Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir beim zweiten Thema. Warum müssen immer mehr Trinkwasserbrunnen geschlossen werden? Zunächst muss nachgewiesen werden, dass Bayern gutes Trinkwasser hat. Wenn Sie die Wasserfassungen, die aufgrund der schlechten Wasserqualität keine Quellen mehr sind, zum Trinkwasser hinzurechnen würden, wäre Bayerns Trinkwasserqualität nicht mehr so gut, wie sie ist. Mit Tricks, dem Herausnehmen von hoch belasteten Trinkwasseranlagen, wird versucht, Statistiken zu schönen, anstatt das Thema richtig anzugehen und zum Beispiel Uferrandstreifen zu schützen - das gehört nämlich dazu -, um sicherzustellen, dass Fließgewässer, die später zu Trinkwasser werden, eine hohe Qualität aufweisen.
gen eingebaut, aber die sind nicht so sicher, wie das gerne dargestellt wird. Wir wollen das Problem langfristig lösen. Trotzdem sagen Sie Nein dazu. Welches Bild haben Sie eigentlich vom Trinkwasser, welches Bild haben Sie vom Schutz des Wassers? - Offensichtlich haben Sie davon ein verqueres Bild. Und das alles verbrämen Sie mit Vereinbarungen und sagen: Wir sind für alle da. Richtig, Trinkwasser ist für alle da. Das müsste sich inzwischen jedem erschlossen haben. Wenn es aber so ist, dann muss uns das Trinkwasser auch etwas wert sein, und wenn es uns etwas wert ist, dann können wir als Gesetzgeber vieles tun. Wir können sicherstellen, dass es künftig in Überschwemmungsgebieten keine Heizöltanks mehr gibt. Das Problem lässt sich durch andere Brennstoffe lösen. Hier wäre das ziemlich einfach zu regeln gewesen.
Unsere Sorge gilt natürlich erst einmal dem Trinkwasser. Sauberes Wasser spielt nicht nur hier und heute eine Rolle, sondern schon die Römer hatten sich mit ihrem Erfindungsgeist erfolgreich darum gekümmert, dass die Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser versorgt wurde. In meiner Heimatstadt Augsburg, damals noch Augusta Vindelicorum, haben sie Kanäle und Gräben gebaut, die frisches Wasser aus dem Umland nach Augsburg transportierten. Ob das damals bei einem durch und durch liberalisierten Markt gelungen wäre, wage ich zu bezweifeln. Heute, 2000 Jahre später, versorgt uns in Augsburg die öffentliche Hand mit
Meine Damen und Herren, sauberes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und für jeden Menschen unverzichtbar. Die Menschen haben ein Recht auf sauberes Trinkwasser. Ich sage eindeutig: Wasser ist kein übliches Handelsgut, sondern vielmehr ein Erbe, das geschützt, verteidigt und als solches behandelt werden muss. Wasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Es braucht einen be
Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Wasser ist Leben. Trinkwasser gehört gar niemanden, außer uns allen. Deshalb ist es unsere Aufgabe, Trinkwasser so gut wie möglich zu schützen. Dazu gehört auch, dass Grünlandumbrüche vermieden werden, dass man keine Drainagen macht. Wir wollen die Moore doch eigentlich erhalten. Nun scheint es, Sie wollen sie doch wieder entwässern. Andernfalls hätten Sie doch zugestimmt. Wir werden jedenfalls den Änderungsanträgen der GRÜNEN zustimmen und bitten um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen.
Nun ja, heute, am 22. März, ist wie jedes Jahr Weltwassertag. Das könnte ein Anknüpfungspunkt sein, habe ich gedacht, denn immerhin geht es um Wasser, und es geht um Nahrungssicherheit, ein interessantes und wichtiges Thema, wenn man bedenkt, dass täglich 4 000 Kinder - geschätzt, wahrscheinlich sind es sogar mehr - in der Welt an verdorbenem Trinkwasser und schlechter Hygiene sterben. Das wäre ein Thema, das zu diskutieren gelohnt hätte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In diesem zweiten Jahrzehnt des zweiten Jahrtausends gibt es mindestens zwei große Herausforderungen, die es zu meistern gilt, und dafür will ich die große Überschrift „Klimawandel“ ausblenden. Ich möchte nämlich explizit die wachsende Weltbevölkerung erwähnen. Wir haben den siebenmilliardsten Erdenbürger begrüßt, und in 40 Jahren erwartet dieser Globus neun Milliarden Erdenbürger. Dass diese Menschen ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgt werden und dass auch der Zugang zu sauberem und vor allem ausreichendem Trinkwasser gesichert wird, ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit.
