Karl Rombach

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie soeben von Minister Untersteller erläutert und begründet, wird heute das Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg in den Landtag einge bracht. Wir nehmen die notwendigen Anpassungen an das Kreislaufwirtschaftsrecht des Bundes und der Europäischen Union vor. Ebenso erfolgen Aktualisierungen in den Berei chen Abfallrecht und Naturschutz.
Papst Franziskus bezeichnete die Erde als unser gemeinsames Haus. Wir alle sind aufgerufen, meine Damen und Herren, die Schöpfung konsequent zu schützen, zu bewahren und behut sam zu behandeln.
Der Papst beschreibt die Funktionsweise natürlicher Ökosys teme als vorbildlich. Die Pflanzen erzeugen Nährstoffe für die Pflanzenfresser, diese ernähren ihrerseits Fleischfresser, die bedeutende Mengen organischer Abfälle produzieren, welche Anlass zu neuem Pflanzenwuchs geben – klingt kompliziert, ist aber einfach.
Für unser Lebens- und Wirtschaftssystem besteht die Aufga be, nach Produktion und Konsum Rückstände und Abfälle wiederzuverwerten. Wir haben eine gesamte Verantwortung, gemeinsam nachhaltig zu wirtschaften,
Ressourcen zu schonen, wiederzuverwerten, damit die Le bensgrundlagen für unsere künftige Generation erhalten und gesichert werden.
Die Wiederverwertung von Abfall wurde bereits vor über 30 Jahren unter CDU-geführten Regierungen in Bund und Land vorangebracht. Der Landtag hat am 14. Dezember 1989 auf Initiative der CDU das Gesetz über die Vermeidung und Ent sorgung von Abfällen und die Behandlung von Altlasten in Baden-Württemberg – kurz Landesabfallgesetz – verabschie det. Seither wurde das Landesabfallgesetz immer wieder no velliert. Jetzt soll das Kreislaufwirtschaftsgesetz das Landes abfallgesetz ersetzen. Die Wiederverwertung von Abfällen hat in Baden-Württemberg seither – Gott sei Dank – große Fort schritte gemacht.
Ganz konkret, meine Damen und Herren, möchte ich drei Punkte ansprechen, die für mich, für uns, die CDU-Fraktion, wichtig sind:
Die Situation der Deponien ist, wie wir alle wissen, sehr an gespannt; das betrifft den Erdaushub und den Bauschutt. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Verwendung von Recycling baustoffen und der Erdmassenausgleich vorangebracht wer den; Herr Minister Untersteller hat es erläutert und begründet. Die öffentliche Hand, meine Damen und Herren, soll hier mit gutem Beispiel vorangehen und künftig verstärkt Recycling baustoffe einsetzen; auch hier wurden Beispiele genannt. Der Erdmassenausgleich soll in den Bauplänen und Bebauungs plänen künftig Berücksichtigung finden.
Es ist wichtig, dass die Wirkung dieses Gesetzes zeitnah sicht bar wird, meine Damen und Herren. Ein geringerer Teil an Erd aushub und Bauschutt soll durchs Land kutschiert werden.
Lassen Sie mich eine persönliche Anmerkung als jahrelang selbstständiger Landwirt machen, der nachhaltige Bewirt schaftung von Kindesbeinen an kennt, wie auch der eine oder andere Kollege hier im Haus. Ich möchte einfach darauf hin weisen: Boden ist wertvoll. Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Der Humus ist das Sahnehäubchen der Erde.
Der Humus, die oberste Schicht im Erdreich, ist besonders fruchtbar; im Humusboden entsteht und wächst Neues.
Ich gehe davon aus, dass das den Bauherren und den Unter nehmern bewusst ist, meine Damen und Herren. Bei der Ver wendung des Erdreichs muss auch die besondere Güte des Bo dens immer bedacht werden.
Zweitens: Die Abfallverbrennungsanlagen sind ausgelastet. Hier müssen wir nach Möglichkeiten einer Erneuerung, einer Kapazitätserweiterung suchen. Auch hier ist die Politik mit in der Verantwortung.
Als dritten Punkt möchte ich das Thema Elektroschock
das Thema Elektroschrott – aufrufen; hier besteht großer Handlungsbedarf, meine Damen und Herren. Die Rückgabe praxis bei Elektroschrott im Internethandel muss geregelt wer den. Es ist wichtig, dass die Kontrollen von Onlinehändlern verschärft werden. Hier müssen gleiche Maßstäbe gelten. Den Auflagen muss genauso nachgekommen werden wie beim Handel vor Ort, wie beim sogenannten Tante-Emma-Laden. Gleiche Bedingungen für alle.
