Karl-Wolfgang Jägel

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Titel des Antrags der Grünen, über den wir heute diskutieren, heißt: „Pläne der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren an baden-württembergischen Hochschulen“. Mittlerweile liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, für den das Anhörungsverfahren gerade abgeschlossen wurde. Die Karten liegen also auf dem Tisch. Man kann sehr froh darüber sein, dass sie schon jetzt auf dem Tisch liegen, denn sie zeigen, dass wir als CDU die ganze Zeit klare Positionen vertreten haben, vertreten und vertreten werden. Wir werden vor der Landtagswahl, meine sehr verehrten Damen und Herren, Klarheit schaffen.
Ich möchte jetzt jedoch nicht auf den Gesetzentwurf im Einzelnen eingehen. Sie dürfen sicher sein, dass wir zusammen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Argumente sorgfältig diskutieren werden. Eine Detaildiskussion über den konkreten Gesetzentwurf in seiner abschließenden Version werden wir gern hier im Landtag führen, wenn dieser Gesetzentwurf zu seiner Ersten Beratung ansteht.
Vor dem Hintergrund, dass von uns bereits angekündigt wurde, dass wir diesen Gesetzentwurf noch in diesem Jahr unter Dach und Fach bringen wollen, wundert es uns schon ein bisschen, dass die Grünen gut drei Wochen vor der Ersten Beratung eine Debatte über dieses Thema im Landtag beantragt haben.
Polemik? Andererseits ist diese Tatsache für uns erfreulich, weil wir so noch einmal in der Lage sind, auf die Vorteile von Studiengebühren hinzuweisen und manche verbreiteten Irrtümer aufzuklären, die – wie sich auch heute schon gezeigt hat – teilweise wohl nicht ganz ohne politische Absicht verbreitet werden.
Wir stehen dazu: Die Studiengebühren fließen zweckgebunden zur Verbesserung der Forschung und Lehre direkt an die Hochschulen.
Sie bedeuten keine zusätzliche finanzielle Belastung während des Studiums. Denn jeder kann auf Wunsch ein Studiendarlehen erhalten, das er erst bei Berufstätigkeit und dann seinem Einkommen entsprechend zurückzahlen muss. Deshalb findet durch Studiengebühren keine soziale Selektion statt. Wer dies behauptet, meint es einfach böse.
Dies zeigt sich auch in den Staaten, die bereits Studiengebühren eingeführt haben: Studieren bleibt attraktiv für alle.
Denn ein Hochschulabschluss bedeutet auch und nach wie vor bessere Berufschancen, ein höheres Lebenseinkommen und ein geringeres Risiko von Arbeitslosigkeit.
Studenten der Universität Stuttgart haben für den 30. November eine symbolische Auswanderung wegen der Studiengebühren angekündigt. Ich bin sicher, dass sie sehr bald sehr lange suchen müssen, um auf der Landkarte ein Plätzchen zu finden, an dem keine Studiengebühren erhoben werden.
Denn Studiengebühren sind international üblich und werden mit Sicherheit bald auch in den meisten Bundesländern in Deutschland eingeführt werden.
Ich bin mir sicher – und hier geht es um die Mitsprache der Studierenden, die sich überlegen, welche Universität sie sich aussuchen –, dass die Studierenden dort hinziehen werden, wo die Studienbedingungen am besten sind.
Die Studienbedingungen wiederum werden durch die Studiengebühren verbessert,
und zwar maßgeblich verbessert. Dies wird im Übrigen auch zu einer gesunden Konkurrenzsituation zwischen den Hochschulen führen.
Was das „Durchpeitschen“ angeht: Ich kann diesen Vorwurf nicht nachvollziehen. Es gibt wohl kein Thema, das in den vergangenen Jahren intensiver diskutiert wurde als das Thema Studiengebühren, und zwar sowohl in der Öffentlichkeit als auch hier im Landtag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einmal zu den Grünen: Frau Bauer, Sie möchten einerseits die Studienanfängerzahlen erhöhen und die Studienbedingungen verbessern. Sie kritisieren, dass es zu wenige Laborplätze, zu wenige Seminarplätze gebe – in Ordnung. Aber andererseits versuchen Sie, einen zusätzlichen Geldfluss an die Hochschulen zu verhindern, indem Sie das Erheben von Studiengebühren blockieren wollen.
