Peter Schneider

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den wir hier in zweiter Lesung beraten, war in der Tat – Sie haben es gerade vermerkt – ein Vorgeplänkel zum angekündigten Re gierungsentwurf
oder – ich sage es einmal ein bisschen besser – zu dem Ge setz, zu dem die Regierung von den Ideologen – wir haben es gerade gehört – von der Koalition gedrängt wird.
Denn in der Anhörung im Innenausschuss ist eines ganz deut lich geworden: dass es dem Innenministerium nicht eilt. Aus unserer Sicht ist das übrigens auch voll verständlich.
Denn Sie haben ganz klar gesagt: „Wir haben Wichtigeres zu tun.“ Das verstehen wir. Denn dieses Gesetz braucht in der Tat niemand. Es ist ohne jede Notwendigkeit.
Es hat sich auch in der Anhörung deutlich gezeigt: Die Haupt betroffenen sind die Kommunen. Über 70 % der Auskunfts ersuchen gehen an die Kommunalverwaltungen. Was haben die kommunalen Landesverbände dazu gesagt? Unisono Ab lehnung:
Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag.
Wie reagierten die Informationsfreiheitsideologen darauf? Sie seien „verstaubt“ – wortwörtlich. Schade ist nur, dass der Mi nisterialdirektor, der selbst einmal ein erfolgreicher Kommu nalpolitiker war, das auch so nachsagen musste.
Nun gibt es glücklicherweise den mit angehörten Verein „Mehr Demokratie“. Die waren natürlich dafür. Wen wundert das? Nun wurde das Ganze zum Bürgerwillen der unfreien Bürgerschaft in Baden-Württemberg hochstilisiert.
Jetzt habe ich einmal nachgeschaut, wer denn überhaupt in diesem Verein „Mehr Demokratie“ ist. Das sind nach deren eigener Auskunft bundesweit exakt 7 198 Mitglieder – bun desweit! Eine große Volksbewegung der Unfreien sieht an ders aus, würde ich sagen.
Aber natürlich wollen Sie nur diejenigen hören, die Ihnen recht geben; das ist klar. Die Hauptbetroffenen werden dann herunterqualifiziert, wie Sie es mit den kommunalen Landes verbänden gemacht haben.
Aber das ist typisch für diese Politik des Gehörtwerdens.
Dann kommt das Argument, elf Bundesländer hätten ein sol ches Gesetz und fünf nicht. Jetzt müssen Sie einmal schauen, wer es nicht hat. Bayern hat es nicht, Sachsen hat es nicht, Niedersachsen hat es nicht,
Hessen hat es nicht, und Baden-Württemberg hat es nicht. Jetzt qualifizieren Sie diese natürlich prompt wieder als die „Gestrigen“. Aber ich sage Ihnen: Dumm ist nur, dass das die am besten verwalteten Bundesländer sind.
Dumm ist nur, dass es sich dabei um die Bundesländer mit der besten Finanzverfassung handelt; das können Sie sich ohne Weiteres anschauen. Deswegen ist ganz klar: Sie orientieren sich einmal mehr an den Absteigern. Das ist nämlich das Pro blem.
Der Ministerialdirektor hat in der Anhörung glücklicherwei se die Aussage getätigt: „möglichst geringe Kostenbeteiligung für das Land Baden-Württemberg“. Darauf sind wir wirklich gespannt.
Ich empfehle dem Innenministerium: Lassen Sie sich mit Ih rem Gesetzentwurf ruhig Zeit; denn in der Zwischenzeit pas siert in Baden-Württemberg überhaupt nichts.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nicht speziell auf den Gesetzentwurf der FDP/DVP eingehen und auf die Bundes regelung, die in den letzten Tagen der Regierungszeit der rotgrünen Bundesregierung erlassen wurde. Vielmehr möchte ich unsere grundsätzliche Haltung zum Thema „Ausweitung der bestehenden Auskunfts- und Informationsrechte in den Ver waltungen im Land“ darlegen, zumal – das wurde schon ge sagt – die Landesregierung Großes angekündigt hat. Dazu würden wir uns, wenn je ein Gesetzentwurf vorgelegt würde, dezidierter äußern.
Zunächst einmal hat dieser Gesetzentwurf viel mehr Relevanz im Land als im Bund, weil wir viel mehr Verwaltungszustän digkeiten haben. Der Schwerpunkt liegt bei den Kommunen. Wir reden vor allem über kommunale Angelegenheiten. Denn über die Hälfte der Anträge werden bei den Kommunen auf laufen.
Vorab möchte ich feststellen: Wir haben heute in Baden-Würt temberg eine gute und bewährte Praxis, mit der die große Mehrheit der Menschen absolut zufrieden ist. Diese Aussage ist mir wichtig.