Meine Damen und Herren, die Bewahrung der Schöpfung ist seit jeher unser Kernanliegen. Deshalb setzt sich die CDU nachhaltig für dieses Thema ein. Nachhaltigkeit bedeutet, Le bensqualität zu bewahren.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Welche Möglichkeiten und Chancen sieht die Landesregie
rung, um den Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar (VSB) weiter zu stärken?
b) Wie kann der Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar (VSB)
im Hinblick auf die Anbindung des Schwarzwald-BaarKreises an die Breisgau-S-Bahn mit dem Regio-Verkehrs verbund Freiburg (RVF) tariflich besser verzahnt werden?
Herr Minister, vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung. – Ich habe noch eine Zusatz frage. Mich interessiert, wie das verwaltungsmäßig abläuft, ob mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf eine Antragstellung erforderlich ist, um z. B. diese 18 %, die Sie vorhin genannt haben, zu bekommen, oder ob das vonseiten des Ministeriums automatisch läuft.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Mit dem hier vorge legten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßengesetzes be weisen wir im Landtag von Baden-Württemberg erneut unse re Vorreiterrolle in puncto Mobilität. Kernpunkte dieses Ge setzentwurfs sind erstens die Neuregelung zur Baulast beim Bau von Radschnellwegen, zweitens die Neuregelung zur Er teilung der Sondernutzungserlaubnis im Bereich Carsharing und drittens die Vereinfachung durch Regelungen zur einver nehmlichen Übertragung der Zuständigkeiten für das Aufstel len von Verkehrsschildern auf der Ebene der Gemeinden.
Meine Damen und Herren, hiermit setzen wir Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um und erleichtern damit die Um setzung unserer gemeinsamen Ziele im Bereich der Mobili tät.
Kaum ein anderes Thema beschäftigt die Menschen in BadenWürttemberg derzeit so wie das Thema Mobilität. Täglich le sen wir von Verboten und Unsicherheiten, insbesondere für die Pendlerinnen und Pendler, in unserem gesamten schönen Land. Damit stellen sich die Menschen in allen Teilen unse res Landes u. a. die Fragen: Wie werde ich in Zukunft weiter hin mobil bleiben? Wie komme ich zukünftig zu meinem Ar beitsplatz? Wie werde ich von A nach B kommen?
Diese Fragen betreffen nicht nur die Menschen in der Landes hauptstadt. Nein, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch die Menschen im ländlichen Raum erwarten Antworten von uns Politikern auf diese wichtigen und für jede einzelne Persönlichkeit entscheidenden Fragen. Als Landespolitiker müssen wir die Menschen in unserem gesamten Land in den Blick nehmen. Daher ist es dringend notwendig, dass wir uns als Gesetzgeber auch den Lösungen der Mobilitätsfragen ak tiv zuwenden.
Daher begrüßen wir diesen Gesetzentwurf des Verkehrsminis teriums. In puncto Radschnellwege leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Mobilitätsfrage und hilft, Alternativen zum Individualverkehr weiter zu ertüchtigen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun die rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine umfassende Teil habe am Förderprogramm des Bundes für Radschnellwege zu ermöglichen. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, begrüßen die Beteiligung des Landes am Ausbau und an der Instandhaltung der geplanten Radschnellwege.
Eines, meine Damen und Herren, muss aber klar verdeutlicht werden – ich habe das gestern Abend in der Ausschusssitzung schon gesagt,
und es ist für uns wichtig, Herr Haußmann –: Diese Entschei dung darf nicht zuungunsten des Ausbaus der Landesstraßen gehen. Die Finanzierung dieser Radschnellwege muss ge meinsam vom Land und den Kreisen, den Kommunen ge schultert werden. Neben Radschnellwegen müssen auch die normalen Radwege weiter ausgebaut werden können.
Gerade Lückenschließungen im ländlichen Raum, verehrte Anwesende, sind uns wichtig. Es muss auch klar sein, dass sich diese Regelungen an den bereits bestehenden Regelun gen und üblichen Begrifflichkeiten orientieren. Daher ist die Unterscheidung in der Bauträgerlast parallel zu den Begriff lichkeiten und der Verteilung der Baulast im Straßenbau, al so der Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, wichtig und richtig.
Zur Frage des Carsharings möchte ich sagen, dass durch das Gesetz nun auch die Anpassungen vorgenommen werden, die durch das Bundesrecht möglich sind – Kollege Katzenstein ist darauf eingegangen. Damit schaffen wir die Rahmenbedin gungen, um Carsharing in die Breite zu bringen und somit die Möglichkeit der Mobilität der einzelnen Persönlichkeit zu er weitern.