Ich glaube, dass es an der Zeit ist, mit der Paktiererei aufzuhören. Wir müssen bestimmte Forderungen in Gesetze gießen, weil es anders, wie man sieht, häufig nicht funktioniert. Ich will jetzt nicht über Chemieunfälle und andere nicht so schöne Ereignisse reden. Ich denke nur an die Brunnenschließungen in Bayern. Wenn Sie da noch behaupten, wir hätten gutes Trinkwasser, wird es fast peinlich. Wir warten in dieser Frage immer noch auf die Beantwortung einer Interpellation.
Bei allen unterschiedlichen Wertvorstellungen, die es in dieser Welt gibt, glaube ich, ist es schon ein ermutigendes Signal, dass wir feststellen können, dass sich in der Tat Erfolge einstellen, zum Beispiel bei der Versorgung der Menschheit mit gutem Trinkwasser oder bei der Armutsbekämpfung. Dabei sollte man sich von den Rückschlägen nicht entmutigen lassen.
nicht zuletzt auf eine Verkeimung von Grund- und Trinkwasser zurückzuführen ist.
sonderen Schutz. Deshalb gehört auch die Bereitstellung von Trinkwasser und die Beseitigung von Abwasser zur Daseinsvorsorge.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Trinkwasseraufbereitung und Abwasserbehandlung sind eng miteinander verbunden. Einträge auf ein Mindestmaß zu begrenzen setzt eine enge Kooperation aller Beteiligten voraus. Unser Ziel wird es sein, auf die strikte Einhaltung des Verursacherprinzips zu achten. Dazu gehört neben einer lückenlosen Überwachung auch eine Ertüchtigung von Wasserwerken und Kläranlagen. Damit keine Missverständnisse entstehen: Das Trinkwasser aus der Ruhr ist sicher.
Meine Damen und Herren, wer zustimmt, dass ein Entgelt für die Entnahme von Trinkwasser zulässig ist, weil er das Gesetz nicht so ändert, dass dies ausgeschlossen wird, der muss sich folgende Frage gefallen lassen: Was haben Sie vor? - Wenn es kein Problem für Sie wäre, hätten Sie das ins Gesetz schreiben können. Sie schreiben es aber nicht hinein. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, warum Sie es um Himmels willen nicht hineinschreiben? Wollen Sie möglicherweise, dass Grundstückseigentümer Geld für etwas verlangen dürfen, was ihnen in Wirklichkeit gar nicht gehört?
Die Pläne der EU-Kommission zur Öffnung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betreffen nicht nur das Trinkwasser; sie sind auch eine Gefahr für andere Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge. Wir Sozialdemokraten sind hier ganz nah beim Städtetag und bei den Kommunen, anders als dies die FDP zu sein scheint. Deshalb geht unser Dringlichkeitsantrag auch weiter. Wir wollen die kommunale Daseinsvorsorge als Ganzes im Blick behalten. Deshalb springt für uns der Dringlichkeitsantrag der CSU und der FDP nicht weit genug. Das gilt auch für den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER mit seinen Verwässerungen, die die Antragsteller als Zugeständnis vorgenommen haben. Dieser Dringlichkeitsantrag geht nicht weit genug. Das sieht nicht nur die SPD-Fraktion so, sondern auch der Bayerische Städtetag. Es geht um mehr als um die Privatisierung der Wasserversorgung. Es geht auch um die Abwasserentsorgung, um Sozialdienstleistungen und um die Rettungsdienste.
Bei aller politischen Auseinandersetzung darf letztendlich die eigentliche Problematik aber nicht aus dem Auge verloren werden: der Schutz des Grundwassers. Deswegen ist es noch einmal wichtig, zu erwähnen und klarzustellen: Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Der Schutz dieses Lebensmittels muss soweit wie möglich gewährleistet werden. Aus diesem Grunde muss die Funktionsfähigkeit der Abwasserleitungen selbstverständlich gegeben sein. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben daher einen gemeinsamen guten Vorschlag für die Änderung des Landeswassergesetzes sowie einen Antrag, der die Anforderung für eine Verordnung zur Selbstüberwachung definiert, vorgelegt. Die Regelung ist bürgerfreundlich, praxistauglich und trägt selbstverständlich dem Besorgnisgrundsatz, wie er im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gefordert wird, Rechnung.
