Ausführungen völlig folgerichtig gefragt: Wer möchte da nicht zustimmen? – Die Antwort gebe ich Ihnen: Das sind wir. Das Problem Ihres Antrags ist, dass Sie die Ursache für den Afghanistan-Konflikt weitgehend – das unterstelle ich Ihnen – gedanklich ausklammern; denn anscheinend wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen, dass die Anschläge vom 11. September ein singuläres Ereignis gewesen sind. Man fragt sich, ob das schon wieder solang her ist, dass man so gelassen darüber diskutieren kann wie Sie.
Sie kritisieren die Wortwahl des amerikanischen Präsidenten. Da mag man Ihnen beipflichten; festzuhalten aber bleibt, zahlreiche Wünsche von Herrn Kollegen Hartenstein sind so realitätsfern, dass man sie nur verstehen kann, wenn man seine persönliche Einstellung kennt und respektiert, was ich jedenfalls tue. Das soll nicht heißen, dass man dem Antrag zustimmen kann. Eine persönliche Überzeugung lässt sich nicht immer 1 : 1 auf die politische Weltlage übertragen. Ich stelle fest, dass religiöse Fundamentalisten und fanatische Gotteskrieger leider nicht nach den Ansichten unseres Kollegen Hartenstein fragen und dass der religiöse Fanatismus vielleicht niemals nach vernünftigen Gründen fragt.
Eine Ihrer Überlegungen möchte ich in der gebotenen Kürze herausgreifen. Sie wünschen sich die Intensivierung der Friedensgespräche zwischen den Religionen. An sich betrachtet ist das ein Wunsch, dem man weiß Gott nur zustimmen kann. Die Kirchenvertreter bei uns im Lande haben sich, als die ganze Sache aktuell war, durchaus im Sinne des Kollegen Hartenstein ausgesprochen. Nur konnte ich nicht feststellen, dass sich irgendjemand auf den Weg nach Kabul gemacht hat, um dort mit den Gotteskriegern zu reden. Offensichtlich hatte man den Eindruck – und das zu Recht –, dass die nicht mit sich reden lassen.
Ich gebe Ihnen Recht, dass die Zunahme der Zahl von internationalen Konflikten nachdenklich macht. Andererseits muss ich betonen, es kann wohl niemand ernsthaft nachvollziehen, wieso ein Land wie die USA oder auch die Weltgemeinschaft insgesamt – es gab ja eine starke Koalition – einen Anschlag wie den vom 11. September unbeantwortet lassen sollte. Mit Gesprächen allein war die Angelegenheit nicht zu bereinigen, jedenfalls nicht aus unserer Sicht.
Ich glaube, ausreichend deutlich gemacht zu haben, dass wir die persönliche Motivation des Antragstellers akzeptieren und nachvollziehen können, aber den Antrag aufgrund des eben Gesagten ablehnen müssen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Antrag ablehnen. Das ist im Europaausschuss schon so empfohlen worden. Die Bedenken des Kollegen Hartenstein stehen auf der einen Seite, auf der anderen Seite müssen wir aber auch die internationale Lage und vor allem die internationalen Gepflogenheiten berücksichtigen. Es ist nun einmal Brauch in der NATO, dass jedes NATO-Mitglied für die Beschaffung und Lagerung seiner Munition selbst zuständig ist.
Das ist alleinige Angelegenheit des jeweiligen Nato-Partners.
Im Übrigen hat der Freistaat Bayern in der Angelegenheit keinerlei Einfluss. Wenn jemand die Möglichkeit hätte, die Situation zu ändern, wäre es die Bundesregierung. Ich denke, es macht keinen Sinn, dass wir hier Anträgen, mit denen wir nichts bewirken können – was absehbar ist –, zustimmen.
Solche Anträge gibt es auch von Ihnen. Ich möchte die Diskussion nicht unnötig verlängern: Wir werden den Antrag ablehnen, genauso wie wir ihn im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten abgelehnt haben.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über den heutigen Umwelthaushalt hat gezeigt, dass in Bayern Umweltschutz nicht nur in einem Spannungsfeld mit der Umsetzung vor Ort steht. Die Umweltpolitik hängt auch von der Frage ab, ob wir ein gutes Miteinander vor Ort und eine moderne Umweltpolitik im Konsens haben wollen, oder einen Regulierungswahn à la Brüssel. Deshalb müssen wir uns heute auch über die europäische Dimension des Umweltrechts unterhalten.
