Willi Stächele
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für den vorauseilenden Beifall. Das tut gut, wenn man ans Rednerpult kommt.
Ich finde es gut, dass wir wieder einmal über Europa diskutieren, und irgendwie gehört dazu auch ein bisschen Leidenschaft; die gehört zu einer Parlamentsdebatte. Das schadet Europa nicht, ganz im Gegenteil: Manches, was gesagt wird, bringt neues Nachdenken und kann dann auch fortentwickelt werden.
Ich will gerne auch einen Rückblick wagen, lieber Herr Dr. Caroli. Wenn man über die Agenda spricht, muss man zumindest sagen, dass aus unserer Sicht die 50-prozentige Kofinanzierung viel zu früh fallen gelassen worden ist.
Das ist der entscheidende Makel der Agenda, die damals in Berlin verabschiedet wurde.
Aber der Europabericht, der hier zur Debatte steht, ist ja weniger dazu angetan, Rückblick zu halten. Er enthält sicher eine wertvolle Materialsammlung – im Rückblick. Aber wenn er später diskutiert wird, lohnt es sich, zu sagen, wo wir jetzt sind und was wir als Land beitragen können, damit es in Europa im Interesse Baden-Württembergs vernünftig weitergeht.
Insofern ist es eine gute Tradition, wenn wir ein bisschen reflektieren. Wo stehen wir bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit? Dazu ist wenig gesagt worden. Deshalb will ich sagen: Wir stehen gut da. Im Bodenseeraum und am Oberrhein funktioniert sie. Das ist ohne weiteres eine Erfolgsstory.
Zur Frage, wie die Regionen zusammenarbeiten, gibt es alle Jahre wieder den dringenden Appell, dass wir uns doch etwas mehr mit den „Vier Motoren“ beschäftigen sollten.
Dieser Appell richtet sich nicht allein an die Landesregierung, sondern es ist auch eine Sache des Parlaments, inwieweit wir es schaffen, in den bestehenden Arbeitskreisen etwas Leben zu entfachen. Ich gebe allerdings zu, dass es nicht immer unbedingt unsere Schuld ist, wenn der andere Motor etwas ins Stottern gerät und wir den Partner nicht so vorfinden, wie wir es gerne hätten.
Ein Drittes, das mit den Jahren immer wichtiger wird, ist, dass wir uns als Land positionieren im Blick auf die weitere europäische Integration und die Fragen: Was für Chancen haben die Länder im zukünftigen Europa, wie können sie sich positionieren, oder – vielleicht etwas gehässig gefragt – bleiben die Länder auf der Strecke?
Wenn ich sage, wir steckten mit den Geschicken Europas gegenwärtig fast in einer Gezeitenwende, so ist das nicht übertrieben. In der Tat: In den nächsten Jahren wird sich außerordentlich viel abspielen.
Ich bin erschrocken, als ich dieser Tage in der „Welt am Sonntag“ dieses große Interview mit Helmut Schmidt gelesen habe. Er sagt tatsächlich in der Antwort auf eine Frage: Leute, macht euch nichts vor. Sinngemäß sagt er weiter: Das Ding kann auch stecken bleiben, das Ding kann auch scheitern.
Damit kommt zum Ausdruck: Wir befinden uns gegenwärtig in einem Quantensprung, den es auch vonseiten des Landes intensiv zu begleiten gilt. Denn in der Tat, das Thema „Europa, quo vadis?“ steht im Mittelpunkt der Diskussion und hat in diesem Zusammenhang viele jüngere Reden bestimmt. Deswegen lohnt es sich, einmal darauf zu schauen, was da aktuell geht.
Eines ist sicher: Nach der Monnet-Methode
nach der Monnet-Methode; ich erkläre es gleich noch –,
dass man Europa nur wirtschaftlich Stück um Stück erweitert und hofft, dass das andere automatisch nachfolgt, geht es nicht mehr. Man muss sich jetzt Gedanken machen, wie eine europäische Ordnung der Zukunft aussehen soll. Das funktioniert nicht wie bisher. Helmut Schmidt glaubt, man könne nach dieser Methode weiterstricken. Im Gegensatz zu ihm bin ich der Meinung, dass dies so nicht möglich ist.