Zu den Uferrandstreifen. Das ist ein ewiger Krieg, das gebe ich zu. Aber auch hier sagt das Bundesgesetz etwas ganz anderes. Ich verstehe nicht, weshalb wir uns dem Bundesgesetz nicht anschließen und damit sicherstellen, dass Uferrandstreifen Schutzstreifen für das Wasser sind. Ihr Vorgehen erschließt sich wohl nur denjenigen, die nicht im Interesse aller Bürger handeln. Ich bin sehr wohl für Ausgleichsabgaben und Ausgleichszahlungen. In diesem Punkt sollten wir uns richtig verstehen. Es stellt sich aber die Frage, wie wir das regeln. Wenn man dazu etwas sagt, wird immer auf das schwarze Schaf verwiesen. Offensichtlich gibt es aber von den schwarzen Schafen sehr viele, denn sonst könnte es nicht immer wieder vorkommen, dass unsere Gewässer erheblich mit Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln belastet sind. Immer wieder tauchen diese Stoffe in den Flüssen auf. Meine Damen und Herren, wir hätten uns, den Menschen in Bayern, und unserem Trinkwasser langfristig einen großen Gefallen getan, wenn wir die Regelungen des Bundesgesetzes in unser Gesetz aufgenommen hätten, anstatt zu sagen: "Was soll’s?"
Ich komme jetzt zu unserem nächsten Änderungsantrag, er bezieht sich auf Artikel 4 Satz 5. Wir wollen, dass folgender Satz einfügt wird: "Ein Entgelt für die Entnahme von Trinkwasser" - gemeint ist: aus dem Boden - "ist unzulässig." Meine Damen und Herren, wer dieser Änderung nicht zustimmen kann, der macht sich verdächtig, zumal die EU derzeit versucht, über eine Dienstleistungsrichtlinie die Finger nach dem Wasser mit dem Ziel einer Privatisierung auszustrecken. Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass alle Parteien dieses Hauses das wollen. Eine Partei kenne ich allerdings, die bei diesen Bestrebungen mit Hurra mitmachen würde, denn für diese Partei ist es schon immer besser gewesen, wenn alles von Privaten gemacht wird. Wir werden dafür sorgen, dass Ihre Finger sauber bleiben!
- Unterm Strich kommt man zu dieser Folgerung, denn sonst könnte man es ins Gesetz hineinschreiben. Man könnte die Unzulässigkeit im Gesetz verankern. Alles, was man diesbezüglich unterlässt, deutet darauf hin, dass man in Zukunft mit dem Trinkwasser etwas anderes vorhat. Vielleicht haben das nicht alle vor, aber man kommt auf den Gedanken.
lich, warum ich dafür votiere, Ihre beiden Anträge, die ich weder für fachlich kompetent noch für zielführend halte, sondern politisch sogar für sehr fragwürdig, weil sie uns nach hinten und nicht nach vorn bringen, zu unterstützen und meine Fraktion bitte, diese an den Ausschuss zu überweisen - aus einem Grund, das sind die Menschen. Es ist richtig, dass die EU darauf drängt, dass die Wasserrahmenrichtlinien umgesetzt werden. Dieses Verfahren, wie es gestern der Presse zu entnehmen war, ist angestoßen. Dieses Verfahren haben wir im Ausschuss zu begleiten und ich appelliere hier an alle, fair, sachlich, zielführend für die Werra, für die Region und für die Menschen, die dort leben, für unser Trinkwasser und für eine gute Wasserqualität. Ich bedanke mich herzlich und bitte um Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss, besonders an meine Kollegen, obwohl beide Anträge fachlich im Prinzip obsolet wären. Danke.
Hier wird bereits Trinkwasser im Buntsandstein geschädigt. Gemeinden klagen. Auch das Angebot von Kali und Salz mit der neuen NIS - das ist die Neue Integrierte Salzwassersteuerung - ist ein vergiftetes Angebot. Das Angebot wird selbst von den getreuesten Freunden der Salzbarone abgelehnt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bäumer, so viel Einigkeit hatte ich heute Morgen gar nicht erwartet. Vielleicht sollten wir das Thema wechseln und über Nitrateinträge ins Trinkwasser reden. Da haben wir dann doch noch Handlungsbedarf.
Das Problem ist: Wie viel Vertrauen kann man haben? Wie geht man mit besorgten Bürgern um? Wie geht man mit Wasserversorgern um, die um ihr Trinkwasser fürchten? - Darauf hat das Verfahren in Osnabrück keine Antwort gegeben.
Die Umweltauswirkungen bei Frackingvorhaben sind vielfältig. In Betracht kommen zum Beispiel nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser durch die Fracking-Maßnahmen und die dabei verwendeten Flüssigkeiten, Leckagerisse, Erschütterungen und bei größeren Gewinnungsvorhaben die erhebliche Inanspruchnahme von Natur und Landschaft. Es kann zur Anreicherung von Gas im oberflächennahen Boden oder im Trinkwasser kommen. Die meisten Diskussionen betreffen den Einsatz von Chemikalien, den Umgang mit dem verunreinigten Wasser und den Verbleib des verunreinigten Wassers.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Den großen Bogen zum Thema der Aktuellen Stunde hat der Minister eben gerade geschlagen und alles das möchte ich jedoch nicht noch einmal wiederholen. Wir haben gehört, dass durch das Thema der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN impliziert werden soll: Der Zustand von Trinkwasser ist schlecht. Die Ursache dafür liegt in der Landnutzung.
