Ullrich Meier

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde es wünschen, dass bei diesem wichtigen gesundheitspolitischen Thema die zuständige Gesundheitssenatorin auch im Raum ist.
Ja, ja, ich kann es aber wünschen, Herr Kollege. Sie können viel wünschen, ich rede jetzt.
Ich möchte Ihnen kurz begründen, warum die Fraktion der CDU es für dringlich notwendig hält, den Krankenhausplan und die diesbezügliche Finanzierungs- und Investitionsplanung fortzuschreiben. Mit der Errichtung der Vivantes GmbH hat dieses Hohe Haus mit einem GmbH-Gesetz entschieden, dass die ehemals städtischen Krankenhäuser in privater Trägerschaft weitergeführt werden. Vivantes hat jetzt ein Strukturkonzept vorgelegt. Die Fraktion der CDU geht zu Teilen mit diesem Strukturkonzept konform, zu Teilen gibt es Diskussionsbedarf. Aber eins ist Grundlage des von diesem Hohen Haus verabschiedeten Gesetzes: Die Vivantes GmbH muss sich an den Krankenhausplan des Landes Berlin halten. Da das Strukturkonzept – ich möchte jetzt nicht im Detail darauf eingehen – doch erhebliche Veränderungen vorsieht, sowohl im Rettungsstellen- als auch im Standortbereich, in der kieznahen Versorgung gibt es erhebliche Veränderungen, bitten wir darum und bitten um Ihre Zustimmung, den Krankenhausplan fortzuschreiben. Wir wissen, dass eine Neustrukturierung des Krankenhausplans in dieser Legislaturperiode nicht zeitnah erledigt werden kann. Also, es ist nicht eine rein politische Forderung, sondern eine gesetzeskonforme und themenbezogene Forderung, dass die Fortschreibung von der Senatsverwaltung erfolgen muss. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. – Danke!
Danke schön, Herr Präsident! – Frau Kollegin Helbig, für mich steht eine Frage im Raum, die Sie oder die Senatorin bitte beantworten sollten: Soll die Konzeption Vivantes dem Krankenhausplan angepasst werden – was zur Folge hätte, dass Ende des Jahres Vivantes nicht mehr liquid ist –, oder wollen Sie im Rahmen der Dynamisierung außerhalb des Parlaments den Krankenhausplan schleifend dem Konzept Vivantes angliedern, was eigentlich nicht der demokratischen Rechtsnorm entspricht?
Ich bin Ihnen sehr dankbar, Frau Simon, dass Sie mir die Frage erlauben. Sie wissen genau, dass wir im Ausschuss hinsichtlich der Terminierung des Antrags klar und deutlich – das ist im Protokoll nachzulesen – gesagt haben: Da sind wir sehr dynamisch, wir beharren nicht auf diesem Termin, wir finden – –
Ich bin sehr dynamisch, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Gaebler! –
Wir beharren nicht auf diesem Termin, sondern wir würden auch in Diskussion treten, wenn Sie einen Terminvorschlag haben. Das reinweg am Termin festzumachen, finde ich unter auch Ihrem Niveau, Frau Simon! – Danke!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Handlungsbedarf zu dieser Gesetzgebung ergibt sich einerseits aus der Notwendigkeit und der Pflicht des Landes Berlin, die Daseinsvorsorge auf dem bekannten hohen Niveau der stationären Behandlung für die Berliner Bevölkerung sicherzustellen, und andererseits aus der Situation der Krankenkassen in Zusammenhang mit der Betriebswirtschaftlichkeit der Krankenhäuser selbst. Auf diesen Punkt ist meine Vorrednerin, Frau Helbig, schon dezidiert eingegangen, so dass ich mich in dieser Hinsicht relativ kurz fassen möchte. Der Handlungsdruck wird – das ist allen Fachleuten bekannt – durch die Einführung des DRG-Systems 2003 akut verstärkt. Dies ist Bundespolitik, dies hat Rot-Grün zu verantworten, dies können wir hier im Landesparlament nicht debattieren, dies ist Tatbestand.
