Peter Kittelmann
Appearances
Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein herzlich europäisches „Guten Tag“! Die CDU begrüßt und unterstützt die gemeinsame dringliche Beschlussempfehlung der Fraktionen, die lediglich von den Grünen nicht unterstützt wird, die bestimmt selber gut erklären werden, warum nicht.
Der ursprüngliche CDU-Antrag hat damit seine Erledigung gefunden.
Die dringliche Beschlussempfehlung richtet Forderungen an einen europäischen Verfassungsvertrag sowie an den Föderalismuskonvent der Präsidentinnen und Präsidenten und der Fraktionsvorsitzenden der deutschen Landesparlamente. Sie sehen aus der Aufzählung, wie hoch aktuell und wie außerordentlich wichtig das Beschäftigen mit einem Antrag ist, der außerordentlich für das föderale System besonders der Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sein wird. Der Antrag hat u. a. zum Inhalt, dass wir uns als Land Berlin weiterhin zur europäischen Integration bekennen. Wir fordern, das kommunale Selbstverwaltungsrecht europarechtlich zu verankern. Wir wollen zur Klärung von Kompetenzfragen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten beim Europäischen Gerichtshof einen Kompetenzsenat einrichten. Wir regen eine Prüfung der parlamentarischen Vorabkontrolle zur Sicherung der Kompetenz mit dem Ziel an, in der Entstehungsphase von Rechtsakten der Europäischen Union, die Einhaltung der Kompetenzordnung und das Subsidiaritätsprinzip zu überwachen. Das klingt alles recht trocken, ist aber wichtig. Bewusst begrenzt sich unser heutiger Antrag – auch das an die Grünen gewandt – auf die föderalen Forderungen an einen europäischen Verfassungsvertrag. Ich freue mich, dass wir uns im Europaausschuss darüber einig sind, uns in Zukunft zu bemühen, mehr Probleme, die uns miteinander angehen, auch über gemeinsame Anträge, soweit wir übereinstimmen, in das Abgeordnetenhaus zu bringen.
Sehr geehrter Herr nicht anwesender Regierender Bürgermeister! Ich halte es darüber hinaus für eine unerträgliche Behandlung des Parlaments,
seit Wochen zu wissen, dass die Große Anfrage auf der Tagesordnung steht, die Reiseabsicht nach New York allerdings erst zwei Tage vorher im Ältestenrat mitteilen zu lassen.
Nein, das ist keine Sabotage, so geht man nicht mit Parlamentariern um. Sie lassen es sich vielleicht gefallen, ich finde es aber einen unerhörten Vorgang, in dieser Art und Weise vorzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie den Antrag, der vorliegt, lesen, dann werden Sie verstehen, dass ich Sie bitte, diesen in der vorliegenden Beschlussempfehlung zu verabschieden und den Antrag der Grünen, wie sich aus der Begründung der Grünen von selbst ergibt, abzulehnen. – Schönen Dank!
Unser zweites Anliegen ist, dass wir nach der Verabschiedung der Verfassung – wenn sie kommt, was ich hoffe – in einem europäischen Rechtsetzungsverfahren Instrumente an die Hand bekommen, die es uns erlauben, eine Art Subsidiaritätskontrolle auszuüben. Wir wollen
die wesentlichen Rechtsetzungsorgane vorab in einem nachvollziehbaren Verfahren betrachten und sicherstellen, dass wir notfalls die Reißleine ziehen können, wenn unsere Kernkompetenzen berührt sind.
In diesen beiden Punkten sind wir uns wahrscheinlich mit den anderen Landesparlamenten einig, denn das sind die Mindestanforderungen, die wir stellen müssen, um unsere Kompetenzen zu sichern.
Noch wichtiger als das, was wir hier beschließen, ist allerdings das, was wir nicht beschließen. Ich zähle die Punkte kurz auf, weil sie in vielen anderen Diskussionen – auch in anderen Landtagen – eine wichtige Rolle spielen. Wir nehmen sie ausdrücklich nicht auf. Zum Beispiel betrifft das die Forderung einer Kompetenzkompetenz der EU. Wir wollen, dass es beim Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung bleibt und die EU die Kompetenzen wahrnimmt, die sie tatsächlich durch Hoheitsakte übertragen bekommt. Wir wollen auch keine Blockadekammer, die andere wollen. Das wäre eine dritte Kammer, die die Kompetenzen prüfen würde. Wir lehnen ab, was die Bayern und Thüringer ins Spiel gebracht haben. Wir wollen auch keine justizielle Vorabkontrolle, beispielweise eine Vorabanrufung des Europäischen Gerichtshofs, um zu entscheiden, ob eine Kompetenz verletzt ist. Das würde den politischen Entscheidungsprozess entscheidend hemmen. Wir wollen keine Rückübertragung von Hoheitsrechten auf die Länder. Das wird sowieso nicht kommen. Es wird eher in die andere Richtung gehen, nämlich es werden mehr Hoheitsrechte auf EU-Ebene verlagert. Das ist auch richtig.