Sagen Sie mir, welche Logik dahinter steckt. Das mag verstehen, wer will. Ich vermute, dass es dahinter keine Logik gibt.
Ich glaube, es wird sich herausstellen, meine Damen und Herren, dass die Befürchtung der Grünen, Studiengebühren würden zu großen sozialen, hochschulpolitischen Verwerfungen führen, völlig unbegründet ist. Allerdings – und das ist uns wichtig – werden die Studiengebühren unsere Hochschullandschaft sicherlich verändern, und zwar zum Besseren, zum noch Besseren. Es wird mehr Geld an die Hochschulen fließen. Lehre und Studienbedingungen insgesamt werden sich verbessern, und die Studierenden werden verstärkt die Rolle des Kunden wahrnehmen. Das macht ihren Einfluss aus.
Dies allein ist für uns eine große Chance.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die weitere Diskussion im Rahmen der ersten Lesung und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um das Thema Aus- und Fortbildung in der Landwirtschaft genau zu beleuchten, müssen wir zunächst auf die Aufgaben der Landwirtschaft in Baden-Württemberg eingehen. Was brauchen wir? Wir brauchen in Baden-Württemberg landwirtschaftliche Betriebe, die leis
tungsfähig sind und sich auf einer guten ökonomischen Basis dem Wettbewerb stellen können.
Was müssen sie dazu leisten? Bei der Produktion von Nahrungsmitteln ist Wert darauf zu legen, dass diese hochwertig und gesund sind und dass ein regionales Qualitätsmerkmal einen Wettbewerbsfaktor darstellt.
Dies soll erzielt werden durch eine umweltverträgliche Bewirtschaftung, damit natürliche Ressourcen erhalten bleiben.
Die Landwirtschaft hat aber auch ihre Bedeutung als Produzent nachwachsender Rohstoffe. Eine flächendeckende Landbewirtschaftung führt durch die Pflege und Gestaltung der Landschaft zum Erhalt der Kulturlandschaft, die so als Erholungslandschaft sogar touristische Zwecke erfüllt.
Diese Beispiele zeigen, wie durch die Funktionsfähigkeit des ländlichen Raums, der die Politik der CDU in BadenWürttemberg gilt, Arbeitsplätze nicht nur erhalten, sondern auch zukünftig gesichert werden. Grundlage und Ziel unserer Politik ist deshalb die Förderung einer umweltverträglichen und artgerechten Form der Landwirtschaft
mit dem Schutz natürlicher Ressourcen und der Stärkung eines vorsorgenden Verbraucherschutzes.
Es ist deshalb ein unumstößliches Wettbewerbsargument, wenn unsere Landwirtschaft mit qualitativ hochwertigen und gesundheitlich einwandfreien Lebensmitteln im Hinblick auf ihre regionale Herkunft überzeugen kann.
Um all dies zu erreichen, brauchen wir eine ausreichende Zahl wettbewerbsfähiger bäuerlicher Familienbetriebe.
Gleichzeitig Bauer und Unternehmer zu sein darf kein Widerspruch sein,
und damit gehe ich direkt auf das Thema Ausbildung ein. Unsere Fachschulen sind dafür gerüstet, jungen Menschen das Rüstzeug dafür zu geben, genau diesen Aufgaben gerecht zu werden. Dies gilt auch mit Blick auf die europäische Agrarreform. Die meisten Ausbildungsteilnehmer kommen aus elterlichen Betrieben. In den Fachschulen arbeiten die Schüler von Anfang an mit eigenen Daten – na
türlich unter Wahrung des Datenschutzes. Dadurch werden Theorie und Praxis hervorragend miteinander verknüpft,
weil die Daten im eigenen Betrieb überprüfbar bleiben.
