Ernst Behringer
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere letzte Aussprache über die Arbeit des Petitionsausschusses fand am 7. Mai 1998 statt. Vieles von dem, was damals gesagt wurde, ist auch heute noch gültig.
Die Arbeit des Petitionsausschusses ist seither nicht wesentlich weniger geworden, und sie ist vor allem unverändert wichtig. Die rund 8 000 Petitionen, die in dieser 12. Legislaturperiode eingegangen sind, belegen das eindrucksvoll.
Betrachtet man diese 8 000 Petitionen genauer, fällt auf – der Vorsitzende des Ausschusses hat schon darauf hingewiesen –, dass die Arbeit des Petitionsausschusses stark von ausländerrechtlichen Entscheidungen geprägt ist. Ein Viertel aller Petitionen ist diesem Bereich zuzuordnen. Jede zweite davon wurde von einem Petenten aus dem ehemaligen Jugoslawien eingereicht. Entsprechend oft kam es hier zu Auseinandersetzungen über das Ausländerrecht und das Asylrecht des Bundes sowie die Rückführungspolitik der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich daher auf diesen Bereich vertieft eingehen. Die Bürgerkriege im ehemaligen Jugoslawien haben großes Leid mit sich gebracht. Viele Menschen verließen aus Angst vor Gewalt und Verfolgung ihre Heimat und suchten Schutz in der Fremde. In dieser für die Menschen so wichtigen und schwierigen Zeit haben wir in Deutschland großzügig und unbürokratisch
mehreren Hunderttausend Personen Zuflucht gewährt – mehr als alle anderen westeuropäischen Staaten zusammen. Das war eine große humanitäre Leistung, auf die wir gemeinsam stolz sein können.
Zugleich aber war von Anfang an auch klar, dass die Flüchtlinge nur für die Dauer des Bürgerkriegs Zuflucht erhalten und nach dem Ende der Kampfhandlungen wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen. Daran ist auch künftig nicht zu rütteln.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion hat sich stets für eine konsequente, mit Augenmaß betriebene Rückführungspolitik eingesetzt.
Im Rahmen des rechtlich Möglichen haben wir sowohl die Lage vor Ort, die Interessen der Betroffenen als auch die eigenen Interessen berücksichtigt – eine Politik, die bei den Bosniern in der Vergangenheit auch im Blick auf die Interessen mittelständischer Arbeitgeber zu vernünftigen Ergebnissen geführt hat. Mir ist jedenfalls kein Unternehmen bekannt, das seine Existenz durch Rückführung eines bosnischen Mitarbeiters verloren hätte. In gleicher Weise wird jetzt auch bei der Rückführung in das Kosovo verfahren.
Arbeitskräfte können danach bei berechtigten Interessen eines mittelständischen Arbeitgebers und unter bestimmten Voraussetzungen an das Ende der Rückführungsaktion gesetzt werden oder sogar eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 AAV erhalten.
Meine Damen und Herren, dennoch gab und gibt es immer wieder Fälle, in denen sich Betroffene auch dann mit einer Petition gegen eine Rückkehr in die Heimat zur Wehr setzen, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen für einen weiteren Aufenthalt nicht vorliegen. So verständlich dies auch aus der Sicht eines Betroffenen oder eines Arbeitgebers sein mag, so wenig kann dem Anliegen entsprochen werden. Der Petitionsausschuss kann sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.
Meine Damen und Herren, wir im Petitionsausschuss müssen – oder besser: dürfen – uns für die Menschen, die mit ihren Sorgen und Nöten zu uns kommen, einsetzen. Zugleich müssen wir aber davor warnen, unerfüllbare Hoffnungen zu wecken, Hoffnungen, die wir nicht einlösen können. Wir sind nämlich keine Superinstanz und auch kein Gnadenausschuss.
Meine Damen und Herren, die Mitglieder des Petitionsausschusses tragen eine besondere Verantwortung, die sie bei allen sachlichen Differenzen gemeinsam wahrzunehmen haben, nämlich die Verantwortung für eine gelebte Verfassung, für das Gemeinwesen und für die Petenten. Wir bitten alle Kollegen, auch die, die nicht Mitglied des Petiti
onsausschusses sind, uns bei unserer nicht immer einfachen Arbeit zu unterstützen.