Der Blick richtet sich nun unweigerlich auf die aktuelle Regierungskonferenz. Wenn man sich zunächst die Tagesordnung der Regierungskonferenz ansieht,
könnte man meinen, dass das, was jetzt ansteht, im Rückblick auf Maastricht, wo es um die große Währungsunion ging, geradezu kleiner Natur sei, dass es sich um technische Details handle. Dies wäre jedoch eine irrige Meinung. Denn gegenwärtig geht es tatsächlich um Dinge, bei denen man gleich erkennen muss: In dieser Union wird im Grunde die Machtfrage gestellt. Es geht im Grunde um eine Verfassungsdiskussion, es geht ganz klar um die Frage, wer wo was und mit welchem Gewicht gestalten kann.
Es geht um die Stimmengewichtung im Ministerrat. Meine Damen und Herren, wenn man sieht, welche legislatorischen und exekutiven Befugnisse der Ministerrat hat, dann kann einem nicht egal sein, wie dort entschieden wird. Ich sage auch zu meinen europäischen Freunden immer wieder: Das ist keine Großmannssucht der Deutschen. Es ist auch kein Großmannsgehabe, wenn man sagt: Wir wollen im Grunde eine demokratische Legitimation. Das heißt – one man, one vote –, auch in diesem Gremium muss sich die Bevölkerungszahl einigermaßen richtig widerspiegeln. Da stehen eben auf der einen Seite 82 Millionen Deutsche und auf der anderen Seite 400 000 Luxemburger. Das heißt, diese Stimmengewichtung muss bei dem wachsenden Gestaltungsspielraum der europäischen Ebene durchgehend demokratisch fundiert sein. Nur so kann man auch bei der Bevölkerung Verständnis wecken.
Wir Deutsche sind lange unisono – Länder wie Bund – für die doppelte Mehrheit eingetreten. Das würde heißen: Im Ministerrat wird abgestimmt. Aber eine Mehrheit ist nur dann eine Mehrheit, wenn hinter einer solchen Mehrheit gleichzeitig die Mehrheit der Bevölkerung steht – einleuchtend, gutes Modell.
In den letzten Tagen hat sich dann doch gezeigt, dass es in Nizza, wenn im Dezember die aktuelle Regierungskonferenz ihren Abschluss findet, so wohl nicht kommen wird. Es wird wohl so sein, dass die Stimmengewichtung im Ministerrat, in den Räten neu verteilt wird. Man wird einen Multiplikator einführen. Ich vermute, dass man mit drei multipliziert und dann noch austariert. Das wäre durchaus ein akzeptables Ergebnis für uns.
Dann hätte Deutschland 33 Stimmen. Das wäre ein ungeheurer Fortschritt gegenüber Frankreich, weil damit im Grunde die Ausgangslage verlassen würde. Großbritannien, Italien und Frankreich hätten 30 Stimmen. Spanien möchte mit allem Ehrgeiz und mit aller Gewalt den anderen gleichgestellt werden, würde sich aber mit 27 Stimmen begnügen müssen.
Es ist nicht nur Stimmenarithmetik, sondern in diesem Gremium, in diesem Rat wird entschieden, wie es künftig weitergeht, und werden im Grunde – damit wiederhole ich mich – legislatorisch und exekutiv Entscheidungen getroffen, die für die 360 Millionen Europabürger insgesamt gelten.
Zur Zahl der EU-Kommissare gibt es noch kein Ergebnis. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Land wie Deutschland aufgrund eines Rotationssystems auf europäischer Ebene irgendwann ohne einen Kommissar dastehen könnte.
Nächster Punkt: Die Beratungen über Mehrheitsentscheidungen sind sehr zähflüssig. Auch wenn Handlungsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit geboten sind, auch im Blick auf die Osterweiterung: Vieles berührt sofort den Kern nationaler Zuständigkeiten. Oft berührt es auch – da sind wir als deutsche Bundesländer hellwach – die Länderzuständigkeiten.
