Dieter Helm

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Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Am 12. September 2001 beantragte die PDS-Fraktion einen Untersuchungsaus
schuss zur Aufklärung der Verantwortung der Landesregierung und der Landesvertreter in den Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten sowie der Geschäftsführer für den bisherigen Verlauf 1991 bis 2001 der Entwicklung der Landesentwicklungsgesellschaft für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg und der LEG-Gruppe, ihrer Töchter und Beteiligungen.
Der Ausschuss sollte Sachverhalte prüfen: zum satzungsgemäßen Auftrag und Gesellschaftszweck inklusive der Aufsichtspflichten der Landesregierung, die Zusammensetzung der Aufsichtsräte und deren Arbeitsweise, die Zusammensetzung der Geschäftsführung und deren Aufgabenerfüllung, die Schlussfolgerungen der Geschäftsführung, der Aufsichtsräte und der Gesellschafter auf die Kritiken des Landesrechnungshofes, das Zusammenwirken mit den beteiligten Banken, den Aufbau und die Entwicklung der LEG und jeder einzelnen Gesellschaft der LEG/LEG-Gruppe ab 1991 bis 2001.
Dazu wurden im Untersuchungsgegenstand 16 Fragenschwerpunkte mit 89 Unterfragen formuliert.
Der Einsetzungsbeschluss durch den Landtag erfolgte am 20. September 2001.
Am 24. Oktober 2001 wurden die Ausstattung und die Sitzverteilung beschlossen sowie die ordentlichen und die stellvertretenden Ausschussmitglieder gewählt. Damit war die Arbeitsfähigkeit hergestellt.
Bis zum heutigen Tag wurden 52 Ausschusssitzungen mit einer Gesamtzeit von ca. 160 Stunden durchgeführt. Insgesamt wurden 40 Zeugen vernommen, davon zwei dreimal, sechs zweimal, 32 einmal. Die letzte Zeugenvernehmung war am 6. Juli 2004.
Das vorgelegte Beweismaterial umfasst 158 Aktenordner mit einer Gesamtlänge von 15 Metern.
Der vorliegende Bericht mit 682 Seiten ist das Extrakt dieser Materialfülle und der Zeugenaussagen.
Die Vorlage zum heutigen Tage war nur möglich, weil vom ersten Tag der Zeugenvernehmung an eine sofortige Zuordnung der Einzelaussagen zur Einzelfrage des Untersuchungsgegenstandes erfolgt ist.
Für diese immense Fleißarbeit des Ausschussdienstes und die Exaktheit der Protokollführung besonders der Zeugenvernehmungen möchte ich mich - sicherlich auch in Ihrem Namen bei allen damit befassten Personen recht herzlich bedanken.
Mein Dank geht aber auch an die Ausschussmitglieder und die Referenten. Es gab nicht eine Sitzung, die durch mangelnde Teilnahme gefährdet war. Der Wille zur Aufklärung war bei allen Mitgliedern ausgeprägt.
Differenzen hinsichtlich der Beweiswürdigung durch die Ausschussmehrheit führten zu einer erfolgreichen Klage der PDSFraktion vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.
Die Formulierung des Untersuchungsgegenstandes durch die beantragende PDS-Fraktion war allerdings ebenfalls unge
wöhnlich. Sie sollte nicht als Vorbild für zukünftige Untersuchungsausschüsse gelten.
Die 89 Einzelfragen stammen im Wesentlichen aus dem Fragenkatalog für Wirtschaftsprüfer zur Prüfung wirtschaftlicher Verhältnisse entsprechend § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Daraus könnte man ableiten, dass die Abschlusstestate der Wirtschaftsprüfer die Antwort auf die Fragen der Untersuchung geben. Sollte das nicht der Fall sein, müsste man im Umkehrschluss unterstellen, dass diese nicht den Tatsachen entsprechen. Auf diese Ebene haben wir uns nicht begeben, sondern wir haben versucht, mit Akribie alle Fakten, Berichte und Aussagen zu beleuchten und einzuordnen.
Der vorliegende Bericht mit 682 Seiten soll gegenüber der Öffentlichkeit kein Totschlagargument sein. Die vielen Fragen und die davon abgeleitete exakte Gliederung erleichtern die Lesbarkeit und das Auffinden bestimmter Aussagen der einzelnen Personen. Allein an dieser umfangreichen Faktensammlung ist zu erkennen, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses nicht umsonst war. Dennoch wurde und wird diese Meinung vereinzelt noch vertreten, weil das politische Votum, mehrheitlich beschlossen, dem Bericht fehlt.