Abschließend darf ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbüros für ihre Arbeit herzlich danken.
In diesen Dank schließe ich unseren Vorsitzenden, Herrn Veigel, den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Döpper, sowie die Obleute der Fraktionen ein.
Wir haben hart in der Sache gerungen und trotzdem gut zusammengearbeitet.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat diese Aktuelle Debatte beantragt, weil wir in Sorge um die weitere Entwicklung der Bundeswehr sind. Standorte in BadenWürttemberg laufen Gefahr, geschlossen zu werden. Soldaten, Garnisonsbürgermeister, Landkreise, ja unsere Bevölkerung sind verunsichert, sind beunruhigt, sind betroffen von den beabsichtigten Maßnahmen der rot-grünen Bundesregierung.
Diese Bundesregierung hat nun ein Konzept für die Zukunft vorgelegt, das keine gesicherte finanzielle Grundlage hat. So werden zum Beispiel innerhalb von vier Jahren
Mittel von 20 Milliarden DM gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung der ehemaligen Bundesregierung eingespart. Damit kann weder der Umbau der Bundeswehr gestaltet noch finanziert werden, noch können durch diese Sparpläne die eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Bündnis und EU erfüllt werden. Es geht um Glaubwürdigkeit, es geht um Planungssicherheit für Soldaten und Soldatinnen und für die zivilen Mitarbeiter, es geht um Sicherheit der Familien, Planungssicherheit für die Bundeswehrstandorte, Herr Brechtken.
Der Verteidigungsminister hat nun beschlossen, 70 000 Soldaten einzusparen. Die zivile Verwaltung soll um 50 000 Stellen abgespeckt werden. Meine Damen und Herren, nach unserer Kenntnis stehen die Verlegung der Wehrbereichsverwaltung in Stuttgart, die Defusion des Wehrbereichskommandos in Sigmaringen, die Auflösung des Luftwaffenkommandos in Meßstetten zur Disposition, obwohl der Verteidigungsminister vor kurzem in Stetten am kalten Markt erklärt hat, es würden keine Standorte geschlossen, beispielsweise Meßstetten sei gesichert.
Baden-Württemberg, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann auf keinen Standort verzichten.
Wir haben damals bei der letzten Strukturreform erheblich mehr Federn lassen müssen, Herr Brechtken, als andere Standorte.
Wenn Sie jetzt Bayern ansprechen, dann muss man auch erkennen, dass damals die Sicherheitslage, Herr Schmiedel, eine andere war als die im Jahre 2000. Damals schrieben wir das Jahr 1990, jetzt haben wir das Jahr 2000, und die Situation ist halt eine andere.
Aufgrund der damaligen Vorleistungen hoffen wir jetzt, dass es mit Unterstützung der SPD – ihr regiert ja in Bonn,
in Berlin – zu keinen Standortschließungen kommt.
Meine Damen und Herren, unsere Bundeswehrstandorte in Baden-Württemberg sind von der Qualität her die besten von allen Bundesländern. So haben wir zum Beispiel in Stetten am kalten Markt den am modernsten eingerichteten Standort mit Truppenübungsplatz. Im Landkreis Sigmaringen sind 6 000 Soldaten stationiert, daneben in Meßstetten über 1 000 Soldaten. Der Landkreis Sigmaringen ist der strukturschwächste und dünnst besiedelte Kreis unseres Bundeslandes, das Schlusslicht bei der Wirtschaftskraft, bei der Kaufkraft.
Unsere Garnisonen stellen für diese Region einen ganz erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Es wäre verheerend, wenn einer dieser Standorte geschlossen werden würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Brechtken hat vorhin gesagt: Wir sitzen alle in einem Boot. Das ist richtig.
Wir appellieren an die SPD. Ein Appell an die Grünen hat wohl wenig Sinn, weil sie mit der Bundeswehr und mit der Wehrpflicht nichts am Hut haben. Deswegen appelliere ich an die SPD, ihr Gewicht in Berlin in die Waagschale zu werfen,
zu helfen, dass unsere Standorte in Baden-Württemberg erhalten bleiben. Meine Damen und Herren, unsere Bundeswehr kann sich auf die Christlich-Demokratische Union verlassen.