Im Zweifel wird man ein Mehrheitsentscheidungsprinzip für die Außenpolitik und den Außenhandelsbereich finden; man wird auch in Teilen der europäischen Asyl- und Innenpolitik Mehrheitsentscheidungen fällen müssen. Ich kann mir vorstellen, dass man durchaus auch im Sozialbereich Rahmendaten setzen wird. Wo wir allerdings von vornherein eine deutlich abwehrende Haltung einnehmen, sind klassische, föderale – –
Insbesondere dann, wenn originär Länderzuständigkeiten berührt werden, zum Beispiel im Kulturbereich, sollten wir alle miteinander unisono sagen: Das darf nicht durch Mehrheitsentscheidung zu regeln sein; hier wollen wir die Mitbestimmung der Länder gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes garantiert sehen.
Allerdings kommt auch hier etwas Wasser in den Wein. Wo beginnt der Kulturbereich, und wo endet er? Was ist in der Zeit moderner elektronischer Medien tatsächlich noch in Länderkompetenz zu regeln, und was ist sozusagen naturgemäß, weil der Satellit vor Ländergrenzen nicht Halt macht? Was muss, insbesondere bei der Datenübertragung, in eine europäische Rechtsordnung mit einfließen?
Meine Damen und Herren, man kann davon ausgehen, dass dieser Gipfel noch schwere Tage vor sich hat. Was unangenehm und übel ist – das sagen wir, die wir als Länder an der Regierungskonferenz mit beteiligt sind – und was auch die Länderbeteiligung zur Farce werden lässt, ist, wenn die schwierigsten Fragen im Grunde in den letzten Nächten zwischen den Regierungschefs unter Ausschluss der Öffentlichkeit entschieden werden.
Am anderen Tag werden die Entscheidungen im Bundesrat vorgelegt: „Das ist das Ergebnis – friss oder stirb, lieber Vogel. Bist du für oder gegen Europa?“ Man kann die deutsche Bundesregierung nur davor warnen, dass es letztlich nach diesem Strickmuster abläuft.
Eines können wir mit Fug und Recht behaupten: Die deutschen Bundesländer haben die Diskussion im Zusammenhang mit der Regierungskonferenz nachhaltig bestimmt. Verschiedene Vorredner haben es angesprochen. Die Frage der Daseinsvorsorge wäre nicht Gegenstand der Diskussion oder gar Kommissionsmitteilung geworden, hätten nicht am 5. Februar 2000 alle Länder miteinander gesagt: Entweder wird dies Gegenstand oder die Bundesregierung muss damit rechnen, dass wir die Vertragsänderung im Dezember in Bausch und Bogen ablehnen werden. Denn es kann nicht so weit kommen, dass uns die Wettbewerbsrechtler auf europäischer Ebene sagen, wie soziale Einrichtungen oder wie der Rundfunk und anderes mehr zu gestalten sind. Wir können nun zwar mit der Mitteilung zufrieden sein, aber sie ist noch nicht Vertragsrecht. Es ist eine Mitteilung der Kommission und nicht – was Helmut Kohl immer wieder einmal erreicht hat – zumindest eine Protokollerklärung. Sie ist erst recht noch nicht Vertragsrecht. Dass es nun eine Mitteilung geworden ist, ist zumindest ein Teilerfolg, aber immerhin ein Erfolg, auf den wir nicht ohne weiteres verzichten sollten.
Einen Satz will ich allerdings kritisch anfügen: Bei diesem Testat darf jetzt natürlich keiner glauben, er hätte Narrenfreiheit. Rundfunk- und Fernsehgeschehnisse werden weiter internationalisiert. Sie werden deswegen im weiteren internationalen Wettbewerb zugrunde gelegt werden müssen. Sowohl beim Rundfunk als auch bei Banken und Sparkas
sen, die international tätig sind, wird immer wieder einmal ein Grenzposten erreicht, und die europäischen Wettbewerbsrechtler werden mit gutem Grund und unter Berufung auf die EU-Artikel sagen werden: Wir müssen bei all dem Geschehen auch einmal reflektieren, was die Wettbewerbsordnung in Europa ausmacht.
Mir geht es darum: Es ist ein Erfolg. Unsere Sparkassenund Bankenstruktur soll erhalten bleiben. Sie sollen uns nicht in den Rundfunk hineinreden. Auf der anderen Seite bleibt die Mahnung, nicht zu überziehen. Es gibt keine Narrenfreiheit, in jedweder Richtung. Es wird weitere Internationalisierungen geben, und die Wettbewerber werden mitreden.