Inzwischen dominieren 800 Gesetze und 2000 Verordnungen aus Brüssel die Umweltpolitik und das Umweltrecht. Wir setzen in Bayern eindeutig auf das Miteinander und auf Deregulierung. Dies zeigt sich in der Bayerischen Bauordnung und im Vertragskonsens mit der Bevölkerung beim Naturschutz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage mich, ob die Opposition für eine Umweltpolitik im Miteinander oder für eine Rückkehr zur Verordnungspolitik steht.
Frau Kollegin Paulig, im Zusammenhang mit der FFHDiskussion haben Sie ausgeführt, Sie zögen sich nicht auf Prozentpunkte zurück. Seien Sie mir bitte nicht böse, wenn ich behaupte, dass dies lachhaft ist. Es ging lediglich um die Prozentsätze 7,0, 7,7, 10 oder 11. Sie haben sich nicht als mutige Umweltpolitikerin erwiesen, sondern als Krämerseele.
Ich stelle fest, beim Umweltschutz muss es um die Qualität und nicht um die Quantität gehen. Ich halte es für höchst problematisch, dass Sie die Bereitschaft der Bevölkerung zum Mitmachen unterdrücken. Ich empfehle der Opposition dieses Hohen Hauses, sich am Arten– und Biotopschutzprogramm des Freistaates Bayern ein Beispiel zu nehmen, damit Sie sehen, wie moderne Umweltpolitik funktioniert. Ich würde mich freuen, wenn Sie zur Kenntnis nähmen, dass Umweltschutz Trittsteine braucht. Wir brauchen geschützte und übersichtliche Flächen vor der Haustür, die für die Bürger nachvollziehbar sind. Dann macht der Bürger beim Umweltschutz mit. Ohne den Bürger geht es nicht.
Deswegen halte ich es für richtig, dass wir mit den Kommunen und Landkreisen einen engen Schulterschluss versuchen; dies ist uns wichtiger als Ihr Ordnungsdenken, das leider sehr oft aus Brüssel kommt. Wir können nur weiterhin einfordern, dass Programme, wie etwa „Die umweltfreundliche Kommune“ oder „Der umweltfreundliche Landkreis“ im Sinne eines modernen Umweltschutzes entschieden vorangetrieben werden. Ich mache mir ernsthaft Sorgen darüber – dies ist heute bereits verschiedentlich angeklungen und ich frage mich, ob die Opposition die richtigen Konsequenzen aus dieser Sorge zieht –, dass die Akzeptanz des Umweltschutzes bei der Bevölkerung immer weiter zurückgeht. Offensichtlich ist dies auch bei den GRÜNEN der Fall, denn, Frau Paulig, als Sie vorhin die Staatsregierung ausgeschimpft haben, waren exakt zwei Ihrer Kollegen anwesend. Ich dachte immer, bei den GRÜNEN ist die Umwelt das große Thema. Ich erkenne an, dass Sie sie inzwischen zusammengetrommelt haben.
Was kommt aus Brüssel auf uns zu: die Plan-UVP, also die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Plänen. Frau Kollegin Paulig, Sie haben uns vorhin kritisiert, wir hätten das UVP-Gesetz in Bayern zu spät umgesetzt. Schauen Sie bitte nach Berlin und nehmen Sie zur Kenntnis, dass Bundesumweltminister Trittin aus der UVP-Geschichte ein Artikel-Gesetz macht. Dies könnte sich der größte Brüsseler Bürokrat nicht schöner ausdenken, aber werfen Sie uns nicht Verzögerung vor, denn diese findet mittlerweile in Berlin statt.
Ich wende mich an alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Haus und insbesondere an die, welche in der Kommunalpolitik tätig sind und mitarbeiten wollen.
Es kommt auf uns die „Plan-UVP“ zu. Ich bitte, sich auf der Zunge zergehen zu lassen, was dies heißt: Es wird grundsätzlich bei allen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, beim Landesentwicklungsprogramm und bei der Verkehrswegeplanung vorher eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Ich frage Sie, ob diese Prüfung der Umwelt dient. Ich bin heute schon gespannt, wie die Opposition darauf reagiert und ob sie dies wie üblich begrüßt. Übrigens sollen auch Finanzpläne innerhalb einer relativ kurzen Frist einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden und dies ist vielleicht einer der letzten Haushalte, den wir ohne vorherige UVP beraten. Aber es kann nicht sein, dass wir als bayerische Abgeordnete, wenn wir diese europäische Dimension sehen und wenn wir uns um die Akzeptanz des Umweltschutzes Gedanken machen, quasi aufhören wollen zu gestalten. Wir sollten nicht nur Erfüllungsgehilfe sein bei Brüsseler Überlegungen, wie man für ganz Europa den Umweltschutz zentralistisch regelt. Ich bezweifle sehr, ob sie dies bei der Opposition so sehen. Ich weiß sicher, dass die Umweltpolitiker der CSU-Fraktion in diesem Haus im Konsens mit dem Bürger Umweltpolitik gestalten wollen, und diesen Weg werden wir weiterhin gehen.