Zu den Rechtsformen: Als Rechtsform war die Anstalt öffentlichen Rechts, die GmbH als Einheitsbetrieb, die GmbH in einer Holdingstruktur und die Aktiengesellschaft möglich. Wir haben parlamentarisch hart gerungen und diskutiert, welche dieser Rechtsformen die richtige für die neue Krankenhausgesellschaft sein wird. Das Gutachten hat uns dazu eine dezidierte, fachlich versierte Hilfestellung geleistet. Wenn Frau Simon von Privatisierung im Rahmen der GmbH-Gründung spricht, so ist dies zwar hinsichtlich der privaten Rechtsform per se richtig, aber es handelt sich nicht um einen privaten Träger, denn das Land Berlin bleibt weiterhin Eigentümer.
In diesem Zusammenhang möchte ich kurz ein paar Worte an die SPD-Fraktion richten: Ich denke, auch anlässlich dieser Gesetzesdiskussion hier im Parlament ist es wenig sachdienlich, wenn man eine Geschichtsklitterung in der Rede mit verwendet, Frau Helbig! Bereits 1997 stellte der damalige CDU- Staatssekretär Orwat in Fachkreisen ein GmbH-Gesetz zur Diskussion – damals natürlich in der Holdingstruktur.
Und ich erinnere daran, dass die damalige Senatorin Hübner
die gesamten Gutachten und z. B. das ViEW-Projekt auf den Weg gebracht hat, ohne das wir heute keine fachliche und sachliche Diskussionsgrundlage hätten.
Ohne diese Gutachten – das wage ich zu behaupten – wären wir nicht in der Lage, heute das Gesetz parlamentarisch zu diskutieren.
Dies sollte auch von Seiten der SPD-Fraktion akzeptiert werden.
Wir haben in einem parlamentarischen Prozedere innerhalb der Koalitionsfraktionen um die beste Lösung für die Rechtsform und den Inhalt des Gesetzes gerungen. Ich verhehle keineswegs, dass Mitglieder der CDU-Fraktion lieber eine HoldingLösung in der GmbH-Form als den Einheitsbetrieb mit HoldingElementen gehabt hätten, wie es jetzt Gesetzesinhalt ist. Wir haben einen Konsens gefunden. Ich denke, sowohl die Handschrift der CDU wie die der SPD ist in diesem Gesetz enthalten, und ich würde nicht von Verlierern und Gewinnern sprechen. Wichtig für mich ist, dass das Land Berlin und die Berliner Bevölkerung die Gewinner sind. Das ist das Wichtigste.
Zu den Zielen der GmbH: Die GmbH ist verpflichtet – und so steht es im Gesetz –, die hohe Behandlungsqualität der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Betriebswirtschaftlichkeit ist als zweiter Punkt zu nennen. Hier hapert es noch an manchen Standorten. Aber vergessen Sie bitte auch nicht, dass durch die GmbHGründung Arbeitsplätze hier im Land Berlin gesichert werden! Auch das ist eine wichtige Komponente.
Mit dem Start der GmbH hat die jetzige Gesundheitssenatorin Frau Schöttler eine enorme Verantwortung. Sie muss den Start politisch so begleiten, dass dabei nichts schiefgeht und das
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Gesetz – so es heute im Hohen Hause verabschiedet wird, aber davon gehe ich aus – auch dezidiert umgesetzt wird, so dass der Start dieser GmbH eine Perspektive im Gesundheitswesen dieser Stadt eröffnet. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion steht ohne Wenn und Aber zu dem damals von der Senatorin Hübner im Jahr 1999 eingebrachten Krankenhausplan. Dieser Plan wurde von diesem Hohen Haus so verabschiedet. Frau Senatorin Schöttler, wir werden Sie bei der Umsetzung dieses Krankenhausplans ausdrücklich unterstützen.
Dieser Krankenhausplan – da widerspreche ich Frau Simon – war nicht determiniert ausdrücklich und ausschließlich, um die Kassensituation in Berlin zu beherrschen, sondern er wurde nach Richtlinien der Patientenversorgung, das heißt also nach demoskopischen und epidemologischen Kriterien, so gestrickt.
Frau Simon, Sie karten hier nach, Sie bringen den gleichen Redebeitrag wie zu dem Thema in der vorigen Legislaturperiode – wider besseres Wissen.
Ja, aber auch bei mir, Frau Simon, ist es ein Zeugnis von Kontinuität, wenn ich das richtigstelle, was fachlich richtigzustellen ist.