Die Äußerung von Ihnen, Herr Christoffers und Herr Warnick, dass ein Haufen wilder Kerle am Werk gewesen sei, sehe ich äußerst positiv, bescheinigt sie doch, dass die Ausschussmitglieder eine hohe Vitalität besitzen;
denn ohne diese wäre der Untersuchungsauftrag in diesem Zeitraum nicht zu meistern gewesen.
Ich stand als Vorsitzender des Ausschusses vor der Aufgabe, einen Bericht in der vorliegenden Form zu präsentieren oder zu erklären, dass der Ausschuss sein Ziel verfehlt hat. Dies wiederum wäre der Öffentlichkeit gleich gar nicht vermittelbar gewesen.
Ein gemeinsamer Bericht war nicht mehrheitsfähig, eine Fraktion in der Bewertung zu kritisch, eine andere nicht kritisch genug.
Die Kritik im Votum der SPD dazu ist für mich nicht von Ehrlichkeit geprägt. Sie selbst, Herr Klein, haben dem Versuch der PDS-Fraktion, zu einem gemeinsamen Bericht zu kommen, nicht zugestimmt.
Die nachfolgenden Redebeiträge der einzelnen Fraktionen bzw. der Ausschussmitglieder werden zeigen, dass die Sicht auf die Ergebnisse, die Ursachen und die personelle Verantwortung für das Scheitern der LEG eine große Bandbreite hat. Versuche im Vorfeld, bis zur letzten Ausschusssitzung einen kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, scheiterten. Aus meiner Sicht wäre die Einigung auf einige gemeinsame Positionen auch wenig zielführend gewesen, da die Gesamtdarstellung der Ursachen und Verantwortungen nicht deutlich geworden wäre.
Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, alles zu erfahren und sich eine individuelle Meinung zu bilden. Ein „weichgespül
ter“ Bericht, in dem Fakten und Verantwortlichkeit dem gesuchten Konsens zum Teil zum Opfer fallen, wird dem nicht gerecht.
Die Vorgehensweise, die politische Bewertung in Sondervoten dem Bericht anzufügen, ist sicherlich ein Novum. Sie ist der kritischen Beurteilung nicht abträglich, nimmt sie doch die einzelnen Fraktionen in die Pflicht, eine ganzheitliche Betrachtung und politische Bewertung der Fakten darzulegen. Diese Voten liegen mehr oder weniger umfangreich vor, 300 Seiten insgesamt. Trotz geäußerter Kritik kann man darüber denken, wie man will, die gewählte Vorgehensweise ist in jedem Fall besser, als keinen Bericht vorzulegen. Letzteres musste ich verhindern.
Während der gesamten Zeit der Tätigkeit des Ausschusses habe ich mich strikt bemüht, die Neutralität des Vorsitzes und die gleichberechtigte Mitwirkung aller Ausschussmitglieder zu gewährleisten. Durch die Tatsache, dass die heutigen Redebeiträge nicht offizieller Teil der Berichterstattung sind, kann ich jetzt den Rahmen der Neutralität verlassen und meine persönliche Sicht auf einige Aspekte des Untersuchungsauftrages darlegen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Liquidation der LEG auf eine Summe von Faktoren zurückzuführen ist, die sich negativ ergänzten und damit potenzierten. Hätte man dem allgemeinen wirtschaftlichen Grundsatz: „Überdenke alles, ehe du entscheidest“ beachtet, wäre es zu dieser Entwicklung nicht gekommen. Das hätte allerdings handelnder Personen bedurft, die die Strategie: „Wie komme ich nicht in Probleme hinein?“ beherrschen. So war die Situation: „Wie komme ich aus den Problemen heraus?“ ständiger Begleiter. Der Zeuge Dr. Pfeiffer bezeichnete das Handeln als „zerfleddertes Vorgehen“ in Brandenburg.
Von einer klaren Definition, was Landesentwicklung bedeutet, war wenig festzustellen. Projektakquise auf Zuruf und „Wünsch dir was“-Denken waren an der Tagesordnung, anstatt eine konsequente prioritäre Projektplanung mit einer klaren Zielfunktion und Definition des Weges und des Finanzbedarfs bis zum Ende der Entwicklung einzuhalten. Das schließt aber nicht aus, dass Schwerpunkte angefasst und erfolgreich entwickelt wurden.
Die fehlende Ressortanbindung seit der Gründung war einer der Konstruktionsfehler. Eine Anbindung der LEG-Finanzen an den Landeshaushalt erfolgte nicht. Damit entstand ein der Kontrolle des Haushaltsgesetzgebers entzogener Schattenhaushalt, der im Ergebnis den Landeshaushalt auch in den kommenden Jahren noch erheblich belasten wird.
Das erfolgreichere Modell Thüringen, das diese Grundsätze beachtet, stand vielleicht deshalb nicht zur Debatte, weil es nicht aus Nordrhein-Westfalen kam. Hier hat sich Brandenburg als einziges Land für einen Sonderweg - den Brandenburger Weg mit dem bekannten Ergebnis - entschieden.