Darüber hinaus werden die verschiedenen Agrarmärkte und aktuelle Verbraucherwünsche ebenso in den Blick genommen wie Möglichkeiten der Kostensenkung. Ziel der Ausbildung ist, dass die Absolventen nicht betriebsblind werden, sondern die Rahmenbedingungen erkennen und lernen, darauf zu reagieren,
und dass sie Stärken und Schwächen des eigenen Betriebs analysieren und Ideen dazu entwickeln können, diese miteinander auszugleichen.
Eben.
Unsere Fachschulen sind für diese Herausforderungen gerüstet und bilden damit auch weiterhin die Grundlage für eine leistungsfähige Landwirtschaft in Baden-Württemberg.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Schwerpunkt der politischen Arbeit der CDU in Baden-Württemberg war, ist und bleibt die Bildung, in diesem Fall das Hochschulwesen. Die CDU-Landtagsfraktion hat deshalb zur Mitte der laufenden Legislaturperiode die drei Anträge, die wir heute diskutieren, eingebracht, um zu einer Zwischenbilanz zu gelangen. Die Stellungnahmen dazu spiegeln heute zwar nicht mehr unbedingt den aktuellsten Sachstand wider, aber diese Debatte bietet eine gute Gelegenheit, darzustellen, wie viel Bewegung in der Hochschulpolitik steckt, und sie bietet Gelegenheit, unsere Positionen zu aktuellen Fragestellungen zu verdeutlichen.
In einer Welt, die durch internationale Märkte bestimmt wird, müssen unsere Hochschulen europaweit und international konkurrenzfähig sein und bleiben. Das Land soll dabei die Rolle eines Motors für ein modernes Hochschulwesen übernehmen, wie wir es in unserem Antrag Drucksache 13/2332 auch dargestellt haben. In der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sind die verschiedensten Bereiche und Maßnahmen, die dieser Motor angetrieben hat, sehr gut und ausführlich beschrieben. Ich möchte den Blick nur auf einige Beispiele richten, die nicht so sehr im Rampenlicht stehen.
Zur Verbesserung der Lehre wurde mit dem Bündnis für Lehre seit dem Jahr 2000 in Zusammenarbeit mit den Universitäten ein Konzept entwickelt, das beispielhaft Bewährtes mit Neuem verknüpft. Für diese Maßnahmen stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst jährlich etwa 8 Millionen € zur Verfügung – übrigens Mittel, die aus Gebühren für Langzeitstudierende eingenommen werden.
Mit der Förderung von innovativen Projekten, Hochschuldidaktikzentren, Tutorien-, Mentoren- und Gastdozentenprogrammen konnten einige wichtige Impulse gegeben werden.
Ebenfalls hervorheben sollte man die Förderung junger Innovatoren und von Gründerverbänden auf dem Campus.
Ein zentraler Punkt, der in den Anträgen angesprochen wird, ist die Einführung konsekutiver Studiengänge. So wird sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre das gestufte Studienmodell mittel- und langfristig durchsetzen, an dessen Ende die flächendeckende Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen stehen wird, die dann ein einheitliches, international kompatibles Credit-Point-System ermöglicht.
Ja, Hochschulbildung.
Eine Komplettierung aller Maßnahmen, von denen ich beispielhaft nur einen Teil erwähnt habe, stellt das neue Landeshochschulgesetz dar, das wir im vergangenen Jahr hier im Landtag verabschiedet haben. Um den Dampfer Hochschule am Laufen zu halten, ist wahrlich mindestens eine Schiffsturbine als Motor notwendig. Es ist nicht nur aus bisher vier Hochschulgesetzen und einem Berufsakademiegesetz ein einziges Gesetz entstanden, das damit wesentlich zur Entbürokratisierung beiträgt, sondern mit diesem neuen Gesetz wird den Hochschulen – und das ist zukunftsorientiert – der Weg zu unternehmerischem und das heißt wettbewerbsorientiertem Handeln geöffnet.
Durch den Abbau normativer Vorgaben wird die Hochschulautonomie gestärkt. Baden-Württembergs Hochschulen und Berufsakademien erhalten damit Rahmenbedingungen, die ein Wettbewerbssystem ermöglichen. Verbunden mit der Trennung von Leitungs- und Kontrollfunktionen, die klare Zuständigkeiten schafft, erhalten unsere Hochschulen so im globalen Bildungsmarkt eine gute Ausgangsbasis.