Ich bin der Meinung, dass wir mit der Umsetzung des Krankenhausplans und der Reduzierung der Betten in Berlin auf rund 22 000 seitens der Politik dann wirklich die Schularbeiten gemacht haben. Wenn ich die Entwicklung der Bettenversorgung in Deutschland und in anderen Bundesländern zum Gradmesser nehme und die neuen Datenvalida aus 1998 sehe, wo Berlin noch 73,6 Betten hatte pro 10 000 Einwohner, der Durchschnitt in Deutschland war 69,7 – Bremen z. B. wies zu diesem Zeitpunkt 96,3 Betten auf, Hamburg 80,7, Nordrhein-Westfalen 77,1 –, so kann man weiß Gott nicht mehr in Berlin unter dem Gesichtspunkt einer weiteren Reduzierung um insgesamt 4 000 Betten, die im Krankenhausplan 1999 vorgesehen ist, von einer Überversorgung reden.
Die Politik in Berlin hat mit der Rücknahme, betrachtet von 1991 zu 1997, von 13 500 Betten und unter Einschluss des Krankenhausplanes 1999 von 17 500 Betten sehr zum Sparen der Krankenkassen beitragen.
Ich wende mich hier wie auch schon in der Presse strikt dagegen, dass über den Krankenhausplan hinaus, also unter die Grenze von 22 000 Betten in Berlin, weiter abstrukturiert wird. Dies würde zu einem Defizit bei der Patientenversorgung führen. Die Richtschnur für eine Krankenhausplanung kann nur die Beibehaltung der weltweit bekannten, guten deutschen Patientenversorgung sein. Es kann nicht ausschließlich ein monetärer Gesichtspunkt ins Feld geführt werden.
Wir Verantwortlichen in Berlin können keineswegs die strukturellen Probleme der Krankenversicherungen in den neuen Ländern und in Berlin, insbesondere diejenigen der AOK, lösen. Das sollten wir auch klar sagen. Ich lehne es ab – die Tendenz besteht leider Gottes bereits –, dass die AOK Quartal für Quartal zur Berliner Politik kommt und sie auffordert, den Krankenhausplan nach dem Geldbeutel der AOK zu reduzieren und eine nicht patientengerechte Versorgung zuzulassen.
Dies ist mit uns nicht zu machen.
Frau Simon! Sie spielen bewusst mit den Ängsten und Gefühlen der Mitarbeiter der Volhard-Klinik und der Rössle-Klinik, auch wiederum wider besseres Wissen. Sie wissen, dass die Abstrukturierung beider Klinika entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates bereits im Krankenhausplan 1999 Gegenstand der Debatte war und bereits damals so wie auch
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heute klar war, dass die übrigen 160 Betten weiterhin universitäre Betten sind und einen universitären Standort in Kooperation mit dem Max-Delbrück-Centrum darstellen. Sie negieren das wiederum ganz bewusst in Ihrer bewährten Art der Desinformation.
Die Einschnitte des Krankenhausplan 1999 sind schmerzlich. Wir achten sehr darauf – wie sicherlich auch Frau Schöttler –, dass der Personalabbau sozialverträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen entsprechend der Vereinbarung des Senats mit den Gewerkschaften vollzogen wird. Über die beiden Modelle für einen sozialverträglichen Personalabbau, also das städtische Modell versus das Universitätsmodell, gibt es einiges zu sagen. Es gibt für das eine wie für das andere Für und Wider. Ich halte beide Modelle für tragfähig und, wenn sie in der uns erläuterten Form durchgesetzt werden, für sozialverträglich und im Sinne der Beschäftigten liegend.
Sehr geehrte Frau Senatorin Schöttler! Ich bitte Sie, in Ihren nächsten Beiträgen zur Gesundheitspolitik ein wenig mehr Spielraum für den kranken Bürger, den Patienten, zu lassen
und nicht ganz so sehr – das war sicherlich nur der Anschein – die bürokratische Kostendiskussion zu führen. Wir haben als Gesundheitspolitiker für den kranken Bürger, den Patienten, genügend Versorgung im Sinne einer Daseinsfürsorge vorzuhalten. – Besten Dank!