Herr Kollege Klein, der Presse konnte ich entnehmen, dass die fehlende Ressortanbindung ein Fehler des Parlaments gewesen sei.
Sie haben dabei aber vergessen, welche Fraktionen in dieser Zeit die Mehrheit und die entsprechenden Informationen hatten. Wenn Sie die Oppositionsfraktionen dieser Zeit ausklammern, gebe ich Ihnen Recht.
In der Aufbauphase der LEG ging man von einer zukünftig boomenden Region Berlin-Brandenburg aus.
Davon waren wir alle nicht frei. Die entsprechenden Hoffnungen beruhten vor allem auf dem beschlossenen Regierungsumzug von Bonn nach Berlin, den Planungen für einen Großflughafen und der Erwartung, dass auch die besondere Lage der Regionen zwischen Ost und West erhebliche positive Entwicklungschancen bieten würde.
Diese Hoffnungen haben sich bislang so nicht verwirklicht. In einzelnen Bereichen - dazu gehört besonders der Immobilienmarkt - kam es zu einer tief greifenden Krise. Die Erwartung einer rasch wachsenden Region hatte entsprechende Auswirkungen auf die Grundstückspreise.
In diesem Gesamtzusammenhang erwarb die LEG in der Aufbauphase, zum Teil auch ohne politische Vorgaben, Grundstücke und begann Projektentwicklungen, die sich nicht zu den erwarteten Preisen vermarkten ließen. Hier liegen aus heutiger Sicht unternehmerische und politische Fehleinschätzungen vor.
Der Zeuge Dr. Leirich charakterisierte dieses Handeln treffend wie folgt: „Es wurden Arbeiten begonnen, ohne zu sagen, was sie kosten und dass sie etwas kosten.“ Der Zeuge Leonhardt unterstellte, dass die falschen Grundstücke zum falschen Zeitpunkt und zum falschen Preis gekauft wurden.
Der allgemeine Gedanke, dass der reichliche Geldfluss auch in der LEG einmal austrocknen könnte, war völlig unterentwickelt. Das Motto: „Geld ist genügend da“ hatte sich im Denken und Handeln festgesetzt. Es hatte ja auch einen guten Nährboden durch die unverantwortliche Neuverschuldung des Landes in den Jahren 1993 und 1994 mit insgesamt über 8 Milliarden DM. Das Geld wurde mit vollen Händen ausgegeben - nicht nur in der LEG. Ich kann mich noch gut an eine Episode im Untersuchungsausschuss zur Pleite der BLG erinnern. Auf meine Frage, warum die BLG mit 50 Millionen DM Startkapital ausgestattet wurde, antwortete mir Herr Wegge, seinerseits Staatssekretär: „Herr Helm, wir hatten genügend Geld.“
Herr Klein, hier ist der gravierende Fehler der Regierungsfraktionen aus SPD, FDP und Bündnis 90/Grüne und der ehemaligen Landesregierung zu suchen.
Ich wüsste auch nicht, dass die Oppositionsfraktionen der 1. und 2. Legislaturperiode dem Haushalt je zugestimmt haben.
So kam, was kommen musste: 1995 wurde der Geldhahn zugedreht. Eine weitere Projektentwicklung war nicht mehr möglich und das Scheitern vorprogrammiert.
Die Flucht in Kompensationsgeschäfte am Immobilienmarkt
mit aufgelegten Fonds, Mietgarantien und Generalmietverträgen führte zu den uns bekannten Ergebnissen.
An dieser Stelle drängt sich natürlich die Frage auf: Waren die handelnden Personen Herr der Situation und zur Aufgabe befähigt? - Eine glückliche Hand bei der Personalauswahl kann nicht unbedingt unterstellt werden. Bei den Geschäftsführern der LEG bis zum Jahre 2000 handelte es sich um einen gelernten Historiker aus Australien und um einen beurlaubten Beamten. Diese Personalpolitik ist vielleicht mit vereinigungsbedingten Schwierigkeiten und Wirren zu erklären. Spätestens Mitte der 90er Jahre hätte man aber sowohl Personal- als auch Controllingfragen besser beantworten müssen.
Das Management generell und das Krisenmanagement im Besonderen waren unterentwickelt, um rechtzeitig und richtig auch auf veränderte Situationen reagieren zu können, vielleicht auch dadurch bedingt, dass sich die LEG zu einem wenig überschaubaren Monster entwickelt hat.