Besonders wichtig ist uns aber auch hier die nun vorliegende Änderung von § 51 Absatz 2 Nummer 4 des Straßengesetzes. Mit dieser Neufassung gelingt es, im Rahmen des Einverneh mens die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers zur Beschaf fung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung von Ver kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Veranstaltungen usw. zu übertragen. Konkret bedeutet dies für alle Beteiligten, also für Veranstalter, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, dass zukünftig die notwendigen Maßnahmen zur Regelung der Verkehre vor Ort getroffen und umgesetzt werden können. Aus meiner Sicht ist dies ein Mehrwert für alle Beteiligten und insbesondere ein Mehrwert im Sinne von weniger Büro kratie.
Deshalb möchte ich dem Verkehrsministerium vor allem für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs herzlich danken. Mit die ser Änderung im Rahmen unserer Vorreiterrolle im Bereich der Mobilität wird die CDU-Fraktion die Zukunft positiv ge stalten. Mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf stellen wir dies unter Beweis.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie bewertet die Landesregierung die Neubewertung der
Erdbebengefährdung für Baden-Württemberg durch das Deutsche GeoForschungsZentrum Potsdam für die Suche nach atomaren Endlagern?
b) Inwiefern wird sie sich auf der Grundlage dieser Erdbeben
gefährdungskarte bei der Schweiz dafür einsetzen, Planun gen für Endlagerstätten im Risikogebiet entlang des Hoch rheins aufzugeben?
Verehrte Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Zunächst begrüße ich es nach dem wissenschaftlich begründenden Vor trag von Ihnen, Herr Dr. Murschel, persönlich außerordent lich, dass ich aus meiner Sicht und meiner praktischen Erfah rung feststellen kann, dass die Nitratwerte in Baden-Württem berg insgesamt sinken. In der Tat, vereinzelte Gebiete gibt es – Sie haben das angesprochen –, in denen die Werte „geris sen“ wurden. Aber insgesamt gibt es seit 25 Jahren eine deut liche Senkung.
Für uns gilt die neue Düngeverordnung – wie für andere Re gionen auch. 2017 ff. wurde eine positive Veränderung poli tisch eingeleitet.
Mich verwundert, dass vor wenigen Tagen der Europäische Gerichtshof ein Urteil über die alte Düngeverordnung gefällt hat, die im Grunde gar nicht mehr gültig ist. Da muss man ei nem politisch mitdenkenden und praktizierenden Menschen einmal erklären, warum Deutschland – das ist die Praxis – für etwas verurteilt wurde, für das es bereits ganz andere rechtliche Grundlagen gibt.
Ich plädiere – das sage ich hier in aller Offenheit – für Nüch ternheit und Sachorientierung, meine Damen und Herren. Wir haben es in Baden-Württemberg in der Tat im Einzelfall mit stärkeren Nitratbelastungen zu tun, aber hier wird vonseiten der Ministerien insgesamt permanent an einer Nitratreduzie rung gearbeitet.
Mit der neuen Düngeverordnung können wir auch dort eine positive Entwicklung erwarten. Für uns als Landwirte – zu dieser Berufsgruppe bekenne ich mich nach wie vor – muss die Umsetzung der neuen Gülle- und Düngeverordnung ein fach praxisgerecht möglich sein.
Hier in Baden-Württemberg haben wir kleinere Betriebe, wie z. B. im Schwarzwald oder in anderen Regionen, mit klein strukturierter Tierhaltung. Diese Tierhalter, meine Damen und Herren, sorgen – das ist heute Morgen und heute Mittag in der sogenannten Sprechstunde Thema gewesen – für unsere schö nen Kulturlandschaften Schwarzwald, Schwäbische Alb und auch andere schöne Regionen. Wer die kleinen landwirtschaft lichen Familienbetriebe immer stärker mit Bürokratie belas tet,
darf sich nicht wundern, wenn diese verschwinden
und wir eine Tendenz zu größeren Betrieben bekommen.
Ich erinnere an die Diskussion, die Sie, Herr Hahn, heute Mor gen berechtigterweise angestoßen haben. Aber ich bitte auch darum, den Blick auf die Realität und auf die vor Ort gegebe nen Voraussetzungen nicht zu verlieren.
Um ein Beispiel zu nennen: Komplizierte Aufzeichnungs pflichten mit ihren viel zu hohen Anforderungen nach der Düngeverordnung müssen erleichtert werden und müssen ins besondere den technischen Möglichkeiten gerecht werden. Umweltschutz, meine Damen und Herren, muss mit den Land wirten gemacht werden
und nicht gegen sie.