Ich werde emotional, wenn ich sehe, dass wir die FFHund die Vogelschutzrichtlinie in Bayern umgesetzt haben – ob es Ihnen im Detail gefallen hat oder nicht – und dass unsere unabhängigen Richter auch in Bayern vor diesen beiden Richtlinien stramm stehen. Frau Kollegin Paulig, Sie haben mit Beispielen operiert. Zum Beispiel will der Landkreis Lichtenfels eine Kreisstraße in einem zweifellos wertvollen Gebiet bauen – es gibt hierfür einen Planfeststellungsbeschluss –, das aber nicht als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist. Die Straße zerschneidet dieses nicht ausgewiesene Gebiet nicht, trotzdem wird vom Verwaltungsgericht Bayreuth der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben. Dieser vorauseilende Gehorsam kann uns in Deutschland nicht gefallen; denn wir sind nicht nur Umweltpolitiker, sondern auch Landesentwickler.
Unser Problem ist, dass wir bei einer der schwierigsten Abwägungen in der Politik das Augenmaß verlieren, nämlich bei der Abwägung zwischen Mensch und Natur.
Wenn wir vor deutschen Verwaltungsgerichten vier Stunden über 13 Blaukehlchen reden, hat der Landrat von Lichtenfels Recht, wenn er sagt, in Italien landeten Tausende von Singvögeln auf dem Tisch des Hauses. Wo ist da die europäische Relation? Sie rennen diesen europäischen Programmen immer noch hinterher.
Insgesamt dient das, was Sie vertreten und aus Brüssel kommt und dann Prozentpunkte genau umgesetzt werden soll letztlich, nicht dem Umweltschutz. Wir können unser Land nicht dadurch voranbringen und es ist euro
päisch unfair, wenn wir es bei der Umsetzung übergenau nehmen, aber andererseits in Spanien die Menschen auf die Leimrutenjagd gehen – wo ist bei dieser Tierquälerei der Aufschrei? – und in Frankreich auf der Roten Liste stehende Arten der Jagdleidenschaft geopfert werden. Dies gibt für mich keinen Sinn.
Meines Erachtens ist die Umweltpolitik in Bayern an einem Scheideweg. Herr Kollege Gartzke, wenn Sie dem Minister vorwerfen, er mache Sprüche, erinnere ich an die große Top Ten von Umweltminister Trittin. Sie haben ausdrücklich das Umweltgesetzbuch genannt. Wo ist das Umweltgesetzbuch, das Bundesumweltminister Trittin angekündigt hat und das bei der Harmonisierung der Deutschen Umweltpolitik zweifellos sinnvoll wäre?
Meiner Meinung nach liegt dieses Gesetzbuch auf der Müllhalde Ihrer rot-grünen Murkspolitik.
Wir liegen richtig, wenn wir im Arten- und Biotopschutzprogramm in Bayern auf das Miteinander setzen. Wir liegen richtig, wenn wir im Vertragsnaturschutz den Eigentümer und Bürger als mündigen und wirklichen Partner auf gleicher Augenhöhe begegnen und wenn wir im Umweltpakt die Wirtschaft in unsere Umweltpolitik einbinden, ihr die Vorteile aufzeigen und ihr den Umweltschutz schmackhaft machen, und darauf wird es ankommen, wenn wir uns durchsetzen wollen.
Wir liegen schließlich richtig, weil wir im Paragrafendickicht die Natur noch nicht aus den Augen verloren haben und im Konsens Verbesserungen erreichen wollen. Und weil wir richtig liegen, werden wir die Menschen auch weiterhin auf dem viel zitierten Weg zur Natur mitnehmen, und die Gesellschaft, die wir brauchen, nicht zum Statisten degradieren, der atem- und machtlos zusehen darf, wie seine Naturliebe von Ihnen und Ihresgleichen zu Tode reguliert wird.