Ich möchte eine Angst nehmen, die schon verschiedentlich in der veröffentlichten Meinung geäußert wurde. Die Besorgnis, insbesondere auch unserer Freunde von der CSU, dass Artikel 36 der Charta gerade das Gegenteil produzieren würde, nämlich dass man tatsächlich die Daseinsvorsorge wieder in die Willkür der Wettbewerber geben würde, kann man, glaube ich, zerstreuen. Allerdings sollten wir Sorge tragen, dass unsere Regierung feststellt, dass tatsächlich dieser Artikel so auszulegen ist und damit nicht quasi über die Hintertür wieder in Strukturen eingegriffen wird, die uns heilig sind.
Meine Damen und Herren, ich denke, bei alldem, was jetzt ansteht, ist es wichtig, dass unsere Bundesregierung zusammen mit Paris wieder die Führungsrolle übernimmt.
Daran fehlt es in der Tat. Ich bin nicht einer, der das jetzt nur so dahersagt, sondern das ist auch in dem Interview von Schmidt nachzulesen, der sagt, es wäre allerhöchste Zeit, dass ein französischer Staatspräsident und ein deutscher Bundeskanzler wieder wüssten, dass sie die Führungsrolle in dem europäischen Integrationsprozess zu übernehmen haben.
Dass in Europa ungemein viel passieren kann und auch qualitative Sprünge möglich sind, zeigt uns ja die Grundrechtecharta. Seien wir doch ehrlich: Wer hätte geglaubt, dass es gelingen kann, aus 15 nationalen Verfassungsordnungen eine solche Charta zu erarbeiten? Verfassungsverständnis und Verfassungsansätze sind ja so unterschiedlich. Manche sind schon entsetzt, wenn sie überhaupt den Begriff hören. Ich muss sagen: ein großes Kompliment an Roman Herzog, der mit unserem Land in besonderer Weise verbunden ist, für das, was da entstanden ist.
Um gleich die Angst zu nehmen, man hätte da zu wenig die sozialen Grundrechte verankert: Meine Damen und Herren, das, was jetzt in der Charta steht, entspricht dem, was die CDU will. Wir machen nicht irgendwelche Staatszielbestimmungen, die nichts anderes sind als leere Versprechungen, sondern das, was drinsteht, sind soziale Rechte, auch Abwehrrechte.
Aber was wir abgewehrt haben, war der Warenhauskatalog, wie er eben in eine Verfassung nicht hineingehört.
Ich will ein Zweites sagen, meine Damen und Herren: Diese Charta und die Art ihrer Entstehung können uns ein Beispiel geben; denn Nizza ist ja im Grunde nur ein vorläufiger Abschluss. Die eigentliche große Konferenz, die nächste Regierungskonferenz, wo es um das geht, was Kollege Hauk zu Recht angesprochen hat, den Kompetenzkatalog, die Frage der Subsidiarität, die Frage, wie die kommunale Selbstverwaltung gesichert wird, die eigentlichen zentralen Themen, die im Grunde eine Verfassungsdebatte in Europa bestimmen, steht an, und sie wird, soweit derzeit absehbar, mit einem Konvent in der ersten Runde vorbereitet werden.
Jetzt ist in der Tat die Frage: Wie können wir uns da richtig einschalten? Ich halte die nächsten drei, vier Jahre für elementar für das, was dann an Friedensordnung in Europa entstehen kann. Warum – irgendjemand hat es gesagt – dauert es bis 2004? Warum braucht der Kanzler so viel Zeit? Warum drängt er nicht stärker? Wir wollen doch die Kompetenzordnung.
Ich habe mich auch eines Besseren belehren lassen müssen, lieber Kollege Hauk.
Zunächst einmal kommt eine skandinavische Präsidentschaft; da geht nicht viel. Dann kommt eine belgische Präsidentschaft; da kann etwas bewegt werden. Aber dann kommen im Jahr 2002 etwa acht nationale Wahlen; das heißt, im Grunde ist das Jahr 2002 verloren. Wenn man dann die Größenordnung des Projekts vor sich sieht und weiß, wie umfangreich und breit eine solche Debatte angelegt werden muss, dann habe ich tatsächlich – das fällt mir auch nicht immer leicht – Verständnis für den deutschen Kanzler, wenn er sagt: 2004 ist ein realistisches Datum für den Abschluss der nächsten Regierungskonferenz mit dieser umfangreichen Tagesordnung.