Als Landwirt kann ich Ihnen sagen: Auch wir Landwirte wol len eine intakte Umwelt und insbesondere auch sauberes Was ser.
Deshalb begrüße ich es sehr, dass gehandelt wurde und der Gewässerschutz permanent verbessert werden konnte. Auch mit der zunehmenden Digitalisierung in der Landwirtschaft wird dem Wort Düngung noch mehr Bedeutung zukommen, weil dadurch viel präzisere und praxisgerechtere technische Lösungen angeboten und in der Praxis vollzogen werden kön nen.
Jetzt muss beobachtet werden, wie die weitere Entwicklung der Nitratwerte verläuft. Ich will darauf hinweisen: Wer nach haltige Politik macht, die noch in 30 Jahren die Grundlage für solche institutionellen Messungen sein kann, wird sich daran erinnern, dass vor genau 30 Jahren unter Verantwortung der CDU in Baden-Württemberg die Schutzgebiets- und Aus gleichs-Verordnung eingeführt wurde, die noch heute bundes weit einzigartig und beispielgebend ist, meine Damen und Herren.
Seither wurde der Zustand des Grundwassers permanent ver bessert. Herr Dr. Murschel, um 22 % konnten die Ergebnisse summa summarum verbessert werden. Das ist seit 1994 bis zum heutigen Tag eine Entwicklung zum Positiven.
Grundwasserschutz wird in Baden-Württemberg praktiziert und umgesetzt. Die zuständigen Landratsämter, meine Damen und Herren, kontrollieren entsprechend den Vorgaben des Mi nisteriums für Ländlichen Raum, das Regierungspräsidium kontrolliert die Einhaltung der Schutzgebiets- und AusgleichsVerordnung und der Düngeverordnung. Die EU-Agrarzahlun gen – ich erinnere an die Aussprache und die Diskussion heu te Morgen – sind an Verpflichtungen aus dem Bereich Um weltschutz gebunden. Gegebenenfalls werden Sanktionen für die Nichteinhaltung ausgesprochen.
Einen großen Dank möchte ich an dieser Stelle dem Landwirt schaftsministerium und auch dem Umweltministerium,
aber insbesondere der Landwirtschaftsverwaltung insgesamt und den vielen Landwirten im Land für eine nachhaltige Land wirtschaft, die vor Ort entsprechend praktiziert und umgesetzt wird, aussprechen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Abfallrecycling wurde bereits in den Neun zigerjahren unter der CDU-geführten Landesregierung sowie auch im Bund forciert. Das Landesabfallgesetz wurde, wie Sie wissen, am 15. Oktober 1996 in diesem Haus verabschiedet.
Altpapier und Bioabfälle werden schon seit Langem getrennt gesammelt und weiterverwertet. In vielen weiteren Bereichen wird das Recyclingprinzip fortlaufend immer stärker umge setzt. Ein typisches Beispiel ist der Bereich Beton.
Für uns Christdemokraten und auch für mich persönlich ist ein effizienter Umgang mit den Ressourcen gelebte Verant wortung für die Schöpfung.
Da Deutschland ein rohstoffarmes Land ist, ist dies zudem ein Gebot der Vernunft und insbesondere der Nachhaltigkeit.
Heute sprechen wir über den Antrag der grünen Landtagsfrak tion, den Frau Lisbach soeben begründet hat. Im Koalitions vertrag wurde ganz konkret auf dieses Thema eingegangen, und hierzu erfolgten gemeinsame Festschreibungen.
Ein kleiner Rat, Frau Lisbach: Bevor wir gemeinsam über den Bund schelten – was ja fast nicht möglich ist; zunächst sind ja wir gefordert, gemeinsam unsere Hausaufgaben zu machen –, ist es, glaube ich, richtig, wenn ich noch einmal in Erinne rung rufe, was wir gemeinsam vereinbart haben und was wir auch gemeinsam anstreben und umsetzen. Wir wollen die Ge winnung von Sekundärrohstoffen weiter vorantreiben, die Ent wicklung neuer Ansätze zur Rückgewinnung kritischer Tech nologierohstoffe vorantreiben, wir wollen den landesweiten Ausbau der Phosphorgewinnung und des Batterierecyclings, wir wollen eine grundsätzliche Unterstützung des Ausbaus von Recyclinganlagen, und wir wollen die Ausweitung der in novativen Verwertung von Bioabfällen angehen.
Für Bürger und Unternehmen im Land gleichermaßen ist ei ne hochwertige und effiziente Kreislaufwirtschaft wichtig.