Wenn jetzt der hochtrabende Begriff „Informationsfreiheits gesetz“ verwendet wird, muss man sich fragen: Was ist das für ein Titel? Beim Wort „Informationsfreiheitsgesetz“ muss man sich wundern, dass Menschen überhaupt 60 Jahre lang in diesem „unfreien Land“ leben konnten.
Wie ist die Lage heute? Das muss man schon etwas differen zierter darstellen.
Jedermann hat Anspruch
auf Akteneinsicht, wenn er Verfahrensbeteiligter ist und ein berechtigtes Interesse an Akteneinsicht geltend machen kann.
Wir haben darüber hinaus eine Vielzahl von Einzelfallrege lungen: Ich denke an das Landesumweltinformationsgesetz, an das Verbraucherinformationsgesetz oder an andere verfah rensrechtliche Regelungen, die den weiteren Zugang zu amt lichen Informationen gewähren.
Was mir auch wichtig ist: Die Gewährung von Akteneinsicht ist auch außerhalb konkret geregelter Ansprüche durchaus möglich. Das ist eine Ermessensentscheidung der zuständi gen Behörde. Dieses Ermessen wird vor Ort oft sehr praktisch gehandhabt – zur Zufriedenheit der Menschen.
Dafür, dass man jetzt für jeden einen Anspruch auf Zugang zu Informationen gegenüber Behörden und Einrichtungen des Landes sowie der Kommunen haben soll, ohne irgendein rechtliches oder gar berechtigtes Interesse geltend zu machen, sehen wir letztlich keine Notwendigkeit.
Denn jedem alles beantworten zu müssen – seien Sie einmal ehrlich –, das belastet eine Verwaltung ganz erheblich. Das kann sie im Extremfall lahmlegen. Dafür gibt es Beispiele. In formieren Sie sich beim Bund. Dort war das zum Teil der Fall. Der Bund evaluiert ja zurzeit die Bundesregelung.
Ein solches Gesetz führt zwangsläufig auch zu mehr Bürokra tie. Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen. Das ist absolut das Gegenteil von Bürokratieabbau und von Dere gulierung.
Das Gesetz führt außerdem zu ganz erheblichen Kosten. Ich empfehle Ihnen, sich die Erfahrungen des Bundes anzusehen. Die Bundesregelung wird, wie gesagt, gerade evaluiert.
Schauen Sie sich einmal an, wer die Anträge zum Informati onsfreiheitsgesetz des Bundes stellt. Schauen Sie sich einmal an, was für ein erheblicher Bürokratieaufwand und Arbeits aufwand dort zum Teil angefallen ist.
Noch einmal: Mehr als die Hälfte der Kosten müssen die Kommunen bezahlen. Jetzt frage ich Sie: Wie ist es mit dem Konnexitätsprinzip? Wollen Sie letztlich einen entsprechen den Ausgleich für die Kommunen leisten?
Fazit: Wir sind sehr gespannt, was die Regierung jetzt viel leicht vorlegt. Wir sind gespannt: Was bringt die Anhörung vor allem der hauptbetroffenen Kommunen? Es gilt ja das gro ße Motto des Gehörtwerdens. Wir werden sehen, inwieweit es eingehalten wird.
Wir sind gespannt, wie hoch die Kosten geschätzt werden. Wir bitten aber um realistische und konkrete Kostenschätzungen – entgegen der Praxis in der Vergangenheit.
Es wird sehr interessant, zu erfahren: Wie sehen die Gebüh rentatbestände aus? Sind die Gebühren kostendeckend? Das ist ein ganz wesentlicher Faktor.
Was uns ganz wichtig ist: Wie sieht der Datenschutz Dritter aus? Denn wenn Sie ein unbeschränktes Informationsrecht machen, bewegen Sie sich in einem dauerhaften Spannungs verhältnis gerade bei den brisanten Fällen, nämlich zum In formationsschutz Dritter. Das muss sauber geregelt sein.
Unter dem Strich: Wir sehen für ein solches Gesetz überhaupt keinen Bedarf. Ein solches Gesetz schafft Bürokratie und ist kostentreibend. Sie müssen einmal die Frage beantworten, wie Sie überhaupt noch Kostenbremsen einhalten wollen, wenn Sie überall kostentreibende Dinge machen.
Wir können diesem Gesetzentwurf nach heutigem Stand da her nicht beitreten. Aber, wie gesagt, wir führen ja eine Gene raldiskussion, wenn die Regierung etwas vorlegt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um die konsequente Anpassung des Landesvollstreckungs rechts an neue bundesrechtliche Vorgaben zu Zwangsvollstre ckungen. Es geht unstreitig um Verbesserungen, die den Ver waltungen des Landes und den Kommunen wichtig sind. Die CDU-Fraktion stimmt zu.
Vielen Dank.