Das trifft nicht zu. Zutreffend ist, dass wir in MecklenburgVorpommern in der glücklichen Lage sind, über ausreichende Grundwasservorräte in überwiegend hervorragendem Zustand zu verfügen. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die Qualität des Lebensmittels Nummer eins für uns und nachfolgende Generationen zu schützen und zu erhalten. Kein Lebensmittel wird in Deutschland so intensiv überprüft und überwacht wie Trinkwasser. Das trifft in gleicher Weise auf die Grundwasservorkommen zu, aus denen im Wesentlichen die Trinkwasserversorgung realisiert wird.
Sei es drum: Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Qualität der Grund- und Trinkwässer – nebenbei bemerkt auch die der Oberflächengewässer – seit Anfang der 90er-Jahre wesentlich verbessert hat. Grund dafür ist in erster Linie die stark verbesserte Situation im Bereich der Abwasserversorgung. Die Gesamtinvestition in eine umweltgerechte Klärung der Abwässer wurde von 1991 bis 2011 auf circa 2,3 Milliarden Euro geschätzt. Diese Zahl wurde auch vorhin vom Minister in seiner Rede bestätigt. Auch die Abnahme der Viehbestände, neue technologische Verfahren der Gülleeinbringung und der sensible Einsatz von Pflanzenschutzmitteln haben dazu beigetragen. Eben haben wir dazu einen ausführlichen Beitrag von Professor Dr. Tack gehört über den Fortschritt der neuen Technologien.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundwasser ist die wichtigste Ressource zur Gewinnung von Trinkwasser und ist daher vor Belastungen zu schützen. Wir haben in Niedersachsen in den letzten Jahren allerdings die Entwicklung erlebt, dass durch eine weitere Intensivierung der Tierproduktion, durch den Boom des Wirtschafts
So. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der uns zur Verfügung stehende Boden ist nicht beliebig vermehrbar, darauf hat der Herr Minister hingewiesen. Ich glaube, auch der Kollege Tack hat das gesagt. Und die Bedeutung des Bodenschutzes kann man gar nicht groß genug hier anhängen. Der Boden sichert uns die Nahrungsmittel, aus dem Boden beziehen wir unser Trinkwasser, die Pflanzen, die auf dem Boden wachsen, sichern uns die Luft zum Atmen. Wir brauchen die Pflanzen für die Energiewende. Der gesunde Boden ist die Voraussetzung für viele Tierarten und Lebensgemeinschaften. Diese Biodiversität ist für den Fortbestand der Ökosysteme und damit ganz klar auch für uns lebenswichtig. Nicht versiegelter Boden ist die Voraussetzung, beispielsweise auch im Hochwasserschutz. Ich denke, an den Stellen sind wir uns auch einig, dass wir hier agieren müssen.
Herr Bäumer, Sie können das gern tun, weil wir in Gesprächen mit dem Landvolk - auch ich vor Ort in Gifhorn - schon deutlich gemacht haben, wie wichtig Gewässerrandstreifen sind. Wenn Sie es ernst meinen mit sauberem Trinkwasser, dann müssen Sie sich meiner Forderung anschließen.
Ich finde, Frau Gajek hat hier sehr schön ganz konkret die Ergebnisse auch der Erforschung und der Untersuchung in diesem Zusammenhang, was die Lebensumstände dieser Bevölkerungsgruppe in ihren Herkunftsländern angeht, aufgezeigt. Und ich sehe sehr wohl auch Gefahren für Leib und Leben dieser Personengruppe, wenn ich alleine mal darauf abziele, dass hier der Zugang zu medizinischen Leistungen oder zu sauberem Trinkwasser ja in Teilen doch sehr eingeschränkt ist.
Um wie viel geht es dabei? – Sie erinnern sich, dass wir in diesem Haus einmalig 50 Millionen Euro mehr für die Bezirke beschlossen haben. Was waren das für Schlagzeilen! Die größte steuerliche Änderung, die wir beschlossen haben, ist die Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Die bringt 50 Millionen Euro. Und das Bundeskartellamt kündigt eine Preissenkungsverfügung für Trinkwasser in vergleichbarer Größenordnung an – ein Aufschrei geht durch die Stadt. Aber wer von Ihnen hat überhaupt mitbekommen, dass die Berlinerinnen und Berliner seit dem 1. Januar dieses Jahres 50 Millionen Euro mehr für die Nutzung der Stromnetze bezahlen müssen, weil die Netzentgelte erhöht wurden. Energiewende und erneuerbare Energien spielen hierbei keine Rolle, und trotzdem 50 Millionen Euro mehr pro Jahr, nur für die Nutzung des Netzes. Niemand hat das mitbekommen.