Ziel muss es sein, meine Damen und Herren, eine hohe Ver wertungsquote bei gleichzeitig stabil anfallenden Gebühren anzupacken und umzusetzen.
Die Regierungskoalition will den Ausbau von Recyclingan lagen weiter unterstützen und die innovative Verwertung von Bauabfällen weiter vorantreiben.
Wenn – wie im Antrag des grünen Koalitionspartners – beim Bau- und Abbruchabfall seit 2011 eine mehr als 20-prozen tige Steigerung festgestellt wird, ist es gerade wichtig und zu gleich sachgerecht, gemeinsam zielführende Antworten zu ge ben. In der Tat stehen größere Abfallströme im Hoch- und Tiefbau an. Gerade dort müssen wir alle Prozesse – ich wür de jetzt den Minister ansprechen, aber in diesem Fall spreche ich den Herrn Staatssekretär an – überdenken.
Übereinstimmend mit der Aussage des Umweltministers Franz Untersteller vor wenigen Wochen macht es keinen Sinn, grö ßere Mengen von nicht recycelten Bauabfällen auf immer we niger Deponien zu entsorgen und gleichzeitig neue Abbaustät ten zu erschließen.
Die Bauwirtschaft klagt über fehlende Deponiekapazitäten, zu hohe Gebühren und oft unnötige lange Lkw-Transporte.
Dieser Rückmeldung aus der Praxis, meine Damen und Herren, muss in der Tat Folge geleistet werden. Deshalb ist es wich tig, Frau Lisbach, dass wir gemeinsam zügig und schnell das geplante Landeskreislaufwirtschaftsgesetz anpacken. Um durch den Abriss und die Sanierung von Gebäuden anfallende wert volle Rohstoffe wiederzuverwerten, ist es unser aller Auftrag, aber insbesondere der Auftrag der Bauwirtschaft und der In dustrie, praktikable und gleichwertige Recyclinglösungen an zubieten. Unsere Verantwortung ist es, zweckmäßige Lö sungen mit der Bauwirtschaft zu finden.
Ein weiterer ganz wichtiger Punkt – Frau Lisbach, Sie sind kurz darauf eingegangen –: Die Lebensmittel- und Plastikab fälle werden die größten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Zeit sein. Wenn es zutrifft, dass sich die Lebensmittel- und Haus haltsabfälle in den letzten zehn Jahren verdoppelt haben, dann ist dieses Thema anzupacken. Wenn die zunehmende Entwick lung bei Lebensmittel- und Plastikabfällen weiter anhält, dann ist dieses Thema zu überdenken und sind aus der gemachten Erfahrung entsprechende Beschlüsse zu ziehen.
Die steigende Belastung der Umwelt durch Kunststoffe ist schon seit mehreren Jahren ein uns bekanntes Thema. Des halb hat die Forschungsgruppe um den Ökologen Professor Dr. Christian Laforsch eine detaillierte Untersuchung zur Mi kroplastikbelastung von Flüssen und Seen in Deutschland durchgeführt. Dieses Thema, meine Damen und Herren, nehme ich als praktischer Landwirt doppelt ernst, und es ist für mich bedeutsam. Um diese Problematik im Zusammenhang mit un seren sehr wertvollen Flächen der Lebensmittelversorgung – insbesondere vorbeugend – anzupacken, damit wir den Fol gen...
... dieser bedenklichen Entwick lung auf die Spur kommen und ihr durch geeignete Maßnah men begegnen können, müssen wir zunächst einmal wissen, auf welchem Weg die Kunststoffpartikel in das Ökosystem gelangen.
Baden-Württemberg hat eine hohe Ressourceneffizienz, aber wir dürfen uns darauf nicht ausruhen.
Ich komme zum Schluss. Die Schonung natürlicher Ressour cen und der nachhaltige Umgang mit der Umwelt sind Er folgsfaktoren für die Menschen in diesem Land. Die Bewah rung der Schöpfung ist seit jeher Kernanliegen der CDU. Ver antwortlich handeln, nachhaltig leben, Lebensqualität bewah ren, dafür steht die Landtagsfraktion der CDU.
Vielen Dank.
Herr Minister, ich erkenne die Bereitschaft Ihres Hauses und Ihre persönliche Bereitschaft, hier ein größtmögliches Entgegenkommen zu gewährleisten. Das stelle ich als positiv fest; dafür zunächst vielen Dank.
Sie haben von Ausnahmeregelungen, insbesondere aber von Übergangszeiträumen gesprochen. Da ist mir noch nicht klar, wie lang dieser Zeitraum ist. Vielleicht können Sie dies noch erläutern.