Einer unserer Anträge weist schon in seiner Überschrift auf ein Spannungsfeld hin, das gerade wieder aktuell ist. Für negative Spannung nämlich sorgt immer wieder die Bundesregierung in ihrem permanenten Bemühen, sich in Kompetenzbereiche der Länder einzumischen.
Ab und zu erhält sie dann als Resultat einen kleinen oder auch größeren Elektroschock vom Bundesverfassungsgericht.
Auch deshalb unterstütze ich die „Forschungsoffensive Deutschland“ als Alternativkonzept der Länder zu Frau Bulmahns plakativem Eliteförderprogramm.
Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen nicht nur zu erhalten, sondern auch auszubauen, sollte alsbald eine Vollkostenfinanzierung der Forschung hergestellt werden. Nicht die Förderung von fünf Top-Unis macht die Innovationsfähigkeit Deutschlands aus, sondern eine konsequente Vollforschungsförderung insgesamt, die nachhaltig und effizient ist.
Nur eine Vollkostenfinanzierung der Forschung sowie Studiengebühren können unserer Auffassung nach die bestehende Unterfinanzierung deutscher Universitäten im internationalen Maßstab beseitigen.
Die unionsregierten Länder haben das gemeinsam entwickelte Konzept „Forschungsoffensive Deutschland“ zur Beratung in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung eingebracht. So wird versucht, die festgefahrene Diskussion über die Förderung von Spitzenhochschulen voranzubringen. Zwei Punkte sind dabei entscheidend:
Erstens der Einstieg in die Vollkostenfinanzierung von Forschungsprojekten. Dies bedeutet: Nicht nur Kosten, die direkt mit dem Forschungsgegenstand zusammenhängen, werden finanziert, sondern auch Kosten, die indirekt entstehen, wie etwa für Labors oder Geräte.
Zweitens: Bereitstellung der Fördermittel in Höhe von 1,9 Milliarden € für die Deutsche Forschungsgemeinschaft, und dies jährlich für die nächsten fünf Jahre. Mit diesen Mitteln können vor allem Graduiertenschulen und Exzellenzzentren in der Forschung gefördert werden. Letztere sollen die universitäre und die außeruniversitäre Forschung zusammenführen.
In den USA und in Großbritannien ist diese Vollkostenfinanzierung schon längst Standard. Um zu vermeiden, dass vor allem drittmittelstarke Universitäten an ihre finanzielle Leistungsgrenze kommen, ist eine solche Vollkostenfinanzierung, die bisher bei der DFG-Förderung nicht vorgesehen ist, eine wichtige Voraussetzung und würde deren Wettbewerbssituation deutlich verbessern. Wir sind nicht gegen einen Wettbewerb unter unseren Hochschulen; da können wir uns sehen lassen. Wir sind auch nicht gegen Elite. Aber wir sind gegen verfassungsrechtlich bedenkliche Konzepte, die in erster Linie pressewirksame Etikettierungen und Events zum Ziel haben.
Hochschulpolitik muss Ländersache bleiben. Nicht zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit den Studiengebühren bestärkt uns in dieser Auffassung.
Ich denke, meine Damen und Herren, dass man sich hier im Plenum darüber einig ist, dass im Bildungs- und im Hochschulbereich ein finanzieller Schwerpunkt gesetzt werden
muss. Eine Studie der OECD belegt, dass die Ausgaben in vielen entwickelten Staaten deutlich höher als in unserem Land sind.
Wir bekennen uns dazu, dass zu einer Verbesserung wie in anderen Ländern auch private Mittel beitragen müssen. Was in der Forschung schon üblich ist, kann in der Lehre nicht falsch sein. Damit Studiengebühren auch tatsächlich zu einer Verbesserung der Lehre beitragen, müssen sie allerdings zweckgebunden zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden. Mit dieser Zweckbestimmung wird erreicht, dass diese privaten Gelder nicht irgendwo im Haushalt versickern. Es kann noch so oft von der Opposition behauptet werden, dass dies so wäre; durch die Häufigkeit dieser Behauptung wird sie zumindest nicht wahrer.