Jetzt kommt eine zweite Überlegung, die ich gern einbringen möchte, obwohl ich weiß, dass das kontrovers diskutiert wird. Ich halte von Volksabstimmungen à la Verheugen überhaupt nichts.
Wir würden uns damit aus der parlamentarischen Verantwortung stehlen.
Aber ich bin für eine parlamentarische Begleitung dieses Prozesses. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass wir uns für die nächste Legislaturperiode überlegen, ob wir nicht mit einem Europaausschuss diesen wirklich so wichtigen Akt europäischer Integration vom Landtag aus noch intensiver begleiten.
Denn nur wenn wir die Entwicklung parlamentarisch begleiten, wenn wir über den Mandatsträger die Bevölkerung einbeziehen, wird es uns gelingen, am Ende ein Ergebnis zu schaffen, dem auch alle zustimmen können. Ich bitte darüber einmal in aller Sachlichkeit und Ruhe nachzudenken. Das gilt für die nächste Legislaturperiode, für eine ganz entscheidende Phase europäischer Integration.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen zum Schluss sagen, dass ich einiges von den Rednern notiert habe. Ich bin gern bereit, das eine oder andere aufzunehmen.
Lieber Herr Dr. Caroli, Sie sprachen umfangreiche Informationen an. Manche Parlamentarier stöhnen, dass ihnen oft zu viel an Papier zugehe. Ich will an dieser Stelle einmal dankbar vermerken, wie die Zusammenarbeit mit den europapolitischen Sprechern funktioniert. Ich muss sagen, dass das eine gute Geschichte ist. Das sollten wir fortsetzen.
Lieber Herr Hildebrandt, ich will nicht im Einzelnen auf Ihre Ausführungen eingehen. Sie haben einen Vorwurf an die Mehrheitsfraktionen gerichtet und damit möglicherweise an die Regierung. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie in diesen Unfug gerade auch die Regierung einbeziehen. Demagogie in Sachen Europa ist Quatsch.
Ich glaube, schlimmeren Schaden haben die angerichtet, die damals diese Österreich-Entwicklung veranlasst haben. Sie glauben gar nicht, welch abgrundtiefer Argwohn dadurch bei den kleinen Staaten entstanden ist.
Das dänische Nein war nichts anderes als Reaktion. Wir werden jetzt auch in dieser Konferenz und in der Nachfolgekonferenz Schwierigkeiten mit kleineren Staaten haben, die sagen: Wenn die so mit kleinen Staaten umgehen, muss man Vorsicht walten lassen. Dann wird man zu manchen Zugeständnissen bereit sein müssen. Ich denke, das hat mehr Schaden angerichtet.
Im Übrigen möchte ich sagen: Dankbar vermerke ich mit der berühmten und bekannten Ausnahme zur ganz Rechten, dass hier ein Grundkonsens besteht, der da heißt: Europa ist unsere Zukunft, und wir, der Landtag, wollen unseren Teil dazu beitragen.
Danke schön.
Es geht mir jetzt wirklich nicht um Herrn Krisch, Herr Präsident, meine Damen und Herren, aber ich will an einem Beispiel zeigen, wie hier die Unwahrheit verbreitet wird. Denn es gibt doch viele Zuhörer.
Zum Beispiel zur Sprache: Sie haben nicht richtig vorgelesen. Es heißt:
Jede Person kann sich in einer Sprache der Verträge
und das sind sämtliche Sprachen; der Deutsche auf Deutsch, der Franzose auf Französisch, der Spanier auf Spanisch –
an die Organe der Union wenden und muss eine Antwort in derselben Sprache erhalten.
Ja, jetzt überlegen Sie doch einmal, was alles dazu gehört. Deutsch gehört dazu, und das ist in der Charta verbrieft. Deswegen sollte nicht die Unwahrheit verbreitet werden. Nur an einem Beispiel wollte ich belegen, wie hier Volksverdummung betrieben wird.