Gerade diese Konzernstruktur verlangt, um erfolgreich zu sein, ein Top-Management. Wir alle wissen: Wer handelt, wer arbeitet, macht Fehler. Erfolgreiche Unternehmer zeichnen sich aber dadurch aus, dass sie die geringsten Fehler machen, die Fähigkeit besitzen, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Dies ist unternehmerische Pflicht, und, wenn nicht ausgesprägt, meistens mit dem Untergang des Unternehmens und dem Verlust des Eigentums verbunden. Die vielfach geäußerte Meinung im Verlauf der Beweisaufnahme: „Hinterher ist man immer schlauer“ kann nicht entschuldigend hingenommen werden. Auch der Aufsichtsrat sah vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Er befasste sich in überlangen Sitzungen mit schweren und detailüberladenen Papieren. Ein kundiger Zeuge sagte, die Sitzungsunterlagen seien eher zu wiegen als zu lesen gewesen. Man befasste sich mit zahlreichen Kleinigkeiten und übersah dabei, dass grundlegend etwas nicht stimmte, nämlich die spekulative Erwartung immer weiter steigender Immobilien- und Mietpreise und die mit der Auflage von Immobilienfonds verbundenen Risiken.
Es ist mir ein Rätsel, dass der Kontrolle durch den Aufsichtsrat diese negative Entwicklung so lange verborgen blieb. Davon ausgehen konnte man, war doch dieses Aufsichtsorgan mit honorigen Persönlichkeiten aus den Ministerien, der kommunalen Ebene, der Wirtschaft sowie den Banken besetzt und nicht mit bestellten Schlafmützen.
Herr Klein, Sie sprechen von einer gewissen Mitschuld des Aufsichtsrates, indem sich dieser gegenüber der Geschäftsführung nicht durchgesetzt habe. Gewisse Mitschuld wie „ein bisschen schwanger“ zu definieren, geht nicht. Entweder man ist es oder man ist es nicht. Ich muss Ihnen klar sagen: Dann hat der Aufsichtsrat seine gesetzliche Pflicht der Kontrolle nicht erfüllt, und das ist eine gravierende Schuld.
In diesem Zusammenhang muss ich noch einmal erwähnen: Es wurde für die LEG die Rechtsform einer GmbH gewählt, für die ohne Wenn und Aber klar formulierte Rechte und Pflichten gelten. Über der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat stand ein Gesellschafter mit einer Beteiligungsverwaltung, die einfachstes Handwerkszeug nicht beherrscht. So bekundeten mehrere Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss, dass im Beteiligungsreferat keine Akten geführt, sondern die Unterlagen in losen Schüttungen abgelegt wurden. Schon jeder kleine Unter
nehmer muss seine Unterlagen ordentlicher aufbewahren, um nicht in Schwierigkeiten zu kommen. Hinzu kamen zeitweise erhebliche hausinterne Reibungsverluste zwischen den beteiligten Personen.
Im Finanzministerium wusste man bis zum Schluss nicht Bescheid. Man wusste nur, dass die LEG fortlaufend widersprüchliche Zahlen lieferte. Von Anfang an hat der Gesellschafter als Geldgeber versäumt zu kontrollieren, was mit dem zur Verfügung gestellten Kapital passiert. So wundert es nicht, dass das Stammkapital in Höhe von 100 Millionen DM eher als Spielgeld eingesetzt wurde. Es ging nicht um das Eigentum wie bei jedem Unternehmer. Es waren ja nur Steuergelder.
Herr Präsident! Ich habe noch eine Seite. Ich bitte Sie, dass ich die noch darlegen kann.
Die Antwort auf die Frage, warum der Gesellschafter trotz Information laut Zeugenaussagen nicht rechtzeitig reagiert und nicht umgesteuert hat, bleibt er uns schuldig. An der Rolle des Gesellschafters und zum Teil des Aufsichtsrates ist die Verantwortung der Landesregierung im Wesentlichen zu messen. Ich lasse einen Teil weg.
Insgesamt könnte man die Situation in einem Satz wie folgt darstellen: Alle haben mitgemacht und keiner war es.
Die Verantwortung nur differenziert zu sehen bzw. zu verteilen ist ein unvollkommenes Ablenkungsmanöver. Alle im gesetzlichen Auftrag handelnden Ebenen - Personen, Gesellschafter, Aufsichtsrat, Geschäftsführer und zum Teil die Politik - haben versagt. Unverständlich ist mir auch, warum den Warnungen des Landesrechnungshofes so wenig Beachtung geschenkt wurde.
Ich kann nur hoffen, dass alle in der 4. Legislaturperiode Gewählten und die Exekutive diese Situation zum Anlass nehmen, in Zukunft genau hinzuschauen und die Richtigkeit all dessen, was geschieht, zu überdenken. Hätte man die richtige Schlussfolgerung aus der Liquidation der BLG gezogen, wäre die LEG vielleicht noch zu retten gewesen. Hinweise dazu gab es seit 1991 genügend. - Vielen Dank.