Wenn es einer Hochschule durch die Verbesserung ihrer Lehr- und Forschungsbedingungen gelingt, sich am Markt miteinander konkurrierender Hochschulen auf einem Spitzenplatz zu positionieren, dann ist sie auch für die internationalen Herausforderungen der Zukunft gerüstet. Grundvoraussetzung für die CDU dabei ist, dass die Studiengebühren so gestaltet werden, dass sie niemanden davon abhalten, ein Studium zu beginnen.
Studierende müssen wählen können, ob sie den zu Beginn eines Semesters anfallenden Betrag während des Studiums entrichten wollen oder ob sie zur Zahlung der Studiengebühren ein Darlehen aufnehmen wollen, das sie erst nach dem Studium in verträglichem Maß zurückzahlen. Dazu müssen sie über ein vertretbares Mindesteinkommen verfügen. Der Einwand, hier würde ein Berufsleben schon in der Verschuldung begonnen, ist polemisch und ohne ernsthafte Grundlage.
Rechnen wir doch einmal durch: Bei einer Studiengebühr in Höhe von 500 € pro Semester reden wir bei einer durchschnittlichen Studiendauer von zehn Semestern über einen Gesamtbetrag von 5 000 €. Auf der Grundlage sozialverträglicher Rückzahlungsvereinbarungen und eines entsprechenden Einkommens ist dies doch zu schultern, meine Damen und Herren.
Vor allem muss man sehen, was man mit dem Geld bewegen kann, und darum geht es doch. Gäbe es bundesweit Studiengebühren, wäre bei der genannten Gebührenhöhe von 500 € pro Student und Semester mit einem Bruttobeitragsaufkommen von 2 Milliarden € jährlich zu rechnen. Bei vorsichtiger Schätzung unter Abzug von Ausfällen, von Verwaltungskosten sowie Kosten von sozialen Förderungsmaßnahmen wären es netto 1,4 Milliarden €, ein Betrag, der die Lehre deutlich verbessern helfen würde.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gebührenverbot des Bundes für die Länder aufgehoben. Sollte es zu keiner einheitlichen Regelung kommen, werden wir in Baden-Württemberg dieses Modell einführen, weil es sowohl für die Hochschulen als auch für die Studierenden mehr Vor- als Nachteile bringt. Dieses Gesetz wird dazu beitragen, dass die Hochschulen unseres Landes Spitze bleiben.
Nun möchte ich noch kurz auf unseren dritten Antrag zu sprechen kommen. Im Sommer 2003 war das hervorragende Abschneiden baden-württembergischer Hochschulen für uns noch Veranlassung, einen eigenen Antrag zu stellen. In der Presse wurde von einem „PISA für die Forschung“ gesprochen. Mittlerweile ist das anders. Mittlerweile gehört es fast zur vierteljährlichen Routine, wenn sich baden-württembergische Hochschulen in der Spitzengruppe von Rankings befinden. Laut einer Umfrage von McKinsey & Company Inc. vom letzten November liegt die Albert-LudwigsUniversität Freiburg im Reigen der besten deutschen Hochschulen auf Platz 2. Sechs von zehn deutschen Spitzenuniversitäten sind in Baden-Württemberg. Unsere Universitäten gehören auch zu den forschungsstärksten, wie ein CHEVergleich von Mitte Februar dieses Jahres belegt. Im internationalen Vergleich sind es die baden-württembergischen Hochschulen, die deutschlandweit herausragen.
Meine Damen und Herren, dies ist für uns kein Anlass, uns auf diesen Lorbeeren auszuruhen. Nein, das ist für uns eine Aufforderung, daran zu arbeiten, dass dies nicht nur so bleibt, sondern sich auch noch verbessert. In Zukunft stehen unter anderem eine Folgelösung für den Solidarpakt, die Bewältigung steigender Studierendenzahlen und eine Reform der Hochschulmedizin an. Daran arbeiten wir. Die CDU wird die Hochschulpolitik in Baden-Württemberg auch in Zukunft als einen Schwerpunkt ihrer Politik hochhalten.
Ich danke Ihnen.